Trennung von Kirche und Staat – auch im öffentlichen Dienst

Im Sinne unserer Forderung der strikten Trennung von Staat und Kirche fordern die Jungen Liberalen Bayern für Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes, während der außenwirksamen Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben die Pflicht, jegliche religiösen oder weltanschaulichen Symbole während der Dienstzeit abzulegen oder zu verdecken.


Gültigkeit: 10 Jahre


Antragsteller: Junge Liberale Schwaben


 

Streichung des Mindestalters für den bayerischen Ministerpräsidenten

Die Jungen Liberalen Bayern fordern die ersatzlose Streichung des Halbsatzes „der das 40. Lebensjahr vollendet hat“ aus Artikel 44 II der Verfassung des Freistaates Bayern.


Gültigkeit: 10 Jahre


Antragsteller: Junge Liberale Schwaben


 

NetzDG abschaffen – in dubio pro libertate

Die Jungen Liberalen Bayern setzen sich für eine Aufhebung des Netzdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) ein.


Gültigkeit: 5 Jahre


Antragsteller: Junge Liberale Niederbayern


 

Leihmutterschaft legalisieren – für alle!

Die Jungen Liberalen fordern die Legalisierung der altruistischen als auch der kommerziellen Leihmutterschaft.

Der Bundesgerichtshof hat bereits am 10.12.2014 in einem Leihmutterschaftsfall entschieden, dass ausländische Gerichtsentscheidungen, die den Wunscheltern die rechtliche Elternschaft zuweisen, in Deutschland anerkannt werden können, sofern ein Wunschelternteil mit dem Kind genetisch verwandt ist, die Leihmutter aber nicht.

Dieses Urteil toleriert somit den Leihmutter-Tourismus aus Landern mit teilweise schwachen Standards für das Wohlbefinden der Leihmutter, während wir in Deutschland die Möglichkeit hätten den Kinderwunsch der Wunscheltern mit hohen Standards für das Wohlbefinden der Leihmutter in Einklang zu bringen.

Folgende Gesetzesänderungen sind hierzu nötig: § 1591 BGB soll zukünftig lauten: „(1) Mutter eines Kindes ist die Frau, von der das Kind genetisch abstammt. (2) Im Falle einer Leihmutterschaft wird die Auftraggeberin als Mutter bezeichnet. Falls die Auftraggeberin nicht genetisch mit dem Kind verwandt ist, bedarf es der Zustimmung der Frau, von der das Kind genetisch abstammt.“ Diese Gesetzesänderung bedarf zusätzlich, dass die Eizellspende in Deutschland legalisiert wird. § 1592 BGB muss zukünftig lauten: „(1) Vater eines Kindes ist der Mann, von dem das Kind genetisch abstammt. (2) Im Falle einer Leihmutterschaft ist der Auftraggeber der Vater.“

Gleichzeitig fordern die Jungen Liberalen, dass gleichgeschlechtliche Wunscheltern mittels Leihmutterschaft gleichberechtigte Elternrechte gewährt werden.

Bei gleichgeschlechtlichen Wunscheltern soll die Möglichkeit bestehen, dass der genetische Elternteil, der nicht zu den Wunscheltern zahlt, zugunsten der Wunscheltern auf die Rechte und Pflichten gegenüber dem Kind verzichtet.

Wahlrecht ab 16


Die Jungen Liberalen Bayern fordern, dass man mit Vollendung des 16. Lebensjahres
das aktive und passive Wahlrecht erhält.


Gültigkeit:  unbegrenzt


Antragsteller: BV Schwaben


 

Keine Religionszugehörigkeit in der Geburtsurkunde


Momentan müssen Eltern bei Geburt des Kindes aktiv auf das Amt zugehen und Bescheid geben, die Religion der Eltern als Religion des Kindes in der Geburtsurkunde NICHT aufzunehmen. Ansonsten übernimmt das Amt die Religion der Eltern in die Geburtsurkunde. Wir fordern, dass die Religion eines neugeborenen Kindes nicht in die Geburtsurkunde aufgenommen wird.


Gültigkeit: unbegrenzt


Antragsteller: Bezirksverband Mittelfranken

Wunschkinder möglich machen


Die Julis Bayern fordern ein einheitliches Reproduktionsgesetz. Die bisherigen Regelungen zu Samen- und Eizellspende sowie die Leihmutterschaft sollen in diesem Gesetz kodifiziert werden.

