Schnelle Hilfe vor Ort – Sonderrechte für Bereitschaftsdienste

Die ehrenamtliche Unterstützung in Krisensituationen von regionaler oder nationaler Tragweite ist von essentieller Bedeutung. 

Dabei ist uns Jungen Liberalen Bayern wichtig, dass die Angehörigen ehrenamtlicher Bereitschaftsdienste möglichst schnell am Einsatzort sind. Zu diesen gehören alle bereitschaftsdienstlichen Hilfsstrukturen ähnlich dem Deutschen Roten Kreuz. 

Deshalb fordern wir: 

  1. Sonderrechte im Sinne von § 35 StVO für die Angehörigen ehrenamtlicher Bereitschaftsdienste. Diese Rechte sollen an die rechtlichen Möglichkeiten der Feuerwehr angelehnt sein.
  2. Es Ärzten im Bereitschaftsdienst zu ermöglichen, dass sie mit ihrem privaten Pkw während eines (Not)Einsatzes ein Blaulicht mit Signalton verwenden können.

Individualismus in der Medizin wagen

Sowohl in der Lehre als auch in der Forschung lassen sich noch erhebliche Defizite in
  der Implementierung von geschlechterspezifischer Medizin feststellen. Als Verfechter
  der Freiheiten und Rechte des Individuums stehen wir Junge Liberale Bayern für eine
  Medizin, die bestmöglich auf die Bedürfnisse und Eigenheiten eines jeden Einzelnen
  ausgelegt ist, nicht einfach nur den Durchschnittsbürger einer Gesellschaft im Blick
  hat und rechts und links von diesem ungeeignet und blind ist. Für uns sind in diesem
  Zusammenhang vor allem die Implementierung von Gendermedizin sowie eine Reformierung
  des Embryonenschutzgesetztes Maßnahmen, welche zu eben diesem Ziel führen. 

  A Langfristige Vision einer zukunftsorientierten Individualmedizin 

  Wir Junge Liberale Bayern fordern langfristig eine stetige Weiterentwicklung im
  Gesundheitswesen hin zu einer sogenannten Individualmedizin. Die aktuellen
  Vorschriften in Bezug auf Anamnese und Datenerhebung über Patienten reicht unserer
  Meinung nach nicht aus und ist an vielen Stellen beinahe fahrlässig. In Zukunft soll
  es – wenn vom Individuum erwünscht – möglich sein, die Behandlung und Therapie
  perfekt auf die Bedürfnisse und Eigenheiten, auf die genaue biologische
  Zusammensetzung des jeweiligen Körpers auszurichten. Dies kann mit Hilfe von
  Gensequenzierungen und auf die Biologie des Patienten angepasste Medikamente in eben
  genau den richtigen Dosierungen erfolgen. Der medizintechnische Fortschritt in diesem
  Bereich ist nicht aufzuhalten und schreitet in anderen Ländern bereits stetig voran.
  Wir fordern eine ebenso zukunftsorientierte Individualmedizin in Deutschland. 

  B Gendermedizin in der Forschung 

  Bis dahin gibt es jedoch schon einige Merkmale, auf die sich eine teilweise
  individualisierte Medizin stützen kann, unter anderem das Geschlecht. 

  Um das Geschlecht der Patientinnen und Patienten adäquat zu berücksichtigen, fordern
  wir mehr Forschung über geschlechtsspezifische Unterschiede sowohl in der Diagnostik
  als auch der Behandlung von Erkrankungen. 

  Einige Medikamente werden von Männern und Frauen unterschiedlich gut vertragen oder
  es kommt bei Frauen vermehrt zu Nebenwirkungen, die aus einer Überdosierung der
  Medikamente rühren. Für bereits zugelassene Medikamente müssen daher die Leitlinien,
  die von Arbeitsgemeinschaften der wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften
  verfasst werden, zukünftig neben Faktoren wie Gewicht und Lebensstil auch das
  Geschlecht berücksichtigen. Bei neuen Medikamenten fordern wir Zulassungsstudien, die
  (sofern das Medikament für beide zugelassen werden soll) Männer und Frauen
  gleichermaßen berücksichtigen und die aufgetretenen Nebenwirkungen nach Geschlechtern
  getrennt aufschlüsseln. 

  Wir Jungen Liberalen befürworten grundsätzlich die Digitalisierung im
  Gesundheitswesen. Hierbei muss jedoch immer ein potentieller Data-Bias berücksichtigt
  werden. Beim Einsatz von Machine Learning Systemen kann dies zum Beispiel geschehen,
  wenn ein Datensatz zugrunde liegt, in dem ein Geschlecht deutlich häufiger vertreten
  ist, das Geschlecht jedoch nicht angegeben oder nicht als Faktor berücksichtigt wird. 

  C Gendermedizin in der Lehre 

  Die medizinische Lehre umfasst mehrerlei Studiengänge sowie Ausbildungsberufe.
  Insgesamt kann gesagt werden, dass es aktuell kein Lehrformat der Medizin gibt, in
  welchem die Gendermedizin eine adäquate Rolle spielt. 

  Studium der Humanmedizin 

  Auf dem Weg zum Ärzteberuf erscheint eine fundierte Kenntnis über
  geschlechterspezifische Unterschiede des Menschen selbstverständlich. Jedoch ist die
  Vermittlung von Inhalten der Gendermedizin bisher kaum in deutsche Studiengänge der
  Humanmedizin integriert. Deshalb fordern wir eine intensive Beschäftigung mit dem
  Thema im Rahmen der Studiengangreform 2025. Die bereits gegründeten Kommissionen
  werden dazu aufgerufen, die bestehenden Inhalte des Studiengangs auf Möglichkeiten
  und Notwendigkeiten geschlechterspezifischer Lehre zu integrieren, zu durchsuchen und
  eine Neugestaltung eben jener Inhalte vorzunehmen. Auch möchten wir die
  Universitäten, welche ein Medizinstudium anbieten, dazu anregen, entsprechende
  Wahlfächer im Bereich der Gendermedizin anzubieten. Dort, wo besonderes Interesse
  seitens der Lehrenden für geschlechterspezifische Medizin herrscht, ist auch die
  Einrichtung eigener Lehrstühle beziehungsweise Prodekanate denkbar. 

  Studium der Psychologie, Pharmazie und Medizintechnik 

  Im Bereich der weiteren oben genannten (zum Teil) medizinischen Studiengänge ist
  ebenfalls eine vermehrte Integration geschlechterspezifischer Inhalte in das
  Curriculum vorzunehmen. In der Klinischen Psychologie, aber auch in den je nach
  Geschlecht unterschiedlichen Wirkungsweisen pharmazeutischer Arzneimittelstoffe
  beziehungsweise medizintechnischer Geräte sind die jeweiligen Unterschiede von Mann
  und Frau eindeutig noch nicht ausreichend für die Lernenden herausgearbeitet. Dies
  soll mit entsprechenden Vorlesungsreihen und Seminaren ergänzt werden. 

  Ausbildungsberufe 

  Auch in den medizinischen Ausbildungsberufen ist eine adäquate Integration der
  Gendermedizin-Inhalte aktuell nicht gegeben. Besonders im Bereich der
  Physiotherapieausbildung sind klare Defizite erkennbar. Auch hier ist eine vermehrte
  Einbettung entsprechender Module vorzunehmen. 

  D Embryonenschutzgesetz reformieren  

  Die Reproduktionsmedizin bewegt sich zwischen rasantem medizinisch-wissenschaftlichen
  Fortschritt und jahrelangem gesetzgeberischen Stillstand. Das 30 Jahre alte
  Embryonenschutzgesetz ist an die aktuellen medizinisch-wissenschaftlichen
  Erkenntnisse anzupassen. Auf diese Weise lassen sich seelische Belastungen von
  Menschen mit Kinderwunsch vermeiden, gesundheitliche Risiken für werdende Mütter,
  sowie das Ausweichverhalten durch Inanspruchnahme von Behandlungsverfahren im Ausland
  minimieren und die Strafbarkeit der damit verbundenen, gebotenen Beratungen und
  Vorbereitungsmaßnahmen deutscher Ärztinnen und Ärzte vermeiden. 

  Die Jungen Liberalen Bayern fordern deshalb eine punktuelle Aktualisierung des
  Embryonenschutzgesetzes zur Gewährleistung der Rechtssicherheit im Rahmen des
  aktuellen medizinisch-wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Standes. Im Einzelnen
  wird gefordert: 

  In Bezug auf § 1 Abs. 1 Nr. 5 EschG und § 1 Abs. 1 Nr. 3 EschG – „Dreierregel“

  Gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 3 EschG ist es verboten innerhalb eines Zyklus mehr als drei
  Embryonen auf eine Frau zu übertragen. Gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 5 EschG ist es bisher
  verboten mehr Eizellen einer Frau zu befruchten, als ihr innerhalb eines Zyklus
  übertragen werden sollen. Mit dieser Regelung soll die Entstehung überzähliger
  Embryonen verhindert werden und der entwicklungsfähige Embryo geschützt werden. Nach
  jetzigem medizinisch-wissenschaftlichen Stand ist die Entwicklungsfähigkeit eines
  Embryos ein gradueller Prozess, welcher bei ex anter Betrachtung nicht sicher ist,
  jedoch mit fortschreitender Entwicklung besser einschätzbar. Es bedarf einer
  gesetzlichen Regelung, welche auf die graduelle Entwicklungspotenz Rücksicht nimmt,
  um so die Gefahr von Mehrlingsschwangerschaften zu reduzieren.
  Die Jungen Liberalen Bayern fordern eine Abkehr von einer pauschalisierten Höchstzahl
  pränidativer Embryonen. Diese soll vielmehr individuell durch medizinische
  Prognosekriterien für die Patientinnen im Einzelfall unter Zugrundelegung des „Single
  Embryo Transfer“ (SET) bestimmt werden. Prognosekriterien sind dabei u.a. das Alter,
  die Anamnese der Patientin, die Anzahl der entnommenen Eizellen und Methoden die der
  graduellen Entwicklungspotenz des pränidativen Embryos Rechnung trägt unter
  Berücksichtigung der Zielsetzung der Herbeiführung einer Schwangerschaft unter
  Berücksichtigung der Gesundheit von Mutter und Kind. 

