Wir fordern die staatliche Förderung der Kryokonservierung von Eizellen, dem Social Freezing, auch über die aktuelle Förderung bei potentiell fruchtbarkeitsgefährdenden, medizinischen Behandlungen hinaus.
Antragssteller: JuLis Oberbayern
Wir fordern die staatliche Förderung der Kryokonservierung von Eizellen, dem Social Freezing, auch über die aktuelle Förderung bei potentiell fruchtbarkeitsgefährdenden, medizinischen Behandlungen hinaus.
Antragssteller: JuLis Oberbayern
Die Jungen Liberalen Bayern fordern die Aufnahme von Erste-Hilfe-Kurse in den Lehrplan aller Schularten. In der Grundschulen sollen die Kinder bereits im Umfang von 8 Unterrichtseinheiten mit ersten Grundlagen wie der Stabilen Seitenlage vertraut gemacht werden. An den weiterführenden Schulen soll in der 5. bis 7. Jahrgangsstufe ein Kurs im Umfang von 12 UE, in der 8. bis 10. Jgst. im Umfang von 16 UE durchgeführt werden. Die Kurse sollen von Fachpersonal (bspw. Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter,
Malteser, …) geleitet werden.
Zusätzlich sollen alle weiterführenden Schulen mit einem AED („Laiendefibrillator„) ausgestattet werden. Schülerinnen und Schüler sollen so früh für die Benutzung der Geräte sensibilisiert und im Rahmen der Erste-Hilfe-Kurse mit deren Benutzung vertraut gemacht werden.
Antragssteller: Tobias Weiskopf, Max Hansen
Private biometrische Versicherungen haben derzeit die
Möglichkeit Versicherungsanträge abzulehnen oder mit Ausschlusskriterien zu versehen, wenn der Antragssteller in einem bestimmten Zeitraum eine Psychotherapie gemacht hat. Eine tiefgründigere Begründung dieser Ablehnung, beispielsweise durch besonders risikobehaftete psychische Krankheitsbilder ist
derzeit nicht notwendig.
Die JuLis Bayern fordern, dass Versicherungsanträge nur noch mit einer Begründung in
Bezug auf die individuelle Diagnose abgelehnt oder mit Ausschlussklauseln versehen
werden können.
Antragsteller: JuLis Oberbayern
Gültigkeit: 5 Jahre
Bayerns Natur ist schützenswert. Für uns ist klar, dass unsere Naturgüter erhalten werden müssen. Wir streiten deshalb für einen liberalen Umweltschutz, der jeden mitnimmt und unser Ökosystem auch für nachfolgende Generationen erhält. Dennoch ist es uns wichtig, die Interessen aller zu berücksichtigen und Verbote nur dann zu verhängen, wenn keine alternative Lösung zielführend ist.
Der Erhalt der Biodiversität muss zu einem Leitbild der ökoliberalen Marktwirtschaft werden. Hierzu zählt nicht nur der klassische Natur- und Artenschutz, der für die biologische Vielfalt eine unverzichtbare Rolle spielt, sondern auch der strategische Erhalt von Lebensräumen. Wir Jungen Liberalen sehen hierbei innovative Ansätze als zentrale Schlüssel für den Biodiversitätsschutz.
Bayerns Hunderassenliste zu aktualisieren.
Einen schnellen und sicheren Transport in eine Spezialklinik, wenn ein
Die Corona-Pandemie hat uns fest im Griff. Selbstverständliches wurde zur Ausnahme. Ausnahmen wurden zur Regel. Doch der Impfstoff macht Hoffnung, dass zumindest in absehbarer Zeit gesellschaftlich-freiheitliches Leben wieder möglich ist. Bis dahin ist es Pflicht und Aufgabe aller staatstragender und demokratischer Parteien gute Konzepte und Strategien zu entwickeln, die dafür sorgen, dass Gesundheits- und Freiheitsschutz in einen schonenden Ausgleich gebracht werden.
Öffnungsperspektive für Hochschulen und Universitäten
Bildung ist Menschenrecht für alle. Für uns Junge Liberale Bayern stehen Bildungschancen an oberster Stelle. Daher ist es wichtig neben der Priorisierung von Schulen und Kitas auch die Hochschulen und Universitäten zu berücksichtigen und eine Öffnungsperspektive zu schaffen. Dabei sollte jeder Studierende miteinbezogen und niemand vernachlässigt werden.
