Schule aus dem 19. Jahrhundert – Zeit für ein liberales Update!

I. MEHR INHALTLICHE FREIHEIT DURCH PROFILBILDUNG

Wir wollen den Schüler in den Mittelpunkt der Bildung stellen. Dabei setzen wir auf  die Möglichkeit von individueller Profilbildung. Schüler sollen frühzeitig zu  eigenständigen Wahlentscheidungen hingeführt werden, damit sie ihre individuellen  Stärken und Fähigkeiten ausleben können.

  1. Differenzierte Wahlpflichtangebote

Wir setzen uns konkret für ein differenziertes Wahlpflichtangebot ein. Neben – zu  definierenden Pflichtfächern – soll es in Zukunft die Möglichkeit geben noch mehr  individuelle Schwerpunkte zu setzen.

In der Umsetzung sind allgemein folgende Dinge zu beachten:   Die Elemente eines Profils sind organisatorisch dauerhaft angelegt, d.h. sie bilden  ein verlässliches Angebot in jedem Schuljahr.   Die Elemente eines Profils sind systematisch im Angebot der Schule verankert, von  vielen getragen und nicht an Einzelpersonen gebunden.   Die Elemente eines Profils sind nicht auf den außerunterrichtlichen und freiwilligen  Bereich beschränkt, sondern finden zusammen mit den Pflichtfächern statt.

Die Rahmenbedingungen für diese differenzierten Wahlpflichtangebote sind schulartspezifisch zu erarbeiten und haben die besonderen Ausgangslagen zu berücksichtigen. Das genaue Wahlpflichtangebot soll jedoch in der jeweiligen Verantwortung der einzelnen Schule liegen. Innerhalb des schulartspezifischen Rahmens soll die jeweilige Schule deshalb ein Gesamtkonzept zur Profilbildung entwickeln, welches sich insbesondere an der Nachfrage der Schüler/innen einerseits und dem Angebot qualifizierter Lehrkräfte andererseits vor Ort orientiert. Dieses Gesamtkonzept muss in einem Entwicklungsprozess schrittweise im Selbstverständnis der Schule verankert werden. Auch die Standards können in der Regel nicht ad hoc erreicht werden, sondern sind im Rahmen des Entwicklungsprozesses schrittweise aufzubauen. Hier haben die Schulen die Möglichkeit eigene Schwerpunkte zu setzen und eigenständige Angebote zu machen und sich so im Wettbewerb von anderen Schulen durch neue, bessere oder einzigartige Angebote abzuheben.

  1. Differenzierung nach Schularten und Jahrgangsstufe

Bei der Ausgestaltung des Wahlpflichtsystems ist hier besonders wichtig, dass ein  schrittweises Hinführen der Schüler an die vielen Auswahlmöglichkeiten geschieht. Je  weiter die Schüler fortschreiten, desto mehr Profilmöglichkeiten sollen sich ergeben.

  1. Lehrplan beibehalten und gleichzeitig Flexibilität ermöglichen

Der Lehrplan als zentrales Steuerungsinstrument ist eine wichtige bildungspolitische  Konstante für Lehrer, Schüler und Gesellschaft. Er dient der Orientierung und schafft  Möglichkeiten der individuellen Ausfüllung sowie Umsetzung von Inhalten.

Innerhalb der Rahmenregelungen des Lehrplans wollen wir jedoch noch mehr Flexibilität ermöglichen.   Dazu muss im Lehrplan insbesondere der Umfang des Pflichtfach-Anteilsschrittweise reduziert bzw. in den Wahlpflichtbereich überführt werden, um Raum für eine flexiblere Profilbildung zu schaffen. Hierdurch ist es  Schulen möglich, auf unterschiedliche (regionale) Bedürfnisse der Berufs- und  Arbeitswelt sowie die individuellen Interessen der Schüler/innen zu reagieren. Dies schafft neben dem regulären Lehrplan eine zusätzliche  inhaltliche Aktualität des Unterrichtsstoffes. Ein Schulfach sollte daher laut Lehrplan künftig nur noch dann zwingend belegt werden müssen (Pflichtfach), wenn es grundlegendes Allgemeinwissen vermittelt, welches unabhängig der konkreten, späteren Berufswahl für das nachfolgende Leben als eigenverantwortliches, mündiges Mitglied unserer freiheitlichen Gesellschaft Voraussetzung ist. Dazu zählen wir insbesondere grundlegende Kenntnisse unseres Staats-, Rechts- und Wirtschaftssystems, geschichtliches und naturwissenschaftliches Basiswissen, wissenschaftstheoretische und philosophisch-ethische Grundsätze, sowie die Grundlagen der Mathematik, derdeutschen Sprache und Englisch als Fremdsprache. Es sollte hingegen nicht die Aufgabe von Pflichtfächern sein, detailliertes Wissen über einen speziellen Fachbereich zu lehren. Hierfür können die Schüler/innen künftig die vertiefenden Angebote des Wahlpflichtbereiches in Anspruch nehmen.

  1. Inhaltliche Aktualität des Unterrichtsstoffes.

Der Wahlpflichtbereich soll jedoch künftig nicht nur ursprüngliche Pflichtfächer umfassen, sondern auch um neue Fächer ergänzt werden, die entweder bisher in der Schule wenig gelehrt werden (z.B. handwerkliche Angebote oder neue Fremdsprachen), oder die Vertiefungsmöglichkeiten zu bestehenden Fächern bieten (z.B. einzelne Programmiersprachen oder bestimmte Teildisziplinen / Fachrichtungen). Dies ermöglicht es, sich bereits in der Schulzeit mit den eigenen Interessen und Fähigkeiten tiefer auseinanderzusetzen, neue (möglicherweise vorher unbekannte) Fachbereiche kennenzulernen und sich intensiver mit Themen zu beschäftigen, die bisher nicht zwingend im Lehrplan vorgesehen sind. So kann perspektivisch auch dem Fachkräftemangel begegnet werden, indem Schüler vielfältigere Berufschancen aufgezeigt bekommen.

 

II. BEDARFSORIENTIERTE UND INDIVIDUELLE FÖRDERUNG ERMÖGLICHEN

Wir wollen die Förderinfrastruktur Bayerns ausbauen und fordern die Erarbeitung eines  Förderkonzeptes für Bayern.

Pädagogisches Leitziel muss die Schaffung bedarfsorientierter und individueller  Fördermöglichkeiten sein. Damit sind zielgerichtete Lernangebote gemeint, die sich an  alle Schüler richten, insbesondere an solche mit besonderen Schwächen und an solche  mit besonderen Stärken.  Ein entsprechendes Förderkonzept stellen wir uns in Grundzügen wie folgt vor:

  1. Ganztagsschulangebote ausbauen  

Zunächst müssen insgesamt freiwillige und teilweise verpflichtende Ganztagsangebote  ausgebaut werden.

a. Grundschule, Ganztag und Hort 

In der Grundschule soll der Besuch eines Horts freiwillig sein. Zusätzlich sollen der gebundene sowie der offene Ganztag flächendeckend angeboten werden und somit allen Schülern der Besuch des Ganztags möglich sein. Wichtig ist, dass ein echtes Betreuungskonzept vorhanden ist, welches einen Rahmen für regulierte und planvolle Aufsicht vorgibt. Dazu zählen insbesondere freiwillige Angebote für interessierte Schüler und die Förderung von Schülern mit besonderen Schwächen. Förderunterricht kann verpflichtend sein, sofern klärende Gespräche zwischen den Beteiligten nicht zur Besserung führen.

b. Weiterführende Schulen mit Ganztagsschulangeboten 
An weiterführenden Schulen soll es drei Formen von Ganztagsangeboten geben. Voll  verpflichtende, teilweise verpflichtende und komplett freiwillige. Welche Schulform  die Schule anbietet, liegt im Ermessen der konkreten Schule.   Grundsatz soll allerdings zunächst das freiwillige Angebot sein. Ausnahme sind  verpflichtende Förderangebote für Schüler mit besonderen Schwächen.   c.

c. Förderschule

Bei Förderschulen setzen wir uns für individuelle und konkret angepasste Betreuungs- und Ganztagsangebote ein.