  Eizellspende 

  Nach bisheriger Rechtslage ist die Eizellspende in Deutschland verboten. Ziel ist es
  die „gespaltene Mutterschaft“ zu verhindern. Die der Regelung zu Grunde liegende
  gesetzgeberische Begründung der erschwerten Identitätsfindung der auf diesem Wege
  gezeugten Kinder und der damit verbundenen negativen Auswirkung auf die seelische
  Entwicklung ist wissenschaftlich widerlegt. Rechtlich ist die Mutterschaft gem. §1591
  BGB eindeutig festgelegt, wonach die Mutter eines Kindes die Frau ist, welche es
  geboren hat. Andererseits bestehen medizinische Indikationen, wie zum Beispiel ein
  schlechtes Ansprechen im hormonellen Stimulationsverfahren, eine vorzeitige Menopause
  oder genetische Prädispositionen, für die Eizellspende. 

  Die Jungen Liberalen Bayern fordern eine Legalisierung der Eizellspende in
  Deutschland. Zum Zweck des Schutzes der Spenderin und der Möglichkeit einer
  selbstbestimmten und informierten Entscheidung dieser, sind für die Straflosigkeit
  hohe Anforderungen an die Aufklärungspflicht und der Beratung eines Arztes zu
  stellen. Die Verhinderung einer Kommerzialisierung des Handels mit Eizellen wird
  durch die Subsumtion unter die entsprechenden Rechtsvorschriften des
  Transplantationsgesetzes und des Arzneimittelgesetzes erreicht. Gleichzeitig ist das
  Recht auf Kenntnis der Abstammung des Kindes in Anlehnung des
  Samenspenderregistergesetz gesetzlich zu verankern.  

  Embryonenspende 

  Auch im Rahmen des „Single Embryo Transfer“ (SET) lassen sich überzählige pränidative
  Embryonen nicht verhindern. Diesbezüglich stellt sich die Frage der weiteren
  Verwendung, Verwerfung oder nicht-kommerzielle Weitergabe an Dritte. Das
  Embryonenschutzgesetz verbietet nicht ausdrücklich die Spende solcher pränidativer
  Embryonen, welche ursprünglich zum Zwecke der Herbeiführung der Schwangerschaft der
  Frau, von der die Eizelle stammt, künstlich bewirkt worden sind. 

  Die Jungen Liberalen Bayern fordern zum Zweck der Wahrung eines entwicklungsfähigen
  Embryos die ausdrückliche Zulässigkeit der Embryonenspende im Fall der nicht
  intendierten Entstehung überzähliger pränidativer Embryonen. Dabei soll auch dem
  Selbstbestimmungsrecht des Paares, zu welchem ursprünglichen Zweck die Eizelle
  künstlich befruchtet worden ist, Rechnung getragen werden. Hierzu ist eine umfassende
  Aufklärungspflicht erforderlich, um eine Entscheidung bezüglich des weiteren
  Verfahrens mit dem pränidativen Embryo, frei von Willensmängeln, zu gewährleisten. 

  Ferner fordern wir die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage in Anlehnung an das
  Samenspenderregistergesetz, damit das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner
  genetischen Abstammung gewahrt wird. Ferner ist das Transplantationsgesetz und
  Arzneimittelgesetz, insoweit anzupassen, als das der menschliche Embryo unter die
  Rechtsvorschriften des Handelsverbots gefasst werden können, um so eine
  Kommerzialisierung der Embryonenspende zu verhindern. 

Gültigkeit: 5 Jahre

Stronger together – vulnerable Gruppen in der Krise unterstützen

Die Jungen Liberalen Bayern bekennen sich zu einer Gesellschaft, die für all ihre
 Mitglieder einen sicheren Rückzugsort bildet. Besonders das Jahr 2020 hat
 jedoch aufgezeigt, dass eine Vielzahl von Menschen ohne die Möglichkeit eines
 Einwands vulnerabler geworden sind. Diesen Menschen, die von der Krise besonders
 betroffen sind und aus eigener Kraft weniger tun können als andere fühlen wir uns als
 Liberale verpflichtet. Diesen Menschen gilt es auch über die Coronakrise hinaus
 unsere Aufmerksamkeit zu schenken.

 Situation von besonders von Gewalt gefährdeten Frauen:
 Häusliche Gewalt birgt ein enormes Gefahrenpotential in der Coronakrise.
 Während eines Lockdowns verbringen die Betroffenen mehr Zeit zu Hause, ebenso wie
 ihre Partner*innen. Wie die jüngst erschienene Kriminalstatistische
 Auswertung Partnerschaftsgewalt des BKA deutlich macht, sind es insbesondere Frauen,
 die durch ihre Partner Gewalt ausgesetzt werden. Auch wenn sich die Statistik nicht
 mit den Zahlen aus dem Jahr 2020 befasst, da hier noch kein Datenmaterial vorhanden
 ist verdeutlichen doch die Zahlen einen dringenden Handlungsbedarf. Jeder noch
 so geringen Gefahr Zuhause Opfer von Gewalt zu werden muss vorgebeugt werden. Ist
 dies zu spät, muss jede Betroffene die Möglichkeit bekommen, umgehend die
 entsprechende
 Fürsorge zu erhalten. müssen die Häuser ebenfalls den Anforderungen des
 Infektionsschutzes genügen, was zwangsläufig zu geringeren Kapazitäten und längeren
 Arbeitsprozessen führt.

  Deshalb fordern wir:
  1. Die Finanzielle Ausstattung von Gewaltschutzräumen muss besonders in
  Krisenzeiten so gesichert werden, dass Frauen und ihre Kinder jederzeit in der
  Lage sind, Schutz vor Gewalt zu erhalten.
  2. Alle Kommunen müssen langfristig die Pforten dieser Räume auch für
 Menschen öffnen, die vor nicht-häuslicher Gewalt fliehen müssen. Wir fordern die
 strikte Einhaltung der Istanbul-Konvention.
  3. Die Initiative der deutschen Ratspräsidentschaft für ein gemeinsames
 Europäisches Hilfstelefon begrüßen wir ausdrücklich. Hier fordern wir
 ausreichende Kapazitäten und neben der Sprachfertigkeit auch die kulturelle
 Sensibilisierung der Mitarbeiterinnen.

  Situation Pflegebedürftiger mit Migrationshintergrund:

 Ältere Pflegebedürftige Menschen mit Migrationshintergrund sind auch ohne
 Pandemie eine gesellschaftliche Gruppe, die mehr Aufmerksamkeit benötigt. Schätzungen
 des Bundesgesundheitsministeriums gehen davon aus, dass bis 2030 etwa 321.000
 ältere Pflegebedürftige mit Migrationshintergrund in Deutschland leben werden.
 Deutliche Probleme, die sich von anderen Pflegebedürftigen unterscheiden sind
 erkennbar, auch wenn sie noch nicht restlos analysiert sind. Der im Vergleich zu
 anderen Pflegebedürftigen hohe Anteil an Personen, die von ihren Familienangehörigen
 selbst gepflegt werden suggeriert, dass zahlreiche Angebote entweder unbekannt oder
 für die Betroffenen nicht ausreichend sind.
 Um den Problemen der Betroffenen gerecht zu werden fordern wir:

  1.  Es bedarf in einem ersten Schritt einer genauen Evaluierung und Analyse
     der Probleme. Bis Ablauf des Jahres 2023 bedarf es fundierter Ergebnisse,
     die Lösungen für Probleme des immer drastischeren Demographischen Wandels den
     Weg bereiten können.
  2.  Der Zugang zu Pflege- und Unterstützungsangeboten muss
     grundsätzlich niederschwelliger werden. Die Kommunalen Ebenen müssen notwendige
     Pflegekapazitäten unbürokratischer bei all jenen ankommen lassen, die so
     dringend auf sie angewiesen sind. Eine mehrsprachige Onlinelösung zur
     Anmeldung und besseren Information Angehöriger der Pflegebedürftigen ist
     zwingend notwendig. Kulturvereine, religiöse Verbände und andere Organisationen
     von Menschen mit Migrationshintergrund sollen ein weiterer Pfeiler sein, um
     all jenen Betroffenen zu helfen, die alleinstehend sind.
  3.   Das Versorgungs- bzw. Pflegesystem muss dringend auf die interkulturellen
     und sprachlichen Kompetenzen der Mitarbeiter*innen geprüft werden. Bis zu
     einer ausreichenden Verbesserung der Situation ist auf
     kulturkompetente Dolmetscher*innendienste zurückzugreifen.

  Situation armutsgefährdeter Personen:

  Personen, die bereits vor Corona finanzielle Sorgen hatten bekommen in der Corona-
 Krise häufig neben Applaus oder warmer Worte kaum Beachtung. Dabei sind sie es,
 die die Nachwirkungen der Krise voraussichtlich am längsten spüren werden. Wegfall
 von Berufen, Engpässe in der Rückzahlung von Krediten, die durch den
 Lockdown hervorgerufene Kurzarbeit: All das sind Aspekte, die die Situation
 bereits armutsgefährdeter Personen verschlimmerten und zeitgleich Menschen näher an
 die Armut herangeführt haben. Während wir Jungen Liberalen die Schwierigkeiten
 anerkennen und den Entscheidungen der politischen Handlungsträger vor und während des
 ersten Corona-Lockdowns nicht widersprechen, so sehen wir auch deutlich die Probleme,
 die diese hervorgerufen haben. Um den Betroffenen zumindest ein Mindestmaß an Hilfe
 zu geben fordern wir:
  1. Die Ermöglichung sozialer Teilhabe ist im Fall eines Lockdowns unmöglich.
 Um einen Ersatz zu schaffen sollen ähnlich dem Kummertelefon
 Fürstenfeldbruck Angebote geschaffen werden, die besonders Kinder aus
 armutsgefährdeten Familien erreichen.
  2. Jobcenter müssen ihre Angebote noch nachhaltiger digitalisieren und eine
 Plattform schaffen, über das sich Jobsuchende sowie Arbeitgeber*innen zu
 einem Videocall für ein erstes Vorgespräch verabreden können. So werden die Hürden
 in den Berufseinstieg gesenkt.

Antragssteller: JuLis Oberbayern

Gesundheit 4.0 – E-Health endlich vorantreiben!