1. Allgemeiner Teil

Ein allgemeiner Teil dieses Gesetzes enthält Regelungen, die für alle Möglichkeiten ein Wunschkind (im Folgenden für: ein aus einer Samen- oder Eizellspende entstandenes Kind) zu zeugen, gelten.

Wir fordern: • Aufbewahrung der Spenderdaten nach dem „Erlanger Modell“ durch einen Notar 100 Jahre lang. Die Unterlagen müsse so geführt werden, dass eine Zuordnung jeder Spenderprobe zu dem Empfänger gewährleistet werden kann. Diese Unterlagen enthalten: Identität und Screening-Ergebnisse des Spenders, Identität der Wunscheltern, sämtliche vertraglichen Vereinbarungen mit der Samenbank. Der behandelnde Arzt ist verpflichtet, die Samenbanken/Eizellenbanken über den Erfolg der Behandlung zu informieren. Daneben muss der Arzt aber auch selbst für eine ausreichende Aufbewahrung sorgen, um eine doppelte Absicherung der Daten zu haben. Es muss gewährleistet sein, dass die Wunschkinder zu jedem Zeitpunkt Zugang zu den Daten der Spender haben. • Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen zum Adoptionsrecht (§§ 1741ff BGB) auch für Kinder, die aus Samen- oder Eizellspenden entstanden sind. Spenderschutz wird gewährleistet, indem vor allem § 1755 BGB, welcher die verwandtschaftlichen Beziehungen zu den leiblichen Eltern beendet, entsprechend angewandt wird. So wird der Spender vor unterhalts- oder erbrechtlichen Ansprüchen der Wunschkinder geschützt. • Information und Transparenz durch einen Leitfaden des Bundesfamilien- oder das Bundesgesundheitsministeriums. Es sollen unter anderem psychologische Beratungsstellen genannt werden und Musterverträge zwischen Wunscheltern – Arzt, Arzt – Samenbank sowie Samenbank – Spender enthalten sein. Der Vertrag zwischen Wunscheltern und Arzt soll eine Befreiung von der Schweigepflicht des Arztes für den Vorgang enthalten, dass das Wunschkind nach Erreichen der Volljährigkeit Auskunft über die genetische Abstammung erhalten will. Ansonsten gewährleistet die Samenbank/Eizellenbank Anonymität des Spenders gegenüber den Wunscheltern. • Zugang zu reproduktionsmedizinischen Leistungen ist grundsätzlich unabhängig vom Familienstand. Eine aktive Gleichstellung von homosexuellen Paaren und Alleinstehenden ist anzustreben, soweit mit den Interessen des Wunschkindes vereinbar. Derzeit ist der Zugang zu Methoden der künstlichen Befruchtung in Richtlinien der Ärztekammer geregelt, also bloßen standesrechtlichen Regelungen, die wegen ihrer Grundrechtswesentlichkeit in einem Gesetz zu regeln sind. • Eine postmortale Befruchtung mit Spendersamen oder Spendereizellen ist nur mit ausdrücklicher Einwilligung für diesen Fall vorzunehmen. • Die Kosten für die künstliche Befruchtung sollen bis zu einer bestimmten Grenze von den Krankenkassen übernommen werden, damit alle Menschen einen Zugang zu dieser Art der Familiengründung haben können. • Die Regelungen über den Zeitpunkt zu dem die in Vitro gezeugten Embryoneneingepflanzt werden dürfen muss auf den aktuellen Stand der Wissenschaft angepasst werden. • Es muss eine Regelung für die „Adoption“ von zu viel erzeugten Embryonen geben.

2. Samenspende

• § 1600 Abs. 5 BGB ist geschlechtsneutral umzuformulieren, um auch lesbischePaare und allein stehende Frauen zu erfassen. Unverheiratete Paare müssen dieAnerkennung der Vaterschaft in Vorhinein gewährleisten. Alleinstehende Frauen müssen nachweisen, dass dem Kind ein zweiter Unterhaltsverpflichteter zu Verfügung steht, falls die Mutter ausfällt, sonst kann der Samenspender nicht aus seiner Unterhaltspflicht entlassen werden.

3. Eizellspende

• Die Eizellspende soll legalisiert werden.

4. Leihmutterschaft

• Die Leihmutterschaft soll legalisiert werden. • § 1591 BGB muss auf die Leihmutterschaft angepasst werden.


