Jugendstrafrecht reformieren – ohne Populismus!

Die Julis Bayern sind der Auffassung, dass Jugendkriminalität nicht härtere Sanktionen bekämpft werden kann, sondern mit einer stärkeren betonung des Erziehungsgedanken im Jugendstrafrechts. im Einzelnen positionieren sich die Julis Bayern zur rechtspolitischen Diskussion im Jugendstrafrecht wie folgt:

  • Die Julis Bayern lehnen es ab, Hernwachsende (18-21 Jahre) aus den Abwendungsbereich des Jugendstrafrechts herauszunehmen. Stattdessen ist § 105 des Jugendgerichtsgesetz (JGG) so umzuformulieren, dass das Regel-Außnahme-Verhältnis für die Anwendung von Jugendstrafrecht bei Heranwachsenden spricht
  • Die Julis Bayern lehnen eine Heraufsetzung des Höchststrafmaßes für die Jugendstrafe (§ 18 Abs. 1 S.2 JGG)
  • Die Julis Bayern lehnen eine sog. Polizeidiversion ab, d.h. dass die Polizei – anstelle der Staatsanwaltschaft und des Gerichts – das Recht hat, bei Ersttätern / Bagatellfällen erzieherische Maßnahmen anzuordnen

Daneben haben die Julis Bayern folgende Forderungen:

  • Die Diversionsrichtlinien sind grundgesetzkonform und einheitlich auszugestalten
  • Einstellungen nach §§ 45, 47 JGG sind nicht ins Erziehungsregister einzutragen
  • Das JGG ist sprachlich zu entrümpeln. Es darf in einem modernen Strafrecht nicht von schädlichen Neigungen (vgl. § 17 Abs. 2 JGG) oder Zuchtmitteln (vgl. § 13 Abs. 2 JGG) die Rede sein
  • Die Jugendstrafrechtspraxis steht vor allem vor dem Problem, dass es nicht genügend Angebote für ambulante Sanktionen gibt. Hier müssen die Länderjustizverwaltungen und die Kommunen besser zusammenarbeiten

Begründung

Aus der bisherigen Formulierungen des § 105 ist kein Regel-Außnahme-Verhältnis zu erkennen. Die Kriterien werden in den Bundesländern sehr unterschiedlich ausgelegt.

Gegen eine Polizeidiversion sprechen das Gewaltenteilungsprinzip und die Unschuldsvermutung, da eine Sanktion eingeleitet würde, ohne dass die Schuld feststehen würde. Zwar müsste bei den derzeit praktizierten Diversionsmodellen (z.B. Schleswig-Holstein) der Anregung der Polizei theoretisch nicht folge geleistet werden; praktisch wird aber auf die Jugendlichen ein Geständnisdruck aufgebaut.

Einstellungen nach §§ 45, 47 JGG sind nicht ins Erziehungsregister einzutragen, da die Benachteiligung eines jugendlichen Straftäters gegenüber eines erwachsenen Straftäters beendet wird. Eine Einstellung nach §§ 153, 153a StPO wird nicht ins Bundeszentralregister eingetragen.


Antragsteller: LAK Innen und Recht

Willkommen in der neuen Demokratie

Willkommen in der neuen Demokratie – Wahlen nicht nur für Ureinwohner und Stammesälteste


Beschluss

Die Jungen Liberalen fordern das aktive Ausländerwahlrecht auf allen Ebenen, das passive auf kommunaler Ebene. Voraussetzung für das Wahlrecht soll nur ein dauerhafter Aufenthalt und Wohnsitz von mindestens drei Jahren sein. Was das Wahlalter betrifft gelten für alle wahlberechtigten Personen die gleichen Regeln.

Mindestalter im passiven Wahlrecht, die jenseits der gesetzlichen Volljährigkeit liegen, lehnen wir grundsätzlich ab. Volljährige Staatsbürger sollen das volle Passive Wahlrecht genießen.