2. Inhaltliche Gestaltung und Schwerpunktsetzung 

Die konkrete Gestaltung richtet sich nach der jeweiligen Schulform unter  Berücksichtigung von Jahrgangsstufe und der besonderen Ausgangssituation. Wichtig ist  auch hier, dass jeder Schule eine Schwerpunktsetzung möglich sein muss.

a. Angebote zur leistungsdifferenzierten Förderung und Forderung

An jeder Schule muss es leistungsdifferenzierte Förderung und Forderung geben,  welches sich an den Bedürfnissen des jeweiligen Schülers orientiert. Insbesondere  soll individuelle Förderung für sowohl leistungsschwache als auch leistungsstarke  Schüler angeboten werden. Der Besuch ist grundsätzlich freiwillig. Leistungsschwache  Schüler können zu Förderunterricht verpflichtet werden. Dies soll allerdings das  allerletzte Mittel sein, insbesondere sollen zuvörderst klärende Gespräche zwischen  den Beteiligten geführt werden.   Als Mindestangebote muss es zum einen Zusatzstunden für Grundlagenfächer (Deutsch,  Englisch, Mathe und sonstige ggf. schulartspezifische Grundlagenfächer) und  Naturwissenschaften (Informatik, Physik, Chemie) geben. Zum anderen müssen Nachhilfe  und Hausaufgabenbetreuung vorhanden sein.

b. Unterrichtsergänzende Projekte und Angebote

Als zweites muss es auch unterrichtsergänzende Projekte und Angebote geben. Hier haben die Schulen einen Spielraum.  Als zwingende Mindestangebote muss jede Schule Zusatzstunden zur politischen Bildung,  sowie bestimmte besondere Projekte anbieten. Verpflichtend ist das Angebot wirtschaftsbezogener Projekte. Hierzu ist auch die Zusammenarbeit mit politischen Parteien, Jugendorganisationen und Unternehmen zu erleichtern. Bei Schüler/innen, die sich neben der Schule ehrenamtlich betätigen, soll dieses Engagement außerdem lobend im Zeugnis erwähnt werden.

c. Freizeitangebote und Schwerpunktbereiche

Bei Angeboten im schulischen Freizeitbereich hat jede Schule einen Spielraum. Darüber  hinaus steht es jeder Schule frei weitere Angebote zu schaffen und eigene  Schwerpunkte zu setzen. Mindestvorgaben soll es keine geben.

3. (Personelle) Umsetzung des konkreten Förderunterrichts 

 

Die leistungsdifferenzierten Unterrichtseinheiten zur Förderung und Forderung sollen durch Lehrer, Pädagogen oder sonstiges Fachpersonal durchgeführt werden.

Weiterhin muss die Möglichkeit geschaffen werden, dass sich Schüler auch gegenseitig beim Lernen unterstützen – so sollen Tutorien eingerichtet werden, in denen ältere, gute Schüler Jüngeren beispielsweise Nachhilfe geben oder bei den Hausaufgaben helfen. Diese Arbeit soll, genauso wie ehrenamtliches Engagement oder andere außerschulische Leistungen, ebenfalls im Zeugnis vermerkt werden.

Bei sonstigen Angeboten, insbesondere bei unterrichtsergänzendem und freizeitbezogenem Unterricht, soll eine Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern möglich sein. Insbesondere sollen ergänzende und vertiefende Einheiten auch von Referenten aus dem jeweiligen Beruf angeboten werden können.

 

  1. Raumkonzept

Für alle Förder- und Forderangebote müssen die Schulräume zur Verfügung gestellt  werden.  Besondere Räume für bestimmte Förderangebote (z.B. Experimentieren im Rahmen von  Chemie) sollen unter Aufsicht zur Verfügung gestellt werden.  Besondere außerschulische Räumlichkeiten können ebenfalls genutzt werden.  Schließlich ist auch die Nutzung des digitalen Raumes denkbar und wünschenswert.

III. DIGITALE SCHULKONZEPTE

Wir begrüßen die vielen neuen digitalen Möglichkeiten und sehen diese als Chance für  die Bildung der Zukunft. Deshalb soll es jeder Schule freistehen, digitale Konzepte und Digitalunterricht zu ermöglichen und zu etablieren. Hierbei sollen auch neue didaktische Lehr- und Prüfungsmethoden ausgetestet werden können; darunter etwa interaktive Gruppenarbeiten, digitale Erlebniswelten und “Open-Book”-Tests unter Zuhilfenahme des Internets, um Kenntnisse von Recherche-Methoden und Quellenbeurteilung zu vermitteln. Dabei ist darauf zu achten,

und Digitalunterricht zu ermöglichen und zu etablieren. Um dafür zu sorgen, dass jede Schule die Chancen wahrnimmt und sich auch denen Bewusst ist, soll es verpflichtende Weiterbildungen für Lehrer bzw. Pädagogen geben. Des Weiteren soll ein Forum zu best practices im Bereich der Digitalisierung etabliert werden, in welchem die Verantwortlichen der Digitalkonzepte der Schulen zu einem mindestens jährlichenTreffen zusammenkommen. Dabei ist darauf zu achten, dass die kindliche Entwicklung im Vordergrund steht und dem Sozialisationsgedanken  des klassischen Schulumfeldes ausreichend Rechnung getragen wird.

Eine Zusammenarbeit mit anderen Schulen unter Anrechnung von Online-Unterricht würden  wir begrüßen. Für die eigene Profilbildung ist diese Art der Angebotserweiterung  besonders gut geeignet, weil der Schüler nicht mehr auf die örtlichen Schulangebote beschränkt ist. Hierfür sollen eine digitale Schulplattform weiter ausgebaut werden, auf der Unterrichtsmaterialien untereinander ausgetauscht oder ganze Kurse imFernunterricht gehalten werden können. Die jeweils produzierende Schule sollte hierfür selbstverständlich eine finanzielle Vergütung erhalten; auch, um den monetären Anreiz für entsprechende hochwertige Angebote zu erhöhen.

 

IV. STUDIENREFORM 

Wir wollen den Lehrerberuf attraktiver gestalten.  Dazu fordern wir ein grundsätzlich flexibleres Lehrerbildungsmodell, bessere und  regelmäßige Fortbildungsmöglichkeiten, die vermehrte Vermittlung  anwendungsorientierten Wissens und einen veränderten Studienaufbau. Mehr Praxisbezug  wollen wir durch ein duales System in Form einer staatlichen Lehrerbildungsakademie  herstellen.

Außerdem wollen wir, dass die ersten drei Semester als Orientierungssemester genutzt  werden können. Die Wahl der Schulart soll erst nach dieser Orientierungsphase  stattfinden.  Durch ein reguläres Praxissemester sollen die Studierenden frühzeitig mit dem  Lehrerberuf vertraut gemacht und auf die Realität im Berufsalltag vorbereitet  werden.

Den Studierenden soll die Möglichkeit gegeben werden, innerhalb des Studiums den  Schwerpunkt der Schulart einfacher zu wechseln, ohne dabei wertvolle Studienzeit zu  verlieren.

Deshalb fordern wir eine “Exit-Strategie” für Studierende. Mit der Exit-Strategie  werden Studierende so ausgebildet und qualifiziert, dass sie sich nach ihrem Studium  auch für einen anderen Beruf entscheiden können. Durch die Belegung zusätzlicher  Module sollen die Studierenden die Möglichkeit haben, einen Fachbachelor zu  erwerben.

 

 

V. ANSTELLUNGSSYSTEM REFORMIEREN UND QUEREINSTIEG ERMÖGLICHEN

Wir Junge Liberale Bayern setzen uns für eine Anstellungsreform ein, welche die  verschiedenen Beschäftigungsarten, den Quereinstieg und das Vergütungssystem neu denkt.

  1. Leistungsgerechte Anstellung und Bezahlung

Wir Junge Liberale Bayern wollen die Verbeamtung von Lehrkräften auslaufen lassen und stehen für eine unbefristete Anstellung und leistungsgerechte Bezahlung.

Konkret setzen wir dabei auf ein zweigleisiges Anstellungssystem. Wir wollen eine  echte Wahlmöglichkeit zwischen Verbeamtung und Anstellung schaffen, damit jeder  angehende Lehrer unter Abwägung der jeweiligen Vor- und Nachteile die für sich  individuell passende Anstellungsart wählen kann. Für das bayerische Ziel, alle Lehrer  zu verbeamten, ist in Zukunft kein Raum mehr.  Verbeamtungen werden in Zukunft weiter  durch den Freistaat Bayern durchgeführt. Sonstige Anstellungsverträge werden  grundsätzlich von der jeweiligen Schule selbst abgeschlossen.

