Abschaffung der „Indizierung“ durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien


Eine Aufnahme von Medien in die Liste jugendgefährdender Medien, eine sogenannte „Indizierung“, erfolgt auf Antrag von Jugendministern und -ämtern durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) und hat zur Folge, dass ein betroffenes Trägermedium in Deutschland nicht mehr beworben, nicht öffentlich ausgelegt und nur auf Nachfrage an Erwachsene verkauft werden darf. Betroffene Telemedien dürfen nicht im Fernsehen ausgestrahlt werden und indizierte Internetseiten werden durch das BPjM-Filtermodul oberflächlich vor deutschen Internetnutzern verborgen.

Die Jungen Liberalen Bayern treten dafür ein, die Indizierung von jugendgefährdenden Medien durch die Bundesprüfstelle für Jugendgefährdende Medien einzustellen und bereits vorhandene Indizierungen aufzuheben.


Gültigkeit: 10 Jahre


Antragssteller: KV Passau (verwiesen vom 90. Landeskongress in Augsburg)


 

UGs entlasten


Die JuLis Bayern fordern die Absenkung der zur bildenden Rücklagen von 25% des Jahresüberschusses einer UG, gem. §5 a Abs. 3 GmbHG, auf 10%.


Gültigkeit: 10 Jahre


Antragsteller: Sam Batat


 

UGs brauchen keinen Notar


Die JuLis Bayern fordern die Abschaffung der „Notarpflicht“ bei Gründung einer UG nach

Musterprotokoll mit einem geschäftsführenden Gesellschafter.


Gültigkeit: unbegrenzt


Antragsteller: Sam Batat


 

BayObLG – jetzt noch stoppen, bevor es zu spät ist!


Die Julis Bayern fordern die sofortige Wiederabschaffung des Bayerischen Obersten Landesgericht (BayObLG). Die Wiedereinführung des BayObLG wurde am 11.07.2018 unter Zustimmung aller Fraktionen im Landtag beschlossen. Seit dem 15.09.2018 gibt es das BayObLG wieder, ab dem 01.02.2019 sollen die Zuständigkeiten in Strafsachen hinzukommen. Diese Wiedereinführung dient reinem Folkloredenken und der geringe Nutzen steht in absolut keinem Verhältnis mit den verbundenen Kosten. Vielmehr sollte die Justiz generell mit ausreichenden Mitteln und Richterstellen, besonders bei den Verwaltungsrichtern, gestärkt werden. Wir fordern außerdem, dass die §§ 8, 10 EG-GVG und § 7 EG-ZPO, welche das Oberste Landesgericht auf Landesebene zulassen, gestrichen werden. In § 9 11 EG-GVG und § 121 Abs. 3 GVG sollen die Verweise auf ein oberstes Landesgericht gestrichen werden.


Begründung: 

Im Jahr 2004 hat der Bayerische Landtag entschieden, dass Bayerische Oberste Landesgericht zum Jahr 2006 abzuschaffen. Es ging damals vor allem um Einsparpotential, das sich auf Grund von weiterlaufenden Richterbzügen erst 2019 (!) vollkommen realisiert. Der Abgeordnete Markus Söder stimmte damals für die Abschaffung. Jetzt 12 Jahre später möchte Ministerpräsident Markus Söder das Gericht, ohne vorherige Debatte oder sachlicher Notwendigkeit wiedereinführen. An der damals von der bayerischen Staatsregierung festgestellten Situation – dass das Gericht teuer und ineffizient ist– hat sich absolut nichts geändert. Darüber hinaus würde ein BayObLG stattdessen sogar auch Risiken für Rechtssicherheit und die Einheitlichkeit der Rechtsordnung mit sich bringen. Im Einzelnen: In den Jahren vor der Abschaffung hatte das BayObLG in Zivilsachen nur 8-10 Fälle pro Jahr zu entscheiden. Es rückte in bestimmten Fällen an die Stelle des BGH (§ 8 EG-GVG). Dabei ist die Anzahl der Fälle so beschränkt, da das BayObLG ausschließlich in Fällen angerufen werden kann, in denen es primär um Landesrecht geht, was vor allem auf staatshaftungsrechtliche Fragen zutrifft. Dadurch kann es dennoch zu unterschiedlicher Auslegung von Rechtsbegriffen in Bayern und im Rest Deutschlands kommen, was Risiken für Rechtssicherheit und die Einheitlichkeit der Rechtsordnung mit sich bringen.


Gültigkeit: 5 Jahre


Antragsteller: BV Oberbayern

Verständigungen im Strafverfahren

Die Jungen Liberalen Bayern fordern die Bundesregierung auf, Änderungen in der StPO hinsichtlich Verständigungen im Strafverfahren umzusetzen. Stattdessen setzen wir uns für mehr Richter ein, damit nicht Deals aufgrund von Arbeitsüberlastung zum Zwecke der Zeitersparnis stattfinden, sondern eine Ultimaratio bleiben. In Anlehnung an das Modell in der Schweiz sollen Verständigungen nur noch auf Vorschlag der Staatsanwalt und des Verteidigers/Beschuldigten möglich sein und nicht mehr auf Vorschlag des Gerichts.


