I’d do anything for Pflege, but I won’t sign that!

Die Jungen Liberalen Bayern lehnen das Volksbegehren “Stoppt den 16 Pflegenotstand an Bayerns Krankenhäusern” ab und verweisen auf die geltende Beschlusslage der JuLis Bayern.


Antragssteller: Barbara Eggers, Stefan Edenharder, Michael Käser, David Berends, Victoria Beyzer, Anton Blanke, Daniela Busse, Nils Gründer, Florian Kuhl, Ramin Nikkho, Selina Sahin, Lea Skapetze, Christoph Zander (verwiesen vom 95. Landeskongress)


Gültigkeit: 5 Jahre


 

Aktive Sterbehilfe legalisieren – für einen selbstbestimmten und würdevollen Tod


Die Jungen Liberalen fordern die Legalisierung der aktiven Sterbehilfe unter den
im Antrag aufgeführten Voraussetzungen:

 

I. Zielrichtung

Lebensschutz und die aktive Sterbehilfe sind keine kollidierenden Gegenpositionen, sondern vielmehr miteinander verbunden. Um Menschen mit suizidalen Gedanken erreichen zu können, müssen alle Gründe, die zu einer solchen Entscheidung führen, ernstgenommen und auf gleicher Augenhöhe begegnet werden. Aus diesem Grund sind neben der Eröffnung der Möglichkeit der Inanspruchnahme der aktiven Sterbehilfe eine hiermit verbundene optionale Behandlungsmöglichkeit zu verbinden.

 

II. Voraussetzungen

Der ernsthafte und unverfälschte Sterbewille muss durch den Betroffenen in dem dafür vorgesehenen Verfahren mehrfach und ausdrücklich geäußert werden.

Noch bevor überhaupt das Verfahren zur aktiven Sterbehilfe eröffnet werden kann, müssen den Betroffenen im Falle von physischen oder psychischen Erkrankungen optionale Behandlungsmöglichkeiten aufgezeigt und nahegelegt werden. Das Verfahren der aktiven Sterbehilfe kann erst eröffnet werden, wenn zumutbare Alternativen durchlaufen wurden. Für uns Junge Liberale steht der Heilungsprozess an erster Stelle.

Im Zeitpunkt der Abgabe der Willenserklärung zur Inanspruchnahme der Sterbehilfe muss das 18. Lebensjahr vollendet und der Betroffene uneingeschränkt geschäftsfähig sein. Eine Inanspruchnahme der aktiven Sterbehilfe soll auch für Minderjährige möglich sein, sofern eine Zustimmung des Familiengerichts vorliegt und sich der Minderjährige in einer medizinisch aussichtslosen Lage befindet und sich auf eine anhaltende, unerträgliche körperliche oder psychische Qual berufen kann, die nicht gelindert werden kann und die Folge eines schlimmen und unheilbaren unfall- oder krankheitsbedingten Leidens ist.

Dazu muss das hierfür vorgesehene und zwingende Verfahren durchlaufen werden.

 

III. Verfahren

Die Ernsthaftigkeit des Sterbewillens muss durch zwei unabhängige und in einem zeitlich angemessenen Abstand erstellte psychiatrische Gutachten attestiert werden. In diesem Rahmen soll ausgeschlossen werden, dass der Sterbewille die Folge einer temporären psychischen Erkrankung ist. Die Gutachten sind dem sich freiwillig zur Durchführung der aktiven Sterbehilfe bereiterklärendem Arzt vorzulegen. Sofern dies geschehen ist, kann die aktive Sterbehilfe durch einen geeigneten Arzt vollzogen werden. Eine hierfür einzurichtende Kommission überprüft noch vor dem Tod, ob beim bisherigen Vorgang keine Fehler unterlaufen sind.

Sollte die Ernsthaftigkeit des Sterbewunsches negativ beschieden werden, so ist der Betroffene an mögliche Hilfsstellen zu verweisen.

 

IV. Rechtliches

1. § 216 StGB ist so zu modifizieren, dass eine Strafbarkeit dann ausscheidet, wenn die gesetzlichen Anforderungen zur Durchführung der aktiven Sterbehilfe erfüllt sind.

2. § 217 StGB ist ersatzlos zu streichen.


Gültigkeit: 10 Jahre


Antragssteller: JuLis Niederbayern


 

Neue Wege für die Pflege – Entwurf einer liberalen Pflegereform


Präambel

Das deutsche Pflegesystem steht nicht am Abgrund; es ist schon einen Schritt weiter. Im Dezember 2017 waren in Deutschland 3,41 Millionen Menschen pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI). Aufgrund der Altersstruktur der Bevölkerung wird die Anzahl der Pflegebedürftigen in den kommenden Jahren drastisch ansteigen. Schon jetzt ist die Zahl der in der Pflege arbeitenden Menschen rückläufig. Wenn sich dieser Trend fortsetzt, werden bis 2030 laut Prognose des Deutschen Pflegerats etwa 300.000 Vollzeitkräfte in der Pflege fehlen. Ohne die zahlreichen Angehörigen, welche oft selbst die Pflege übernehmen, wäre das deutsche Pflegesystem bereits heute kollabiert.