  1. Quereinstieg als fester Bestandteil des Bildungssystems

Wir wollen den Quereinstieg in den Lehrerberuf aktiv ermöglichen und als festen  Bestandteil unseres Bildungssystems etablieren. Ziel ist es, dass die Schüler von  Fachkräften und Quereinsteigern mit verschiedenen Lebensläufen und Lebenserfahrungen  profitieren.

a. Fachlehrer für (Wahl)Pflichtunterricht

Für Quereinsteiger, die auf ihrem Fachgebiet an weiterführenden Schulen unterrichten  wollen, muss es ein Aufbaustudium zur Nachqualifizierung im pädagogischen Bereich  geben. Hierbei sind bürokratische Hindernisse möglichst zu beseitigen.  Für einen Quereinstieg an einer Förderschule, müssen entsprechende Qualifikationen  mitgebracht werden. Dasselbe gilt – wegen der besonderen pädagogischen  Qualitätsanforderungen – für die Grundschulen, weshalb ebenfalls hohe Anforderungen  zu erfüllen sind.

b. Lehrer für freiwilligen und unterrichtsergänzenden Unterricht

Ergänzender und freiwilliger Unterricht soll jederzeit und ohne entsprechende  pädagogische Anforderungen möglich sein. Gerade bei irregulärem Unterricht können  Schüler von den Erfahrungen von Praktikern und Fachkräften profitieren, die nebenbei  ihr Wissen weitergeben wollen.

c. Schulleiter 

Schließlich wollen wir auch einen Quereinstieg für Schulleiter ermöglichen. Aufgrund  der neuen Unabhängigkeit und Selbständigkeit der Schulen stellen sich der  Schulleitung neue Herausforderungen. Jeder Mensch mit Erfahrung im Führen und Leiten  von organisierten Einheiten kann diese Aufgabe im Grundsatz erfüllen.

 

  1. Für gerechte und individuelle Vergütungen

Vergütungen müssen gerecht sein. An der Höhe der Vergütungen bei bestehenden Beamtenverhältnissen ändert sich im Grunde nichts.

Allerdings wollen wir die besonderen Leistungsbezüge nach den Art. 66  ff. BayBesG deutlich erhöhen, um die Anreize für guten und herausragenden Unterricht  zu schaffen.

Bei Angestellten zählt im Grunde zunächst der ausgehandelte Arbeitslohn. Allerdings  darf dieser ein gleichstufiges Beamtengehalt nicht unterschreiten.  Tendenziell ist ein höheres Gehalt wünschenswert, welcher sich jedoch durch die  Kräfte des Marktes im Rahmen von Angebot und Nachfrage ganz von selbst einstellen  wird, sofern die betreffende Lehrperson die gefragten Qualifikationen mitbringt.

VI. FREIES BUDGET FÜR FREIE SCHULEN

Wir Junge Liberale Bayern setzen uns für eigene Budgets von Schulen ein, über welche  die Schulen selbst und eigenverantwortlich verfügen können.

  1. Zweckgebundenes und zweckfreies Budget

Künftig sollen die Schulen im Grunde die Budgethoheit in Bezug auf den Personal- und  Sachaufwand haben. Darüber hinaus soll ein Teil des (jährlichen) Gesamtbudgets zur  freien Verfügung der Schule stehen.

a. Höhe des Budgets und besondere Förderungen nach Sozialindex

Die Höhe des jeweiligen Budgets muss anhand der Schulart, der besonderen Bedürfnisse  und der konkreten Situation der Schule festgelegt werden. Insbesondere kann die Höhe  der selbstgetragenen Personalkosten stark variieren.   Wichtig ist uns besonders, dass Sondergelder und Förderungen für Schulen mit  schwierigen Ausgangslagen aufgesetzt und gewährt werden. Die Höhe soll sich nach  Sozialindex und Förderbedarf richten.

b. Personalaufwand
Der konkrete Personalaufwand richtet sich nach der Schulart, der konkreten Situation  und Größe der Schule. Für den Gestaltungsspielraum der Schule ist es dabei wichtig, dass ein ausreichendes  Budget für Anstellungsmöglichkeiten für nichtverbeamtete Lehrer vorhanden ist. Auf  Grundlage von Prognosen kann auf Antrag zu jedem neuen Schuljahr ein höheres  Angestelltenbudget gewährt werden.

c. Schulaufwand

Beim Schulaufwand muss eine ausreichende Kostendeckung gewährleistet sein, damit die  wesentlichen Bildungsaufgaben durch die Schule erfüllt werden können.  Dabei muss ein besonderer finanzieller Fokus auf die Ausgaben für eine  funktionierende Förderinfrastruktur gelegt werden. Eine solche muss an jeder Schule  durch einen ausreichenden Teil im Budget abgedeckt sein.  Bauliche Maßnahmen sollen vorwiegend über Zuschüsse und Kostenübernahmen durch den  Bund oder das Land erfolgen.  Die Beantragung weiterer besonderer Zuschüsse (z.B. durch die Gemeinde oder die EU)  soll den Schulen weiterhin zustehen.

c. Geld zur freien Verfügung

Für uns Junge Liberale ist es nicht akzeptabel, dass Direktorinnen und Direktoren bei den jeweiligen Trägerinstanzen Jahr für Jahr um Budget für individuelle Anschaffungen betteln müssen, damit dann im darauffolgenden Jahr Mittel bereitgestellt werden. Deshalb braucht es Geld zur freien Verfügung der Schule. Solche unbürokratischen Innovations- und Schwerpunktbudgets sind besonders wichtig, damit Schulen individuelle Projekte voranbringen oder besondere Schwerpunkte setzen können. Dieses freie Budget kann darüber hinaus sowohl für besonderen Personalaufwand als auch für besonderen Schulaufwand eingesetzt werden.Wichtig ist, dass gewisse Richtlinien und Vorgaben geschaffen werden, welche einen Missbrauch verhindern.

  1. Direkte Geldflüsse von Bund und Ländern an die Schule

Das Budget einer Schule soll künftig – unter Lockerung des Kooperationsverbots –  durch direkte Geldflüsse von Bund und Land gefüllt werden. Die Kommunen sollen hier  keinerlei finanzieller Verpflichtungen mehr ausgesetzt sein. Bildung muss auch in  finanzieller Hinsicht eine gesamtstaatliche Aufgabe sein.

a. Bund soll Schulaufwand finanzieren
Für den Schulaufwand soll künftig der Bund finanzielle Mittel bereitstellen. Dabei  sollen spezifische Geldflüsse definiert werden.  Wir fordern die Bereitstellung von Geldern für die äußere Schulinfrastruktur und die  Anschaffung von Lernmaterialien und –mitteln. Bei der konkreten Anschaffung der  Lernmaterialien hat der Bund keinerlei Mitspracherecht.  Weiterhin fordern wir, dass der Bund Gelder für den Ausbau von konkreter  Förderinfrastruktur für schwache und starke Schüler bereitstellt. Bei der konkreten  Verwendung des Geldes hat der Bund ebenfalls kein Mitspracherecht.  Darüber hinaus soll es möglich bleiben, dass die Kommunen oder das Land  Bayern zusätzlich weitere Geldflüsse und Förderprogramme aufsetzen.

b. Personalaufwand bleibt Ländersache

Soweit es um die Beamtenverhältnisse geht, sind diese meist Landesbeamte, weswegen  das jeweilige Bundesland die finanzielle Verantwortung zu tragen hat.  Zusatzprogramme und Zuschüsse vom Bund für die Anstellung von nichtverbeamteten  Lehrern sollen jedoch möglich sein.

c. Eigenes Geld anhäufen
Schließlich soll es in engen Grenzen und nach bestimmten Vorgaben möglich sein, dass Schulen ihr Budget auf andere Art und Weise anwachsen lassen. Dieses Geld steht in jedem Fall zur freien Verfügung der Schulen. Die Schülervertretungen werden zur Mitsprache bei Budgetentscheidungen berechtigt. Konkret soll es mehrere Möglichkeiten geben. Beispielhaft sei das Ansparen von Geld für künftige Projekte und das Vermieten von Räumen genannt. Ebenfalls soll das Annehmen von Spenden möglich sein, wobei sich jegliche Einflüsse auf die Inhalte und Organisation der Schule verbieten.

