Schwangerschaftsabbrüche: Minderjährig und trotzdem mündig


Minderjährig und trotzdem mündig: Recht auf Selbstbestimmung auch bei Schwangerschaftsabbrüchen!


Wir JuLis fordern, dass bei minderjährigen Patientinnen zwischen dem 14. und 16. Lebensjahr der Betroffenen die Möglichkeit eingeräumt wird, ihre eigene Einsichtsfähigkeit richterlich im Eilverfahren bestätigen zulassen. Der Antrag soll formlos zu Protokoll der Geschäftsstelle des Gerichts zu stellen sein. Ausnahmsweise soll der Anwaltszwang entfallen, jedoch nur im Hinblick auf den ursprünglichen Antrag, nicht auf eventuelle Rechtsmittelverfahren gegen die Entscheidung des Gerichts.Grundsätzlich ist die Patientin im Rahmen der Schwangerschaftskonfliktberatung über die Möglichkeit zur Feststellung der Einsichtsfähigkeit zu informieren.


Gültigkeit: 5 Jahre


Antragsteller: BV Oberbayern

Blutspende in der heutigen Zeit


Die Jungen Liberalen Bayern fordern eine Lockerung der Blutspendevoraussetzungen im Hinblick darauf, dass es einen weitaus größeren Bedarf an gespendeten Blut gibt, als überhaupt verfügbar ist. So werden trotz des Mangels an ausreichenden Blutspenden immer noch Homosexuelle ausgeschlossen und durch die Klassifizierung als Risikogruppe unzutreffend klassifiziert, unabhängig davon ob sie nun seit Jahren in einer festen Partnerschaft leben, deshalb fordern die Julis: 

Statt des dauerhaften Ausschlusses, eine einjährige Rückstellung von Spendern nach Hochrisikoverhalten: 

  • Personen mit häufig wechselnden Sexualpartnern 
  • Sexarbeiter (m/w/d) 
  • Gefängnisinsassen 
  • Alkohol-, Medikamenten- und Drogenabhängige sowie dessen begründet Verdächtige 

Zudem sollte Homosexualität nicht mehr als Hochrisikoverhalten gelten, sondern das Risikoverhalten ausschlaggebend sein, ob jemand präventiv von der Spende ausgeschlossen wird. 


Gültigkeit: 5 Jahre


 

Corona-Krise: Notwendige Maßnahmen und Lehren


Die Corona-Pandemie hat uns alle fest im Griff. Sie zeigt auf dramatische Weise die Zerbrechlichkeit unserer globalen Gesellschaft und hat schon jetzt zu massiven Eingriffen in sowie unabsehbaren Folgen für unsere Art zu Leben geführt. Es ist jetzt in erster Linie wichtig, die Zahl der Toten durch COVID-19 einerseits und die langfristigen Folgen für Freiheit und Wohlstand andererseits möglichst gering zu halten. Diesbezüglich unterstützen wir JuLis Bayern die notwendigen Maßnahmen, die bisher von Staats- und Bundesregierung getroffen wurden. Allerdings gibt es einiges, was aus unserer Sicht noch notwendig ist oder vor dem wir warnen: 

