Schule aus dem 19. Jahrhundert – Zeit für ein liberales Update!

I. MEHR INHALTLICHE FREIHEIT DURCH PROFILBILDUNG

Wir wollen den Schüler in den Mittelpunkt der Bildung stellen. Dabei setzen wir auf  die Möglichkeit von individueller Profilbildung. Schüler sollen frühzeitig zu  eigenständigen Wahlentscheidungen hingeführt werden, damit sie ihre individuellen  Stärken und Fähigkeiten ausleben können.

  1. Differenzierte Wahlpflichtangebote

Wir setzen uns konkret für ein differenziertes Wahlpflichtangebot ein. Neben – zu  definierenden Pflichtfächern – soll es in Zukunft die Möglichkeit geben noch mehr  individuelle Schwerpunkte zu setzen.

In der Umsetzung sind allgemein folgende Dinge zu beachten:   Die Elemente eines Profils sind organisatorisch dauerhaft angelegt, d.h. sie bilden  ein verlässliches Angebot in jedem Schuljahr.   Die Elemente eines Profils sind systematisch im Angebot der Schule verankert, von  vielen getragen und nicht an Einzelpersonen gebunden.   Die Elemente eines Profils sind nicht auf den außerunterrichtlichen und freiwilligen  Bereich beschränkt, sondern finden zusammen mit den Pflichtfächern statt.

Die Rahmenbedingungen für diese differenzierten Wahlpflichtangebote sind schulartspezifisch zu erarbeiten und haben die besonderen Ausgangslagen zu berücksichtigen. Das genaue Wahlpflichtangebot soll jedoch in der jeweiligen Verantwortung der einzelnen Schule liegen. Innerhalb des schulartspezifischen Rahmens soll die jeweilige Schule deshalb ein Gesamtkonzept zur Profilbildung entwickeln, welches sich insbesondere an der Nachfrage der Schüler/innen einerseits und dem Angebot qualifizierter Lehrkräfte andererseits vor Ort orientiert. Dieses Gesamtkonzept muss in einem Entwicklungsprozess schrittweise im Selbstverständnis der Schule verankert werden. Auch die Standards können in der Regel nicht ad hoc erreicht werden, sondern sind im Rahmen des Entwicklungsprozesses schrittweise aufzubauen. Hier haben die Schulen die Möglichkeit eigene Schwerpunkte zu setzen und eigenständige Angebote zu machen und sich so im Wettbewerb von anderen Schulen durch neue, bessere oder einzigartige Angebote abzuheben.

  1. Differenzierung nach Schularten und Jahrgangsstufe

Bei der Ausgestaltung des Wahlpflichtsystems ist hier besonders wichtig, dass ein  schrittweises Hinführen der Schüler an die vielen Auswahlmöglichkeiten geschieht. Je  weiter die Schüler fortschreiten, desto mehr Profilmöglichkeiten sollen sich ergeben.

  1. Lehrplan beibehalten und gleichzeitig Flexibilität ermöglichen

Der Lehrplan als zentrales Steuerungsinstrument ist eine wichtige bildungspolitische  Konstante für Lehrer, Schüler und Gesellschaft. Er dient der Orientierung und schafft  Möglichkeiten der individuellen Ausfüllung sowie Umsetzung von Inhalten.

Innerhalb der Rahmenregelungen des Lehrplans wollen wir jedoch noch mehr Flexibilität ermöglichen.   Dazu muss im Lehrplan insbesondere der Umfang des Pflichtfach-Anteilsschrittweise reduziert bzw. in den Wahlpflichtbereich überführt werden, um Raum für eine flexiblere Profilbildung zu schaffen. Hierdurch ist es  Schulen möglich, auf unterschiedliche (regionale) Bedürfnisse der Berufs- und  Arbeitswelt sowie die individuellen Interessen der Schüler/innen zu reagieren. Dies schafft neben dem regulären Lehrplan eine zusätzliche  inhaltliche Aktualität des Unterrichtsstoffes. Ein Schulfach sollte daher laut Lehrplan künftig nur noch dann zwingend belegt werden müssen (Pflichtfach), wenn es grundlegendes Allgemeinwissen vermittelt, welches unabhängig der konkreten, späteren Berufswahl für das nachfolgende Leben als eigenverantwortliches, mündiges Mitglied unserer freiheitlichen Gesellschaft Voraussetzung ist. Dazu zählen wir insbesondere grundlegende Kenntnisse unseres Staats-, Rechts- und Wirtschaftssystems, geschichtliches und naturwissenschaftliches Basiswissen, wissenschaftstheoretische und philosophisch-ethische Grundsätze, sowie die Grundlagen der Mathematik, derdeutschen Sprache und Englisch als Fremdsprache. Es sollte hingegen nicht die Aufgabe von Pflichtfächern sein, detailliertes Wissen über einen speziellen Fachbereich zu lehren. Hierfür können die Schüler/innen künftig die vertiefenden Angebote des Wahlpflichtbereiches in Anspruch nehmen.

