Freigabe von Blitzerwarngeräten

Die Jungen Liberalen Bayern fordern das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadteentwicklung auf die Benutzung von Radarwarngeräte, Smartphone Apps und Navigationsgeräte zur Warnung vor Geschwindigkeitsmessungen nicht mehr als Ordnungswidrigkeit nach §§ 23 Abs. 1 b, 49 Abs. 1 Nr. 22 StVO in Verbindung mit § 24 StVG zu werten bzw. davon abzusehen eine solche Ordnungswidrigkeit zu schaffen.


Gültigkeit: 10 Jahre


Antragsteller: KV Passau