Rettet die Rettungsdienste! (und die Notaufnahmen)

Helfen – egal wo, egal wem, egal wann. Das ist die Berufung tausender Pflegern, Ärztinnen, Sanitätern und Disponentinnen, die im Gesundheitswesen arbeiten und die medizinische Grundversorgung aufrechterhalten. Wir JuLis Bayern stellen fest: Unser medizinisches System hat in der aktuellen Form keine Zukunft. Neben immensen Fachkräftemangel und fehlender Digitalisierung wurden wichtige Reformen in den letzten Jahren verfehlt. Das zeigt sich schmerzlich in der Notfallversorgung, wenn bei Spitzenauslastung Rettungswägen nicht verfügbar oder Krankenhäuser voll belegt sind. Damit droht ein Grundpfeiler unserer funktionierenden Gesellschaft – nämlich die Notfallrettung und akute Weiterbehandlung in Krankenhäusern –
zusammenzubrechen. Neben unseren Forderungen zur Reform der Krankenhäuser und Gesundheitsversorgung möchten wir Junge
Liberale hiermit auch der Notfallversorgung in Deutschland eine Zukunft geben.

Reform der integrierten Leitstellen
Wer die 112 ruft, kann auf den Rettungsdienst, die Feuerwehr und Spezialkräfte zugreifen. Die Rettungsleitstellen und integrierten Leitstellen koordinieren Einsätze in hervorragender Weise. Allerdings werden sie immer mehr mit allgemeinen gesundheitlichen und pflegerischen Problemen kontaktiert. Die Leitstellen sind mit Disponenten, meistens aus der Berufsfeuerwehr, besetzt – in der Praxis werden dann Rettungswägen geschickt, um sich das Problem “mal anzuschauen”. Wir fordern:
– eine Reform der integrierten Leitstellen zu echten Gesundheitsleitstellen. Dazu möchten wir uns am Vorbild der Leitstelle Tirol orientieren, die unter verschiedenen Abteilungen auch Gesundheitsberatung anbietet. Die klassische Aufgabe der Leitstelle – nämlich Rettungs- und Feuerwehreinsätze – dürfen trotzdem keinesfalls zu kurz kommen. Trotzdem soll bei medizinischen Notfällen eine strukturierte Triage am Telefon zum Standard werden.
– Die Zusammenlegung des Notrufes 112, der Rufnummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes (116117), des Giftnotrufs und der Gesundheitsberatung in einer Leitstelle. Getrennte Rufnummern führen dann zu verschiedenen Abteilungen.
– Die Gewährleistung einer kostenlosen Gesundheits- und Pflegeberatung rund um die Uhr, ähnlich einem Callcenter durch medizinisch und pflegerisch qualifiziertes Personal.
– Ein taktisches Weisungsrecht der Gesundheitsleitstelle gegenüber anderen nicht- ärztlichen
Leistungsbringern.
– einen Telenotarzt direkt in jeder Leitstelle. Dieser soll laufende Rettungseinsätze mit koordinieren und den Disponenten medizinischen Background in Echtzeit liefern.
– den flächendeckenden Ausbau des Telenotarztsystems.
– eine vermehrte Identifikation und Adressierung von PatientInnen ohne zeitkritischen Interventionsbedarf mit ergänzenden Systemkomponenten. Auf die Einhaltung des Datenschutzes ist zu achten.
– die proaktive Kontaktaufnahme mit Risikogruppen und z. B. sogenannten „frequent callers“, die aufgrund ihrer persönlichen Situation oftmals einhergehend mit chronischen Erkrankungen, einem hohen Leidensdruck und begleitet von Angststörungen und Depression präventive Angebote benötigen.
– Die Umsetzung eines interoperablen Datenaustausches in Echtzeit zwischen der Gesundheitsleitstelle, dem Rettungsdienst, den Kliniken, dem ambulanten Sektor und Apotheken.
– Die flächendeckende Einführung und Verfügbarkeit von Notruf-SMS und der Notruf- App nora, um eine barrierefreie Alarmierung für jeden zu ermöglichen.
– Die flächendeckende Einführung von Ersthelfer Apps (z.B. Mobile Retter).

Echte Entlastung der Notaufnahmen und Krankenhäuser
Was durch die Versorgung und den Transport von Patienten mit eingerissenen Fingernägeln oder Ähnlichem durch die Rettungsdienste beginnt, setzt sich personal- und kostenintensiv in den Notaufnahmen bzw. Fachambulanzen der Krankenhäuser fort. Wir fordern:
– Ein Triage-Zentrum in jeder Notaufnahme, das vorentscheidet, ob Patienten überhaupt in der Notaufnahme behandelt werden. Die Weiterverweisung an Hausärztinnen, Bereitschaftspraxen oder eine Fachambulanz soll bei fehlender medizinischer Indikation jederzeit möglich sein.
– Die Verbesserung der ambulanten Versorgung zu Hause. Geringfügige Eingriffe wie z.B. Katheterwechsel sollen grundsätzlich immer von Pflegekräften zuhause bzw. im Altenheim übernommen werden, bevor ein Krankenhaus aufgesucht wird.
– Rechtssicherheit für Rettungskräfte auch bei ambulanten Hilfeleistungen.
– Die Möglichkeit für Hilfsorganisationen, Hilfeleistungen im Rettungsdienst ohne Transport ins Krankenhaus angemessen über die Krankenkassen abrechnen zu können. Wir fordern deshalb, den Rettungsdienst als eigenständiges medizinisches Leistungssegment ins Sozialgesetzbuch V aufzunehmen.
– Schluss mit dem Nebeneinander von Vergütungsmodellen – es muss endlich klare Zuständigkeiten für
die Finanzierung der Notfallrettung, der Krankentransporte, der Leitstellen etc. geben.
– Wir fordern die Etablierung des Notfalltransports als Transportleistung, die getrennt von der Versorgung zu betrachten ist. Ein Transport muss dabei nicht nur in ein Krankenhaus, sondern in die für den individuellen Notfall am besten geeignete Gesundheitseinrichtung möglich sein, zum Beispiel auch in die Hausarztpraxis, Fachambulanz oder eine ÄBD-Notdienstpraxis.
– Wir setzen uns außerdem dafür ein, dass das Berufsbild des Physician Assistants (PA) verstärkt in deutschen Krankenhäusern eingesetzt wird. Im Zuge dessen, fordern wir auch, dass den Ausbau der entsprechenden Ausbildung an deutschen Hochschulen und Universitäten.

