Zurück zur Marktwirtschaft – Schritte zur wettbewerblichen Energiepolitik

Zurück zur Marktwirtschaft – Schritte zu einer wettbewerblichen Energiepolitik


Beschluss

Aufgabenstellung

Das Großprojekt Energiewende wird bis dato ohne schlüssiges Gesamtkonzept umgesetzt. Die zentrale Großbaustelle ist, neben dem Netzausbau- und umbau, die Frage, wie die Kosten des Zubaus erneuerbarer Energien minimiert werden und das künftige Strommarktdesign so gestaltet werden können, dass gleichermaßen der Kapazitätsaufbau- und erhalt konventioneller Kraftwerke sichergestellt werden kann und der subventionsfreie Aufbau erneuerbarer Energien ermöglicht wird. Die klimapolitischen Ziele der Energiewende sind im nationalen Rahmen ohnehin nicht zu erreichen. Das bisherige Ziel im Jahre 2050 einen Anteil von 80% regenativer Energien zu erreichen, soll beibehalten werden.

 

Zustand

Die Wirtschaftspolitik hat sich bisher lediglich die Frage der Kostenverteilung gekümmert, statt um die zentrale Frage, wie die volkswirtschaftlichen Kosten des Projekts Energiewende minimiert werden können. Bürger wie Unternehmen geraten hinsichtlich des Strompreises, der sich zu einem veritablen Wettbewerbshindernis entwickelt hat, mehr und mehr an ihre Belastungsgrenze. Ebenso wenig ist es gelungen, die Energiewende in die Gegebenheiten des europäischen Strommarktes einzubetten. Die wesentliche Ursache dieser Entwicklung bildet das Erneuerbare- Energien- Gesetz (EEG). Die EEG-Umlage ist zu Jahresbeginn erneut um fast 20 Prozent auf jetzt 6,24 Cent pro Kilowattstunde gestiegen. In der Prognose für das Jahr 2014 werden die Stromverbraucher durch das EEG mit Kosten in Höhe von 21 Mrd. für die Erzeugung von Strom mit einem Marktwert von 2,1 Mrd. belastet. Dieser Fehlsteuerung liegen falsche Anreize zu Grunde, die von einer garantierten Einspeisevergütung ausgehen. Es ist in keiner Weise gewährleistet, dass sich hierbei die kostengünstigsten Standorte und Technologien durchsetzen. Darüber hinaus ist dieses System in hohem Maße unsozial, da die Subventionierung nicht durch den Bundeshaushalt, sondern durch die Verbraucher direkt, also ohne Berücksichtigung ihrer unterschiedlichen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, stattfindet. Das EEG hebt durch die Manipulation des Strompreises wichtige marktwirtschaftliche Indikatoren aus den Angeln, verzerrt dadurch auch die Rentabilität konventioneller Anlagen und befördert die Verschwendung volkswirtschaftlicher Ressourcen.

 

Schritte zu einer wettbewerblichen Energiepolitik

Die Ausrufung der Energiewende mit konkreten Zielvorgaben des Anteils erneuerbarer Energien bis zum Jahr 2050 ist inhärent planwirtschaftlich. Folglich sind alle Förderinstrumente, die auf diese Zielerreichung ausgerichtet sind, zunächst Subventionssysteme. Jedoch liegt die politische Aufgabenstellung darin, möglichst marktnahe Verfahren ordnungspolitisch vorzuziehen. Deshalb schlagen die Jungen Liberalen folgende Schritte zu einer wettbewerblichen Energiepolitik vor:

  1. Beendigung der Einspeisevergütung für Neuanlagen (diesbezügliches Moratorium des EEG)

Die Einspeisevergütung für Neuanlagen ist sofort zu beenden. Die unterschiedlichen Vergütungen tragen zu einer weiteren Verzerrung des Wettbewerbs unter den verschiedenen erneuerbaren Energieträgern bei. Für Altanlagen sowie für Anlagen, die gerade errichtet werden, gilt selbstverständlich Vertrauensschutz; die Einspeisevergütung muss aber auch hier planmäßig auslaufen.

  1. Umstellung des Fördersystems auf ein Quotenmodell

(Vorschlag des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung sowie der Monopolkommission nach dem schwedisch-norwegischen Modell)

Erzeuger von Strom aus erneuerbaren Energien erhalten künftig sogenannte Grünstromzertifikate. Diese werden auf einem eigenen Markt gehandelt und garantieren den Zuwachs einer bestimmten Menge an erneuerbarer Energie. Der hieraus entstehende Preis für die Zertifikate entspricht einer effizienten Förderhöhe, da er durch die regulären Mechanismen der Preisbildung ermittelt wird. Stromversorger werden verpflichtet, anhand dieser Grünstromzertifikate nachzuweisen, dass ein gesetzlich festgelegter Anteil an Strom aus erneuerbaren Energiequellen stammt. Jährlich werden die verwendeten Zertifikate zu einem Stichtag gelöscht. Nicht verwendete Zertifikate bleiben gültig. Für nicht erreichte Quoten fällt ein Preis in Höhe von 150 Prozent des durchschnittlichen Zertifikatpreises an.

  1. Zölle

Zölle auf Solaranlagen bspw. aus der V.R. China oder diesbezügliche Einfuhrbeschränkungen sind abzulehnen. Handelshemmnisse wirken auch an dieser Stelle in höchstem Maße wohlfahrtshemmend und wettbewerbsverzerrend. Die Protegierung heimischer Photovoltaik-Produzenten erhöht nur noch mehr die anfallenden Kosten einzelner erneuerbarer Energien.

 

Ausblick

Europäischer Strommarkt

Mittelfristig muss die Energiewende in den europäischen Binnenmarkt integriert und letztlich ein wirklicher Energiebinnenmarkt geschaffen werden. Das deutsche Quotenmodellmüsste also mit der Energiepolitik der europäischen Partner verzahnt und harmonisiert werden. Am Ende einer solchen Entwicklung sollte ein unverfälschter Wettbewerb im europäischen Binnenmarkt stehen, in dem erneuerbare Energie dort erzeugt wird, wo dies am effizientesten ist, der ohne zusätzliche Subventionssysteme auskommt und in dem Strom im gesamten Binnenmarkt transportiert und gehandelt werden kann. Die Verhandlungen über einen europäischen Binnenmarkt sollen nicht nur mit den EU-Partnern, sondern auch mit Nicht-EU-Mitgliedern geführt werden. Hierzu muss der Ausbau der europäischen Stromnetze bedarfsgerecht vorangetrieben und erleichtert werden. In der gesamten EU muss auf das Aufheben von bestehenden Staats- und Gebietsmonopolen hingearbeitet werden.


Gültigkeit: 5 Jahre


Antragsteller: JuLis Niederbayern, Sabrina Böcking, Daniel Reuter, Lukas Köhler, Bianca Buchenberg, Christian Schnorbusch, Frederic Schneider, Steffen Kläne, Sanjar Khaksari