Präambel

Wir Jungen Liberalen betrachten uns als Gestalter der Digitalisierung und als Fortschrittsdenker im Bereich der Gesundheitspolitik. Die Verbindung beider Gebiete in Form eines digitalen Gesundheitswesens bewerten wir als Chance für eine effizientere, kostengünstigere und patientenorientierte Gesundheitsversorgung. Daher begrüßen wir aktuelle Reformen, wie die Aufhebung des „Fernbehandlungsverbots“ (und die damit gestattete Arzt-Patienten-Kommunikation per Videotelefonie ohne vorangegangenen persönlichen Erstkontakt) sowie die Einführung der E-Gesundheitskarte. Für uns stellen diese jedoch lediglich die ersten Schritte auf dem langen Weg zu einem zeitgemäßen E-Health-System dar. Gegenwärtigen Versäumnissen muss schnellstmöglich entgegengewirkt werden, um Versorgungslücken zu vermeiden und Anschluss an unsere Nachbarländer zu gewinnen. 

Telemedizin 

Die Telemedizin bietet aufgrund ihrer räumlichen und zeitlichen Flexibilität große Vorteile für Patienten und Ärzte. Mobilitätshindernisse können künftig mit minimalem Aufwand überbrückt werden. Die Fernbehandlung ist nicht mit einer konventionellen Behandlung gleichzusetzen, verdient aber Anerkennung in ihrer Rolle als Zusatzangebot sowie eine vorurteilsfreie Ausgestaltung. Aus diesem Grund fordern wir:  

  1. die ersatzlose Streichung der numerischen Einschränkung auf „Einzelfälle“ aus der Musterberufsordnung für Ärzte (MBO-Ä). Die telemedizinische Behandlung darf nicht als Individualphänomen fungieren, sondern muss als allgemein zugängliche Option akzeptiert werden.  
  2. die Einführung einer Weiterbildung für telemedizin-beanspruchende Ärzte. Diese soll als „Lizenz“ für die Vergütung telemedizinischer Behandlungen dienen. Ferner sind jegliche telemedizinische Anwendungen als konkrete Leistung und differenziert nach dem entsprechenden Arbeitsaufwand für die vertragsärztliche Vergütung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) und für die privatärztliche Vergütung in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abzubilden. 
  3. bei ausreichender Nachfrage die Erwägung der Errichtung eines autonomen Telemedizinsektors für Ärzte, die einer exklusiven Tätigkeit im telemedizinischen Bereich nachgehen wollen. Niedergelassene Ärzte dürfen dabei in keiner Weise in ihrem Engagement benachteiligt werden.  
  4. ein unmissverständliches Leitbild für telemedizinische Behandlungen, dessen Erstellung in der Verantwortung der Bundesärztekammer liegt und an welchem sich Ärzte und Patienten gleichermaßen zu orientieren haben. Dabei ist differentialdiagnostisches Vorgehen strikt vom Spektrum der Telemedizin auszuschließen. Jenseits des Leitbilds ist den Ärzten ihr üblicher Freiraum in der Ausübung ihrer Tätigkeit zu gewährleisten. 
  5. in Ergänzung der Aufklärungspflicht Initiativen seitens der Ärzte, über ihre telemedizinischen Dienste schriftlich oder online zu informieren und insbesondere die Grenzen ihrer Dienste zu deklarieren.  
  6. die Zulassung der Aushändigung von E-Attesten und E-Rezepten im Anschluss an eine telemedizinische Behandlung. Hierfür ist das Leitbild von zentraler Bedeutung. Für die Schaffung der notwendigen Infrastruktur zum Kursieren von E-Attesten und E-Rezepten ist das Gesundheitsministerium verantwortlich. 
  7. eine EU-weite Harmonisierung für E-Rezepte und Online-Apotheken, um freien Wettbewerb im Gesundheitsmarkt zu garantieren. 

Elektronische Patientenakte 

Elektronische Patientenaktensysteme (ePA) ermöglichen dem Patienten ständigen und unkomplizierten Zugriff auf seine Behandlungsverläufe, Befunde und Gesundheitsdaten. Seit 2004 ist die persönliche elektronische Gesundheitsakte (peGA) eine satzungsfähige Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Im Gegensatz zur elektronischen Patientenakte bieten Anbieter einer peGA ein persönliches Gesundheitsmanagement an, das vom Patienten selbst geführt werden muss – also allerhöchstens eine Kopie der ärztlichen Patientenakten darstellt und dies auch nur, sofern der Nutzer minutiös sämtliche Unterlagen von seinen Ärzten anfordert und eigenhändig in die jeweiligen Apps und Webangebote überträgt. 

Dies erscheint uns nicht mehr zeitgemäß. In vielen Nachbarländern der Bundesrepublik existieren bereits Systeme, die Patienten Einsicht in die vom Arzt geführte Patientenakte geben und sogar eine Zugriffskontrolle erlauben. Dies ermöglicht Patienten einen mündigen und selbstverantwortlichen Umgang mit ihren eigenen Daten und Krankengeschichten. Zugleich können Doppelbehandlungen und Fehldiagnosen vermieden werden, wenn nicht jeder Leistungserbringer seine eigene lokale Patientenakte führt, sondern Röntgenbilder, Blutwerte und Krankheitsverläufe elektronisch zwischen Hausarzt, Facharzt und Krankenhaus übermittelt werden können. Deutschland muss seine Versäumnisse in diesem Bereich schleunigst nachholen und Anschluss an seine Nachbarn finden. 

Aus diesem Grund fordern wir den Aufbau eines elektronischen Patientenaktensystems, in welches alle Leistungserbringer die Behandlungsdaten ihrer Patienten einpflegen müssen. 

Einziges Kriterium für Software, durch welche Leistungserbringer auf die ePA zugreifen, soll weiterhin die Zulassung durch die gematik(Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH) sein. 

Als bestmögliche Lösung erachten wir ein kombiniertes System aus ePA und persönlichen Gesundheitsakten. Hierbei haben weiterhin nur Leistungserbringer die Möglichkeit, Daten in die ePA einzupflegen. Der Charakter eines Beweis- und Dokumentationsmittels der Patientenakte bleibt gewahrt. Gleichzeitig soll nicht nur der direkte Zugang zur ePA für Patienten möglich sein (z.B. über eine Website), sondern auch der freiwillige Zugriff über die peGA-Systeme privater Anbieter und Krankenkassen. Auf Anweisung des behandelnden Arztes soll es zudem möglich sein, dass Patienten direkt Daten in die ePAeinpflegen können. So soll es ermöglicht werden, zukünftig Schmerztagebücher, Blutzuckerprotokolle und andere Arten der Patienten-Arzt-Kooperation papierlos abzuwickeln. 

Bei der Entwicklung, Ausgestaltung und Umsetzung sind wir technologieoffen. Diese Aufgaben und Kompetenzen sollen weiterhin der gematik obliegen, die bereits das System der elektronischen Krankenversicherungskarte für die Bundesrepublik entwickelt hat.  

Dennoch fordern wir, dass die Compliance-Vorgaben für von der gematik betriebene oder entwickelte Systeme nicht länger ignoriert werden. Ein Nachweis, dass die aktuellen Systeme die Anforderungen zum Stand der Technik nach den international gültigen Normen (ISO/IEC 15408 und andere vom BSI mit verfassten Standards) erfüllen, ist schnellstens nachzureichen. 

Weiterhin sind wir der Meinung, dass eine zentralisierte Speicherlösung aller Daten dem Sicherheitsanspruch der Bürgerinnen und Bürger nicht gerecht werden wird. Stattdessen bevorzugen wir verteilte Speicherlösungen, bei denen nur Referenzen zentral hinterlegt werden, wie sie etwa in Österreich bereits 2013 etabliert wurden. 

Antragssteller: JuLis München, LAK Gesundheit, LAK Netz & Medien

App gegen Corona – aber bitte die richtige

Die Corona Warnapp (CWA) ist ein wichtiger Baustein in der Pandemiebekämpfung. Die App ist dabei besser ihr Ruf und hat sich seit Launch auch erheblich weiter entwickelt. Wir teilen die Kritik, an den hohen Entwicklungskosten und ihrer begrenzten Tauglichkeit zu Beginn. Jetzt aber mit der angepassten Warnungen bei Risikokontakten und insbesondere auch jetzt mit der QR Check-In Funktion für Events und Orte (Cluster-Erfassung), ist die App praxistauglich anwendbar. Die CWA kann in einem Infektionsfall dann alle relevanten (dezentral und anonym gespeicherten) Kontakte anonym warnen. 

Wir halten es für problematisch, dass der Freistaat Bayern die Lizenzen für die LUCA-App erworben hat, als das Update für die CWA für die Cluster-Erfassung bereits bekannt war – und damit der Mehrwert der App vor allem in seiner Datenintensivität lag. 

Wir fordern daher die Offenlegung der Lizenzverträge mit der LUCA App und den nächstmöglichen Ausstieg aus diesen. Die CWA soll Bestandteil von Hygienekonzepten mit der Cluster-Erfassungsfunktion im Rahmen der Privatautonomie werden können. 

Antragssteller: LAK Innen & Recht, Felix Meyer, Stefan Edenharder, Maximilian Kretschmann, Phil Hackemann

Globale Probleme erfordern globales Handeln – Entwicklungszusammenarbeit während der Pandemie

Die Corona-Krise hat für uns alle weitreichende Einschränkungen bedeutet. In vielen Bereichen wirkte die Bundesregierung zwar überfordert, dennoch wurde die Bewältigung der Corona-Krise in Bayern und der Bundesrepublik Tag für Tag greifbarer. Andere Staaten sahen sich mit Blick auf die Bewältigung der Covid-19-Pandemie mit weitaus größeren Problemen beschäftigt. 

In einer Welt, die immer mehr zusammenwächst ist gegenseitige Rücksichtnahme und Verlässlichkeit auf Partnerstaaten – und solche, die es noch werden könnten – ein Gebot Gebot liberaler Politik. 

Pandemien lassen sich nur gemeinsam als Weltgemeinschaft bewältigen; regionale Teilerfolge werden insb. SARS-CoV-2 zwar temporär vor weiterer Ausbreitung durch stete Mutation abhalten; ob diese durch die jetzigen Impfungen aufzuhalten sein werden, ist aber fraglich. 

