Bringt das Internet hinter Gitter!

  1. Insassen in Justizvollzugsanstalten, sowohl Strafgefangene als auch insbesondere 
    Personen in Sicherungsverwahrung, sollen zu Weiterbildungs- und 
    Resozialisierungszwecken Zugang zum Internet erhalten.
  2. Der Staat soll für den Aufbau entsprechender Infrastruktur verantwortlich sein,
  3. die Kosten für die tatsächliche Nutzung sollen von den Häftlingen selbst 
    getragen werden. 
  4. Die Internetnutzung kann über eine Whitelist und/oder den Insassen zugeordneten 
    Rechtegruppen kontrolliert und begrenzt werden. Über diese können den Insassen 
    gesicherte Internetseiten zu verschiedenen Themen zugänglich gemacht werden. 
    Dabei soll ein Grundangebot aus verschiedenen Seiten unterschiedlicher Art 
    bestehen. Neben staatlichen Plattformen (Agentur für Arbeit, Bundestag, etc.) 
    sollen Bildungsangebote, ausgewählte Musik- und Videoplattformen sowie Zugang 
    zum digitalen Angebot des ÖRR als auch von lokalen Zeitungen sowie e-Mail-Angebote in diesem Grundangebot enthalten sein. E-Mails sollen dabei 
    vergleichbar mit Briefen behandelt werden. Das Angebot ist in Absprache zwischen 
    Insassen und JVA zu erweitern, wobei eine Ablehnung sachlich begründet werden 
    muss. Bei der Erweiterung des Angebots und individuellen Einteilung der Insassen 
    in Rechtegruppe ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren. In Fällen, 
    in denen ein sachlicher Grund für eine Ablehnung vorliegt, eine generelle 
    Ablehnung jedoch unverhältnismäßig wäre, ist ein Zugriff auf die Seite in 
    Begleitung eines Beamten zuzulassen. Das Grundangebot wird dabei von den Ländern 
    verwaltet, wohingegen (temporäre) Erweiterungen des Angebots in Absprache mit 
    der jeweiligen JVA vorzunehmen sind. 
  5. Der Fokus soll dabei auf Aus- und Weiterbildungsprogrammen liegen. Den 
    Inhaftierten soll die Chance gegeben werden, nach ihrer Freilassung mit dem 
    erworbenen Wissen ein neues Leben zu beginnen. Um den Resozialisierungsaspekt 
    angemessen erfüllen zu können, ist es erforderlich, dass auch Bildungsangebote 
    in der digitalen Welt wahrgenommen werden können. Beispielhaft zu nennen sind 
    dabei nicht nur Lernvideos. Vor allem Programmiererinnen und Programmierer sowie 
    andere IT-bezogene Berufsfelder sind bei ihrer Arbeit und Ausbildung auf einen 
    vergleichsweise umfassenden Internetzugang angewiesen, um auf dem aktuellen 
    Stand der Technik zu bleiben. 
  6. Neben dem Bildungsaspekt ist jedoch auch der soziale Aspekt bei der 
    Resozialisierung von großer Bedeutung. Vor allem nach langen 
    Gefängnisaufenthalten sehen sich Inhaftierte mangels Kontakten nach außen 
    isoliert, was ein erneutes Abrutschen in die Kriminalität fördern könnte. Es ist 
    auch erforderlich, dass während der Zeit in der JVA ausreichend nach außen 
    kommuniziert werden kann. Dabei sind von E-Mails, die analog zu Briefen 
    behandelt werden können, bis hin zu Videotelefonaten unter Aufsicht 
    verschiedenste Formen denkbar. 
  7. Von der Internetnutzung generell ausgeschlossen werden können sollen nur 
    diejenigen Häftlinge, bei denen der Verdacht besteht, dass durch ihre 
    Internetnutzung weitere Straftaten verübt, Opfer belästigt oder die Aufklärung 
    vergangener Straftaten sabotiert werden könnte. 

Antragssteller: JuLis Schwaben, Kai Fackler, Patrick Arleth

Gültigkeit: 5 Jahre