  • Wir unterstützen die zeitlich befristeten Ausgangsbeschränkungen zur Eindämmung der Verbreitung von SARS-CoV-2. Jedoch dürfen diese und andere Freiheitsbeschränkungen zur Bewältigung der Coronakrise nur vorübergehende Maßnahmen bleiben und nicht zum Dauerzustand werden: Bereits jetzt sollte eine Exit-Strategie erarbeitet werden, unter welchen Voraussetzungen und wann diese spätestens wieder vollständig aufgehoben werden. Eine Ausgangssperre ohne Ausnahmen, etwa zum alleinigen Spazierengehen oder Sonnen im Park, lehnen wir ab. Zudem muss jede Notmaßnahme weiterhin unter parlamentarischer Kontrolle und Vorbehalt stehen. 
  • Das Ziel muss bleiben, die generellen Freiheitsbeschränkungen (zum Zwecke der „Mitigation“) schnellstmöglich wieder durch smartere Containment-, Kontroll- und Schutz-Strategien ersetzen zu können („Stop The Curve“). Dazu gehören etwa nur auf (potenziell) Infizierte und Risikogruppen beschränkte Isolationsmaßnahmen (Smart Distancing/individuelle Vigilanz). Auch die Zulassungsverfahren für Impfstoffe müssen, so weit wie medizinisch vertretbar, beschleunigt werden. Die Strategie der Herstellung einer Herdenimmunität durch die (wenn auch langsame, kontrollierte) Ansteckung von 60-70% der Bevölkerung sehen wir aufgrund der dadurch zu erwartenden großen Zahl an Todesopfern und Langzeitschäden sehr kritisch. Wir fordern zudem Politik und Wissenschaft auf, diesbezüglich eine offene und ehrliche Debatte mit der Bevölkerung zu führen. 
  • Zusätzlich befürworten wir, dass bei Verfügbarkeit der entsprechenden Antikörper-Tests auch bei der Abgabe von Blutspenden automatisch auf SARS-CoV-2-Antikörper getestet wird, ähnlich wie derzeit auf HIV. 
  • Ebenso sollten die innereuropäischen Grenzschließungen, sobald das möglich ist, durch Gesundheits-Schnellchecks an der Grenze ersetzt werden. Gerade medizinisches und pflegerisches Personal, sowie Saisonarbeiter(innen) sollten möglichst schnell die Grenze wieder überqueren können.  
  • Es muss sichergestellt werden, dass die Testkapazitäten ausreichen, um in Zukunft Infektionsketten vollständig nachvollziehen zu können. Wir begrüßen auch die beschleunigte Zulassung neuer Testmethoden und Ideen wie „Drive-Thru“-Testcenter, um möglichst viele Menschen testen und ggfs. isolieren zu können. 
  • Wo möglich (insbesondere im Fernverkehr) sollte eine (kostenlose) Reservierungspflicht eingeführt und nur jeder zweite Sitzplatz vergeben werden, damit Fahrgäste nicht direkt nebeneinander sitzen müssen. Ebenso sollte der Takt von Fahrplänen möglichst beibehalten und nicht verringert werden, um eine Fahrgast-Häufung zu vermeiden. Alternativ ist zu prüfen, ob normale Fahrkarten temporär auch zu Taxifahrtenentlang der Linien berechtigten sollen, um die Passagierdichte weiter auszudünnen. 
  • Wir fordern die Staatsregierung auf, eine Pflicht, oder zumindest Empfehlung auszusprechen, dass wer in geschlossenen Räumen mit anderen Menschen in Kontakt kommt (etwa im ÖPNV, Supermarkt oder auf der Arbeit) möglichst seine Mund und Nase bedecken soll zum Beispiel mit einfachem, auch selbstgebastelten, Mund-Nasen-Schutz. Auch Polizist(inn)en oder Paketzusteller(innen) sollten im Bürgerkontakt Mundschutzmasken tragen. Dafür muss deren Produktion nun mit allen Mitteln beschleunigt sowie, zunächst professionelle FFP2-Masken an medizinisches Personal und danach einfache OP-Masken auch an die Bevölkerung, verteilt werden. 
  • Ebenso sollten Leitlinien an die Besitzer(innen) von Supermärkten herausgegeben werden, die etwa regelmäßige Desinfektion von Einkaufswagen und Warentrennern, Abstandsmarkierungen vor der Kasse, sowie Obergrenzen für Kund(inn)en im Gebäude vorsehen. Auch eine Maskenpflicht können wir uns hier vorstellen. Unter diesen Auflagen sollte es aus unserer Sicht möglich sein, bald etwa Baumärkte, Blumenläden, Friseure und später auch andere Ladengeschäfte schrittweise wieder zu öffnen. 
  • Für die Dauer der Ausgangsbeschränkungen sollte für Arbeitnehmer(innen), die einer Bürobeschäftigung nachgehen, ein Rechtsanspruch auf Home Office eingeführt werden, soweit die Arbeitgeber(innen) keine zwingenden Gründe dagegen geltend machen können. Dies soll auch für Beschäftigte im Staatsdienst gelten. Zudem muss die Telearbeit generell entbürokratisiert werden. Wer sich selbst krank fühlt oder mit erkrankten Personen zusammenwohnt, soll solange nicht zur Arbeitsstelle kommen dürfen, bis die Betroffenen einen negativen SARS-CoV-2-Test vorweisen können. 
  • Das Kultusministerium sollte schnellstmöglich geeignete Videokonferenz-Programme zur Abhaltung von Tele-Unterricht prüfen und einsetzen. Die Bearbeitung von Arbeitsblättern im Selbststudium reicht uns nicht aus und kann echten Unterricht nicht ersetzen. Andere Länder machen vor, wie interaktiver Unterricht auch aus der Ferne funktionieren kann. 
  • Falls auch Anfang Mai noch keine Entwarnung bzgl. Corona gegeben werden kann, soll das Abitur weiter in die Sommerferien verschoben und nicht komplett ausfallen gelassen werden. Ein „Durchschnittsabitur“ aller bisher erbrachten Leistungen halten wir für unfair und sehen wir daher kritisch. Im Zweifel kann das Abitur (und auch andere Abschlussprüfungen) durchgeführt werden, indem die Schüler(innen) auf mehrere Klassenräume mit größeren Abständen zwischen den Arbeitsplätzen verteilt werden. 
  • Gerade viele Student(inn)en geraten durch ausfallende Nebenjobs, wegfallendes Einkommen ihrer unterhaltspflichtigen Eltern und fehlende Lohnfortzahlungen in finanzielle Schieflagen. Wir fordern daher, dass jede(r) Student(in) auf Antrag vorläufig und unbürokratisch den BAföG-Höchstsatz erhalten soll. Eine Bedürftigkeitsprüfung und eventuelle Rückzahlung sollen erst nachträglich stattfinden. Das Sommersemester 2020 soll zudem rechtlich als Freisemester anerkannt werden. Student(inn)en, die zur Krisenbewältigung freiwillig im Gesundheitswesen arbeiten, sollen ein weiteres Freisemester anerkannt bekommen und für diesen Zeitraum von den Rückzahlungspflichten des BAföG befreit werden.  