4. Verwaltung und Kontrolle

Mit einer Budgethoheit sind neue organisatorische und verwaltungsrechtliche Aufgaben  verbunden.  Deshalb muss die Verwaltung einer jeden Schule mit ausreichendem und geschultem  Personal aufgestockt werden, damit der Schulleiter diese neuen Aufgaben nicht alleine  tragen muss.  Darüber hinaus muss das Finanzverhalten der Schulen kontrolliert werden. Es muss eine  unabhängige Finanzaufsicht geben. Es müssen  jährliche Rechenschaftsberichte angefertigt werden. Regelmäßige Finanzprüfungen sollen ebenfalls stattfinden. Außerdem sollten regelmäßige Leistungsverleiche den Bildungserfolg der Schulen unter fairer Berücksichtigung der jeweiligen Rahmenbedingungen erkennbar machen. Durch Transparenz über die Ergebnisse von guter Bildungsarbeit findet in Verbindung mit der nötigen Wahlfreiheit die beste Form der Erfolgskontrolle statt und gute Leistung wird belohnt.


Antragsteller: Yannik Mohren, Karl Tilman von Heygendorff, JuLis Unterfranken, JuLis Mittelfranken, JuLis Oberfranken


Gültigkeit: unbegrenzt

Gleiches Recht für Regenbogenfamilien


Gleiches Recht für Regenbogenfamilien: Eintragung gleichgeschlechtlicher Elternteile in die Geburtsurkunde ihres Kindes


Im Jahr 2021 haben gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland immer noch nicht das Recht, sich gemeinsam auf die Geburtsurkunde ihres Kindes setzen zu lassen. Bei zwei Müttern fordert das Gesetz die Eintragung eines biologischen Vaters, bei zwei Vätern die Eintragung der biologischen Mutter in das Dokument. Diese Diskriminierung wollen wir beenden. 

Daher fordern wir:
Das Recht für gleichgeschlechtliche Eltern, sich als gleichwertige Elternteile in die Geburtsurkunde ihres Kindes aufnehmen zu lassen. Entsprechend soll eine Reform des Abstammungsrechts in den §§1589 ff. erfolgen, die Familienbilder berücksichtigt, die beim Verfassen des BGB noch keine Beachtung fanden. 


Gültigkeit: 5 Jahre


Antragsteller: JuLis Oberbayern


 

Alle Kinder müssen schwimmen können! 


Alle Kinder müssen schwimmen können! 

Jedes Jahr ertrinken in Deutschland nach wie vor mehr als 400 Menschen (Quelle: Statistik des DLRG). Diese Zahl gilt es zu senken. Wir Junge Liberale Bayern sind der Ansicht, dass jedes Kind, unabhängig von Herkunft und besuchter Schule, bis zum Ende der Grundschulzeit sicher schwimmen können, d.h., die Disziplinen des deutschen Schwimmabzeichens in Bronze („Freischwimmer“) beherrschen, muss – auf diesem Weg lässt sich das Risiko zukünftiger tragischer Badeunfälle am besten minimieren. Allerdings sinkt die Anzahl der Kinder, die Schwimmunterricht nehmen, seit Jahren kontinuierlich. Gleichzeitig stehen Schulen und Schwimmvereinen immer weniger für Schwimmunterricht nutzbare Flächen zur Verfügung: Etliche Frei- und Hallenbäder in Bayern sind dringend sanierungsbedürftig, einigen droht akut die Schließung. 

Wir fordern daher: 

  • Maßnahmen zu ergreifen, um bei Kindern, Eltern und Schulen ein Bewusstsein für die Wichtigkeit, Schwimmen zu können, zu schaffen, 
  • im Schulunterricht über das Schwimmen in natürlichen Gewässern und die damit verbundenen Gefahren aufzuklären, 
  • bestehende Schwimmlernprogramme weiter auszubauen, 
  • das Angebot an Fort- und Weiterbildungen zu intensivieren und 
  • die Verlängerung des Sonderprogramms Schwimmbadförderung sowie die Erhöhung des Förderrahmens. 

Langfristig ist ein verpflichtender Schwimmunterricht unter professioneller Anleitung für alle Schülerinnen und Schüler an Grundschulen im Rahmen des Sportunterrichts anzustreben, in den der Erwerb des „Freischwimmers“ inkludiert ist. Weiterhin setzen wir uns auf kommunaler Ebene dafür ein, dass die Kosten für einen Schwimmkurs bei Kindern vor dem ersten Schuljahr übernommen werden, sofern eine regelmäßige Teilnahme erfolgt ist. 


Gültigkeit: 5 Jahre


Antragsteller: JuLis Oberpfalz


Gegen digitale Diskriminierung 


Gegen digitale Diskriminierung 

Künstliche Intelligenz und Machine Learning gelten als große Innovation unserer Zeit. Ihre Algorithmen haben immer mehr Einfluss. Durch ein Ungleichgewicht an Daten können Algorithmen jedoch zu diskriminierenden Entscheidungen kommen, von denen vor allem Frauen und PoC betroffen sind. Diese Diskriminierung kann sich besonders negativ auswirken, wenn Algorithmen im Arbeitsleben zur Selektion von Stellenbewerbern oder Bestimmung unterschiedlicher Entgelte und Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmende eingesetzt wird, aber auch bei Kreditscorings, differenzierten Versicherungen (z.B. Kraftfahrzeugversicherung) und im öffentlichen Bereich durch predictive policing. Dieser Diskriminierung wollen wir entgegenwirken. 

Aufklärung 

Vielen sind Diskriminierungen durch KI und Machine Learning nicht bekannt. Schlimmer: Wir halten gerade eine rein datenbasierte Entscheidung meistens noch für besonders neutral und objektiv und daher nicht für diskriminierend. Dabei wird häufig übersehen: Jede KI ist nur so gut wie die Daten, mit der man sie “füttert” und wie die Entwicklerinnen und Entwickler, die dahinterstehen. Trotz zurückgehender Tendenz einer häufigeren und längeren Nutzung des Internets durch männliche Personen, sind die aktuellen, gesammelten Daten voreingenommen und auch der Anteil der Entwicklerinnen und Entwicklern ist vorwiegend männlich dominiert. Hier sollte die Regierung durch eine Aufklärungskampagne auf das Problem aufmerksam machen. 

Prävention 

Entwicklerinnen und Entwickler sollen z.B. bei der Antidiskriminierungsstelle kostenlose Beratung zu Methoden und technischen Fragen rund um das Thema digitale Diskriminierung erhalten. Zusätzlich soll ein Fragebogen geschaffen werden der angibt, ob die KI Probleme hinsichtlich Diversität aufweist, ähnlich wie der „Quick scan of diversity“ aus Belgien. 

Durchsetzungsfähiges AGG durch Verbandsklagerecht 

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist auf individuelle Rechtsdurchsetzung beschränkt. Durch die Einführung eines Verbandsklagerecht gegen Firmen und Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 10 Mio. € kann möglichen algorithmen-basierten Diskriminierungen und der schlechteren Wahrnehmbarkeit und Nachweisbarkeit entgegenwirken. Klageberechtigt könnten dabei Antidiskriminierungsverbände sein, wie sie heute schon in § 23 AGG definiert sind. 

Dokumentationspflicht 

Um Diskriminierungen durch algorithmengestützte Entscheidungen nachweisen zu können, fordern wir eine Dokumentationspflicht für Systeme mit künstlicher Intelligenz. Hierbei müssen die Funktionsweise, mögliche Maßnahmen um Diskriminierung zu verhindern und die im Training eingesetzten Daten hinterlegt sein. 

Testings 

Antidiskriminierungsstellen sollen auch verdachtsunabhängig stichprobenartig KI auf Diskriminierung testen. Hierzu müssen sie finanziell mit zusätzlichen Mitteln ausgestattet werden. 

Meldestellen 

Wir fordern die leichte Meldemöglichkeit bei Verdachtsfällen von Diskriminierung. 


 Gültigkeit: 5 Jahre


Antragsteller: Jennifer Kaiser-Steiner, Felix Meyer, Albrecht Dorsel-Kulpe, Roland Reif, Analena Wilhelm, Sam Batat, Luiza Sydorova, Kerry Aileen Hoppe, Acelya Aktas, Florian von Keller, Lea Skapetze, Christian Binder, Miriam Fehn, Max Hansen, Eva Rickert, Jannik Jürß, Franz Märtl, Tobias Weiskopf


Mittelschulen – teuer verwaltet, schlecht gestaltet 


Wir stehen für weltbeste Bildung für alle, unabhängig von der Herkunft. Dabei ist insbesondere der Übertritt auf eine weiterführende Schule von Bedeutung für die Zukunft eines Kindes. In der Pandemie standen alle Schulen vor einigen Hürden. Dabei ist deutlich geworden, dass insbesondere Mittelschulen weit zurückbleiben und etwaige Hilfsprogramme dort am schlechtesten ankommen. Auch sonst ist die öffentliche Wahrnehmung von Mittelschulen oft negativ. Sie werden stigmatisiert und in einen Zusammenhang mit Problemen und Defiziten gestellt. Das verkennt jedoch, dass gerade diese Schulform über außerordentliche pädagogische Merkmale verfügt, die für andere Schulformen richtungsweisend sein sollten. Die Mittelschulen zeichnet die soziale Eingebundenheit der Schülerinnen und Schüler aus, durch die hohe Qualität der Lehrer/-innen-Schüler/-innen-Beziehung wird ein heterogenes Lernumfeld geschaffen. 