Schluss mit künstlicher Bedarfsplanung – Einsatzaufkommen (und Kosten) senken!
– Wir fordern die Vereinfachung der Abrechnungen für Taxis mit den Krankenkassen, damit diese mehr Krankentransporte übernehmen können. Verlegungen (Interhospiztransfer) soll ohne medizinische Betreuung ermöglicht werden, wenn keine Indikation dafür besteht.
– Fahrerinnen im betreuten Fahrdienst sollen geschult werden, Tragehilfe über Treppenstufen leisten zu können und entsprechend eingesetzt werden können.
– Schluss mit künstlicher Bedarfsplanung! Immer mehr Fahrten, die immer als Notfälle in die Statistiken eingehen, treiben die Bedarfsplanung immer weiter in die Höhe. Die Antwort der zuständigen Kommunen und Landkreise ist mehr Personal und mehr
Fahrzeuge – das ist nicht zukunftsfähig. Stattdessen muss in Statistiken zwischen Notfällen und Hilfeleistungen bei pflegerischen oder unkritischen Einsätzen unterschieden werden.
– Wir JuLis sehen immer weiter steigende gesetzliche Leistungsansprüche problematisch. Unser ausufernder Sozialstaat zeigt sich letztlich auch in der akuten gesundheitlichen Versorgung. Wir fordern eine Überprüfung bestehender Transportansprüche.

Landung in 10 Minuten – Dezentrale Versorgungsstruktur aufrechterhalten
Die geplante Krankenhausreform der Bundesregierung begrüßen wir zwar, allerdings darf die Zentralisierung von stationären Krankenhauskapazitäten nicht zur Überlastung ambulanter Dienstleister – das sind auch die Rettungsdienste – in der Fläche führen.
Wir fordern:
– Die flächendeckende Aufrechterhaltung der Notaufnahmen und Schockräume. Konzepte wie Rufbereitschaftsdienste, bei denen beispielsweise Schockräume nur bei Erwartung eines (potenziell) lebensbedrohten Patienten besetzt werden, sind
ebenfalls denkbar.
– Weiterhin den Ausbau der Präventionsarbeit, z.B. gegen gefährliche chronische Erkrankungen wie
Bluthochdruck oder Adipositas.
– Einen möglichst flächendeckenden ärztlichen Bereitschaftsdienst rund um die Uhr.

Zukunftsfähige Ausbildung der Rettungskräfte
Steigende Einsatzzahlen bei gleichzeitig weniger verfügbaren Notärzten machen eine bessere Ausbildung von Sanitätern notwendig. Wir fordern:
– eine einheitliche bundesweite Qualifikation von Notfallsanitätern und Rettungssanitätern mit standardisierten Abschlussprüfungen bzw. Examina. Das Kompetenzniveau wollen wir ebenfalls
bundesweit einheitlich angleichen.
Spezifisch in Bayern fordern wir eine Änderung im klinischen Teil der Rettungssanitäter-Ausbildung:
Wir möchten den geriatrischen Ausbildungsteil durch wahlweise eine weitere Woche Einsatz in der
Notaufnahme oder Anästhesie ersetzen.
– Pflegerische Probleme gewinnen zukünftig auch für die Rettungsdienste an Wichtigkeit. Deshalb
fordern wir, pflegerische Aspekte in der Ausbildung von Sanitätern verstärkt zu berücksichtigen.
– Wir fordern bundesweit den Abschluss “Notfallmedizin” als Facharztausbildung einzurichten.
– Zukünftig fordern wir die Entwicklung eines durchgängigen und mehrstufigen Qualifikationssystems, das den Versorgungsbedarfen und Einsatzrealitäten entspricht. Zusätzliche Kompetenzen nach dem Vorbild Österreichs für Notfallsanitäter (“Kompetenzniveau i.v. Zugang, Medikamente und Intubation”) wollen wir auch in Deutschland etablieren. Darüber hinaus würden wir Weiterbildungsmöglichkeiten mit entsprechenden Zertifizierungen für Rettungssanitäter wünschen.
Vorstellbar wären die Delegation eines i.v. Zugangs, VEL- oder O2-Gabe an Rettungssanitäter. Voraussetzung ist, dass diese Maßnahme sicher beherrscht werden muss.
– Die Kosten für die Ausbildung der Notfallsanitäter soll künftig staatlich und nicht durch die
Krankenkassen getragen werden – nur so können überhaupt bedarfsgerecht und ausreichend
Notfallsanitäter ausgebildet werden.

Lebensretter müssen auch ein Leben haben
– Ständig wechselnde Schichtzeiten, anstrengende Einsätze und viel Verantwortung – der Job in
medizinischen Berufen ist kein leichter. Deshalb fordern wir JuLis, das Arbeitsumfeld von Rettungsdienstmitarbeitern attraktiver zu gestalten:
– Wir fordern mehr Weiterbildungsmöglichkeiten. Dazu soll zusätzlicher “Bildungsurlaub” für Fortbildungen wie PHTLS- und ACLS-Schulungen etc. gewährleistet und eine finanzielle Förderung für besonders motivierte Einsatzkräfte in Aussicht gestellt werden.
– Weiterbildung für Führungskräfte (Rettungsdienstleistung, Wachleiter) um Drop- out-Effekte zu
reduzieren, sollen geschaffen werden.
– In den Bereitschaften soll der Wechsel in eine hauptamtliche Tätigkeit gezielt angeworben werden.
– Wir fordern, moderne und familiengerechte Formen von Schichtmodellen und Arbeitszeitgestaltung und stärken in diesem Hinblick auch unsere Forderung nach einer 24-h-Kita pro Landkreis.
– Wer Leben rettet, verdient gesellschaftliche Anerkennung, aber oft viel zu wenig Geld. Daher fordern wir, die Vergütung und steuerlichen Freibeträge für Beschäftigte im Rettungswesen – auch für Freiwilligendienstleistende (“Bufdis”) und Ehrenamtler – zu erhöhen.

