Stop Smoking, start vaping 


Stop Smoking, start vaping 

Mit dem im März 2021 vom Bundeskabinett gebilligten Tabaksteuermodernisierungsgesetz (TabStMoG) sollen zahlreiche Modalitäten der bisherigen Besteuerungspraxis von Tabakwaren und vergleichbaren nikotinhaltigen Produkten geändert werden. Unter anderem wird der Anwendungsbereich der Tabaksteuer auf nikotinhaltige Flüssigkeiten ausgeweitet, welche vornehmlich als sogenannte Liquids in E-Zigaretten zum Einsatz kommen. Hintergrund der geplanten Reform ist laut Bundesfinanzministerium die Änderung von Konsumgewohnheiten und der damit einhergehende Rückgang des Absatzes herkömmlicher Tabakwaren. Anhand dieser Aussage entsteht der Eindruck, dass die E-Zigaretten-Branche, die eine Alternative zur Zigarette anbietet, deutlich geschwächt werden soll, um die Staatskasse wieder mit Steuern aus dem Verkauf regulärer Tabakwaren zu füllen – oder zumindest, dass alleiniger Grund zur Erhebung der Steuer die Aufbesserung der Staatsfinanzen ist und dabei keinerlei Rücksicht auf die gesundheitlichen Folgen des jeweiligen Verhaltens bei der Bemessung der Steuer in Erwägung gezogen werden. 

Die Jungen Liberalen Bayern fordern daher: 

  • die Ablehnung des TabStMoG im Hinblick auf nikotinhaltige Flüssigkeiten zur Verwendung in E-Zigaretten 

oder 

  • eine Anpassung der Tarifhöhe, sodass im Ergebnis die E-Zigarette die günstigere Alternative zur Zigarette bleibt 

Diese Forderung steht unter dem Vorbehalt der vollständigen Abschaffung der Tabaksteuer, zu der sich die Jungen Liberalen Bayern bekennen. 


Gültigkeit: 5 Jahre


Antragsteller: JuLis Schwaben


Let´s talk about Sex-ism 


Let´s talk about Sex-ism 

Wir Junge Liberale Bayern sehen die Sexualaufklärung als einen integralen Bestandteil der allgemeinen Gesundheitsförderung, der zur Prävention möglicher negativer Folgen sexueller Aktivitäten beiträgt. Hierfür fordern wir die Reformierung der individuellen Sexualkundelehrpläne aller Schulen, bei welcher die besondere Ausgangslage jeder Schulart ausreichend berücksichtigt wird. 

Konkret fordern wir: 

  • regelmäßig stattfindenden Sexualkundeunterricht über die gesamte Schulzeit hinweg.  
  • die Abwendung aller Sexualaufklärungsprogramme von stigmatisierenden bzw. diskriminierenden Inhalten, die zu einer Einschränkung der sexuellen Entfaltung junger Menschen führen. 
  • die Implementierung eines Aufklärungsansatzes, der junge Menschen in ihrer sexuellen Identitätsfindung unterstützt und ihr Recht auf sexuelle Selbstbestimmung in den Fokus stellt und gleichzeitig die Ablehnung der sexuellen Aufklärung im Sinne des christlichen Menschenbildes des Bayerischen Kultusministeriums in den Richtlinien für die Familien und Sexualerziehung. 
  • Ausweitung der Erforschung von Sexualaufklärungsmethoden, ihrer Wirksamkeit und Harmonisierung mit den Bedürfnissen junger Menschen aller Altersgruppen. 
  • eine Intensivere Aufklärung und Behandlung von Themen wie:
    1. die Entwicklung eines gesunden Körpergefühls,
    2. Gefahren und Realitätsverlust durch Pornografie,
    3. sexuell Übertragbare Krankheiten außerhalb von HIV,
    4. zu Schwangerschaften und Schwangerschaftsabbrüchen,
    5. verschiedene Methoden der Kontrazeption (auch Jenseits von Pille und Kondom). 
  • eine frühe Aufklärung über sexuelle Übergriffe und Grenzüberschreitungen, vor allem bei Kindern, beispielsweise durch das Aufzeigen ihrer Rechte, mit Informationen zu Hilfsangeboten und einer Enttabuisierung des Themas. 
  • die Intensivierung der Sexualaufklärung an Bildungsinstitutionen durch verstärkte Aus- und Weiterbildung der fachlich zuständigen Lehrkräfte und Bereitstellung aller notwendigen Ressourcen, um hochwertige Aufklärungsarbeit für alle jungen Menschen durchzuführen. 
  • die Zusammenarbeit und Durchführung mit an Sexualaufklärung beteiligten Personen und Institutionen in Schulen, wie z. B. mit Sexualmedizinern, Medizinstudenten, Pro Familia, Psychologen, Gynäkologen und Urologen. Um eine Kontinuität der Durchführung sicherzustellen, ist eine Vergütung der Externen notwendig. 