Gültigkeit: unbegrenzt


Antragsteller: BV Mittelfranken

Service statt Abfertigung – Fachkräfte für Deutschland

Durch den demografischen Wandel geht Deutschland bis 2030 etwa jede achte erwerbstätige Person verloren. Die Zuwanderung ist eine von mehreren möglichen Maßnahmen, mit denen eine rapide Verringerung des Arbeitskräfteangebots und damit nachteilige Effekte auf die Innovationsfähigkeit und den technischen Fortschritt verhindert werden können.

1. Zentraler internationaler Bewerberpool

Deutschland soll für die Arbeitsmigration ein „ Expression of Interest System“ einführen. Personen, die Interesse an Arbeit in Deutschland haben, melden sich über einen Online-Antrag und werden in einen Kandidaten-Pool der Bundesagentur für Arbeit aufgenommen. Firmen können einen Personalbedarf bei der Agentur anmelden, die daraufhin geeignete Kandidaten vermittelt. Für nicht EU-Bürger wird automatisch durch die jeweilige Botschaft ein Visum ausgestellt und nach der Ankunft eine Aufenthaltserlaubnis erteilt. Ein solcher internationaler Bewerberpool ist mittels einer internationalen Kampagne zu bewerben. Zusätzlich soll ein Punktesystem, das sich an Kriterien wie Bildungsgrad, Sprachkenntnis, Alter und Fachkräftebedarf am Arbeitsmarkt orientiert, eine Einwanderung ermöglichen, um qualifizierten Zuwanderern eine Arbeitssuche in Deutschland zu ermöglichen. So lange bis eine weltweite Open-Border-Politik praktiziert wird, die wir JuLis ausdrücklich fordern.

2. One-Stop-Government

Kommunen und Landkreise ab einer Größe von 100.000 Einwohnern sollen „Welcome Center“ einrichten, die alle Leistungen im Rahmen der Zuwanderung an einer Stelle anbieten. Dazu sind Ausländerbehörden, Meldebehörden, Träger der Grundsicherung (Jobcenter) und die Agentur für Arbeit zu beteiligen.

3. Mehrsprachigkeit als Selbstverständlichkeit

Für absehbar kurzfristige Arbeitsaufenthalte (Abordnungen, Entsendungen etc.) kann nicht zwangsläufig das Lernen der deutschen Sprache gefordert werden. Daher setzen wir uns dafür ein, Englisch als ergänzende Amtssprache einzuführen. Webseiten, Flyer, Merkblätter und ähnliche Publikationen, die im Zusammenhang mit beruflicher Zuwanderung stehen, sollen wo erforderlich außerdem in die wesentlichen Weltverkehrssprachen bzw. Haupt-Zuwanderungssprachen übersetzt werden.

4. Interkulturelle Kompetenz

Kenntnisse mindestens einer zweiten Sprache sind eine Selbstverständlichkeit und als Kernkompetenz bei der Einstellung bzw. Beförderungen zu fordern. Interkulturelle Schulungen sind für uns JuLis wünschenswert, aber nur, wenn der Beruf es erfordert. Ein entsprechendes Erfordernis wird vom zuständigen Dienstherren festgestellt, der entsprechende Schulungen individuell festlegt.


Begründung

zu 1.)

35% der Arbeitgeber mit unbesetzten Stellen gaben in einer Untersuchung an, dass die Anwerbung aus dem Ausland zu kompliziert ist. Daneben werden fehlende Kenntnis der Verfahrensschritte, hohe Kosten, Schwierigkeiten bei der Kontaktaufnahme, fehlende erforderliche Kenntnisse bei Bewerbern oder Schwierigkeiten bei der Bewertung von Bildungsabschlüssen angegeben (OECD/ DIHK). All diese Punkte können über ein System beseitigt werden, in dem die Agentur für Arbeit als einziger Vermittler und Kontaktpunkt auftritt, der die erforderlichen Leistungen für das Unternehmen und den Bewerber erbringt.

Zu 2.)

Gerade in der umständlichen deutschen Verwaltung sollte sich der Ort, an dem eine Dienstleistung erbracht wird, an der Sache bzw. dem Kunden orientieren und nicht an Behördenstrukturen oder unterschiedlichen föderalen Zuständigkeiten. Die Zusammenfassung von Dienstleistungen in Sachen Zuwanderung schafft Win-Win-Situationen für Anbieter und Migranten, wie z.B. das Erfolgsmodell des Welcome-Center in Hamburg eindrucksvoll zeigt.

