Datenschutz mit Augenmaß achtet die Pressefreiheit

Die JuLis Bayern kritisieren die neue EU-Richtlinie hinsichtlich der Ausweitung der Kontrolle der staatlichen Datenschutzbehörden auch auf Redaktionen von Verlagen, deren Archive sowie ihrer Veröffentlichung. Wir fordern die Ausnahme der Presse von Kontrollen bzgl. des Datenschutzes sowie die ungehinderte investigative Arbeit der Journalisten und den bestmöglichsten Schutz anonymer Informanten.


Gültigkeit: unbegrenzt


Antragsteller: BV Unterfranken

Punktuelle Reform des Rechtsstaats

1.) Änderung des § 67d Abs. 6 StGB: Begrenzung der Unterbringungsdauer

Mit der folgenden Regelung würde an die Stelle der derzeit ausnahmslos unbefristeten Unterbringung eines psychisch kranken Verbrechers in einempsychiatrischen Krankenhaus eine differenzierte Regelung treten. Je länger die Unterbringung dauert, desto enger sind die Voraussetzungen, unter denen eine Fortsetzung möglich ist. Die Voraussetzungen nach achtjährigem Vollzug knüpfen dabei an die engen Voraussetzungen der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung an, d.h. die Gefahr eines (schweren) wirtschaftlichen Schadens reicht dann für den weiteren Vollzug nicht mehr aus, vielmehr bedarf es der Gefahr einer schweren seelischen oder körperlichen Schädigung von Personen:

“(6) Stellt das Gericht nach Beginn der Vollstreckung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus fest, dass die Voraussetzungen der Maßregel nicht mehr vorliegen oder die weitere Vollstreckung der Maßregel unverhältnismäßig wäre, so er- klärt es sie für erledigt. Das Gericht erklärt die Unterbringung nach Ablauf von vier Jahren für erledigt, wenn nicht die Gefahr besteht, dass der Untergebrachte aufgrund seines Zustands außerhalb des Maßregelvollzugs erhebliche rechtswidrige Taten begehen wird, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich erheblich geschädigt werden oder schwerer wirtschaftlicher Schaden angerichtet wird. Sind acht Jahre der Unterbringung vollzogen worden, so erklärt das Gericht die Maßregel für erledigt, wenn nicht die Gefahr besteht, dass der Untergebrachte aufgrund seines Zustands außerhalb des Maßregelvollzugs erhebliche rechtswidrige Taten begehen wird, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden. Mit der Entlassung aus dem Vollzug der Unterbringung tritt Führungsaufsicht ein. Das Gericht ordnet den Nichteintritt der Führungsaufsicht an, wenn zu erwarten ist, dass der Betroffene auch ohne sie keine Straftaten mehr begehen wird.”

 

2.) Änderung des § 67e Abs. 2 StGB: Verkürzung der Überprüfungsfristen

Mit einer gestaffelten Überprüfungsfrist wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die Anlasstat bei einer Unterbringung in den Bereich der Bagatellkriminalität fallen kann. Vor diesem Hintergrund muss dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz eine besondere Bedeutung zukommen. Eine zeitnahe Überprüfung – gerade zu Beginn der Maßnahme – sorgt dafür, dass mögliche Fehleinschätzungen bei Anordnung der Maßnahme schnell korrigiert und Erfolge einer Therapie zeitnah berücksichtigt werden können (zumal 75 Prozent der Personen, die sich im Maßregelvollzug befinden, zuvor bereits in einer allgemeinpsychiatrischen Behandlung waren und der Therapiebedarf daher evident ist):

“(2) Die Fristen betragen bei der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei der erstmaligen Überprüfung vier Monate, bei der folgenden Überprüfung acht Monate, sodann jeweils ein Jahr (…)”

 

3.) Neufassung des § 463 Abs. 4 StPO: Zwingende Einholung eines Sachverständigengutachtens

Die Einholung eines Sachverständigengutachtens ist bislang nicht zwingend gesetzlich vorgeschrieben. Angesichts der Tragweite der Entscheidung auf ein Individuum ist eine entsprechende gesetzliche Änderung angebracht. Darüber hinaus besteht bei wiederholter Begutachtung durch denselben Sachverständigen die Gefahr, dass die früheren Gutachten lediglich “fortgeschrieben” werden, ohne erneute eingehende Prüfung. Daher soll geregelt werden, dass nach jeweils zwei Jahren der Vollstreckung ein neuer externer Gutachter beizuziehen ist, nicht erst – wie bislang vorgesehen – nach jeweils fünf Jahren. Mit dem Erfordernis der Doppelbegutachtung nach sechs Jahren Unterbringungsdauer soll ermöglicht werden, dass für einen derart langen Freiheitseingriff dem Richter eine möglichst umfassende Entscheidungsgrundlage zur Verfügung steht.