Die Hochschulen und Universitäten leben vom gemeinsamen Lernen und Leben. Durch die aktuellen Maßnahmen fällt dies jedoch weg. Die meisten Studierenden leben alleine auf kleinem Wohnraum und haben dadurch nur sporadischen Kontakt zu ihren Mitmenschen. Eine Verlagerung der Hochschulen und Universitäten in das Digitale kann kaum die Vorteile der Präsenzlehre ersetzen. Universitäten und Hochschulen leben vom ständigen Austausch, dies ist digital jedoch nur sehr begrenzt möglich. Auch die Universitätsbibliotheken sind nur eingeschränkt nutzbar, trotz Click und Collect Möglichkeiten. Dies betrifft insbesondere den Zugang zu nicht ausleihbaren Medien und die Nutzung von Lernräumen. Die Unsicherheit bezüglich der Öffnungsperspektiven der Hochschulen und Universitäten haben des Weiteren auch negative Auswirkungen auf die psychische Verfassung der Studierenden. Angst, Demotivationen, Substanzmissbrauch, Essstörungen und Depressionssymptome treten immer häufiger unter Studierenden auf.
Die Gruppe der Studierenden findet in der aktuellen Situation wenig Gehör. Dies ist ein Zustand, den wir schnellstmöglich verhindern und entgegenkommen wollen. Deshalb fordern wir, dass bei einem etwaigen Öffnungskonzept die Hochschulen und Universitäten genauso wie die Schulen und Kitas besonders berücksichtigt und baldige Öffnungsperspektiven geschaffen werden.
Gültigkeit: 1 Jahr
Die Gültigkeit dieses Antrages wurde am 12.02.22 beim 102. Landeskongress um ein Jahr verlängert.
Antragsteller: JuLis Mittelfranken, JuLis Unterfranken, JuLis Oberfranken
Die Julis Bayern unterstützen die Bereitstellung kostenloser Periode-Hygiene-Produkte
auf den Toiletten an Hochschulen, Universitäten und Schule, sowieso sonstigen, dem Publikumsverkehr offen stehenden, öffentlichen Gebäuden in Bayern. Die
Sachaufwandsträger sind angehalten eine solche Ausstattung sicherzustellen.
Antragsteller: Simon Gritzmann
Gültigkeit: 5 Jahre
I. Die Impfpflicht
Die Impfstoffe gegen SARS-CoV-2 sind gut erprobt, sicher und wirksam. Daher rufen wir weiterhin alle dazu auf, sich durch eine Impfung vor Covid-19 zu schützen. Die Jungen
Liberalen Bayern halten dennoch an ihrer Beschlusslage gegen eine allgemeine
Impfpflicht fest.
II. Freedom Day
Außerdem fordern wir einen Freedom Day zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
III. Mandat für den erweiternden Landesvorstand:
Sollte sich die Situation der Covid-19-Pandemie wesentlich ändern und eine neue
Bewertung sinnvoll sein, befähigen wir den erweiterten Landesvorstand diesen
Beschluss zu überarbeiten.
Hinweis: Beschlossen vom 102. eLandeskongress am 12.02.2022 und überarbeitet vom erweiterten Landesvorstand am 05.04.2023
Antragsteller: Franz Märtl , Analena Wilhelm, Gabriel Wölfel, Max Hansen, Niklas Pfeiffer, Robin Spitzbart, Marinus Maier, Sascha Renner, Yannik Mohren, Theresa Ley, Johannes Etzel
Gültigkeit: 5 Jahre
Das sog. Fremdbesitzverbot von Apotheken ist aufzuheben. Die jeweiligen Vorschriften im Apothekengesetz (ApoG) und der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) sind entsprechend zu ändern. Der Betreiber einer oder mehrerer Apotheken muss somit nicht mehr Leiter, also approbierter Apotheker, sein, sondern kann bspw. auch eine juristische Person sein.
Die Begrenzung auf drei Filialapotheken wird ebenfalls aufgehoben.
Eine pharmazeutische Approbation zur Führung einer Apotheke bleibt weiter erforderlich.