Zu 3.)

Migration im 21. Jahrhundert ist keine Einbahnstraße mehr. Zirkuläre und spontane Migration sind die logischeKonsequenz einer Weltwirtschaft, die ständig im Fluss ist. Entsendungen in das Ausland sind bei internationalen Unternehmen entsprechend ein bewährtes Standardinstrument zum Austausch von Wissen und zur Personalentwicklung. Dabei macht Englisch als universelle Verkehrssprache die Verständigung unabhängig von Einsatzort möglich. Dem gegenüber steht die Erwartungshaltung gerade kleinerer und mittelständischer deutscher Unternehmen, dass ihr Personal (ausschließlich) auf Deutsch interagiert. Da das Erlernen der deutschen Sprache kompliziert ist und seine Zeit erfordert, macht dies den kurzfristigen Einsatz von Experten praktisch unmöglich.

Zu 4.)

Deutschland gilt im Ausland zwar als effizient und erfolgreich, aber nicht unbedingt als freundlich und einladend. Außerhalb Europas zählt Deutschland nur in Ghana, Tunesien und Kasachstan zu wirklich attraktiven Auswanderungszielen (Gallup). Deutschland muss zunehmend vermitteln, dass es an Arbeitskräften weniger als Humankapital, sondern vor allem als Mitarbeiter und Mensch interessiert ist. Problemorientierung und Freundlichkeit widersprechen sich nicht, wie gerade skandinavische Länder oder Kanada zeigen.


Gültigkeit: 10 Jahre


Antragsteller: BV Mittelfranken

Reform der Geheimdienstkontrolle auf Bundesebene

Aufgrund der jüngsten Enthüllungen, die klar machen, dass der BND der amerikanischen NSA Infrastruktur zu Verfügung stellte, um deutsche Unternehmen, befreundet Staaten und sogar die europäische Kommission auszuspähen, sehen die Jungen Liberalen einen akuten Bedarf die Kontrolle der deutschen Geheimdienste zu stärken.

Deshalb fordern wir, die Zusammenlegung des Parlamentarischen Kontrollgremiums mit der G-10 Kommission. Zudem muss in Zukunft mehr als nur ein Mitglied dazu befähigt sein, das Richteramt auszuüben.

Die Geheimdienste müssen einer direkten Kontrolle Unterstellt werden. Der Umweg über die Bundesregierung ist zu vermeiden.

In Zukunft sollen s.g. Whistleblower nicht mehr dazu verpflichtet sein, auch ihre direkten Vorgesetzten darüber informieren zu müssen, dass sie Missstände gemeldet haben. Im Gegenteil soll es möglich sein, unter dem Schutz der eigenen Identität, Missstände direkt dem Kontrollgremium zu melden!

Zusätzlich soll das Gremium um den Posten eines Geheimdienstbeauftragten erweitert werden.

Abschließend soll eine rechtliche Grundlange zur Vorlage des dienstinternen BND-Jahresberichts gegenüber dem Kontrollgremium geschaffen werden.


Begründung

Zu Absatz 2: Bisher überwacht das parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) deutsche Geheimdienstarbeit. Die s.g. G-10-Kommision hingehen entscheidet über die Überwachung deutscher Staatsbürger im Rahmen der Aufhebung des dt. Brief-, Post-, und Fernmeldegeheimnis. Da sich herausstellte, dass inzwischen auch deutsche Unternehmen durch die Infrastruktur des BND ausgespäht werden können, ist zu befürchten, dass auch Datenverkehr deutscher Staatsbürger ins Visier des BND geriet. Eine klare Trennung zwischen inländischer Überwachung dt. Staatsbürger und der Auslandsspionage scheint damit, in Sachen Geheimdienstkontrolle, nicht mehr zeitgemäß und sachdienlich zu sein.

