Hebammen unterstützen – Qualität vor Quantität


Der Fachkräftemangel ist in vielen Branchen bereits ein großes Problem. Doch die Brisanz der Situation bei den Hebammen ist oftmals entscheidend über Leben eines Neugeborenen und seiner Mutter. Deshalb müssen in diesem Bereich dringend ein Umdenken und entsprechende Reformen stattfinden, damit auch im Falle steigender Geburtenraten jede Gebärende Hilfe bekommen kann. Der Landeskongress der Jungen Liberalen Bayern möge beschließen:

 

  1. 1 zu 1 Betreuung in der finalen Austreibungsphase. Aktuell, aufgrund des Fachkräftemangels, betreut eine Hebamme, vor allem als Angestellte eines Krankenhauses gleichzeitig mehrere Gebärende. Diese Parallel-Betreuung stellt in den Anfangsphase der Geburt kein Problem dar. In der finalen Austreibungsphase ist zur bestmöglichen Betreuung der Schwangeren die Verfügbarkeit einer Hebamme dagegen zwingend notwendig. Wir sagen, Qualität vor Quantität und fordern deshalb eine personelle Aufstockung und eine garantierte 1 zu 1 Betreuung in der kritischen Austreibungsphase!
  2. Steigerung der Attraktivität für Ausbilder und Auszubildende durch bessere Entlohnungen. Um eine personelle Aufstockung zu ermöglichen, muss bereits in der Ausbildung ein Umdenken stattfinden. Damit es genug Ausbilder gibt, müssen die Gehälter an den Grad der Verantwortung angepasst werden. Schließlich geht es dabei um Menschenleben. Dasselbe gilt für die Ausbildungsvergütung, denn bereits während des ersten Ausbildungsjahrs werden Praxisstunden an Krankenhäusern absolviert. Wir fordern eine angemessene Vergütung für die Ausbilder und eine bessere Ausbildungsentlohnung für die Auszubildenden. Nach der Ausbildung kommen die meisten Hebammen an staatlichen Einrichtungen unter und sind Arbeitszeiten von bis zu 12 Stunden bei hohem Stressfaktor ausgesetzt. Dafür müssen sie entsprechend entlohnt werden. Wir fordern eine angemessene Entlohnung der Hebammen an staatlichen Einrichtungen.
  3. Akademisierung des Hebammen-Berufes. Für eine schnelle Umsetzung der EU-Leitlinie zur Akademisierung des Hebammenberufs, fordern wir eine Konkretisierung der Studienmöglichkeiten an den bisher ausgewählten Hochschulen sowie eine einheitliche Modularisierung der Studiengänge.
  4. Unbürokratische Anerkennung von ausländischen Abschlüssen. Das Problem des Fachkräftemangels könnte durch den Zuzug vom ausländischen Fachpersonal gelöst werden. Für ausländische Absolventen fordert der Deutsche Staat eine vorausgehende 12jährige Schullaufbahn. Dadurch scheitert die Anerkennung der Diplome aus den EU- und Drittstaaten an den Zugangsvoraussetzungen. Wir fordern daher eine Anpassung der Zugangsvoraussetzungen für ausländische Hebammen an die geltenden Standards der Bundesrepublik.
  5. Um die Selbstständigkeit auch in Teilzeit zu fördern, fordern wir steuerfinanzielle Unterstützungen für die Haftpflichtbeiträge für selbstständige Hebammen.
  6. Kinderbetreuung für Hebammen rund um die Uhr ermöglichen. Kinder werden zu jeder Tageszeit geboren. Jede Geburt ist individuell und kann oftmals nicht auf zeitliche Rahmenbedingungen reduziert werden. Die Qualität der Arbeit einer Hebamme darf nicht davon abhängen, ob sie selbst Kinder vom Kindergarten abholen muss oder diese sich ohne Aufsicht befinden. Daher fordern wir Kindertagesstätten an den Krankenhäusern, die rund um die Uhr für die Kinderbetreuung zur Verfügung stehen und sowohl für betriebsinterne Hebammen, als auch für Selbstständige, die in diesem Krankenhaus tätig, zugänglich sind.

Gültigkeit: 5 Jahre


Antragssteller: BV Oberbayern


 

Medizinische Versorgung aufrechterhalten und auszubauen statt einzusparen!