Gültigkeit: 5 Jahre


Antragsteller: Acelya Aktas, Theresa Rudolf, LAK II Bildung & Kultur, Jennifer Kaiser-Steiner, Kerry Aileen Hoppe, Barbara Eggers, Analena Wilhelm, Jannik Jürß, Max Hansen, Anton Blanke, Marcel Quass, Anna Ahlfeld, Janine Deparade, Marco Preißinger, Felix H. Meyer


 

Familienplanung beginnt schon vor dem ersten Kind – selbstbestimmte Verhütung für junge Menschen gewährleisten 


Familienplanung beginnt schon vor dem ersten Kind – selbstbestimmte Verhütung für junge Menschen gewährleisten 

Wir Junge Liberale erachten die Erörterung menschlicher Sexualität, die umfassende Aufklärung junger Menschen und die gesellschaftliche Debatte über Sexualität und Verhütung für einen essenziellen Bestandteil einer offenen Gesellschaft. Der Abbau von Stigmata, Vorurteilen und Tabus in dieser Debatte ist nach unserer Auffassung unbedingte Voraussetzung für einen verantwortungsvollen und liberalen Umgang mit Sexualität. 

Dazu gehört für uns in erster Linie, Kinder und Jugendliche möglichst frühzeitig und umfassend über Sexualität und Verhütung zu informieren. Der Sexualkundeunterricht an Schulen soll deshalb nicht nur zur Vermittlung der Funktion menschlicher Fortpflanzung dienen, sondern auch zur Vermittlung des Spektrums möglicher Verhütungsmethoden in seiner gesamten Breite, sodass auch Jugendliche in die Lage versetzt werden, eine informierte und abgewogene Entscheidung hinsichtlich der Verwendung von Verhütungsmitteln zu treffen. 

Ebenso ist die Verfügbarkeit von verschiedenen Verhütungsmethoden eine unbedingte Voraussetzung für einen verantwortungsvollen Umgang mit Sexualität. Um gerade auch jüngeren, in Ausbildung befindlichen Menschen den Zugang zu Verhütungsmitteln unabhängig von der eigenen Einkommenssituation zu ermöglichen, soll die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für alle zugelassenen Verhütungsmittel bis zum Ende der ersten Berufsausbildung übernehmen. Zusätzlich sollen auch Kosten für Notfall-Verhütungsmittel bis zu drei Mal jährlich erstattungsfähig sein. So soll vor allem auch jungen Menschen mit geringem Einkommen der chancengerechte Zugang ermöglicht werden, sodass eine selbstbestimmte und eigenverantwortliche Familienplanung keine Frage des Einkommens ist. 

Um das bisher existierende Spektrum an Verhütungsmethoden insbesondere um weniger invasive Methoden zu erweitern, fordern wir weiterhin die Förderung der Entwicklung von alternativen Verhütungsmethoden aus Steuermitteln, sofern diese hinreichend erfolgsversprechend sind. Dies betrifft gleichermaßen Verhütungsmethoden für Männer und Frauen.


Gültigkeit: 10 Jahre


 Antragsteller: JuLis Schwaben


 

Psychische Gesundheit ist keine Gesundheit zweiter Priorität


Psychische Gesundheit ist keine Gesundheit zweiter Priorität – Psychotherapeutische Versorgung und Nachversorgung nachhaltig verbessern

Wir Junge Liberalen setzen uns für eine umfassende Reform des gesellschaftlichen und gesundheitspolitischen Umgangs mit psychischen Erkrankungen ein.

1. Prävention und gesellschaftliche Aufklärung

Langfristig kann sich unser Umgang mit psychischen Erkrankungen nur ändern, wenn wir deren gesellschaftliche Perzeption ändern. Die Stigmatisierung psychischer Erkrankungen führt dazu, dass viele Patienten zu spät eine Behandlung beginnen, unter Diskriminierung leiden und langsamer genesen. Ein Umdenken muss daher auf mehreren Ebenen erfolgen: Wir fordern eine umfassende Aufklärung über psychische Gesundheit in der Schule. Diese soll in den Lehrplan der Mittelstufe eingefügt werden. Erste Ansprechpartner bei psychischen Problemen sind meist Hausärzte. Daher muss auch hier eine weitergehende Sensibilisierung erfolgen, da sich psychische Erkrankung oftmals als somatische Beschwerden manifestieren und nicht zuverlässig erkannt werden. Zur gesamtgesellschaftlichen Aufklärung fordern wir eine umfassende Kampagne der BZgA zur Entstigmatisierung psychischer Probleme. Des Weiteren befürworten wir mehr Aufklärung der Patienten über Erkrankung, Medikamente und Therapiemöglichkeiten durch die Behandelnden, denn Arzt und Therapeut können dem Patienten zwar helfen- die Verantwortung für seine Gesundheit und den Genesungsprozess trägt jedoch jeder Patient selbst. Eine solche Aufklärung ist insofern Grundstein für einen mündigen Patienten, der dieser Verantwortung gerecht werden kann. Hierfür sollen auch Einzelgespräche mit dem Ziel der Psychoedukation sowie Patientenschulungen in Gruppen vergütet werden.

2. Ausbildung der psychologischen Psychotherapeuten

Die Reform der Psychotherapeutenausbildung von 2019 begrüßen wir grundsätzlich. Zu kurz kommen hierbei jedoch Personen mit abgeschlossenem Psychologiestudium, das ihnen bisher lebenslang die Zulassung zur Ausbildung erlaubte. Eine Übergangsregelung von 10 Jahren ist hier nicht ausreichend. Stattdessen muss die Möglichkeit geschaffen werden, die praktischen Elemente sowie Supervision des Psychotherapiemasterstudiengangs wahrzunehmen und anschließend ebenfalls eine Approbation zu erhalten. Weiterhin muss auch der neue Weg über das Studium eines polyvalenten Bachelorprogrammes und eines spezialisierten Masterprogrammes sowie die anschließende Weiterbildung grundsätzlich berufsbegleitend und in Teilzeit möglich bleiben.

