Trennung von Staat und Kirche realisieren

Wir JuLis fordern die in Art. 140 des Grundgesetztes verankerte Trennung von Religion und Staat in die Realität umzusetzen, da gegenwärtig diverse Verflechtungen bestehen, die diesem Verfassungsgrundsatz nicht gerecht werden.

Religionsgemeinschaften sind auch im Sinne der Religionsfreiheit zu schützen. Der Einfluss auf weltliche Institutionen ist damit jedoch nicht zu vereinbaren, daher fordern die JuLis folgende Maßnahmen:

Verwaltungsaufgaben sind von den Religionsgemeinschaften selbst zu erledigen

Der Status diverser Religionsgemeinschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist nicht weiter tragbar. Die Kirchensteuer ist abzuschaffen. Die Bewältigung von anderen Verwaltungsaufgaben, z.B. Kirchenaustritt, sind nicht von staatlichen Behörden zu regeln, sondern sind Aufgabe der Religionsgemeinschaften selbst. Auch Ersatzregelungen zum Einzug der Kirchensteuer, in welcher der Gesetzgeber Dritten diese Tätigkeit vorschreibt,lehnen die Jungen Liberalen Bayern ab. (Z.B. durch Banken im Rahmen der Abgeltungssteuer),

 

Kirchliche Amtsträger sind nicht vom Staat zu bezahlen

Die Bezahlung der katholische Bischöfe und der evangelischen Landesbischöfe und diverser weiterer Angestellter im Kirchendienst aus dem Staatshaushalt durch die Länder ist weder mit Verfassung noch mit dem gesunden Menschenverstand vereinbar. Ebenso wenig ist der Staat Sachaufwandsträger für religiöse Gebrauchsgegenstände. Die Bezahlung ist Aufgabe der Kirchen und soll in Zukunft von diesen übernommen werden.

 

Religionsunterricht hat in öffentlichen Schulen nichts zu suchen

Der Religionsunterricht in öffentlichen Schulen ist durch ein Fach zu ersetzen, das verschiedene weltanschauliche und religiöse Ansätze, sowie die Werte unserer Verfassung vermittelt. Dieser Unterricht wird durch Beamte oder Angestellte im öffentl. Dienst, nicht durch Priester, Pastoren oder Amtsvertretern anderer Religionsgemeinschaften abgehalten.


Gültigkeit: 10 Jahre


Antragsteller: unbekannt