Rechts, Links, oder doch “gemäßigte Mitte? – Politischer Extremismus in Deutschland
Innerhalb des organisierten politischen Liberalismus wird gerne und oft gestritten, wo er im sogenannten “Spektrum der Parteien” einzuordnen sei. Haben sich die Positionen der Volksparteien inzwischen so verändert, dass die FDP rechts der CDU einzuordnen ist? Wen diese Frage umtreibt, der sieht das politische Spektrum als klare Linie, auf der sich die Parteien nebeneinander einordnen. Dieses eindimensionale links-rechts-Schema erscheint uns jedoch heute nicht mehr zeitgemäß, um die vielschichtige Positionierung von politischen Parteien einzuordnen oder gar zu bewerten. Nichtsdestotrotz ist es in der Diskussion um Extremismus immer noch weitläufig gebräuchlich, weil es eine scheinbar einfache Zuordnung der politischen Extreme ermöglicht. Wir möchten dieser überholten Einordnung daher eine liberale Vorgehensweise zum Umgang mit politischemExtremismus entgegenstellen. Dabeiwollenwir vor allem klären,wo für uns die Grenze zwischen radikalen, aber noch dem demokratischen Spektrum zuzuordnenden Positionen einerseits und extremistischen und verfassungsfeindlichen Ideologien andererseits verläuft. Immer wieder kommt es überall in Deutschland zu Gewalttaten, die in Zusammenhang mit politischem Extremismus stehen. Diese Vorkommnisse führen regelmäßig zu Aufschreien in der Bevölkerung und müssen als Ausrede herhalten für Forderungen nach besserer Überwachung durch Vorratsdatenspeicherung oder Parteiverbote. Die etablierten Parteien sind hier gefordert, ohne Überreaktionen Antworten zu finden auf steigenden Zuspruch zu radikalen Parteien und extremistischen Organisationen und auch auf politisch motivierte Verbrechen. Als Regierungspartei in Bund und Land ist hier gerade die FDP in der Pflicht.
Arten des Radikalismus und Extremismus
Das Vertreten inhaltlich radikaler politischer Positionen ist für die JuLis Bayern nicht grundsätzlich verwerflich, denn die Meinungsfreiheit gehört zu den Grundfesten unseres Rechtsstaates. Radikale Meinungen in der politischen Landschaft dienen der Schärfung des inhaltlichen Profils der Parteien, die sich selbst als “mittig” einordnen. Sie treiben Gedanken auf die Spitze und fordern die Argumentationskraft der gemäßigten politischen Akteure heraus. Als radikal gelten dabei Positionen, die zwar auf Veränderung des politischen Systems gerichtet sind, seinen Rahmen, also die freiheitlich-demokratische Grundordnung, aber akzeptieren und Gewaltanwendung zur Erreichung ihrer Ziele ausschließen. Aus diesen Gründen muss radikalen Positionen, unabhängig davon, aus welcher Richtung sie stammen, aus Sicht der Jungen Liberalen Bayern zuallererst mit Argumenten begegnet werden.
Den extremistischen politischen Strömungen ist dagegen eines gemein: Ihr Ziel sind nicht kleinere und größere Änderungen der deutschen Gesetzeslandschaft, um damit in einzelnen Politikfeldern ihre Ansichten durchsetzen zu können – ihr Blick richtet sich auf das große Ganze. Die Überwindung des Systems ist das Ziel, zu dessen Erreichung auch Gewaltanwendung nicht ausgeschlossen wird, der demokratische Verfassungsstaat wird abgelehnt. Das haben linker, rechter und auch religiöser Extremismus, soweit er politische Vorstellungen enthält, gemeinsam. Die Jungen Liberalen Bayern sehen daher extremistische Gruppierungen jeder Couleur als Problem, welches in keinem der Fälle verharmlost werden darf.
Parteiverbote
Doch die Ausgestaltung des Parteiverbotsverfahrens ist unklar und rechtsstaatlich bedenklich. Zurzeit ist die einzige Rechtsgrundlage für ein Parteiverbotsverfahren der Satz “Parteien, die nach ihren Zielen oder nach demVerhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht entsprechend Art. 21 Abs. 2 des Grundgesetzes. Das Ermessen über Ja oder Nein zum Verbot liegt demnach allein in der Hand der Richter des Verfassungsgerichts. Die Jungen Liberalen Bayern stehen dennoch generell zum Instrument des Parteiverbotes. In jedem Fall kann eine Partei nur verboten werden, wenn sie in aggressiver kämpferischer Weise gegen unser Rechtssystem vorgeht.