3. Maßnahmen zur Verkürzung der Wartezeiten

Die jetzige Bedarfsplanung ist durch eine Reihe an systemischer Fehlern gebeutelt: • falsche empirische Angaben zur Häufigkeit von seelischen Erkrankungen innerhalb der Landbevölkerung im Vergleich zur Stadtbevölkerung • Zweifelhafte Annahmen zu Mitversorgungseffekten der Städte gegenüber der Umgebung • Keine regionalen Anpassungen an die Bevölkerungsstruktur Dieser planwirtschaftliche Ansatz hat es bis heute nicht geschafft, die Wartezeiten für eine psychotherapeutische Erstversorgung und für einen Richtlinienpsychotherapieplatz auf ein haltbares Maß zu reduzieren. Denken wir daher neu: Zukünftig soll jeder Psychotherapeut und Kinder- und Jugendpsychotherapeut sofort nach der Approbation das Recht auf freie Niederlassung und Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen erhalten. Gleiches gilt für Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie nach der Eintragung in das Facharztregister. Förderprogramme, die Psychotherapeuten zur Niederlassung in Regionen mit sehr hohen Wartezeiten anregen, sollen eingerichtet werden und laufen, bis die Wartezeit für einen psychotherapeutischen Ersttermin unter vier Wochen, für eine psychotherapeutische Akutbehandlung unter drei Wochen und für einen Therapieplatz der Richtlinienpsychotherapie unter drei Monaten liegt. Auch muss die Kommunikation mit den Terminservicestellen barrierefrei möglich sein, ebenso ihre Bekanntheit sichergestellt werden. Die Psychotherapie muss im 21. Jahrhundert ankommen. Psychotherapie im digitalen Wege muss bei Sicherstellung des Datenschutzes und der Datensicherheit erlaubt werden und mit den Krankenkassen abgerechnet werden können. Hierfür muss die Begrenzung auf 20% der Patienten dauerhaft aufgehoben werden.

4. Keine Segmentierung der psychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung, Modellprojekte vorantreiben

Im deutschen Gesundheitssystem stehen auf der einen Seite die Kliniken, auf der anderen die niedergelassenen Therapeuten und Psychiater. Wer nach stationärer Behandlung die Klinik verlässt, wird oftmals allein gelassen. Das bisherige Entlassmanagement der Kliniken ist oft unzureichend. Wir fordern eine angemessene Unterstützung der entlassenen Patienten, sich ggf. einen ambulanten Psychotherapieplatz, einen Platz in Einrichtungen für betreutes Wohnen, in Tageskliniken und Tagesstätten zu suchen. Nur so kann der, stationär erreichte Behandlungserfolg langfristig gesichert werden. Dies ist durch die bessere Vergütung dieses Entlassmanagements zu erreichen. Des Weiteren befürworten wir das Vorantreiben von Modellprojekten, die einen für den Patienten möglichst schonenden und nachhaltigen Übergang von stationärer zu ambulanter Behandlung erproben. Vorstellbar sind auf lange Sicht unter anderem Klinikformen, die je nach Zustand des Patienten stationäre, tagesklinische und ambulante Behandlungsformen anbieten – bei gleichbleibenden Behandlungsteams.

5. Vergütungssystem ohne Fehlanreize

Das Pauschalierende Entgeltsystem Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP) mit tagesgleichen Sätzen und grundsätzlicher Reduktion der Sätze nach 21 Tagen setzt Fehlanreize: So werden Patienten zu früh entlassen, sodass sie nach wenigen Wochen erneut eine stationäre Behandlung aufsuchen müssen. Stattdessen muss sich das Entgeltsystem an der Ressourcenintensität der Patienten orientieren. Das Ziel muss sein, Patienten zu entlassen, die nach erfolgreichem Entlassmanagement und ambulanter Weiterbehandlung möglichst ohne weiteren stationären Aufenthalt auskommen. Hierfür fordern wir die Abschaffung des PEPP und die Abrechnung nach erbrachten ärztlichen Leistungen für die gesamte Dauer der nach ärztlicher Einschätzung notwendigen Behandlung.

6. Unabhängige Kontrollen

Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen sind in besonderem Ausmaß schutzbedürftig. Seltene, unangekündigte Kontrollen in Kliniken und Einrichtungen betreuten Wohnens werden dieser Tatsache nicht gerecht. Wir fordern • zumindest jährliche, zwingend unangekündigte Kontrollen von unabhängiger Stelle • unabhängige Patientenfürsprecher, die weder Mitarbeiter noch ehemalige Mitarbeiter der Einrichtung sind • die Finanzierung unabhängiger Beschwerdestellen durch die Bezirke

7. Keine gesetzliche Stigmatisierung

Psychisch kranke Menschen dürfen keine gesetzliche Stigmatisierung erfahren. Wir fordern daher die umgehende Streichung des Art. 26 Abs. 5 BayPsychKHG und Art. 27 Abs. 4 BayPsychKHG. Diese fordern eine Meldung der psychiatrischen Einrichtung an die Kreisverwaltungsbehörde und zuständiger Polizeidienststelle bei Lockerungen der Unterbringung bzw. Entlassung aus der Unterbringung. Ein Psychisch- Kranken-Hilfe-Gesetz, das seinen Namen verdient, darf pauschalen Unterstellungen keinen Raum geben.

