Ja zum Chlorhühnchen!

Es mangelt derzeit an klaren Alternativen, den Infektionsdruck von konventionell hergestellten Produkten zu nehmen. Deshalb fordern wir die Europäische Union dazu auf, chlorbehandelte Produkte auf dem europäischen Markt zuzulassen. Die Jungen Liberalen Bayern sehen darin eine effiziente Möglichkeit, die Verbreitung von multiresistenten Keimen vorzubeugen.


Antragsteller: BV Schwaben

Gültigkeit: 5 Jahre / Hinweis: Die Gültigkeit dieses Antrags wurde vom 106. LaKo in Schweinfurt um weitere 5 Jahre verlängert.

 

Mehr Koffein, mehr glückliche Leute

Staatliche Regelungen zum Koffeingehalt in Getränken sind zu streichen. Der bereits zwingend erforderliche Hinweis auf den erhöhten Gehalt (genaue Angabe in mg/100ml) zusammen mit einem – in den meisten Fällen von den Herstellern freiwillig angebrachten – Hinweis auf mögliche Gefahren für Kinder, Schwangere, Stillende und koffeinempfindliche Personen ist vollkommen ausreichend.

Im Rahmen bestehender Aufklärungsprogrammen soll auch auf die Gefahren des gleichzeitigen Konsums von Alkohol und Energy-Getränken hingewiesen werden.


Antragsteller: BV Mittelfranken


Alles ist Gift, alleine die Dosis macht’s. Theoretische Risiken im Fall einer leichtfertigen Überdosierung rechtfertigen keine staatliche Regelung zur Begrenzung eines Inhaltsstoffes. Dies gilt insbesondere für Koffein, das bereits seit Jahrhunderten als natürlicher Zusatzstoff eingesetzt wird und dessen Risiken nach dieser Erprobungsdauer als überschaubar eingeschätzt werden dürfen. Aktuell gilt in Deutschland eine zulässige Höchstmenge für Koffein von 32 mg/100ml in Getränken. Bei Kaffee- und Teegetränken muss gesetzlich allerdings gar nicht auf den Koffeingehalt hingewiesen werden. Dabei enthält Kaffee je nach Zubereitung bis zu 80 mg/100ml und schwarzer Tee bis zu 33 mg/100ml. Daneben ist z.B. auch in Schokolade Koffein enthalten (bis zu 90 mg/100g bei Bitterschokolade). Medien warnen bisweilen vor Gefahren des Koffeinkonsums. Die zugrunde liegenden Studien beziehen sich jedoch auf Risikogruppen (z.B. Herzschwäche und Schwangerschaft) oder auf Wechselwirkungen (insb. Alkohol). Es existiert keine medizinische Studie, die von Koffeinkonsum grundsätzlich abrät. Zudem wird davon ausgegangen, dass bei häufigem Konsum ein Gewöhnungseffekt auftritt und die Auswirkungen auf Blutkreislauf und Stoffwechsel dann ohnehin nur noch gering sind.

Gültigkeit: 5 Jahre / Hinweis: Die Gültigkeit dieses Antrags wurde vom 106. LaKo in Schweinfurt um weitere 5 Jahre verlängert.

Neue Drogenpolitik

  • Die Jungen Liberalen fordern, den akzeptierenden Ansatz anstelle des bisher verfolgten repressiven Ansatzes zur Grundlage der Drogenpolitik zu machen.
  • Die Jungen Liberalen fordern die Ergänzung der bisherigen Drogenpolitik um eine vierte Säule, die Hilfe für Abhängige (Überlebenshilfe).
  • Die Jungen Liberalen fordern, betroffenen Städten und Gemeinden das Recht einzuräumen, Gesundheitsräume einzurichten.
  • Die Jungen Liberalen fordern, die Abgabe von Heroin an anderweitig nicht therapierbare Schwerstabhängige bundesweit durchzuführen und ausreichend zu finanzieren.
  • Die Jungen Liberalen fordern die Legalisierung der weichen Drogen Haschisch und Marijuana für Erwachsene.
  • Die Jungen Liberalen sprechen sich für einen erleichterten Einsatz von Drogen in der Medizin aus (vor allem natürliches Marijuana).
  • Die Jungen Liberalen fordern, dass der Konsum auf den privaten Bereich oder entsprechend gekennzeichnete, abgeschlossene Räumlichkeiten beschränkt bleiben soll. Der Konsum im Freien bleibt unangetastet.
  • Eine sinnvolle Präventionsarbeit, besonders bei Jugendlichen ab der Unterstufe und nicht erst in der 10ten Jahrgangsstufe, muss geleistet werden.

Gültigkeit: 5 Jahre


Antragsteller: Landesvorstand

Statusänderung der Kassenärtzlichen Vereinigung

Die JuLis Bayern fordern die Aberkennung des öffentlich-rechtlichen Status der Kassenärztlichen Vereinigung (KV), sowie die Aufhebung der KV-Zwangsmitgliedschaft für niedergelassene Ärzte, die GKV-Patienten behandeln wollen. Die KVen sollen in regionale u/o überregionale Servicegesellschaften (SG) umgewandelt werden, die miteinander im Wettbewerb um ärztliche Vertragspartner stehen. SG und GKV-Krankenkassen müssen mindestens einen Grundtarif miteinander abschließen, um eine flächendeckende Versorgung zu gewährleisten. SG sind privatwirtschaftlich organisiert um ein möglichst effektives und eigenverantwortliches Arbeiten zu garantieren. Ärzte können zwischen verschiedenen SG wählen und nach einem Vertragszeitraum die SG wechseln. Ein Arzt muss einer SG angehören, um gesetzlich versicherte Patienten zu behandeln. Die SG verhandeln im Auftrag ihrer Mitglieder mit KK, ggf. auch mit weiteren (privaten) Versicherungen über Konditionen und Behandlung eines Patienten.


Gültigkeit: 10 Jahre / Hinweis: Die Gültigkeit dieses Antrags wurde vom 106. LaKo um weitere 5 Jahre verlängert.

Antragsteller: JuLis München Stadt