Antragssteller: Landesvorstand

Gültigkeit: 5 Jahre

Kinder bekommen beginnt schon vor der Geburt – Kinderwunsch für alle ermöglichen

In Deutschland wünschen sich etwa 86 % der Frauen mindestens ein Kind – bei etwa jeder 5. bis 6. davon wird dieser Wunsch unerfüllt bleiben. 

Von einer Unfruchtbarkeit oder Sterilität spricht man dann, wenn eine Frau innerhalb von zwei Jahren trotz regelmäßigem Geschlechtsverkehr nicht schwanger wird. 

Während eine hormonell bedingte Unfruchtbarkeit in vielen Fällen durch verschiedene Hormonpräparate sehr wirkungsvoll behandelt werden kann, ist die einzige Chance bei organischen Ursachen oft nur eine künstliche Befruchtung. 

Diese letzte Chance steht aber nicht jedem offen. Eine künstliche Befruchtung kostet viel Geld und die Krankenkassen sind bei der Übernahme von Leistungen sehr selektiv. 

Daher fordern wir: 

  1. Die Aufhebung von Vorgaben bezüglich Alter und Familienstatus der Betroffenen. Voraussetzung für eine Übernahme der Behandlung durch die Krankenkasse ist momentan das Mindestalter von 25 der Betroffenen. Bei Frauen gilt dabei ein Höchstalter von 40, bei Männern eines von 50 Jahren. Außerdem muss das Paar miteinander verheiratet sein. Das Mindestalter soll auf 18 Jahre herabgesetzt werden, Vorgaben bezüglich einer Heirat etc. soll es nicht geben.
  2. Keine starre Beschränkung der Anzahl der Versuche. Vielmehr sollen die Erfolgsaussichten medizinisch beurteilt werden, da sich auch jede Ursache von Unfruchtbarkeit anders auf den Körper auswirkt.
  3. Die Förderung des BMFSFJ für die Bundesinitiative „Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit“ soll ebenso für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet werden, wie es bereits in den Ländern Berlin, Bremen, Rheinland-Pfalz und Saarland der Fall ist, da diese eigene Landesmittel zur Verfügung stellen.
  4. Eine weitere Voraussetzung für die Übernahme durch die Krankenkasse ist zudem, dass sowohl Ei- als auch Samenzellen ausschließlich von dem betroffenen Paar verwendet werden. Falls die Unfruchtbarkeit von Seiten des Mannes besteht und keine Samenzellen von diesem gewonnen werden können, soll auch eine Behandlung mit Spendersamen als Kassenleistung möglich sein.

Gültigkeit: 5 Jahre

Gleichberechtigung gilt auch bei Dummies – Crashtest- Richtlinien verschärfen

Die Jungen Liberalen Bayern fordern die Bundesregierung auf, sich bei der UNECE für eine Verscharfung der Richtlinien fur Crashtests bei der Neuzulassung von PKWs einzusetzen. Bisher finden bei Crashtests fast ausschließlich dem mannlichen Korper nachempfundene Dummies Anwendung. Daraus resultiert, dass die Frau aufgrund ihrer unterschiedlichen Anatomie im Vergleich zum Mann in Erprobung der Sicherheit schlechter gestellt ist und somit eine erhöhte Unfallgefahr besteht. Wir empfinden diese Situation als unhaltbar, da ausreichend Alternativen auf dem Markt verfügbar sind und diese Diskrepanz vermeidbar wäre. 

 Antragssteller: LAK Gesellschaft, Geld & Leistung

Gültigkeit: 5 Jahre

Gleiches Recht für alle Todesfälle: Einheitlicher Trauerurlaub bei Tot- und Fehlgeburten

In Deutschland wird in Hinblick auf die Rechte von Eltern nach dem Verlust eines Kindes vor der Geburt differenziert: Nach einer Totgeburt, wenn das Gewicht des Kindes 500 Gramm übersteigt und der Tod nach der 24. Schwangerschaftswoche eintritt, darf die austragende Person ihre berufliche Tätigkeit ohne ein ärztliches Gutachten nicht wieder aufnehmen. Nach einer Fehlgeburt, die diese Kriterien nicht erfüllt aber nach der 12. Schwangerschaftswoche eintritt, sieht es anders aus: Den Schwangeren steht kein Sonderurlaub zu, um von der Arbeit fernzubleiben ist ein ärztliches Attest nötig.  

Die Jungen Liberalen Bayern fordern: 

Fehl- und Totgeburten rechtlich gleichzusetzen und Schwangeren nach ihrem Verlust die gleichen Rechte zur körperlichen und geistigen Regeneration zuzusprechen. Nach einem Verlust ab der 12. Schwangerschaftswoche soll Schwangeren ein Kündigungsschutz sowie Sonderurlaub zustehen. Eine Wiederaufnahme der beruflichen Tätigkeit soll nur mit einem entsprechenden ärztlichen Attest möglich sein.  

Gültigkeit: 5 Jahre

Antragssteller: JuLis Schwaben

Übergewicht effizient bekämpfen – durch Bildung und Eigenverantwortung

Die Zahl der übergewichtigen Menschen in Deutschland ist hoch, laut dem statistischen Bundesamt waren 2019 bereits 54% aller Erwachsenen übergewichtig. Damit einher geht das Risiko für gesundheitliche Folgen wie Typ-2-Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen sowie Gelenk- und Rückenbeschwerden, deren Kosten die Gesellschaft tragen muss. 

Um eine gesündere Lebensweise zu fördern, fordern wir Junge Liberale Bayern daher: 

  1. Gesunde Ernährung soll im Lehrplan eine größere Rolle spielen. Die Mechanismen von Kalorien und Makronährstoffen sollen sinnvoll erklärt werden statt nur wie bisher im Lehrplan der 10. Klasse als „Irrweg beim Abnehmen“ behandelt zu werden. Für die Ernährung im Alltag sollen jedoch Konzepte wie die “Faust-Regel” oder alternative Möglichkeiten für kalorienreiche Nahrungsmittel in den Vordergrund gerückt werden. Es soll explizit auf die Risiken beim strikten Zählen von Kalorien hingewiesen werden. Unterrichtsinhalt sollen im selben Zuge auch Essstörungen,  sowie medizinische Ursachen von Über- und Untergewicht sein, um Aufklärung über die physischen und psychischen Effekte solcher (undiagnostizierten) Erkrankungen zu leisten. 
  2. Der Sportunterricht an Schulen soll einen größeren Fokus auf Ausdauer- und Kraftsport legen. Dabei sollen auch theoretischen Aspekte behandelt werden, so dass Schüler in der Lage sind, selbst Trainingspläne zu erstellen, die ihren Zielen entsprechen. Mitgliedschaften in Sportvereinen, Fitnessstudios und ähnlichen Einrichtungen sollen bis zu einem Betrag von 600€ pro Jahr steuerlich absetzbar sein. 
  3. Übergewicht soll als Krankheit von den Krankenkassen ernster genommen werden.  Dahingehend sollen auch Präventivmaßnahmen wie beispielsweise Ernährungsberatung, reversible Operationen und medikamentöse Behandlungen vermehrt übernommen werden, da so spätere Vielfachkosten bei Folgekrankheiten vermieden werden. 

