Informationelle Selbstbestimmung für Arbeitnehmer

ELENA beerdigen – Informationelle Selbstbestimmung für Arbeitnehmer


Beschluss

Die Jungen Liberalen Bayern lehnen das zum 01.01.2010 eingeführte Verfahren für den elektronischen Entgeltnachweis (ELENA) ab und fordern den sofortigen Nutzungsstopp durch Aufhebung des 6. Abschnitts des Sozialgesetzbuch IV, §§ 95 ff.

Der vermeintliche Mehrwert einer schnelleren Beantragung von Sozialleistungen steht in keinerlei Verhältnis zu einer fallunabhängigen generellen Datenspeicherung aller Arbeitnehmer auf Vorrat. Da auch die Daten von Arbeitnehmern vollständig erfasst werden, die nie Sozialleistungen beantragen werden, stellt dies einen erheblichen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung von Arbeitnehmern dar. Viele Daten werden gespeichert, obwohl diese zumindest zur Erfüllung des Gesetzeszweckes niemals benötigt werden.


Gültigkeit: unbegrenzt


Antragsteller: JuLis München Stadt

Antidiskriminierungspolitik – auf dem Weg zur Knechtschaft

Die Jungen Liberalen sehen in der Antidiskriminierungspolitik und dem sog. „Gender Mainstreaming“ eine große Gefahr für die individuelle Freiheit. Die urliberale Forderung nach Gleichberechtigung aller Menschen und Gleichheit vor dem Gesetz wird auf diese Weise durch den Versuch, eine (materielle / gesellschaftliche) Gleichheit zu erreichen, ersetzt. Da die Gleichbehandlung von ungleichen Personen notwendigerweise zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen führen wird, können alle Bemühungen, eine solche tatsächliche Gleichheit herzustellen, nur zur allmählichen Aufgabe des Grundsatzes der Gleichheit vor dem Gesetz führen. Die Jungen Liberalen Bayern fordern deshalb:

  • die Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)
  • die vollständige Abschaffung des Bundesgleichstellungsgesetzes (BGleiG)
  • die Abschaffung der UNDP Gender Equality Strategy
  • die Rücknahme aller UN-Resolutionen, die eine Geschlechtergleichstellung („gender equality“) oder Gender Mainstreaming bezwecken
  • die Streichung aller Passagen in EU-Verträgen, die eine Geschlechtergleichstellung („gender equality“) oder Gender Mainstreaming bezwecken
  • die Abschaffung des Leitungskomitee zur Gleichstellung von Frau und Mann (CDEG) auf EU-Ebene
  • die Streichung der Gleichstellung aus der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO §2)
  • die Abschaffung der Gleichstellungsbeauftragten in öffentlichen Einrichtungen, sowie aller Quotenregelungen
  • die Abschaffung der Gleichstellungsbeauftragten an Universitäten, sowie Aufgabe des Ziels, den Frauenanteil auf allen Ebenen der Wissenschaft zu steigern. Dazu sind §4 im Bayerischen Hochschulgesetz (BayHschG) sowie §3 im Hochschulrahmengesetz (HRG) ersatzlos zu streichen
  • die Abschaffung aller staatlich finanzierten Förderprogramme, bei denen nach anderen Kriterien als der Leistung ausgewählt wird, d.h. insbesondere die Abschaffung aller geschlechterspezifischen Förderprogramme
  • die Streichung der Geschlechterquote im Betriebsverfassungsgestz (BetrVG §15, Absatz 2)
  • Die konsequente Einführung des generischenMaskulinismus in allen staatlich publizierten Texten.