Die Jungen Liberalen Bayern kritisieren den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) bezüglich der Anforderungen von Notaufnahmen. Auch die politische Agenda des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn, Wahlgeschenke auf Kosten der Notfallversorgung zu finanzieren, lehnen wir strikt ab.

 

Konkret fordern wir:

  • Auch künftig muss es möglich sein, Notaufnahmen ohne die beiden Fachabteilungen „Innere Medizin“ und „Chirurgie“ in Kombination zu betreiben.
  • Krankenhäusern der Schwerpunktversorgung muss es ebenso ermöglicht werden eine Notaufnahme zu unterhalten, sofern eine adäquate Akutversorgung der Patienten gewährleistet werden kann.
  • Für den Unterhalt einer Notaufnahme soll lediglich sichergestellt werden müssen, dass eine intensivmedizinische Weiterbehandlung möglich ist. Eine konkrete Zahl an vorhandenen Intensiv-betten lehnen wir ab.
  • Im Rahmen der ambulanten Versorgung sollen in Bayern regionale Lösungen erarbeitet werden statt an der zentralplanerischen derzeitigen Struktur festzuhalten.
  • Das System von Zu- und Abschlägen im Rahmen der Notfallversorgung soll abgeschafft werden.
  • Der Aufbau regionaler medizinischer Versorgungsnetze soll stattdessen gefördert werden.
  • Grundsätzlich sehen die Jungen Liberalen Unterfranken die Struktur des GBA kritisch und fordern eine Reformierung der Entscheidungsfindung, bei der Patientenvertreter gleichberechtigt auftreten können und eine bessere politische Legitimation erfolgt. Die Jungen Liberalen kritisieren außerdem die CSU in ihrer Funktion als Koalitionspartner in der Großen Koalition, da sie ohne ein Konzept über die Auswirkungen auf die anderen Notfallstrukturen (Rettungsdienst, KVB, Bereitschaftspraxen und Fahrdienst) zu haben, diesem Vorhaben zustimmt.

Gültigkeit: 5 Jahre


Antragssteller: BV Unterfranken (verwiesen vom 93. Landeskongress)


 

 

Krisenmanagement bei Epidemien

Die Jungen Liberalen fordern den Ausbau des Robert-Koch-Instituts zu einem kompetenten Public-Health-Institut, welches mit dem Programm „RKI 2010“ begonnen wurde, fortzusetzen und aus- zubauen. Die bisherigen personellen und infrastrukturellen Verstärkungen sollten durch zusätzliche Kompetenzen und Weisungsrechte ergänzt werden. Für den Fall von überregionalen, gesundheitsbedrohenden Situationen soll somit auch eine Konzentrierung der Zuständigkeit beim Bundesministerium für Gesundheit erfolgen.


Gültigkeit: 5 Jahre


Antragsteller: JuLis Niederbayern


Hinweis: Dieser Antrag wurde das erste Mal im Jahre 2013 beschlossen. Da seine Gültigkeit abgelaufen war, musste er erneut beschlossen werden.

Behandlung bei Kinder- und Jugendtherapeuten für Spätjugendliche öffnen

Die JuLis Bayern fordern die Erhöhung des maximalen Behandlungsalters bei Kinder- und Jugendtherapeuten auf 25 Jahre.