Gültigkeit: 5 Jahre


Antragsteller: BV Niederbayern

Demokratische Mitbestimmung stärken – Sichere Briefwahl für alle

Die JuLis Bayern fordern, dass Briefwahlunterlagen wie Einwurfschreiben behandelt werden. Wir wollen die Verfolgbarkeit dieser Sendungen garantiert wissen, damit die demokratische Mitwirkung der Bürger auch bei der Briefwahl in Deutschland gesichert ist. Zudem fordern wir in allen deutschen Kommunen eine Überprüfung der Verwaltungsabläufe bei der Briefwahl.


Gültigkeit: 10 Jahre


Antragsteller: BV Unterfranken


Hinweis: Dieser Antrag wurde das erste Mal im Jahre 2013 beschlossen. Da seine Gültigkeit abgelaufen war, musste er erneut beschlossen werden.

Abschied vom Staatskirchenrecht

Die Jungen Liberalen Bayern fordern die Abkehr vom System der Staatskirchen. Das Grundgesetz verpflichtet den Staat in Art. 4 GG zu weltanschaulicher Neutralität und der Gleichbehandlung sämtlicher Religionen. Getreu diesem liberalen und säkularen Leitbild fordern die Jungen Liberalen Bayern die rechtliche Gleichbehandlung aller Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften. Leitbild einer modernen Religionspolitik sollte ein Staat sein, der alle Religionen, die von seinen Bürgern praktiziert werden, toleriert, akzeptiert und respektiert, aber keine Religionen bevorzugt. Alle Gläubigen und Kirchen sind denselben Regeln zu unterwerfen.
In weiten Teilen ist dieses Ziel durch die verfassungsrechtlich garantierte und praktisch gelebte Religionsfreiheit in der Bundesrepublik bereits erreicht. Nachholbedarf besteht aber insbesondere bei der historisch gewachsenen Bevorzugung alteingesessener Religionsgemeinschaften, namentlich der katholischen und evangelischen Kirchen. Diese profitieren von umfassenden Privilegien, die sie größtenteils ihrer Bedeutung in den vergangenen Jahrhunderten verdanken:

  • Die Kirchen können über den Staat Steuern erheben, anstatt wie alle anderen Vereine von ihren Mitgliedern Beiträge einzutreiben.
  • Sie erhalten darüber hinaus umfangreiche finanzielle Zuwendungen, z.B. in Form von staatlicher Finanzierung von Bischofsgehältern und dem Unterhalt von rein kirchlichen Hochschullehrstühlen (einschließlich unangemessener Mitbestimmungsrechte).
  • Im Widerspruch zu prägenden Grundprinzipien des deutschen Arbeitsrechts können Kirchen arbeitsrechtliche Sanktionen, bis hin zur Kündigung, gegenüber ihren Arbeitnehmern aussprechen, allein weil sie ihr Privatleben nicht in ausreichendem Maße an den Glaubensregeln ausrichten. Ganz besonders inakzeptabel ist dies bei nur mittelbar bei der Kirche beschäftigten Arbeitnehmern, die nicht-geistliche Tätigkeiten ausführen (etwa in kirchlichen Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen).
  • U.v.m.

Dies ist nicht mehr zeitgemäß und soll abgeschafft werden. In einem ersten Schritt sind dafür die verfassungsrechtlichen und staatsvertraglichen Bestimmungen, die die einfachgesetzlichen Privilegien absichern zu beseitigen, um den Gesetzgebern auf Landes- und Bundesebene die notwendigen Spielräume für Reformen zu eröffnen. Das umfasst im Einzelnen insbesondere:

  • Die Abschaffung der Vorschriften zum Religionsverfassungsrecht im Grundgesetz. Dazu ist Art. 140 GG, der die Fortgeltung von Art. 136, 137, 138, 139 und 141 der Weimarer Reichsverfassung (WRV) anordnet, aufzuheben. Soweit es sich lediglich um Konkretisierungen des Grundsatzes der Religionsfreiheit, Art. 4 GG, handelt (so bei Art. 136, 137 Abs. 1 bis 4 und 141 WRV) ist eine einfachgesetzliche Ausgestaltung ausreichend. Die übrigen Privilegien werden ersatzlos gestrichen.
  • Die Entfernung des Gottesbezuges aus der Präambel des Grundgesetzes.
  • Eine entsprechende Reform der bayerischen Verfassung (BV). Diese umfasst u. a. die Entfernung des Gottesbezugs aus der Präambel und aus Art. 131 Abs. 2 BV, die Streichung von Art. 127 und Art. 135 S. 2 BV, sowie eine Überarbeitung der kirchenrechtlichen Sondervorschriften in Art. 136, Art. 137 und Art. 142 bis 150 BV, die ebenfalls um alle unmittelbaren oder mittelbaren Privilegien für bestimmte Kirchen zu bereinigen sind.
  • Kirchen, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, sind in privatrechtliche Rechtsformen zu überführen. Die rechtliche Privilegierung durch die besondere Körperschaftsform ist nicht nur überflüssig und in einem säkularen Staat unangemessen, sondern führt in der Praxis zudem zu einer faktischen Bevorzugung christlicher Kirchen vor anderen Religionsgemeinschaften. Die damit einhergehenden Sonderrechte, wie das Recht Kirchensteuer zu erheben oder die arbeitsrechtliche Sonderbehandlung der Kirchen, können auf diesem Wege ebenfalls zügig beseitigt werden.
  • Die Kündigung bzw. Neuverhandlung sämtlicher Staatskirchenverträge, soweit es zur Erreichung der vorgenannten Ziele notwendig ist.
  • kirchlicher Einfluss auf die Forschung und die Lehre sind zu unterbinden. Insbesondere darf die Kirche keinen Einfluss mehr auf die Vergabe von Lehraufträgen haben. Ausnahmen kann es an theologischen Fakultäten geben.
  • Die Entfernung des Gottesbezuges aus sämtlichen Eidesformeln, inklusive der gerichtlichen Eidesformel gemäß §64 StPO. Die Möglichkeit zur religiösen Beteuerung seitens des Beeideten bleibt stets erhalten.