  1. Inhaltliche Aktualität des Unterrichtsstoffes.

Der Wahlpflichtbereich soll jedoch künftig nicht nur ursprüngliche Pflichtfächer umfassen, sondern auch um neue Fächer ergänzt werden, die entweder bisher in der Schule wenig gelehrt werden (z.B. handwerkliche Angebote oder neue Fremdsprachen), oder die Vertiefungsmöglichkeiten zu bestehenden Fächern bieten (z.B. einzelne Programmiersprachen oder bestimmte Teildisziplinen / Fachrichtungen). Dies ermöglicht es, sich bereits in der Schulzeit mit den eigenen Interessen und Fähigkeiten tiefer auseinanderzusetzen, neue (möglicherweise vorher unbekannte) Fachbereiche kennenzulernen und sich intensiver mit Themen zu beschäftigen, die bisher nicht zwingend im Lehrplan vorgesehen sind. So kann perspektivisch auch dem Fachkräftemangel begegnet werden, indem Schüler vielfältigere Berufschancen aufgezeigt bekommen.

 

II. BEDARFSORIENTIERTE UND INDIVIDUELLE FÖRDERUNG ERMÖGLICHEN

Wir wollen die Förderinfrastruktur Bayerns ausbauen und fordern die Erarbeitung eines  Förderkonzeptes für Bayern.

Pädagogisches Leitziel muss die Schaffung bedarfsorientierter und individueller  Fördermöglichkeiten sein. Damit sind zielgerichtete Lernangebote gemeint, die sich an  alle Schüler richten, insbesondere an solche mit besonderen Schwächen und an solche  mit besonderen Stärken.  Ein entsprechendes Förderkonzept stellen wir uns in Grundzügen wie folgt vor:

  1. Ganztagsschulangebote ausbauen  

Zunächst müssen insgesamt freiwillige und teilweise verpflichtende Ganztagsangebote  ausgebaut werden.

a. Grundschule, Ganztag und Hort 

In der Grundschule soll der Besuch eines Horts freiwillig sein. Zusätzlich sollen der gebundene sowie der offene Ganztag flächendeckend angeboten werden und somit allen Schülern der Besuch des Ganztags möglich sein. Wichtig ist, dass ein echtes Betreuungskonzept vorhanden ist, welches einen Rahmen für regulierte und planvolle Aufsicht vorgibt. Dazu zählen insbesondere freiwillige Angebote für interessierte Schüler und die Förderung von Schülern mit besonderen Schwächen. Förderunterricht kann verpflichtend sein, sofern klärende Gespräche zwischen den Beteiligten nicht zur Besserung führen.

b. Weiterführende Schulen mit Ganztagsschulangeboten 
An weiterführenden Schulen soll es drei Formen von Ganztagsangeboten geben. Voll  verpflichtende, teilweise verpflichtende und komplett freiwillige. Welche Schulform  die Schule anbietet, liegt im Ermessen der konkreten Schule.   Grundsatz soll allerdings zunächst das freiwillige Angebot sein. Ausnahme sind  verpflichtende Förderangebote für Schüler mit besonderen Schwächen.   c.

c. Förderschule

Bei Förderschulen setzen wir uns für individuelle und konkret angepasste Betreuungs- und Ganztagsangebote ein.

