Ohne Arbeit kein Lohn – Wirtschaft und Gesellschaft jetzt schützen


Die Welt steckt in einer Gesundheitskrise. Zu dieser Krise kommt nun die Gefahr einer Rezession hinzu. Wir sehen uns einer gesundheitlichen und wirtschaftlichen Existenzbedrohung ausgesetzt. Damit es auch nach der Covid19-Pandemie noch eine Wirtschaft gibt und möglichst wenige Arbeitsplätze in der Folge verloren gehen, muss der Staat jetzt handeln. Dabei ist es gut und wichtig, dass die demokratischen Parteien hier ihre Differenzen beiseitelegen und zusammen an guten Lösungen aus dieser Krise arbeiten.  

Die Aussetzung der Schuldenbremse unterstützen wir. In Katastrophenzeiten muss der Staat handlungsfähig sein. Das nun verabschiedete Hilfsmaßnahmenpaket begrüßen wir grundsätzlich. Gleichzeitig muss dennoch klar sein, dass es einen Tilgungsplan geben muss, wie Deutschland mittel- und langfristig die Schulden wieder tilgt. Es bedarf einer Exit-Strategie.
Die Einkommenshilfen für fehlende Kinderbetreuung, die Soforthilfen für Kleinunternehmen und den Wirtschaftsstabilisierungsfond (WSF) begrüßen wir. Dennoch sind diese Maßnahmen nicht weitreichend genug.
Zum einen sind die Sofortförderungen für Unternehmen bis 10 Mitarbeiter viel zu gering. Zum anderen greift der WSF erst ab einer Unternehmensgröße von 250 Mitarbeitern und/oder einem zweistelligen Millionenbetrag an Umsatz. Diese Schutzlücke ist unbedingt zu schließen. Wir wollen nicht nur Großunternehmen fördern. 

  1. Negative Gewinnsteuer einführen und WSF ausweiten

Wir fordern zunächst eine negative Gewinnsteuer für alle Unternehmen auszuzahlen, die sich an den Steuerausgaben des letzten Veranlagungszeitraumes orientiert. Dies kann gedeckelt werden auf 1 Millionen Euro. Vorteil ist hier, dass eine unbürokratische Rückzahlung von gezahlten Steuern durch das Finanzamt geschieht. Dabei wollen die Jungen Liberalen Bayern auch die Möglichkeit rückwirkender und einmaliger Steuersenkungen nutzen, um hier im Einzelfall unbürokratisch Geld bereitstellen zu können. Eine niedrigere Festsetzung der Steuerhöhe ist bereits heute durch die Steuerbehörden nach § 163 AO (Abgabenordnung) möglich. Hier erwarten wir eine gesetzliche Ausnahmeregelung, die Kriterien für die Bemessung der Steuerhöhe und konkrete Vorgaben für die Steuerbehörden festlegt und eine rückwirkende erniedrigte Steuerfestsetzung vorsieht.
Eine Prüfung der Bedürftigkeit soll nur bei Unternehmen stattfinden, die nicht vom Shutdown betroffen sind und weiter wirtschaften können. Ebenfalls soll bei Großunternehmen geprüft werden, ob diese tatsächlich einen Liquiditätsmangel haben. Hier kann es dann auch eine geringere oder gar keine Auszahlung geben. 

Sofern Unternehmen im letzten Jahr kaum oder gar keinen Gewinn gemacht haben, soll der WSF greifen. Dieser soll auf alle Unternehmen ausgeweitet werden. Hier muss es eine Glaubhaftmachung der Bedürftigkeit geben. Gleichzeitig muss es eine möglichst unbürokratische Prüfung geben, dass es sich um ein tragfähiges Geschäftsmodell handelt, welches gerade aufgrund der Coronakrise-Maßnahmen nachhaltig geschädigt wird. 

  1. Zu Verstaatlichungen und Existenzsicherung

Verstaatlichungen von Unternehmen lehnen wir in diesem Zusammenhang ab. Die Aktienkurse über den Sekundärmarkt nach oben zu treiben würde den Unternehmen zunächst keine Liquidität verschaffen. Bei GmbH’s und Personengesellschaften müssten neue Geschäftsanteile ausgegeben oder geschaffen werden und mit Mehrheit beschlossen werden. Gegen den Willen der Gesellschafter könnte hier nur enteignet werden. Das lehnen wir ebenfalls ab. 

Die Bundesregierung muss stets die Konsequenzen für eigenes Versagen in Sachen Krisenmanagement tragen. Konkret muss die Bundesregierung kurzfristig und unbürokratisch Soforthilfen für Soloselbstständige und Kleinstunternehmer bereitstellen. Diese Soforthilfen müssen in ausreichender Höhe in Form von direktem Kapital ausbezahlt werden. Diese Soforthilfen sind bei anhaltenden staatlichen Beschränkungen anzupassen und auszubauen.  