  • Durch die Coronakrise gerät insbesondere unsere Wirtschaft in große Gefahr: Gerade kleine Ladenbetriebe hatten von heute auf morgen oft gar keinen Umsatz mehr. Ihnen muss der Staat schnell und unbürokratisch unter die Arme greifen, um ihre Liquidität zu sichern und damit auch Arbeitsplätze zu erhalten. Auch die großzügige Senkung und Stundung der Steuerlast muss umgehend in’s Auge gefasst werden. Wir erneuern diesbezüglich auch unsere Forderung nach einem Zukunftsfonds, über den auf der einen Seite kleine, innovative Unternehmen von Wagniskapital und auf der anderen Seite private Anleger(innen) von höheren Zinsen profitieren können. 
  • Die von Bundes- und Staatsregierung aufgelegten Programme für Liquiditätshilfen in der akuten Krisensituation begrüßen wir. Jedoch ist unverständlich, warum hier seitens des Bundes lediglich Kleinst- und Großbetriebe berücksichtigt wurden, für den Mittelstand (zwischen 10 und 250 Beschäftigten) jedoch ausschließlich Garantien bzw. Bürgschaften für Kredite zur Verfügung gestellt wurden. Eine gleichartige Unterstützung des Mittelstandes mit kurzfristigen, nicht rückerstattungspflichtigen Liquiditätshilfen halten wir in solchen Krisensituationen für ebenfalls geboten. 
  • Auch außerhalb der Wirtschaft brauchen wir mehr Solidarität in Europa. Leider hat die Krise gezeigt, dass viele Länder sehr schnell unabgesprochen Binnengrenzen geschlossen haben, aber gleichzeitig keine Koordination für gemeinsame Maßnahmen stattgefunden hat. Gerade eine solche Krise, die uns alle gleichermaßen betrifft, sollte Anlass für ein gemeinsames Handeln sein. Es rächt sich nun, dass die Mitgliedstaaten der Europäischen Union bisher fast keine Kompetenzen in der Gesundheitspolitik und im Katastrophenschutz übertragen haben. Dadurch kann die EU nur tatenlos am Spielfeldrand zusehen. Das muss sich bald ändern. Insbesondere hinsichtlich Grenzschließungen, Verteilung von Personal und medizinischem Material sowie Nothilfen braucht es eine zentrale Koordinierungs- und Entscheidungsinstanz auf europäischer Ebene, die schnell und unabhängig handeln kann. Diese soll spätestens dann zuständig werden, wenn eine europaweite Epidemie oder ein anderweitiger Katastrophenfall festgestellt wird. 
  • Wir verurteilen weiterhin Einzelfälle, in denen etwa Hilfslieferungen in anderen Ländern für sich selbst beschlagnahmt wurden oder den ungarischen Regierungschef Victor Orbán, der die Krise zu nutzen versucht, um den demokratischen Rechtsstaat weiter zu untergraben. Gleichzeitig begrüßen wir die vielen solidarischen Hilfsmaßnahmen, wie die Lieferung von medizinischem Material und die Aufnahme von Intensivpatienten innerhalb Europas. Diese sollten auch in der Öffentlichkeitsarbeit prominenter kommuniziert werden. 
  • Obwohl in Deutschland erstklassige Grundlagenforschung betrieben wird, mangelt es hierzulande – auch in der Pharmazie und Medizin – häufig am Wagniskapital für die Umsetzung von konkreten Forschungsprojekten in die Praxis. Deshalb wird großartiges Wissen aus Deutschland oft an chinesische und amerikanische Investoren verkauft, die dieses dann an den Markt bringen. Wir wollen, dass Spitzentechnologie, wie Arzneimittel und Impfstoffe, auch aus Europa kommt. Deshalb muss wesentlich mehr Geld auch in pharmazeutische und medizinische Forschung und Entwicklung investiert werden. 
  • Wir erleben derzeit einen massiven Anstieg von Fake News im Internet, die auch gezielt von staatlichen Akteuren aus China und Russland gestreut werden. Gerade in einer Gesundheitskrise wie dieser gefährdet dies nicht nur den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft, sondern aktiv Gesundheit und Leben von Menschen. Deshalb müssen wir entschieden gegen derartige Desinformationskampagnen vorgehen, entsprechenden offensichtlichen Falschmeldungen im Netz entgegenwirken und dabei ggf. Radio- und TV-Lizenzen abzuerkennen. 
  • Spätestens die Corona-Pandemie hat deutlich gemacht, dass wir insbesondere, wenn es um Leben oder Tod geht, das Wissen der gesamten Weltgemeinschaft bündeln müssen und niemanden vom Zugang zu medizinischer Hilfe oder Forschung ausschließen dürfen. Wir fordern die Bundesregierung daher auf, sich auf internationaler Ebene dafür einzusetzen, die Republik China (Taiwan) umgehend in die Weltgesundheitsorganisation (WHO) aufzunehmen. Hierbei dürfen wir auch keine Rücksicht auf einzelne nationale Befindlichkeiten nehmen – insbesondere wenn das betreffende Land, die Volksrepublik China, in diesem Fall selbst durch großangelegte Vertuschungsaktionen maßgeblich für die weltweite Ausbreitung des Virus verantwortlich ist. 
  • Diese Versäumnisse des chinesischen Regimes müssen im Nachgang der Krise aufgearbeitet und zur Vermeidung erneuter Pandemien (etwa durch Entsendung unabhängiger Beobachter) behoben werden. Ebenso wird – etwa in Form eines Untersuchungsausschusses – kritisch aufzuarbeiten sein, wieso die Bundesregierung, auch aufgrund entsprechender Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI), erst so spät gehandelt hat, obwohl das Virus bereits monatelang bekannt war. Dies gilt auch für die, trotz entsprechender Warnungen, mangelnde Bevorratung von Schutzkleidung. Daraufhin werden die entsprechenden Konsequenzen zu ziehen sein, um dies in Zukunft zu verhindern. 
  • Andererseits hat die Krise uns auch positive Erkenntnisse aufgezeigt, die wir auch nach ihrem Ende nicht vergessen sollten: Sie hat uns gezeigt, wie stark der gesellschaftliche Zusammenhalt sein kann, wenn es darauf ankommt. Sie hat uns die vielfältigen Möglichkeiten und Chancen der Digitalisierung gezeigt, die wir weiter ausbauen müssen. Und sie hat uns gezeigt, wie hoch die Krankheitsgefahr ist, die etwa von unterlassener Hygiene und Händeschütteln ausgeht. 
  • Ebenso sollte die Krise uns gezeigt haben, wie wichtig einige kritische Berufe – ob Krankenpfleger(innen), Kassierer(innen) oder Polizist(inn)en – für uns alle sind, die wir künftig mehr wertschätzen und besser bezahlen sollten. Wir JuLis Bayern wollen an dieser Stelle ‚Danke!‘ an alle sagen, die auch unter widrigsten Umständen unser Land am Laufen gehalten haben! Als Zeichen der Anerkennung fordern wir zudem, dass für die Alltagsheld(inn)en der Corona-Krise (etwa für Krankenhaus- und Pflegepersonal, für kreative Ideen der Nachbarschaftshilfe, für Großspender(innen) von medizinischem Material und für andere besondere – etwa wissenschaftliche – Verdienste um die Bewältigung der Krise) ein eigenes Ehrenzeichen gestiftet wird; so wie es z.B. bei den Hochwassern 2002 und 2013 mit der „Einsatzmedaille Fluthilfe“ getan wurde. 