Zu Absatz 3: Die aktuelle Gesetzesformulierung – „Die Bundesregierung unterliegt hinsichtlich der Tätigkeit […] des Bundesnachrichtendienstes der Kontrolle durch das [PkGr].“ – schränkt die Befugnisse des PKGr vor allem ein, anstatt sie zu stärken. Die Geheimdienste müssen direkt der Kontrolle durch das PKGr unterstellt werden!

Zu Absatz 6: Der BND-Jahresbericht umfasst i.d.R. keine Informationen höherer Geheimhaltung, würde es dem Kontrollgremium jedoch erlauben auf Unregelmäßigkeiten oder Ressourcenverschiebungen in der Haushaltsplanung des BND aufmerksam zu werden. Großangelegte Überwachungsprojekte könnten wesentlich schwieriger gegenüber der parlamentarischen Kontrolle verheimlicht werden. Auch kann ein besserer Überblick über Kooperationen mit ausländischen Dienste gewonnen werden.


Gültigkeit: 5 Jahre


Antragsteller: Markus Hunner, Lukas Köhler, Phil Hackemann, Matthäus Blonski, Florian Zeiml, Johannes Keil, Marc Isenrath, Johannes Dallheimer, Hadrian Silberer, Florian Maier, Simon Landenberger, Matteo Müller, Rafael Burkhardt, Lars Kesenheimer, Laura Reif, Robert von Kalle, Fridolin Fluhr, Sam Batat


Die Gültigkeit des Antrags wurde auf dem 98. Landeskongress um 5 Jahre verlängert.


 

Abschaffung des juristischen Geschlechts

Die Jungen Liberalen Bayern fordern die Abschaffung des juristischen Geschlechts.


Gültigkeit: unbegrenzt


Antragsteller: BV Oberbayern, Johannes Dallheimer, Phil Hackemann

 

Nein zum Fahrverbot als strafrechtliche Sanktionsmaßnahme

Die Jungen Liberalen Bayern lehnen ein Fahrverbot als strafrechtliche Sanktionsmaßnahme, die nichts mit dem Straßenverkehr zu tun haben, strikt ab. Wir fordern die Bundesregierung dazu auf, ihre Pläne diesbezüglich zu streichen.


Gültigkeit: unbegrenzt


Antragsteller: BV Schwaben

Liberaler Kinder- und Jugendschutz

Präambel

Kinder gehören zu den empfindlichsten Mitgliedern der Gesellschaft. Ihr Schutz vor gesundheitlichen und sittlichen Schäden, insbesondere vor Übergriffen gewalttätiger oder sexueller Art, ist dementsprechend eine wichtige Aufgabe des Staates. Die Jungen Liberalen bekennen sich klar zu dieser staatlichen Schutzverantwortung. Um einen effektiven Schutz von Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten, ist es jedoch zwingend notwendig, dass die entsprechenden Gesetze hierfür praxisnah verfasst sind und keine Rechtsunsicherheiten auftreten. Mit dem 2011 beschlossenen Bundeskinderschutzgesetz, und der damit verbundenen Neufassung des Art. 72a SGB VIII, nimmt die Bundesregierung die Vereine und Verbände in die Pflicht, beim Jugendschutz mitzuwirken. Sie werden mit diesen Regelungen gesetzlich verpflichtet, Führungszeugnisse von Personen einzusehen, die intensiven Kontakt mit Kindern und Jugendlichen haben. Bei gewissen eingetragenen Straftatbeständen werden diese Personen in der Folge von der Jugendarbeit ausgeschlossen. Das erklärte Ziel ist es, Übergriffe auf Kinder und Jugendlichen durch nahestehende Personen präventiv zu bekämpfen. Diesem Ziel schließen sich die Jungen Liberalen natürlich an. Allerdings hat das Gesetz einige Schwachpunkte, wodurch die Vereine unverhältnismäßigen hohen bürokratischen Herausforderungen gegenüberstehen. Etliche Verbände haben auch bereits datenschutzrechtliche Bedenken zur Sprache gebracht. Die Jungen Liberalen fordern deshalb eine deutliche Nachbesserung der bestehenden Gesetzeslage.

