Neue Antworten für die Herausforderungen des Informationszeitalters

Präambel

Die rasante Entwicklung von Hard- und Software sowie die weltweite Vernetzung führen immer öfter zu Spannungen mit bestehenden Gesetzen. Das Mediennutzungsverhalten und die gestiegenen Möglichkeiten der Datenverarbeitung und Datenspeicherung bergen auf der einen Seite enorme Chancen, auf der anderen aber auch Risiken für unsere Gesellschaft, denen liberale Politik Rechnung tragen muss.

 

Strafverfolgung

Bei der Strafverfolgung im Internet hat man es mit unkontrollierbaren Datenströmen zu tun. Kommunikation im Internet darf für den Staat nicht leichter zugänglich sein als in der physischen Welt auch. Rechtsstaatliche Prinzipien, wie etwas das Recht auf Privatsphäre und das Fernmeldegeheimnis müssen im Internet genauso uneingeschränkt gelten, wie in der realen Welt. Wir JuLis Bayern sehen aber auch, dass die bisherigen strafrechtlichen Regelungen nichtmehr ausreichen, um jegliche Form von Computerkriminalität zu bekämpfen, daher müssen sie um neue Regelungen ergänzt werden, die sich insbesondere mit internetspezifischen Tatbeständen befassen.

Gefahrenabwehr und Strafverfolgung

Für die JuLis Bayern hat im Sinne eines liberalen Strafrechts die Abwehr von Gefahren Vorrang vor der notwendigen Strafverfolgung. Abschreckung alleine hilft imKampf gegen Internetstraftaten nicht weiter. Im Gegenteil, die Erfahrung zeigt, dass gerade im Internet die Abschreckungswirkung von Strafandrohungen besonders gering ist. Entsprechend muss es staatlichen Behörden möglich und gestattet sein, Seiten mit kriminellem Inhalt zu löschen und den Inhalt zum Urheber zurück zu verfolgen. Die Überwachung elektronischer Kommunikation dagegen dringt wesentlich tiefer in die Privatsphäre ein. Für den Betreffenden macht es keinen Unterschied, ob ein Brief oder eine E-Mail mitgelesen wird. Dass Letzteres unter Umständen einfacher zugänglich ist, kann kein Grund für einen vertieften Grundrechtseingriff sein. Daher lehnen wir die Überwachung elektronischer Kommunikation ab. Das Gleiche muss für nur eingeschränkt zugängliche Inhalte, zum Beispiel in Foren gelten. Auch imI nternet muss der Einzelne sich seiner Privatsphäre sicher sein können. Es kann nicht sein, dass den staatlichen Organen weitreichendere Kompetenzen als bei Straftaten in der Realwelt eingeräumt werden. Hinsichtlich über das Internet abgewickelter Telfonate (VoIP) lehnen wir die etwa im Koalitionsvertrag der sächsischen Regierung getroffenen Regelungen z.B. zur so genannten Quellen-TKÜ ab. Ein heimliches Eindringen in den Computer des Betroffenen – etwa wie bei der Onlinedurchsuchung – kann durch nichts gerechtfertigt werden.

Prävention

Gerade bei Straftaten im Internet ist Prävention häufig besonders wichtig. Viele dieser Taten beruhen auf krankhaften (Kinderpornographie) oder ideologischen (Extremismus) Motiven. Gerade bei letzterer Gruppe sind Einrichtungen der Jugendhilfe und Bildungseinrichtungen gefragt und notwendig, um damit der Einzelnen gar nicht erst Täter wird. Das gerade in diesem Bereich immer wieder Mittel gekürzt werden, halten die JuLis Bayern für unverantwortlich. Kriminalität ist immer auch ein gesellschaftliches Phänomen, mit dem man sich nicht nur auf einem rechtlichen, sondern auch auf einem politischen Niveau auseinandersetzten darf. Psychologische Betreuungsangebote können krankhaften Menschen helfen und so auch ihre potentiellen Opfer schützen. Die JuLis Bayern fordern daher auch eine breit angelegte Informationskampagne, die über Angebote und Methoden der Betreuung insbesondere von Pädophilen aufklärt.

