Sex sells – Liberale Reform des Prostitutionsschutzgesetzes

  1. Keine Prostitution Minderjähriger

Jegliche Form der Prostitution von Kindern oder Jugendlichen muss nach wie vor strafbar sein. Behörden müssen verstärkt unangekündigte Kontrollen durchführen, um Prostitution Minderjähriger 
frühzeitig zu entdecken. Die Ordnungsbehörden müssen insbesondere Straßenprostitution Minderjähriger in den Blick nehmen, da diese eine Möglichkeit bietet, sich Kontrollen zu entziehen. Wir 
wollen niederschwellige Ausstiegsangebote (z.B. Sozialarbeiter) für Kinder und Jugendliche
 finanziell und gesamtheitlich fördern und den Zugang dazu entbürokratisieren. 

  1. Prostitution nur als Safer-Sex

Wir wollen Prostitution grundsätzlich nur als “Safer-Sex” liberalisieren. Deshalb muss die Kondompflicht für alle sexuellen Dienstleistungen gelten. Sie ist von den Ordnungsbehörden unangekündigt zu kontrollieren und durch geeignete ermittlungstechnische Maßnahmen durchzusetzen, wobei insbesondere stichprobenartige Überprüfungen der Möglichkeit des Geschlechtsverkehrs ohne Kondom als Ermittlungsmethode als milderes Mittel zu Überprüfungen während des Geschlechtsverkehrs heranzuziehen sind. Bei Zuwiderhandlungen sind die Kunden mit höheren Bußgeldern zu belegen. 

  1. Teilwerbeverbot

Werbeverbot: Wir fordern ein generelles Verbot der Werbung für Prostitution. Davon ausgenommen sein soll die bloße nicht anpreisende Information über ein bestehendes Angebot auf Internetseiten mit pornographischem Inhalt. 

  1. Regelungen für Bordelle und Straßenprostitution

Betreiber von Bordellen benötigen ein durch das Gesundheitsamt ausgestelltes Zertifikat. Die Städte und Gemeinden regeln, wo Bordelle bzw. Privatwohnungen für die Sexarbeit genutzt werden dürfen. Flatrate Angebote sollen auch in Zukunft grundsätzlich untersagt bleiben. Alle Prostitutionsstätten dürfen mit Ausnahme von Privatwohnungen jederzeit unangekündigt kontrolliert werden. Bordelle ab  einer Größe von 5 Prostituierten müssen verpflichtend einen Betriebsrat einsetzen. Dieser 
soll dafür sorgen, dass Prostituierte mehr Mitspracherechte an ihrem Arbeitsplatz haben  und damit wirksam vor Ausbeutung geschützt werden. 

Wir fordern ein vollständiges Verbot der Straßenprostitution. Sogenannte „Straßenstriche“ sollen in den Fokus der behördlichen Arbeit rücken und konsequent unterbunden werden. 

Die Prostitution in regulären Wohnungen wollen wir dahingehend einschränken, dass sie ausschließlich dann zulässig sein soll, wenn dort jeweils einzelne Sexarbeiter ihre Dienste anbieten und ein korrespondierendes, auf diese Person angemeldetes Gewerbe existiert.

5. Prostitution nur für EU/EWR-Staatangehörige

Bei Beantragung der Arbeitserlaubnis sind Mindestkenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau A2 des Europäischen Europäischen Referenzrahmens vorzuweisen. 

Darüber hinaus fordern wir konkrete Maßnahmen und Meldemöglichkeiten zum Schutz vor Zwangsprostitution und Gewalt, insbesondere und nicht ausschließlich regelmäßige Besuche von staatlichen oder privaten Ansprechpersonen und eine Intensivierung des Vorgehens gegen organisierten Menschenhandel in Bezug auf Prostitution. 

Antragssteller: JuLis Oberfranken, Gabriel Wölfel

Gültigkeit: 5 Jahre