Seit gestern abend steht unser Antragsbuch zum Landeskongress online.
Es verspricht ein spannender Kongress in Aschaffenburg zu werden. Über 70 Anträge auf insgesamt wieder 140 Seiten Antragsbuch haben die sieben bayerischen Landesarbeitskreise, die Untergliederungen und unsere engagierten Mitglieder gestellt.
Der Leitantrag unter dem Titel “JuLis in die Rathäuser – die liberalen als junge politische Alternative in Bayern” ist gleichzeitig unser Entwurf für das JuLi-Wahlprogramm zur Kommunalwahl am 2. März 2008. Wir stellen uns damit für den Wahlkampf gezielt an der Seite der FDP als einziger liberaler Kraft in Bayern auf, ergänzen die Forderungen in deren Wahlprogramm, an dem wir auf dem letzten Landesparteitag der FDP mit 17 übernommenen Änderungsanträgen und in der Antragserstellung schon mitgewirkt hatten, und bringen die liberalen Forderungen mit einem Fokus auf die Jugendpolitik auf den Punkt. (Eigentlich wollte ich gerne auf das FDP-Programm verlinken, leider kann ich es auf den Seiten der FDP Bayern erstmal noch nicht finden, ich suche noch… und liefere nach.)
Grundlage für dieses Wahlprogramm sind insbesondere die Ergebnisse unseres letzten “PPW” Politisch Programmatischen Wochenendes, auf dem über 50 JuLis aus ganz Bayern in unseren 7 Landesarbeitskreisen (mit Ausnahme des AK Außen aus verständlichen Gründen) an liberalen Entwürfen für die Kommunalpolitik gearbeitet haben.
Außerdem, soviel sei schon verraten, wird es auf dem Kongress einen ersten Blick auf unsere JuLi-Kommunalwahlkampagne geben und ein paar Guerilla-Werbemittel werdet ihr mitnehmen können. Dazu noch die Grußworte unseres JuLi-Europaparlamentsabgeordneten Alexander Alvaro und des FDP-Generalsekretärs Martin Zeil, der insbesondere für das Kommunalwahlprogramm der FDP verantwortlich zeichnet.
Bis zum Wochenende!

















November 13th, 2007 um 14:03
Und LIBERALE Inhalte? Ich suche und suche…
Werden die auch noch nachgeliefert?
November 15th, 2007 um 11:54
Sunset ade – oder wie?
Auf dem Lako soll der Leitantrag wieder unbegrenzt gültig sein. Nun mag man sagen, der wäre zeitlos und in 100 Jahren noch lesenswert – aber wofür haben wir denn die Sunset-Klausel eingeführt, wenn wir uns selbst nicht dran halten?
Sind wir nicht diejenigen, die vom Parlament, FDP, Kommunen usw. die Sunset-Klausel fordern, weil eben nicht alles ewig währt, dauerhaftes Bürokratie fördert und fragwürdiges nur schwer wieder mit den nötigen Mehrheiten wegzubekommen ist?
Vielleicht erreichen wir ja irgendwann (bin da vorsichtig optimistisch) wenigstens einzelne Forderungen beispielsweise des Leitantrages. Dann brauchen wir den in zwanzig Jahren oder später auch nicht mehr in der Beschlusssammlung (weswegen es ja “Sunset” heißt). Gerade bei so langen Anträgen, ist es nämlich schwer herauszubekommen, was durch neuere Anträge bereits obsolet ist und was nicht. Es gibt übrigens auch keine Regelung, dass Leitanträge von der Sunset-Klausel ausgenommen werden.
Mir wäre da etwas mehr Vorbildcharakter wieder lieber. Man kann in diesem Zusammenhang nur schwerlich etwas vom Bundestag fordern, wenn man selbst nich auf die Reihe bekommt.
Überhaupt stelle ich in unserem Antragsbuch fest, dass viele Anträge unendlich gültig sein sollen, auch nach 10 Jahren sicht nicht mehr aktuell sein dürften – und selbst dann kann man immer noch den Antrag verlängern – wenn sich weiterhin eine Mehrheit dafür findet. Das ist ja das Ziel der Klausel: Man muss Mehrheiten für einen Antrag organisieren und nicht dagegen.