Gültigkeit: 10 Jahre


Antragsteller: LAK Innen und Recht


 

Rechtssicherheit für Polizisten und Bürger schaffen – Bodycams für die Polizei

Die Jungen Liberalen Bayern fordern die Pflicht für uniformierte Bayrische Polizisten, im Außendienst eine sog. Bodycam zu tragen, die die Handlungen der Polizei aufzeichnet. Zivilstreifen sollen ebenfalls eine solche Bodycams tragen, sofern dadurch ihre Arbeit nicht erheblich erschwert wird. Die Bodycams sollen nur bei Einsetzen eingeschaltet werden und nur bei angezeigten Tatbeständen ausgewerted werden.

Die Daten der Bodycams sollen als Beweismittel in Disziplinarmaßnahmen- oder Strafverfahren herangezogen werden können, in die der Träger der Bodycam verwickelt wurde. Aus Datenschutzgründen sind die Daten spätestens nach 2 Monaten zu löschen, sollte eine Notwendigkeit der Auswertung der Daten nicht ersichtlich sein.

Bodycams dürfen nicht als Mittel zur flächendeckenden Videoüberwachung dienen. Die Daten der Kameras müssen durch versiegelte Gehäuse vor Missbrauch geschützt werden, und dürfen nicht anlasslos oder aus präventiven Gründen und ohne richterliche Anordnung verwendet werden. Zudem sollen alle Daten auf dezentralen und auf nicht vernetzten und verschlüsselten Speichermedien vorgehalten werden.

Freiheit und Würde – auch nach dem Tod


Die Jungen Liberalen fordern die Aufhebung des Friedhofzwangs für die Urnenbestattung. Allerdings muss dafür die Erklärung des Verstorbenen vorliegen.

Ebenfalls soll mit einer behördlichen Genehmigung unter Berücksichtigung des Boden-, Grundwasser- und Seuchenschutzes die Bestattung des Leichnahmes ohne Verbrennung außerhalb von Friedhöfen möglich sein.

Die Jungen Liberalen fordern die Aufhebung der Sargpflicht. Voraussetzung ist jedoch ein ausgewiesenes Grabfeld für die sarglose Bestattung auf dem Friedhof. Die Entscheidung über die Ausweisung entsprechender Grabfelder liegt in der Zuständigkeit der jeweiligen Friedhofsträger. Bei dauerhaft angelegten Gräbern außerhalb von Friedhöfen soll eine Ruhezeit von 30 Jahren gelten. In diesen Fällen muss das Grab als Last im Grundbuch vermerkt und den nahen Angehörigen ein Wegerecht zum Grab eingeräumt werden.

Auf ausdrücklichen Wunsch des Verstorbenen sollen auch die Diamantbestattung, Weltraumbestattung, Lebensbaumbestattung und Streubestattung ermöglicht werden. Die Luftbestattung halten wir dagegen in Deutschland für nicht praktikabel.


Gültigkeit: unbegrenzt


Antragsteller: Bezirksverband Mittelfranken


 

10 Punkte – Plan für eine Liberale Drogenpolitik


Präambel:

Die Prohibition ist gescheitert. Sie sollte sowohl den Konsumenten, als auch den nicht konsumierenden Bürgern, den Kontakt mit Rauschmitteln erheblich erschweren, um gesundheitliche und gesellschaftliche Schäden zu minimieren. Jährlich etwa 1000 Todesfälle, aufgrund von illegalem Drogenmissbrauch, 210 HIV-Neuinfektionen durch unsterilen, intravenösen Drogenkonsum und allein 74000 Todesfälle, die auf den Missbrauch von Alkohol zurückzuführen sind, erstellen der bisherigen Gesundheitspolitik allerdings eine erschreckende Bilanz des Versagens. Anstatt der gewünschten regulierenden Effekte, ließ die Drogenprohibition einen riesigen Schwarzmarkt entstehen, der selbst Kinder und Jugendliche in kriminelle Kreise treibt, mit denen sie ansonsten wohl niemals in Kontakt gekommen wären. In Haft sind sie weniger erreichbar für Hilfsangebote und werden stattdessen weiterhin mit Drogen und Kriminalität konfrontiert. Zudem herrscht auf dem Schwarzmarkt keinerlei Verbraucherschutz, sodass verunreinigte Substanzen mit erheblich größeren Risiken als durch die reine Substanz an sich konsumiert werden. In der Öffentlichkeit wird das Thema nur verdrängt und Abhängige stigmatisiert. Liberale Politik darf solche Missstände nicht hinnehmen. Sie hat die Aufgabe jeden Bürger im Rahmen seiner Verantwortung ernst zu nehmen und Hilfe zu leisten, anstatt ihn zu bevormunden, zu ignorieren oder gar zu kriminalisieren, obwohl er niemandem Schaden zufügt. Sie muss nicht nur akzeptieren können, dass Menschen seit Urzeiten Drogen jeglicher Erscheinungsform konsumieren. Sondern genau dort aktiv ansetzen, um über gezielte Aufklärung, medizinische Unterstützung und öffentliche Diskussion argumentativ neue Wege aus der Sucht hin zu verantwortungsvollem Konsum aufzuzeigen. Ziel soll es sein, jeden erwachsenen Bürger zu selbstbestimmtem und aufgeklärtem Umgang mit Drogen zu befähigen.

