Grundrechte sind keine Privilegien – mit „Grünem Pass“ schrittweise zurück zur Normalität


Grundrechte sind keine Privilegien – mit „Grünem Pass“ schrittweise zurück zur Normalität

Neueste Studien aus Israel legen nahe, dass eine Impfung mit dem SARS-CoV-2-Impfstoff von BioNTech nicht nur eine Erkrankung, sondern auch die Ansteckung Dritter effektiv verhindert – die gleiche Erkenntnis besteht bereits für den Impfstoff von AstraZeneca. Somit ist klar, dass von Geimpften keine nennenswerte Gefahr mehr für andere ausgeht. Gleiches gilt auch für Genesene und zumindest kurzzeitig ebenso für negativ Getestete. Damit entfällt für diese „Nichtstörer“ aber auch die Grundlage für Freiheitsbeschränkungen; denn für den Gesundheitsschutz sind freiheitsbeschränkende Maßnahmen bei dieser Personengruppe nicht mehr erforderlich. Eine Aufrechterhaltung von tiefgreifenden Einschränkungen ihrer Grundrechte halten wir deshalb für unverhältnismäßig und lehnen sie somit ab. Dementsprechend hat etwa auch die israelische Regierung bereits einen sogenannten „Grünen Pass“ freigeschaltet, mit dem Geimpfte und Genesene ihre Grundrechte wieder wahrnehmen können. Dies gilt auch für Touristen, soweit deren Herkunftsland ein entsprechendes Reiseabkommen geschlossen hat; dies hat z.B. Griechenland schon getan.

Wir JuLis Bayern fordern die Bundesregierung daher auf,

  1. umgehend einen – möglichst digitalen – Immunitätsausweis nach israelischem Vorbild („Grüner Pass“) einzuführen, mit dem gewisse Freiheitseinschränkungen (konkret etwa die Kontaktbeschränkungen und Betretungsverbote von Kultureinrichtungen) aufgehoben werden. Selbstverständlich soll der Immunitätsausweis aber auch analog zur Verfügung stehen, falls dies bevorzugt wird. Relativ harmlose und andernfalls schwer kontrollierbare Regeln wie Hygienemaßnahmen und Maskenpflicht können dagegen, wie auch der Ethikrat ausgeführt hat, vorerst für alle weitergelten. Immunitätsnachweise sollen 10 Tagen nach der Impfung oder bei positivem Antikörpertest ausgestellt werden. Weiterhin soll sich die Bundesregierung auch für einen europäischen Immunitätsausweis einsetzen.
  2. sofort in Verhandlungen mit der israelischen und anderen Regierungen zu treten, um entsprechende Reiseabkommen zu schließen, die den grenzüberschreitenden Verkehr von Personen mit Immunitätsausweis möglich machen. Hierzu sollen auch die Voraussetzungen für die Ausstellung des Ausweises harmonisiert werden. Eventuelle (Ein-)Reisebeschränkungen oder Reisehinweise sollten für diese Personengruppen aufgehoben werden.
  3. parallel zum oben genannten Immunitätsausweis die Möglichkeit zu schaffen, mittels eines negativen Coronatests durch eingewiesenes Personal einen „befristeten Grünen Pass“ für den Zeitraum von 24 Stunden zu erhalten. Dieser könnte dann etwa auch ohne Impfung kurzzeitig Zugang zu bestimmten Einrichtungen (wie Museen, Theater, Veranstaltungen) verschaffen oder Familienfeste auch oberhalb von Teilnehmergrenzen sicher ermöglichen. Darüber hinaus muss es auch die Möglichkeit eines Ungefährlichkeitsnachweis durch Anerkennung örtlicher Schnelltests geben. Dafür fordern wir, dass Schnelltest- Möglichkeiten umgehend flächendeckend und erschwinglich für alle Bürger zur Verfügung gestellt werden
  4. sobald jede*r impffähige Bürger*in ein Impfangebot erhalten hat und sich keine neue pandemische Lage entwickelt, fordern die JuLis Bayern die Aufhebung aller Einschränkungen.

Im Rahmen eines solchen „Grünen Passes“ könnten somit perspektivisch auch unabhängig vom Infektionsgeschehen Öffnungsschritte relativ gefahrlos vollzogen werden. Dafür sprechen wir uns auch ausdrücklich aus.
Dabei muss aus unserer Sicht immer gelten, dass berechtigte Interessen von jedermann wahrgenommen werden können sollen, unabhängig vom Impf- oder Teststatus. Gerade für nicht lebensnotwendige Angebote, insbesondere solche der Freizeitgestaltung, setzen wir uns aber dafür ein, dass Betreiber entsprechender Einrichtungen im Rahmen ihrer Privatautonomie entscheiden können, wem sie ihre Dienste zur Verfügung stellen bzw. wem sie Zutritt gewähren. Darüber hinaus konnte in aktuellen Studien gezeigt werden, dass eine Lagerung des BioNTech-Vakzins auch bei bis zu 15°C möglich ist, woraufhin die US- Arzneimittelbehörde FDA bereits die Vorgaben zur Kühlung des Vakzins gelockert hat. Deshalb fordern wir, dass auch dieser Impfstoff schnellstmöglich in Arztpraxen verimpft wird. Um eine schnellstmögliche Durchimpfung der Bevölkerung zu erreichen, sollten darüber hinaus nicht genutzte Impfstoffe (etwa von AstraZeneca) auch an niedrigere Prioritätsgruppen verimpft werden können, wenn sie ansonsten eingelagert werden müssten. Um die Impfbereitschaft zu steigern, sollte zudem jeder, der mit einem Vektorimpfstoffen geimpft wurde, einen verbindlichen Anspruch erhalten, zu einem späteren Zeitpunkt (bei ausreichender Verfügbarkeit) eine mRNA-Booster-Impfung zu bekommen. Ungeachtet der Möglichkeit durch Öffnungen mit Immunitätsausweisen und Schnelltests, müssen Öffnungen auch ohne diese beiden Voraussetzungen erfolgen, sobald es die Infektionszahlen und die Belastung der Krankenhäuser zulassen.


Gültigkeit: 1 Jahr – am 12.02.22 nicht verlängert


Antragsteller: Phil Hackemann, Stefan Edenharder, Maximilian Funke-Kaiser, Felix H. Meyer, Sascha Renner