Die obige Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Nicht erwähnte Gesetze, Staatsverträge sowie Richtlinien sind sinngemäß zu modifzieren oder abzuschaffen. Statt staatlicher Bevormundung soll die volle Vertragsfreiheit wiederhergestellt werden, dies gilt insbesondere für Vertragsabschlüsse und Kündigungen. Die Jungen Liberalen lehnen alle Beschränkung diesbezüglich ab, die alleinige Entscheidung darüber liegt bei den Vertragsparteien. Bei Einstellungen im öffentlichen Dienst soll der Bewerber bevorzugt werden, der am besten für die ausgeschriebene Stelle geeignet ist, unabhängig davon, ob bspw. Angehörige seines Geschlechts in der jeweiligen Abteilung mehr oder weniger als 50% ausmachen.


Antragsteller: JuLis München Stadt


HINWEIS: Dieser Antrag wurde nach Ablauf der Gültigkeit nicht verlängert.


 

Wirtschaft und Technologie – Bayerns Potential nach der Krise

Präambel

Die derzeitige Finanz- und Wirtschaftskrise stellt finanziell wie wirtschaftlich für den Freistaat Bayern eine Zäsur dar. Statt sich weiterhin lediglich der Schadensbegrenzung und dem Herumdoktern an den kurz- bis mittelfristigen Effekten der Krise zu widmen, halten wir JuLis es gerade in dieser Situation für dringend angebracht, einen Entwurf für eine bayerische Wirtschaftspolitik nach der Krise bereits nun in die politische Diskussion einzubringen.

Jede Krise mag mittelfristig politisch schwer zu vertretende Folgen mit sich bringen. Langfristig birgt sie auch Chancen der Erneuerung. Die Chance zur Marktbereinigung. Die Chance, traditionelle Monopole infrage zu stellen und den staatlichen Rahmen mit all seinen Einschränkungen zu überdenken.

Wir Junge Liberale sehen in den derzeitigen Ereignissen keinen “Offenbarungseid des Kapitalismus”. Wir setzen auf

  • die konsequente Fortentwicklung der sozialen Marktwirtschaft,
  • einen Abbau der staatlichen Gängelung der Wirtschaft,
  • einen soliden und transparenten gesetzlichen Rahmen ohne staatlich garantierte Monopole und
  • die Abgrenzung zu den klientelpolitisch motivierten staatlich selektiv eingreifenden Förderungsinstrumenten der traditionellen bayerischen Wirtschaftspolitik, die zu erneuern die FDP in der bayerischen Staatsregierung den Auftrag der Bürger erhalten hat.

Wir wollen die großartigen Potentiale der schlummernden bayerischen Technologie- und Wissenschaftsbranche mit Ansätzen zur Erleichterung wirtschaftlichen und innovativen Unternehmertums heben helfen und streiten für eine entideologisierte Förderung dieses Motors für die zukünftige Positionierung Bayerns an der Spitze des internationalen Wettbewerbs um die attraktivsten Standorte und die besten Köpfe.

 

Wirtschaftlicher Wettbewerb statt Staatsvorschriften

Bayerische Unternehmen können selbst entscheiden, welche Ladenöffnungszeiten für sie gewinnbringend und sinnvoll sind. Wir fordern die konsequente Aufhebung aller Beschränkungen und der Vielzahl von oft willkürlichen Ausnahmegenehmigungen. Es ist nicht Aufgabe des Staates eine religiös motivierte Beschränkung von Ladenöffnungszeiten oder analog die Vorschrift von Tanzverboten an sogenannten “stillen” Feiertagen festzulegen, erst recht vor dem Hintergrund einer Flexibilisierung der Arbeitswelt und grundlegend unterschiedlichem religiösem, persönlichem und familiären Hintergrund der Bürger. Arbeitsschutzrechtliche Vorschriften sollen dementsprechend angepasst und Maximalarbeitszeiten beibehalten werden. Wir fordern nicht, dass Mitarbeiter 24 Stunden, 7 Tage die Woche Arbeiten sollen, sondern dass sie die bestehenden Arbeitszeiten mit ihrem Arbeitgeber im gesetzlichen Rahmen flexibel gestalten können.