    Gültigkeit: 5 Jahre


    Antragsteller: Phil Hackemann, Felix Meyer, Michael Weigle, Tobias Weiskopf

Kindertagespflege wieder attraktiv machen


Die Jungen Liberalen Bayern fordern, dass Pflegetagekräfte unlimitiert Pflegeverhältnissen mit Kindern schließen dürfen, solange nicht mehr als fünf Kinder gleichzeitig betreut werden (vgl. § 43 Abs. 3 SGB VIII). Dementsprechend sollen Art. 9 Abs. 2 S. 1 und der Text „oder insgesamt mehr als 16“ in Art. 9 Abs. 2 S. 1 Nr 1 BayKiBiG ersatzlos gestrichen werden.


Gültigkeit: 5 Jahre


Antragsteller: BV Oberbayern


 

Homöopathie hat einen Platz in unserer Gesellschaft – aber nicht in der Apotheke!


Präambel:

Wir bekennen uns klar zu wissenschaftlicher Evidenz in der medizinischen Behandlung von Krankheiten.  Folglich stellen wir gemäß den aktuellsten wissenschaftlichen Erkenntnissen fest: Homöopathie besitzt – abgesehen eines möglichen Placebo-Effekts – keine erwiesene medizinische Wirksamkeit.


Maßnahmen zur Neuordnung des gesellschaftlichen Umgangs mit Homöopathie:

Deshalb fordern wir folgende Maßnahmen, um der Homöopathie in unserer Gesellschaft und der öffentlichen Wahrnehmung den Platz zuzuweisen, der gemäß der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse angebracht erscheint.

Hierzu sprechen wir uns für die folgenden Maßnahmen aus:

1. Wir fordern, die Klassifizierung von homöopathischen Präparaten als „Arzneimittel“ oder ihr firmieren unter ähnlichen Bezeichnungen zu untersagen, um eine klare Abgrenzung zwischen eben diesen alternativmedizinischen Produkten und Präparaten mit pharmakologisch klar nachgewiesener Wirksamkeit zu schaffen. Homöopathische Präparate sollen stattdessen als „Alternativheilkundliches Präparat“ klassifiziert und deutlich gekennzeichnet werden. Darüber hinaus soll auf der Verpackung und auf den Packungsbeilagen ein Hinweis angebracht werden, der wiedergibt, dass das vorliegende Produkt einer alternativheilkundlichen Lehre entspricht und dass die Wirksamkeit nach wissenschaftlicher Evidenz nicht bewiesen ist.

2. Wir fordern weiterhin, die Apothekenpflicht für homöopathische Präparate durch eine Änderung des § 44 AMG aufzuheben, ausgenommen solche Präparate, die allergische Reaktionen auslösen können. Stattdessen sollen homöopathische Präparate gemäß den einschlägigen Regularien zum Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln frei verkäuflich sein.

3. Wir fordern weiterhin die Pflicht für niedergelassene Mediziner und Heilpraktiker, vor der Behandlung mit homöopathischen Präparaten eine umfassende Aufklärung hinsichtlich wissenschaftlicher Erkenntnisse im Bezug auf die Wirksamkeit dieser Präparate durchzuführen. Diese soll schriftlich dokumentiert und vom Patienten unterzeichnet werden. Ein entsprechendes Formular ist vom Bundesministerium für Gesundheit bereitzustellen.

4. Wir fordern weiterhin, die Übernahme von homöopathischen Therapien (sowohl Anamnese und sonstige Behandlungsleistungen als auch Kosten für Präparate) durch die gesetzlichen Krankenversicherungen zu untersagen.

5. Homöopathie ist aus Anlage 3 zur ÄApprO zu streichen und mithin nicht länger als prüfungsrelevantes Wahlfach zur zweiten ärztlichen Prüfung zuzulassen.
Die genannten Maßnahmen sind entsprechend auch auf andere „besondere Therapierichtungen“ im Sinne des Arzneimittelgesetzes, namentlich die Anthroposophie, anzuwenden.


Gültigkeit: 5 Jahre


Antragssteller: BV Schwaben


 

Psychisch Kranken wirksam helfen!

Die Jungen Liberalen Bayern kritisieren den Beschluss des Bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfegesetzes (BayPsychKHG) und fordern dabei einige Verbesserungen. Wir begrüßen, dass einige Kritikpunkte, so die polizeiliche Unterbringungsdatei, aus dem Gesetzesentwurf entfernt wurden. Allerdings wollen wir nachhaltig Hilfestellung für ein selbstbestimmtes Leben der Betroffenen ermöglichen, wozu weitere Änderungen notwendig sind: Dabei muss der Fokus auf langfristiger Hilfestellung liegen. Dies beinhaltet auch ein möglichst hohes Angebot an ambulanter vor stationärer Versorgung.

Konkret bedeutet das für uns:

1. Keine Speicherung von Daten

Außerhalb des Bereichs von Strafverfolgung fordern wir, keinerlei Datenerhebung bei der Polizei vorzunehmen. Die Versorgung Kranker und die Informationssammlung des Staates dürfen nichts miteinander zu tun haben.

2. Kinder und Jugendliche mit Augenmaß behandeln

Im Falle von Kindern und Jugendlichen soll eine zivilrechtliche Unterbringung immer vor einer Unterbringung nach dem BayPsychKHG stehen. Dies soll im Gesetzestext festgehalten sein.

3. Krisenintervention beginnt mit der Aufnahme

Im BayPsychKHG soll eine automatisierte Möglichkeit der Krisenintervention nach der Unterbringung eines Patienten angeboten werden. Grundsätzlich soll die beschützende Unterbringung immer Ultima Ratio bleiben. Bevor es dazu kommt, soll auch die vorläufige polizeiliche Festnahme im Rahmen der Gefahrenabwehr mit anschließender amtsärztlicher Begutachtung geprüft werden. Dies verhindert richterlich angeordnete Zwangsaufenthalte in psychiatrischen Kliniken von bis zu sechs Wochen. Als Grundlage für solche Zwangsaufenthalte soll der Verlust derSelbstbestimmungsfähigkeit obligat als Kriterium eingeführt werden.