Um Chancengerechtigkeit gerade auch für Mittelschulschülerinnen und -schüler zu gewährleisten, muss dringend an einigen Stellschrauben geschraubt werden. 

Sozialräume 

Mittelschulen sind ihren Stadtteilen und ihren Kommunen zugehörig. Sie prägen diese und werden im Gegenzug von ihnen geprägt. Es ist daher besonders wichtig, dass in ihrem regionalen Umfeld als Mehrwert wahrgenommen werden. Wir Junge Liberale Bayern fordern daher eine verstärkte Kooperation von diesen Schulen mit örtlichen Akteuren. Dazu gehören beispielsweise die Zusammenarbeit mit (pädagogischen) Einrichtungen wie dem Jugendring, Jugendtreffs, Jugendhilfe, oder Ausbildungsbetrieben. Auch sollte mit anderen weiterführenden Schulformen eine verstärkte Kooperation stattfinden. Eine derartige, integrative Kommunalpolitik würde den Schulen als auch den Kommunen mehr Bedeutung und gegenseitige Wertschätzung zukommen lassen. 

Zudem fordern wir, dass sog. Lernpartnerschaften zwischen Mittelschulen und anderen weiterführenden Schulen ausgebaut werden. Lernpartnerschaft meint dabei die Zusammenarbeit wie gemeinsame Nachmittagsangebote zwischen zwei Schulen, die bei einer Leistungs- und Qualitätsverbesserung an der Mittelschule zu einer Mittelerhöhung an beiden Schulen führt. 

Kein Auffangbecken im laufenden Schuljahr 

Die Mittelschule fungiert für uns nicht als Auffangbecken für gescheiterte Bildungslaufbahnen, der sogenannten ,,Absteiger” von Gymnasien und Realschulen. Sie bietet vielmehr ein bedarfsgerechtes pädagogisches Angebot, um die Motivation und das Selbstbewusstsein der Schüler und Schülerinnen zu stärken. Sie werden dadurch erfolgreich zu einem oder mehreren Bildungsabschlüssen geführt.
Während eines laufenden Schuljahres kommt es häufig zu Neuzugängen in der Schülerschaft. Diese hohe Fluktuation und die Konzentration von Schülerinnen und Schülern mit ausfälligem Sozialverhalten oder erhöhten Förderungsbedarf beim Lernen sorgt für Unruhe und soziale Selektivität beim Übergang zwischen Klassen und variierende Leistungen. 

Wir Junge Liberale Bayern fordern daher für die Mittelschulen analog wie bei anderen Schulen eine Möglichkeit, einen Übertritt im laufenden Schuljahr abweisen zu können. Eine Abweisungsentscheidung muss begründet sein und soll nur auf Grundlage einer Beteiligung aller hiervon betroffenen Akteure ergehen. Das soziale und schulische Wohlergehen der/s betroffenen Schülers/Schülerin ist bei der Entscheidungsfindung besonders stark zu berücksichtigen. 

Zersplitterte Struktur 

Die Mittelschule ist die einzige Schulart, bei der in fast jeder Jahrgangsstufe sich neue Konstellationen zusammenfinden. Mit den M-Zügen/M-Kurssystemen, Regelklassen, Praxisklassen und 9+2-Modellen können fünf verschiedene Abschlüsse erzielt werden. In der Praxis führt diese Zersplitterung und die damit verbundene andauernde Auslese zu Dauerdruck und Beschämung. Die Schülerinnen und Schüler werden je nach Werdegang nachhaltig demotiviert, wodurch der Förderansatz dieser Schulform einer fragwürdigen Selektionskultur unterliegt. Die notwendige Kontinuität zwischen den Schülerinnen und Schülern untereinander und mit der Lehrkraft darf nicht mit jedem Jahr unterbrochen werden. Die Formen längeren gemeinsamen Lernens müssen mit der strukturellen Differenzierung in Einklang gebracht werden. Nur ein längeres gemeinsames Lernen kann möglichen negativen Folgen entgegenwirken.  Daher fordern wir, dass Mittelschulen nicht zwingend in M- und R-Zweige unterteilen müssen. Vielmehr sollen die Schülerinnen und Schüler, die den M-Abschluss anstreben, – unter der Voraussetzung eines bestimmten Quali-Ergebnisses – in der 10. Klasse gebündelt werden können. 

Fehlende Ressourcen 

Mittelschulen müssen so ausgestattet werden, dass alle Schülerinnen und Schüler mit ihrem jeweiligen pädagogischem und persönlichem Förderungsbedarf ihr individuelles Leistungspotential entfalten können. Dazu fordern wir Junge Liberale Bayern einen besseren Betreuungsschlüssel für die Schülerinnen und Schüler durch: 

  • Mehr multiprofessionelle Teams; das heißt, dass zwei Pädagogen eine Klasse betreuen können 
  • Die Einstiegsbesoldung A 13 für Mittel- und Grundschullehrkräfte, um die, Attraktivität des Mittelschullehramts zu erhöhen und so dem fortschreitenden Lehrermangel entgegenzuwirken. Entsprechend soll das Studium für Mittel- und Grundschullehrkräfte mit mehr pädagogischen und psychologischen Inhalten ausgebaut werden 
  • Umfangreiche Beratungsangebote und einen erleichterten Seiteneinstieg in das Mittelschullehramt für Interessierte anderer Lehrämter 
  • Zusätzliche Mittel zur Aufstockung des Stundenpools, angesichts des unzureichenden Anrechungsstundenkontingents für Schulleiterinnen und Schulleiter sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertretern 
  • Eine vorübergehende Beratungs- und Unterstützungsstelle, an die sich Schulen bei Bedarf freiwillig wenden können und prozessbezogen begleitet werden 
  • Die Sicherstellung und den Ausbau der Schulsozialarbeit und psychologischer Beratung für alle Schülerinnen und Schüler, um Problem – und Konfliktpotential wirksam zu begegnen und um Lehrerinnen und Lehrer vor allem an Schulen in sozialen Brennpunkten zu entlasten 
  • Die verstärkte Einbindung externer oder/und bezahlter Drittkräfte zur Förderung von Schülerinnen und Schülern durch Freiwilliges Soziales Jahr, Lehramtsstudierende als Schülercoaches, Kooperationen mit dem Chancenwerk e.V. o.ä. 

Mehr Selbstbestimmung 

Die Stellenbesetzungs- und Verwaltungspolitik des Kultus- und Sozialministeriums führt zu einem großen Flickenteppich, mit dem mehr verhindert als geschaffen wird. So sind insbesondere Zuständigkeit für den Personal- und Sachaufwand nicht klar und teils doppelt zwischen den Schulämtern, Landesämtern und Bezirksregierungen verteilt. Deshalb fordern wir die Verwaltung zu zentralisieren, denn für die Sicherstellung und den Ausbau der Schulsozialarbeit bedarf es einer effizienteren Finanz- und Verwaltungspolitik im Bildungswesen. Um festzustellen, wie viele Stellen eine Schule besetzen kann, sollten die Mittelschulen weiter ihren Bedarf nachweisen.


Gültigkeit: 5 Jahre


 Antragsteller: Landesvorstand


Let´s talk about Sex-ism 


Let´s talk about Sex-ism 

Wir Junge Liberale Bayern sehen die Sexualaufklärung als einen integralen Bestandteil der allgemeinen Gesundheitsförderung, der zur Prävention möglicher negativer Folgen sexueller Aktivitäten beiträgt. Hierfür fordern wir die Reformierung der individuellen Sexualkundelehrpläne aller Schulen, bei welcher die besondere Ausgangslage jeder Schulart ausreichend berücksichtigt wird. 