Gültigkeit: 10 Jahre


Antragsteller: BV Unterfranken

Organspende umfassend neu denken

Jeden Tag sterben in Deutschland drei Menschen, weil sie kein Spenderorgan bekommen. Wir haben die schlechtesten Transplantationszahlen seit 20 Jahren, obwohl die Spendebereitschaft in der Bevölkerung gestiegen ist. Die Warteliste ist auf 10.000 Patienten angewachsen. Für uns als Junge Liberale ist das nicht hinnehmbar. Organentnahmen sind momentan für die Krankenhäuser nicht kostendeckend. Bei immer stärkeren wirtschaftlichen Zwängen in den Kliniken wirkt sich dies negativ auf das Meldeverhalten an die Deutsche Stiftung für Organspende (DSO) aus. Hier muss die Aufwandsentschädigung auf ein kostendeckendes Niveau angehoben werden. Dies soll regelmäßig durch die DSO überprüft und sichergestellt werden. Bundesweit soll nach bayerischem Vorbild an großen Kliniken ein Arzt als Transplantationsbeauftragter freigestellt werden. Dabei soll der Schlüssel mindestens 0,1 Stellen pro 10 Intensivbetten sein. Er muss Hilfspersonal zur Verfügung gestellt bekommen und fungiert für umliegende, kleinere Krankenhäuser als Ansprechpartner. Seine Arbeit soll zur Qualitätssicherung durch die DSO wissenschaftlich begleitet werden. Hierfür sind der DSO entsprechende Bundesmittel zur Verfügung zu stellen. Wir sprechen uns für die Einführung des im Transplantationsgesetz beschlossenen Registers über die Entscheidung für oder gegen die Organspende aus. Die hier hinterlegte Entscheidung soll kostenlos geändert werden können; bei den kommunalen Behörden und im Internet über den E-Personalausweis. Der Inhalt der Entscheidung ist unter Gewährleistung einer umfassenden IT-Sicherheitsstruktur zu speichern und vor Zugriff und Veränderung durch unbefugte Dritte zu schützen. Gültig ist immer die zuletzt abgegebene Willenserklärung – schriftlich oder im Register eingetragen. Für die Auslegung der Mitteilung durch die Behörde ist auf den wahren Willen des Betroffenen und nicht auf den Wortlaut der Mitteilung abzustellen. Hierzu ist im Zweifel der wahre Wille des Betroffenen zu erforschen. Die Daten dürfen erst nach der ärztlichen Feststellung des Hirntodes abgerufen und verarbeitet werden. Sie sind nach Erreichen oder Entfallen des Zwecks sofort zu löschen, sofern nicht mehr die Möglichkeit einer weiteren Organspende besteht. Zur Information der Bürger soll die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung auch in den neuen Medien ausführlich über Organspende informieren. Zudem soll in allen Schulformen in den Jahrgangslehrplan der 9. Klasse eine Einheit über Organspende eingefügt werden. Diese muss rein sachlich und nicht wertend gestaltet werden und darf nicht durch eine Person mit mit kirchlicher Lehrerlaubnis durchgeführt werden.

Auch die Forschung kann einen wichtigen Beitrag zur Verringerung des Mangels an Transplantationsorganen leisten. Bestrebungen hierzu im Bereich Tissue Engineering und Xenotransplantation befürworten wir ausdrücklich. Die Entscheidung für oder gegen eine Organspende soll wie folgt geregelt werden:

„Modifizierte Entscheidungslösung“

Die Jungen Liberalen sprechen sich für die modifizierte Entscheidungslösung aus. Die modifizierte Entscheidungslösung sieht vor, dass jeder voll geschäftsfähige deutsche Staatsangehörige nach der Vollendung seines 18. Lebensjahres von der zuständigen Behörde um eine Auskunft hinsichtlich der Bereitschaft zur Organspende erbeten wird. Sollte innerhalb eines Zeitraums von einem Jahr keine Auskunft an die zuständige Behörde erfolgen, ist von einer Bereitschaft zur Organspende auszugehen. Die Jahresfrist zur Auskunftserteilung beginnt ab dem Zeitpunkt des Zugangs der Auskunftsanfrage. Falls keine Auskunft erteilt wird und damit die implizite Zustimmung zur Organspende gegeben wird, ist die zuständige Behörde dazu verpflichtet, den Bürger über seine Zustimmung und mögliche Widerspruchsmöglichkeiten in Kenntnis zu setzen. Unabhängig von der Entscheidung nach der Vollendung des 18.Lebensjahres sollen Minderjährige nach Vollendung ihres 14.Lebensjahres die Möglichkeit besitzen, sich, von sich aus, positiv zu einer Organspende zu äußern. Sämtliche Anfragen, Informationen und Formulare müssen den Betroffenen in leichter Sprache zu Verfügung gestellt werden. Sollte aufgrund der Einwilligungsfiktion von einer Bereitschaft zur Organspende ausgegangen werden, so ist auch diese Entscheidung jederzeit durch formlose Mitteilung an die zuständige Behörde widerrufbar.

