ABC-Waffensperrvertrag

Die Bundesrepublik Deutschland und die Europäische Union sollen sich für ein ABC-Waffensperrvertrag einsetzen. Dies soll
über eine UN-Resolution geschehen. Dabei ist es essentiell, dass alle relevanten Atomkräfte diese Schritte mittragen und unter entsprechenden Kontrollen mit umsetzen.

Auf internationaler Basis:

Phase 1:

Die Bundesrepublik Deutschland soll sich für einen Antrag für ein ABC-
Waffensperrvertrag auf UN-Basis einsetzen. Dieser Vertrag verbietet den Bau von
ABC-Waffen ab Inkrafttreten.

Phase 2:

Ab 2050 muss eine schrittweise Reduktion von ABC-Waffen vorgenommen werden. Ab
2075 muss jedes Land sein Arsenal von ABC-Waffen auf 100 ABC-Waffen pro Land
reduziert haben. Dieser Schritt muss von unabhängigen Kontrolleuren überwacht und geprüft werden.

Phase 3:

Ab 2075 bis 2115 müssen alle A-Waffen auf 50 A-Waffen pro Land reduziert werden,
dieser Bestand darf jedoch erneuert, aber nicht überschritten werden. BC-Waffen müs-
sen vernichtet werden. Dieser Schritt muss von unabhängigen Kontrolleuren überwacht
und geprüft werden.

Deutschlandweit:

Deutschland und seine Partner dürfen keine ABC-Waffen lagern, die über das Maß der Bündnisverpflichtung hinausgehen.

Antragsteller: Junge Liberale Oberland

Gültigkeit: 5 Jahre