Reform der Geheimdienstkontrolle auf Bundesebene

Aufgrund der jüngsten Enthüllungen, die klar machen, dass der BND der amerikanischen NSA Infrastruktur zu Verfügung stellte, um deutsche Unternehmen, befreundet Staaten und sogar die europäische Kommission auszuspähen, sehen die Jungen Liberalen einen akuten Bedarf die Kontrolle der deutschen Geheimdienste zu stärken.

Deshalb fordern wir, die Zusammenlegung des Parlamentarischen Kontrollgremiums mit der G-10 Kommission. Zudem muss in Zukunft mehr als nur ein Mitglied dazu befähigt sein, das Richteramt auszuüben.

Die Geheimdienste müssen einer direkten Kontrolle Unterstellt werden. Der Umweg über die Bundesregierung ist zu vermeiden.

In Zukunft sollen s.g. Whistleblower nicht mehr dazu verpflichtet sein, auch ihre direkten Vorgesetzten darüber informieren zu müssen, dass sie Missstände gemeldet haben. Im Gegenteil soll es möglich sein, unter dem Schutz der eigenen Identität, Missstände direkt dem Kontrollgremium zu melden!

Zusätzlich soll das Gremium um den Posten eines Geheimdienstbeauftragten erweitert werden.

Abschließend soll eine rechtliche Grundlange zur Vorlage des dienstinternen BND-Jahresberichts gegenüber dem Kontrollgremium geschaffen werden.


Begründung

Zu Absatz 2: Bisher überwacht das parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) deutsche Geheimdienstarbeit. Die s.g. G-10-Kommision hingehen entscheidet über die Überwachung deutscher Staatsbürger im Rahmen der Aufhebung des dt. Brief-, Post-, und Fernmeldegeheimnis. Da sich herausstellte, dass inzwischen auch deutsche Unternehmen durch die Infrastruktur des BND ausgespäht werden können, ist zu befürchten, dass auch Datenverkehr deutscher Staatsbürger ins Visier des BND geriet. Eine klare Trennung zwischen inländischer Überwachung dt. Staatsbürger und der Auslandsspionage scheint damit, in Sachen Geheimdienstkontrolle, nicht mehr zeitgemäß und sachdienlich zu sein.

Zu Absatz 3: Die aktuelle Gesetzesformulierung – „Die Bundesregierung unterliegt hinsichtlich der Tätigkeit […] des Bundesnachrichtendienstes der Kontrolle durch das [PkGr].“ – schränkt die Befugnisse des PKGr vor allem ein, anstatt sie zu stärken. Die Geheimdienste müssen direkt der Kontrolle durch das PKGr unterstellt werden!

Zu Absatz 6: Der BND-Jahresbericht umfasst i.d.R. keine Informationen höherer Geheimhaltung, würde es dem Kontrollgremium jedoch erlauben auf Unregelmäßigkeiten oder Ressourcenverschiebungen in der Haushaltsplanung des BND aufmerksam zu werden. Großangelegte Überwachungsprojekte könnten wesentlich schwieriger gegenüber der parlamentarischen Kontrolle verheimlicht werden. Auch kann ein besserer Überblick über Kooperationen mit ausländischen Dienste gewonnen werden.


Gültigkeit: 5 Jahre


Antragsteller: Markus Hunner, Lukas Köhler, Phil Hackemann, Matthäus Blonski, Florian Zeiml, Johannes Keil, Marc Isenrath, Johannes Dallheimer, Hadrian Silberer, Florian Maier, Simon Landenberger, Matteo Müller, Rafael Burkhardt, Lars Kesenheimer, Laura Reif, Robert von Kalle, Fridolin Fluhr, Sam Batat


Die Gültigkeit des Antrags wurde auf dem 98. Landeskongress um 5 Jahre verlängert.