Deshalb fordern die Jungen Liberalen Bayern im Einzelnen 

  1. Versorgung hilfsbedürftiger Staaten mit medizinischen Gütern und Equipment. 
    So wie die Bundeswehr z.B. nach Indien geflogen ist und die dortigen Intensivstationen mit Sauerstoff zur Behandlung von Corona-Patienten versorgt hat, sollen auch andere Staaten im Zukunft Unterstützung erfahren, um die Versorgung von Intensivpatienten bewältigen zu können. 
  2. Export von Arzneimitteln. 
    Arzneimittel, die in der Bundesrepublik Deutschland zu Genüge vorhanden sind, sollen an Staaten mit fragilen Gesundheitssystemen exportiert werden, um Tote durch Ebola, Tuberkulose, etc. zu verhindern. 
  3. Medizinische Unterstützung aus der Ferne. 
    Während in Deutschland durch die Einbeziehung von Hausärzt*innen die Impfkampagne beschleunigt werden konnte, finden sich nach wie vor viele Ärzt*innen, die bereit wären ihren Teil zur Bekämpfung von Pandemien zu leisten. Ihre Expertise über digitale Schulungen oder die digitale Begleitung von Impfungen im Ausland zu nutzen wäre ein Leichtes. Hierfür soll die Bundesregierung entsprechende Infrastruktur und Kontakte herstellen, um freiwilligen Ärzt*innen die Chance zu geben, Pandemien zu bekämpfen. 

Antragssteller: JuLis Oberbayern

Steuerliche Absetzbarkeit von Social Freezing 

Wir fordern die staatliche Förderung der Kryokonservierung von Eizellen, dem Social Freezing, auch über die aktuelle Förderung bei potentiellfruchtbarkeitsgefährdenden, medizinischen Behandlungen hinaus. 

Antragssteller: JuLis Oberbayern

Stayin‘ alive, stayin‘ alive – Erste-Hilfe stärken, Überlebenschancen erhöhen

Die Jungen Liberalen Bayern fordern die Aufnahme von Erste-Hilfe-Kurse in den Lehrplan aller Schularten. In der Grundschulen sollen die Kinder bereits im Umfang von 8 Unterrichtseinheiten mit ersten Grundlagen wie der Stabilen Seitenlage vertraut gemacht werden. An den weiterführenden Schulen soll in der 5. bis 7. Jahrgangsstufe ein Kurs im Umfang von 12 UE, in der 8. bis 10. Jgst. im Umfang von 16 UE durchgeführt werden. Die Kurse sollen von Fachpersonal (bspw. Deutsches Rotes Kreuz,  Johanniter, 
 Malteser, …) geleitet werden. 

 Zusätzlich sollen alle weiterführenden Schulen mit einem AED („Laiendefibrillator„) ausgestattet werden. Schülerinnen und Schüler sollen so früh für die Benutzung der Geräte sensibilisiert und im Rahmen der Erste-Hilfe-Kurse mit deren Benutzung vertraut gemacht werden.

Antragssteller: Tobias Weiskopf, Max Hansen

Abbau von Hürden bei Versicherungen für Menschen mit Psychotherapie

Private biometrische Versicherungen haben derzeit die
Möglichkeit Versicherungsanträge abzulehnen oder mit Ausschlusskriterien zu versehen, wenn der Antragssteller in einem bestimmten Zeitraum eine Psychotherapie gemacht hat. Eine tiefgründigere Begründung dieser Ablehnung, beispielsweise durch besonders risikobehaftete psychische Krankheitsbilder ist
derzeit nicht notwendig.

 Die JuLis Bayern fordern, dass Versicherungsanträge nur noch mit einer Begründung in
Bezug auf die individuelle Diagnose abgelehnt oder mit Ausschlussklauseln versehen
werden können.

Antragsteller: JuLis Oberbayern

Gültigkeit: 5 Jahre

 

Landtagswahlprogramm – Teil I

I. Mobilität und (digitale) Infrastruktur

Die Entfaltung des Individuums steht im Zentrum freiheitlicher Politik. Dies gilt in besonderem Maße auch für die räumliche Mobilität des Einzelnen, den Zugang zu öffentlicher Infrastruktur sowie die Einbindung in die Digitalisierung unseres gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens. Das Flächenland Bayern hat hier noch
ein beachtliches Entwicklungs- und Verbesserungspotenzial, das wir Junge Liberale Bayern realisieren möchten. Maxime unseres Handelns muss eine Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Stadt und Land sein. Individuelle Mobilität und Infrastrukturanbindung der bayerischen Bürgerinnen und Bürger darf nicht davon
abhängen, ob sie im Ballungsraum München oder im dünn besiedelten ländlichen Raum
wohnen.

 Konkret fordern wir:

 a. Zum Individualverkehr und Straßennetz:

  •  Eine vernünftige und nachhaltige Investitionsstrategie für das bayerische Straßennetz. Die bereits in der Vergangenheit vorgekommene Verschleppung von Instandhaltungsmaßnahmen führt zu kostenintensiveren Reparaturen und verhindert eine nachhaltige Bewirtschaftung. Deshalb müssen unabhängig von der Baulastträgerschaft alle Straßen im Freistaat dauerhaft in Stand gehalten und bei Bedarf ausgebaut werden.
  •  Die Planungshoheit in der kommunalen Selbstverwaltung zu reformieren, sodass Planungsrechte bei Großvorhaben auch auf Planungsregionen übergehen können, da Planungsvorhaben aus einem Guß gerade in Metropolregionen unverzichtbar sind. So beugen wir der Blockade langfristig notwendiger Infrastrukturprojekte vor.
  •  Einen zügigen und flächendeckenden Einsatz intelligenter und adaptiver Verkehrsflusssysteme. Auf Autobahnen, Bundesstraßen und auf staubelasteten innerstädtischen und stadtnahen Straßen sollen dazu zentral steuerbare Verkehrsleitsysteme (VLS) mit Kameras und LED-Anzeigen für adaptive Geschwindigkeitsbegrenzungen, Warnungen, Verkehrsverbote und Spuröffnungen/-schließungen zügig ausgebaut werden, um kurzfristig Staubildung sowie Emissions- und Schadstoffausstoß zu minimieren. Grundsätzliche Tempolimits – auch aus Lärmschutzgründen – lehnen wir ab, vielmehr sollen sich Tempobeschränkungen flexibel am tatsächlichen Verkehr sowie an Unfallschwerpunkten orientieren.
  • Konzepte, welche die Baustellendauer reduzieren (3- Schicht-Betrieb,
     Wanderbaustellen). So reduzieren wir die Stau- und Unfallgefahr.
  • Den Ausbau von kostenfreien und kostenreduzierten P+R-Anlagen im Randbereich der bayerischen Großstädte sowie den Einsatz von Parkleitsystemen, damit der innerstädtische Verkehr entlastet wird, Emissionen reduziert werden und der ländliche Raum besser an die urbanen Zentren angebunden wird.
  • Die Einführung von zusätzlichen Countdown-Anzeigen in den
    bayerischen Großstädten zu Hauptverkehrszeiten bei Ampeln mit einer Rotphase ab
    einer Dauer von 30 Sekunden.
  • Die Förderung des flächendeckenden Ausbaus von Schnellladesäulen sowie
    interoperable Bezahlstrukturen, um die Konkurrenzfähigkeit von E-Fahrzeugen
    insbesondere im Langstreckenbereich zu sichern. Bis Ende 2025 sollen in Bayern 2500 neue Schnellladesäulen sowie 5000 Normalladepunkte in einem schnellen und unbürokratischen Prozess entstehen. Sollte die Zielerreichung ohne staatliches Handeln nicht absehbar sein, soll der Ausbau an Staatsstraßen, wichtigen Verkehrsknoten sowie in Dorf- und Stadtzentren an die Stadtwerke und Kommunen übertragen werden, die Kosten dafür trägt im Sinne des Konnexitätsprinzips der Freistaat.
  • Faire Marktbedingungen für neue, mit dem konventionellen Taxi konkurrierende,
    Personenbeförderungsdienste und den Car- und Ridesharingmarkt. Staatliche
    Markthindernisse in diesem Bereich lehnen wir strikt ab. Insbesondere im
    ländlichen Raum können diese Angebote eine echte Alternative zum Privat-PKW
    darstellen. Hierzu möchten wir insbesondere die Servicegebieterweiterung der
    Anbieter in Randbezirke und ländliche Gebiete unterstützen, sowie Ortskenntnisnachweise, Farbvorschriften, planwirtschaftliche Preisvorgaben für Taxen, sowie die Strecken- und Fahrzeithürden für Fernbusse abschaffen.
  • Eine verstärkte Förderung von Pilotprojekten und Forschungsvorhaben im Bereich
    innovativer städtischer Mobilitätskonzepte. Dabei haben wir insbesondere die
    Entwicklung von Leitsystemen für den urbanen Flugverkehr für beispielsweise
    Flugtaxen im Blick. Schon jetzt sollen entsprechende Landeplätze an Mobilitätsknotenpunkten vorausschauend mitgedacht und bei Bauvorhaben eingeplant werden.

 b. Zum Nahverkehr:

