Freiwillige vor! – Mehr Anreize für den Dienst an der Gesellschaft!

Freiwilligendienste sind für junge Menschen eine hervorragende Möglichkeit um neue
Bereiche kennenzulernen, erste berufliche Erfahrungen nach der Schule zu sammeln und
um einem möglicherweise voreiligen Einstieg in die kommende Berufsausbildung
vorzubeugen. Erfahrungsgemäß mündet ein abgeleisteter Freiwilligendienst in einigen
Fällen erst in den in diesem Rahmen kennengelernten Beruf. 

Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass echte Anreize für das Ableisten eines
Freiwilligendienstes gesetzt werden. Konkret fordern wir Junge Liberale Bayern zur
Attraktivitätssteigerung von sozialen und ökologischen Freiwilligendiensten: 

  •   die Einführung der Möglichkeit den Freiwilligendienst zum einen unbürokratischer
      innerhalb Deutschlands an zwei verschiedenen Einsatzstellen zu absolvieren. Zum
      anderen soll die Option bestehen den Dienst zunächst ein halbes Jahr in
      Deutschland und danach ein weiteres halbes Jahr im Ausland zu leisten (sog.
      „Zwei-Stationen-Lösungen“). 
  •   einen Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung in Höhe des BAföG-Höchstsatzes für
      einen in Deutschland abgeleisteten Freiwilligendienst. 
  •   eine anzuerkennende Verbesserung des Abiturnotenschnitts im Rahmen der Hochschulbewerbung um 0,1 für ein halbes Jahr und um 0,2 für ein ganzes Jahr. 
  • Letzteres bildet dabei gleichzeitig die anrechenbare Höchstgrenze. Des Weiteren
      soll in der ZEQ-Quote (sog. “Talentquote”) ein Freiwilligendienst im Speziellen
      Anerkennung finden und der Anteil an der ZEQ-Quote für medizinische Studiengänge
      von 10% auf 20% zu Lasten des Auswahlverfahrens der Hochschulen erhöht werden.
      Ein dazu äquivalentes Vorgehen im Rahmen von anderen Studiengängen ist
      wünschenswert. 

  Ein solcher Freiwilligendienst mit den entsprechenden oben genannten Vorteilen kann
  bei einer Einrichtung absolviert werden, die folgende zwei Voraussetzungen erfüllt: 

  1.   Die jeweilige Einrichtung übernimmt einen Teil der insgesamt an den
      Freiwilligendienstleistenden zu entrichtenden Aufwandsentschädigung. Die Höhe
      dieses Teils orientiert sich an der bisher geltenden Beitragsbemessungsgrenze
      für die allgemeine Rentenversicherung von sechs Prozent. Dieser Mindestbetragkann branchenabhängig unterschritten werden. Zudem besteht die Möglichkeit einen  Teil dieses Grundstocks in Form von adäquaten Sachleistungen zu gewähren. Dies  umfasst insbesondere die Bereitstellung von Verpflegung, Unterkunft und   Dienstkleidung.  
  2. Die jeweilige Einrichtung muss auf einem noch einzurichtenden Online-Forum
      gelistet sein, welches, neben einer Informationsgrundlage zum
      Freiwilligendienst, es den Freiwilligendienstinteressenten ermöglicht sich ein
      Bild von sämtlichen Stellenangeboten zu machen und sich auf einfachem digitalem
      Wege zu bewerben. Institutionen, die in einem Sektor agieren, welcher unter
      einem besonderen Fachkräftemangel leidet, sollen besonders hervorgehoben werden.
      Hierbei kann die Bewerbung sowohl direkt bei einer präferierten Einsatzstelle
      über das Forum als Vermittlungsbasis erfolgen, als auch mittelbar durch das
      Hochladen der notwendigen Bewerbungsunterlagen und der sich daran anschließenden
      behördlichen Zuteilungsempfehlung.

Gültigkeit: 5 Jahre