Ist da ein MHD nötig?


Wir als Junge Liberale Bayern fordern, dass von den unten genannten Lebensmitteln das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) endgültig verbannt wird, um unnötige Lebensmittel- verschwendung zu verringern. Laut der europäischen Verordnung Nr. 1169/2011 benötigen folgende Lebensmittel kein MHD:

  • frisches Obst und Gemüse – einschließlich Kartoffeln -, das nicht geschält, geschnitten oder auf ähnliche Weise behandelt worden ist; diese Ausnahmeregelung gilt nicht für Keime von Samen und ähnliche Erzeugnisse, wie Sprossen und Hülsenfrüchten;
  • Wein, Likörwein, Schaumwein, aromatisiertem Wein und ähnliche Erzeugnisse aus anderen Früchten als Weintrauben sowie aus Weintrauben oder Traubenmost gewonnenen Getränken des KN-Codes2206 00;
  • Getränken mit einem Alkoholgehalt von 10 oder mehr Volumenprozent;
  • Backwaren, die ihrer Art nach normalerweise innerhalb von 24 Stunden nach der Herstellung verzehrt werden;
  • Essig;
  • Speisesalz;
  • Zucker in fester Form;
  • Zuckerwaren, die fast nur aus Zuckerarten mit Aromastoffen und/oder Farbstoffen bestehen;
  • Kaugummi und ähnliche Erzeugnisse zum Kauen.

Ferner fordern wir, dass folgende Produkte der obenstehenden Liste hinzugefügt

werden:

  • Tee;
  • Kaffeebohnen und -pulver;
  • Reis;
  • Mehl;
  • Nudeln

Gültigkeit: 5 Jahre


Antragssteller: BV Niederbayern (verwiesen vom 91. Landeskongress)