2. Inhaltliche Gestaltung und Schwerpunktsetzung 

Die konkrete Gestaltung richtet sich nach der jeweiligen Schulform unter  Berücksichtigung von Jahrgangsstufe und der besonderen Ausgangssituation. Wichtig ist  auch hier, dass jeder Schule eine Schwerpunktsetzung möglich sein muss.

a. Angebote zur leistungsdifferenzierten Förderung und Forderung

An jeder Schule muss es leistungsdifferenzierte Förderung und Forderung geben,  welches sich an den Bedürfnissen des jeweiligen Schülers orientiert. Insbesondere  soll individuelle Förderung für sowohl leistungsschwache als auch leistungsstarke  Schüler angeboten werden. Der Besuch ist grundsätzlich freiwillig. Leistungsschwache  Schüler können zu Förderunterricht verpflichtet werden. Dies soll allerdings das  allerletzte Mittel sein, insbesondere sollen zuvörderst klärende Gespräche zwischen  den Beteiligten geführt werden.   Als Mindestangebote muss es zum einen Zusatzstunden für Grundlagenfächer (Deutsch,  Englisch, Mathe und sonstige ggf. schulartspezifische Grundlagenfächer) und  Naturwissenschaften (Informatik, Physik, Chemie) geben. Zum anderen müssen Nachhilfe  und Hausaufgabenbetreuung vorhanden sein.

b. Unterrichtsergänzende Projekte und Angebote

Als zweites muss es auch unterrichtsergänzende Projekte und Angebote geben. Hier haben die Schulen einen Spielraum.  Als zwingende Mindestangebote muss jede Schule Zusatzstunden zur politischen Bildung,  sowie bestimmte besondere Projekte anbieten. Verpflichtend ist das Angebot wirtschaftsbezogener Projekte. Hierzu ist auch die Zusammenarbeit mit politischen Parteien, Jugendorganisationen und Unternehmen zu erleichtern. Bei Schüler/innen, die sich neben der Schule ehrenamtlich betätigen, soll dieses Engagement außerdem lobend im Zeugnis erwähnt werden.

c. Freizeitangebote und Schwerpunktbereiche

Bei Angeboten im schulischen Freizeitbereich hat jede Schule einen Spielraum. Darüber  hinaus steht es jeder Schule frei weitere Angebote zu schaffen und eigene  Schwerpunkte zu setzen. Mindestvorgaben soll es keine geben.

3. (Personelle) Umsetzung des konkreten Förderunterrichts 

 

Die leistungsdifferenzierten Unterrichtseinheiten zur Förderung und Forderung sollen durch Lehrer, Pädagogen oder sonstiges Fachpersonal durchgeführt werden.

Weiterhin muss die Möglichkeit geschaffen werden, dass sich Schüler auch gegenseitig beim Lernen unterstützen – so sollen Tutorien eingerichtet werden, in denen ältere, gute Schüler Jüngeren beispielsweise Nachhilfe geben oder bei den Hausaufgaben helfen. Diese Arbeit soll, genauso wie ehrenamtliches Engagement oder andere außerschulische Leistungen, ebenfalls im Zeugnis vermerkt werden.

Bei sonstigen Angeboten, insbesondere bei unterrichtsergänzendem und freizeitbezogenem Unterricht, soll eine Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern möglich sein. Insbesondere sollen ergänzende und vertiefende Einheiten auch von Referenten aus dem jeweiligen Beruf angeboten werden können.

 

  1. Raumkonzept

Für alle Förder- und Forderangebote müssen die Schulräume zur Verfügung gestellt  werden.  Besondere Räume für bestimmte Förderangebote (z.B. Experimentieren im Rahmen von  Chemie) sollen unter Aufsicht zur Verfügung gestellt werden.  Besondere außerschulische Räumlichkeiten können ebenfalls genutzt werden.  Schließlich ist auch die Nutzung des digitalen Raumes denkbar und wünschenswert.

III. DIGITALE SCHULKONZEPTE

Wir begrüßen die vielen neuen digitalen Möglichkeiten und sehen diese als Chance für  die Bildung der Zukunft. Deshalb soll es jeder Schule freistehen, digitale Konzepte und Digitalunterricht zu ermöglichen und zu etablieren. Hierbei sollen auch neue didaktische Lehr- und Prüfungsmethoden ausgetestet werden können; darunter etwa interaktive Gruppenarbeiten, digitale Erlebniswelten und “Open-Book”-Tests unter Zuhilfenahme des Internets, um Kenntnisse von Recherche-Methoden und Quellenbeurteilung zu vermitteln. Dabei ist darauf zu achten,

und Digitalunterricht zu ermöglichen und zu etablieren. Um dafür zu sorgen, dass jede Schule die Chancen wahrnimmt und sich auch denen Bewusst ist, soll es verpflichtende Weiterbildungen für Lehrer bzw. Pädagogen geben. Des Weiteren soll ein Forum zu best practices im Bereich der Digitalisierung etabliert werden, in welchem die Verantwortlichen der Digitalkonzepte der Schulen zu einem mindestens jährlichenTreffen zusammenkommen. Dabei ist darauf zu achten, dass die kindliche Entwicklung im Vordergrund steht und dem Sozialisationsgedanken  des klassischen Schulumfeldes ausreichend Rechnung getragen wird.