Löschen statt Sperren

Insbesondere bei der Verfolgung von Kinderpornographie im Internet halten wir Netzsperren nach wie vor mit dem Bürgerrechtskatalog des Grundgesetzes – insbesondere dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung und dem Zensurverbot – für unvereinbar. Auch wegen des großen Leidens, das Kinderpornographie verursacht, glauben wir nicht, dass sich das Thema für unvorbereitete und aktionistische Maßnahmen eignet. Statt auf zu leicht zu umgehende Netzsperren zu setzen, sollte vielmehr versucht werden eine erfolgreiche Ermittlungsarbeit mit auszubauenden therapeutischen und präventiven Maßnahmen zu flankieren. Dazu gehört auch eine deutlich bessere Ausstattung der Ermittlungsbehörden. Die Löschung von einmal ermitteltem kinderpornographischem Material kann das BKA schon heute in Deutschland veranlassen und im Rahmen internationaler Abkommen aus im Ausland anregen bzw. anzeigen. Inhalte im Internet zur sperren, ist weder effektiv – die Sperren können vom findigen Anwender binnen Sekunden umgangen werden – noch politisch verantwortbar, da so der Weg in Richtung Zensur eingeschlagen wird. Die Erfahrung zeigt, dass die Internetprovider bereit und willens sind staatliche Behörden im Kampf gegen Kinderpornographie zu unterstützen. Wir begrüßen daher, dass auch die Bundesregierung diesen Weg einschlägt, lehnen aber die Koalitionsvertrag vorbehaltene Möglichkeit der Rückkehr zu Netzsperren ab.

Extremismusbekämpfung

Insbesondere was die Extremismusbekämpfung angeht, sehen wir dringenden Nachholbedarf. Für politischen wie religiösen Extremismus ist das Internet längst zu einem wesentlichen Medium zum Austausch von Nachrichten, Informationen und strafbarem Material geworden, aber auch zur Koordination. Gerade P2P-Netzwerke und Tauschbörsen spielen daher in der Extremismusbekämpfung eine zentrale Rolle. Allerdings sind entsprechende Materialien häufig auf ausländischen Servern gelagert, wo sie – anders als etwa bei Kinderpornographie – so häufig nicht strafbar sind. Es ist daher umso wichtiger, mit Verweis auf die grundsätzliche Strafbarkeit deutscher Täter unabhängig von der Strafbarkeit der Materialien, mit den entsprechenden Behörden im Ausland in Kooperation zur Bekämpfung dieser Materialien zu treten.

Fair Use-Klauseln statt „Schulhofkriminalisierung“

Der Schaden durch Filesharing steht in keinem Verhältnis zu den Strafen und Ansprüchen der Rechteinhaber, daher setzen wir JuLis uns für eine Reformierung der rechtlichen Bestimmungen weg von einer „Schulhofkriminalisierung“ ein. Vorbild soll dafür das Fair-Use-Copyright-System sein, dass sich in einer Anpassung der Schrankenbestimmungen des deutschen Urheberrechts wieder finden soll. Dazu gehört für die JuLis Bayern vor allem eine offene Generalklausel, die die Verwendung urheberrechtlich geschützter Materialien aus kulturellen, politischen und edukativen Gründen gestattet, solange kein direkter finanzieller Vorteil mit der Nutzung verbunden ist und sie grundsätzlich der Allgemeinheit zur Verfügung steht. Auch unabhängig von einer Fair-Use-Regelung setzten wird uns für ein Urheberrecht ein, dass mit weniger, aber dafür generell gefassteren Bestimmungen zur legalen Verwendung urheberrechtlich geschützten Materials auskommt. Das schafft Transparenz und Rechtssicherheit!

Als vollkommen unverhältnismäßig sehen die JuLis Bayern das gerade von der französischen Regierung immer wieder propagierte so genannte „Three-Strikes-Out“-Modell, bei dem Personen nach dreimaligem Urheberrechtsverstoß im Internet der Internetzugang ohne Warnung gesperrt wird. Wir fordern die FDP in Bayern, im Bund und in Europa auf, bei diesem Thema im Europäischen Parlament und imMinisterrat gegen einen drastischen europaweiten Bürgerrechtseingriff zu votieren. Das Internet ist ein zumindest sozial überlebenswichtiges Medium, dass einem nicht wegen kleinerer Verstöße vorenthalten werden darf!