Nachdem diese Hürden beseitigt sind, sollen die Gesetzgeber auf Bundes- und Landesebene in geeigneten Schritten die endgültige Trennung von Kirche und Staat realisieren. Den Jungen Liberalen Bayern ist bewusst, dass die vollständige Reform der zum Teil seit Jahrhunderten gewachsenen Strukturen ein komplizierter und langwieriger Prozess ist. Es ist jedoch an der Zeit diesen in Gang zu setzen.
Im Zuge der Reform sind die vielfältigen Belange aller Beteiligten Parteien angemessen zu berücksichtigen. Dies umfasst, neben den Interessen der zahlreichen direkt oder mittelbar bei den Kirchen beschäftigen Arbeitnehmer, auch die Tatsache, dass die Kirchen vielfach großen Beitrag zu der Erreichung von Zielen leisten, die im öffentlichen Interesse liegen. Zu nennen sind insbesondere umfangreiche Tätigkeiten im diakonischem, pflegendem, betreuendem und erziehendem Sektor, der Gesundheitsversorgung und der Unterhaltung und Instandhaltung historischer und kultureller Gegenstände und Gebäude. Diese Beiträge werden anerkannt und sollen nicht verhindert werden. Jedoch sollten die Kirchen bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten den gleichen Regeln unterworfen sein, wie auch alle anderen Akteure der Zivilgesellschaft.


Gültigkeit: 5 Jahre Hinweis: Die Gültigkeit dieses Antrags wurde auf dem 105. Landeskongress in Regensburg am 14.05.2023 um weitere 5 Jahre verlängert.


Antragsteller: Lars Mahlstedt, Maximilian Funke-Kaiser, Christoph Zander, Daniel Reuter, Nils Gründer, Roland Reif, Simon Landenberger, Johannes Dallheimer


 

Unendlichkeitshaft zurücknehmen, PAG-Neuordnungsgesetz stoppen!

Die Jungen Liberalen Bayern fordern die Rücknahme der zum 1. August 2017 in Kraft getretenen Änderungen des Polizeiaufgabengesetzes (PAG), wie sie durch die Verabschiedung des „Gesetzes zur effektiven Überwachung gefährlicher Personen“ vorgenommen wurde. Insbesondere fordern wir:

  • die Rücknahme der Änderung von Art. 11 Abs. 3 PAG beziehungsweise der damit verbundenen Einführung des Begriffs der „drohenden Gefahr“
  • die Rücknahme der Änderung von Art. 16 PAG, die den Erlass von Aufenthaltsgeboten und -verboten von bis zu drei Monaten ermöglicht
  • die Rücknahme der Änderung der maximalen Dauer der Freiheitsentziehung auf drei Monate mit möglicher Verlängerung um weitere drei Monate, wie in Art. 20 PAG vorgesehen.

Der aktuell vorliegende Entwurf für das PAG-Neuordnungsgesetz beinhaltet eine Erweiterung polizeilicher Befugnisse, unter anderem um Maßnahmen, die bisher den Nachrichtendiensten vorbehalten sind, und führt zu einer Herabsenkung der Einschreitschwellen. Wir lehnen diese Entwicklung entschieden ab.