Gültigkeit: 5 Jahre

Antragssteller: Luis Gesell, Felicitas Dirscherl, Christopher V. Schäffler, Lukas Weber

Schnelle Hilfe vor Ort – Sonderrechte für Bereitschaftsdienste

Die ehrenamtliche Unterstützung in Krisensituationen von regionaler oder nationaler Tragweite ist von essentieller Bedeutung.
Dabei ist uns Jungen Liberalen Bayern wichtig, dass die Angehörigen ehrenamtlicher Bereitschaftsdienste möglichst schnell am Einsatzort sind. Zu diesen gehören alle bereitschaftsdienstlichen Hilfsstrukturen ähnlich dem Deutschen Roten Kreuz.

Deshalb fordern wir:

  1. Sonder- und Wegerechte im Sinne von § 35 StVO für die Angehörigen ehrenamtlicher Bereitschaftsdienste, wie z.B. First Responder in ländlichen Räumen. Diese Rechte sollen an die rechtlichen Möglichkeiten der Feuerwehr angelehnt sein. Sonder- und Wegerechte müssen bei Alarmierung über die Leitstelle disponiert werden.
  2. Es Ärzten im Bereitschaftsdienst zu ermöglichen, dass sie mit ihrem privaten Pkw während eines (Not)Einsatzes ein Blaulicht mit Signalton verwenden können.

Gültigkeit: 5 Jahre

Individualismus in der Medizin wagen

Sowohl in der Lehre als auch in der Forschung lassen sich noch erhebliche Defizite in
  der Implementierung von geschlechterspezifischer Medizin feststellen. Als Verfechter
  der Freiheiten und Rechte des Individuums stehen wir Junge Liberale Bayern für eine
  Medizin, die bestmöglich auf die Bedürfnisse und Eigenheiten eines jeden Einzelnen
  ausgelegt ist, nicht einfach nur den Durchschnittsbürger einer Gesellschaft im Blick
  hat und rechts und links von diesem ungeeignet und blind ist. Für uns sind in diesem
  Zusammenhang vor allem die Implementierung von Gendermedizin sowie eine Reformierung
  des Embryonenschutzgesetztes Maßnahmen, welche zu eben diesem Ziel führen. 

  A Langfristige Vision einer zukunftsorientierten Individualmedizin 

  Wir Junge Liberale Bayern fordern langfristig eine stetige Weiterentwicklung im
  Gesundheitswesen hin zu einer sogenannten Individualmedizin. Die aktuellen
  Vorschriften in Bezug auf Anamnese und Datenerhebung über Patienten reicht unserer
  Meinung nach nicht aus und ist an vielen Stellen beinahe fahrlässig. In Zukunft soll
  es – wenn vom Individuum erwünscht – möglich sein, die Behandlung und Therapie
  perfekt auf die Bedürfnisse und Eigenheiten, auf die genaue biologische
  Zusammensetzung des jeweiligen Körpers auszurichten. Dies kann mit Hilfe von
  Gensequenzierungen und auf die Biologie des Patienten angepasste Medikamente in eben
  genau den richtigen Dosierungen erfolgen. Der medizintechnische Fortschritt in diesem
  Bereich ist nicht aufzuhalten und schreitet in anderen Ländern bereits stetig voran.
  Wir fordern eine ebenso zukunftsorientierte Individualmedizin in Deutschland. 

  B Gendermedizin in der Forschung 

  Bis dahin gibt es jedoch schon einige Merkmale, auf die sich eine teilweise
  individualisierte Medizin stützen kann, unter anderem das Geschlecht. 

  Um das Geschlecht der Patientinnen und Patienten adäquat zu berücksichtigen, fordern
  wir mehr Forschung über geschlechtsspezifische Unterschiede sowohl in der Diagnostik
  als auch der Behandlung von Erkrankungen. 

  Einige Medikamente werden von Männern und Frauen unterschiedlich gut vertragen oder
  es kommt bei Frauen vermehrt zu Nebenwirkungen, die aus einer Überdosierung der
  Medikamente rühren. Für bereits zugelassene Medikamente müssen daher die Leitlinien,
  die von Arbeitsgemeinschaften der wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften
  verfasst werden, zukünftig neben Faktoren wie Gewicht und Lebensstil auch das
  Geschlecht berücksichtigen. Bei neuen Medikamenten fordern wir Zulassungsstudien, die
  (sofern das Medikament für beide zugelassen werden soll) Männer und Frauen
  gleichermaßen berücksichtigen und die aufgetretenen Nebenwirkungen nach Geschlechtern
  getrennt aufschlüsseln. 

  Wir Jungen Liberalen befürworten grundsätzlich die Digitalisierung im
  Gesundheitswesen. Hierbei muss jedoch immer ein potentieller Data-Bias berücksichtigt
  werden. Beim Einsatz von Machine Learning Systemen kann dies zum Beispiel geschehen,
  wenn ein Datensatz zugrunde liegt, in dem ein Geschlecht deutlich häufiger vertreten
  ist, das Geschlecht jedoch nicht angegeben oder nicht als Faktor berücksichtigt wird. 

  C Gendermedizin in der Lehre 

  Die medizinische Lehre umfasst mehrerlei Studiengänge sowie Ausbildungsberufe.
  Insgesamt kann gesagt werden, dass es aktuell kein Lehrformat der Medizin gibt, in
  welchem die Gendermedizin eine adäquate Rolle spielt. 