Weiterhin sehen die Jungen Liberalen eine Klärung der Frage des Umgangs mit V-Leuten im Zusammenhang mit der NPD als notwendig an. Dabei sprechen sie sich gegen ein erneutes Verbotsverfahren gegen die NPD aus. Der Abzug der V-Leute, der für ein erfolgreiches Verfahren zwingend notwendig wäre, würde den wertvollen Informationsfluss über die Interna der Partei jäh zumErliegen bringen undwürde bis zu einem möglichen Verbot radikalen Strömungen innerhalb der NPD ermöglichen, unentdeckt agieren zu können. Zudem würde ein möglicher weiterer Sieg der NPD vor dem Bundesverfassungsgericht ihre Stellung innerhalb der Parteienlandschaft stärken. Für die Jungen Liberalen muss in einer Demokratie eine Partei, die eine gewisse Anzahl an Anhängern hat, auf dem politischen Parkett entlarvt und übertrumpftwerden, ohne dass man sich des Mittels eines Parteiverbotes bedienen müsste.
Verfassungsschutz
Für die Bekämpfung extremistischer Organisationen und politisch motivierter Gewalt ist derzeit sowohl das Bundesamt für Verfassungsschutz zuständig als auch die Landesämter für Verfassungsschutz sowie die Polizei. Dabei führt die aufgeteilte Struktur in Bundesamt und Landesämter aber nicht zu effektiver Arbeitsteilung, sondern zu Verwirrung. Im 21. Jahrhundert müssen nicht nur kleine Gruppierungen in einzelnen Landkreisen beobachtet werden, auch Prävention muss neu gedacht werden. Jugendliche können über das Internet leicht kontaktiert und angeworben werden, die Grenzen zwischen den Bundesländern sind dabei mehr und mehr irrelevant. Die Doppelstruktur der Verfassungsschutzämter in den Ländern führt dabei nur zu großen Datenmengen, die ständig zwischen den Ämtern hin und her geschoben werden müssen. Die Jungen Liberalen Bayern fordern daher die Abschaffung der Landesämter für Verfassungsschutz. Die nachrichtendienstlichen Aufgaben sollen demBundesamt fürVerfassungsschutz übertragen werden. Die Hauptaufgaben des Landesamtes in Bayern sollen stattdessen zum größten Teil der bayerischen Polizei übertragen werden. Die Betreuung der Aussteigerprogramme, das Anlegen von Täterdateien und die Annahme anonymer Hinweise sind bei der Polizei in den richtigen Händen, vielmehr erspart es sogar Schritte des Datenaustausches, wenn die Polizei die direkte Zuständigkeit erhält. Die vom Landesamt für Verfassungsschutz geleistete Öffentlichkeitsarbeit kann überwiegend auf das Bundesamt für Verfassungsschutz übertragen werden. Diese muss nach Ansicht der Jungen Liberalen Bayern außerdem moderner und zielgerichteter werden und darf sich nicht auf den jährlichen, gedruckten Verfassungsschutzbericht beschränken.
Volksverhetzung
Die Folgen des NS-Regimes und des ZweitenWeltkrieges sind in der Bundesrepublik Deutschland in vieler Hinsicht deutlich sichtbar – eine davon ist das deutsche Recht. In den 90er Jahren wurde in das deutsche Strafgesetzbuch der § 130 “Volksverhetzung” neu eingefügt. Er stellt in den Absätzen 3 und 4 nicht nur die Leugnung, sondern auch die “Billigung, Verharmlosung, Verherrlichung und Rechtfertigung” des Holocaustes und der nationalsozialistischen Herrschaft unter Strafe. Die Jungen Liberalen tolerieren keine der im § 130 Abs. 3+4 StGB erwähnten Handlungen und sehen sie als verwerflich an. Dennoch ist für sie ein eng umgrenztes, klares und unpolitisches Strafrecht ein wesentlicher Teil des funktionierenden Rechtsstaates. Gerade die Begriffe “Billigung” und “Verharmlosung” lassen einen solch weiten Interpretationsspielraum, dass vollkommen unklar ist, wann der Tatbestand des § 130 StGB erfüllt ist. Zudem darf das Strafrecht nicht einzelne Meinungen, so menschenverachtend diese auch sind, herausgreifen und unter Strafe stellen. Durch solch ein Vorgehen wird Gesinnungsstrafrecht geschaffen. Dieses kann auch durch die geschichtliche Relevanz für Deutschland nicht gerechtfertigt werden. Die Jungen Liberalen fordern daher im Sinne eines Rechtsstaates die Streichung des § 130 Abs. 3 und 4 StGB.