Einige der geplanten Änderungen am PAG, die sowohl hinsichtlich des Schutzes der Bürgerrechte als auch des Datenschutzes grundlegende Bedenken – gerade auch im Hinblick auf die vom BVerfG geforderten “Überwachungsgesamtrechnung” – hervorrufen, werden nachfolgend aufgeführt:

  • Wir fordern eine klare Trennung zwischen Polizei und Nachrichtendiensten. Präventive Ermittlungen ohne konkrete Hinweise auf Straftaten, sowie der Einsatz von V-Leuten unter Verwendung falscher Identitäten (so vorgeschlagen in Art. 37 PAG-E) müssen auch in Zukunft dem Verfassungsschutz vorbehalten bleiben.
  • Die Entnahme von Körperzellen und deren Untersuchung im Rahmen einer erkennungsdienstlichen Behandlung wie in Art. 14 PAG-E beschrieben stellt einen erheblichen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit und informationelle Selbstbestimmung dar und darf nur auf richterliche Anordnung bei schweren Straftaten erfolgen. Die sogenannte erweiterte DNA-Analyse, wie in Art. 32 Abs. 1 PAG-E beschrieben, zur Erstellung von Täterbeschreibungen, die äußere Merkmale wie Augenfarbe, Haarfarbe und biogeographische Herkunft umfassen, auf Basis von DNA-Spuren halten wir für ungeeignet zur Fahndung nach Tatverdächtigen. Die Erfassung und Auswertung genetischer Daten muss strengen Datenschutzstandards genügen. Wir kritisieren, dass im PAG-E Regelungen zur Speicherdauer sowie der Verwendung dieser Daten fehlen.
  • Die präventive Durchsuchung informationstechnischer Systeme, wie in Art. 42 ff. PAG-E beschrieben, sowie die präventive Beschlagnahmung von Post, wie in Art. 35 PAG-E vorgeschlagen, lehnen wir ab. Eine Überwachung von Kommunikationsinhalten und Metadaten darf nur bei konkretem Verdacht und ausschließlich auf richterliche Anordnung erfolgen. Die geplante Möglichkeit zur Änderung oder Löschung von Kommunikationsinhalten halten wir für einen groben Verstoß gegen rechtsstaatliche Grundsätze.
  • Die Herabsetzung der Eingriffsschwelle beim Betreten und Durchsuchen von Wohnungen durch die Ersetzung des Begriffs der “gegenwärtigen Gefahr” durch den der “dringenden Gefahr”, wie in Art. 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 PAG-E vorgesehen, halten wir für ungerechtfertigt. Gerade in Verbindung mit dem Einsatz von Bodycams (Art. 33 Abs. 4 PAG-E) stellt dies einen Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung, die informationellen Selbstbestimmung sowie das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar, den wir ablehnen.
  • Wir sprechen uns gegen die anlasslose Videoüberwachung von Demonstrationen und den Einsatz von Software zur Gesichts- und Verhaltenserkennung, wie in Art. 33 Abs. 5 PAG-E gefordert, aus. Durch die sogenannte intelligente Videoüberwachung findet eine fortwährende Analyse personenbezogener Daten statt. So können Bewegungs- und Persönlichkeitsprofile generiert werden, deren Aussagegehalt den einer bloßen Videoaufzeichnung bei weitem übersteigt.
  • Die weitreichende Umgehung des Richtervorbehalts bei „Gefahr in Verzug“ lehnen wir entschieden ab.
  • Ferner lehnen wir es ab, dass Dritte überwacht werden dürfen, einzig weil sie Kontakt zu Personen haben, welche als potenziell für eine drohende Gefahr verantwortlich eingestuft werden.

Die mit den vorgeschlagenen Befugniserweiterungen einhergehenden Grundrechtseingriffe stehen für uns in keinem Verhältnis zu deren erwartbaren Nutzen. Die Tendenz zur immer weitergehenden Beschneidung unserer Grund- und Bürgerrechte ist aus liberaler Sicht alarmierend. Für uns steht fest: Wir verteidigen unsere freiheitliche Gesellschaft nicht mit der Aufgabe unserer Grundrechte. Zur Verhinderung terroristischer Anschläge und anderer schwerer Straftaten ist es nicht nötig, die Gesetzeslage immer wieder zu verschärfen, sondern die bestehenden Gesetze durch eine personell und materiell gut ausgestattete Polizei durchzusetzen. Soweit Experten punktuelle gesetzliche Nachbesserungen zur Abwehr terroristischer und staatsgefährdender Straftaten für notwendig erachten, versperren wir Liberale uns nicht dem politischen Dialog. Derartige Befugnisse müssten allerdings unter strengsten Voraussetzungen stehen. Neben einer zeitnahen und effektiven richterlichen Kontrolle und der Wahrung angemessenen Grundrechtsschutzes des Verdächtigen, ist hierfür eine Beschränkung auf Terrorismus und vergleichbare Delikte zwingend erforderlich. Eine Ausweitung allgemeiner Polizeibefugnisse ist in diesem Zusammenhang weder notwendig, noch wird sie von uns akzeptiert.

Wir fordern deshalb die Rücknahme des Entwurfs des PAG-Neuordnungsgesetzes und die Rücknahme der Änderungen durch das “Gesetz zur effektiven Überwachung gefährlicher Personen”. Die FDP Bayern fordern wir auf, sich hierfür entschieden einzusetzen – nicht nur politisch, sondern auch rechtlich durch eine Verfassungsklage

Gültigkeit: 5 Jahre Hinweis: Die Gültigkeit dieses Antrags wurde auf dem 105. Landeskongress in Regensburg am 14.05.2023 um weitere 5 Jahre verlängert.