  Studium der Humanmedizin 

  Auf dem Weg zum Ärzteberuf erscheint eine fundierte Kenntnis über
  geschlechterspezifische Unterschiede des Menschen selbstverständlich. Jedoch ist die
  Vermittlung von Inhalten der Gendermedizin bisher kaum in deutsche Studiengänge der
  Humanmedizin integriert. Deshalb fordern wir eine intensive Beschäftigung mit dem
  Thema im Rahmen der Studiengangreform 2025. Die bereits gegründeten Kommissionen
  werden dazu aufgerufen, die bestehenden Inhalte des Studiengangs auf Möglichkeiten
  und Notwendigkeiten geschlechterspezifischer Lehre zu integrieren, zu durchsuchen und
  eine Neugestaltung eben jener Inhalte vorzunehmen. Auch möchten wir die
  Universitäten, welche ein Medizinstudium anbieten, dazu anregen, entsprechende
  Wahlfächer im Bereich der Gendermedizin anzubieten. Dort, wo besonderes Interesse
  seitens der Lehrenden für geschlechterspezifische Medizin herrscht, ist auch die
  Einrichtung eigener Lehrstühle beziehungsweise Prodekanate denkbar. 

  Studium der Psychologie, Pharmazie und Medizintechnik 

  Im Bereich der weiteren oben genannten (zum Teil) medizinischen Studiengänge ist
  ebenfalls eine vermehrte Integration geschlechterspezifischer Inhalte in das
  Curriculum vorzunehmen. In der Klinischen Psychologie, aber auch in den je nach
  Geschlecht unterschiedlichen Wirkungsweisen pharmazeutischer Arzneimittelstoffe
  beziehungsweise medizintechnischer Geräte sind die jeweiligen Unterschiede von Mann
  und Frau eindeutig noch nicht ausreichend für die Lernenden herausgearbeitet. Dies
  soll mit entsprechenden Vorlesungsreihen und Seminaren ergänzt werden. 

  Ausbildungsberufe 

  Auch in den medizinischen Ausbildungsberufen ist eine adäquate Integration der
  Gendermedizin-Inhalte aktuell nicht gegeben. Besonders im Bereich der
  Physiotherapieausbildung sind klare Defizite erkennbar. Auch hier ist eine vermehrte
  Einbettung entsprechender Module vorzunehmen. 

  D Embryonenschutzgesetz reformieren  

  Die Reproduktionsmedizin bewegt sich zwischen rasantem medizinisch-wissenschaftlichen
  Fortschritt und jahrelangem gesetzgeberischen Stillstand. Das 30 Jahre alte
  Embryonenschutzgesetz ist an die aktuellen medizinisch-wissenschaftlichen
  Erkenntnisse anzupassen. Auf diese Weise lassen sich seelische Belastungen von
  Menschen mit Kinderwunsch vermeiden, gesundheitliche Risiken für werdende Mütter,
  sowie das Ausweichverhalten durch Inanspruchnahme von Behandlungsverfahren im Ausland
  minimieren und die Strafbarkeit der damit verbundenen, gebotenen Beratungen und
  Vorbereitungsmaßnahmen deutscher Ärztinnen und Ärzte vermeiden. 

  Die Jungen Liberalen Bayern fordern deshalb eine punktuelle Aktualisierung des
  Embryonenschutzgesetzes zur Gewährleistung der Rechtssicherheit im Rahmen des
  aktuellen medizinisch-wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Standes. Im Einzelnen
  wird gefordert: 

  In Bezug auf § 1 Abs. 1 Nr. 5 EschG und § 1 Abs. 1 Nr. 3 EschG – „Dreierregel“

  Gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 3 EschG ist es verboten innerhalb eines Zyklus mehr als drei
  Embryonen auf eine Frau zu übertragen. Gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 5 EschG ist es bisher
  verboten mehr Eizellen einer Frau zu befruchten, als ihr innerhalb eines Zyklus
  übertragen werden sollen. Mit dieser Regelung soll die Entstehung überzähliger
  Embryonen verhindert werden und der entwicklungsfähige Embryo geschützt werden. Nach
  jetzigem medizinisch-wissenschaftlichen Stand ist die Entwicklungsfähigkeit eines
  Embryos ein gradueller Prozess, welcher bei ex anter Betrachtung nicht sicher ist,
  jedoch mit fortschreitender Entwicklung besser einschätzbar. Es bedarf einer
  gesetzlichen Regelung, welche auf die graduelle Entwicklungspotenz Rücksicht nimmt,
  um so die Gefahr von Mehrlingsschwangerschaften zu reduzieren.
  Die Jungen Liberalen Bayern fordern eine Abkehr von einer pauschalisierten Höchstzahl
  pränidativer Embryonen. Diese soll vielmehr individuell durch medizinische
  Prognosekriterien für die Patientinnen im Einzelfall unter Zugrundelegung des „Single
  Embryo Transfer“ (SET) bestimmt werden. Prognosekriterien sind dabei u.a. das Alter,
  die Anamnese der Patientin, die Anzahl der entnommenen Eizellen und Methoden die der
  graduellen Entwicklungspotenz des pränidativen Embryos Rechnung trägt unter
  Berücksichtigung der Zielsetzung der Herbeiführung einer Schwangerschaft unter
  Berücksichtigung der Gesundheit von Mutter und Kind. 

  Eizellspende 

  Nach bisheriger Rechtslage ist die Eizellspende in Deutschland verboten. Ziel ist es
  die „gespaltene Mutterschaft“ zu verhindern. Die der Regelung zu Grunde liegende
  gesetzgeberische Begründung der erschwerten Identitätsfindung der auf diesem Wege
  gezeugten Kinder und der damit verbundenen negativen Auswirkung auf die seelische
  Entwicklung ist wissenschaftlich widerlegt. Rechtlich ist die Mutterschaft gem. §1591
  BGB eindeutig festgelegt, wonach die Mutter eines Kindes die Frau ist, welche es
  geboren hat. Andererseits bestehen medizinische Indikationen, wie zum Beispiel ein
  schlechtes Ansprechen im hormonellen Stimulationsverfahren, eine vorzeitige Menopause
  oder genetische Prädispositionen, für die Eizellspende. 