Kontrolle der staatlichen Behörden/Datenschutzbeauftragte

In einer Demokratie mit Gewaltenteilung und Rechtsweggarantie, müssen repressive Maßnahmen staatlicher Behörden im Internet genauso nachvollziehbar und anfechtbar sein, wie in der Realwelt auch. Eine wichtige Funktion haben dabei die Datenschutzbeauftragen inne. Deshalb fordern die JuLis Bayern:

  • Die interne Kontrolle durch die Datenschutzbeauftragten muss verbessert werden und Verstöße gegen die Richtlinien müssen konsequent geahndet werden.
  • Entsprechend dem bayerischen Regelungen fordern die JuLis Bayern die FDP auf, den Datenschutzbeauftragen des Bundes beim Bundestag anzusiedeln und unter die Aufsicht des Bundestagspräsidenten, statt des Innenministers, zu stellen, um jegliche Form der Beeinflussung dienstrechtlicher Natur durch die Innenminister zu unterbinden.
  • Ebenfalls analog zum bayerischen Modell sollte der Bundesdatenschutzbeauftragte verfassungsrechtlich geregelt werden.
  • Die Möglichkeit der verfahrensrechtlichen Einbindung der Datenschutzbeauftragen, wie sie bereits auf europäischer Ebene existiert sollte in Betracht gezogen werden.
  • Dem Landesbeauftragen für Datenschutz des Freistaates Bayern ist darüber hinaus auch die Kompetenz für Vorgänge im Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetztes zu gewähren.
  • Zusätzlich zu den bisherigen Funktionen sollten die Datenschutzbeauftragten auch zu einer Anlaufstelle für auch anonyme Hinweise aus der Bevölkerung werden. Entsprechende Sach- und Personalmittel sollen zur Verfügung gestellt werden.

 

Urheberrecht und Fragen der Rechtsverfolgung

Vor allem wegen des Auftretens des Internets und der damit verbundenen Demokratisierung von Kultur, Medien und Informationsaustausch, sehen die JuLis Bayern grundsätzlichen Veränderungsbedarf bei urheberrechtlichen Regelungen.

Für zeitgemäße und faire Regeln

  • Auch unabhängig von der begrüßenswerten Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung im Koalitionsvertrag der Bundesregierung bis auf wenige Fälle und der grundsätzlichen Ablehnung durch die JuLis Bayern, ist Vorratsdatenspeicherung kein verhältnismäßiges Instrument zur Verfolgung von Urheberrechtsverstößen. Eine Anwendung muss daher auch unabhängig von der durch das Bundesverfassungsgericht zu bestätigenden grundsätzlichen Legitimität der Vorratsdatenspeicherung ausgeschlossen werden.
  • Die monopolartige Vermittlerfunktion des Rechteverwerters GEMA scheint uns JuLis nicht mehr zeitgemäß. An ihre Stelle soll eine direkte Vermarktung der Künstler oder flexiblere Konkurrenzmodelle treten.
  • Abgaben auf Vervielfältigungsgeräte gehören abgeschafft – entweder es gibt ein Privatkopieverbot oder eine Abgabe, aber eine Abgabe auf etwas Verbotenes schließt sich logisch aus.

 

Creative Commons

Das Internet hat viele neue Wege zur Verbreitung von kulturellen Werken geschaffen. Creative Commons Lizensen bieten eine neue Möglichkeit Bilder, Musik und Videos zu verbreiten. Die JuLis Bayern begrüßen diese neue Entwicklung. Allerdings halten wir an der Idee des schützenswerten Einfalls fest. Liberale setzten auf die Kreativität der Menschen. Kreativität als Leistung ist aber anreizlos, wenn Einfälle nicht geschützt und so wirtschaftlich nutzbar gemacht werden können.