Der 10-Punkte-Plan des Markus Söder = Schaufensterpolitik ohne Substanz

Die Ankündigungen des neuen Ministerpräsidenten zeigen aus Sicht der Jungen Liberalen Bayerns vor allem eines: Die Staatsregierung hat in den letzten Jahren ihre Hausaufgaben nicht richtig gemacht. Außer Geldausgeben und mehr Staatswirtschaft fallen ihr auch keine Lösungen und Konzepte für die Probleme unseres Landes mehr ein. Es ist daher Zeit für eine neue Politik in Bayern: Wir brauchen eine liberale Modernisierungsagenda!

Söders 10-Punkte-Plan ist reine Schaufensterpolitik; hinter den groß präsentierten Aktivitäten stecken Versäumnisse der Vergangenheit und aktionistische Ausgabenpakete.

Söder kündigt an 1000 weitere Polizeistellen schaffen.

Wir finden: Das ist Augenwischerei, denn die Staatsregierung schafft es seit Jahren schon gar nicht, die bestehenden Polizeistellen auch mit tatsächlich verfügbaren Einheiten zu besetzen. Gerade in den Polizeiinspektionen vor Ort und bei der Verkehrspolizei ist im Schnitt mehr als jede fünfte Stelle unbesetzt. In manchen Regionen ist die Lage so dramatisch, dass die Polizisten im Einsatz darüber klagen, mangels Verstärkung in brenzlige Situationen zu kommen. Darüber hinaus haben die im Dienst befindlichen Polizeibeamten inzwischen Millionen von Überstunden anhäufen müssen.0

Wir fordern daher: Es braucht endlich ein effektiveres Konzept zur Polizeiausbildung. Die Kapazitäten müssen hier angesichts der anstehenden Pensionierungen spürbar ausgeweitet werden. Weiter muss die innerbehördliche Struktur verbessert werden, d.h. zeitraubende Bürokratie soll den Beamten in Uniform nicht zusätzlich belasten. Wann immer möglich, soll Verwaltungspersonal unterstützend tätig sein. Hierbei können digitale Abläufe helfen.

Söder fordert eine neue bayerische Grenzpolizei mit 500 Polizeibeamten, welche im Grenzraum agieren und beispielsweise Schleierfahndungen durchführen, da bislang Einsatzkräfte aus Inspektionen dafür abgezogen wurden.

Wir finden: Das ist ebenfalls Augenwischerei. Im Endeffekt werden nach den Plänen erstmal nur vorhandene Fahndungseinheiten in grenznahen Regionen umbenannt. Weitere Personalaufstockungen führen beim gegebenen Personalmangel dazu, dass knappe Ressourcen an anderen Stellen abgezogen werden müssen. Diese Symbolpolitik wird damit zur weiteren Belastung der Arbeit der regulären Polizeieinheiten.

Mit dem Begriffen „Grenzpolizei“ und „Grenzraum“ enttarnt sich Söder außerdem selbst. Der Grenzschutz ist grundsätzlich Aufgabe der Bundespolizei. Innereuropäische Grenzkontrollen widerstreben jeglichem europäischen Gedanken. Wir leben in einem Europa des Friedens, einem Europa des Wohlstands und einem Europa der Freiheit – eine Gemeinschaft, die im täglichen Leben wächst. Ein geeintes Europa – bei welchem das Europäische an Europa die Vielfalt und der Wettbewerb der Ideen sind – hat dann eine Chance, wenn es als Raum der Toleranz ohne Grenzen und des gemeinsamen Rechts verstanden wird.

Wir fordern: Der Fokus ist auf den effektiven Schutz der europäischen Außengrenze zu legen. In Zukunft haben wir als Europäer bei der Globalisierung nur dann eine wirkliche Chance, wenn wir gemeinsam auftreten. In Bayern brauchen wir mehr Polizei vor Ort in den einzelnen Inspektionen. Wir haben ein Vollzugs- und kein Gesetzesdefizit. Das Polizeiaufgabengesetz muss daher wieder auf ein rechtsstaatlich verträgliches Maß zurückgestutzt werden. Statt die Polizei auch noch zur Hilfsbehörde der Geheimdienste zu transformieren, wollen wir zur besseren Gefahrenabwehr die Landesämter für Verfassungsschutz auflösen und deren Kompetenzen und Ressourcen im Bundesamt bündeln. Das ist eine der Lehren aus den NSU-Morden, der sich Innenminister der Union in den Ländern seit Jahren verweigern.

Söder kündigt die Gründung eines Landesamts für Asyl und Abschiebung, die Einstellung 50 neuer Verwaltungsrichter zur Beschleunigung des0 rechtsstaatlichen Prozesses und die vollständige Umstellung von Geld- auf Sachleistungen für Asylbewerber an.

Wir finden: Das ist Augenwischerei. Schon heute gibt es neben den lokalen Ausländerbehörden schon zentrale Einrichtungen je Bezirk, die solche Fälle unterstützen. Jetzt noch eine weitere Behörde zu schaffen, erhöht eher nur die Komplexität und Verwirrung im System, als wirklich zu helfen. Die Einstellung von 50 neuen Verwaltungsrichtern ist nur ein Tropfen auf den heißen Stein und die Verschärfung der Bedingungen für Asylbewerber führt am wesentlichen Problem vorbei: Den zu langen Verfahrenszeiten und fehlenden positiven Anreizen, sich produktiv einzubringen.