Prävention durch Bildung
Das Ziel in der Erziehung junger Menschen kann es nach Ansicht der Jungen Liberalen Bayern nicht sein, ihnen bestimmtes politisches Gedankengut ohne jede Begründung zu verbieten. Wir als Liberale ziehen aus unserem Selbstverständnis heraus stets größtmögliche Information über vermeintlich schlechte Einflüsse dem reinen Verbot vor – das gilt auch in Bezug auf politisch extremistisches Gedankengut. Die momentane Praxis in den Lehrplänen bayerischer Schulen setzt auf die intensive Beschäftigung mit den Geschehnissen des Zweiten Weltkrieges und der Nazizeit. Längst hat sich aber die Strategie der NPD und anderer radikaler Parteien gewandelt: Sie vermeiden jede Meinungsäußerung über das Dritte Reich, betonen, dass dies Vergangenheit sei, und machen junge Menschen stattdessen auf aktuelle politische Problemlagen aufmerksam, um sie zu ködern. Es ist daher nicht allein Aufgabe des Geschichtsunterrichts, Schüler politisch zu sensibilisieren. Auch das Fach Sozialkunde ist hier in der Verantwortung. Die Jungen Liberalen Bayern fordern eine Ausweitung des Sozialkundeunterrichts in allen Schulformen. Zusätzlich zumbisherigen Lehrplan sollen vor allem die Prinzipien des Grundgesetzes sowie die Geschichte und Entwicklung der politische Strömungen in Deutschland behandelt werden.
Das Ziel soll dabei sein, die Schüler so umfassend über das politische System der Bundesrepublik Deutschland zu informieren, dass sie bei ihrer ersten Teilnahme an Wahlen am Ende der Schulzeit in der Lage sind, Wahlversprechen und -programme kritisch zu hinterfragen und eine überlegte Entscheidung zu treffen. Jeder gut informierte Schüler ist einWähler weniger, der auf Köder der demokratiefeindlichen Parteien hereinfällt. Die JuLis begrüßen die Umstrukturierung des Geschichtsunterrichts im Rahmen der Einführung des G8. Die Themen Deutsche Geschichte nach 45 und Kalter Krieg sind unverzichtbar für ein um fassendes politisches Grundverständnis und dürfen in der Schulbildung nicht zu kurz kommen. Dem muss auch in Zukunft an allen Schulformen entsprechend Rechnung getragen werden.
Ehrenamtliche Arbeit
Die ehrenamtliche Arbeit von Vereinen und Organisationen, die sich gegen Extremismus engagieren, ist eine der wichtigsten Säulen gegen politisch motivierte Gewalt. Es lässt sich aber ein klarer Schwerpunkt in dieser Arbeit feststellen: Die meisten Organisationen kümmern sich umAussteiger aus der rechten Neonaziszene. Diese Arbeit ist zwar wichtig, jedoch auch einseitig. Auch in dieser Hinsicht müssen nach Ansicht der Jungen Liberalen Bayern alle Arten extremistischer Gesinnung mit gleicher Priorität bekämpft werden. Die Gründung von Vereinen, die sich speziell mit linksgerichtetem und religiösem Extremismus beschäftigen, sowie von solchen Organisationen, die hauptsächlich Aufklärung und Prävention von Jugendlichen betreiben, muss gefördert werden. Die Jungen Liberalen Bayern fordern eine stärkere Kooperation aller Schulformen mit ehrenamtlichen Organisationen, um die klassische Schulbildung mit der Praxis verknüpfen zu können. Dabei darf aber die politische Bildung nicht an Externe abgeschoben werden – diese muss weiter vor allem Klassenzimmer stattfinden. Als großes Handlungshindernis für ehrenamtliche Arbeit erweist sich momentan vor allem die Finanzierung. Fördermittel werden den Vereinen und Organisationen, die von ihnen abhängig sind, nur von einem Jahr zumnächsten gewährt, langfristige Programme, die nicht direkt in staatlicher Hand liegen, sind damit so gut wie unmöglich. Hier muss eine andere Lösung gefunden werden. Die Jungen Liberalen Bayern fordern daher die FDP Fraktion im Bayerischen Landtag auf, zu prüfen, ob die Gründung einer Landesstiftung zur langfristigen Finanzierung möglich ist, die die bereits jetzt gewährten Fördermittel verwaltet, ohne neue Staatsgelder in Anspruch zu nehmen. Zusätzlich soll durch die Stiftung die Möglichkeit geschaffenwerden, effektiv weitere Mittel aus Spenden zu generieren, um ein gewisses Maßan Staatsferne zu garantieren. Zudem behindert die sogenannte “Extremismusklausel” in ihrer jetzigen Ausgestaltung das Abschöpfen von Fördergeldern des Bundes. Die Bedingung für Zahlungen, sich nicht nur selbst zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu bekennen, sondern auch seine “Partner” auf Verfassungstreue prüfen zu müssen, ist zu unbestimmt und wurde bereits von einem Verwaltungsgericht für rechtswidrig erklärt.
Als Konsequenz hieraus fordern die Jungen Liberalen Bayern die vollständige Rücknahme der Klausel. Das derzeitige Vorgehen setzt ein fatales Zeichen für viele Bürger mit Zivilcourage. Es ist zudem verfassungsrechtlich höchst bedenklich und stellt die entsprechenden Verbände und Ehrenämtler unter Generalverdacht.
Gültigkeit: 10 Jahre
Die Gültigkeit dieses Antrags wurde beim 103. Landeskongress am 01.Mai 2022 nicht verlängert.
Antragsteller: Landesvorstand