Verstärkt wird dieses Problem durch die Überalterung unserer Gesellschaft: Nicht nur gibt es immer mehr Pflegebedürftige, es gibt auch immer weniger Menschen, die die Pflege leisten und finanzieren können. Hinzu kommen gesellschaftliche Entwicklungen wie die Urbanisierung, der Trend weg von der Mehrgenerationenfamilie, was dazu führt, dass immer häufiger keine Angehörigen vor Ort sind, die die Pflege leisten können.

Um diese Entwicklung aufzuhalten und die Herausforderungen, die hier auf uns als Gesellschaft zukommen, zu bewältigen, muss schnell gehandelt werden: Der Pflegeberuf muss attraktiver werden, durch Digitalisierung und Entbürokratisierung mehr Zeit für die Arbeit am Menschen gewonnen werden, die Selbstbestimmung der Pflegebedürftigen erhöht, die pflegenden Angehörigen unterstützt und eine nachhaltige Finanzierung geschaffen werden.

 

Fachkräfte suchen, finden, halten, bilden

Um den Personalmangel in der Pflege zu beheben gibt es mehrere Ansatzpunkte: Mehr Menschen, die eine Ausbildung zur Pflegekraft abschließen, Berufsaussteiger, die in den Pflegeberuf zurückkehren, Pflegekräfte in Teilzeit, die in Vollzeit wechseln, und Pflegekräfte aus dem Ausland. Gleichzeitig müssen wir die Pflegekräfte, die wir haben, im Beruf halten. Um dies zu erreichen, muss der Pflegeberuf attraktiver gestaltet werden.

Hierfür fordern die Jungen Liberalen:

  • die finanzielle Förderung von Umschulungen zum Pflegeberuf.
  • das Hinwirken der Politik im Rahmen der Pflegesatzverhandlungen darauf, dass die Kostenträger ein adäquates Entgelt für Fachkräfte refinanzieren.
  • die Aufwertung des Pflegeberufes durch die finanzielle Förderung von Fortbildungen, die Schaffung von weiteren Qualifizierungen, die die Übernahme weiterer Aufgaben erlauben, sowie die Schaffung von Möglichkeiten der Akademisierung.
  • die Erhöhung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch die Förderung von Kinderbetreuung, die auf die Arbeitszeiten von Pflegekräften eingehen.
  • die gezielte Werbung von ausländischen Pflegekräften aus Ländern, in denen hierdurch kein Defizit an Pflegekräften entsteht.
  • die Beschleunigung des Anerkennungsprozesses für ausländische Abschluss, z.B. durch die Zentralisierung beim Landesamt für Pflege. Hierbei ist auf ein adäquates Sprachlevel zu achten, insbesondere in der für den Arbeitsalltag benötigten Sprache.

Um eine adäquate Interessensvertretung für die Pflegefachkräfte zu gewährleisten, sprechen sich die Jungen Liberalen dafür aus, eine Bundespflegekammer und Landespflegekammern ohne Kammerzwang einzuführen.

 

Digitalisierung und Entbürokratisierung

Um die Pflege endlich fit für die Herausforderungen der Zukunft zu machen, ist für uns Junge Liberale klar, dass Arbeitsprozesse endlich digitalisiert und optimiert werden müssen. Unnötige Bürokratie und endloser Papierkrieg müssen der Vergangenheit angehören.

Um den Einrichtungen bei der Umsetzung der Digitalisierung unter die Arme zu greifen, fordern wir die Einrichtung einer verbundenen Kompetenz- und Koordinierungsstelle für Digitalisierung in der Pflege. Diese ist bei einem neu zu schaffenden Digitalministerium anzusiedeln. Hauptaufgabe dieser Stelle soll die Beratung bei Implementierung neuer Arbeitsprozesse, Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Einrichtungen und Unterstützung beim Change- Management sein. Dabei ist insbesondere darauf zu achten, dass persönliche Beratungsmöglichkeiten für das Personal zur Verfügung stehen, welches dabei hilft, Widerstände und Ängste vor den Neuerungen zu überwinden. Die Kosten für solche Investitionen zur Digitalisierung sind durch die Kostenträger zu übernehmen und durch Steuermittel zu fördern.