  Die Jungen Liberalen Bayern fordern eine Legalisierung der Eizellspende in
  Deutschland. Zum Zweck des Schutzes der Spenderin und der Möglichkeit einer
  selbstbestimmten und informierten Entscheidung dieser, sind für die Straflosigkeit
  hohe Anforderungen an die Aufklärungspflicht und der Beratung eines Arztes zu
  stellen. Die Verhinderung einer Kommerzialisierung des Handels mit Eizellen wird
  durch die Subsumtion unter die entsprechenden Rechtsvorschriften des
  Transplantationsgesetzes und des Arzneimittelgesetzes erreicht. Gleichzeitig ist das
  Recht auf Kenntnis der Abstammung des Kindes in Anlehnung des
  Samenspenderregistergesetz gesetzlich zu verankern.  

  Embryonenspende 

  Auch im Rahmen des „Single Embryo Transfer“ (SET) lassen sich überzählige pränidative
  Embryonen nicht verhindern. Diesbezüglich stellt sich die Frage der weiteren
  Verwendung, Verwerfung oder nicht-kommerzielle Weitergabe an Dritte. Das
  Embryonenschutzgesetz verbietet nicht ausdrücklich die Spende solcher pränidativer
  Embryonen, welche ursprünglich zum Zwecke der Herbeiführung der Schwangerschaft der
  Frau, von der die Eizelle stammt, künstlich bewirkt worden sind. 

  Die Jungen Liberalen Bayern fordern zum Zweck der Wahrung eines entwicklungsfähigen
  Embryos die ausdrückliche Zulässigkeit der Embryonenspende im Fall der nicht
  intendierten Entstehung überzähliger pränidativer Embryonen. Dabei soll auch dem
  Selbstbestimmungsrecht des Paares, zu welchem ursprünglichen Zweck die Eizelle
  künstlich befruchtet worden ist, Rechnung getragen werden. Hierzu ist eine umfassende
  Aufklärungspflicht erforderlich, um eine Entscheidung bezüglich des weiteren
  Verfahrens mit dem pränidativen Embryo, frei von Willensmängeln, zu gewährleisten. 

  Ferner fordern wir die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage in Anlehnung an das
  Samenspenderregistergesetz, damit das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner
  genetischen Abstammung gewahrt wird. Ferner ist das Transplantationsgesetz und
  Arzneimittelgesetz, insoweit anzupassen, als das der menschliche Embryo unter die
  Rechtsvorschriften des Handelsverbots gefasst werden können, um so eine
  Kommerzialisierung der Embryonenspende zu verhindern. 

Gültigkeit: 5 Jahre

Stronger together – vulnerable Gruppen in der Krise unterstützen

Die Jungen Liberalen Bayern bekennen sich zu einer Gesellschaft, die für all ihre
 Mitglieder einen sicheren Rückzugsort bildet. Besonders das Jahr 2020 hat
 jedoch aufgezeigt, dass eine Vielzahl von Menschen ohne die Möglichkeit eines
 Einwands vulnerabler geworden sind. Diesen Menschen, die von der Krise besonders
 betroffen sind und aus eigener Kraft weniger tun können als andere fühlen wir uns als
 Liberale verpflichtet. Diesen Menschen gilt es auch über die Coronakrise hinaus
 unsere Aufmerksamkeit zu schenken.

 Situation von besonders von Gewalt gefährdeten Frauen:
 Häusliche Gewalt birgt ein enormes Gefahrenpotential in der Coronakrise.
 Während eines Lockdowns verbringen die Betroffenen mehr Zeit zu Hause, ebenso wie
 ihre Partner*innen. Wie die jüngst erschienene Kriminalstatistische
 Auswertung Partnerschaftsgewalt des BKA deutlich macht, sind es insbesondere Frauen,
 die durch ihre Partner Gewalt ausgesetzt werden. Auch wenn sich die Statistik nicht
 mit den Zahlen aus dem Jahr 2020 befasst, da hier noch kein Datenmaterial vorhanden
 ist verdeutlichen doch die Zahlen einen dringenden Handlungsbedarf. Jeder noch
 so geringen Gefahr Zuhause Opfer von Gewalt zu werden muss vorgebeugt werden. Ist
 dies zu spät, muss jede Betroffene die Möglichkeit bekommen, umgehend die
 entsprechende
 Fürsorge zu erhalten. müssen die Häuser ebenfalls den Anforderungen des
 Infektionsschutzes genügen, was zwangsläufig zu geringeren Kapazitäten und längeren
 Arbeitsprozessen führt.

  Deshalb fordern wir:
  1. Die Finanzielle Ausstattung von Gewaltschutzräumen muss besonders in
  Krisenzeiten so gesichert werden, dass Frauen und ihre Kinder jederzeit in der
  Lage sind, Schutz vor Gewalt zu erhalten.
  2. Alle Kommunen müssen langfristig die Pforten dieser Räume auch für
 Menschen öffnen, die vor nicht-häuslicher Gewalt fliehen müssen. Wir fordern die
 strikte Einhaltung der Istanbul-Konvention.
  3. Die Initiative der deutschen Ratspräsidentschaft für ein gemeinsames
 Europäisches Hilfstelefon begrüßen wir ausdrücklich. Hier fordern wir
 ausreichende Kapazitäten und neben der Sprachfertigkeit auch die kulturelle
 Sensibilisierung der Mitarbeiterinnen.

  Situation Pflegebedürftiger mit Migrationshintergrund:

 Ältere Pflegebedürftige Menschen mit Migrationshintergrund sind auch ohne
 Pandemie eine gesellschaftliche Gruppe, die mehr Aufmerksamkeit benötigt. Schätzungen
 des Bundesgesundheitsministeriums gehen davon aus, dass bis 2030 etwa 321.000
 ältere Pflegebedürftige mit Migrationshintergrund in Deutschland leben werden.
 Deutliche Probleme, die sich von anderen Pflegebedürftigen unterscheiden sind
 erkennbar, auch wenn sie noch nicht restlos analysiert sind. Der im Vergleich zu
 anderen Pflegebedürftigen hohe Anteil an Personen, die von ihren Familienangehörigen
 selbst gepflegt werden suggeriert, dass zahlreiche Angebote entweder unbekannt oder
 für die Betroffenen nicht ausreichend sind.
 Um den Problemen der Betroffenen gerecht zu werden fordern wir:

  1.  Es bedarf in einem ersten Schritt einer genauen Evaluierung und Analyse
     der Probleme. Bis Ablauf des Jahres 2023 bedarf es fundierter Ergebnisse,
     die Lösungen für Probleme des immer drastischeren Demographischen Wandels den
     Weg bereiten können.
  2.  Der Zugang zu Pflege- und Unterstützungsangeboten muss
     grundsätzlich niederschwelliger werden. Die Kommunalen Ebenen müssen notwendige
     Pflegekapazitäten unbürokratischer bei all jenen ankommen lassen, die so
     dringend auf sie angewiesen sind. Eine mehrsprachige Onlinelösung zur
     Anmeldung und besseren Information Angehöriger der Pflegebedürftigen ist
     zwingend notwendig. Kulturvereine, religiöse Verbände und andere Organisationen
     von Menschen mit Migrationshintergrund sollen ein weiterer Pfeiler sein, um
     all jenen Betroffenen zu helfen, die alleinstehend sind.
  3.   Das Versorgungs- bzw. Pflegesystem muss dringend auf die interkulturellen
     und sprachlichen Kompetenzen der Mitarbeiter*innen geprüft werden. Bis zu
     einer ausreichenden Verbesserung der Situation ist auf
     kulturkompetente Dolmetscher*innendienste zurückzugreifen.

  Situation armutsgefährdeter Personen:

  Personen, die bereits vor Corona finanzielle Sorgen hatten bekommen in der Corona-
 Krise häufig neben Applaus oder warmer Worte kaum Beachtung. Dabei sind sie es,
 die die Nachwirkungen der Krise voraussichtlich am längsten spüren werden. Wegfall
 von Berufen, Engpässe in der Rückzahlung von Krediten, die durch den
 Lockdown hervorgerufene Kurzarbeit: All das sind Aspekte, die die Situation
 bereits armutsgefährdeter Personen verschlimmerten und zeitgleich Menschen näher an
 die Armut herangeführt haben. Während wir Jungen Liberalen die Schwierigkeiten
 anerkennen und den Entscheidungen der politischen Handlungsträger vor und während des
 ersten Corona-Lockdowns nicht widersprechen, so sehen wir auch deutlich die Probleme,
 die diese hervorgerufen haben. Um den Betroffenen zumindest ein Mindestmaß an Hilfe
 zu geben fordern wir:
  1. Die Ermöglichung sozialer Teilhabe ist im Fall eines Lockdowns unmöglich.
 Um einen Ersatz zu schaffen sollen ähnlich dem Kummertelefon
 Fürstenfeldbruck Angebote geschaffen werden, die besonders Kinder aus
 armutsgefährdeten Familien erreichen.
  2. Jobcenter müssen ihre Angebote noch nachhaltiger digitalisieren und eine
 Plattform schaffen, über das sich Jobsuchende sowie Arbeitgeber*innen zu
 einem Videocall für ein erstes Vorgespräch verabreden können. So werden die Hürden
 in den Berufseinstieg gesenkt.

Antragssteller: JuLis Oberbayern

Gültigkeit: 5 Jahre

Gesundheit 4.0 – E-Health endlich vorantreiben!

Präambel

Wir Jungen Liberalen betrachten uns als Gestalter der Digitalisierung und als Fortschrittsdenker im Bereich der Gesundheitspolitik. Die Verbindung beider Gebiete in Form eines digitalen Gesundheitswesens bewerten wir als Chance für eine effizientere, kostengünstigere und patientenorientierte Gesundheitsversorgung. Daher begrüßen wir aktuelle Reformen, wie die Aufhebung des „Fernbehandlungsverbots“ (und die damit gestattete Arzt-Patienten-Kommunikation per Videotelefonie ohne vorangegangenen persönlichen Erstkontakt) sowie die Einführung der E-Gesundheitskarte. Für uns stellen diese jedoch lediglich die ersten Schritte auf dem langen Weg zu einem zeitgemäßen E-Health-System dar. Gegenwärtigen Versäumnissen muss schnellstmöglich entgegengewirkt werden, um Versorgungslücken zu vermeiden und Anschluss an unsere Nachbarländer zu gewinnen. 

Telemedizin 

Die Telemedizin bietet aufgrund ihrer räumlichen und zeitlichen Flexibilität große Vorteile für Patienten und Ärzte. Mobilitätshindernisse können künftig mit minimalem Aufwand überbrückt werden. Die Fernbehandlung ist nicht mit einer konventionellen Behandlung gleichzusetzen, verdient aber Anerkennung in ihrer Rolle als Zusatzangebot sowie eine vorurteilsfreie Ausgestaltung. Aus diesem Grund fordern wir:  

  1. die ersatzlose Streichung der numerischen Einschränkung auf „Einzelfälle“ aus der Musterberufsordnung für Ärzte (MBO-Ä). Die telemedizinische Behandlung darf nicht als Individualphänomen fungieren, sondern muss als allgemein zugängliche Option akzeptiert werden.  
  2. die Einführung einer Weiterbildung für telemedizin-beanspruchende Ärzte. Diese soll als „Lizenz“ für die Vergütung telemedizinischer Behandlungen dienen. Ferner sind jegliche telemedizinische Anwendungen als konkrete Leistung und differenziert nach dem entsprechenden Arbeitsaufwand für die vertragsärztliche Vergütung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) und für die privatärztliche Vergütung in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abzubilden. 
  3. bei ausreichender Nachfrage die Erwägung der Errichtung eines autonomen Telemedizinsektors für Ärzte, die einer exklusiven Tätigkeit im telemedizinischen Bereich nachgehen wollen. Niedergelassene Ärzte dürfen dabei in keiner Weise in ihrem Engagement benachteiligt werden.  
  4. ein unmissverständliches Leitbild für telemedizinische Behandlungen, dessen Erstellung in der Verantwortung der Bundesärztekammer liegt und an welchem sich Ärzte und Patienten gleichermaßen zu orientieren haben. Dabei ist differentialdiagnostisches Vorgehen strikt vom Spektrum der Telemedizin auszuschließen. Jenseits des Leitbilds ist den Ärzten ihr üblicher Freiraum in der Ausübung ihrer Tätigkeit zu gewährleisten. 
  5. in Ergänzung der Aufklärungspflicht Initiativen seitens der Ärzte, über ihre telemedizinischen Dienste schriftlich oder online zu informieren und insbesondere die Grenzen ihrer Dienste zu deklarieren.  
  6. die Zulassung der Aushändigung von E-Attesten und E-Rezepten im Anschluss an eine telemedizinische Behandlung. Hierfür ist das Leitbild von zentraler Bedeutung. Für die Schaffung der notwendigen Infrastruktur zum Kursieren von E-Attesten und E-Rezepten ist das Gesundheitsministerium verantwortlich. 
  7. eine EU-weite Harmonisierung für E-Rezepte und Online-Apotheken, um freien Wettbewerb im Gesundheitsmarkt zu garantieren. 