Wir fordern: Bayern muss endlich ein liberales Einwanderungsgesetz mit klaren Regeln für leistungsbereite Migranten unterstützen, um den Druck vom Asylsystem zu nehmen. Die 3+2 Regelung für Auszubildende sollte außerdem in Bayern endlich einfach und unbürokratisch umgesetzt werden. Wer sich in Bayern positiv einbringen möchte, unsere Gesetze achtet und mit seiner Arbeit in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt selbst zu verdienen, ist uns willkommen – egal woher er kommt, egal welchen Gott er anbetet, egal welche Hautfarbe er hat.

Söder kündigt die Gründung einer staatlichen Wohnungsbaugesellschaft an

Wir finden: Vorausschauende und ehrliche Politik funktioniert anders. Zuerst privatisiert Söder rund 32.000 GBW-Wohnungen aus dem Eigentum der Landesbank, dann sollen über eine staatliche Wohnungsbaugesellschaft 4.000 Wohnungen bis 2020 entstehen. Diese Zahl deckt nicht einmal den Bedarf, den München allein in einem Jahr an neuen Wohnungen hat. Staatliche Bauprogramme führen außerdem immer wieder zu unnötig höheren Kosten.

Wir fordern: Die bayerische Bauordnung gehört entrümpelt, Verfahren verkürzt und die Landesentwicklungsplanung so gestaltet, dass es den Kommunen erleichtert wird, schneller Bauland auszuweisen.

Söder kündigt die „Bayerische Eigenheimzulage“ an. Zudem soll das „Bayerisches Baukindergeld“ mit 1200 Euro pro Jahr und pro Kind eingeführt werden.

Wir finden: Das klingt zwar erstmal schön und romantisch, ist aber ebenfalls Augenwischerei. Ein Betrag von 1200 Euro pro Kind pro Jahr ist Augenwischerei. Das Baukindergeld ist beste Klientelpolitik, denn es hilft letztlich vor allem denjenigen, die sich Kinder und das Bauen zugleich sowieso schon leisten können. Die für die Bauentscheidung relevante Liquidität zum Zeitpunkt der Kreditaufnahme erhöht es allerdings nicht.

Wir fordern: Stattdessen wollen wir den Kauf der ersten selbstgenutzten Wohnimmobilie von der Grundsteuer befreien. Das gibt schon bei der Bauentscheidung die nötige zusätzliche Liquidität und verursacht weniger Bürokratie als eine über Jahre laufende Fördermaschine.

Söder will die Digitalisierung des öffentlichen Nahverkehrs, wonach eine digitale Infrastruktur und der schon laufende Ausbau des WLAN gehört. Bis 2020 soll es 40.000 Hotspots für Kommunen, Landkreise, Schulen, Universitäten und Krankenhäuser in ganz Bayern geben. Ebenso sollen Busse und Regionalbahnen mit freiem WLAN ausgerüstet werden.

Wir finden: Vor dem Hintergrund der epochalen Herausforderungen der Digitalisierung, ist das lediglich Augenwischerei. Bayern hat bislang den Ausbau von zukunftsfähigen Glasfasernetzen bis zum Endkunden nicht konsequent vorangetrieben. Immer noch bremsen Kupferkabel in den meisten Gemeinden auf den letzten Metern die Verbindungsqualität aus. Im Mobilfunk stellt die Staatsregierung lediglich Förderprogramme in ferne Aussicht, ohne die Telefonanbieter wirklich an ihre Verpflichtung zu binden, 97% der Haushalte mit schnellem Netz anzubinden. .

Wir fordern: Bayern braucht nicht nur quantitativen sondern auch qualitativen Breitbandausbau und ein flächendeckendes hochleistungsfähiges Mobilfunknetz. Geschwindigkeit und Verfügbarkeit ist heute in allen Lebensbereichen essentiell. Die Regierung darf diese Aufgabe nicht auf die Kommunen abwälzen, sondern muss selbst die Führung übernehmen!

Söder kündigt ein „Bayerisches Konzept zur digitalen Bildung“ an. Dazu gehöre neben digitalen Schulmaterialien auch der Ausbau der Lehrerbildung in diesem Bereich.

Wir finden: Die Staatsregierung hat die Digitalisierung der Bildung verschlafen. Hektische Anträge kurz vor der Landtagswahl und planlose Schaufensterforderungen machen das nicht besser, sie sind nur Augenwischerei. Bayerns Lehreraus- und Fortbildung muss die Digitalisierung deutlich in den Mittelpunkt stellen. Es kann nicht sein, dass Lehrer fernab der Pensionierung sich immer noch neuen Technologien und deren Bedeutung für ihr Fachgebiet kategorisch verweigern. Regelmäßige Fortbildungen müssen hier zur Selbstverständlichkeit werden. Die Neuverbeamtung von Lehrerinnen und Lehrer lehnen wir ab. Nicht die Lehrer lernen von den Schülern sollte bei der Digitalisierung die Regel sein, sondern der umgekehrte Fall. Alles andere ist ein Armutszeugnis für unser Bildungswesen.