Konkret fordern wir: 

  • regelmäßig stattfindenden Sexualkundeunterricht über die gesamte Schulzeit hinweg.  
  • die Abwendung aller Sexualaufklärungsprogramme von stigmatisierenden bzw. diskriminierenden Inhalten, die zu einer Einschränkung der sexuellen Entfaltung junger Menschen führen. 
  • die Implementierung eines Aufklärungsansatzes, der junge Menschen in ihrer sexuellen Identitätsfindung unterstützt und ihr Recht auf sexuelle Selbstbestimmung in den Fokus stellt und gleichzeitig die Ablehnung der sexuellen Aufklärung im Sinne des christlichen Menschenbildes des Bayerischen Kultusministeriums in den Richtlinien für die Familien und Sexualerziehung. 
  • Ausweitung der Erforschung von Sexualaufklärungsmethoden, ihrer Wirksamkeit und Harmonisierung mit den Bedürfnissen junger Menschen aller Altersgruppen. 
  • eine Intensivere Aufklärung und Behandlung von Themen wie:
    1. die Entwicklung eines gesunden Körpergefühls,
    2. Gefahren und Realitätsverlust durch Pornografie,
    3. sexuell Übertragbare Krankheiten außerhalb von HIV,
    4. zu Schwangerschaften und Schwangerschaftsabbrüchen,
    5. verschiedene Methoden der Kontrazeption (auch Jenseits von Pille und Kondom). 
  • eine frühe Aufklärung über sexuelle Übergriffe und Grenzüberschreitungen, vor allem bei Kindern, beispielsweise durch das Aufzeigen ihrer Rechte, mit Informationen zu Hilfsangeboten und einer Enttabuisierung des Themas. 
  • die Intensivierung der Sexualaufklärung an Bildungsinstitutionen durch verstärkte Aus- und Weiterbildung der fachlich zuständigen Lehrkräfte und Bereitstellung aller notwendigen Ressourcen, um hochwertige Aufklärungsarbeit für alle jungen Menschen durchzuführen. 
  • die Zusammenarbeit und Durchführung mit an Sexualaufklärung beteiligten Personen und Institutionen in Schulen, wie z. B. mit Sexualmedizinern, Medizinstudenten, Pro Familia, Psychologen, Gynäkologen und Urologen. Um eine Kontinuität der Durchführung sicherzustellen, ist eine Vergütung der Externen notwendig. 

Gültigkeit: 5 Jahre


Antragsteller: Acelya Aktas, Theresa Rudolf, LAK II Bildung & Kultur, Jennifer Kaiser-Steiner, Kerry Aileen Hoppe, Barbara Eggers, Analena Wilhelm, Jannik Jürß, Max Hansen, Anton Blanke, Marcel Quass, Anna Ahlfeld, Janine Deparade, Marco Preißinger, Felix H. Meyer


 

Familienplanung beginnt schon vor dem ersten Kind – selbstbestimmte Verhütung für junge Menschen gewährleisten 


Familienplanung beginnt schon vor dem ersten Kind – selbstbestimmte Verhütung für junge Menschen gewährleisten 

Wir Junge Liberale erachten die Erörterung menschlicher Sexualität, die umfassende Aufklärung junger Menschen und die gesellschaftliche Debatte über Sexualität und Verhütung für einen essenziellen Bestandteil einer offenen Gesellschaft. Der Abbau von Stigmata, Vorurteilen und Tabus in dieser Debatte ist nach unserer Auffassung unbedingte Voraussetzung für einen verantwortungsvollen und liberalen Umgang mit Sexualität. 

Dazu gehört für uns in erster Linie, Kinder und Jugendliche möglichst frühzeitig und umfassend über Sexualität und Verhütung zu informieren. Der Sexualkundeunterricht an Schulen soll deshalb nicht nur zur Vermittlung der Funktion menschlicher Fortpflanzung dienen, sondern auch zur Vermittlung des Spektrums möglicher Verhütungsmethoden in seiner gesamten Breite, sodass auch Jugendliche in die Lage versetzt werden, eine informierte und abgewogene Entscheidung hinsichtlich der Verwendung von Verhütungsmitteln zu treffen. 

Ebenso ist die Verfügbarkeit von verschiedenen Verhütungsmethoden eine unbedingte Voraussetzung für einen verantwortungsvollen Umgang mit Sexualität. Um gerade auch jüngeren, in Ausbildung befindlichen Menschen den Zugang zu Verhütungsmitteln unabhängig von der eigenen Einkommenssituation zu ermöglichen, soll die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für alle zugelassenen Verhütungsmittel bis zum Ende der ersten Berufsausbildung übernehmen. Zusätzlich sollen auch Kosten für Notfall-Verhütungsmittel bis zu drei Mal jährlich erstattungsfähig sein. So soll vor allem auch jungen Menschen mit geringem Einkommen der chancengerechte Zugang ermöglicht werden, sodass eine selbstbestimmte und eigenverantwortliche Familienplanung keine Frage des Einkommens ist. 

Um das bisher existierende Spektrum an Verhütungsmethoden insbesondere um weniger invasive Methoden zu erweitern, fordern wir weiterhin die Förderung der Entwicklung von alternativen Verhütungsmethoden aus Steuermitteln, sofern diese hinreichend erfolgsversprechend sind. Dies betrifft gleichermaßen Verhütungsmethoden für Männer und Frauen.


Gültigkeit: 10 Jahre


 Antragsteller: JuLis Schwaben


 

Berufliche Bildung made in Germany 


Allgemeines 

Wenn wir über weltbeste Bildung für Deutschland sprechen, sprechen wir über ein Reformvorhaben, welches das gesamte bildungspolitische Spektrum umfasst: Für uns Junge Liberale Bayern ist klar, dass die berufliche Bildung genauso wertvoll ist wie die universitäre. Wir wollen eine moderne, zukunftsfähige und attraktive Berufsausbildung in Deutschland, die jungen Menschen beste Voraussetzungen für ihren individuellen Berufsweg bietet. 

Daher fordern wir: 

  • Eine bessere Berufsorientierung an weiterführenden Schulen. Die Berufsorientierung muss schulformübergreifend zum festen Bestandteil des Unterrichts werden und das gesamte Spektrum der akademischen und dualen Ausbildung abdecken. Zielführend sind dabei auch Kooperationen mit Berufsinfomationszentren, um im Rahmen von Talent-Tests, Umfragen und Gesprächen.  Zur Gewinnung eines praktischen Einblicks in die Arbeits- und Berufswelt sollen in allen weiterführenden Schulen verpflichtende Schülerpraktika eingerichtet werden. 
  • Einen Ausbau des Modells der Teilzeitausbildung, denn Ausbildungswege müssen genauso flexibel und individuell sein, wie Lebensentwürfe. Dazu fordern wir ein Bezuschussungsprogramm für KMU aufzusetzen, die diese Ausbildungsmodalität anbieten. 
  • Dass zu Beginn der Ausbildung alle angehenden Auszubildenden, unabhängig von ihrer schulischen Vorbildung in Absprache mit dem Betrieb, eine Ausbildungsverkürzung von einem halben Jahr vereinbaren sollen können  
  • Anrechnungen zu erleichtern, indem bereits erworbene – praktische wie theoretische – Qualifikationen auf vergleichbare Berufsschulfächer bzw. Berufsschulpraktika anrechenbar sind. 
  • Auch soll es für Auszubildende unabhängig vom Schulabschluss die Möglichkeit einer kompletten Befreiung vom Besuch der Berufsschule geben, wozu ein entsprechender Test geschrieben werden muss. Dieser Test kann einmal vor Beginn der Ausbildung oder nach einem Jahr Berufsschule absolviert werden. Dies gilt auch für den Fall des Nichtbestehens 
  • Zur Hälfte der Ausbildungsdauer die Möglichkeit einer Ausbildungsverkürzung im Sinne einer vorzeitigen Zulassung zu den Abschlussprüfungen. Dabei sollen die zuständigen Stellen im Sinne des BBiG auf Grundlage der Zwischenprüfung und eines persönlichen Gespräches nach Anhörung von Ausbildungsbetrieb und Berufsschule über die Zulassung entscheiden 
  • Bildungs- und Weiterbildungsbarrieren abbauen und informell erworbenes Wissen verwert- und zertifizierbar zu machen. Trotz des beträchtlichen Fachkräftemangels verfügt jeder siebte junge Erwachsene nicht über einen Berufsabschluss. Das berufliche Bildungssystem in Deutschland ist für Menschen mit niedriger formaler Qualifikation nach wie vor jedoch kaum zugänglich. Ein qualifizierter Berufsschulabschluss soll auch über die Berufserfahrung zu erlangen sein, wobei, zur Sicherung der Qualität, dies an eine praktische Prüfung zu knüpfen ist. Prüfungskriterien sind durch die jeweilige Kammer der Berufsgruppe aufzustellen. 
  • Grundsätzliche Veränderungen im Bereich der Ausbildung, die dem technologischen Wandel hinreichend Rechnung tragen. Hierbei müssen bestimmte Kernkompetenzen im Rahmen berufsspezifischer Wissens- und Fertigkeitsvermittlung vermehrt gelehrt werden. Hierzu zählen konkrete digitale Kompetenzen, konkretes Prozess- und Systemverständnis sowie der Wille zu Flexibilität und die Fähigkeit zum lebenslangen Lernen  
  • Dass die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) unbürokratischer und digitaler sowie elternunabhängig ausgezahlt wird. Zusätzlich möchten wir den Bewilligungszeitraum von 18 Monaten auf die Dauer der gesamten Ausbildung – maximal bis zum Ende der Regelausbildungszeit – verlängern, damit keine Unsicherheit dahingehend entsteht, ob die Ausbildung beendet werden kann oder nicht 
  • Auszubildende zu befähigen, ihren Ausbildungsberuf und die Ausbildungsstätte frei zu wählen. Hierzu sollen sie für den Abschluss eines Ausbildungsvertrages sowie alle sich direkt aus dem Ausbildungsverhältnis ergebenden Rechtsgeschäfte als uneingeschränkt geschäftsfähig gelten. Den Sorgeberechtigten soll bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres die Möglichkeit offenstehen, eine anderslautende Einzelfallregelung des Familiengerichts zu erwirken. 
  • Dass das BMBF mittelfristig eine digitale Weiterbildungsplattform zur Bündelung staatlich zertifizierter, wissenschaftlicher und beruflicher Weiterbildungsmaßnahmen privatrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Träger aufbaut. 