Elektronische Patientenakte 

Elektronische Patientenaktensysteme (ePA) ermöglichen dem Patienten ständigen und unkomplizierten Zugriff auf seine Behandlungsverläufe, Befunde und Gesundheitsdaten. Seit 2004 ist die persönliche elektronische Gesundheitsakte (peGA) eine satzungsfähige Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Im Gegensatz zur elektronischen Patientenakte bieten Anbieter einer peGA ein persönliches Gesundheitsmanagement an, das vom Patienten selbst geführt werden muss – also allerhöchstens eine Kopie der ärztlichen Patientenakten darstellt und dies auch nur, sofern der Nutzer minutiös sämtliche Unterlagen von seinen Ärzten anfordert und eigenhändig in die jeweiligen Apps und Webangebote überträgt. 

Dies erscheint uns nicht mehr zeitgemäß. In vielen Nachbarländern der Bundesrepublik existieren bereits Systeme, die Patienten Einsicht in die vom Arzt geführte Patientenakte geben und sogar eine Zugriffskontrolle erlauben. Dies ermöglicht Patienten einen mündigen und selbstverantwortlichen Umgang mit ihren eigenen Daten und Krankengeschichten. Zugleich können Doppelbehandlungen und Fehldiagnosen vermieden werden, wenn nicht jeder Leistungserbringer seine eigene lokale Patientenakte führt, sondern Röntgenbilder, Blutwerte und Krankheitsverläufe elektronisch zwischen Hausarzt, Facharzt und Krankenhaus übermittelt werden können. Deutschland muss seine Versäumnisse in diesem Bereich schleunigst nachholen und Anschluss an seine Nachbarn finden. 

Aus diesem Grund fordern wir den Aufbau eines elektronischen Patientenaktensystems, in welches alle Leistungserbringer die Behandlungsdaten ihrer Patienten einpflegen müssen. 

Einziges Kriterium für Software, durch welche Leistungserbringer auf die ePA zugreifen, soll weiterhin die Zulassung durch die gematik(Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH) sein. 

Als bestmögliche Lösung erachten wir ein kombiniertes System aus ePA und persönlichen Gesundheitsakten. Hierbei haben weiterhin nur Leistungserbringer die Möglichkeit, Daten in die ePA einzupflegen. Der Charakter eines Beweis- und Dokumentationsmittels der Patientenakte bleibt gewahrt. Gleichzeitig soll nicht nur der direkte Zugang zur ePA für Patienten möglich sein (z.B. über eine Website), sondern auch der freiwillige Zugriff über die peGA-Systeme privater Anbieter und Krankenkassen. Auf Anweisung des behandelnden Arztes soll es zudem möglich sein, dass Patienten direkt Daten in die ePAeinpflegen können. So soll es ermöglicht werden, zukünftig Schmerztagebücher, Blutzuckerprotokolle und andere Arten der Patienten-Arzt-Kooperation papierlos abzuwickeln. 

Bei der Entwicklung, Ausgestaltung und Umsetzung sind wir technologieoffen. Diese Aufgaben und Kompetenzen sollen weiterhin der gematik obliegen, die bereits das System der elektronischen Krankenversicherungskarte für die Bundesrepublik entwickelt hat.  

Dennoch fordern wir, dass die Compliance-Vorgaben für von der gematik betriebene oder entwickelte Systeme nicht länger ignoriert werden. Ein Nachweis, dass die aktuellen Systeme die Anforderungen zum Stand der Technik nach den international gültigen Normen (ISO/IEC 15408 und andere vom BSI mit verfassten Standards) erfüllen, ist schnellstens nachzureichen. 

Weiterhin sind wir der Meinung, dass eine zentralisierte Speicherlösung aller Daten dem Sicherheitsanspruch der Bürgerinnen und Bürger nicht gerecht werden wird. Stattdessen bevorzugen wir verteilte Speicherlösungen, bei denen nur Referenzen zentral hinterlegt werden, wie sie etwa in Österreich bereits 2013 etabliert wurden. 

Antragssteller: JuLis München, LAK Gesundheit, LAK Netz & Medien

Gültigkeit: 5 Jahre

App gegen Corona – aber bitte die richtige

Die Corona Warnapp (CWA) ist ein wichtiger Baustein in der Pandemiebekämpfung. Die App ist dabei besser ihr Ruf und hat sich seit Launch auch erheblich weiter entwickelt. Wir teilen die Kritik, an den hohen Entwicklungskosten und ihrer begrenzten Tauglichkeit zu Beginn. Jetzt aber mit der angepassten Warnungen bei Risikokontakten und insbesondere auch jetzt mit der QR Check-In Funktion für Events und Orte (Cluster-Erfassung), ist die App praxistauglich anwendbar. Die CWA kann in einem Infektionsfall dann alle relevanten (dezentral und anonym gespeicherten) Kontakte anonym warnen. 

Wir halten es für problematisch, dass der Freistaat Bayern die Lizenzen für die LUCA-App erworben hat, als das Update für die CWA für die Cluster-Erfassung bereits bekannt war – und damit der Mehrwert der App vor allem in seiner Datenintensivität lag. 

Wir fordern daher die Offenlegung der Lizenzverträge mit der LUCA App und den nächstmöglichen Ausstieg aus diesen. Die CWA soll Bestandteil von Hygienekonzepten mit der Cluster-Erfassungsfunktion im Rahmen der Privatautonomie werden können. 

Antragssteller: LAK Innen & Recht, Felix Meyer, Stefan Edenharder, Maximilian Kretschmann, Phil Hackemann

Gültigkeit: 5 Jahre