Bei der digitalen Ausstattung von Bildungseinrichtungen hat es die Regierung über Jahre versäumt, verlässliche Standards zu koordinieren. Dadurch sinkt die Investitionssicherheit für Sachaufwandsträger und die technische Umsetzung der Digitalisierung hinkt den Entwicklungen hinterher. Es ist kein Zustand, dass das digitalste Element an den Schulen, am Ende die Pause bleibt.

Wir fordern: Die zentrale Aufgabe aller Bildungseinrichtungen muss es sein, Wissen und Fertigkeiten in diesem Bereich zu vermitteln. Deshalb fordern wir digitale Strukturen für alle Einrichtungen und Organisationen entlang der gesamten Bildungskette. Das betrifft nicht allein eine massive Investition in die Ausstattung, sondern auch die Methodik und die persönliche Digitalkompetenz des Fachpersonals. Um die digitale Schule und Berufsschule zu verwirklichen, müssen wir Lernsoftware einsetzen, die die neuen interaktiven technischen Möglichkeiten voll nutzt und aktuelle Entwicklungen im Lern- und Lehrplan berücksichtigt. Lediglich die analogen Schulbuchinhalte 1:1 ins Digitale zu übernehmen, ist lange nicht mehr zeitgemäß.

Söder kündigt an: Existenzgründungen sollen durch eine Befreiung von bürokratischen Auflagen im ersten Jahr erleichtert werden.

Wir finden: Die CSU fängt zu spät an und hat im Bund bei vielen Regulierungen selbst die Axt an die Innovationsfähigkeit der bayerischen Wirtschaft gelegt, vollmundige Ankündigungen der Regierung wirken vor diesem Hintergrund wie reine Augenwischerei. Bayerns Startup-Quote ist weltweit nur mittelmäßig und die Zahl der Gründungen auf einem historischen Tiefpunkt angelangt. Wenn den vollmundigen Ankündigungen keine Taten folgen, wird das unserem Anspruch, Weltspitze zu bleiben, nicht gerecht.

Wir fordern: Startup-Hubs braucht es an allen Unis. Darüber hinaus wollen wir digitale Freiheitszonen für Neugründungen in strukturschwachen Gebieten schaffen. Der umfassende Abbau des Bürokratiewahnsinns auf ein minimal notwendiges Maß ist eine zentrale, aber bei weitem nicht die einzige Maßnahme. Ebenso muss die Strukturpolitik mit der Gießkanne gestoppt werden. Diese verschleudert lediglich wertvolle finanzielle Ressourcen. Erfolgreiche Wirtschaft braucht keine Förderprogramme sondern verlässliche wirtschaftliche Rahmenbedingungen, wie sie nur eine liberale Ordnungspolitik schafft.

Söder kündigt die Gründung eines Landesamts für Pflege an. Weiter soll mit einem Landespflegegeld Menschen gefördert werden, die Angehörige pflegen. Staatliche Hospiz- und Palliativplätze im Freistaat sollen verdoppelt werden.

Wir finden: Bayern braucht kein weiteres Amt, dass den Notstand nur verwaltet, sondern wirksame Konzepte. Die Qualität der Pflege kann nur sichergestellt sein, wenn die Attraktivität des Pflegeberufes erheblich gesteigert wird.

Wir fordern: Eine faire Bezahlung und ein angemessener Personalschlüssel sind unserer Meinung nach der richtige Weg, um Pflegeberufe zu stärken. Nur motivierte und nicht überlastete Pflegekräfte können auch eine gute Pflegearbeit leisten. Dazu benötigen wir dringend mehr Ausbildungsplätze für Pflegekräfte und Pflegehelfer, um die jetzt schon freien Plätze zu besetzen.

Söder kündigt den Ausbau der Betreuungsplätze, eine Offensive zur Gewinnung von mehr Erziehern und niedrigere Gebühren an.

Wir finden: Zunächst setzt man sich für die sogenannte Herdprämie ein, sorgt für weniger KiTA- und Ganztagsschulplätze und will nun den Schwerpunkt auf Betreuungsplätze setzen. Insbesondere hat die CSU selbst für eine Aufweichung des KiTa-Betreuungsschlüssels durch die 42-Tage-Regelung, die dazu führt, dass bei Krankheit oder Ausfall nicht mehr für Ersatz gesorgt werden muss, die Betreuungsqualität auf Kosten der Kinder verschlechtert.