Auch der Papierkrieg in deutschen Pflegeheimen muss endlich enden, um den Pflegerinnen und Pflegern wieder mehr Zeit für ihre Hauptaufgabe zu geben: Die Sorge für pflegebedürftige Menschen. Deshalb fordern wir, neben der konsequenten Umstellung auf digitale Dokumentationsmethoden, unnötige Dokumentationspflichten abzubauen und dabei einheitliche, flächendeckende Standards zu implementieren. Diese haben auch Einzug in die Ausbildung zu halten.

Pflegekräfte sollen sich zukünftig auf die Kernaufgabe der Pfege fokusieren können. Pflege beschäftigt sich mit dem Menschen. Daher müssen sich auch die Tätigkeiten auf den Menschen selbst primär beziehen. Dies soll durch Assistenzsysteme unterstützt werden, sodass sich Pfleger auf menschliche Pflege und nicht eine rein körperliche Unterstützung konzentrieren können.

Um auch Menschen, die Zuhause gepflegt werden, eine merkliche Unterstützung zu leisten, fordern wir, die Förderung für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen gemäß § 40 SGB XI auf 10.000€ aufzustocken. Ausgestaltet werden soll dies zunächst als unbürokratischer und zinsloser Kredit. Nachträglich bekommen die Betroffenen die Möglichkeit, per Nachweis ihrer Bedürftigkeit den Kredit in einen Zuschuss umzuwandeln. Bei bestehender finanzieller Leistungsfähigkeit ist die Rückzahlung gestaffelt und flexibel einzurichten. Bei der Bemessung des Vermögens zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit ist das umzubauende Wohnobjekt, sofern es dem Betroffenen gehört, nicht zu berücksichtigen.

Die aktuelle Fachkräftequote in Pflegeheimen ist nicht evidenzbasiert und stellt die Einrichtungen vor große Herausforderungen. Deshalb fordern wir ihre Reform. Ersetzt werden soll sie durch ein Scoring-System, bei dem examinierten Fachkräften und Pflegehilfskräften eine bestimmte Punktzahl zugewiesen wird. Diese Punktzahl können die Pflegekräfte durch Fortbildungen und Lehrgänge erhöhen. Pro belegtem Platz ist folglich ein bestimmter Wert zu erreichen. Wie dies geschafft wird, liegt in der unternehmerischen Freiheit der Einrichtung. Bei der Ausarbeitung des Scoring-Systems ist auf einen evidenzbasierten Qualitätsindikator zu achten.

Die Überprüfungen, denen Pflegeeinrichtungen unterzogen werden, sollen in Zukunft durch eine unabhängige und aus Steuermitteln finanzierte Behörde erfolgen. Der MDK sowie die FQA sollen ihre bisherigen Kompetenzen in diesem Bereich vollständig an die neu zu schaffende Behörde abtreten. Für die Kontrollen ist den Einrichtungen ein Zeitraum von mehreren Wochen zu nennen. Innerhalb dieses Zeitraumes können durch die Einrichtung Sperrtage bzw. -wochen bestimmt werden. Ziel des neuen Systems ist Planbarkeit für die Einrichtungen, gleichzeitig soll verhindert werden, dass Einrichtungen Missstände nur für den Zeitraum einer angekündigten Kontrolle verbergen.

 

Selbstbestimmung und Innovation

Selbstbestimmung in allen Lebenslagen ist für uns Junge Liberale das Maß, an dem wir eine gute Versorgung messen, auch und gerade in der Pflege. Das aktuelle Pflegesystem lässt durch überbordende Bürokratie und starre Vorschriften nur wenig Platz für Markt und Entscheidungsfreiheit, sowohl auf Anbieter- als auch auf Nachfragerseite. Deshalb fordern wir die Einführung eines sogenannten Pflegebudgets. Dieses soll sich in der Höhe an den Leistungen der
stationären Pflege orientieren, und nicht wie jetzt nach der Versorgungsform, sondern nach dem jeweiligen Pflegegrad ausbezahlt werden. Die Qualitätssicherung soll durch ein Case-Management, sowie einen “Pflege-TÜV” gewährleistet werden, die dem Pflegebedürftigen durch Beratung, nicht durch Bevormundung, eine freie Wahl der Versorgung lassen. Dieser Paradigmenwechsel in der Pflege erlaubt es innovativen Anbietern neue Wege zu erproben, sowie den Pflegebedürftigen eine  echte Entlohnung familiärer und nachbarschaftlicher Pflege zu ermöglichen. Auch stehen die Jungen Liberalen für eine Auszahlung von Leistungen der Pflegeversicherung im Ausland, da die Menschen selbst entscheiden sollen, wo Sie ihren Lebensabend verbringen möchten.