8. Gesetzliche Betreuer

Um sicherzustellen, dass Berufsbetreuer jedem ihrer Betreuten gerecht werden können, fordern wir eine Begrenzung der Anzahl an Betreuten pro Betreuer auf 40.

9. Kleinteiligere Evaluationen

Im Grundsatz begrüßen wir die Bemühungen des Gemeinsamen Bundesausschusses insbesondere durch die letzte Reform der Psychotherapie-Richtlinie die allgemeine Zugänglichkeit psychotherapeutischer Behandlung zu verbessern. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in der reformierten Psychotherapie-Richtlinie ebenfalls eine Evaluation der Reformeffekte beschlossen – allerdings erst vier bzw. fünf Jahre nach Reform. Im Hinblick auf die nach wie vor bestehenden Missstände halten wir im Grundsatz bei Reformbemühungen in diesem Bereich kleinteiligere Evaluation alle zwei Jahre für notwendig, um Probleme frühzeitig erkennen und angehen zu können.


Gültigkeit: 10 Jahre


Antragsteller: JuLis Oberbayern, LAK IV: Gesundheit


Schwangerschaftsabbrüche: Minderjährig und trotzdem mündig


Minderjährig und trotzdem mündig: Recht auf Selbstbestimmung auch bei Schwangerschaftsabbrüchen!


Wir JuLis fordern, dass bei minderjährigen Patientinnen zwischen dem 14. und 16. Lebensjahr der Betroffenen die Möglichkeit eingeräumt wird, ihre eigene Einsichtsfähigkeit richterlich im Eilverfahren bestätigen zulassen. Der Antrag soll formlos zu Protokoll der Geschäftsstelle des Gerichts zu stellen sein. Ausnahmsweise soll der Anwaltszwang entfallen, jedoch nur im Hinblick auf den ursprünglichen Antrag, nicht auf eventuelle Rechtsmittelverfahren gegen die Entscheidung des Gerichts.Grundsätzlich ist die Patientin im Rahmen der Schwangerschaftskonfliktberatung über die Möglichkeit zur Feststellung der Einsichtsfähigkeit zu informieren.


Gültigkeit: 5 Jahre


Antragsteller: BV Oberbayern

Blutspende in der heutigen Zeit


Die Jungen Liberalen Bayern fordern eine Lockerung der Blutspendevoraussetzungen im Hinblick darauf, dass es einen weitaus größeren Bedarf an gespendeten Blut gibt, als überhaupt verfügbar ist. So werden trotz des Mangels an ausreichenden Blutspenden immer noch Homosexuelle ausgeschlossen und durch die Klassifizierung als Risikogruppe unzutreffend klassifiziert, unabhängig davon ob sie nun seit Jahren in einer festen Partnerschaft leben, deshalb fordern die Julis: 

Statt des dauerhaften Ausschlusses, eine einjährige Rückstellung von Spendern nach Hochrisikoverhalten: 

  • Personen mit häufig wechselnden Sexualpartnern 
  • Sexarbeiter (m/w/d) 
  • Gefängnisinsassen 
  • Alkohol-, Medikamenten- und Drogenabhängige sowie dessen begründet Verdächtige 

Zudem sollte Homosexualität nicht mehr als Hochrisikoverhalten gelten, sondern das Risikoverhalten ausschlaggebend sein, ob jemand präventiv von der Spende ausgeschlossen wird. 


Gültigkeit: 5 Jahre


 

Corona-Krise: Notwendige Maßnahmen und Lehren


Die Corona-Pandemie hat uns alle fest im Griff. Sie zeigt auf dramatische Weise die Zerbrechlichkeit unserer globalen Gesellschaft und hat schon jetzt zu massiven Eingriffen in sowie unabsehbaren Folgen für unsere Art zu Leben geführt. Es ist jetzt in erster Linie wichtig, die Zahl der Toten durch COVID-19 einerseits und die langfristigen Folgen für Freiheit und Wohlstand andererseits möglichst gering zu halten. Diesbezüglich unterstützen wir JuLis Bayern die notwendigen Maßnahmen, die bisher von Staats- und Bundesregierung getroffen wurden. Allerdings gibt es einiges, was aus unserer Sicht noch notwendig ist oder vor dem wir warnen: 