Sollte die Explantation im Krankenhaus des Todeszeitpunkts aus irgendwelchen Gründen nicht möglich sein, soll es ein Konzept zum Transport des Spenders in ein geeignetes Krankenhaus geben.

Verstirbt ein EU-Bürger in einem anderen Mitgliedsstaat, gilt, unabhängig von der nationalen Organspenderegelung, dass zur Organentnahme eine ausdrückliche Zustimmung vorliegen muss.


Gültigkeit: 5 Jahre


Antragsteller: LAK Gesundheit, BV Oberbayern, BV Schwaben, BV Niederbayern

Wissen was drin ist!

Wissen was drin ist! Ja zu anonymen Drogentests, zur Bestimmung der Reinheit von Drogen

Beschluss

Präambel

Jedes Jahr geschehen viele Unfälle durch Überdosierung, Verunreinigung und Streckung bei dem Konsum von Drogen. Es besteht zudem ein zusätzliches, unkalkulierbares Risiko auf diesem unübersichtlichen Markt, durch die rasante Entwicklung von neuen Drogen und die Verwechslungsgefahr bei verschiedenen Substanzen (z.B. „Crystal Meth“ und Amphetaminen). Natürlich besteht immer ein unkalkulierbares Risiko bei dem Konsum von Drogen. Dennoch sehen die Jungen Liberalen Bayern Handlungsbedarf, um den oben genannten Risiken Herr zu werden. Deshalb fordern wir:

Die Legalisierung von sog. „Drug- Checking-Labs“. In solchen Laboren können Konsumenten anonym die Identität, Reinheit und den Gehalt von Drogen testen lassen.

1. Anonymität

Die Mitarbeiter eines „Drug-Checking-Labors“ unterliegen einer absoluten Schweigepflicht. Daten aus der Untersuchung dürfen nicht zur strafrechtlichen Verfolgung verwendet werden. Lediglich Daten über die jeweilige Substanz dürfen zu statistischen und wissenschaftlichen Zwecken herangezogen bzw. gespeichert werden.

2. Betreiber

Betreiber von „Drug-Checking-Labs“ müssen eine sog. „Drug-Checking-Zertifizierung“ erhalten, um den Betrieb aufnehmen zu dürfen. Diese Regelung gilt nicht für Apotheken.

3. „Drug-Checking-Zertifizierung“

Eine „Drug-Checking-Zertifizierung“ wird nur nach Überprüfung vom örtlichen Gesundheitsamt vergeben, wenn folgende Kriterien erfüllt werden:

a) Die Anonymität muss gewährleistet werden.

b) Nachweis, dass kein Handel oder Weiterverkauf von Proben betrieben wird.

c) Betreiber müssen neben den Untersuchungen, auch Aufklärung- und Suchtberatung durch speziell geschulte Sozialarbeiter anbieten.

4. Haftung

Das „Drug-Checking-Lab“ haftet in keinerlei Hinsicht für Kurz- und Langzeitfolgen, bei dem Konsum nach der Untersuchung.

5. Besitz, Kosten, Ergebnis

Das Labor kann für den Besitz der Drogenproben nicht strafrechtrechtlich verfolgt werden. Um Strafverfolgung unmittelbar vor den „Drug-Checking-Lab“ zu verhindern, soll die örtliche Polizei – ähnlich wie bei „Fixerbuden“ – auf Verfolgung in Laboren verzichten. Die Kosten für das „Drug-Checking“ sollen ohne Inanspruchnahme von Steuergeldern bestritten werden.


Gültigkeit: unbegrenzt


Antragsteller: BV Schwaben

Ja zum Chlorhühnchen!

Es mangelt derzeit an klaren Alternativen, den Infektionsdruck von konventionell hergestellten Produkten zu nehmen. Deshalb fordern wir die Europäische Union dazu auf, chlorbehandelte Produkte auf dem europäischen Markt zuzulassen. Die Jungen Liberalen Bayern sehen darin eine effiziente Möglichkeit, die Verbreitung von multiresistenten Keimen vorzubeugen.