Die Pflege von Menschen ist eine der drängendsten Herausforderungen unserer Zeit. Dabei haben auch die Kommunen ihren Teil dazu beizutragen, die soziale Infrastruktur für Pflegebedürftige zu verbessern. Hierbei setzen wir Jungen Liberalen auf die Kraft der Bürgerschaft und auf das Prinzip der Bürgerkommune. Diese Partnerschaft zwischen engagierter Zivilgesellschaft, Verwaltung und professionellen Anbietern verfolgt folgende Ziele und entspricht unserem Verständnis eines aktivierenden Sozialstaats:

  • Stärkung und Aktivierung der Bürgerschaft und zivilen Wohlfahrt
  • Förderung der individuellen Verantwortung der Bürger
  • Erweiterung der Partizipationsmöglichkeiten der Bürger am politischen und administrativen Geschehen
  • Implementierung einer effizienten Verwaltungsstruktur

 

Mithilfe von Quartiermanagement sollen die Kommunen die Bedürfnisse von Menschen mit Pflegebedarf vor Ort analysieren und gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern Angebote schaffen. Der Aufbau einer nachhaltigen und tragenden sozialen Infrastruktur sowie einer lebendigen Nachbarschaft ist im Sinne einer liberalen und kommunalen Gesundheits- und Pflegepolitik.

Darunter fallen insbesondere:

  • Anpassung der kommunalen Infrastruktur auf die Bedürfnisse von Pflegebedürftigen und das Schaffen bedarfsgerechten Wohnraums (Barrierefreiheit)
  • Schaffung einer tragenden sozialen Infrastruktur mit bedarfsgerechten Dienstleistungen und Angebote für Menschen mit Pflegebedarf, sowie den Aufbau eines Netzwerks aller beteiligten Organisationen im Quartier (Leistungserbringer, Bürgerschaft, Wirtschaft, Verwaltung)
  • Unterstützung und Koordinierung von ehrenamtlichen Initiativen wie Zeit-Tausch-Ringen, Selbsthilfegruppen oder Nachbarschaftsvereinen
  • Beratung von pflegenden Angehörigen durch Fachstellen für pflegende Angehörige oder Pflegestützpunkte (Case-Management) auf kommunaler Ebene.
  • Beratungsangebote für alternative Wohnformen und barrierearmen Umbau.

 

Die Kommunen sollen im Rahmen von Seniorenpolitischen Gesamtkonzepten den Bedarf eruieren und dementsprechend ausbauen.

Wir fordern für die Implementierung eines Quartiermanagements eine bessere und unbürokratischere Förderung seitens des Bundes und des Freistaats. Hierbei ist sowohl in sozialräumliche Infrastruktur wie Begegnungsräume zu investieren, wie auch in die personelle Ressource einer Quartiermanagerin/ eines Quartiermanagers.

Besonderes Augenmerk beim Ausbau von professionellen Dienstleistungen ist dabei auf die Kurzzeit- und Verhinderungspflege zu legen. Gemeinsam mit einem Sorgentelefon für Pflegende Angehörige bietet dieses eine wichtige Unterstützung für die ambulante Versorgung von Menschen mit Pflegebedarf.

 

Nachhaltige Finanzierung

Die Finanzierung der Pflege wird eine der größten Belastungsproben unserer Generation. Es ist darauf zu achten, die Lasten der pflegerischen Versorgung fair auf die Schultern aller Generationen zu verteilen. Deshalb lehnen wir eine Deckelung des Eigenanteils bei der Pflege und damit eine Vollkaskoversicherung kategorisch ab. Da die Pflege eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung ist, muss über die Bezuschussung der Pflegeversicherung durch Steuergelder diskutiert werden. Private und betriebliche Vorsorgesysteme sind staatlich zu fördern, damit das Risiko, bei Pflegebedürftigkeit arm zu werden, möglichst gering gehalten werden kann. Generell ist eine Reform der Pflegeversicherung anzudenken. Dabei plädieren die Jungen Liberalen für eine Zusammenlegung der gesetzlichen Pflege- und Krankenversicherung, um wettbewerbliche Elemente zu stärken und unnötige Doppelstrukturen abzuschaffen, sowie Synergien zu heben.Symbolpolitik, wie das Bayerische Landespflegegeld, die wenig bis gar keinen Nutzen für die Versorgung Pflegebedürftiger hat, lehnen wir ab.


Gültigkeit: 5 Jahre


Antragssteller: BV Schwaben, LAK Gesundheit


 

K.O.-Schlag für K.O.-Tropfen!


