Verwaltungsverfahren digitalisieren und entbürokratisieren – Digitale Kommunikation zwischen Bürger und Behörde

Die Jungen Liberalen Bayern fordern den Freistaat, sowie die Kommunen Bayerns auf, die Verwaltung sowie die Kommunikation dieser mit den Bürgern schnellstens zu digitalisieren und zu modernisieren. 

Konkret wollen wir: 

  • Es soll eine digitale Antragsstellung und Beibringung von Dokumenten, wie der Geburtsurkunde ermöglicht werden, sodass die Notwendigkeit persönlicher Besuche und postalischen Verkehres auf ein Minimum reduziert wird.
  • Grundsätzlich soll es möglich sein zukünftig auch dann einer Stadt oder Gemeinde einen Ausweis/Pass zu erhalten, wenn nur der Zweitwohnsitz in jener ist.
  • Die Städte und Gemeinden sollen die Einführung eines Onlineportals prüfen, dass alle Verwaltungsvorgänge und die komplette Kommunikation abwickeln kann. Neben Online-Antragsstellung soll auch der aktuelle Bearbeitungsstand einsehbar sein. Insbesondere wenn Vorgänge ungewöhnlich lange dauern, würde ein solches Tool der Transparenz gegenüber dem Bürger dienen. Grundsätzlich ist ein solches Portal auch unter der Ägide des Freistaats denkbar.
  • Im Regelfall sollte die Stadt mit dem Bürger und den Unternehmen komplett papierlos kommunizieren, soweit diese nicht explizit postalische Kommunikation wünschen. Faxgeräte und gedrucktes Papier wollen wir zügig durch eine rechtssichere Kommunikation per Mail und/oder das Online-Bürgerportal (mit gültiger Eingangsbestätigung) ersetzen.
  • Bis zur vollständigen Etablierung des Bürgerportals kann die jeweilige Stadt oder Gemeinde Upload-Links zur Verfügung stellen, über die die Bürger ihre Dateien hochladen und so der Verwaltung zugänglich machen.
  • Sollten Dokumente zwischen Behörden, oder Behörde und Bürger versendet werden, so soll dies generell unter Verwendung einer Ende-zu-Ende Verschlüsselung geschehen.
  • Neben ZIP-Archiven sollen die Städte und Gemeinden im Parteienverkehr nach Möglichkeit alle gängigen Formate der Dateienkompression zulassen.
  • Darüber hinaus soll Art. 3a Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) reformiert werden und die Übermittlung elektronischer Dokumente uneingeschränkt ermöglicht werden. 

Gültigkeit: 5 Jahre