Antragsteller: BV Schwaben

 

Mehr Koffein, mehr glückliche Leute

Staatliche Regelungen zum Koffeingehalt in Getränken sind zu streichen. Der bereits zwingend erforderliche Hinweis auf den erhöhten Gehalt (genaue Angabe in mg/100ml) zusammen mit einem – in den meisten Fällen von den Herstellern freiwillig angebrachten – Hinweis auf mögliche Gefahren für Kinder, Schwangere, Stillende und koffeinempfindliche Personen ist vollkommen ausreichend.

Im Rahmen bestehender Aufklärungsprogrammen soll auch auf die Gefahren des gleichzeitigen Konsums von Alkohol und Energy-Getränken hingewiesen werden.


Antragsteller: BV Mittelfranken


Alles ist Gift, alleine die Dosis macht’s. Theoretische Risiken im Fall einer leichtfertigen Überdosierung rechtfertigen keine staatliche Regelung zur Begrenzung eines Inhaltsstoffes. Dies gilt insbesondere für Koffein, das bereits seit Jahrhunderten als natürlicher Zusatzstoff eingesetzt wird und dessen Risiken nach dieser Erprobungsdauer als überschaubar eingeschätzt werden dürfen. Aktuell gilt in Deutschland eine zulässige Höchstmenge für Koffein von 32 mg/100ml in Getränken. Bei Kaffee- und Teegetränken muss gesetzlich allerdings gar nicht auf den Koffeingehalt hingewiesen werden. Dabei enthält Kaffee je nach Zubereitung bis zu 80 mg/100ml und schwarzer Tee bis zu 33 mg/100ml. Daneben ist z.B. auch in Schokolade Koffein enthalten (bis zu 90 mg/100g bei Bitterschokolade). Medien warnen bisweilen vor Gefahren des Koffeinkonsums. Die zugrunde liegenden Studien beziehen sich jedoch auf Risikogruppen (z.B. Herzschwäche und Schwangerschaft) oder auf Wechselwirkungen (insb. Alkohol). Es existiert keine medizinische Studie, die von Koffeinkonsum grundsätzlich abrät. Zudem wird davon ausgegangen, dass bei häufigem Konsum ein Gewöhnungseffekt auftritt und die Auswirkungen auf Blutkreislauf und Stoffwechsel dann ohnehin nur noch gering sind.

Neue Drogenpolitik

  • Die Jungen Liberalen fordern, den akzeptierenden Ansatz anstelle des bisher verfolgten repressiven Ansatzes zur Grundlage der Drogenpolitik zu machen.
  • Die Jungen Liberalen fordern die Ergänzung der bisherigen Drogenpolitik um eine vierte Säule, die Hilfe für Abhängige (Überlebenshilfe).
  • Die Jungen Liberalen fordern, betroffenen Städten und Gemeinden das Recht einzuräumen, Gesundheitsräume einzurichten.
  • Die Jungen Liberalen fordern, die Abgabe von Heroin an anderweitig nicht therapierbare Schwerstabhängige bundesweit durchzuführen und ausreichend zu finanzieren.
  • Die Jungen Liberalen fordern die Legalisierung der weichen Drogen Haschisch und Marijuana für Erwachsene.
  • Die Jungen Liberalen sprechen sich für einen erleichterten Einsatz von Drogen in der Medizin aus (vor allem natürliches Marijuana).
  • Die Jungen Liberalen fordern, dass der Konsum auf den privaten Bereich oder entsprechend gekennzeichnete, abgeschlossene Räumlichkeiten beschränkt bleiben soll. Der Konsum im Freien bleibt unangetastet.
  • Eine sinnvolle Präventionsarbeit, besonders bei Jugendlichen ab der Unterstufe und nicht erst in der 10ten Jahrgangsstufe, muss geleistet werden.

Gültigkeit: 5 Jahre


Antragsteller: Landesvorstand

Ja zu einem einheitlichen Gesetz zur Reproduktionsmedizin

Die Julis Bayern fordern ein einheitliches Reproduktionsgesetz. Die bisherigen Regelungen zu Samen- und Eizellspende sowie die Leihmutterschaft sollen in diesem Gesetz kodifiziert werden.