Eine Zusammenarbeit mit anderen Schulen unter Anrechnung von Online-Unterricht würden  wir begrüßen. Für die eigene Profilbildung ist diese Art der Angebotserweiterung  besonders gut geeignet, weil der Schüler nicht mehr auf die örtlichen Schulangebote beschränkt ist. Hierfür sollen eine digitale Schulplattform weiter ausgebaut werden, auf der Unterrichtsmaterialien untereinander ausgetauscht oder ganze Kurse imFernunterricht gehalten werden können. Die jeweils produzierende Schule sollte hierfür selbstverständlich eine finanzielle Vergütung erhalten; auch, um den monetären Anreiz für entsprechende hochwertige Angebote zu erhöhen.

 

IV. STUDIENREFORM 

Wir wollen den Lehrerberuf attraktiver gestalten.  Dazu fordern wir ein grundsätzlich flexibleres Lehrerbildungsmodell, bessere und  regelmäßige Fortbildungsmöglichkeiten, die vermehrte Vermittlung  anwendungsorientierten Wissens und einen veränderten Studienaufbau. Mehr Praxisbezug  wollen wir durch ein duales System in Form einer staatlichen Lehrerbildungsakademie  herstellen.

Außerdem wollen wir, dass die ersten drei Semester als Orientierungssemester genutzt  werden können. Die Wahl der Schulart soll erst nach dieser Orientierungsphase  stattfinden.  Durch ein reguläres Praxissemester sollen die Studierenden frühzeitig mit dem  Lehrerberuf vertraut gemacht und auf die Realität im Berufsalltag vorbereitet  werden.

Den Studierenden soll die Möglichkeit gegeben werden, innerhalb des Studiums den  Schwerpunkt der Schulart einfacher zu wechseln, ohne dabei wertvolle Studienzeit zu  verlieren.

Deshalb fordern wir eine “Exit-Strategie” für Studierende. Mit der Exit-Strategie  werden Studierende so ausgebildet und qualifiziert, dass sie sich nach ihrem Studium  auch für einen anderen Beruf entscheiden können. Durch die Belegung zusätzlicher  Module sollen die Studierenden die Möglichkeit haben, einen Fachbachelor zu  erwerben.

 

 

V. ANSTELLUNGSSYSTEM REFORMIEREN UND QUEREINSTIEG ERMÖGLICHEN

Wir Junge Liberale Bayern setzen uns für eine Anstellungsreform ein, welche die  verschiedenen Beschäftigungsarten, den Quereinstieg und das Vergütungssystem neu denkt.

  1. Leistungsgerechte Anstellung und Bezahlung

Wir Junge Liberale Bayern wollen die Verbeamtung von Lehrkräften auslaufen lassen und stehen für eine unbefristete Anstellung und leistungsgerechte Bezahlung.

Konkret setzen wir dabei auf ein zweigleisiges Anstellungssystem. Wir wollen eine  echte Wahlmöglichkeit zwischen Verbeamtung und Anstellung schaffen, damit jeder  angehende Lehrer unter Abwägung der jeweiligen Vor- und Nachteile die für sich  individuell passende Anstellungsart wählen kann. Für das bayerische Ziel, alle Lehrer  zu verbeamten, ist in Zukunft kein Raum mehr.  Verbeamtungen werden in Zukunft weiter  durch den Freistaat Bayern durchgeführt. Sonstige Anstellungsverträge werden  grundsätzlich von der jeweiligen Schule selbst abgeschlossen.

  1. Quereinstieg als fester Bestandteil des Bildungssystems

Wir wollen den Quereinstieg in den Lehrerberuf aktiv ermöglichen und als festen  Bestandteil unseres Bildungssystems etablieren. Ziel ist es, dass die Schüler von  Fachkräften und Quereinsteigern mit verschiedenen Lebensläufen und Lebenserfahrungen  profitieren.

a. Fachlehrer für (Wahl)Pflichtunterricht

Für Quereinsteiger, die auf ihrem Fachgebiet an weiterführenden Schulen unterrichten  wollen, muss es ein Aufbaustudium zur Nachqualifizierung im pädagogischen Bereich  geben. Hierbei sind bürokratische Hindernisse möglichst zu beseitigen.  Für einen Quereinstieg an einer Förderschule, müssen entsprechende Qualifikationen  mitgebracht werden. Dasselbe gilt – wegen der besonderen pädagogischen  Qualitätsanforderungen – für die Grundschulen, weshalb ebenfalls hohe Anforderungen  zu erfüllen sind.