  • Sinnvolle sowie umsetzbare Taktverdichtungen und Kapazitätserweiterungen, da
    der ÖPNV einen essentiellen Pfeiler der individuellen Mobilität darstellt.
     Insbesondere in strukturschwachen Regionen und Gemeinden gestaltet sich jedoch
     ein wirtschaftlich-sinnvolles Betreiben eines ÖPNV als schwierig, weil bspw.ein
     enges Busnetz nicht finanzierbar ist. Basierend auf Bedarfsanalysen sollen vor
     Ort daher flexibel-adaptierte Buslinienkonzepte erarbeitet werden, welche
     aufeinander abgestimmt werden sollen. Der Freistaat soll zusätzlich darauf
     hinwirken, dass die gemeinde- und landkreisübergreifende Zusammenarbeit gezielt
     gestärkt wird, um kreative Konzepte der Personenbeförderung – bspw. mittels
     Rufbussen, gemeindeinternen Fahrgemeinschaften, autonomen Fahrsystemen sowie
     finanzierbaren Taxi- oder alternativen Online- Fahrdienstvermittler-Systemen,
     umzusetzen. Das Konzept des Bürgerbusvereins wollen wir finanziell und rechtlich
     fördern. Das Land soll Fördertöpfe an die Kommunen und Landkreise bereitstellen,
     damit diese ein dichteres ÖPNV-Netz, welches nach Möglichkeit mit alternativen
     Antrieben betrieben wird, aufstellen können. Insbesondere soll dabei darauf
     geachtet werden, dass Bus- und Bahnlinien aufeinander abgestimmt sind.
  • Die flächendeckende barrierefreie Ausgestaltung der ÖPNV-Infrastruktur sowie die
     Beschaffung behinderten- und altersgerechter Fahrzeuge. Individuelle Mobilität
     muss gerade auch die besonderen Bedürfnisse einzelner Personengruppen in den
     Fokus nehmen.
  • Das ÖPNV-Tarifsystem grundlegend zu reformieren. Statt starrer Preisstrukturen
     mit Ringen und Zonen sollen Fahrpreise gestaffelt nach Entfernung (Luftlinie
     zwischen Start und Ziel) berechnet werden, damit die Nutzung des Öffentlichen
     Nahverkehrs kostengünstig und unkompliziert möglich ist. Wir fordern zudem die
     Schulwegkostenfreiheit für alle Schülerinnen und Schüler bis einschließlich der
     13. Jahrgangsstufe sowie ein bayernweites 365€-Ticket für Schüler, Studenten,
     Azubis und Freiwilligendienstleistende.
  • Fahrradstraßen und Radverkehrswege auszubauen, zu befestigen und an sinnvollen
     Stellen für eine umweltverträgliche Beleuchtung zu sorgen, Lücken im Wegenetz zu
     schließen, für mehr – insbesondere überdachte – Parkmöglichkeiten an ÖPNV-
     Anschlüssen zu sorgen und die witterungsunabhängige Nutzung durch eine schnelle
     Räumung von Laub und Schnee sicherzustellen. Der Fahrradverkehr muss in Bayern
     zu einer echten Alternative werden. Dabei streben wir einen möglichst
     ausgewogenen Kompromiss zwischen den Bedürfnissen der Radfahrer und denen des
     motorisierten Verkehrsflusses beim Bau neuer Radwege an. Um den PKW-starken
     Verkehr innerhalb der Städte möglichst effizient und unter Berücksichtigung
     ökologischer Aspekte zu entlasten, sollte der Freistaat Bayern Bike-Sharing-
     Systeme dadurch stärken, indem die Infrastruktur dafür geschaffen und
     unterstützt wird – etwa hinsichtlich der Menge der „Bike-Sharing – Stationen“.
     Hierzu möchten wir insbesondere die Servicegebieterweiterung der Anbieter in
     Randbezirke und ländliche Gebiete unterstützen. Selbiges gilt für
     Sharingangebote im Bereich der E-Scooter. Eine Einschränkung des Free Floating
     Ansatzes oder gar ein Verbot von E-Scootern lehnen wir aber ab.

 c. Zum Schienenverkehr:

  •  Die Einführung des europäischen Zugsicherungssystems ETCS, welches die
    Schienenkapazität signifikant erhöht, sowie die Elektrifizierung der Strecken
     müssen in Bayern beschleunigt werden. Wo nicht sinnvoll oder möglich setzen wir
     auf den Einsatz von alternativ angetriebenen Zügen. Einspurige Trassen müssen
     zweigleisig ausgebaut werden und Ausweichrouten sind auf wichtigen Strecken
     stets sicherzustellen. Dabei soll insbesondere die Reaktivierung von ehemaligen Bahnstrecken geprüft werden, wo Gleis- und Bahninfrastrukturanlagen
     noch vorhanden sind. Langfristiges Ziel muss die mehrheitliche Verlagerung des
     Güterverkehrs auf die Schiene sein- Zielmarke des Anteils der Schiene im
     Güterverkehrsmix bis 2030 sind 30 Prozent -, um einerseits Emissionen
     einzusparen, als auch die Straßen zu entlasten und die Stau- und Unfallgefahr zu
     reduzieren. Dazu ist beim Neubau eine Trennung von Güter- und
     Personenverkehrsstrecken anzustreben. Leblose, ungenutzte Bahnhöfe, insbesondere
     in den ländlichen Räumen möchten wir wieder mit Leben füllen. So sollen die
     Räumlichkeiten von Firmen und Vereinen genutzt werden können.

 d. Zum Luftverkehr:

  • Um den Luftverkehr der Zukunft bewältigen zu können, befürworten wir den Bau der dritten Start- und Landebahn am Münchner Flughafen. Neben Express S-Bahnen zum Airport wollen wir eine Expressstrecke vom Autobahndreieck Feldmoching entlang der A92 bis kurz vor die Ausfahrt Freising Süd bauen.

 e. Zur digitalen Infrastruktur:

  • Den Digital-Turbo zu zünden. Wir wollen eine flächendeckende
    Versorgung mit Glasfaser (FTTH) und 5G. Der eigenwirtschaftliche Ausbau hat für
    uns hierbei Vorrang, dazu soll sich der Freistaat für den Einsatz von Potenzialanalysen einsetzen. Bei öffentlicher Vollfinanzierung soll das Betreibermodell Vorzug erhalten.  Die Beschleunigung des Netzausbaus möchten wir prioritär dort vorantreiben, wo die bisherige digitale Anbindung das regionale wirtschaftliche Vorankommen hemmt und blinde Flecken bestehen.  Zur Beschleunigung zählen für uns auch schlanke Antrags- und Genehmigungsverfahren, die schnelle Normierung alternativer Verlegeverfahren und der Aufbau eines Gigabit-Grundbuchs. Dafür soll sich die Landesregierung auch auf Bundesebene einsetzen. Wir stehen hinter der Verpflichtung der TKMV, die eine Mindestversorgung der Haushalte sicherstellt. Bayern soll zum Anreiz von FTTH und Inhouseverkabelung ein eigenes Voucherprogramm auf die Beine stellen. Räume mit besonderem digitalem Handlungsbedarf wollen wir gezielt fördern und in ihrer digitalen Entwicklung engmaschig begleiten. Öffentliches WLAN und USB-Ladestationen – insbesondere im ÖPNV sowie an Nahverkehrs-Haltestellen – möchten wir – bspw. mit einer Ausweitung der finanziellen Mittel für das „BayernWLAN“ – zügig vorantreiben.

II. Energie und Nachhaltigkeit

Wir wollen unsere Erde besser an unsere Nachkommen übergeben, als wir diese übernommen haben. Das gebietet die Verantwortung vor Natur und Bürger. Klimaerwärmung und Naturzerstörung durch den Menschen und daraus resultierende Umweltprobleme machen jedoch nicht vor den Grenzen der EU-Mitgliedsstaaten Halt. Diese Herausforderungen sind grenzübergreifend und können in unseren Augen deswegen auch nur grenzüberschreitend gelöst werden. Die Energieversorgung in Bayern muss sich dabei an den ökonomischen, ökologischen und sozialen Bedürfnissen orientieren. In diesem Sinne verfolgen die Jungen Liberalen Bayern das Ziel einer Energiewende, die Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit miteinander vereint.

Konkret fordern wir:

  a. Den Ausbau der Erneuerbaren Energien voranzubringen:

  • Eine sichere, kosteneffiziente und umweltfreundliche Energieversorgung ist essenziell für den Industriestandort Bayern. Hierfür muss der Ausbau einer funktionierenden Infrastruktur oberstes Ziel in den kommenden Jahren sein. Wir Junge Liberale Bayern fordern deswegen den großflächigen Ausbau der Übertragungs- und Verteilernetze in Bayern. Der Bau neuer Trassen sollte hierbei mittels HGÜ („Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung“) erfolgen. Hierzu ist auch die Aufhebung des eingeschränkten Anwendungsbereiches nach §2 (1) NABEG erforderlich.
  • Eine vollständig klimaneutrale Stromversorgung in Bayern bis 2045. Wir möchten unser Potential beim Ausbau voll ausschöpfen und die gewonnene Energie auch unseren europäischen Partnern zur Verfügung stellen.
  • Nach dem Abschalten der Kernkraftwerke sollen Übertragungsnetze den Strom von Norddeutschland in die bayrischen Verbraucherzentren transportieren. Um den Ausbau der Übertragungsnetze schneller voranzutreiben, fordern wir die Beschleunigung der Planungs-, Genehmigungs- und Bauverfahren der Trassen SuedOstLink und SuedLink.
  •  Ein angemessener Ausbau der Netze ist für die bayrische Versorgungssicherheit unbedingt notwendig. Dabei setzen wir uns allerdings für das Prinzip NOVA („Netzoptimierung vor Ausbau“) ein (bspw. mittels Freileitungsmonitoring, Kabelquerschnittsvergrößerung). Unter Berücksichtigung eines steigenden Bruttostromverbrauchs durch die Sektorenkopplung muss die installierte Leistung der einzelnen Technologien in Deutschland deutlich angehoben werden. Um dem gerecht zu werden, ist es unbedingt erforderlich, ausbauhemmende Regulierungen wie die 10H-Regel aufzuheben. Um den flächendeckenden Ausbau vor Ort voranzutreiben, soll das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) eine Potenzialanalyse für den Ausbau erneuerbarer Energien für jeden Landkreis bzw.jede kreisfreie Stadt in Bayern erstellen sowie dazugehörige Ausbauziele basierend auf dem benötigten Energiebedarf errechnen.

b. Den Strommarkt auf Erneuerbare Energien auszulegen:

  • Um vor diesem Hintergrund eine schnellere Energiewende bei gesicherter Energieversorgung für Wirtschaft und Gesellschaft zu erreichen, fordern wir den Ausbau von Technologien zur Sektorenkopplung (Power to X) um in Spitzenangebotszeiten das Stromnetz zu entlasten und über den erneuerbaren Strom andere Sektoren wie Wärme/Kälte und Mobilität zu dekarbonisieren.
  • Hierzu ist auch die verstärkte Förderung dezentraler Energieproduktionsanlagen und sogenannten „Microgrids“, auf kommunaler Ebene, sowie deren digitale Vernetzung zu einem sogenannten „virtuellen Kraftwerk“ anhand welches diese gesteuert werden können, notwendig.
  • Für den Verbraucher wollen wir Selbstbestimmtheit und Unabhängigkeit stärken, indem wir dafür sorgen, dass möglichst viele Haushalte ihren Strom selbst produzieren und speichern können. Außerdem möchten wir sogenannte Sharing- Communities fördern. Dabei kann man seinen selbst produzierten und nicht verbrauchten Strom mit anderen Teilnehmern in der Community teilen. Diese selbstbetriebenen und. genutzten Netze möchten wir steuerlich begünstigen. Damit ermöglichen wir Menschen die Unabhängigkeit von Preisschwankungen und Stromausfällen auf dem Energiemarkt.

