Kirchenaustritt digital und kostenlos

In Zeiten von sich häufender Missbrauchsskandale in der katholischen und evangelischen Kirche und einem vollkommen ungenügenden Willen zur Aufarbeitung dieser entscheiden sich immer mehr Menschen, aus der katholischen oder evangelischen Kirche auszutreten.
Im Moment ist hierfür nach §3 KiAustrG ein Termin in Präsenz bei einem Urkundsbeamten nötig oder es muss eine schriftliche Einzelerklärung in öffentlich beglaubigter Form vorgelegt werden. Diese Regelung führt zu einem veralteten und unnötig komplizierten Arbeitsablauf, was sich auch darin widerspiegelt, dass im Moment Termine zum Kirchenaustritt nur mit sehr langen Wartezeiten zu bekommen sind und darüber hinaus vom Kirchenmitglied bezahlt werden müssen. Der zu verrichtende Betrag beim Kirchenaustritt in Bayern liegt momentan bei 25€ für die Aufnahme einer mündlichen Austrittserklärung.
Dieser Status Quo ist für uns nicht haltbar, da Religion die Angelegenheit eines jeden Einzelnen ist und der Kircheneintritt im Großteil der Fälle nicht selbstbestimmt vorgenommen wurde. Die aktuellen Hürden von der Terminfindung bis zur Bearbeitungsgebühr des Kirchenaustritts schränken die Freiheiten des Individuums unnötig ein und stärken gleichzeitig die katholische und evangelische Kirche, von der sich der Staat im 21. Jahrhundert zunehmend trennen sollte.
Aus diesem Grund fordern wir:

1. Die Abschaffung der Bearbeitungsgebühren beim Austritt aus der Kirche

2. Die Einführung einer digitalen Möglichkeit zum Austritt aus der Kirche, beispielsweise im bereits bestehenden Bayernportal in Verbindung mit der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises und damit einhergehend die Änderung des §3 KiAustrG. Darüber hinaus sollte in Bayern, so wie es bereits in vielen anderen Bundesländern üblich ist, die Möglichkeit geschaffen werden, seine Kirchensteuer im Einvernehmen mit dem Kirchensteueramt zu kappen.
Die Jungen Liberalen stehen zur zügigen Abschaffung der Kirchensteuer. Bis dahin fordern wir, dass in Bayern alle Kirchensteuerämter abgeschafft werden und die Aufgaben den Finanzämtern übertragen werden. Als Vorbild in diesem Prozess kann dabei die Handhabung in den restlichen Ländern dienen.

Antragsteller: Tim Korschinsky

Gültigkeit: 5 Jahre