Die gesetzlich festgelegte Gewinnspanne für von Apotheken vertriebenen Arzneimittel wird abgeschafft.
Die Apothekenpflicht nicht verschreibungspflichtiger Medikamente ist aufzuheben.
Gültigkeit: 5 Jahre
Antragsteller: BV Niederbayern, Ingrid Kobieter, Martin Hagen, Markus Nagler, Johannes Wolf, Arian Kriesch
Hinweis: Dieser Antrag wurde das erste Mal im Jahre 2009 beschlossen. Da seine Gültigkeit abgelaufen war, musste er erneut beschlossen werden.
Die Gültigkeit des Antrags wurde auf dem 101. Landeskongress um 5 Jahre verlängert.
Präambel
Wir Junge Liberale erachten das Recht auf und den freien Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen als einen der wichtigsten gesellschaftlichen Fortschritte der letzten Jahrzehnte. Die Entscheidung, eine Schwangerschaft vollständig auszutragen oder sie abzubrechen ist eine grundsätzliche Frage des Selbstbestimmungsrechts von Frauen. Auch im 21. Jahrhundert erleben wir in westlichen Staaten Entwicklungen, die den Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen massiv erschweren – so beispielsweise in Teilen der USA oder mit Polen gar in einem EU-Mitgliedstaat. Für uns ist klar, dass es gilt, in Deutschland ähnliche Entwicklungen mit aller Kraft zu unterbinden und gleichzeitig den Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen für Frauen zu verbessern. Es stellt sich unserer Auffassung nach nicht die Frage, ob Zugang zu
Schwangerschaftsabbrüchen ermöglicht wird oder nicht – denn auch ein Verbot von Abtreibungen führt nicht dazu, dass diese unterbleiben, sondern ausschließlich dazu, dass diese unter katastrophalen Bedingungen und nicht nach den Regeln ärztlicher Kunst durchgeführt werden.
In Deutschland geht die Zahl der Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche als Leistung anbieten, seit Jahren kontinuierlich zurück. Diese Entwicklung ist zum Teil so drastisch, dass Frauen, die einen Abbruch wünschen, enorm weite Fahrtstrecken auf sich nehmen müssen, um diesen zu erhalten. Weiterhin ist die Auswahl an verfügbaren Methoden hierdurch erheblich eingeschränkt. Wir Junge Liberale erachten diesen Zustand für nicht hinnehmbar.
Wir erkennen die Schwierigkeit der Abwägung zwischen dem Recht auf Leben, das nach ständiger Rechtsprechung auch auf das ungeborene Leben Anwendung findet, einerseits und dem Selbstbestimmungsrecht der Frau andererseits. Wir sind aber der Auffassung, dass in der derzeitigen Rechtslage ein Übergewicht zu Lasten eben dieses Selbstbestimmungsrechts gegeben ist und sprechen uns daher für Reformen nach den folgenden Leitlinien aus.
Schwangerschaftsabbrüche als Teil der ärztlichen Ausbildung
Wir halten es für erforderlich, angehende Ärzte bereits in der Ausbildung mit dem Thema in Kontakt zu bringen. Dazu sollen grundsätzliche Methoden und die Rahmenaspekte von Schwangerschaftsabbrüchen zukünftig als Pflichtinhalt in die Curricula des Studiums der Humanmedizin an allen deutschen Universitäten aufgenommen werden. Hierbei lehnen wir Ausnahmen für Universitäten in nichtstaatliche Trägerschaft ausdrücklich ab.
Eine tiefergehende Beschäftigung mit der Thematik ist weiterhin in der Ausbildung von Fachärzten für Frauenheilkunde und Geburtshilfe erforderlich. Hierzu sollen alle umgebenden Aspekte (medizinisch, rechtlich, soziokulturell, anderweitig gesellschaftlich) eingehend thematisiert werden und die Kompetenz zur praktischen Durchführung vermittelt werden. Wir erachten hierbei auch für angemessen, zur Erlangung dieser Qualifikation praktische Erfahrung im Bereich von Schwangerschaftsabbrüchen vorauszusetzen, die beispielsweise durch Arbeitserfahrung in derartigen Einrichtungen erlangt werden kann.