  • Wir unterstützen die zeitlich befristeten Ausgangsbeschränkungen zur Eindämmung der Verbreitung von SARS-CoV-2. Jedoch dürfen diese und andere Freiheitsbeschränkungen zur Bewältigung der Coronakrise nur vorübergehende Maßnahmen bleiben und nicht zum Dauerzustand werden: Bereits jetzt sollte eine Exit-Strategie erarbeitet werden, unter welchen Voraussetzungen und wann diese spätestens wieder vollständig aufgehoben werden. Eine Ausgangssperre ohne Ausnahmen, etwa zum alleinigen Spazierengehen oder Sonnen im Park, lehnen wir ab. Zudem muss jede Notmaßnahme weiterhin unter parlamentarischer Kontrolle und Vorbehalt stehen. 
  • Das Ziel muss bleiben, die generellen Freiheitsbeschränkungen (zum Zwecke der „Mitigation“) schnellstmöglich wieder durch smartere Containment-, Kontroll- und Schutz-Strategien ersetzen zu können („Stop The Curve“). Dazu gehören etwa nur auf (potenziell) Infizierte und Risikogruppen beschränkte Isolationsmaßnahmen (Smart Distancing/individuelle Vigilanz). Auch die Zulassungsverfahren für Impfstoffe müssen, so weit wie medizinisch vertretbar, beschleunigt werden. Die Strategie der Herstellung einer Herdenimmunität durch die (wenn auch langsame, kontrollierte) Ansteckung von 60-70% der Bevölkerung sehen wir aufgrund der dadurch zu erwartenden großen Zahl an Todesopfern und Langzeitschäden sehr kritisch. Wir fordern zudem Politik und Wissenschaft auf, diesbezüglich eine offene und ehrliche Debatte mit der Bevölkerung zu führen. 
  • Zusätzlich befürworten wir, dass bei Verfügbarkeit der entsprechenden Antikörper-Tests auch bei der Abgabe von Blutspenden automatisch auf SARS-CoV-2-Antikörper getestet wird, ähnlich wie derzeit auf HIV. 
  • Ebenso sollten die innereuropäischen Grenzschließungen, sobald das möglich ist, durch Gesundheits-Schnellchecks an der Grenze ersetzt werden. Gerade medizinisches und pflegerisches Personal, sowie Saisonarbeiter(innen) sollten möglichst schnell die Grenze wieder überqueren können.  
  • Es muss sichergestellt werden, dass die Testkapazitäten ausreichen, um in Zukunft Infektionsketten vollständig nachvollziehen zu können. Wir begrüßen auch die beschleunigte Zulassung neuer Testmethoden und Ideen wie „Drive-Thru“-Testcenter, um möglichst viele Menschen testen und ggfs. isolieren zu können. 
  • Wo möglich (insbesondere im Fernverkehr) sollte eine (kostenlose) Reservierungspflicht eingeführt und nur jeder zweite Sitzplatz vergeben werden, damit Fahrgäste nicht direkt nebeneinander sitzen müssen. Ebenso sollte der Takt von Fahrplänen möglichst beibehalten und nicht verringert werden, um eine Fahrgast-Häufung zu vermeiden. Alternativ ist zu prüfen, ob normale Fahrkarten temporär auch zu Taxifahrtenentlang der Linien berechtigten sollen, um die Passagierdichte weiter auszudünnen. 
  • Wir fordern die Staatsregierung auf, eine Pflicht, oder zumindest Empfehlung auszusprechen, dass wer in geschlossenen Räumen mit anderen Menschen in Kontakt kommt (etwa im ÖPNV, Supermarkt oder auf der Arbeit) möglichst seine Mund und Nase bedecken soll zum Beispiel mit einfachem, auch selbstgebastelten, Mund-Nasen-Schutz. Auch Polizist(inn)en oder Paketzusteller(innen) sollten im Bürgerkontakt Mundschutzmasken tragen. Dafür muss deren Produktion nun mit allen Mitteln beschleunigt sowie, zunächst professionelle FFP2-Masken an medizinisches Personal und danach einfache OP-Masken auch an die Bevölkerung, verteilt werden. 
  • Ebenso sollten Leitlinien an die Besitzer(innen) von Supermärkten herausgegeben werden, die etwa regelmäßige Desinfektion von Einkaufswagen und Warentrennern, Abstandsmarkierungen vor der Kasse, sowie Obergrenzen für Kund(inn)en im Gebäude vorsehen. Auch eine Maskenpflicht können wir uns hier vorstellen. Unter diesen Auflagen sollte es aus unserer Sicht möglich sein, bald etwa Baumärkte, Blumenläden, Friseure und später auch andere Ladengeschäfte schrittweise wieder zu öffnen. 
  • Für die Dauer der Ausgangsbeschränkungen sollte für Arbeitnehmer(innen), die einer Bürobeschäftigung nachgehen, ein Rechtsanspruch auf Home Office eingeführt werden, soweit die Arbeitgeber(innen) keine zwingenden Gründe dagegen geltend machen können. Dies soll auch für Beschäftigte im Staatsdienst gelten. Zudem muss die Telearbeit generell entbürokratisiert werden. Wer sich selbst krank fühlt oder mit erkrankten Personen zusammenwohnt, soll solange nicht zur Arbeitsstelle kommen dürfen, bis die Betroffenen einen negativen SARS-CoV-2-Test vorweisen können. 
  • Das Kultusministerium sollte schnellstmöglich geeignete Videokonferenz-Programme zur Abhaltung von Tele-Unterricht prüfen und einsetzen. Die Bearbeitung von Arbeitsblättern im Selbststudium reicht uns nicht aus und kann echten Unterricht nicht ersetzen. Andere Länder machen vor, wie interaktiver Unterricht auch aus der Ferne funktionieren kann. 
  • Falls auch Anfang Mai noch keine Entwarnung bzgl. Corona gegeben werden kann, soll das Abitur weiter in die Sommerferien verschoben und nicht komplett ausfallen gelassen werden. Ein „Durchschnittsabitur“ aller bisher erbrachten Leistungen halten wir für unfair und sehen wir daher kritisch. Im Zweifel kann das Abitur (und auch andere Abschlussprüfungen) durchgeführt werden, indem die Schüler(innen) auf mehrere Klassenräume mit größeren Abständen zwischen den Arbeitsplätzen verteilt werden. 
  • Gerade viele Student(inn)en geraten durch ausfallende Nebenjobs, wegfallendes Einkommen ihrer unterhaltspflichtigen Eltern und fehlende Lohnfortzahlungen in finanzielle Schieflagen. Wir fordern daher, dass jede(r) Student(in) auf Antrag vorläufig und unbürokratisch den BAföG-Höchstsatz erhalten soll. Eine Bedürftigkeitsprüfung und eventuelle Rückzahlung sollen erst nachträglich stattfinden. Das Sommersemester 2020 soll zudem rechtlich als Freisemester anerkannt werden. Student(inn)en, die zur Krisenbewältigung freiwillig im Gesundheitswesen arbeiten, sollen ein weiteres Freisemester anerkannt bekommen und für diesen Zeitraum von den Rückzahlungspflichten des BAföG befreit werden.  