Jährlich werden allein in Deutschland mehrere hundert Menschen (überwiegend Frauen) Opfer von Eigentumsdelikten und Delikten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, bei denen eine durch den Täter gegen den Willen des Opfers mittels sogenannter Date-Rape-Drugs herbeigeführte Bewusstseinstrübung ausgenutzt wird. Genaue Opferzahlen sind aufgrund der nur kurzfristigen Nachweisbarkeit dieser Stoffe schwer festzumachen. Umso wichtiger ist es, die Verfügbarkeit solcher Stoffe einzuschränken bzw. ihre praktische Verwendbarkeit für eben solche Zwecke zu minimieren. Besonderes Augenmerk ist hierbei auf den Stoff Gamma-Butyrolacton zu legen. Unter den 5 gängigsten Substanzen, die als Date-Rape-Drugs verwendet werden, ist er der einzige, der nicht den Regelungen des Betäubungsmittelgesetzes unterliegt. Der Besitz und Erwerb sind nicht strafbar, die Abgabe unterliegt, abgesehen von einem freiwilligen Monitoring der Hersteller, keinerlei Beschränkungen.

Daher fordern die Jungen Liberalen Bayern, den als Lösungsmittel in der Industrie gängigen Stoff Gamma-Butyrolacton (GBL) ab sofort verpflichtend mit Bitterstoffen zu versetzen (Vergällung), um sicherzustellen, dass er sich nicht mehr zur Manipulation von Getränken und Speisen eignet. Nur in dieser vergällten Form soll GBL weiterhin frei erhältlich sein.

Außerdem ist unvergälltes GBL in den Anhang des Betäubungsmittelgesetzes aufzunehmen und somit dessen Regelungen zu unterwerfen.

Von diesen Regelungen ausgenommen werden soll unvergälltes GBL in den folgenden Fällen:

  1. Der Stoff bedarf aufgrund seines vorgesehenen Verwendungszwecks der chemischen Reinheit, beispielsweise in der Pharmaindustrie.
  2. Der Stoff ist zweckgebunden für eine Weiterverarbeitung vorgesehen, bei der das Endprodukt sich nachweislich nicht zur Manipulation von Speisen und Getränken eignet.

Die produzierenden und verarbeitenden Unternehmen haben dafür Sorge zu tragen, dass keinerlei unvergälltes GBL den Produktionskreislauf verlässt. Die Überwachung der beiden genannten Ausnahmen ist, nach dem Vorbild der gängigen Kontroll- und Überwachungsmechanismen der Pharma- und chemischen Industrie, staatliche Aufgabe.

Weiterhin fordern die JuLis Bayern, die Förderung der Aufklärung über Date-Rape-Drugs und Drogen unter dem Sammelbegriff „Liquid Ecstasy“ (welche GBL in vielen Fällen zumindest anteilig enthalten), zu verstärken. Hieran soll auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung mitwirken und direkt durch eigene Kampagnen und Initiativen oder indirekt durch Förderung bestehender Projekte die ausreichende Aufklärung von Jugendlichen sicherstellen. Zudem soll die Aufklärung durch eine Aufnahme des Themas in den Lehrplan an allen weiterführenden Schulen sichergestellt werden.


Gültigkeit: 10 Jahre


Antragssteller: BV Schwaben


 

Hebammen unterstützen – Qualität vor Quantität


Der Fachkräftemangel ist in vielen Branchen bereits ein großes Problem. Doch die Brisanz der Situation bei den Hebammen ist oftmals entscheidend über Leben eines Neugeborenen und seiner Mutter. Deshalb müssen in diesem Bereich dringend ein Umdenken und entsprechende Reformen stattfinden, damit auch im Falle steigender Geburtenraten jede Gebärende Hilfe bekommen kann. Der Landeskongress der Jungen Liberalen Bayern möge beschließen:

 