Datenschutz gewährleisten

Die Pflicht zur Einsichtnahme in die Führungszeugnisse von Mitarbeitern oder ehrenamtlichen Helfern stellt Arbeitgeber, Verbände und Vereine gleichermaßen vor Gewissenskonflikte. Einerseits werden die Mitarbeiter unter Generalverdacht gestellt, andererseits ist es aus datenschutzrechtlicher Sicht mehr als bedenklich, wenn Vereinsvorstände und Arbeitgeber die Führungszeugnisse der eigenen Mitarbeiter einsehen. Daher fordern wir eine Änderung des Bundeszentralregisters, wodurch eine die bisherige Form der Führungszeugnisse angepasst wird. Inhaltlich sollen diese nur noch eine Aussage darüber treffen, ob gegen eine Person Ausschlussgründe gemäß Art. 72a Abs. 1 Satz 1 SGB VIII vorliegen oder nicht. So soll gewährleistet werden, dass nur diese relevanten Straftatbestände überprüft werden. Weitere Eintragungen in das Führungszeugnis bleiben somit Privatsache.

Bürokratische Hürden senken

Die vermeintlichen Datenschutz-Regelungen nach Art. 72a Abs. 5 Satz 2 SGB VIII sollen ersatzlos gestrichen werden. Ohne das Recht auf Dokumentation der Einsichtnahme wird es den Vereinen nahezu unmöglich gemacht, im Haftungsfall das Nachkommen der Verpflichtungen nachzuweisen. Nach Art. 72a Abs. 1 Satz 1 SGB VIII soll ein Absatz eingefügt werden, sodass nur “für hauptamtlich beschäftigte Personen in Verbänden oder Unternehmen, die unter anderem Aufgaben in der Jugendhilfe übernehmen, eine Pflicht zur Vorlage eines Führungszeugnisses gilt, wenn nach ihrer Stellenbeschreibung ein regelmäßiger Kontakt zu Kindern und Jugendlichen zu erwarten ist.”

Kostenfreiheit

Die Anforderungen der Führungszeugnisse können die Arbeitgeber vor enorme finanzielle Herausforderungen stellen. Aus diesem Grund fordern wir eine vollständige Kostenfreiheit für polizeiliche Führungszeugnisse. Der Bund soll den Kommunen zukünftig die anfallenden Kosten erstatten.

Rechtsklarheit schaffen

Art. 72a Abs. 3 SGB VIII legt fest, dass es Aufgabe der “Träger der öffentlichen Jugendhilfe [ist,] über die Tätigkeiten [zu] entscheiden”, für die ein polizeiliches Führungszeugnis vorgelegt werden muss. Entscheidend sind demnach “Art, Intensität und Dauer des Kontakts dieser Personen mit Kindern und Jugendlichen”. Die Jungen Liberalen fordern hier eine klare gesetzliche Definition, damit bundesweit einheitliche Kriterien gelten. Das Bundesfamilienministerium soll zudem den Vereinen/Verbänden eine Checkliste an die Hand geben, in der die Kriterien aufgelistet sind. Trifft ein Kriterium zu, so muss ein Führungszeugnis vorgelegt werden. Komplizierte Entscheidungshilfen sollen der Vergangenheit angehören. Keine Präventivmaßnahme bietet einen vollständigen Schutz. Wenn es in einem Verein oder Einrichtung zu Übergriffen auf Kinder und Jugendliche kommt, so ist dies immer ein tragischer Fall, verbunden mit großen Problemen für die Verantwortlichen. Es darf jedoch nicht sein, dass der Staat durch die Neuregelungen des SGB VIII die Verantwortung (inklusive Haftung) einfach von sich weist. Wir fordern daher eine gesetzliche Klarstellung, wer im Haftungsfall verantwortlich gemacht werden kann, und wollen, dass die Träger der freien Jugendhilfe nur bei nachgewiesener Missachtung (vorsätzlich oder grob fahrlässig) des Abs. 1 und 2 SGB VIII haftbar gemacht werden können. Ein entsprechender Absatz ist in das Gesetz aufzunehmen. Nach Art. 72a Abs. 3 Satz 1 SGB VIII soll sinngemäß eingefügt werden: “Das Bundesfamilienministerium legt dabei Kriterien fest, welche freie Träger der Jugendhilfe zu diesen Vereinbarungen aufgefordert werden. Die Kriterien werden veröffentlicht.” Nach Art. 72a Abs. 3 Satz 2 SGB VIII Satz 2 soll sinngemäß eingefügt werden: “Ausgenommen von dieser Regelung sind Personen, deren Tätigkeit auf eine kurze Zeitdauer von maximal einem Monat beschränkt ist. In diesem Fall soll eine Selbstverpflichtungserklärung eingeholt werden, durch welche die Person vergewissert nicht rechtskräftig nach einem oder mehreren der in Abs. 1 Satz 1 genannten Straftatbeständen verurteilt zu sein.” Das Bundesfamilienministerium hat ein entsprechendes Formblatt zur Verfügung zu stellen. Falsche Angaben bei der Selbstverpichtungserklärung müssen im Strafgesetzbuch angemessen sanktioniert werden.