Wir fordern: Den Erziehermangel bekämpft man am besten, indem man leistungsgerechte Entlohnung ermöglicht. Wir fordern darüber hinaus langfristig beitragsfreie Kindergärten. Allerdings sehen wir die eindeutige Priorität zunächst bei der Verbesserung der Betreuungsqualität., welche in den letzten Jahren massiv vernachlässigt wurde. Lieber konzentrierte sich die Landesregierung auf das Festklammern an überholten und ideologisch geprägten Familienbildern, anstatt die Lebenswirklichkeit anzuerkennen. Zur Entlastung der Eltern sollen bis zur Umsetzung einer allgemeinen Elternbeitragsfreiheit landesweit Höchstgrenzen für Elternbeiträge gelten, die nach Einkommen gestaffelt sind. Ebenso muss es einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab der ersten Klasse geben. Sowohl für die Fortsetzung der frühkindlichen Bildungsangebote als auch für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist ein solcher Anspruch dringend notwendig. Die zeitliche Flexibilität der Eltern darf nicht mit dem Kindergarten enden. Bürokratische Hindernisse müssen wegfallen.

Söder kündigt ein ganzes Maßnahmenpaket an:

  • keine pauschale Flächenbegrenzung, sondern Anreize, damit flächensparend gearbeitet wird.
  • verstärkte Revitalisierung von Ortskernen
  • Prämienmodell zu Entsiegelungen: Finanzielle Förderung für die Entsiegelung von Flächen.
  • Naturpaket: Vertragsnaturschutz, Landschaftspflege und Ausweitung des Kulturlandschaftsprogramms KULAP in Bayern.
  • Schneller als auf Bundesebene (fünf Jahre) soll im Freistaat eine Exitstrategie den Einsatz von Glyphosat beenden.

Wir finden: Hier zeigt sich einmal mehr die Augenwischerei der CSU. Zuerst den Einsatz von Glyphosat weiterhin ermöglichen, nach öffentlicher Schelte entsprechend der gewohnten Manier Meinung übernehmen. Diese Zick-Zack Kurse verunsichern die Bevölkerung und sind ein massiver Beitragsfaktor zur Politikverdrossenheit. Die Gesellschaft muss auf die mit wissenschaftlichen Fakten unterlegte Meinungsfindung der Parteien vertrauen.

Wir fordern: Die Regierung sollte wieder stärker ihren Kommunalpolitikern vertrauen. Schon heute blockieren übetriebene Umweltvorgaben wichtige Bauvorhaben. Es braucht eine Umweltpolitik mit Augenmaß.

Söder kündigt die Einführung von Bürgersprechstunden und die Amtszeitbegrenzung des Bayerischen Ministerpräsidenten auf 10 Jahre durch eine Verfassungsänderung an.

Wir finden: Bürgersprechstunden sind grundsätzlich zu begrüßen, doch sollte es als Selbstverständlichkeit angesehen werden, Interessen und Bedürfnisse immer zu hören und entsprechend zu beachten. Gerade in Zeiten der zunehmenden Politikverdrossenheit und Angriffen auf unseren demokratischen Staat, ist es Aufgabe der Politik, unsere demokratischen Werte zu vermitteln und zu verteidigen. Dazu gehört es unter anderem Menschen an das Thema Politik heranzuführen und zur Meinungs- und Diskussionsbildung beizutragen. Insbesondere muss die Gesellschaft wieder stärker eingebunden werden – Demokratie ohne einen mündigen Bürger ist keine Demokratie.

Wir fordern: Die Einführung des Wahlrechts bereits ab 16 Jahren. In einer immer älter werdenden Gesellschaft ist es umso wichtiger, die politischen Interessen auch junger Menschen zu berücksichtigen. Nur so lässt sich eine angemessene und ausgewogene Repräsentation gewährleisten. Entsprechend fordern wir die Einführung einer Ombudsperson für zukünftige Generationen auf Landesebene. Sie soll bewerten, ob ein Gesetz künftigen Generationen hilft und mögliche Probleme öffentlich machen. Zudem soll sie als Ideengeber für weitere Gesetzesinitativen fungieren. Diese Person soll mit Rederecht im jeweiligen Parlament und Klagerecht vor den entsprechenden Gerichten ebenso ausgestattet sein wie mit einem Informationsrecht über alle den jeweiligen Fall betreffenden Informationen sowie dem Recht auf Öffentlichkeitsarbeit. Zusätzlich müssen die Informations- und Mitwirkungsrechte der Bürger insbesondere in den Städten und Gemeinden gestärkt werden. Geeignete Mittel sind, neben einer Fragestunde, die Veröffentlichung von Beschlüssen im Internet und die Übertragung von Sitzungen, Informationsfreiheitssatzungen und andere Informationserleichterungen. Gleichzeitig sollen die Rechte der Gemeinderäte hinsichtlich Auskunftsrechten, der Vorlage von Sitzungsunterlagen und der Berichte von Verbänden verbessert werden.


Antragsteller: Matthias Fischbach, Dominik Konrad

Trennung von Kirche und Staat – auch im öffentlichen Dienst

Im Sinne unserer Forderung der strikten Trennung von Staat und Kirche fordern die Jungen Liberalen Bayern für Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes, während der außenwirksamen Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben die Pflicht, jegliche religiösen oder weltanschaulichen Symbole während der Dienstzeit abzulegen oder zu verdecken.


Gültigkeit: 10 Jahre


Antragsteller: Junge Liberale Schwaben