4. Am Ende entscheidet der Patient

Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung eines jeden Patienten soll unangetastet bleiben. Dabei fordern wir auch Auskünfte gegenüber staatlichen Behörden außerhalb der geltenden Gesetze zu unterlassen. Inwiefern derArbeitgeber unterrichtet wird, soll mit dem Patienten aktiv besprochen werden.

5. Die Behandlung endet nicht mit der Entlassung

Psychische Erkrankungen verlaufen im Großteil der Fälle chronisch und führen zu akuten Ausnahmezuständen. Zur Vermeidung ist eine ambulante psychotherapeutische Weiterbehandlung unablässig. Um diese zu gewährleisten,fordern wir in dringenden Fällen eine direkte Absprache mit niedergelassenen Psychotherapeuten zu erlauben und offensiv zu betreiben.  

6. Krisendienst intensivieren

Nach jeder Unterbringung soll ein Krisendienst hinzugezogen werden. Mit Einwilligung des Patienten und noch während des Aufenthaltes soll dieser, gemeinsam mit dem Patienten und seinen Angehörigen, eine Lösung für die Zeit nach der Akutbehandlung erarbeiten. Diese Aufgabe soll von den Bezirken getragen werden.

7. Beschwerden ernst nehmen

Um Fälle wie von Gustl Mollath zu verhindern, fordern wir eine Beschwerdestelle, bei der auf Missstände in Psychiatrien selbst bzw. im Rahmen der Unterbringung hingewiesen werden kann. Ein Qualitätsmanagement derPsychiatrien soll diesbezüglich in das Gesetz aufgenommen werden.


Gültigkeit: 10 Jahre


Antragssteller: BV Unterfranken


I’d do anything for Pflege, but I won’t sign that!

Die Jungen Liberalen Bayern lehnen das Volksbegehren “Stoppt den 16 Pflegenotstand an Bayerns Krankenhäusern” ab und verweisen auf die geltende Beschlusslage der JuLis Bayern.


Antragssteller: Barbara Eggers, Stefan Edenharder, Michael Käser, David Berends, Victoria Beyzer, Anton Blanke, Daniela Busse, Nils Gründer, Florian Kuhl, Ramin Nikkho, Selina Sahin, Lea Skapetze, Christoph Zander (verwiesen vom 95. Landeskongress)


Gültigkeit: 5 Jahre


 

Aktive Sterbehilfe legalisieren – für einen selbstbestimmten und würdevollen Tod


Die Jungen Liberalen fordern die Legalisierung der aktiven Sterbehilfe unter den
im Antrag aufgeführten Voraussetzungen:

 

I. Zielrichtung

Lebensschutz und die aktive Sterbehilfe sind keine kollidierenden Gegenpositionen, sondern vielmehr miteinander verbunden. Um Menschen mit suizidalen Gedanken erreichen zu können, müssen alle Gründe, die zu einer solchen Entscheidung führen, ernstgenommen und auf gleicher Augenhöhe begegnet werden. Aus diesem Grund sind neben der Eröffnung der Möglichkeit der Inanspruchnahme der aktiven Sterbehilfe eine hiermit verbundene optionale Behandlungsmöglichkeit zu verbinden.

 

II. Voraussetzungen

Der ernsthafte und unverfälschte Sterbewille muss durch den Betroffenen in dem dafür vorgesehenen Verfahren mehrfach und ausdrücklich geäußert werden.

Noch bevor überhaupt das Verfahren zur aktiven Sterbehilfe eröffnet werden kann, müssen den Betroffenen im Falle von physischen oder psychischen Erkrankungen optionale Behandlungsmöglichkeiten aufgezeigt und nahegelegt werden. Das Verfahren der aktiven Sterbehilfe kann erst eröffnet werden, wenn zumutbare Alternativen durchlaufen wurden. Für uns Junge Liberale steht der Heilungsprozess an erster Stelle.

Im Zeitpunkt der Abgabe der Willenserklärung zur Inanspruchnahme der Sterbehilfe muss das 18. Lebensjahr vollendet und der Betroffene uneingeschränkt geschäftsfähig sein. Eine Inanspruchnahme der aktiven Sterbehilfe soll auch für Minderjährige möglich sein, sofern eine Zustimmung des Familiengerichts vorliegt und sich der Minderjährige in einer medizinisch aussichtslosen Lage befindet und sich auf eine anhaltende, unerträgliche körperliche oder psychische Qual berufen kann, die nicht gelindert werden kann und die Folge eines schlimmen und unheilbaren unfall- oder krankheitsbedingten Leidens ist.

Dazu muss das hierfür vorgesehene und zwingende Verfahren durchlaufen werden.

 

III. Verfahren

Die Ernsthaftigkeit des Sterbewillens muss durch zwei unabhängige und in einem zeitlich angemessenen Abstand erstellte psychiatrische Gutachten attestiert werden. In diesem Rahmen soll ausgeschlossen werden, dass der Sterbewille die Folge einer temporären psychischen Erkrankung ist. Die Gutachten sind dem sich freiwillig zur Durchführung der aktiven Sterbehilfe bereiterklärendem Arzt vorzulegen. Sofern dies geschehen ist, kann die aktive Sterbehilfe durch einen geeigneten Arzt vollzogen werden. Eine hierfür einzurichtende Kommission überprüft noch vor dem Tod, ob beim bisherigen Vorgang keine Fehler unterlaufen sind.

Sollte die Ernsthaftigkeit des Sterbewunsches negativ beschieden werden, so ist der Betroffene an mögliche Hilfsstellen zu verweisen.