c. Zur Forschung:

  • Die Forschung in den Bereichen Energieproduktion, Energiespeicherung und Energieverwendung ist von zentraler Bedeutung für die Zukunft bezahlbarer, sauberer und sicherer Energie. Bayerns Universitäten haben hierbei die Chance, die Führungsrolle in einer weltweiten Schlüsselindustrie von morgen zu übernehmen, wenn heute durch kluge Wettbewerbs- und Industriepolitik vorgesorgt wird. Der Staat ist aufgefordert, an Forschungseinrichtungen im Bereich der Grundlagenforschung finanzierend tätig zu werden. Darüber hinaus soll er in der Finanzierung benötigter Infrastruktur forschender Unternehmen aktiv werden. Wir fordern hierfür einen staatlichen Investitionsfonds „Energietechnik der Zukunft“.
  • Wir fordern, dass Universitäten und Hochschulen mehr Studiengänge mit Schwerpunkt Energie- und Umwelttechnik anbieten, insbesondere MINT-Studiengänge müssen stärker gefördert werden. Um sie einer größeren und breiteren Studierendenschaft zugänglich zu machen, müssen ein hoher Praxisbezug und niedrige Hürden installiert werden.
  • Wir Junge Liberale Bayern fordern eine Forschungsinitiative für Speichertechnologien und smarte Netze. Hierzu sollen in den kommenden Jahren Institute, die Stromspeichertechnologien erforschen und weiterentwickeln, besonders gefördert werden, da diese Technologien einen entscheidenden Schlüssel in der Energiewende darstellen.
  • Die Jungen Liberalen Bayern möchten die Erforschung von klimaneutralen Energiequellen zur Grundlastsichererung weiter vorantreiben. Mit zunehmendem Anteil an erneuerbaren, schwankungsstarken Energiequellen müssen in Deutschland wirtschaftliche, alternative Grundlast-Energieerzeugungskonzepte erforscht und umgesetzt werden.
  • Forschungsprojekte zur Kernfusion sind samt ihren möglichen positiven Folgen für Umwelt und Gesellschaft beispiellos. Diese müssen weiterhin vorangetrieben, ihre Finanzierung langfristig sichergestellt werden. Die Forschung an Technologien zum schnelleren Abbau besonders langlebiger Nuklide im radioaktiven Abfall, wie zum Beispiel die sogenannte Transmutation, ist zu fördern.Transmutation könnte sich gegen andere Technologien als die beste zur Reduktion von Zerfallszeiten von radioaktivem Abfall durchsetzen.
  • Das politische Verbot der Wiederaufbereitung lehnen wir ab. Weiterhin sind Reaktorkonzepte mit alternativen Brennstoffen sowie die Bruttechnologie verstärkt in die Forschungs- und Entwicklungsarbeit einzubeziehen. Nukleare Wiederaufbereitung darf jedoch lediglich zu friedlichen Zwecken, wie beispielsweise in der Forschung, eingesetzt werden.

 d. Klimapartnerschaften

  • Klimapolitik muss global gedacht werden. Aufforstungsprogramme sind gute Möglichkeiten CO2 aus der Atmosphäre zu binden und leisten so einen Beitrag für notwendige Negativemissionen. Dem Klima ist dabei egal, wo auf der Welt CO2 aus der Atmosphäre entnommen wird. Für einen effizienten Einsatz von (Geld-)Mitteln ist das jedoch sehr entscheidend. Daher soll der Freistaat Bayern seine bestehende Afrikapartnerschaften zu echten Klimapartnerschaften weiter entwickeln. Ausgangspunkt kann das Büro des Freistaats in Äthiopien sein, um dort die Aufforstungsprogramme zu intensivieren.

III. Umweltschutz

Bayerns Natur ist schützenswert. Für uns ist klar, dass unsere Naturgüter erhalten werden müssen. Wir streiten deshalb für einen liberalen Umweltschutz, der jeden mitnimmt und unser Ökosystem auch für nachfolgende Generationen erhält. Dennoch ist es uns wichtig, die Interessen aller zu berücksichtigen und Verbote nur dann zu verhängen, wenn keine alternative Lösung zielführend ist.

 Konkret fordern wir:

  • Handlungsschritte grundsätzlich immer an die regionalen bzw. lokalen Begebenheiten anzupassen und einen Interessensausgleich vor Ort herzustellen.
  •  Das Verursacherprinzip einzuhalten. Denn wer umweltschädlich handelt, sollte auch die Kosten dafür tragen.
  • Natur- und Umweltschutz global zu denken. Denn ökologische Regionen enden nicht an den Grenzen unseres Freistaats. Deshalb kann ein bayerischer Umweltschutz nur in Kooperation mit den anderen Bundesländern und Nachbarstaaten sowie einer gesamteuropäischen Koordination gelingen. Deshalb soll sich der Freistaat innerhalb Europas für gemeinschaftliche Lösungen einsetzen.

 a. Zur Biodiversität:

Der Erhalt der Biodiversität muss zu einem Leitbild der ökoliberalen Marktwirtschaft werden. Hierzu zählt nicht nur der klassische Natur- und Artenschutz, der für die biologische Vielfalt eine unverzichtbare Rolle spielt, sondern auch der strategische Erhalt von Lebensräumen. Wir Jungen Liberalen sehen hierbei innovative Ansätze als zentrale Schlüssel für den Biodiversitätsschutz.

Zum Erhalt der Vielfalt fordern wir:

  • Vor dem Hintergrund einer nachhaltigen Landnutzung die unterschiedlichen Belange
    des Boden-, Gewässer- und Naturschutzes sorgfältig gegeneinander abzuwägen. Wir
     unterstützen daher ein gemeinsames Handeln von Boden- und Naturschutz mit Land-
     und Forstwirtschaft sowie Wasserwirtschaft. Bisherige Ansätze und laufende
     politische Prozesse, wie das Aktionsprogramm Insektenschutz, die
     Ackerbaustrategie, die Pestizidreduktionstrategie, die Zukunftskommission
     Landwirtschaft, die Zukunftsstrategie ökologischer Landbau sowie die
     naturschutzgerechte Ausgestaltung der künftigen gemeinsamen Agrarpolitik, müssen
     aufeinander abgestimmt werden.
  • Die Grundsätze der ökologisch verträglichen landwirtschaftlichen Praxis so
    anzupassen, dass sie einen ausreichenden Schutz der Umwelt – speziell der
     Bodenbiodiversität – gewährleisten. Hierzu soll eine standortangepasste
     Bodenbewirtschaftung unter Einbeziehung wirtschaftlicher Interessen geprüft
     werden.
  • Bei der Bewirtschaftung von Agrarflächen Natur- und Umweltschutzbelange gezielter zu berücksichtigen. Wir setzen uns daher für die Schaffung dauerhafter Gehölzstrukturen in ausgeräumten Agrarlandschaften sowie eine Erhöhung des Waldanteils in waldarmen Regionen ein.
  • Ausgleichsflächen für neu anfallendes Bauland zu schaffen. Im Falle einer Aufforstung ist mit Mischwäldern statt mit reinen Fichtenwäldern aufzuforsten, da diese deutlich artenreicher und nachhaltiger sind.
  • Die weitere Erforschung der Vielfalt des Bodenlebens sowie die Erweiterung der bestehenden Monitoring-Programme, um bodenbiologische Erfassungen sowie die Funktionen der Bodenorganismen besser miteinander zu vernetzen und dahingehend auch schützen zu können.
  • Eine echte und effiziente Strategie für die bayerischen Moore kann nicht nur einen wichtigen Beitrag dazu leisten, wie unsere Moore natürlich CO2 speichern, sondern auch einen wichtigen Beitrag zu Biodiversität und gar zum Hochwasserschutz leisten. Daher setzen wir uns für den Erhalt bestehender und die Re-Naturierung alter entwässerter Moore ein. Damit dies möglichst effektiv geschieht, fordern wir eine bayernweite Initative zur Erfassung der aktuellen Moorbestände mit Ausarbeitung eines Moorentwicklungskonzepts. Gleichzeitig sind Moore in Biotopsverbundkonzepte aufzunehmen, wo noch nicht geschehen. Zusätzlich fordern wir eine entsprechende Anpassung der wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren.

 b. Zur Kreislaufwirtschaft

  • Die Ziele einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft flächendeckend durchzusetzen.
    Recycling ist für uns ein Freiheitskreislauf – denn es macht uns unabhängiger
     und frei von Rohstoffimporten. Dabei müssen Anreize zur effektiven Mülltrennung
     geschaffen bzw. verbessert werden. Nur was getrennt gesammelt wird, kann auch
     recycelt werden. So soll eine Mülltrennung in Bio-, Plastik-, Papier- und
     Restmüll im ganzen Freistaat möglich sein.
  • Steuerliche Vorteile kommunal getragener Abfallentsorgungsunternehmen abzuschaffen.
  • Eine Vereinheitlichung der Mülltrennung zwischen den Kommunen. Für kreisfreie Städte fordern wir die verpflichtende Einführung einer Werststofftonne für Kunststoffabfälle und Leichtmetalle. Vermieter müssen die Möglichkeit schaffen, die kommunal geltenden Regelungen zur Mülltrennung einzuhalten – wie z.B. genug Platz für notwendige Tonnen.

  c. Zum Jagd- und Fischereirecht:

  • das bayerische Jagd- und Fischereirecht zu reformieren. Zur Wiederherstellung des ökologischen Gleichgewichts soll
o für den Gänsesäger eine Ausnahmeregelung erlassen werden, die es erlaubt, ihn wie den Kormoran in der Nähe von Gewässern mit entsprechender Schonzeit zu bejagen.
o das Zurücksetzen gefangener Fische („catch-and-release“) für die Fischarten legalisiert werden, die auf der bayerischen Roten Liste der Tierarten als „potenziell gefährdet“, „gefährdet“, „stark gefährdet“ und „vom Aussterben bedroht“ eingestuft werden. Dies gilt nicht für Fische, die nicht mehr überlebensfähig sind. Nach dem Vorbild Hamburgs sollen zudem Fangfenster, wo sinnvoll, ermöglicht werden. Bestehende Fangverbote sollen davon unberührt bleiben. Das bayerische Fischereirecht schreibt vor, jeden gefangenen, maßigen Fisch zu “entnehmen”, also zu töten. Uns ist klar, dass das Zurücksetzen eines bereits gefangenen Fisches eine unnötige Stress- sowie Schmerzbelastung für jedes Exemplar darstellt. Jedoch sind viele Fischarten in bayerischen Gewässern durch Überfischung potenziell bedroht. Oftmals erhält sich der Fischbestand in einigen Gewässern nur durch das – illegale – Zurücksetzen maßiger Fische, die insbesondere als Laichproduzenten für die Reproduktivität dieser Arten essentiell sind. Mit dieser Maßnahme geht es uns nicht um die Förderung der Angelfischerei zu Spaßzwecken, sondern darum, das Aussterben von teilweise im Donaueinzugsgebiet endemischen Fischarten, wie etwa dem Huchen, in Bayern zu verhindern.
o der Wolf ins Jagdrecht aufgenommen werden, um eine kontrollierte Bejagung zu ermöglichen. Dabei streben wir einen möglichst schonenden Ausgleich zwischen den Interessen der Landwirtschaft und denen des Naturschutzes an.

 d. Zum Gewässer- und Hochwasserschutz:

  • Die Ökovielfalt unserer Gewässer vor weiteren Eingriffen und Regulierungen zu schützen. Auch wenn wir der Wasserkraft als klimaneutraler Stromproduktionsmethode aufgeschlossen gegenüberstehen, dürfen wir die negativen Auswirkungen auf das Ökosystem Fluss nicht vernachlässigen. Beim Neubau von
    Wasserkraftwerken muss die Passierbarkeit für Fische (beispielsweise durch
    Fischtreppen oder Umgehungsgerinne) gewährleistet werden – zudem soll jeder
    Neubau auf negative ökologische Auswirkungen für den Lebensraum Fluss geprüft
    werden. Bereits bestehende Querbauwerke hingegen sollen grundsätzlich zügig und bürokratiearm mit Wasserkraftwerken wie etwa Schachtkraftwerken nachgerüstet
    werden können.
  • Querbauwerke an Fließgewässern nach Möglichkeit zurückzubauen und durch
     umweltverträgliche Lösungen wie Sohlgleiten zu ersetzen. Gewässer, die keine
     Wasserstraßen sind, sollen renaturiert werden, sofern dies mit dem
     Hochwasserschutz verträglich ist.
  • Die in der Landwirtschaft eingesetzten Dünge- und Insektenschutzmittel
     intensiven Prüfungen in Bezug auf die Auswirkung auf die Wasserqualität zu unterziehen, weil die Wasserqualität der Gewässer verbesserungswürdig ist. Die Gewässerrandstreifen sollen erhalten bleiben. Mit dem Ziel größtmöglicher Transparenz und einer gerechten Behandlung der Betroffenen sollen zudem
    Messpraktiken, -umstände und -daten von Schadstoffbelastungsmessungen an Gewässern bei einer zentralen Stelle offengelegt werden.
  • Den bayerischen Wasserschutzplan einer intensiven Qualitätsprüfung zu
    unterziehen, um etwaige Mängel aufzudecken und auszubessern, was insbesondere
    für Medikamenten- und Drogenbelastung im Wasser gilt. Dies soll im Austausch mit Nachbarländern und auf Grundlage der Alpenkonvention geschehen.
  • Den Hochwasserschutz trotz Maßnahmen im Gewässerschutz nicht zu vernachlässigen. Wir befürworten die Ausweisung neuer Überschwemmungsgebiete (inkl. Eigenrisiko beim Bau) sowie die Etablierung von Poldergebieten zum Hochwasserschutz. Ferner soll die Zuständigkeit für Gewässer 2. Ordnung wieder an die Bezirke zurückgegeben werden.
  • Nicht mehr genutzte, versiegelte Brachflächen wieder zu entsiegeln.

 e. Zu Nationalpark, Naturparks, Schutzgebieten und Waldschutz:

  • Den Wald nicht als Plattform für Windenergie zu nutzen, weil Energiegewinnung nicht zu Lasten von Wäldern und Wiesen gehen darf, nur um einen erwarteten Widerstand in der Nähe von Gemeinden zu umgehen.
  • Einen dritten Nationalpark für Bayern nur im Einvernehmen mit der lokalen Bevölkerung auszuweisen. Unter dieser Bedingung befürworten wir Junge Liberale Bayern einen solchen.
  • Die Schaffung neuer Naturparks im Einklang mit der ansässigen Bevölkerung zu ermöglichen.
  • Mehr Wildschutzgebiete in den Mittelgebirgen und den bayerischen Alpen auszuweisen. Die Einhaltung soll kontrolliert werden. Dabei muss Bayern seinen Verpflichtungen zu den Zielen der Alpenkonvention nachkommen.

 f. Zum Tierschutz:

  • Wildtierhaltung bei allen Zirkusauftritten, die in Bayern stattfinden, zu verbieten. Bei Wanderzirkussen ist sämtliche Tierhaltung zu verbieten.
  • Schlachthöfen, bei denen ein erhöhtes Risiko für Tierwohlverletzungen besteht,
     im Einzelfall die Pflicht zur Videoüberwachung bei bestimmten
     tierwohlgefährdenden Arbeitsprozessen aufzuerlegen.
     Dies soll in der Regel für große Schlachthöfe ab einer bestimmten Größe
     angeordnet werden. Dies muss angeordnet werden, wenn der Verdacht auf begangene
     oder drohende Tierwohlverletzungen sowie -gefährdungen im Raum steht.
     Die Schlachthöfe müssen die Videodaten für eine bestimmte Zeit speichern. Auf
     die Daten soll bei Kontrollen durch Behörden und insbesondere bei und im Vorfeld
     von Verwaltungs- und Gerichtsverfahren zugegriffen werden können. Die jeweiligen
     Verfahrensgrundsätze zur Einleitung und Betreibung von Verwaltungs- und
     Gerichtsverfahren bleiben hiervon unberührt.
  • Die Einhaltung des Tierschutzgesetzes in Bayern durch regelmäßige
     unangekündigte, stichprobenartige Kontrollen, z.B. in Schlachthöfen,
     durchzusetzen.
  • Pilotprojekte ins Leben zu rufen, die einen guten und lebenswürdigen Umgang mit
     Tieren näherbringen und unterstützen. Dabei soll insbesondere die Einhaltung
     basaler Schutz- und Umgangsstandards vermittelt werden. Als Grundlage kann u.a.
     das Tierschutzgesetz dienen.
  •  Bayerns Hunderassenliste zu aktualisieren.

  • Nach Vorbild der bereits in NRW etablierten Methode in Bayern eine
     Tierschutzdatenbank für die gewerbliche Tierhaltung, -züchtung und -schlachtung
     aufzubauen. Daten von Tierärzten und Lebensmittelämtern sollen an einer
     zentralen Stelle gesammelt und den zuständigen Behörden zur Verfügung gestellt
     werden. Die gesammelten Daten sollen dabei auch den Tierhaltern zur Verfügung
     gestellt werden, um ihnen die Möglichkeit zu geben, auf angezeigte Missstände zu
     reagieren bzw. Fehlinformationen richtigzustellen.
  • Transporte von Schlachttieren in EU-Drittländer wollen wir verbieten. Wir fordern zudem, dass eine strengere Definition von Zuchttieren im Rahmen der Transporte verfasst wird und die Genehmigung des Transportes durch die Veterinärämter erteilt wird.

IV. Lebensqualität auf dem Land

Bayern ist ein Flächenland. Wir als Junge Liberale Bayern sehen den Freistaat in der
Pflicht, seinem Verfassungsauftrag der gleichwertigen Lebensverhältnisse in ganz
Bayern nachzukommen, und unsere Bürgerinnen und Bürger im ländlichen Raum gezielt ins
Blickfeld zu nehmen. Zugang zu gesellschaftlicher Teilhabe, wirtschaftlicher
Entfaltung und insbesondere auch Gesundheitsversorgung darf nicht vom Wohnort
abhängen – starten wir eine Attraktivitätsoffensive für die bayerischen ländlichen
Räume, damit Menschen ihre Zukunft auch außerhalb der Ballungsgebiete selbstbestimmt
in die Hand nehmen können.

 Konkret fordern wir:

 a. Eine Strukturreform für den ländlichen Raum:

 Wir Jungen Liberale Bayern wollen den ländlichen Raum langfristig und nachhaltig
 sowohl strukturell als auch wirtschaftlich stärken. Hierfür muss eine Rahmenlösung
 geschaffen werden, die zielorientiert und individuell an die örtlichen Gegebenheiten
 angepasst werden kann. Strukturschwache Regionen müssen insgesamt koordiniert und
 langfristig aufgewertet sowie wirtschaftlich gestärkt werden, deshalb braucht es in
 diesen Regionen zentrale Koordinierungsstellen, konkret die Landkreise und
 Landratsämter.
  • Wir wollen die Grundidee der „Regionen mit besonderem Handlungsbedarf“ (RmbH)
    weiterentwickeln. Deshalb wollen wir in Zukunft „Landkreise mit besonderem
     Handlungsbedarf“ (LmbH) ausweisen. An den bisherigen fünf Zuteilungskriterien
     für RmbH – Beschäftigungsdichte, Arbeitslosenquote, verfügbares Einkommen,
     Bevölkerungsprognose und Wanderungssaldo junger Menschen – halten wir fest. Ein
     sechstes Kriterium – Fehlen eines wirtschaftsstarken Verdichtungsraumes – soll
     der Abgrenzung zu den bisher ausgewiesenen RmbH dienen.
     An den Status eines LmbH sollen verschieden Rechte und Pflichten geknüpft sein.
  • Es braucht neue rechtliche Möglichkeiten für den Landkreis bzw. das Landratsamt eines LmbH. In LmbHs sollen Ressourcen und Fachpersonal zur Beratung von Gemeinden abgestellt werden können, um beispielsweise bei der Ausarbeitung von Bebauungsplänen, Errichtung gemeindlicher Organisationen und Einrichtungen
    sowie sonstiger rechtlicher Beratung in Selbstverwaltungsfragen zu helfen.
  • Bei als im Landesentwicklungsplan strukturschwach bezeichneten Gemeinden bedarf
     es einer Pflicht zur Koordinierung und Hilfe. Bei diesen Gemeinden soll die
     strenge Subsidiarität des Aufsichtsrechts gelockert werden, damit das
     Landratsamt im Falle von rechtswidriger Nichterfüllung von Gemeindeaufgaben
     schnell und effizient vorgehen kann.
  • Eine verbesserte personelle und finanzielle Ausstattung für LmbH, um den Gemeinden auch effektiv helfen zu können. Die Kosten für das zusätzlich zu schaffende Personal sind vom Freistaat Bayern zu tragen. Ebenfalls
    soll es Zuschüsse für LmbH geben, damit diese Unkosten im Rahmen ihrer neuen
    herausgehobenen Stellung ausgleichen können. Die Kosten für die neue
    Pflichtaufgabe gegenüber strukturschwachen Gemeinden sind ebenfalls vom
    Freistaat Bayern zu tragen. Sofern der Landkreis gemeindliche Aufgaben
    übernimmt, kann dieser die im jeweiligen Aufgabenfeld bestehenden Förderungen
    für Gemeinden selbst in Anspruch nehmen.
  •  Um strukturschwache Regionen wirtschaftlich attraktiv und konkurrenzfähig zu machen, bedarf es zwangsläufig besonderer steuerlicher Anreize und Spielräume. Hier wollen wir bei der Gewerbesteuer ansetzen:
    • Zum ersten soll in LmbH künftig der Mindesthebesatz auf die Gewerbesteuer nicht mehr gelten. Falls es jedoch zu einem schädigenden Steuerwettbewerb der kreisangehörigen Gemeinden kommt, soll der Kreistag einen Mindesthebesatz festlegen können, welcher 130 nicht übersteigen darf.
    • Zum zweiten soll es den Kommunen in LmbH ermöglicht werden einen niedrigeren Hebesatz für Neugründungen in ihrem Gemeindegebiet zu gewähren. An eine etwaige Hebesatzfestlegung durch den Kreistag sind sie in Bezug auf Neugründungen nicht gebunden. Nach dem fünften Geschäftsjahr müssen neugegründete Unternehmen den für die übrigen Unternehmen geltenden Hebesatz in der Gemeinde zahlen. Diese Steuererleichterungen sollen eine Neugründerförderung darstellen, d.h. missbräuchliche „Zweitneugründungen“ zur Steuervermeidung sind unzulässig. Auch ist bei Gründern, die bereits ein Unternehmen haben, genau zu prüfen, ob die anfallenden Steuern hier nicht über die Einnahmen der/des Erstunternehmen(s) getilgt werden können.

 b. Zur Gesundheitsversorgung:

  • Eine ausreichende medizinische Versorgung in der Fläche, weshalb Krankenhäuser
    nicht voreilig geschlossen werden dürfen. Nur wenn aus Personal- oder
     Qualitätsgründen eine Schließung oder Zusammenführung von Krankenhäusern
     notwendig ist und eine schnelle Weitertransportmöglichkeit vorhanden ist, darf
     eine solche erfolgen. Teilschließungen oder Verlagerungen von einzelnen
     Abteilungen dürfen nur dann erfolgen, wenn eine Notfallversorgung erhalten
     bleibt.
  • Einen schnellen und sicheren Transport in eine Spezialklinik, wenn ein

    medizinischer Eingriff dort besser erfolgen kann. Dazu ist neben dem Christoph
    München und Christoph Nürnberg je ein weiterer Intensivtransporthubschrauber
    (ITH) für Sekundäreinsätze in Nord- und Südbayern einzurichten. In einigen
    Fällen kann es jedoch sinnvoller und schneller sein, die spezialisierten Ärzte zum
    Patienten zu bringen. Wir wollen deshalb das Projekt des “Flying Intervention
    Team” am Klinikum Harlaching stärken und auf andere Regionen in Bayern
    ausweiten.
  • Die Luftrettung zu stärken und auszubauen, um die akutmedizinische Versorgung im
    ländlichen Raum zu verbessern und letzte Lücken der Notfallmedizin in Bayern zu
    schließen. Am Klinikum Landshut sowie in Bamberg sollen deshalb neue
    Rettungshubschrauber stationiert werden. Außerdem sollen die bisherigen
    Luftrettungsstationen auch Nachtflüge ermöglichen, um eine Einsatzfähigkeit rund um die Uhr zu gewährleisten. Die technische Ausrüstung und Weiterbildung der
    Piloten soll mit einem Förderprogramm unterstützt werden.
  • Regionale Versorgungszentren mit Ärztezentren und telemedizinischen Angeboten aufzubauen. Das Anwerben und die Förderung von Landärzten sehen wir nach wie vor als essentielles Standbein in der Sicherung der regionalen Gesundheitsversorgung. Ebenso sind Konzepte ambulanter Notfallversorgung zu unterstützen und Notfallkonzepte zur Medikamentenversorgung auch außerhalb von Geschäftsöffnungszeiten zu entwickeln. Hier können Versandapotheken sowie Videoapotheken mit Automatenabgabe einen wichtigen Beitrag leisten.
  • Eine Verbesserung von Geburtshilfe und Palliativpflege im ländlichen Raum. Ein
    medizinisch begleiteter Beginn und ein menschenwürdiges Ende des Lebens dürfen
    nicht nur im urbanen Raum möglich sein. Auch im Bereich der Unterstützung für
    Menschen in psychischen Krisen sehen wir akute Bedarfe, zum einen in der
    Regelversorgung und zum anderen in der Notfallversorgung außerhalb von
    Sprechstundenzeiten.
  • Den Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen zu verbessern. Wir sehen den Freistaat in der Pflicht, Maßnahmen zu ergreifen, um insbesondere in unterversorgten Gebieten die Ansiedlung von Ärzten mit entsprechendem Angebot zu fördern. So kann beispielsweise eine Förderung der Ausbildung von Medizinstudierenden, die sich
    bereiterklären, sich zum Facharzt weiterzubilden und Abbrüche in einer
    unterversorgten Region für einen festgelegten Zeitraum anzubieten, ähnlich der
    “Landarztquote” angedacht werden.
  • Zur Stärkung der medizinischen Versorgung befürworten wir die Modelle der
     Medizincampus Niederbayern und Oberfranken. Diese wollen wir ausbauen, sodass in Bayreuth und Passau ein vollständiges Medizinstudium absolviert werden kann. Ein
     Anteil der Studienplätze soll mit einem “Landarztprogramm” vergeben werden.
     Studierende verpflichten sich nach erfolgreichem Absolvieren des Studiums und
     der Facharztausbildung, für mindestens zehn Jahre in einer Region mit
     Unterversorgung eine Niederlassung anzunehmen. Auch an den anderen
     Medizinfakultäten in Bayern soll ein Anteil der Studienplätze auf diesem Wege
     vergeben werden.

 c. Zur gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Teilhabe:

  • Den Freistaat Bayern auf, darauf hinzuwirken, dass das Alter für den PKW-Führerscheinerwerb herabgesetzt wird. Gerade in der Fläche bleibt der Privat-PKW essentielles Fortbewegungsmittel. Deshalb soll Begleitetes Fahren ab 15 Jahren, eigenständiges Fahren ab 16 Jahren ermöglicht werden.
  • Neben einem flächendeckenden 5G- und Glasfaserausbau die wirtschaftliche Entwicklung – insbesondere die Startup-Kultur – durch den Bau von Coworking-Spaces, die Stärkung von Existenzgründungsberatungen und Gründerstipendien für ländliche Gründungen zu unterstützen. Um auch in Zukunft die Möglichkeiten der – insbesondere durch die Covid-19 Pandemie – beschleunigten Digitalisierung der Arbeitswelt zu nutzen und den ländlichen Raum attraktiver zu gestalten, fordern wir die Einführung einer Start-Up-Plattform in Bayern. In dieser sollen Informationen zu Networking-Events, eine Wissensdatenbank sowohl für allgemeine Informationen zur Gründung als auch zu den bestimmten Branchen und Technologien und eine Jobbörse zu finden sein.
  • Junge Menschen aktiv in die Gestaltung ihrer Heimat miteinzubeziehen. Wir befürworten daher die Etablierung von Jugendparlamenten und Jugendbeiräten in den Landkreisen und Kommunen vor Ort. Landkreise, kreisfreie Städte und Kommunen mit mindestens 10.000 Einwohnern sollen gesetzlich dazu verpflichtet werden, ein Beteiligungsgremium für Jugendliche zu etablieren.
  • Die regionale Zusammenarbeit zu vertiefen, indem benachbarte strukturschwache Gemeinden örtliche Aufgaben der Grundversorgung (medizinische Versorgung, ÖPNV, Netzausbau, Kinderbetreuungs- und Bildungsangebote) gemeinsam erledigen. Zu diesem Zwecke sollen Gemeinden Zweckverbände bilden. Als ultima ratio sollen Pflichtverbände gegründet werden. Wir möchten auch die regionale Wirtschaftskraft bündeln, indem gemeinsame Gewerbegebiete oder sonstige Baugebiete gemeinsam betrieben werden.
  • Eine den individuellen Arbeitszeiten angepasste Kinderbetreuung – unabhängig vom
    Wohnort. Wo möglich und sinnvoll setzen wir uns daher für die Etablierung von
     24-Stunden-KiTas ein – angepeilt werden soll dabei zumindest eine Einrichtung
     pro Landkreis. Wenn bereits private Angebote bestehen, soll der Freistaat diese
     beispielsweise zur Bedarfserweiterung finanziell unterstützen und ausbauen,
     bevor eine komplett neue Infrastruktur geschaffen wird. Im Bereich der regulären
     Kinderbetreuung erkennen wir an, dass gerade in strukturschwachen Regionen eine
     gewisse Zentralisierung und Zusammenlegung im Rahmen des wirtschaftlich
     Machbaren unerlässlich ist, wobei eine Mindestversorgung pro räumlichem Radius
     in unseren Augen nicht unterschritten werden darf. Neben traditionellen
     Kindertagesstätten setzen wir in Regionen mit dünner Besiedelung ergänzend auf
     Konzepte im Bereich der privaten Kindertagespflege, die wir entbürokratisieren
     und stärker fördern möchten.
  • Die Förderung für LGBTIQA+-Beratungszentren, Frauenhäuser und
     Gewaltschutzzentren im ländlichen Raum auszubauen.
Antragsteller: Landesvorstand
Gültigkeit: 5 Jahre