1. Allgemeiner Teil
Ein allgemeiner Teil dieses Gesetzes enthält Regelungen, die für alle Möglichkeiten ein Wunschkind (im Folgenden für ein aus einer Samen- oder Eizellspende entstandenes Kind) zu zeugen, gelten. Wir fordern:

  • Aufbewahrung der Spenderdaten nach dem „Erlanger Modell“ durch einen Notar 100 Jahre lang. Die Unterlagen müsse so geführt werden, dass eine Zuordnung jeder Spenderprobe zu dem
Empfänger gewährleistet werden kann. Diese Unterlagen enthalten: Identität und Screening-Ergebnisse des Spenders, Identität der Wunscheltern, sämtliche vertraglichen Vereinbarungen mit der Samenbank. Der behandelnde Arzt ist verpflichtet, die Samenbanken/Eizellenbanken über den Erfolg der Behandlung zu informieren. Daneben muss der Arzt aber auch selbst für eine aus- reichende Aufbewahrung sorgen, um eine doppelte Absicherung der Daten zu haben. Es muss gewährleistet sein, dass die Wunschkinder zu jedem Zeitpunkt Zugang zu den Daten der Spender haben.
  • Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen zum Adoptionsrecht (§§ 1741ff BGB) auch für Kinder, die aus Samen- oder Eizellspenden entstanden sind. Spenderschutz wird gewährleistet, indem vor allem § 1755 BGB, welcher die verwandtschaftlichen Beziehungen zu den leiblichen Eltern beendet, entsprechend angewandt wird. So wird der Spender vor unterhalts- oder erbrechtlichen Ansprüchen der Wunschkinder geschützt.
  • Information und Transparenz durch einen Leitfaden des Bundesfamilien- oder das Bundesgesundheitsministeriums. Es sollen u.a. psychologische Beratungsstellen genannt werden und Musterverträge zwischen Wunscheltern – Arzt, Arzt – Samenbank sowie Samenbank – Spender enthalten sein. Der Vertrag zwischen Wunscheltern und Arzt soll eine Befreiung von der Schweigepflicht des Arztes für den Vorgang enthalten, dass das Wunschkind nach Erreichen der Volljährigkeit Auskunft über die genetische Abstammung erhalten will. Ansonsten gewährleistet die Samenbank/Eizellenbank Anonymität des Spenders gegenüber den Wunscheltern.
  • Zugang zu reproduktionsmedizinischen Leistungen ist grundsätzlich unabhängig vom Familienstand. Eine aktive Gleichstellung von homosexuellen Paaren und Alleinstehenden ist anzustreben, soweit mit den Interessen des Wunschkindes vereinbar. Derzeit ist der Zugang zu Methoden der künstlichen Befruchtung in Richtlinien der Ärztekammer geregelt, also bloßen standesrechtlichen Regelungen, die wegen ihrer Grundrechtswesentlichkeit in einem Gesetz zu regeln sind.
  • Eine postmortale Befruchtung mit Spendersamen oder Spendereizellen ist nur mit ausdrücklicher Einwilligung für diesen Fall vorzunehmen.
  • Die Kosten für die künstliche Befruchtung sollen bis zu einer bestimmten Grenze von den Krankenkassen übernommen werden, damit alle Menschen einen Zugang zu dieser Art der Familiengründung haben können.
  • Die Regelungen über den Zeitpunkt zu dem die in Vitro gezeugten Embryonen eingepflanzt werden dürfen muss auf den aktuellen Stand der Wissenschaft angepasst werden.
  • Es muss eine Regelung für die „Adoption“ von zu viel produzierten Embryonen geben.

2. Samenspende

  • § 1600 Abs. 5 BGB ist geschlechtsneutral umzuformulieren, um auch lesbische Paare und al- lein stehende Frauen zu erfassen. Unverheiratete Paare müssen die Anerkennung der Vaterschaft in Vorhinein gewährleisten. Alleinstehende Frauen müssen nachweisen, dass dem Kind ein zweiter Unterhaltsverpflichteter zu Verfügung steht, falls die Mutter ausfällt, sonst kann der Samenspender nicht aus seiner Unterhaltspflicht entlassen werden.

3. Eizellspende

  • Die Eizellspende soll legalisiert werden.

4. Leihmutterschaft

  • Die Leihmutterschaft soll legalisiert werden.
  • § 1591 BGB muss auf die Leihmutterschaft angepasst werden.

Antragsteller: LAK Innen und Recht, Katharina Walter, Sabrina Böcking