 

IV. Rechtliches

1. § 216 StGB ist so zu modifizieren, dass eine Strafbarkeit dann ausscheidet, wenn die gesetzlichen Anforderungen zur Durchführung der aktiven Sterbehilfe erfüllt sind.

2. § 217 StGB ist ersatzlos zu streichen.


Gültigkeit: 10 Jahre


Antragssteller: JuLis Niederbayern


 

Neue Wege für die Pflege – Entwurf einer liberalen Pflegereform


Präambel

Das deutsche Pflegesystem steht nicht am Abgrund; es ist schon einen Schritt weiter. Im Dezember 2017 waren in Deutschland 3,41 Millionen Menschen pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI). Aufgrund der Altersstruktur der Bevölkerung wird die Anzahl der Pflegebedürftigen in den kommenden Jahren drastisch ansteigen. Schon jetzt ist die Zahl der in der Pflege arbeitenden Menschen rückläufig. Wenn sich dieser Trend fortsetzt, werden bis 2030 laut Prognose des Deutschen Pflegerats etwa 300.000 Vollzeitkräfte in der Pflege fehlen. Ohne die zahlreichen Angehörigen, welche oft selbst die Pflege übernehmen, wäre das deutsche Pflegesystem bereits heute kollabiert.

Verstärkt wird dieses Problem durch die Überalterung unserer Gesellschaft: Nicht nur gibt es immer mehr Pflegebedürftige, es gibt auch immer weniger Menschen, die die Pflege leisten und finanzieren können. Hinzu kommen gesellschaftliche Entwicklungen wie die Urbanisierung, der Trend weg von der Mehrgenerationenfamilie, was dazu führt, dass immer häufiger keine Angehörigen vor Ort sind, die die Pflege leisten können.

Um diese Entwicklung aufzuhalten und die Herausforderungen, die hier auf uns als Gesellschaft zukommen, zu bewältigen, muss schnell gehandelt werden: Der Pflegeberuf muss attraktiver werden, durch Digitalisierung und Entbürokratisierung mehr Zeit für die Arbeit am Menschen gewonnen werden, die Selbstbestimmung der Pflegebedürftigen erhöht, die pflegenden Angehörigen unterstützt und eine nachhaltige Finanzierung geschaffen werden.

 

Fachkräfte suchen, finden, halten, bilden

Um den Personalmangel in der Pflege zu beheben gibt es mehrere Ansatzpunkte: Mehr Menschen, die eine Ausbildung zur Pflegekraft abschließen, Berufsaussteiger, die in den Pflegeberuf zurückkehren, Pflegekräfte in Teilzeit, die in Vollzeit wechseln, und Pflegekräfte aus dem Ausland. Gleichzeitig müssen wir die Pflegekräfte, die wir haben, im Beruf halten. Um dies zu erreichen, muss der Pflegeberuf attraktiver gestaltet werden.

Hierfür fordern die Jungen Liberalen:

  • die finanzielle Förderung von Umschulungen zum Pflegeberuf.
  • das Hinwirken der Politik im Rahmen der Pflegesatzverhandlungen darauf, dass die Kostenträger ein adäquates Entgelt für Fachkräfte refinanzieren.
  • die Aufwertung des Pflegeberufes durch die finanzielle Förderung von Fortbildungen, die Schaffung von weiteren Qualifizierungen, die die Übernahme weiterer Aufgaben erlauben, sowie die Schaffung von Möglichkeiten der Akademisierung.
  • die Erhöhung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch die Förderung von Kinderbetreuung, die auf die Arbeitszeiten von Pflegekräften eingehen.
  • die gezielte Werbung von ausländischen Pflegekräften aus Ländern, in denen hierdurch kein Defizit an Pflegekräften entsteht.
  • die Beschleunigung des Anerkennungsprozesses für ausländische Abschluss, z.B. durch die Zentralisierung beim Landesamt für Pflege. Hierbei ist auf ein adäquates Sprachlevel zu achten, insbesondere in der für den Arbeitsalltag benötigten Sprache.

Um eine adäquate Interessensvertretung für die Pflegefachkräfte zu gewährleisten, sprechen sich die Jungen Liberalen dafür aus, eine Bundespflegekammer und Landespflegekammern ohne Kammerzwang einzuführen.

 

Digitalisierung und Entbürokratisierung

Um die Pflege endlich fit für die Herausforderungen der Zukunft zu machen, ist für uns Junge Liberale klar, dass Arbeitsprozesse endlich digitalisiert und optimiert werden müssen. Unnötige Bürokratie und endloser Papierkrieg müssen der Vergangenheit angehören.

Um den Einrichtungen bei der Umsetzung der Digitalisierung unter die Arme zu greifen, fordern wir die Einrichtung einer verbundenen Kompetenz- und Koordinierungsstelle für Digitalisierung in der Pflege. Diese ist bei einem neu zu schaffenden Digitalministerium anzusiedeln. Hauptaufgabe dieser Stelle soll die Beratung bei Implementierung neuer Arbeitsprozesse, Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Einrichtungen und Unterstützung beim Change- Management sein. Dabei ist insbesondere darauf zu achten, dass persönliche Beratungsmöglichkeiten für das Personal zur Verfügung stehen, welches dabei hilft, Widerstände und Ängste vor den Neuerungen zu überwinden. Die Kosten für solche Investitionen zur Digitalisierung sind durch die Kostenträger zu übernehmen und durch Steuermittel zu fördern.

Auch der Papierkrieg in deutschen Pflegeheimen muss endlich enden, um den Pflegerinnen und Pflegern wieder mehr Zeit für ihre Hauptaufgabe zu geben: Die Sorge für pflegebedürftige Menschen. Deshalb fordern wir, neben der konsequenten Umstellung auf digitale Dokumentationsmethoden, unnötige Dokumentationspflichten abzubauen und dabei einheitliche, flächendeckende Standards zu implementieren. Diese haben auch Einzug in die Ausbildung zu halten.