Gültigkeit: unbegrenzt


Antragsteller: BV Unterfranken

Religiöser Extremismus in Deutschland

Präambel

Neben politischem, also linkem und rechtem Extremismus ist nach dem 11.September 2001 eine weitere Form des Extremismus ins Zentrum der Aufmerksamkeit gerückt. Der Islamismus muss, wenn er zu gewalttätigen Maßnahmen gegen Personen oder den Staat führt, als eine Bedrohung für die deutsche Gesellschaft angesehen werden. Bleibt es bei einer reinen Meinungsäußerung und friedlichem Protest muss er, genauso wie jede andere Form des Extremismus, in unserer demokratischen Gemeinschaft akzeptiert werden. Als wichtigste Maßnahme zur Minimierung des Konfliktpotenzials sehen die Jungen Liberalen Bayern die Bildung der Einwohner Deutschlands an. Im Ausland muss Deutschland die Werte der Demokratie und der Freiheit hochhalten und sie tatkräftig und mutig unterstützen. Dazu fordern die Jungen Liberalen Bayern folgende Punkte:

Keine Einschränkung der Reisefreiheit

Der Mensch hat durch seinen Bürgerstatus in Deutschland bestimmte Rechte, unter anderem das Recht der Freizügigkeit. Eine moralische Auslegung eines Reiseziels, auf der der Entzug dieses Rechtes basiert, darf es nicht geben. Der Staat darf niemanden schon verurteilen, bevor er ein Verbrechen begangen oder den Versuch dazu unternommen hat, deswegen lehnen die Jungen Liberalen Ausreiseverbote jedweder Art ab. Hat ein Mensch im Ausland ein Verbrechen begangen, so ist er gemäß des bereits geltenden Rechts zu verurteilen.

Gewaltbereiten religiösen Extremismus in Deutschland bekämpfen

Jede Form des Extremismus, der unsere freiheitliche demokratische Grundordnung mit gewaltsamen Mitteln bekämpfen will, muss mit der ganzen Kraft unseres Justizsystems bekämpft werden. Hierzu sind aber nicht mehr Gesetze, sondern mehr und für diese Aufgabe ausgebildete Polizisten notwendig. Erst wenn die Polizei Wissen um das Wirken und die Strukturen des religiösen Extremismus hat, kann diesem sinnvoll entgegen getreten werden. Deshalb bekräftigen die JuLis Bayern erneut ihre Forderung nach einer Abschaffung der Landesämter für Verfassungsschutz und die Übertragung derer Kompetenzen an die Polizei und das Bundesamt für Verfassungsschutz. Das Kompetenz- Wirrwarr, das schon im Fall der NSU eine effiziente Gefahrenabwehr und Verbrechensbekämpfung blockiert hat, muss endlich beendet werden. Im Zusammenhang mit dem Bürgerkrieg im Irak und in Syrien ist bei der Ausreise von gewaltbereiten Islamisten in mögliche Transitländer eine informationelle Kooperation mit deren Sicherheitsbehörden anzustreben. Insbesondere sollte das Aufgabenspektrum der bereits bestehenden, gemeinsamen Extremismus- und Terrorismus-Abwehrzentren entsprechend erweitert und deren Struktur neu evaluiert werden, um weitere, konkurrierende Zentralstellen zu verhindern.