Wir bekennen uns zusätzlich klar zur Stärkung von dualen Ausbildungen, um jeden Ausbildungsweg gelichermaßen zu fördern. 

Talentierte junge Menschen, egal auf welchem Bildungsweg, sind förderungswürdig. Deshalb setzen wir uns langfristig dafür ein, dass Stipendien der politischen Begabtenförderungswerke auch für die Zielgruppe der Auszubildenden offenstehen. Außerdem setzen wir uns dafür ein, dass alle Gewerkschaften vermehrt entsprechende, dem zeitlichen Ausbildungsumfang angepasste, Angebote politischer Weiterbildung machen können. Dabei wünschen wir uns langfristig eine Zusammenarbeit mit politischen Begabtenförderungswerken, damit den Auszubildenden eine Vielzahl verschiedener Angebote zur Verfügung stehen. 

 

In der Berufsschule  

Die Qualität der Berufsausbildung bestimmt sich zum großen Teil in der Berufsschule. Seit Jahren leiden diese jedoch an dem Sanierungsstau, einer mangelnden technischen und personellen Ausstattung und veralteten Lernplänen. Was wir jetzt brauchen, ist eine Investitionsoffensive für unsere Berufsschulen, damit diese auch in Zukunft mit der Digitalisierung der Arbeitswelt mithalten und als Motor der wirtschaftlichen Innovation fungieren können. Konkret fordern die Jungen Liberalen Bayern daher: 

Das Kooperationsverbot zu lockern, damit der Bund künftig – neben Finanzhilfen in die kommunale Bildungsinfrastruktur – unmittelbar Finanzhilfen und -mittel an die Schulen für Sach- sowie Personalaufwand geben kann  

  • Die häufigere Überprüfung der Rahmenlehrpläne des Bundes auf ihre Aktualität und die praktische Nutzbarkeit der Lehrinhalte. Der Religionsunterricht an Berufsschulen soll gänzlich entfallen, der Sportunterricht überall dort, wo er nicht zur Vermittlung von Ausbildungsinhalten notwendig ist. Zudem sollen in Zukunft- wo sinnvoll und zielführend- verstärkt unternehmerische und betriebswirtschaftliche Fähigkeiten vermittelt werden, damit jungen Menschen bereits in der Ausbildung die Tür zur Gründung und Selbstständigkeit eröffnet wird. Entscheidungen über Art und Ausmaß der Einbeziehung nicht unmittelbar mit berufsspezifischen Kompetenzen zusammenhängenden Fächern sollen die Berufsschulen zukünftig verstärkt autonom treffen können 
  • Dass der Umgang mit digitalen Medien und komplexen Daten- und Informationsbeständen mehr Niederschlag in den Lehrplänen findet, da im Rahmen der Digitalisierung informationstechnische Prozesse immer mehr an Bedeutung gewinnen. Voraussetzung dafür ist aber auch eine bedarfsgerechte Ausstattung mit technischen Geräten und W-LAN, die flächendeckend sichergestellt werden muss. Im Grundsatz begrüßen wir Initiativen wie das Sonderprogramm zur Förderung der Digitalisierung in überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS) des BMBF, das Fördervolumen ist in Anbetracht des massiven Investitionsbedarfs jedoch nur ein Tropfen auf dem heißen Stein. Wir brauchen ein flächendeckendes Förderprogramms für die infrastrukturelle und technische Ausstattung von Berufsschulen. In diesem Rahmen fordern wir ebenfalls die Ergänzung klassischer analoger durch digitale Schulbücher mitsamt interaktiver und innovativer Lernangebote. Dies kann im Gegensatz zu den klassischen Methoden den stetigen Wandel von Inhalt und Form der Lehre gerecht werden. 
  • Die beste technische Ausstattung hilft nichts ohne qualifizierte Lehrkräfte. Besonders Berufsschulen werden vom Lehrermangel hart getroffen, bis 2030 werden Berufsschulen 60.000 neue Lehrerinnen und Lehrer brauchen. In einer Berufsschule werden Fachtheorie und Fachpraxis gelehrt, dazu braucht es Lehrkräfte, welche etwas von der Materie verstehen. Daher begrüßen wir es, dass ausgebildete Meister und Techniker oder anders Qualifizierte in den Berufsschulen diese vermitteln können. Dies soll erreicht werden durch die Möglichkeit einer ergänzenden pädagogischen Ausbildung zur Vorbereitung auf die Tätigkeit als Berufsschullehrkraft.  Außerdem ist es auch notwendig studierte Lehrkräfte für die Berufsschulen zu gewinnen. Zudem müssen Anreize für Pensionäre und Teilzeitkräfte geschaffen werden, länger bzw. mehr zu arbeiten 
  • Eine bessere und intensivere Zusammenarbeit zwischen Berufsschule und Betrieb. Dies soll im Sinne einer stärkeren Verknüpfung der Lernorte stattfinden. Dabei setzen wir uns auch für eine Stärkung der Berufsschulbeirates ein. 
  • ein neues Leitbild für die Berufsschule der Zukunft. Das Lebenslange Lernen ist einer der Schlüssel, um die Bedarfe einer sich wandelnden Arbeitswelt frühzeitig zu adressieren und die Chancen der digitalen Transformation wirksam in eine gesteigerte Produktivität, Innovationsfähigkeit und -geschwindigkeit von Unternehmen umzumünzen. Die Befähigung zum kontinuierlichen Wissens- und Kompetenzerwerb sichert aber vor allem auch die Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Daher muss die berufliche Fort- und Weiterbildung in Zukunft deutlicher in der Berufsschule thematisiert werden. 

Darüber hinaus setzen wir uns für eine verstärkte Individualisierungsmöglichkeit durch Zusatzkurse an Berufsschulen ein. Diese Zusatzkurse sollen neben dem regulären Unterrichtsprogramm gewählt und mit einer Prüfung abgeschlossen werden können. Einer umfassenden Modularisierung an Berufsschulen erteilen wir hingegen eine klare Absage, weil diese zum Nachteil der Auszubildenden zum einen die klaren Berufsbilder verdunkeln und zum anderen die Abschlüsse entwerten würde.  