Daher fordern wir eine Liberalisierung der Drogenpolitik und Entkriminalisierung von Drogen. Der Fokus liberaler Drogenpolitik muss auf einer Minimierung der Risiken für Konsumenten, einem zeitgemäßen Kinder- und Jugendschutz, verstärkter Aufklärungsarbeit, sowie diversen Hilfs- und Aussteigerprogrammen, u.a. zur Resozialisierung liegen.

Im Einzelnen fordern daher die Jungen Liberalen Bayern:

1.Keine Ideologie den Drogen

Die bisherige Einteilung zwischen legalen und illegalen Drogen ist willkürlich. Einzelne Substanzen sollten nicht aufgrund ihres kulturellen Hintergrundes gesondert behandelt werden.

2.Entkriminalisierung des Besitzes

Sie Tatsache, dass Besitz illegal, der Konsum jedoch legal ist, ist unlogisch. Bisher muss jeder Fund der Polizei gemeldet werden. Dadurch entstehen stets immense Kosten und bürokratischer Aufwand. Die uneinheitlichen „Toleranzschwellen“, bspw. für Cannabis, in den Bundesländern führen zu massiver Rechtsunsicherheit. Verantwortungsvoller Konsum, durch den keine Dritten zu Schaden kommen, darf keine Straftat sein. Darum soll auch der Besitz entkriminalisiert werden. Hierfür bedarf es einer Reform des BtmG, welche die als Droge konsumierten Substanzen aus den bisherigen Anlagen streicht und eine neue Anlage für reguliert abgegebene Konsumdrogen schafft, deren unlizenzierter Handel und Vertrieb verboten sei.

3. Staatlich regulierte Abgabe, statt stumpfe Allzweckwaffe

Damit Bürger, Konsumenten aber vor allem Kinder und Jugendliche in Zukunft effektiv vor einer organisierten Drogenkriminalität, sowie Vergiftungen durch verunreinigte Substanzen geschützt werden können, muss der Staat den vorhandenen Schwarzmarkt durch eine staatlich kontrollierte Abgabe von Rauschmitteln austrocknen lassen. Die bisherigen Gesetze und Strafen haben ihren Zweck, der Reduktion von Drogenabhängigen, -toten und organisierter Kriminalität, eindeutig verfehlt. Wir setzen stattdessen auf eine regulierte Abgabe durch staatliche lizenzierte Abgabestellen oder Apotheken, bei der die umfassende Information der Konsumenten im Vordergrund steht. So sind die abgegebenen Stellen u.A. verpflichtet, den Käufer mündlich auf Unverträglichkeit der Stoffe mit anderen Stoffen (z.B. Medikamenten) hinzuweisen. Die legale Herstellung bzw. der Anbau muss hierfür zwangsläufig auch gegen Lizenz ermöglicht werden. Die resultierenden Einsparungen durch die hinfällige Strafverfolgung von Konsumenten sollen zukünftig ausschließlich in die konsequente Verfolgung von illegalem Drogenhandel und organisierter Kriminalität fließen. Jegliche Art von Werbung für Drogen sei verboten.

4. Kinder- und Jugendschutz

Gerade für Jugendliche ist der Reiz des Verbotenen ein großer Ansporn Drogen auszuprobieren. Der Schulhof wird dadurch zum Drogenumschlagplatz und ermöglicht unkontrollierten Zugang zu fast allen Substanzen mit Gefährdungspotenzial. Durch eine regulierte Abgabe und vor allem eine umfassende Information wird den Dealern der Geschäftsboden entzogen. Zu dieser Aufklärung zählen die Behandlung im Unterricht (z.B. Biologie), Kooperationen mit den Drogen- und Suchtberatungsstellen und beispielsweise die Gestaltung von Projekttagen zur Schaffung eines aufgeklärten Bewusstseins für die Risiken jeglichen Drogenkonsums. Zusätzlich sollen sog. „Suchtpräventionsteams“ in Schulen integriert und gefördert werden. Diese sollen aus Schülern, die von professionellen Suchberatern geschult werden, bestehen. Im Vordergrund soll hier der verantwortungsbewusste Umgang mit Drogen, deren Nebenwirkungen und Langzeitfolgen etc. stehen. Schulische Einrichtungen sollten in jedem Fall drogenfreie Zonen, sowohl für Schüler, als auch für Lehrer und Eltern, sein.

