Fairness und Planbarkeit – aber keine Geschenke. Abitur in der Corona-Krise


Die Jungen Liberalen Bayern nehmen die aktuelle Debatte um einen Verzicht auf Abiturprüfungen als eine für viele betroffene junge Menschen Entscheidende wahr. 

Für uns ist selbstverständlich, dass die betroffenen Schüler unter keinen Umständen die Leidtragenden der aktuellen, einzigartigen Krise sein dürfen. Insbesondere aus Gründen der Fairness gegenüber allen vorher und nachher regulär geprüften Abiturienten, halten wir die pauschale Vergabe einer Hochschulreife ohne entsprechende Abschlussprüfungen jedoch für die absolute Ultima Ratio. 

Wir erkennen dennoch an, dass Abiturienten hinsichtlich der Prüfungen und der Vorbereitung hierauf geklärte Verhältnisse und Planungssicherheit verdienen. Ständige, teils kurzfristige Terminverschiebungen sind hier inakzeptabel. 

Die JuLis Bayern fordern deshalb für den Fall, dass die Abiturprüfungen zum angesetzten Termin im Mai nicht durchführbar sind: 

  1. Die Abiturprüfungen sind auf einen signifikant späteren Termin (z.B. Juli/August) festzulegen, um maximale Planungssicherheit für die Vorbereitung auf den neuen Termin zu gewährleisten. Das Verfahren, insbesondere die Möglichkeit zur mündlichen Verbesserung, bleiben unangetastet. Eine leichte zeitliche Stauchung des Ablaufes halten wir jedoch für angemessen. 
  2. Die Schulen haben sämtliche hygiene- und raumbezogenen Vorkehrungen zu treffen, die die Durchführung der Abiturprüfung in Kleingruppen bzw. mit ausreichendem räumlichen Abstand der Prüflinge zueinander gewährleistet. 
  3. Zum Zwecke der Vorbereitung sollen alle Schulen angehalten werden, entsprechende Materialien anzubieten und Ihre Lehrkräfte zum Angebot von Online-Besprechungen zu bewegen. Die grundsätzlichsten Materialien sind vom zuständigen Kultusministerium bereitzustellen. 
  4. Die Staatsregierung ist angehalten, Leitlinien zu erarbeiten und Verordnungen zu erlassen, die eine angemessene zeitliche Anpassung der Bewerbungsverfahren für berufliche und schulische Ausbildungen und Immatrikulationsverfahren an den Universitäten und Hochschule gewährleisten. 

Sollte absehbar werden, dass die Prüfungen unter den o.g. Vorkehrungen dennoch bis August keinesfalls durchführbar sind, ist den Schülern auf Grundlage ihrer bisher in der Oberstufe erbrachten Leistungen die allgemeine Hochschulreife zu bescheinigen. 

Insbesondere gilt jedoch: 

  1. Schüler, die nach dem dann gültigen Stand die Zulassung zur Abiturprüfung nicht erreicht hätten, sind in die 11. Jahrgangsstufe zurückzuversetzen. 
  2. Die Möglichkeit zur mündlichen Verbesserung ist allen Schülern zu gewähren, die geltend machen, für ihre angestrebte Ausbildung auf eine bessere Note angewiesen zu sein, sofern diese durch eine Nachprüfung realistisch erreichbar ist. 
  3. Berechnungsmethoden der Durchschnittsnote, die eine Bevorzugung gegenüber regulär geprüften Abiturienten darstellen, lehnen wir kategorisch ab, ebenso wie jede benachteiligende Berechnungsmethode. 
  4. Die Kultusminister haben für die bedingungslose gegenseitige Anerkennung der so erteilten Reifezeugnisse Sorge zu tragen. 
  5. Jede Form der Gewichtungsrechnung, die zum Ziel hat, die so erreichten Abiturschnitte in ein Verhältnis zu regulär erreichten Zensuren zu setzen, ist für staatliche Institutionen jeglicher Art (Behörden, Universitäten usw.) sowie für alle privaten Hochschulen und Universitäten ausnahmslos unzulässig.

Gültigkeit: 5 Jahre


Antragsteller: Stefan Edenharder, Dominik Konrad, Tobias Weiskopf, Lucas von Beckedorff, Tarek Carls, Fabian Ernstberger