Pflegekräfte sollen sich zukünftig auf die Kernaufgabe der Pfege fokusieren können. Pflege beschäftigt sich mit dem Menschen. Daher müssen sich auch die Tätigkeiten auf den Menschen selbst primär beziehen. Dies soll durch Assistenzsysteme unterstützt werden, sodass sich Pfleger auf menschliche Pflege und nicht eine rein körperliche Unterstützung konzentrieren können.

Um auch Menschen, die Zuhause gepflegt werden, eine merkliche Unterstützung zu leisten, fordern wir, die Förderung für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen gemäß § 40 SGB XI auf 10.000€ aufzustocken. Ausgestaltet werden soll dies zunächst als unbürokratischer und zinsloser Kredit. Nachträglich bekommen die Betroffenen die Möglichkeit, per Nachweis ihrer Bedürftigkeit den Kredit in einen Zuschuss umzuwandeln. Bei bestehender finanzieller Leistungsfähigkeit ist die Rückzahlung gestaffelt und flexibel einzurichten. Bei der Bemessung des Vermögens zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit ist das umzubauende Wohnobjekt, sofern es dem Betroffenen gehört, nicht zu berücksichtigen.

Die aktuelle Fachkräftequote in Pflegeheimen ist nicht evidenzbasiert und stellt die Einrichtungen vor große Herausforderungen. Deshalb fordern wir ihre Reform. Ersetzt werden soll sie durch ein Scoring-System, bei dem examinierten Fachkräften und Pflegehilfskräften eine bestimmte Punktzahl zugewiesen wird. Diese Punktzahl können die Pflegekräfte durch Fortbildungen und Lehrgänge erhöhen. Pro belegtem Platz ist folglich ein bestimmter Wert zu erreichen. Wie dies geschafft wird, liegt in der unternehmerischen Freiheit der Einrichtung. Bei der Ausarbeitung des Scoring-Systems ist auf einen evidenzbasierten Qualitätsindikator zu achten.

Die Überprüfungen, denen Pflegeeinrichtungen unterzogen werden, sollen in Zukunft durch eine unabhängige und aus Steuermitteln finanzierte Behörde erfolgen. Der MDK sowie die FQA sollen ihre bisherigen Kompetenzen in diesem Bereich vollständig an die neu zu schaffende Behörde abtreten. Für die Kontrollen ist den Einrichtungen ein Zeitraum von mehreren Wochen zu nennen. Innerhalb dieses Zeitraumes können durch die Einrichtung Sperrtage bzw. -wochen bestimmt werden. Ziel des neuen Systems ist Planbarkeit für die Einrichtungen, gleichzeitig soll verhindert werden, dass Einrichtungen Missstände nur für den Zeitraum einer angekündigten Kontrolle verbergen.

 

Selbstbestimmung und Innovation

Selbstbestimmung in allen Lebenslagen ist für uns Junge Liberale das Maß, an dem wir eine gute Versorgung messen, auch und gerade in der Pflege. Das aktuelle Pflegesystem lässt durch überbordende Bürokratie und starre Vorschriften nur wenig Platz für Markt und Entscheidungsfreiheit, sowohl auf Anbieter- als auch auf Nachfragerseite. Deshalb fordern wir die Einführung eines sogenannten Pflegebudgets. Dieses soll sich in der Höhe an den Leistungen der
stationären Pflege orientieren, und nicht wie jetzt nach der Versorgungsform, sondern nach dem jeweiligen Pflegegrad ausbezahlt werden. Die Qualitätssicherung soll durch ein Case-Management, sowie einen “Pflege-TÜV” gewährleistet werden, die dem Pflegebedürftigen durch Beratung, nicht durch Bevormundung, eine freie Wahl der Versorgung lassen. Dieser Paradigmenwechsel in der Pflege erlaubt es innovativen Anbietern neue Wege zu erproben, sowie den Pflegebedürftigen eine  echte Entlohnung familiärer und nachbarschaftlicher Pflege zu ermöglichen. Auch stehen die Jungen Liberalen für eine Auszahlung von Leistungen der Pflegeversicherung im Ausland, da die Menschen selbst entscheiden sollen, wo Sie ihren Lebensabend verbringen möchten.

Die Pflege von Menschen ist eine der drängendsten Herausforderungen unserer Zeit. Dabei haben auch die Kommunen ihren Teil dazu beizutragen, die soziale Infrastruktur für Pflegebedürftige zu verbessern. Hierbei setzen wir Jungen Liberalen auf die Kraft der Bürgerschaft und auf das Prinzip der Bürgerkommune. Diese Partnerschaft zwischen engagierter Zivilgesellschaft, Verwaltung und professionellen Anbietern verfolgt folgende Ziele und entspricht unserem Verständnis eines aktivierenden Sozialstaats:

  • Stärkung und Aktivierung der Bürgerschaft und zivilen Wohlfahrt
  • Förderung der individuellen Verantwortung der Bürger
  • Erweiterung der Partizipationsmöglichkeiten der Bürger am politischen und administrativen Geschehen
  • Implementierung einer effizienten Verwaltungsstruktur

 

Mithilfe von Quartiermanagement sollen die Kommunen die Bedürfnisse von Menschen mit Pflegebedarf vor Ort analysieren und gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern Angebote schaffen. Der Aufbau einer nachhaltigen und tragenden sozialen Infrastruktur sowie einer lebendigen Nachbarschaft ist im Sinne einer liberalen und kommunalen Gesundheits- und Pflegepolitik.

Darunter fallen insbesondere:

  • Anpassung der kommunalen Infrastruktur auf die Bedürfnisse von Pflegebedürftigen und das Schaffen bedarfsgerechten Wohnraums (Barrierefreiheit)
  • Schaffung einer tragenden sozialen Infrastruktur mit bedarfsgerechten Dienstleistungen und Angebote für Menschen mit Pflegebedarf, sowie den Aufbau eines Netzwerks aller beteiligten Organisationen im Quartier (Leistungserbringer, Bürgerschaft, Wirtschaft, Verwaltung)
  • Unterstützung und Koordinierung von ehrenamtlichen Initiativen wie Zeit-Tausch-Ringen, Selbsthilfegruppen oder Nachbarschaftsvereinen
  • Beratung von pflegenden Angehörigen durch Fachstellen für pflegende Angehörige oder Pflegestützpunkte (Case-Management) auf kommunaler Ebene.
  • Beratungsangebote für alternative Wohnformen und barrierearmen Umbau.