  1. 1 zu 1 Betreuung in der finalen Austreibungsphase. Aktuell, aufgrund des Fachkräftemangels, betreut eine Hebamme, vor allem als Angestellte eines Krankenhauses gleichzeitig mehrere Gebärende. Diese Parallel-Betreuung stellt in den Anfangsphase der Geburt kein Problem dar. In der finalen Austreibungsphase ist zur bestmöglichen Betreuung der Schwangeren die Verfügbarkeit einer Hebamme dagegen zwingend notwendig. Wir sagen, Qualität vor Quantität und fordern deshalb eine personelle Aufstockung und eine garantierte 1 zu 1 Betreuung in der kritischen Austreibungsphase!
  2. Steigerung der Attraktivität für Ausbilder und Auszubildende durch bessere Entlohnungen. Um eine personelle Aufstockung zu ermöglichen, muss bereits in der Ausbildung ein Umdenken stattfinden. Damit es genug Ausbilder gibt, müssen die Gehälter an den Grad der Verantwortung angepasst werden. Schließlich geht es dabei um Menschenleben. Dasselbe gilt für die Ausbildungsvergütung, denn bereits während des ersten Ausbildungsjahrs werden Praxisstunden an Krankenhäusern absolviert. Wir fordern eine angemessene Vergütung für die Ausbilder und eine bessere Ausbildungsentlohnung für die Auszubildenden. Nach der Ausbildung kommen die meisten Hebammen an staatlichen Einrichtungen unter und sind Arbeitszeiten von bis zu 12 Stunden bei hohem Stressfaktor ausgesetzt. Dafür müssen sie entsprechend entlohnt werden. Wir fordern eine angemessene Entlohnung der Hebammen an staatlichen Einrichtungen.
  3. Akademisierung des Hebammen-Berufes. Für eine schnelle Umsetzung der EU-Leitlinie zur Akademisierung des Hebammenberufs, fordern wir eine Konkretisierung der Studienmöglichkeiten an den bisher ausgewählten Hochschulen sowie eine einheitliche Modularisierung der Studiengänge.
  4. Unbürokratische Anerkennung von ausländischen Abschlüssen. Das Problem des Fachkräftemangels könnte durch den Zuzug vom ausländischen Fachpersonal gelöst werden. Für ausländische Absolventen fordert der Deutsche Staat eine vorausgehende 12jährige Schullaufbahn. Dadurch scheitert die Anerkennung der Diplome aus den EU- und Drittstaaten an den Zugangsvoraussetzungen. Wir fordern daher eine Anpassung der Zugangsvoraussetzungen für ausländische Hebammen an die geltenden Standards der Bundesrepublik.
  5. Um die Selbstständigkeit auch in Teilzeit zu fördern, fordern wir steuerfinanzielle Unterstützungen für die Haftpflichtbeiträge für selbstständige Hebammen.
  6. Kinderbetreuung für Hebammen rund um die Uhr ermöglichen. Kinder werden zu jeder Tageszeit geboren. Jede Geburt ist individuell und kann oftmals nicht auf zeitliche Rahmenbedingungen reduziert werden. Die Qualität der Arbeit einer Hebamme darf nicht davon abhängen, ob sie selbst Kinder vom Kindergarten abholen muss oder diese sich ohne Aufsicht befinden. Daher fordern wir Kindertagesstätten an den Krankenhäusern, die rund um die Uhr für die Kinderbetreuung zur Verfügung stehen und sowohl für betriebsinterne Hebammen, als auch für Selbstständige, die in diesem Krankenhaus tätig, zugänglich sind.

Gültigkeit: 5 Jahre


Antragssteller: BV Oberbayern


 

Medizinische Versorgung aufrechterhalten und auszubauen statt einzusparen!


Die Jungen Liberalen Bayern kritisieren den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) bezüglich der Anforderungen von Notaufnahmen. Auch die politische Agenda des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn, Wahlgeschenke auf Kosten der Notfallversorgung zu finanzieren, lehnen wir strikt ab.

 

Konkret fordern wir:

  • Auch künftig muss es möglich sein, Notaufnahmen ohne die beiden Fachabteilungen „Innere Medizin“ und „Chirurgie“ in Kombination zu betreiben.
  • Krankenhäusern der Schwerpunktversorgung muss es ebenso ermöglicht werden eine Notaufnahme zu unterhalten, sofern eine adäquate Akutversorgung der Patienten gewährleistet werden kann.
  • Für den Unterhalt einer Notaufnahme soll lediglich sichergestellt werden müssen, dass eine intensivmedizinische Weiterbehandlung möglich ist. Eine konkrete Zahl an vorhandenen Intensiv-betten lehnen wir ab.
  • Im Rahmen der ambulanten Versorgung sollen in Bayern regionale Lösungen erarbeitet werden statt an der zentralplanerischen derzeitigen Struktur festzuhalten.
  • Das System von Zu- und Abschlägen im Rahmen der Notfallversorgung soll abgeschafft werden.
  • Der Aufbau regionaler medizinischer Versorgungsnetze soll stattdessen gefördert werden.
  • Grundsätzlich sehen die Jungen Liberalen Unterfranken die Struktur des GBA kritisch und fordern eine Reformierung der Entscheidungsfindung, bei der Patientenvertreter gleichberechtigt auftreten können und eine bessere politische Legitimation erfolgt. Die Jungen Liberalen kritisieren außerdem die CSU in ihrer Funktion als Koalitionspartner in der Großen Koalition, da sie ohne ein Konzept über die Auswirkungen auf die anderen Notfallstrukturen (Rettungsdienst, KVB, Bereitschaftspraxen und Fahrdienst) zu haben, diesem Vorhaben zustimmt.

Gültigkeit: 5 Jahre


Antragssteller: BV Unterfranken (verwiesen vom 93. Landeskongress)


 

 

Krisenmanagement bei Epidemien

Die Jungen Liberalen fordern den Ausbau des Robert-Koch-Instituts zu einem kompetenten Public-Health-Institut, welches mit dem Programm „RKI 2010“ begonnen wurde, fortzusetzen und aus- zubauen. Die bisherigen personellen und infrastrukturellen Verstärkungen sollten durch zusätzliche Kompetenzen und Weisungsrechte ergänzt werden. Für den Fall von überregionalen, gesundheitsbedrohenden Situationen soll somit auch eine Konzentrierung der Zuständigkeit beim Bundesministerium für Gesundheit erfolgen.