  • Durch die Coronakrise gerät insbesondere unsere Wirtschaft in große Gefahr: Gerade kleine Ladenbetriebe hatten von heute auf morgen oft gar keinen Umsatz mehr. Ihnen muss der Staat schnell und unbürokratisch unter die Arme greifen, um ihre Liquidität zu sichern und damit auch Arbeitsplätze zu erhalten. Auch die großzügige Senkung und Stundung der Steuerlast muss umgehend in’s Auge gefasst werden. Wir erneuern diesbezüglich auch unsere Forderung nach einem Zukunftsfonds, über den auf der einen Seite kleine, innovative Unternehmen von Wagniskapital und auf der anderen Seite private Anleger(innen) von höheren Zinsen profitieren können. 
  • Die von Bundes- und Staatsregierung aufgelegten Programme für Liquiditätshilfen in der akuten Krisensituation begrüßen wir. Jedoch ist unverständlich, warum hier seitens des Bundes lediglich Kleinst- und Großbetriebe berücksichtigt wurden, für den Mittelstand (zwischen 10 und 250 Beschäftigten) jedoch ausschließlich Garantien bzw. Bürgschaften für Kredite zur Verfügung gestellt wurden. Eine gleichartige Unterstützung des Mittelstandes mit kurzfristigen, nicht rückerstattungspflichtigen Liquiditätshilfen halten wir in solchen Krisensituationen für ebenfalls geboten. 
  • Auch außerhalb der Wirtschaft brauchen wir mehr Solidarität in Europa. Leider hat die Krise gezeigt, dass viele Länder sehr schnell unabgesprochen Binnengrenzen geschlossen haben, aber gleichzeitig keine Koordination für gemeinsame Maßnahmen stattgefunden hat. Gerade eine solche Krise, die uns alle gleichermaßen betrifft, sollte Anlass für ein gemeinsames Handeln sein. Es rächt sich nun, dass die Mitgliedstaaten der Europäischen Union bisher fast keine Kompetenzen in der Gesundheitspolitik und im Katastrophenschutz übertragen haben. Dadurch kann die EU nur tatenlos am Spielfeldrand zusehen. Das muss sich bald ändern. Insbesondere hinsichtlich Grenzschließungen, Verteilung von Personal und medizinischem Material sowie Nothilfen braucht es eine zentrale Koordinierungs- und Entscheidungsinstanz auf europäischer Ebene, die schnell und unabhängig handeln kann. Diese soll spätestens dann zuständig werden, wenn eine europaweite Epidemie oder ein anderweitiger Katastrophenfall festgestellt wird. 
  • Wir verurteilen weiterhin Einzelfälle, in denen etwa Hilfslieferungen in anderen Ländern für sich selbst beschlagnahmt wurden oder den ungarischen Regierungschef Victor Orbán, der die Krise zu nutzen versucht, um den demokratischen Rechtsstaat weiter zu untergraben. Gleichzeitig begrüßen wir die vielen solidarischen Hilfsmaßnahmen, wie die Lieferung von medizinischem Material und die Aufnahme von Intensivpatienten innerhalb Europas. Diese sollten auch in der Öffentlichkeitsarbeit prominenter kommuniziert werden. 
  • Obwohl in Deutschland erstklassige Grundlagenforschung betrieben wird, mangelt es hierzulande – auch in der Pharmazie und Medizin – häufig am Wagniskapital für die Umsetzung von konkreten Forschungsprojekten in die Praxis. Deshalb wird großartiges Wissen aus Deutschland oft an chinesische und amerikanische Investoren verkauft, die dieses dann an den Markt bringen. Wir wollen, dass Spitzentechnologie, wie Arzneimittel und Impfstoffe, auch aus Europa kommt. Deshalb muss wesentlich mehr Geld auch in pharmazeutische und medizinische Forschung und Entwicklung investiert werden. 
  • Wir erleben derzeit einen massiven Anstieg von Fake News im Internet, die auch gezielt von staatlichen Akteuren aus China und Russland gestreut werden. Gerade in einer Gesundheitskrise wie dieser gefährdet dies nicht nur den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft, sondern aktiv Gesundheit und Leben von Menschen. Deshalb müssen wir entschieden gegen derartige Desinformationskampagnen vorgehen, entsprechenden offensichtlichen Falschmeldungen im Netz entgegenwirken und dabei ggf. Radio- und TV-Lizenzen abzuerkennen. 
  • Spätestens die Corona-Pandemie hat deutlich gemacht, dass wir insbesondere, wenn es um Leben oder Tod geht, das Wissen der gesamten Weltgemeinschaft bündeln müssen und niemanden vom Zugang zu medizinischer Hilfe oder Forschung ausschließen dürfen. Wir fordern die Bundesregierung daher auf, sich auf internationaler Ebene dafür einzusetzen, die Republik China (Taiwan) umgehend in die Weltgesundheitsorganisation (WHO) aufzunehmen. Hierbei dürfen wir auch keine Rücksicht auf einzelne nationale Befindlichkeiten nehmen – insbesondere wenn das betreffende Land, die Volksrepublik China, in diesem Fall selbst durch großangelegte Vertuschungsaktionen maßgeblich für die weltweite Ausbreitung des Virus verantwortlich ist. 
  • Diese Versäumnisse des chinesischen Regimes müssen im Nachgang der Krise aufgearbeitet und zur Vermeidung erneuter Pandemien (etwa durch Entsendung unabhängiger Beobachter) behoben werden. Ebenso wird – etwa in Form eines Untersuchungsausschusses – kritisch aufzuarbeiten sein, wieso die Bundesregierung, auch aufgrund entsprechender Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI), erst so spät gehandelt hat, obwohl das Virus bereits monatelang bekannt war. Dies gilt auch für die, trotz entsprechender Warnungen, mangelnde Bevorratung von Schutzkleidung. Daraufhin werden die entsprechenden Konsequenzen zu ziehen sein, um dies in Zukunft zu verhindern. 
  • Andererseits hat die Krise uns auch positive Erkenntnisse aufgezeigt, die wir auch nach ihrem Ende nicht vergessen sollten: Sie hat uns gezeigt, wie stark der gesellschaftliche Zusammenhalt sein kann, wenn es darauf ankommt. Sie hat uns die vielfältigen Möglichkeiten und Chancen der Digitalisierung gezeigt, die wir weiter ausbauen müssen. Und sie hat uns gezeigt, wie hoch die Krankheitsgefahr ist, die etwa von unterlassener Hygiene und Händeschütteln ausgeht. 
  • Ebenso sollte die Krise uns gezeigt haben, wie wichtig einige kritische Berufe – ob Krankenpfleger(innen), Kassierer(innen) oder Polizist(inn)en – für uns alle sind, die wir künftig mehr wertschätzen und besser bezahlen sollten. Wir JuLis Bayern wollen an dieser Stelle ‚Danke!‘ an alle sagen, die auch unter widrigsten Umständen unser Land am Laufen gehalten haben! Als Zeichen der Anerkennung fordern wir zudem, dass für die Alltagsheld(inn)en der Corona-Krise (etwa für Krankenhaus- und Pflegepersonal, für kreative Ideen der Nachbarschaftshilfe, für Großspender(innen) von medizinischem Material und für andere besondere – etwa wissenschaftliche – Verdienste um die Bewältigung der Krise) ein eigenes Ehrenzeichen gestiftet wird; so wie es z.B. bei den Hochwassern 2002 und 2013 mit der „Einsatzmedaille Fluthilfe“ getan wurde. 