“(4) Im Rahmen der Überprüfung nach § 67e des Strafgesetzbuchs hat das Gericht das Gutachten eines Sachverständigen einzuholen. Nach jeweils zwei Jahren vollzogener Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) ist das Gutachten von einem Sachverständigen einzuholen, der weder im Rahmen des Vollzugs der Unterbringung mit der Behandlung der untergebrachten Person befasst gewesen ist noch in dem psychiatrischen Krankenhaus arbeitet, in dem sich die untergebrachte Person befindet. Soll die Unterbringung nach § 63 StGB die Dauer von sechs Jahren überschreiten, müssen die Gutachten von zwei Sachverständigen eingeholt werden, die die Voraussetzungen des Satz 2 erfüllen.”


Gültigkeit: unbegrenzt


Antragsteller: BV Unterfranken

Jugendwahlrecht ab 16

Die Jungen Liberalen Bayern sprechen sich für eine Herabsetzung des aktiven Wahlrechts auf kommunaler Ebene auf 16 Jahre aus. Das Wahlrecht soll auf Landes und Bundesebene jedoch bei 18 Jahren behalten werden. Wohingegen sie sich gegen die Einrichtung eines Jugendparlaments auf Landesebene aussprechen.


Gültigkeit: 5 Jahre


Antragsteller: Landesvorstand

Eine unabhängige Justiz – für Bayern und Deutschland

Bayern: Richterwahlkommission!

Die Jungen Liberalen Bayern lehnen die Ernennung von Richtern durch Minister strikt ab. Politik und Staat müssen – gerade in Fragen des Rechtsstaates – unweigerlich voneinander getrennt werden. Die Lösung sehen wir in einer Richterwahlkommission, die wie folgt zusammengesetzt sein soll:

  • Neun Mitglieder des bayerischen Landtags, die die im Landtag vertretenen Parteien, aufgeschlüsselt nach dem Divisorverfahren mit Standardrundung, widerspiegeln
  • Neun Richter

Der Ausschuss soll die Kandidaten anhören dürfen und anschließend mit einer Zweidrittelmehrheit über die Fähigkeit oder Unfähigkeit zum Richteramt urteilen. Für die Richter soll eine dreijährige Probezeit gelten. Die Gerichtspräsidenten und die Generalstaatsanwälte sind ebenfalls mit einer Zweidrittelmehrheit auf Vorschlag des Kabinetts vom bayerischen Landtag zu wählen und von den neun Richtern der Richterwahlkommission final abzusegnen.

Bundesverfassungsgericht: Keine Machtspielchen!

Die JuLis Bayern lehnen jede Änderungen hinsichtlich der Struktur des Bundesverfassungsgerichts und seiner Kompetenzen strikt ab. Eine Zwangsliberalisierung der Gesellschaft und illegitime Gesetzesänderungen, wie sie von der Großen Koalition unter Kabinett Merkel III. beklagt werden, sehen die JuLis Bayern nicht. Wir lehnen auch die aktuell diskutierte Reform des BVerfG ab. Vielmehr sollte in einem ersten Schritt der Bundestag im Plenum über die zu ernennenden Bundesverfassungsrichter abstimmen und nicht 12 Bundestagsabgeordnete in einem intransparenten Ausschuss. Darüber hinaus können wir uns auch die Einbindung von Richtern der höchsten Bundesgerichte in das Wahlverfahren vorstellen, vergleichbar mit der für Bayern geforderten Richterwahlkommission. Eine Wiederwahl von Bundesverfassungsrichtern muss in jedem Fall ausgeschlossen bleiben.


Gültigkeit: unbegrenzt


Antragsteller: BV Unterfranken

Öffnungszeiten von Wahllokalen verlängern

Die Jungen Liberalen Bayern fordern die Öffnungszeiten von Wahllokalen bei allen Wahlen deutschlandweit von 18 Uhr auf mindestens 20 Uhr zu verlängern.


Gültigkeit: unbegrenzt


Antragsteller: Philipp Pehmer

Förderung der Trägervielfalt in der Kinderbetreuung

Die Jungen Liberalen Bayern fordern die ersatzlose Streichung des § 4 Abs. 2 SGB VIII, um der Monopolstellung religiös oder weltanschaulich geprägter Institutionen auf dem Gebiet der Kinderbetreuung entgegenzuwirken. Weiterhin soll eine dementsprechende Änderung des Art. 25 BayKiBiG den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe die gleiche Steigerung des Förderanspruches durch den Qualitätsbonus zubilligen wie den freien Trägern.