 

Arbeitsgerichte beschleunigen

Arbeitsrechtliche Schutzvorschriften sollen dem Schutz der Arbeitnehmer dienen. Sie verfehlen ihr Ziel, wenn, wie derzeit in Bayern, Arbeitnehmer aufgrund organisatorischer und struktureller Fehler unverhältnismäßig lange auf ihre Prozesse warten müssen und Arbeitgeber aus demselben Grund unkalkulierbare Risiken eingehen müssen. Wir setzen uns dafür ein, den bayerischen Sonderweg aufzugeben: Die Arbeitsgerichte sollen nicht mehr dem Sozial-, sondern wie üblich dem Justizministerium unterstehen. Außerdem sollen diese finanziell und personell angemessen ausgestattet werden, um die Bearbeitungszeit der Fälle rapide zu senken.

 

Umsatzsteuersenkung ohne Ausnahmen

Wir streben als Liberale eine langfristige Vereinheitlichung und Senkung des Umsatzsteuersatzes an. Wir sehen in der heutigen Zeit keine Veranlassung mehr, nach Auswahl des Staates einzelne Produktgruppen mit einem willkürlich anderen Steuersatz zu belegen. Wir halten es für in diesem Kontext am ehrlichsten, keine zwischenzeitigen Forderungen nach der Einführung beliebig motivierter zusätzlicher Ausnahmen aus der Umsatzsteuer zu fordern. Weder für einzelne Branchen, noch für einzelne Regionen. Einmal eingeführte zusätzliche Ausnahmen wurden bisher nie wieder zurückgenommen, die Angleichung ist jedoch unser Ziel. Die Gesamtsenkung eines vereinheitlichten Umsatzsteuersatzes kommt einer Wirtschaftsförderung gleich, Ausnahmen hingegen immer neuen staatlich initialisierten Wettbewerbsverzerrungen.

 

Startups fördern

Unternehmensneugründungen, Startups und Ausgründungen bilden den Jungbrunnen einer sich dynamisch erneuernden Wirtschaftslandschaft. Wir setzen uns für eine konsequente Entbürokratisierung der Hürden und Vereinfachung zur Gründung von neuen Unternehmen ein. Des Weiteren soll verstärkt der Ausbau von Gründerzentren angegangen werden. Die JuLis sehen dabei die Hilfe bei der Überbrückung bürokratischer Hürden als wichtiger an als die finanzielle Unterstützung.

 

Ausstieg aus Agrarsubventionen

Wir fordern den mittelfristigen Ausstieg aus der Agrarsubventionierung in Bayern. Milchkuhprämien und Flächensubventionen stellen nicht die richtigen Schritte auf dem Weg zu einer wettbewerbsfähigen bayerischen Landwirtschaft dar. Dieser Rückzug der staatlichen Förderungen soll schrittweise erfolgen. </p>

 

Generationenverantwortung statt Staatsbetriebe

Staatsverschuldung tilgen

Die Jungen Liberalen Bayern fordern die Priorität für Generationengerechtigkeit und die Wahrung der finanziellen Handlungsfähigkeit des Freistaates Bayern für zukünftige Generationen. Daher setzen wir uns dafür ein, dass ausgeglichene Haushalte sowie der Abbau der bayerischen Staatsverschuldung von bereits derzeit ca. 28 Mrd. Euro das primäre Ziel der bayerischen Haushaltspolitik werden. Damit eine entsprechende Politik umsetzbar wird, setzen wir uns für die Einfügung einer wirksamen Neuverschuldungsbremse in die Bayerische Verfassung ein.