    Gültigkeit: 5 Jahre


    Antragsteller: Phil Hackemann, Felix Meyer, Michael Weigle, Tobias Weiskopf

Kindertagespflege wieder attraktiv machen


Die Jungen Liberalen Bayern fordern, dass Pflegetagekräfte unlimitiert Pflegeverhältnissen mit Kindern schließen dürfen, solange nicht mehr als fünf Kinder gleichzeitig betreut werden (vgl. § 43 Abs. 3 SGB VIII). Dementsprechend sollen Art. 9 Abs. 2 S. 1 und der Text „oder insgesamt mehr als 16“ in Art. 9 Abs. 2 S. 1 Nr 1 BayKiBiG ersatzlos gestrichen werden.


Gültigkeit: 5 Jahre


Antragsteller: BV Oberbayern


 

Homöopathie hat einen Platz in unserer Gesellschaft – aber nicht in der Apotheke!


Präambel:

Wir bekennen uns klar zu wissenschaftlicher Evidenz in der medizinischen Behandlung von Krankheiten.  Folglich stellen wir gemäß den aktuellsten wissenschaftlichen Erkenntnissen fest: Homöopathie besitzt – abgesehen eines möglichen Placebo-Effekts – keine erwiesene medizinische Wirksamkeit.


Maßnahmen zur Neuordnung des gesellschaftlichen Umgangs mit Homöopathie:

Deshalb fordern wir folgende Maßnahmen, um der Homöopathie in unserer Gesellschaft und der öffentlichen Wahrnehmung den Platz zuzuweisen, der gemäß der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse angebracht erscheint.

Hierzu sprechen wir uns für die folgenden Maßnahmen aus:

1. Wir fordern, die Klassifizierung von homöopathischen Präparaten als „Arzneimittel“ oder ihr firmieren unter ähnlichen Bezeichnungen zu untersagen, um eine klare Abgrenzung zwischen eben diesen alternativmedizinischen Produkten und Präparaten mit pharmakologisch klar nachgewiesener Wirksamkeit zu schaffen. Homöopathische Präparate sollen stattdessen als „Alternativheilkundliches Präparat“ klassifiziert und deutlich gekennzeichnet werden. Darüber hinaus soll auf der Verpackung und auf den Packungsbeilagen ein Hinweis angebracht werden, der wiedergibt, dass das vorliegende Produkt einer alternativheilkundlichen Lehre entspricht und dass die Wirksamkeit nach wissenschaftlicher Evidenz nicht bewiesen ist.