Und gleich gar keine Gültigkeit anzugeben, scheint mir auch ein neuer Trend. Manchmal vergisst man das. Wieso hakt da keiner nach. Ist es egal?
Wenn die Sunset Klausel also von den Landesprogrammatikern und diversen Antragstellern (es gibt ja auch vorbildliche Anträge!) eher stiefmütterlich behandelt wird, sollte man tatsächlich mal in einer eLaVoSi darüber nachdenken, was sie für Sinn und urspünglichen Zweck haben sollte.
November 15th, 2007 um 15:49
Lieber André,
ruhig Blut, bitte. Und ich fasse erstmal kurz zusammen, wie die Sunset-Vorschläge zustandekommen, die in diesem Antragsbuch zu finden sind. Du kannst Dir sicher sein, dass ich mich jederzeit wieder für die Einführung der von mir bei den JuLis Bayern vorgeschlagenen Klausel einführen würde und ich sehe keine wirkliche Gefahr für deren weitere Sinnhaftigkeit.
1. Die Landesprogrammatiker nehmen von jedem Antragssteller den Antrag mitsamt der vorgeschlagenen Gültigkeitsdauer an. Sollte sie vergessen worden sein, oder überall beispielsweise auf unbegrenzt gesetzt worden sein, dann fragen wir höflich bei den Antragstellern nach. Bekommen wir bis zum Schluss keine Antwort, dann gilt nach unserer Satzung, dass der Antrag als eingebracht gilt, daran werde ich mich auch weiterhin halten.
Der implizite “Schutzmechanismus” unseres Sunsetsystems ist aber der, dass wenn kein Vorschlag gemacht wird auf dem Kongress, immer davon ausgegangen wird, dass die kürzestmögliche Gültigkeitsdauer gewünscht wird.
So haben wir das auch in der Vergangenheit satzungsgemäß gehandhabt. D.h. dann entsprechend nur 1 Jahr.
Du kannst mir glauben, dass das Antragsbuch, wenn die Programmatiker die Sunsetklausel “stiefmütterlich” behandeln würden, ganz anders aussähe. Was noch nicht einmal immer die Schuld aller Antragsteller sein muss.
2. Kein Sunsetklausel-Vorschlag muss so beschlossen werden, wie er vorgeschlagen wird. Änderungsvorschläge dazu erbittet das Präsidium laut unserer Geschäftsordnung vor der jeweiligen Generaldebatte und dann wird darüber abgestimmt.
3. Bei Leitanträgen ist die Sache zugegebenermaßen etwas kompliziert und nicht so einfach, wie Du das Problem dargestellt hast. Leitanträge stellen schließlich eine Zusammenfassung unserer Beschlusslage mit jeweils dem Anlass entsprechenden Schwerpunkten und Zuspitzungen und ein paar Aktualisierungen dar. Sie sollen als “Arbeitsprogramm” und Auftrag des Kongresses und gleichzeitig als unser nach außen wirksames und sichtbares Profil fungieren.
Daher haben wir es in der Vergangenheit, auf den Kongressen seit der Einführung der Sunsetklausel in Bayern, so gehandhabt, keine Einschränkung der Gültigkeitsdauer vorzunehmen.
Der Richtliniencharakter war hierbei also der entscheidende. Man kann selbstvertändlich mit gutem Recht argumentieren, zur nächsten Wahl gäbe es wieder ein Programm und spätestens dann würden die Forderungen hinfällig und überflüssig. Ich hielt das bisher für ein falsches Signal an unsere Wähler, für die das Programm gedacht ist.
Schließlich: Jeder Antrag, der neuer ist als ein anderer Antrag mit widersprüchlicher Aussage, revidiert die vorherige Aussage.
Bei detaillierteren Fragen zur Anwendung der Sunsetklausel verweise ich zunächst auf die Hilfe, die ich zu Beginn einmal geschrieben hatte und die in unserem Internen Bereich der Homepage verfügbar ist und stehe außerdem selbstverständlich auch selbst jederzeit gerne per E-Mail oder Telefon zur Verfügung, wenn ich Sachverhalte klären kann.