Chancen statt Quoten – Frauenförderung in der liberalen Gesellschaft

Eine Gesellschaft in Vielfalt braucht das Leistungsprinzip. Denn nur das Leistungsprinzip verhindert, dass gesellschaftliche Positionen nach Herkunft, Gesinnung oder Geschlecht vergeben werden. (Aus: Humanistischer Liberalismus – Für die Zukunft gedacht, Grundsatzprogramm der Jungen Liberalen, 2008)
Für die Jungen Liberalen (JuLis) Bayern ist das Leistungsprinzip ein Prinzip der Freiheit und der Emanzipation von gesellschaftlichen Hemmnissen. Diese Hürden, welche die Entfaltung des Individuums sowohl in wirtschaftlicher als auch in sozialer Hinsicht behindern, wollen die Jungen Liberalen beseitigen und nicht durch neue ersetzen.
Denn Freiheit bedeutet, dass man sein volles Potenzial ausschöpfen kann. Es bedeutet nicht, dass der Leistungsfähige von aller gesellschaftlichen Verantwortung freigestellt wird und der Leistungsschwächere das Nachsehen hat. Es bedeutet aber, dass der belohnt wird, der seine Fähigkeiten nutzt soweit es ihm möglich ist und dass er dabei nicht an Eigenschaften wie Herkunft oder Geschlecht gemessen wird, die er selbst nicht zu verantworten hat. Wenn der Einzelne auf solche Eigenschaften reduziert wird, schmälert das seine Eigeninitiative und liefert ihn der Ohn macht gegenüber derWillkür anderer aus. Derartige Diskriminierung ist nicht akzeptabel, sei es, dass sie von Privaten im täglichen Handeln begangen wird oder sei es, dass der Staat sie sich in institutionalisierter Form im Gewande eines Gesetzes zu Eigen macht.
Wir sehen die Entwicklung von Gesellschaft und die Lösung gesellschaftlicher Probleme als fluiden Prozess, der in erster Linie durch die Gestaltungskraft und Initiative des Einzelnen im Rahmen der Privatautonomie und Vertragsfreiheit gestaltetwerden kann und soll. Dieser Prozessmuss einen offenen Ausgang aufweisen und darf nicht vom gewünschten Ergebnis her gedacht werden.
Es ist grundsätzlich die eigene Entscheidung jedes Einzelnen, welchen Beruf er ergreifen, wie weit er im Rahmen seiner Fähigkeiten aufsteigen will und ob er neben der Kindererziehung berufstätig sein möchte. Wir als Liberale respektieren diese Entscheidungen und Präferenzen und räumen jedem Lebensentwurf einen Platz in der Gesellschaft ein.
Die Jungen Liberalen sehen Probleme der ungerechtfertigten Ungleichbehandlung zwischen den Geschlechtern im Wirtschaftsleben, sei es bei der Besetzung von vakanten Positionen oder sei es bei der Entlohnung.
Dennoch lehnen wir die Einführung einer gesetzlichen Frauenquote, ebenso wie weitere Quo tierungen, in Unternehmen ab.
Weder in der Gesamtbelegschaft, noch in Führungsgremien halten wir eine Frauenquote für zielführend.
Freiwillige Selbstverpflichtungen begrüßen wir. Allerdings dürfen diese nicht mit der Drohung erzwungen werden, dass im Falle der Nichteinhaltung der selbst gesteckten Ziele eine restriktive gesetzliche Regelung erfolgt. Das Prinzip der unternehmerischen Entscheidungsfreiheit gebietet es, dass Unternehmen selbst – und nicht der Staat – die Kriterien der Personalauswahl festlegen, solange dies diskriminierungsfrei geschieht. Jedes Unternehmen kann eigenständig am besten entscheiden, mit welchem Personal es im Rahmen der Rechtsordnung am Markt bestehen und seine Unternehmensziele erreichen kann.

Die Jungen Liberalen sehen die verbesserungsfähige Vereinbarkeit von Beruf und Familie als größtes Hindernis für qualifizierte Frauen, die in anspruchsvolle Führungspositionen streben und diese auch zufriedenstellend ausfüllen möchten.
Die Wirtschaft ist aber in der Pflicht, beispielsweise flexiblere Arbeitszeitmodelle anzubieten oder Kinderbetreuungsjahre mit beschleunigter Rückkehrmöglichkeit in mehreren Schritten zu ermöglichen, wenn sie qualifizierte Männer und Frauen für sich gewinnen möchten, die auf eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf Wert legen. Für den Gesetzgeber sehen wir im Bereich der hochqualifizierten Tätigkeiten keinen Handlungsbedarf, da der heute schon zu beobachtende Fachkräftemangel und der hohe Ausbildungsgrad großer Teile der weiblichen Bevölkerung die Unternehmen dazu zwingen wird, verstärkt um Frauen zu werben. Zahlreiche Initiativen wie z.B. Informationsveranstaltungen über technische Berufe speziell für Frauen oder individuelle Mentoring-Programme zeigen schon, dass die Unternehmen verstanden haben, wo die Reise zu ihrem eigenen Besten hingehen sollte. Allerdings benötigen derartige Anpassungsprozesse Zeit und dürfen nicht nur auf Frauenförderung reduziert werden: Gesellschaftliche Stigmatisierungen und Vorfestlegungen von „Männer-Berufen“ und „Frauen-Berufen“ müssen durch verstärkte Informationskampagnen und Hervorhebung von Positivbeispielen aufgebrochen werden.
Letztendlich verbleibt für die Politik das Handlungsfeld der Förderung von Kinderbetreuung. Diese für Spitzenverdienerinnen allzu stark zu subventionieren, erscheint uns allerdings nicht als angebracht, da es nicht Aufgabe des Staates ist, gehobene Erwerbsinteressen Einzelner zu unterstützen.
Einen Ausbau in der Breite mit staatlichen Finanzierungshilfen befürworten wir hin gegen, denn gerade Elternteile, die Kinder mit Erwerbstätigkeit verbinden müssen, um ein auskömmliches Familieneinkommen zu erzielen, wollen wir so dabei unterstützt sehen, ihr eigenes Auskommen zu erarbeiten. Vor allem im Bereich der Betreuung von unter Dreijährigen sehen wir noch viel Verbesserungspotenzial. Ein breiteres Angebot muss insbesondere Eltern zu Gute kommen, die ohne staatliche Betreuungsleistungen nicht arbeiten könnten und auf zusätzliche Transferleistungen angewiesen wären.


Antragsteller: BV Unterfranken

Gültigkeit: 10 Jahre / Hinweis: Die Gültigkeit dieses Antrags wurde vom 106. LaKo um weitere 10 Jahre verlängert.