 

Mehr Ansehen und Lebensqualität für Azubis  

Auch außerhalb der Berufsschule brauchen wir attraktivere Rahmenbedingungen und gelebte Wertschätzung für unsere Auszubildenden. Daher sollten folgende Maßnahmen ergriffen werden: 

  • Die angespannte Wohnraumsituation in den Ballungsgebieten trifft insbesondere junge Menschen und so auch Auszubildende hart. Daher fordern wir, dass der Freistaat Bayern die Schaffung von Wohnraum für Azubis genauso fördert wie er das bereits bei der Schaffung von Wohnraum für Studierende tut. Darüber hinaus sollen die Kammern (IHK, Handwerkskammern, Landwirtschaftskammern und Kammern für die Freien Berufe) bei denen die Auszubildenden geführt werden so wie die Studierendenwerke auch eigene Azubi-Wohnheime in Regionen mit einem besonders angespannten Wohnungsmarkt einrichten# 
  • Lange Arbeitswege und eine schlechte Anbindung an Ausbildungsstätte und Berufsschule werden von Auszubildenden nach wie vor als große Belastungsfaktoren auf ihrem Bildungsweg wahrgenommen. Auch im Sinne der Lebensqualität der Auszubildenden ist ein zuverlässiger und leistungsfähiger ÖPNV insofern unverzichtbar. Dieser muss jedoch auch als Azubi gut finanzierbar sein, weshalb wir uns für kostenreduzierte Azubi-Tickets einsetzen. Da die Azubi-Tickets nicht über ein sog. Solidarmodell finanziert werden können, ist gleichzeitig eine substantielle Erhöhung der Förderung von Unterhaltskosten des ÖPNVs seitens der Staatsregierung von Nöten sowie ein Ausbau dessen vor allem in ländlichen Gebieten, um eine nachhaltige Gestaltung und Finanzierung zu gewährleisten. 
  • Mobilität darf aber nicht nur im urbanen Raum sichergestellt sein, sondern insbesondere im ländlichen Raum stellt sich gerade für minderjährige Auszubildende die Frage, wie sie lange Wege zum Betrieb und zur Berufsschule bewältigen sollen. Die bisherige Sondergenehmigung, die es Auszubildenden unter bestimmten Umständen auch vor dem 18. Geburtstag erlaubt, gewisse Strecken zu eingeschränkten Zeiten alleine zu fahren, halten wir für nicht praxistauglich. Vielmehr soll es Auszubildenden bereits ab Vollendung des 16. Lebensjahres grundsätzlich möglich sein, für die Wege zu Betrieb und Berufsschule den Führerschein zu erwerben 
  • Wertschätzung und Attraktivität der beruflichen Bildung zeigen sich auch in der Vergütung. Momentan liegt die Mindestvergütung im ersten Ausbildungsjahr bei 550€, die gerade in Ballungsgebieten nicht einmal zum Bestreiten des Lebensunterhaltes reicht. Der § 17 BBiG geht uns in seiner aktuellen Form nicht weit genug. Wir setzen uns für eine Erhöhung ein 
  • Ebenso soll bei sämtlichen betrieblichen Ausbildungsberufen, die nicht vom BBiG gedeckt sind, eine Mindestvergütung festgelegt werden, namentlich insbesondere im Bereich des Pflege- und Gesundheitsbereichs sowie des Erziehungswesens 
  • Die Sozialversicherungspflicht der Ausbildungsvergütung ist für Auszubildende eine merkliche Belastung- diese wollen wir mindern. Die Geringverdienergrenze, unter welcher die Beiträge zur Sozialversicherung vollständig vom Arbeitgeber getragen werden, soll deshalb für Auszubildende auf das nach § 17 BBiG zu berechnende Mindestentgelt für das 2. Ausbildungsjahr festgelegt werden.
    Wird diese Grenze überschritten, aber das Doppelte der Mindestausbildungsvergütung für das 1. Lehrjahr unterschritten, sollen die Beiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung zu 2/3 vom Arbeitgeber getragen werden. Zur Arbeitslosenversicherung sollen Ausbildender und Auszubildender jeweils 1,2% beitragen, unabhängig von der Höhe des Ausbildungsentgelts. Der Beitrag zur Unfallversicherung soll vollständig vom Arbeitgeber getragen werden. 

 

Ausbildung als Sache zwischen Azubi und Lehrbetrieb 

Grundsätzlich gilt, dass jedes Unternehmen ein Eigeninteresse an kompetentem Nachwuchs hat und entsprechend eigenverantwortlich für eine gute betriebliche Ausbildung zu sorgen hat. Dies wird in vielen Fällen durch beiderseitiges Engagement sichtbar.
Dennoch kann es gute berufliche Bildung nur in Zusammenarbeit mit den Ausbilderinnen/Ausbildern und Unternehmen geben. Deren Erfahrungen, Ideen und Interessen sind bei Reformen und Veränderungen der Berufsausbildung ausreichend zu berücksichtigen. Deshalb unterstützen die Jungen Liberalen Bayern die verstärkte Zusammenarbeit von mittelständischen Unternehmen, um notwendige Ausbildungsinhalte, die aus betrieblichen oder sonstigen Gründen nicht vermittelt werden können, an die Azubis zu vermitteln.
Das Gründen von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten halten wir dabei für besonders begrüßenswert. Ebenso möchten wir den Ausbau von Ausbildungskooperationen fördern. In Zukunft werden Möglichkeiten zur Kinderbetreuung, Homeoffice, flexible Arbeitszeiten und Weiterbildung noch wichtiger werden. Hierbei setzen wir uns dafür ein, entsprechende Regelungen, die beide Interessen berücksichtigen, zu schaffen.


Gültigkeit: 10 Jahre


Antragsteller: Landesvorstand 

 

Soziale Folgen von Corona bekämpfen – Für mehr Chancengerechtigkeit an Schulen

Der Bildungsbericht 2020 zeigt, dass die Schulen immer noch nicht ausreichend digital
 ausgestattet sind. Besonders im Homeschooling, aber auch nach der teilweisen Öffnung
 der Schulen erwiesen sich diese Mängel als eine große Herausforderung. Vor allem
 Kinder aus sozial schwächeren Familien hatten Probleme, nicht den Anschluss an ihre
 Klassenkameraden mit meist besseren Lernvoraussetzungen zu verlieren. Die Jungen
 Liberalen finden, dass Bildung eine wichtige Rolle für Chancengerechtigkeit spielt.
 Wir fordern daher folgende Maßnahmen, um gegen die Ungleichheiten durch Corona in der
 Bildung vorzugehen:

 

 1. IT-Fortbildungen für Lehrerinnen und Lehrer zum Umgang mit
 digitalen Medien und deren sinnvoller Nutzung im Unterricht. Dies würde den
 Schulalltag erleichtern, da viele Lehrerinnen und Lehrer immer noch nicht über die
 nötigen Medienkompetenzen verfügen.

 2. Ein Leihsystem für Laptops beziehungsweise Tablets wie es schon für die
 Büchervergabe existiert. Durch den Verleih nach Antragstellung soll Schülerinnen und
 Schülern aus allen Gesellschaftsschichten digitales Lernen ermöglicht werden. 

 3. Die Einführung einer kostenlosen ehrenamtlichen Nachhilfebörse mit einem
 Zertifikat für die Schüler, die Nachhilfe gegeben haben, als Nachweis für ihr
 Engagement. So können die Schülerinnen und Schüler, die durch das Homeschooling im
 Unterricht hinterherhinken, ihre Defizite aufholen. Ein solches Angebot wäre auch
 langfristig sinnvoll.

 4. Die gesetzliche Festlegung einer Schul- und Lehrpflicht auch im Homeschooling.

 5. Die flächendeckende Ausstattung der Schulen mit schnellem WLAN, sowie die
 Anschaffung der nötigen technischen Ausstattung, um Schülerinnen und Schülern mit
 Risikopatienten in der Familie oder die selber aus gesundheitlichen Problemen daheim
 bleiben müssen, bei steigenden Infektionszahlen per Videokonferenz am Unterricht
 teilnehmen zu lassen.

6. Lehrer, die zuhause bleiben, da sie zur Risikogruppe gehören, sollten mit Schülern
 mit Defiziten kommunizieren und Lücken beim Lernstoff beheben.

 7. Die Ausstattung der Lehrer mit den für den digitalen Unterricht notwendigen
 Ressourcen.

 

Antragsteller: Junge Liberale München, Tobias Weiskopf, Albrecht Dorsel, Junge Liberale Oberbayern

Gültigkeit: 5 Jahre

Piazolos Chaos entschärfen. Schüler, Eltern, Lehrer und Lehramtsreferendare schützen!


Die Jungen Liberalen Bayern fordern, dass die Faschingsferien vom 15.02.2021 bis zum 19.02.2021 stattfinden, um Schüler, Eltern, Lehrer und Lehramtsreferendare zu entlasten.


Gültigkeit: 5 Jahre


Antragsteller: JuLis Mittelfranken, JuLis Unterfranken, JuLis Oberfranken, Kerry Aileen Hoppe