Pille danach rezeptfrei machen

Die Pille danachœ soll ab sofort rezeptfrei in allen Apotheken Deutschlands für alle Personen erhältlich sein. Dies soll für alle Präparate gelten, die vor der Einnistung (Nidation) der Eizelle wirken bzw. diese verhindern (z.B. 1,5mg Levonorgestrel). Statt der Verschreibung beim Frauenarzt können Apotheker beratend einwirken und fehlerhafte Nutzung verhindern. Auߟerdem soll eine großangelegte Informationskampagne darüber aufklären, dass es sich hier nur um eine Notfallmaßnahme handelt, die nicht zur dauerhaften Verhütung gedacht ist.


Antragsteller: Junge Liberale Oberpfalz

Statusänderung der Kassenärtzlichen Vereinigung

Die JuLis Bayern fordern die Aberkennung des öffentlich-rechtlichen Status der Kassenärztlichen Vereinigung (KV), sowie die Aufhebung der KV-Zwangsmitgliedschaft für niedergelassene Ärzte, die GKV-Patienten behandeln wollen. Die KVen sollen in regionale u/o überregionale Servicegesellschaften (SG) umgewandelt werden, die miteinander im Wettbewerb um ärztliche Vertragspartner stehen. SG und GKV-Krankenkassen müssen mindestens einen Grundtarif miteinander abschließen, um eine flächendeckende Versorgung zu gewährleisten. SG sind privatwirtschaftlich organisiert um ein möglichst effektives und eigenverantwortliches Arbeiten zu garantieren. Ärzte können zwischen verschiedenen SG wählen und nach einem Vertragszeitraum die SG wechseln. Ein Arzt muss einer SG angehören, um gesetzlich versicherte Patienten zu behandeln. Die SG verhandeln imAuftrag ihrerMitgliedermit KK, ggf. auchmit weiteren (privaten) Versicherungen über Konditionen und Behandlung eines Patienten.


Gültigkeit: 10 Jahre


Antragsteller: JuLis München Stadt

Künstliche Befruchtung für alle Frauen!

Künstliche Befruchtung auch für allein stehende oder in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften lebende Frauen


Die Jungen Liberalen (JuLis) Bayern sind der Ansicht, dass auch alleinstehenden Frauen und in gleichgeschlechtlichen Beziehungen lebenden Frauen Zugang zu künstlicher Befruchtung erhalten müssen.

Dieser ist derzeit verheirateten Paaren vorbehalten. Grundlage hierfür bilden §27a Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) und die daraus abgeleiteten Richtlinien über ärztliche Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen.

Die JuLis Bayern fordern daher die Streichung von § 27a Abs. 1 Nr. 3 SGB V, sowie entsprechende Anpassungen in § 27a SGB V selbst und in den Richtlinien des Bundesauschusses der Ärzte und Krankenkassen.


Gültigkeit: 10 Jahre


Antragsteller: BV Unterfranken