Bayern-LB verkaufen

Erster Schritt soll die Privatisierung der BayernLB zum frühestmöglichen Zeitpunkt, nach Ablauf der Gewährträgerhaftung durch den Freistaat Bayern sein. Bereits zuvor müssen alle nicht elementar notwendigen Geschäftsfelder, Spekulationen und Beteiligungen schrittweise abgestoßen werden, einschließlich des Engagements in der Schweiz. Nächster Schritt ist folglich im Sinne der Subsidiarität die Freigabe für Sparkassenzusammenschlüsse sowie Sparkassenprivatisierungen in denjenigen Kommunen, wo dies lokal entschieden wird. Es ist nicht Aufgabe des Staates, sich als Banker zu betätigen. Die Ergebnisse einer engen Verzahnung von Politik und Finanzwirtschaft lassen sich im Zuge der weltweiten Finanzkrise und deren langfristiger Nachwirkungen eindrucksvoll beobachten.

Glückspiel privatisieren

Wir wollen die Aufgabe der bayerischen Beteiligung an der SKL sowie allen anderen staatlichen Glückspiele und der bayerischen Spielbanken. Bereits die offensive Bewerbung dieser Einrichtungen zeigt die Zweifelhaftigkeit der angeblichen Motivation, der Staat als Betreiber würde andere Ziele als die Gewinnerzielungsabsicht mit dem Betrieb zum Ziel haben. Es ist definitiv nicht Aufgabe des Staates, sich durch Glückspiel und Glückspielmonopol an den Bürgern zu bereichern, zumal der Gewinn durch das Glücksspiel für den bayerischen Staatshaushalt vernachlässigbar ist. Stattdessen fordern wir die konsequente Umsetzung der geltenden und entsprechend angepasster Regelungen zu Schutz von abhängigen Bürgern und zum Angebot von Hilfemaßnahmen durch einen Staat, der hierbei in Zukunft auch keine Interessenskonflikte mit seiner Aufgabe als Sachwalter des Staatshaushaltes mehr haben wird.

Verkauf von Staatsbetrieben

Der Freistaat Bayern hält noch Beteiligungen an mehr als 50 Staatsbetrieben. Staatsbetriebe haben nur dann eine Berechtigung, wenn es sich dabei – wie beim Schienennetz der Bahn – um ein natürliches Monopol handelt und entsprechendes Monopol nicht zur Quersubventionierung anderer Staatsbetriebe missbraucht wird oder wenn sie ein öffentliches Gut bereitstellen.

Deshalb fordern die JuLis Bayern folgende die vollständige bzw. restliche Privatisierung von Staatsbetrieben und Staatsbeteiligungen in folgenden Bereichen:

  • Verkehrseinrichtungen Verkehrsbetriebe wie die bayerische Seenschifffahrt GmbH oder die Kahlgrund-Verkehrs-GmbH.
  • Sonstige Infrastruktureinrichtungen Die GSB – Sonderabfall-Entsorgung Bayern GmbH, die Messe München GmbH, die NürnbergMesse GmbH und die bayerischen Staatsbäder.
  • Industrie und Gewerbeunternehmen Anteile der Eon AG, der Luitpoldhütte AG und der bayerischen Mineral-Industrie AG. Die Weihenstephaner Staatsbrauerei und das staatliche Münchner Hofbräuhaus.
  • Bau-, Siedlungs- und Grundstücksgesellschaften Die Reiter-Stadion München GmbH, die Siedlungswerk Nürnberg GmbH sowie die Weißachau-Grundstücksankaufs- und Verwaltungsgesellschaft mbH aus Kreuth. Außerdem gibt es keine Existenzberechtigung für die Stadibau Gesellschaft für den Staatsbedienstetenwohnungsbau in Bayern mbH.
  • Nicht privatisiert werden sollen Häfen und Flughäfen, Netzbetriebe, Forschungsbetriebe, Kunst- und Medienförderbetriebe, die LfA Landesförderbank, die kfw-Anteile und der staatliche Immobilienverwalter.

 

Technologietransfer statt vergessener Innovationen

Wissensaustausch

Wir halten eine Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und privaten oder staatlichen Forschungseinrichtungen, -instituten sowie Universitäten für einen der Schlüssel zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der bayerischen Hochtechnologiebranche. Der Technologietransfer soll erleichtert werden, bereits erlangte Ergebnisse und Entwicklungen sollen nicht länger brach liegen.