Initiativen an deutschen Universitäten, welche versuchen, Studierenden der Humanmedizin die Thematik näher zu bringen und im Rahmen der sich bietenden Möglichkeiten auch praxisnahe Übungen anzubieten, begrüßen wir ausdrücklich. Wir sprechen uns dafür aus, derartige Projekte zu fördern und fordern die medizinischen Fakultäten auf, die Zusammenarbeit mit ihnen zu intensivieren, um ein möglichst breites Angebot der Beschäftigung mit Schwangerschaftsabbrüchen zu schaffen.
Versorgungslage
Der Versorgungsauftrag hinsichtlich Schwangerschaftsabbrüchen fällt derzeit nach Maßgabe des Schwangerschaftskonfliktgesetzes den Ländern zu, wird jedoch nicht tiefergehend konkretisiert. Wir fordern deshalb, dass die Bundesärztekammer einen Versorgungsschlüssel als Untergrenze erarbeiten soll, nach dem ein den Umständen angemessenes Angebot an Schwangerschaftsabbrüchen definiert wird. Den Landesärztekammern soll Spielraum gegeben werden, diesen Versorgungsschlüssel regionalspezifisch anzupassen und zu konkretisieren. Die Bundesländer sollen auch zukünftig für die tatsächliche Umsetzung Sorge tragen.
Wir erachten es weiterhin für erforderlich, im Falle einer deutlichen Unterschreitung dieses Versorgungsschlüssels konkrete Maßnahme zu ergreifen, um die praktische Verfügbarkeit zu sichern. Hierfür stellt für uns die Verpflichtung medizinischer Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft zur Durchführung von Abbrüchen ein probates Mittel dar, um im Falle einer inakzeptablen Versorgungslage vorübergehend Abhilfe zu schaffen.
Um eine dauerhafte Entspannung der Lage zu erreichen, sehen wir die Länder in der Pflicht, weitere Maßnahmen zu ergreifen, um insbesondere in unterversorgten Gebieten die Ansiedlung von Ärzten mit entsprechendem Angebot zu fördern. So kann beispielsweise eine Förderung der Ausbildung von Medizinstudierenden, die sich bereiterklären, sich zum Facharzt weiterzubilden und Abbrüche in einer unterversorgten Region für einen festgelegten Zeitraum anzubieten, ähnlich der bayerischen “Landarztquote” angedacht werden.
Um Hürden zur Inanspruchnahme konsequent abzubauen, fordern wir weiterhin, Schwangerschaftsabbrüche in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufzunehmen. Leistungen, die anstelle eines Schwangerschaftsabbruchs (Adoption, vertrauliche Geburt etc.) in Betracht kommen, wollen wir Schwangeren weiterhin ermöglichen. Gerade eine zeitige, umfassende Aufklärung, u.a. im Rahmen des Schulunterrichts kann dazu beitragen, dass diese Maßnahmen bereits bekannt sind und mit höherer Wahrscheinlichkeit in Anspruch genommen werden.
Abtreibungen als Materie des Strafrechts
Schwangerschaftsabbrüche sind nach derzeitiger Rechtslage grundsätzlich rechtswidrig, wobei in eng definierten Ausnahmefällen Straffreiheit gewährt oder eine Rechtfertigung der Beteiligten angenommen wird. Wir Junge Liberale erachten diese Detailbetrachtung nicht für Haarspalterei, sondern im Gegenteil für eine essenzielle Frage der rechtlichen Behandlung von Abtreibungen. Wir fordern deshalb eine Umkehr dieses Prinzips. Schwangerschaftsabbrüche sollen damit grundsätzlich legal, unter gewissen Umständen aber strafbar sein.
Die andauernde Debatte um das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche gemäß § 219a StGB hat nicht zu einer sinnvollen Veränderung der Rechtslage geführt. Noch immer werden Ärzte, die über Schwangerschaftsabbrüche informieren, völlig unnötig kriminalisiert. Wir fordern deshalb die Streichung des § 219a StGB.
Voraussetzungen für Legalität von Schwangerschaftsabbrüchen
Wir möchten an dem derzeitigen System von zweierlei Möglichkeiten zur Begründung eines Abbruchs festhalten.