 

Die Kommunen sollen im Rahmen von Seniorenpolitischen Gesamtkonzepten den Bedarf eruieren und dementsprechend ausbauen.

Wir fordern für die Implementierung eines Quartiermanagements eine bessere und unbürokratischere Förderung seitens des Bundes und des Freistaats. Hierbei ist sowohl in sozialräumliche Infrastruktur wie Begegnungsräume zu investieren, wie auch in die personelle Ressource einer Quartiermanagerin/ eines Quartiermanagers.

Besonderes Augenmerk beim Ausbau von professionellen Dienstleistungen ist dabei auf die Kurzzeit- und Verhinderungspflege zu legen. Gemeinsam mit einem Sorgentelefon für Pflegende Angehörige bietet dieses eine wichtige Unterstützung für die ambulante Versorgung von Menschen mit Pflegebedarf.

 

Nachhaltige Finanzierung

Die Finanzierung der Pflege wird eine der größten Belastungsproben unserer Generation. Es ist darauf zu achten, die Lasten der pflegerischen Versorgung fair auf die Schultern aller Generationen zu verteilen. Deshalb lehnen wir eine Deckelung des Eigenanteils bei der Pflege und damit eine Vollkaskoversicherung kategorisch ab. Da die Pflege eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung ist, muss über die Bezuschussung der Pflegeversicherung durch Steuergelder diskutiert werden. Private und betriebliche Vorsorgesysteme sind staatlich zu fördern, damit das Risiko, bei Pflegebedürftigkeit arm zu werden, möglichst gering gehalten werden kann. Generell ist eine Reform der Pflegeversicherung anzudenken. Dabei plädieren die Jungen Liberalen für eine Zusammenlegung der gesetzlichen Pflege- und Krankenversicherung, um wettbewerbliche Elemente zu stärken und unnötige Doppelstrukturen abzuschaffen, sowie Synergien zu heben.Symbolpolitik, wie das Bayerische Landespflegegeld, die wenig bis gar keinen Nutzen für die Versorgung Pflegebedürftiger hat, lehnen wir ab.


Gültigkeit: 5 Jahre


Antragssteller: BV Schwaben, LAK Gesundheit


 

K.O.-Schlag für K.O.-Tropfen!


Jährlich werden allein in Deutschland mehrere hundert Menschen (überwiegend Frauen) Opfer von Eigentumsdelikten und Delikten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, bei denen eine durch den Täter gegen den Willen des Opfers mittels sogenannter Date-Rape-Drugs herbeigeführte Bewusstseinstrübung ausgenutzt wird. Genaue Opferzahlen sind aufgrund der nur kurzfristigen Nachweisbarkeit dieser Stoffe schwer festzumachen. Umso wichtiger ist es, die Verfügbarkeit solcher Stoffe einzuschränken bzw. ihre praktische Verwendbarkeit für eben solche Zwecke zu minimieren. Besonderes Augenmerk ist hierbei auf den Stoff Gamma-Butyrolacton zu legen. Unter den 5 gängigsten Substanzen, die als Date-Rape-Drugs verwendet werden, ist er der einzige, der nicht den Regelungen des Betäubungsmittelgesetzes unterliegt. Der Besitz und Erwerb sind nicht strafbar, die Abgabe unterliegt, abgesehen von einem freiwilligen Monitoring der Hersteller, keinerlei Beschränkungen.

Daher fordern die Jungen Liberalen Bayern, den als Lösungsmittel in der Industrie gängigen Stoff Gamma-Butyrolacton (GBL) ab sofort verpflichtend mit Bitterstoffen zu versetzen (Vergällung), um sicherzustellen, dass er sich nicht mehr zur Manipulation von Getränken und Speisen eignet. Nur in dieser vergällten Form soll GBL weiterhin frei erhältlich sein.

Außerdem ist unvergälltes GBL in den Anhang des Betäubungsmittelgesetzes aufzunehmen und somit dessen Regelungen zu unterwerfen.

Von diesen Regelungen ausgenommen werden soll unvergälltes GBL in den folgenden Fällen:

  1. Der Stoff bedarf aufgrund seines vorgesehenen Verwendungszwecks der chemischen Reinheit, beispielsweise in der Pharmaindustrie.
  2. Der Stoff ist zweckgebunden für eine Weiterverarbeitung vorgesehen, bei der das Endprodukt sich nachweislich nicht zur Manipulation von Speisen und Getränken eignet.

Die produzierenden und verarbeitenden Unternehmen haben dafür Sorge zu tragen, dass keinerlei unvergälltes GBL den Produktionskreislauf verlässt. Die Überwachung der beiden genannten Ausnahmen ist, nach dem Vorbild der gängigen Kontroll- und Überwachungsmechanismen der Pharma- und chemischen Industrie, staatliche Aufgabe.

Weiterhin fordern die JuLis Bayern, die Förderung der Aufklärung über Date-Rape-Drugs und Drogen unter dem Sammelbegriff „Liquid Ecstasy“ (welche GBL in vielen Fällen zumindest anteilig enthalten), zu verstärken. Hieran soll auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung mitwirken und direkt durch eigene Kampagnen und Initiativen oder indirekt durch Förderung bestehender Projekte die ausreichende Aufklärung von Jugendlichen sicherstellen. Zudem soll die Aufklärung durch eine Aufnahme des Themas in den Lehrplan an allen weiterführenden Schulen sichergestellt werden.


Gültigkeit: 10 Jahre


Antragssteller: BV Schwaben