b. Lehrer für freiwilligen und unterrichtsergänzenden Unterricht

Ergänzender und freiwilliger Unterricht soll jederzeit und ohne entsprechende  pädagogische Anforderungen möglich sein. Gerade bei irregulärem Unterricht können  Schüler von den Erfahrungen von Praktikern und Fachkräften profitieren, die nebenbei  ihr Wissen weitergeben wollen.

c. Schulleiter 

Schließlich wollen wir auch einen Quereinstieg für Schulleiter ermöglichen. Aufgrund  der neuen Unabhängigkeit und Selbständigkeit der Schulen stellen sich der  Schulleitung neue Herausforderungen. Jeder Mensch mit Erfahrung im Führen und Leiten  von organisierten Einheiten kann diese Aufgabe im Grundsatz erfüllen.

 

  1. Für gerechte und individuelle Vergütungen

Vergütungen müssen gerecht sein. An der Höhe der Vergütungen bei bestehenden Beamtenverhältnissen ändert sich im Grunde nichts.

Allerdings wollen wir die besonderen Leistungsbezüge nach den Art. 66  ff. BayBesG deutlich erhöhen, um die Anreize für guten und herausragenden Unterricht  zu schaffen.

Bei Angestellten zählt im Grunde zunächst der ausgehandelte Arbeitslohn. Allerdings  darf dieser ein gleichstufiges Beamtengehalt nicht unterschreiten.  Tendenziell ist ein höheres Gehalt wünschenswert, welcher sich jedoch durch die  Kräfte des Marktes im Rahmen von Angebot und Nachfrage ganz von selbst einstellen  wird, sofern die betreffende Lehrperson die gefragten Qualifikationen mitbringt.

VI. FREIES BUDGET FÜR FREIE SCHULEN

Wir Junge Liberale Bayern setzen uns für eigene Budgets von Schulen ein, über welche  die Schulen selbst und eigenverantwortlich verfügen können.

  1. Zweckgebundenes und zweckfreies Budget

Künftig sollen die Schulen im Grunde die Budgethoheit in Bezug auf den Personal- und  Sachaufwand haben. Darüber hinaus soll ein Teil des (jährlichen) Gesamtbudgets zur  freien Verfügung der Schule stehen.

a. Höhe des Budgets und besondere Förderungen nach Sozialindex

Die Höhe des jeweiligen Budgets muss anhand der Schulart, der besonderen Bedürfnisse  und der konkreten Situation der Schule festgelegt werden. Insbesondere kann die Höhe  der selbstgetragenen Personalkosten stark variieren.   Wichtig ist uns besonders, dass Sondergelder und Förderungen für Schulen mit  schwierigen Ausgangslagen aufgesetzt und gewährt werden. Die Höhe soll sich nach  Sozialindex und Förderbedarf richten.

b. Personalaufwand
Der konkrete Personalaufwand richtet sich nach der Schulart, der konkreten Situation  und Größe der Schule. Für den Gestaltungsspielraum der Schule ist es dabei wichtig, dass ein ausreichendes  Budget für Anstellungsmöglichkeiten für nichtverbeamtete Lehrer vorhanden ist. Auf  Grundlage von Prognosen kann auf Antrag zu jedem neuen Schuljahr ein höheres  Angestelltenbudget gewährt werden.

c. Schulaufwand

Beim Schulaufwand muss eine ausreichende Kostendeckung gewährleistet sein, damit die  wesentlichen Bildungsaufgaben durch die Schule erfüllt werden können.  Dabei muss ein besonderer finanzieller Fokus auf die Ausgaben für eine  funktionierende Förderinfrastruktur gelegt werden. Eine solche muss an jeder Schule  durch einen ausreichenden Teil im Budget abgedeckt sein.  Bauliche Maßnahmen sollen vorwiegend über Zuschüsse und Kostenübernahmen durch den  Bund oder das Land erfolgen.  Die Beantragung weiterer besonderer Zuschüsse (z.B. durch die Gemeinde oder die EU)  soll den Schulen weiterhin zustehen.