Die derzeitige Regelung zur Möglichkeit des Abbruchs einer Schwangerschaft bei Vorliegen einer medizinischen Indikation soll in ihrer Form beibehalten werden, soll allerdings um die kriminologische Indikation, welche bisher separat geregelt wird, erweitert werden.
Weiterhin möchten wir an der Fristenregelung, nach der Schwangerschaften ohne Vorliegen einer Indikation auf Wunsch der Schwangeren hin abgebrochen werden können, festhalten. Die derzeitige Frist von 12 Wochen ab Befruchtung halten wir dabei insbesondere angesichts der Tragweite der zu treffenden Entscheidung und der angespannten Versorgungslage für unzureichend und fordern eine Ausweitung auf 16 Wochen ab Befruchtung.
Das Erfordernis des Besuchs einer Schwangerschaftskonfliktberatung soll grundsätzlich entfallen. Lediglich eine Wartezeit zwischen der ärztlichen Erstberatung und der tatsächlichen Durchführung des Abbruchs von mindestens 72 Stunden halten wir für angemessen. Ärzte sollen angehalten werden, in Fällen, in denen der Eindruck einer möglichen seelischen Ausnahmesituation durch den Abbruch entsteht, der Schwangeren eine psychologische Nachsorge nahezulegen.
Beratung
Damit eine umfassende und zeitnahe Beratung in Konfliktsituationen gewährleistet werden kann, ist es notwendig, dass es ein ausreichendes Angebot an Beratungsstellen gibt. Wir fordern daher, dass die Beratungsstellen gerade auf dem Land weiter ausgebaut werden, mit der Zielmarke, dass keine Schwangere mehr als 30km bis zur nächsten Beratungsstelle zurücklegen muss. Die Richtlinien zu Beratungsgesprächen bei Schwangerschaftsabbrüchen sollen zudem grundlegend überarbeitet werden, sodass die Beratung nicht gezielt auf den Erhalt des ungeborenen Lebens oder die Ausräumung von Zweifeln am Abbruch ausgerichtet ist, sondern neutral auf die jeweilige Situation eingeht und Lösungen aufzeigt. Eine Förderung von nichtstaatlichen Beratungsstellen soll an diese Neutralität geknüpft sein. Um dies festzustellen, sollen die Beratungsstellen regelmäßig auf ihre Offenheit und Qualität evaluiert werden. Die zum Teil bereits stattfindenden Hinweise auf Beratungsangebote – nicht nur zur Konfliktberatung – bei Frauenärzten heißen wir gut und wollen diese wo nötig weiter ausbauen.
Minderjährige Schwangere
Wir setzen uns für eine vollständige Entscheidungsfreiheit mit Vollendung des 16. Lebensjahres ein. Bei jüngeren Schwangeren über 14 Jahren soll die geistige Reife nach ärztlichem Ermessen unwiderleglich festgestellt werden. Bei Schwangeren vor Vollendung des 14. Lebensjahres sind die Erziehungsberechtigten über die Situation zu benachrichtigen. Stehen der Wunsch der Schwangeren und der Wunsch der Eltern einander in solch einem Fall gegenüber, soll es für die Schwangere durch Anrufung des Familiengerichts im Eilverfahren möglich sein, ihre eigene Reife für diese Entscheidung feststellen zu lassen, andernfalls entscheiden die Eltern im Rahmen ihrer elterlichen Sorge. Die Vermittlung von Mediationsangeboten, beispielsweise durch Sozialarbeiter, soll in solchen Fällen angeboten werden.
Prävention von Schwangerschaftskonflikten
Die beste ungewollte Schwangerschaft ist die, die gar nicht erst entsteht – umso wichtiger ist eine intensive Sexualaufklärung. Wir setzen uns dafür ein, dass der Aufklärungsunterricht über die gesamte Schulzeit hinweg in jeweils altersgerechter Form stattfindet. In diesem Rahmen soll bei der Behandlung von Schwangerschaft auch über Schwangerschaftsabbrüche aufgeklärt werden. Auch auf Beratungsangebote und Alternativen zu einem Abbruch einer ungewollten Schwangerschaft soll für den Ernstfall hingewiesen werden, ebenso soll der Abbau von Stigmata und Hemmschwellen gegenüber der Thematik und der Inanspruchnahme von Hilfsangeboten ein Ziel des Aufklärungsunterrichts sein.