Aussteigerprogramme in Zusammenwirkung mit Muslimen

Neben dem Ermöglichen von Chancen und Perspektiven sind gerade Aussteigerprogramme für den Erfolg der Prävention von religiösem Extremismus relevant. Hierzu soll ein staatlich initiiertes und unterstütztes Programm in Zusammenarbeit mit der muslimischen Zivilgesellschaft (z. B. dem Zentralrat der Muslime) aufgesetzt werden, das Aussteiger auch in den Aufklärungsprozess einbindet. Generell sehnen die Jungen Liberalen Bayern die beste Chance darin, eine gesellschaftliche Offenheit für den Islam und die in Deutschland lebenden Muslime zu erreichen, wenn Muslime und Nicht-Muslime zusammenarbeiten. Gerade ökonomische Perspektiven aber auch zivilgesellschaftliche Einbindung tragen dazu ihren Teil bei und müssen weiter und umfassend gefördert werden.


Gültigkeit: 10 Jahre


Antragsteller: Landesvorstand

Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk privatisieren!

Unzeitgemäße Wettbewerbsverzerrung und Geldverschwendung beenden – Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk privatisieren!

1. Die Jungen Liberalen Bayern fordern, alle öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten so schnell wie möglich zu privatisieren.

2. Davon ausgenommen sind Rundfunkanstalten für politische Bildung und Auslandssender, namentlich „Phoenix“, „Deutschlandradio“ und „Deutsche Welle“, sowie deren nachgeordnete Institutionen. Sender, die per Staatsvertrag festgeschrieben sind und sich um eine zwischenstaatliche Kooperation bemühen, sind ebenfalls ausgenommen.

3. Der Wegfall der anderen staatlichen Sender soll durch die verbleibenden nicht kompensiert werden dürfen. Konkurrenz zu den privaten Sendern auf dem Gebiet der Unterhaltung sind zu vermeiden.

4. Um das Angebot der oben genannten verbliebenen Sender weiterhin voll gewährleisten zu können, sollen die dafür benötigten Ressourcen der bisherigen ARD-Anstalten wenn nötig auf diese übertragen werden dürfen. Einheiten, die von mehreren Sendern genutzt werden (wie z.B. eine Nachrichtenredaktion) sollen wo möglich unter der neuen Dachorganisation Ärbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten”(ARD) vereint werden.

5. Die Zuständigkeit für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk soll von den Ländern auf den Bund übertragen werden; diesbezügliche Gesetze müssen aber zustimmungspflichtig im Bundesrat bleiben. Die Zuständigkeit für den privaten Rundfunk und Telemedien soll bei den Ländern und deren Landesmedienanstalten verbleiben.

6. Im Zuge der Privatisierung sind die Verwaltungseinheiten Finanzkommission, ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (früher ”GEZ”) und Rundfunkgebührenbeauftragter abzuschaffen. Der Anteil von Staatsvertretern im Rundfunkrat ist auf maximal 25 Prozent herunterzufahren, außer dem muss er einen genaueren Querschnitt der Bevölkerung widerspiegeln.

7. Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks soll fortan nicht mehr über Beiträge und Gebühren, sondern ausschließlich über den Bundeshaushalt geschehen. Bürgermedien wie der Öffene Kanalßollen besser gefördert werden.


Gültigkeit: unbegrenzt


Antragsteller: Phil Hackemann, Deniz Ay, Florian Zeiml

Transparenz im Öffentlichen Rundfunk

Die JuLis Bayern fordern, dass alle Ausgaben des öffentlichen Rundfunks, einschließlich aller Gehälter der leitenden Angestellten ohne Ausnahme veröffentlicht und jährlich aktualisiert werden.


Gültigkeit: unbegrenzt


Antragsteller: BV Unterfranken