c. Geld zur freien Verfügung

Für uns Junge Liberale ist es nicht akzeptabel, dass Direktorinnen und Direktoren bei den jeweiligen Trägerinstanzen Jahr für Jahr um Budget für individuelle Anschaffungen betteln müssen, damit dann im darauffolgenden Jahr Mittel bereitgestellt werden. Deshalb braucht es Geld zur freien Verfügung der Schule. Solche unbürokratischen Innovations- und Schwerpunktbudgets sind besonders wichtig, damit Schulen individuelle Projekte voranbringen oder besondere Schwerpunkte setzen können. Dieses freie Budget kann darüber hinaus sowohl für besonderen Personalaufwand als auch für besonderen Schulaufwand eingesetzt werden.Wichtig ist, dass gewisse Richtlinien und Vorgaben geschaffen werden, welche einen Missbrauch verhindern.

  1. Direkte Geldflüsse von Bund und Ländern an die Schule

Das Budget einer Schule soll künftig – unter Lockerung des Kooperationsverbots –  durch direkte Geldflüsse von Bund und Land gefüllt werden. Die Kommunen sollen hier  keinerlei finanzieller Verpflichtungen mehr ausgesetzt sein. Bildung muss auch in  finanzieller Hinsicht eine gesamtstaatliche Aufgabe sein.

a. Bund soll Schulaufwand finanzieren
Für den Schulaufwand soll künftig der Bund finanzielle Mittel bereitstellen. Dabei  sollen spezifische Geldflüsse definiert werden.  Wir fordern die Bereitstellung von Geldern für die äußere Schulinfrastruktur und die  Anschaffung von Lernmaterialien und –mitteln. Bei der konkreten Anschaffung der  Lernmaterialien hat der Bund keinerlei Mitspracherecht.  Weiterhin fordern wir, dass der Bund Gelder für den Ausbau von konkreter  Förderinfrastruktur für schwache und starke Schüler bereitstellt. Bei der konkreten  Verwendung des Geldes hat der Bund ebenfalls kein Mitspracherecht.  Darüber hinaus soll es möglich bleiben, dass die Kommunen oder das Land  Bayern zusätzlich weitere Geldflüsse und Förderprogramme aufsetzen.

b. Personalaufwand bleibt Ländersache

Soweit es um die Beamtenverhältnisse geht, sind diese meist Landesbeamte, weswegen  das jeweilige Bundesland die finanzielle Verantwortung zu tragen hat.  Zusatzprogramme und Zuschüsse vom Bund für die Anstellung von nichtverbeamteten  Lehrern sollen jedoch möglich sein.

c. Eigenes Geld anhäufen
Schließlich soll es in engen Grenzen und nach bestimmten Vorgaben möglich sein, dass Schulen ihr Budget auf andere Art und Weise anwachsen lassen. Dieses Geld steht in jedem Fall zur freien Verfügung der Schulen. Die Schülervertretungen werden zur Mitsprache bei Budgetentscheidungen berechtigt. Konkret soll es mehrere Möglichkeiten geben. Beispielhaft sei das Ansparen von Geld für künftige Projekte und das Vermieten von Räumen genannt. Ebenfalls soll das Annehmen von Spenden möglich sein, wobei sich jegliche Einflüsse auf die Inhalte und Organisation der Schule verbieten.

4. Verwaltung und Kontrolle

Mit einer Budgethoheit sind neue organisatorische und verwaltungsrechtliche Aufgaben  verbunden.  Deshalb muss die Verwaltung einer jeden Schule mit ausreichendem und geschultem  Personal aufgestockt werden, damit der Schulleiter diese neuen Aufgaben nicht alleine  tragen muss.  Darüber hinaus muss das Finanzverhalten der Schulen kontrolliert werden. Es muss eine  unabhängige Finanzaufsicht geben. Es müssen  jährliche Rechenschaftsberichte angefertigt werden. Regelmäßige Finanzprüfungen sollen ebenfalls stattfinden. Außerdem sollten regelmäßige Leistungsverleiche den Bildungserfolg der Schulen unter fairer Berücksichtigung der jeweiligen Rahmenbedingungen erkennbar machen. Durch Transparenz über die Ergebnisse von guter Bildungsarbeit findet in Verbindung mit der nötigen Wahlfreiheit die beste Form der Erfolgskontrolle statt und gute Leistung wird belohnt.


Antragsteller: Yannik Mohren, Karl Tilman von Heygendorff, JuLis Unterfranken, JuLis Mittelfranken, JuLis Oberfranken


Gültigkeit: unbegrenzt