Interessenskollisionen
Nicht selten finden Demonstration und Darbietungen, die sich gezielt gegen Schwangerschaftsabbrüche richten, in unmittelbarer Nähe zu entsprechenden Einrichtungen statt; teilweise werden Betroffene und Personal dabei in verschiedener Form belästigt oder bedrängt.
Hier kommt es zu einer Kollision von widerstreitenden Interessen, welcher nur nach sorgfältiger Abwägung auflösbar ist. Wir Junge Liberale sind aber davon überzeugt, dass derartige Aufeinandertreffen die Situation für Betroffene unnötig erschweren mit einer erheblichen Beeinträchtigung des Betriebs der Einrichtung einhergehen. Wir fordern deshalb, Versammlungen, die sich speziell gegen Abtreibungen richten, im Umfeld von Einrichtungen, in denen sie durchgeführt werden, während deren Öffnungszeiten nur unter angemessenen Auflagen zuzulassen. Deren Einhaltung ist selbstverständlich zu kontrollieren und sicherzustellen. Hierzu sollen die Versammlungsgesetze des Bundes und der Länder, sofern im Einzelfall erforderlich, um entsprechende Befugnisse für die zuständigen örtlichen Behörden ergänzt werden. Ein pauschales Verbot von derartigen Versammlungen oder Aktionen lehnen wir jedoch ab – Leitlinie soll der Schutz der Betroffenen vor unangemessener Belästigung sein. Ist diese ausgeschlossen, darf der uneingeschränkten Ausübung von Grundrechten im Rahmen solcher Veranstaltungen nichts im Weg stehen.
Antragsteller: Stefan Edenharder, Analena Wilhelm, Sascha Renner, Florian Hilpoltsteiner, geb. Zeiml, Julius Arnold, Hannah Kehl, Leonard Deutsch, Anton Blanke, Barbara Eggers, Sam Batat, Theresa Ley, Andreas Eigenberger, Anna Schnabel, Luca Brambrink, Marie Dyckers, Kai Fabian Fackler, Rebecca Müller-Zurlinden, Kerry Aileen Hoppe, Yannik Mohren, Felix Meyer, Gabriel Wölfel, Lucas von Beckendorff, Michael Hanuschke, Max Hansen, Jannik Jürß, Niklas Pfeiffer, Franz Märtl, Andre Lehmann, Patrick Arleth, Tarek Carls, Valentin Groß, Tobias Weiskopf, Gina Pitter
Gültigkeit: 5 Jahre
Alle Kinder müssen schwimmen können!
Jedes Jahr ertrinken in Deutschland nach wie vor mehr als 400 Menschen (Quelle: Statistik des DLRG). Diese Zahl gilt es zu senken. Wir Junge Liberale Bayern sind der Ansicht, dass jedes Kind, unabhängig von Herkunft und besuchter Schule, bis zum Ende der Grundschulzeit sicher schwimmen können, d.h., die Disziplinen des deutschen Schwimmabzeichens in Bronze („Freischwimmer“) beherrschen, muss – auf diesem Weg lässt sich das Risiko zukünftiger tragischer Badeunfälle am besten minimieren. Allerdings sinkt die Anzahl der Kinder, die Schwimmunterricht nehmen, seit Jahren kontinuierlich. Gleichzeitig stehen Schulen und Schwimmvereinen immer weniger für Schwimmunterricht nutzbare Flächen zur Verfügung: Etliche Frei- und Hallenbäder in Bayern sind dringend sanierungsbedürftig, einigen droht akut die Schließung.
Wir fordern daher:
Langfristig ist ein verpflichtender Schwimmunterricht unter professioneller Anleitung für alle Schülerinnen und Schüler an Grundschulen im Rahmen des Sportunterrichts anzustreben, in den der Erwerb des „Freischwimmers“ inkludiert ist. Weiterhin setzen wir uns auf kommunaler Ebene dafür ein, dass die Kosten für einen Schwimmkurs bei Kindern vor dem ersten Schuljahr übernommen werden, sofern eine regelmäßige Teilnahme erfolgt ist.
Gültigkeit: 5 Jahre
Antragsteller: JuLis Oberpfalz