Gültigkeit: 5 Jahre


Antragsteller: JuLis Niederbayern


Hinweis: Dieser Antrag wurde das erste Mal im Jahre 2013 beschlossen. Da seine Gültigkeit abgelaufen war, musste er erneut beschlossen werden.

Behandlung bei Kinder- und Jugendtherapeuten für Spätjugendliche öffnen

Die JuLis Bayern fordern die Erhöhung des maximalen Behandlungsalters bei Kinder- und Jugendtherapeuten auf 25 Jahre.


Gültigkeit: 10 Jahre


Antragsteller: BV Unterfranken

Organspende umfassend neu denken

Jeden Tag sterben in Deutschland drei Menschen, weil sie kein Spenderorgan bekommen. Wir haben die schlechtesten Transplantationszahlen seit 20 Jahren, obwohl die Spendebereitschaft in der Bevölkerung gestiegen ist. Die Warteliste ist auf 10.000 Patienten angewachsen. Für uns als Junge Liberale ist das nicht hinnehmbar. Organentnahmen sind momentan für die Krankenhäuser nicht kostendeckend. Bei immer stärkeren wirtschaftlichen Zwängen in den Kliniken wirkt sich dies negativ auf das Meldeverhalten an die Deutsche Stiftung für Organspende (DSO) aus. Hier muss die Aufwandsentschädigung auf ein kostendeckendes Niveau angehoben werden. Dies soll regelmäßig durch die DSO überprüft und sichergestellt werden. Bundesweit soll nach bayerischem Vorbild an großen Kliniken ein Arzt als Transplantationsbeauftragter freigestellt werden. Dabei soll der Schlüssel mindestens 0,1 Stellen pro 10 Intensivbetten sein. Er muss Hilfspersonal zur Verfügung gestellt bekommen und fungiert für umliegende, kleinere Krankenhäuser als Ansprechpartner. Seine Arbeit soll zur Qualitätssicherung durch die DSO wissenschaftlich begleitet werden. Hierfür sind der DSO entsprechende Bundesmittel zur Verfügung zu stellen. Wir sprechen uns für die Einführung des im Transplantationsgesetz beschlossenen Registers über die Entscheidung für oder gegen die Organspende aus. Die hier hinterlegte Entscheidung soll kostenlos geändert werden können; bei den kommunalen Behörden und im Internet über den E-Personalausweis. Der Inhalt der Entscheidung ist unter Gewährleistung einer umfassenden IT-Sicherheitsstruktur zu speichern und vor Zugriff und Veränderung durch unbefugte Dritte zu schützen. Gültig ist immer die zuletzt abgegebene Willenserklärung – schriftlich oder im Register eingetragen. Für die Auslegung der Mitteilung durch die Behörde ist auf den wahren Willen des Betroffenen und nicht auf den Wortlaut der Mitteilung abzustellen. Hierzu ist im Zweifel der wahre Wille des Betroffenen zu erforschen. Die Daten dürfen erst nach der ärztlichen Feststellung des Hirntodes abgerufen und verarbeitet werden. Sie sind nach Erreichen oder Entfallen des Zwecks sofort zu löschen, sofern nicht mehr die Möglichkeit einer weiteren Organspende besteht. Zur Information der Bürger soll die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung auch in den neuen Medien ausführlich über Organspende informieren. Zudem soll in allen Schulformen in den Jahrgangslehrplan der 9. Klasse eine Einheit über Organspende eingefügt werden. Diese muss rein sachlich und nicht wertend gestaltet werden und darf nicht durch eine Person mit mit kirchlicher Lehrerlaubnis durchgeführt werden.

Auch die Forschung kann einen wichtigen Beitrag zur Verringerung des Mangels an Transplantationsorganen leisten. Bestrebungen hierzu im Bereich Tissue Engineering und Xenotransplantation befürworten wir ausdrücklich. Die Entscheidung für oder gegen eine Organspende soll wie folgt geregelt werden:

„Modifizierte Entscheidungslösung“

Die Jungen Liberalen sprechen sich für die modifizierte Entscheidungslösung aus. Die modifizierte Entscheidungslösung sieht vor, dass jeder voll geschäftsfähige deutsche Staatsangehörige nach der Vollendung seines 18. Lebensjahres von der zuständigen Behörde um eine Auskunft hinsichtlich der Bereitschaft zur Organspende erbeten wird. Sollte innerhalb eines Zeitraums von einem Jahr keine Auskunft an die zuständige Behörde erfolgen, ist von einer Bereitschaft zur Organspende auszugehen. Die Jahresfrist zur Auskunftserteilung beginnt ab dem Zeitpunkt des Zugangs der Auskunftsanfrage. Falls keine Auskunft erteilt wird und damit die implizite Zustimmung zur Organspende gegeben wird, ist die zuständige Behörde dazu verpflichtet, den Bürger über seine Zustimmung und mögliche Widerspruchsmöglichkeiten in Kenntnis zu setzen. Unabhängig von der Entscheidung nach der Vollendung des 18.Lebensjahres sollen Minderjährige nach Vollendung ihres 14.Lebensjahres die Möglichkeit besitzen, sich, von sich aus, positiv zu einer Organspende zu äußern. Sämtliche Anfragen, Informationen und Formulare müssen den Betroffenen in leichter Sprache zu Verfügung gestellt werden. Sollte aufgrund der Einwilligungsfiktion von einer Bereitschaft zur Organspende ausgegangen werden, so ist auch diese Entscheidung jederzeit durch formlose Mitteilung an die zuständige Behörde widerrufbar.

Sollte die Explantation im Krankenhaus des Todeszeitpunkts aus irgendwelchen Gründen nicht möglich sein, soll es ein Konzept zum Transport des Spenders in ein geeignetes Krankenhaus geben.

Verstirbt ein EU-Bürger in einem anderen Mitgliedsstaat, gilt, unabhängig von der nationalen Organspenderegelung, dass zur Organentnahme eine ausdrückliche Zustimmung vorliegen muss.


Gültigkeit: 5 Jahre / Hinweis: Die Gültigkeit dieses Antrags wurde vom 106. LaKo in Schweinfurt um weitere 5 Jahre verlängert.


Antragsteller: LAK Gesundheit, BV Oberbayern, BV Schwaben, BV Niederbayern

Wissen was drin ist!

Wissen was drin ist! Ja zu anonymen Drogentests, zur Bestimmung der Reinheit von Drogen

Beschluss

Präambel

Jedes Jahr geschehen viele Unfälle durch Überdosierung, Verunreinigung und Streckung bei dem Konsum von Drogen. Es besteht zudem ein zusätzliches, unkalkulierbares Risiko auf diesem unübersichtlichen Markt, durch die rasante Entwicklung von neuen Drogen und die Verwechslungsgefahr bei verschiedenen Substanzen (z.B. „Crystal Meth“ und Amphetaminen). Natürlich besteht immer ein unkalkulierbares Risiko bei dem Konsum von Drogen. Dennoch sehen die Jungen Liberalen Bayern Handlungsbedarf, um den oben genannten Risiken Herr zu werden. Deshalb fordern wir:

Die Legalisierung von sog. „Drug- Checking-Labs“. In solchen Laboren können Konsumenten anonym die Identität, Reinheit und den Gehalt von Drogen testen lassen.

1. Anonymität

Die Mitarbeiter eines „Drug-Checking-Labors“ unterliegen einer absoluten Schweigepflicht. Daten aus der Untersuchung dürfen nicht zur strafrechtlichen Verfolgung verwendet werden. Lediglich Daten über die jeweilige Substanz dürfen zu statistischen und wissenschaftlichen Zwecken herangezogen bzw. gespeichert werden.

2. Betreiber

Betreiber von „Drug-Checking-Labs“ müssen eine sog. „Drug-Checking-Zertifizierung“ erhalten, um den Betrieb aufnehmen zu dürfen. Diese Regelung gilt nicht für Apotheken.

3. „Drug-Checking-Zertifizierung“

Eine „Drug-Checking-Zertifizierung“ wird nur nach Überprüfung vom örtlichen Gesundheitsamt vergeben, wenn folgende Kriterien erfüllt werden:

a) Die Anonymität muss gewährleistet werden.

b) Nachweis, dass kein Handel oder Weiterverkauf von Proben betrieben wird.

c) Betreiber müssen neben den Untersuchungen, auch Aufklärung- und Suchtberatung durch speziell geschulte Sozialarbeiter anbieten.

4. Haftung

Das „Drug-Checking-Lab“ haftet in keinerlei Hinsicht für Kurz- und Langzeitfolgen, bei dem Konsum nach der Untersuchung.

5. Besitz, Kosten, Ergebnis

Das Labor kann für den Besitz der Drogenproben nicht strafrechtrechtlich verfolgt werden. Um Strafverfolgung unmittelbar vor den „Drug-Checking-Lab“ zu verhindern, soll die örtliche Polizei – ähnlich wie bei „Fixerbuden“ – auf Verfolgung in Laboren verzichten. Die Kosten für das „Drug-Checking“ sollen ohne Inanspruchnahme von Steuergeldern bestritten werden.


Gültigkeit: unbegrenzt


Antragsteller: BV Schwaben