Umgang mit Gewalt und Pyrotechnik in Fußballstadien

Mit großer Sorge betrachten die Jungen Liberalen Bayern die immer wieder kehrenden Ausschreitungen im Umfeld von Fußballspielen. Die vom Deutschen Fußballbund (DFB) getroffenen Maßnahmen tragen jedoch nicht wirkungsvoll zu einer Verbesserung der Situation bei. Deshalb fordern wir Junge Liberale Bayern:

Gewaltbereite Störer und Randalierer sollten konsequent strafrechtlich belangt werden. Das bisherige Vorgehen des DFB, im Falle von Ausschreitungen die Vereine mit Geldstrafen, Punktabzügen oder Wettbewerbsausschluss zu belegen, bestraft die friedlichen Fußballfans und die Sportler. Vielmehr sollte der DFB Fanarbeit stärker unterstützen und Sicherheitskonzepte kritisch hinterfragen. Die Jungen Liberalen Bayern lehnen sämtliche Maßnahmen ab, die ohne nennenswerten Sicherheitsgewinn die Privatsphäre der Zuschauer verletzen und die Fankultur beschneiden. Hierunter fallen eine flächendeckende, personenbezogene Videoüberwachung im Stadion, komplette Alkoholverbote, Stehplatzverbote, die generelle Einzäunung von Gästefans, der Einsatz verdeckter Ermittler im Fanblock und die von einigen Innenministern geforderten Ganzkörperscanner. Die Verantwortung für die Betreuung von Gästefans sollte dem Gastverein übertragen werden. Eingeteilte Ordner kennen die Fans zum Teil persönlich, bieten einen vertrauten Ansprechpartner und haben die Möglichkeit, bekannte Randalierer bereits im Vorfeld des jeweiligen Spiels zurückzuweisen. Dadurch wird es möglich, zwischen friedlichen und gewaltbereiten Fans zu differenzieren. Der Einsatz pyrotechnischer Mittel ist weltweit ein fester Bestandteil der Fankultur und für Fangruppen ein emotionales Thema. Die Jungen Liberalen Bayern unterstützen den sogenannten „Chemnitzer Weg“. In einem abgegrenzten Bereich soll es demnach erlaubt werden, zuvor angemeldete Rauchfackeln zum Einsatz zu bringen. Explizit ausgenommen hiervon sind alle Feuerwerkskörper und nicht-löschbare Pyrotechnik, die unter das Sprengstoffgesetz fallen.


Gültigkeit: 10 Jahre

Hinweis: Die Gültigkeit dieses Antrags wurde auf dem 105. Landeskongress in Regensburg am 14.05.2023 um weitere 10 Jahre verlängert.


Antragsteller: Gerald Kunzmann, Nikolas Verhoefen, Frederic Schneider, Julia Bretz, Jochen Pfleger, Sebastian Kolze, Michael Luppert, Christian Wurmdobler, Dr. Jens Barschdorf

Freigabe von Blitzerwarngeräten

Die Jungen Liberalen Bayern fordern das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadteentwicklung auf die Benutzung von Radarwarngeräte, Smartphone Apps und Navigationsgeräte zur Warnung vor Geschwindigkeitsmessungen nicht mehr als Ordnungswidrigkeit nach §§ 23 Abs. 1 b, 49 Abs. 1 Nr. 22 StVO in Verbindung mit § 24 StVG zu werten bzw. davon abzusehen eine solche Ordnungswidrigkeit zu schaffen.


Gültigkeit: 10 Jahre

Hinweis: Die Gültigkeit dieses Antrags wurde auf dem 105. Landeskongress in Regensburg am 14.05.2023 um weitere 10 Jahre verlängert.


Antragsteller: KV Passau

Keine Alkoholkonsumverbote im ÖPNV

Die Jungen Liberalen Bayern lehnen Alkoholkonsumverbote im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) strikt ab.


Gültigkeit: unbegrenzt


Antragsteller: BV Unterfranken

Kein Alkoholverbot auf Öffentlichen Plätzen

Die Jungen Liberalen Bayern sprechen sich ausdrücklich fuür ein Ende der in Bayern um sich greifenden Verbotskultur aus. Anlass dazu sind geplante und bereits durchgesetzte Vorhaben in Ingolstadt und München, die ungerechtfertigter Weise fuür alle Bürger ein Alkoholverbot auf öffentlichen Grünanlagen (Ingolstadt) und auf öffentlichen Plätzen (München) vorsehen. Gestützt auf die Entscheidung des VGH Mannheimfordern die Jungen Liberalen Oberbayern die Behörden dazu auf, ihre ausreichend vorhandenen Möglichkeiten effizient zu nutzen und nicht, wie geplant, jeden Bürger unter Generalverdacht zu stellen. Deshalb sollen die Städte bei Bedarf durch die Polizei Maßnahmen vor Ort ergreifen und ihre (steuerfinanzierte) systematische Öffentlichkeitsarbeit stärken, um dem Problem zu begegnen.


Gültigkeit: unbegrenzt


Antragsteller: BV Oberbayern