Die Jungen Liberalen Bayern sehen unabhängig davon allerdings trotzdem Veränderungsbedarf:

  • Staatlich geförderte wissenschaftliche Veröffentlichungen sollen unabhängig von der wirtschaftlichen Verwertbarkeit der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden (open access). Von dieser Regel soll nur in begründeten Ausnahmen abgewichen werden können. Dies kommt den Wissenschaftlern entgegen, die so einen besseren Austausch pflegen können, aber auch der breiten Menge, die sich leichter informieren und bilden kann.
  • Wir fordern, dass die Produktionen des öffentlich rechtlichen Rundfunks im Rahmen der Lizenzen verwendeter externer Bestandteile, nach Möglichkeit gemeinfrei veröffentlicht werden, ansonsten unter einer möglichst freien Lizenz, Creative-Commons-Lizenzen eingeschlossen.

 

Jugendmedienschutz/Medienkompetenz

Um Junge Menschen vor den auch negativen Einflüssen neuer Medien zu schützen, sind Verbote für uns kein adäquates Mittel. Im Gegenteil: Aufklärung, Erziehung und die Verantwortung der Eltern für ihre Kinder sind wesentliche Bausteine auf dem Weg zu einer umfassenden Medienkompetenz. Verbote machen Verstöße attraktiv, der kontrollierte Umgang mit neuen Medien eröffnet dagegen für Kinder spannende Möglichkeiten der Freizeitgestaltung und Information. Besonders in der Schule – bereits früh, also auch in Grundschule und Unterstufe – ist es wichtig im Medien Kinder zu einem kritisch distanzierten Umgangmit den Angeboten des Internets anzuleiten. Von gewaltorientierten oder pornographischen Materialien – die im Internet frei verfügbar sind – gehen Gefahren für die Sozialisation von Kindern und Jugendlichen aus. Insofern begrüßen wir den von der CSU-FDP-Regierung in Bayern geplanten „Medienführerschein“. Er allein reicht allerdings nicht aus, um Kindern umfassend die Möglichkeiten, aber auch die Gefahren moderner Kommunikationsmedien zu erläutern.Die Einbindung elektronischer Medien in den Unterricht ist für uns ebenso ein wichtiger Bestandteil des Unterrichts. Häufig stellt sich zudem das Problem, dass Schüler mehr von Internet und Computern wissen, als ihre Lehrer. Es gibt regen Bedarf an Fortbildungsmaßnahmen für Erzieher und Lehrer sowie an Mitteln für die IT-Ausstattung der Schüler. Eine Homepage bearbeiten zu können, gehört heute genauso zu den Soft-Skills wie EDV, Graphikbearbeitung oder etwa das Erstellen digitaler Präsentationen und Fähigkeiten in der Internetrecherche. Es kann nicht sein, dass Internetquellen in jeder zweiten Dissertation auftauchen, aber bei Referaten in der Oberstufe teilweise nicht verwendet werden dürfen. Um Schülern neben den positiven Möglichkeiten des Internets auch in die negativen Gefahren aufzeigen zu können, ist es wichtig, dass diese nicht totgeschwiegen werden. Im Gegenteil, die zum Beispiel projektorientierte Auseinandersetzungmit z.B. extremistischen Materialien muss in die Lehrpläne aufgenommen werden. Es ist besser wenn Schüler sich unter Aufsicht und mit erklärender Begleitung mit solchen Inhalten auseinander setzten müssen, als dass sie den Kontakt im Selbstversuch bekommen. Auch was den Sexualkundeunterricht angeht, sehen wir Nachholbedarf. Es ist praktisch jedem Schüler ab einem gewissen Alter möglich Zugriff auf Pornographie im Internet zu bekommen. Das hat fatale Auswirkungen auf die sexuelle Sozialisierung. Deswegen ist es wichtig, dass der Sexualkundeunterricht auch und besonders für die Verzerrung der sexuellen Wirklichkeit durch Pornographie sensibilisiert und das nicht erst in der Oberstufe, sondern bereits früher.


Gültigkeit: 5 Jahre


Antragsteller: Landesvorstand, LAK Innen und Recht


Die Gültigkeit des Antrags wurde auf dem 98. Landeskongress um 5 Jahre verlängert.