5. Altersgrenzen

Der Einfluss verschiedener Drogen, ob aktuell gesetzlich legal oder illegal, auf die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen muss offen erforscht werden. Die Altersgrenze für die jeweilige Freigabe von einer Substanz soll anhand medizinischer Erkenntnisse festgelegt werden, um so bestmöglichen Schutz vor Auswirkungen auf die Entwicklung des Gehirns zu gewährleisten.

6.Konsumrisiken minimieren

Die auf dem Schwarzmarkt gehandelten Substanzen sind meist gestreckt und verunreinigt, was zu zusätzlichen Gesundheitsrisiken führt. Dem wirkt eine Art „Reinheitsgebot“ entgegen, welches durch die regulierte Abgabe eingeführt wird und an die durch das Arzneimittelgesetz gesicherte Qualität von Arzneistoffen angelehnt sein soll. Aus Verbraucherschutzgründen ist dies unerlässlich. Ebenso sollen in allen Abgabestellen ggf. notwendige saubere Bestecke zur Verfügung gestellt werden, um Infektionen, etc. vorzubeugen. Die Einrichtungen von Drogenkonsumräumen samt geschultem Personal soll gefördert werden. Ferner fordern die Jungen Liberalen Bayern die Abschaffung des Verbots kostenloser Drugchecking-Angebote.

7.Sucht als Erkrankung #rausausdenSchatten

Wir stellen uns klar gegen eine Stigmatisierung von Abhängigen, da sie das Problem nur verdrängt und Hilfe für Süchtige unnötig erschwert. Durch mehr Beratungsstellen, Entzugskliniken und Streetworker soll Süchtigen die Möglichkeit zur (Selbst-)Hilfe und individuellen Beratung jederzeit zur Verfügung stehen. Auch betreutes Wohnen im Anschluss an den Entzug ist ein probates Mittel um Rückfälle zu verhindern. Sämtliche Steuereinnahmen, die durch den regulierten Verkauf von Substanzen erzielt werden, sollen zur Finanzierung dieser Hilfen verwendet werden.

8.Legal Highs als Auswüchse der Kriminalisierung

Die Prohibition fördert den Konsum noch gefährlicherer (legaler) Substanzen. Sogenannte Legal Highs und Research Chemicals, die sich als synthetische modifizierte legale Alternativen zu den, zurzeit verbotenen, klassischen Drogen immer größerer Beliebtheit erfreuen, jedoch meist erheblich stärkere Nebenwirkungen aufweisen, verlieren durch die Entkriminalisierung klassischer Drogen an Attraktivität.

9. Drogenkonsum und Straßenverkehr

Die Jungen Liberalen Bayern fordern, durch wissenschaftliche Forschung sinnvolle Grenzwerte für einzelne Drogen im Straßenverkehr zu erarbeiten. Diese sollen an die Fahrtüchtigkeitseinschätzung für Alkohol angelehnt sein.

10. Forschung und medizinische Verwendung

Durch die Entkriminalisierung von Drogen ist der Weg für die Forschung, sowie zur Verwendung zu medizinische Zwecke frei. Einige klassische Drogen könnten ein günstigeres Wirksamkeitspotenzial gegenüber herkömmlichen Medikamenten aufweisen. Es muss jedoch weitere Forschung in diesem Bereich betrieben werden, bis die Wirksamkeit einzelner Drogen zu Therapiezwecken endgültig geklärt ist. Wenn eine Therapie mit einem Präparat eines bisher verbotenen Inhaltstoffes eine schnellere, bessere oder verträglichere Genesung eines Patienten verspricht, muss die Entscheidung der Abgabe allein im Verantwortungsbereich des behandelnden Arztes, Apothekers oder Patienten liegen. Die Forschung muss durch eine Entkriminalisierung endlich die Möglichkeit erhalten, bessere Erkenntnisse über einzelne Drogen, deren Wirkungsweise und deren gezielte, sinnvolle Anwendung zu erarbeiten. Nur eine freie Forschung liefert uns das dringend notwendiges Wissen, um bspw. die Auswirkungen des jeweiligen Missbrauchs einer Droge besser einschätzen und therapieren zu können.


Gültigkeit: unbegrenzt


Antragsteller: JuLis Oberbayern