Ein erleichterter Zugang zu Existenzsicherung ist in dieser Krisenzeit grundsätzlich zu begrüßen. So unterstützen wir es, dass die Überprüfung der Wohnungsgröße wegfällt.
Einen kompletten Verzicht auf die Vermögensprüfung sehen wir kritisch. Hier sollte zwischen den einzelnen Posten des verwertbaren Vermögens differenziert werden.
Haus- und Grundeigentum sowie Eigentumswohnungen und sonstige Rechte an Grundstücken sind nicht zu überprüfen. In Zeiten der Krise ist auch ein Verkauf von Wertpapieren nicht zumutbar, denn langfristiges Investieren in Aktien und sonstige Fonds zur privaten Sicherung der Altersvorsoge im Sinne einer kapitalgedeckten Wohlstandssicherung im Alter, sollen für Anleger nicht nachteilig sein. Das Aufbrauchen der Lebens- und Altersgrundlagen sehen die Jungen Liberalen ohnehin kritisch. Denn gerade dieses private Engagement ist essentiell für eine gesamtstaatliche Verbesserung unseres Rentensystems.
Hingegen soll das Girokonto-Guthaben durchaus überprüft werden. Beim Guthaben auf Anlagekonten ist zu differenzieren. Sofern es sich hier um Depotanlagen handelt, die vom Aktienkurs abhängen, sollen diese bei der Vermögensprüfung außer Betracht bleiben. Sparguthaben, Bausparguthaben, Sparbriefe und Kapitallebensversicherungen sollen betrachtet werden können. Eine Inanspruchnahme ist hier eher gerechtfertigt, da diese sehr geringen Schwankungen unterliegen und ein Verkauf zumutbar ist. Am Grundfreibetrag und am Altersvorsorge Freibetrag halten wir fest. 

  1. Sonstige steuerliche Entlastungen

Darüber hinaus halten wir die Ansätze des „Akut-Programmes gegen die Corona-Wirtschaftskrise“ der FDP-Bundestagsfraktion für zusätzlich richtungsweisend. Es braucht jetzt einen Mix aus Steuerstundungen, -aussetzungen und -abschaffungen. 

Dazu gehört, dass Unternehmen und Gewerbetreibende eine Stundung der kommunalen Abgaben bis Ende des Jahres beantragen können und dies auch gewährt wird. Zudem sollen die Vorauszahlungen bei der Gewerbesteuer bei Bedarf auf Null Euro heruntergesetzt werden können. Eine Stundung ist ohne Verzinsung zu erfolgen. Der Bund gewährt den Kommunen zinsfreie Kredite zum Ausgleich desZahlungsausfalls dieser Stundung. 

Darüber hinaus fordern wir die Erhöhung des Investitionsabzugsbetrag von aktuell 200.000 Euro pro Jahr auf 1 Millionen Euro und eine Ausweitung auf alle Unternehmen (aktuell beschränkt auf Unternehmen mit einem Betriebsvermögen von bis zu 235.000 Euro).
Weitere Steuersatzsenkungen für Haushalte und Unternehmen sollten jedenfalls dann geprüft werden, wenn die Krise weiter andauert und die Stundungen nicht mehr ausreichen.
Ebenso befürworten wir, dass bereits getätigte Steuernachzahlungen mit laufenden Widerspruchsverfahren den Unternehmen als Liquiditätshilfe zurückgezahlt werden können, sofern nicht gegen Verantwortliche des Unternehmens strafrechtliche Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung o.Ä. in derselben Sache anhängig sind. Für die Zeit der Krise soll der Widerspruch gegen angeordnete Steuernachzahlungen ebenfalls aufschiebende Wirkung entfalten, um nicht dringend benötigte Liquidität über Monate und Jahre unnötig zu binden.  

  1. Die Welt nach Corona

Die Welt wird nach Corona nicht mehr dieselbe sein. Gesundheit, Wohlstand und Freiheit sind nicht mehr selbstverständlich. Es wird die Zeit sein, in welcher Lösungen und Lösungsansätze für die drängenden Probleme in Deutschland, Europa und in der Welt gefunden werden müssen. Diese können allerdings nur gemeinsam gefunden werden.
Zur Ankurbelung von Konsum und Wirtschaft muss es zunächst eine Mehrwertsteuersenkung geben.
Darüber hinaus fordern wir eine Expertenkommission einzusetzen, die die Zukunftsfragen für Deutschland und Europa beantwortet.
Diese soll einen starken Fokus auf die Digitalisierung legen. Ebenso muss unser Bildungssystem zukunftsfest gemacht und reformiert werden. Es müssen flexiblere Arbeitskonzepte erarbeitet werden und inwiefern wir eine Gründernation werden können. Schließlich muss ganz besonders die Nachhaltigkeit im Umgang mit unseren Ressourcen angegangen werden und welche marktwirtschaftlichen und staatlichen Instrumente hier wirksam, zielführend und möglichst freiheitsschonend sind.
Schließlich stellt sich die Frage, wie wir dies europaweit umsetzen können. Der Binnenmarkt muss endlich vollständig vollendet werden. Es darf keinen versteckten Protektionismus innerhalb Europas geben.
Nur mit gemeinsamen Konzepten kann es eine gute und freie Zukunft für alle geben!


Gültigkeit: 5 Jahre


Antragsteller: BV Unterfranken, BV Schwaben