2. Wir fordern weiterhin, die Apothekenpflicht für homöopathische Präparate durch eine Änderung des § 44 AMG aufzuheben, ausgenommen solche Präparate, die allergische Reaktionen auslösen können. Stattdessen sollen homöopathische Präparate gemäß den einschlägigen Regularien zum Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln frei verkäuflich sein.

3. Wir fordern weiterhin die Pflicht für niedergelassene Mediziner und Heilpraktiker, vor der Behandlung mit homöopathischen Präparaten eine umfassende Aufklärung hinsichtlich wissenschaftlicher Erkenntnisse im Bezug auf die Wirksamkeit dieser Präparate durchzuführen. Diese soll schriftlich dokumentiert und vom Patienten unterzeichnet werden. Ein entsprechendes Formular ist vom Bundesministerium für Gesundheit bereitzustellen.

4. Wir fordern weiterhin, die Übernahme von homöopathischen Therapien (sowohl Anamnese und sonstige Behandlungsleistungen als auch Kosten für Präparate) durch die gesetzlichen Krankenversicherungen zu untersagen.

5. Homöopathie ist aus Anlage 3 zur ÄApprO zu streichen und mithin nicht länger als prüfungsrelevantes Wahlfach zur zweiten ärztlichen Prüfung zuzulassen.
Die genannten Maßnahmen sind entsprechend auch auf andere „besondere Therapierichtungen“ im Sinne des Arzneimittelgesetzes, namentlich die Anthroposophie, anzuwenden.


Gültigkeit: 5 Jahre


Antragssteller: BV Schwaben


 

Psychisch Kranken wirksam helfen!

Die Jungen Liberalen Bayern kritisieren den Beschluss des Bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfegesetzes (BayPsychKHG) und fordern dabei einige Verbesserungen. Wir begrüßen, dass einige Kritikpunkte, so die polizeiliche Unterbringungsdatei, aus dem Gesetzesentwurf entfernt wurden. Allerdings wollen wir nachhaltig Hilfestellung für ein selbstbestimmtes Leben der Betroffenen ermöglichen, wozu weitere Änderungen notwendig sind: Dabei muss der Fokus auf langfristiger Hilfestellung liegen. Dies beinhaltet auch ein möglichst hohes Angebot an ambulanter vor stationärer Versorgung.

Konkret bedeutet das für uns:

1. Keine Speicherung von Daten

Außerhalb des Bereichs von Strafverfolgung fordern wir, keinerlei Datenerhebung bei der Polizei vorzunehmen. Die Versorgung Kranker und die Informationssammlung des Staates dürfen nichts miteinander zu tun haben.

2. Kinder und Jugendliche mit Augenmaß behandeln

Im Falle von Kindern und Jugendlichen soll eine zivilrechtliche Unterbringung immer vor einer Unterbringung nach dem BayPsychKHG stehen. Dies soll im Gesetzestext festgehalten sein.

3. Krisenintervention beginnt mit der Aufnahme

Im BayPsychKHG soll eine automatisierte Möglichkeit der Krisenintervention nach der Unterbringung eines Patienten angeboten werden. Grundsätzlich soll die beschützende Unterbringung immer Ultima Ratio bleiben. Bevor es dazu kommt, soll auch die vorläufige polizeiliche Festnahme im Rahmen der Gefahrenabwehr mit anschließender amtsärztlicher Begutachtung geprüft werden. Dies verhindert richterlich angeordnete Zwangsaufenthalte in psychiatrischen Kliniken von bis zu sechs Wochen. Als Grundlage für solche Zwangsaufenthalte soll der Verlust derSelbstbestimmungsfähigkeit obligat als Kriterium eingeführt werden.

4. Am Ende entscheidet der Patient

Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung eines jeden Patienten soll unangetastet bleiben. Dabei fordern wir auch Auskünfte gegenüber staatlichen Behörden außerhalb der geltenden Gesetze zu unterlassen. Inwiefern derArbeitgeber unterrichtet wird, soll mit dem Patienten aktiv besprochen werden.

5. Die Behandlung endet nicht mit der Entlassung

Psychische Erkrankungen verlaufen im Großteil der Fälle chronisch und führen zu akuten Ausnahmezuständen. Zur Vermeidung ist eine ambulante psychotherapeutische Weiterbehandlung unablässig. Um diese zu gewährleisten,fordern wir in dringenden Fällen eine direkte Absprache mit niedergelassenen Psychotherapeuten zu erlauben und offensiv zu betreiben.  

6. Krisendienst intensivieren

Nach jeder Unterbringung soll ein Krisendienst hinzugezogen werden. Mit Einwilligung des Patienten und noch während des Aufenthaltes soll dieser, gemeinsam mit dem Patienten und seinen Angehörigen, eine Lösung für die Zeit nach der Akutbehandlung erarbeiten. Diese Aufgabe soll von den Bezirken getragen werden.

7. Beschwerden ernst nehmen

Um Fälle wie von Gustl Mollath zu verhindern, fordern wir eine Beschwerdestelle, bei der auf Missstände in Psychiatrien selbst bzw. im Rahmen der Unterbringung hingewiesen werden kann. Ein Qualitätsmanagement derPsychiatrien soll diesbezüglich in das Gesetz aufgenommen werden.


Gültigkeit: 10 Jahre


Antragssteller: BV Unterfranken