Verwaltungsverfahren digitalisieren und entbürokratisieren – Digitale Kommunikation zwischen Bürger und Behörde

Die Jungen Liberalen Bayern fordern den Freistaat, sowie die Kommunen Bayerns auf, die Verwaltung sowie die Kommunikation dieser mit den Bürgern schnellstens zu digitalisieren und zu modernisieren.
Konkret fordern wir folgende Punkte:

1. eGovernment

– Alle Behördengänge, die für die nicht zwingend die Anwesenheit des Bürgers erforderlich ist, sollen online erledigt werden können. Grundsätzlich soll somit eine vollständige digitale Antragsstellung und Beibringung von erforderlichen Dokumenten wie der Geburtsurkunde ermöglicht werden, sodass die Notwendigkeit persönlicher Besuch und postalischen Verkehres auf ein Minimum reduziert wird.

– Der Freistaat Bayern soll ein bayernweites digitales Bürgerportal einführen, das allen Kommunen und Bürgern für sämtliche Verwaltungsvorgänge und der sicheren Kommunikation zur Verfügung steht. Neben Online-Antragsstellung soll auch der aktuelle Bearbeitungsstand einsehbar sein. Insbesondere wenn Vorgänge ungewöhnlich lange dauern, soll dieses Tool der Transparenz gegenüber dem Bürger dienen.

– Im Regelfall sollte die Stadt mit dem Bürger und den Unternehmen komplett papierlos kommunizieren, soweit diese nicht explizit postalische Kommunikation wünschen. Faxgeräte und gedrucktes Papier wollen wir zügig durch eine rechtssichere Kommunikation per Mail und/oder das Online-Bürgerportal (mit gültiger Eingangsbestätigung) ersetzen. Dabei ist es unser Ziel, dass die Behörden papierfrei arbeiten und alle Prozesse digitalisiert sind. Dabei ist unter anderem auch auf Konzepte wie die E-Akte und die E-Laufmappe zu setzen. Wünschenswert wäre dabei, dass die bayerischen Städte untereinander kooperieren und dadurch in Zusammenarbeit mit dem digitalen Bürgerportal des Freistaats eine harmonisierte IT-Infrastruktur entsteht.

– Bis zur vollständigen Etablierung des Bürgerportals müssen die jeweilige Stadt oder Gemeinde Upload-Links zur Verfügung stellen, über die die Bürger ihre Dateien hochladen und so der Verwaltung zugänglich machen.

– Der einheitliche Behördenruf bzw. die Bürger-Hotline soll um eine Online-Präsenz in Form eines Chatrooms, welche in das Bürgerportal des Freistaats integriert werden soll, erweitert werden. Dieser soll parallel zur Hotline erreichbar sein und soll ebenso Auskunft zu Behördengängen und Prozessen der kommunalen Verwaltung geben (z.B. benötigte Dokumente für einen Reisepass oder eine Gewerbeanmeldung).

– Neben ZIP-Archiven sollen die Städte und Gemeinden im Parteienverkehr nach Möglichkeit alle gängigen Formate der Dateienkompression zulassen.

– Darüber hinaus soll Art. 3a Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) reformiert werden und die Übermittlung elektronischer Dokumente uneingeschränkt ermöglicht werden.

2. Bürgerfreundliche Verwaltung

– Für alle anderen Angelegenheiten, wie z.B. behördliche Termine, bei denen die Präsenz zwingend erforderlich ist, fordern wir im begründeten Bedarfsfall das Recht auf einen individuellen Termin auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten. Insbesondere soll es Sonderöffnungszeiten zwischen 06.30 Uhr bis 08.00 Uhr sowie 17.00 Uhr bis 19.00 geben.. Die Öffnungszeiten sollen allgemein arbeitnehmerfreundlicher gestaltet werden und die Bedürfnisse aller gesellschaftlichen Gruppen bedenken.

– Für verpflichtende Dokumente, die vom Freistaat oder von einzelnen Kommunen vorgeschrieben werden, sollen keine Gebühren anfallen.

– Grundsätzlich soll es möglich sein, zukünftig auch dann einer Stadt oder Gemeinde einen Personalausweis / Reisepass zu erhalten, wenn nur der Zweitwohnsitz in jener ist.

3. Barrierefreiheit

– Im 21. Jahrhundert sind die Möglichkeiten zur Teilhabe für Menschen mit Handicap so vielfältig wie nie zuvor. Leider werden nur wenige dieser Möglichkeiten auch tatsächlich in der Fläche genutzt. Insbesondere im Bereich der digitalen Verwaltung gibt es noch viel Nachbesserungsbedarf. Grundsätzlich sollen die Kommunen Bayerns ihre Webangebote sowie die Webangebote der ihr unterstehenden Unternehmen auf die Umsetzung der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) prüfen.

– Die Websiten sind in einfacher Sprache bereitzustellen.

– Die Datensicherheit nach DSGVO ist stets zu gewährleisten und zu priorisieren.

4. Datenschutz

– Mit den Daten der Bürger muss verantwortungsvoll umgegangen werden. Das heißt, dass allgemein Daten nur gesetzeskonform verwendet werden und diese mit dem Stand der Technik vor dem Zugriff Dritter zu schützen sind. Mitarbeiter sollen entsprechend geschult werden.

– Sämtlichen Mailzugängen, sowie sämtlichen Infrastruktur-Komponenten des OnlineBürgerbüros der Stadt sind durch die Bayern-PKI Zertifkate auszustellen, die die Anforderungen für fortgeschrittene elektronische Signaturen nach SigG erfüllen. Sämtliche
interne Kommunikation ist mit den bereitgestellten Keys zu verschlüsseln und – soweit möglich – zu signieren.

– Sämtliche ausgehende elektronische Kommunikation ist zu signieren und – soweit möglich – asymmetrisch zu verschlüsseln (Ende-zu-Ende Verschlüsselung).

– Neben der verschlüsselten Kommunikation sollen auch die Möglichkeiten der Datenbankverschlüsselung genutzt werden.