Technologievermarktung

Zunächst setzen wir uns für eine professionalisierte Unterstützung der Hochschulen und Institute bei der Anmeldung und Betreuung von Patenten und Marken ein. Wissenschaftler können einerseits keine Juristen sein, andererseits entgehen dem Staat aufgrund mangelhafter Unterstützung in diesem Bereich langfristig große Geldsummen zur Refinanzierung. Es sollen an den Hochschulen und an Instituten mit Beteiligung des Freistaates entsprechende Ansprechpartner sowie Informationsmöglichkeiten eingerichtet werden, wobei die Details der Umsetzung in deren Eigenverantwortung bleiben, finanzielle Mittel allerdings an das Vorhandensein der Einrichtungen gebunden werden. Die Rechte von Dozenten sowie Forschern und Studenten sollen sich in diesem Rahmen an denen von Angestellten in forschenden Wirtschaftsunternehmen orientieren.

Informationsoffenheit

Gleichzeitig sollen mit Mitteln des Freistaats Bayern unterstützte Forschungsvorhaben im Regelfall nur noch nach dem Open-Access-Prinzip publiziert werden dürfen (konsequent nach dem Vorbild einiger US-amerikanischer Forschungseinrichtungen sowie den unverbindlichen Richtlinien der Berliner Erklärung – DFG, Max-Planck-Gesellschaft, Fraunhofer-Gesellschaft, Hochschulrektorenkonferenz und anderer). Dies Bedeutet für aus bayerischen Steuermitteln finanzierte Forschung, die Ergebnisse werden statt unter extrem teuren, beschränkten und kommerziellen Lizenzen einiger weniger Verlage für jeden Interessierten, einschließlich der bayerischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen vollständig kostenlos zugänglich; die derzeit enorm ansteigenden Kosten für derartige Lizenzen werden transparent in die einzelnen Projekte eingepreist und nicht mehr mehrfach abgeführt und auch nichtstaatliche, nichtuniversitäre Projekte in der freien Wirtschaft erhalten leichter Zugriff auf die Forschungsergebnisse.

Wir streben eine verbesserte Allokation eines Teils der Forschungsmittel im Bereich der Grundlagen- und der angewandten Forschung an. Hierzu soll neben bewährten Mitteln ein Anreiz für wirtschaftliche Investitionen geschaffen werden: Für jeden wirtschaftlich investierten Euro, der in die Finanzierung eines Projektes fließt, das selbst oder dessen Vorgängerprojekt Forschungsförderung nach den Richtlinien des BMBF oder Landesmittel erhielt oder aus Institutsmitteln einer Hochschule oder staatlichen Forschungseinrichtung erhielt, finanziert der Freistaat einen zusätzlichen Euro.

Hochschullehrern soll es im Rahmen der Dienstvorschriften möglich sein, solche Projekte in der Anfangszeit zu begleiten, ohne finanzielle Nachteile zu erleiden.

 

Forschungsfreiheit statt Angstparolen

Ideologiefrei

Wir Junge Liberale halten nichts von einer Ideologisierten Diskussion um Einschränkungen der Forschungsfreiheit in Bayern. Wir erkennen die Notwendigkeit, im demokratischen Meinungsbildungsprozess möglicherweise begründete Befürchtungen der Bevölkerung zu berücksichtigen und sorgfältig damit umzugehen. Allerdings warnen wir eindringlich davor, mit Ängsten der Bürger gezielt politische Propaganda zu betreiben: Beispielsweise eine ideologisch motivierte Kampagne “gentechnikfreies Bayern” lehnen wir entschieden ab. Stattdessen fordern wir für den Freistaat eine Orientierung an den tatsächlich bestehenden Risiken und wissenschaftlichen Studien sowie an den geltenden Zulassungsverfahren und deren Ergebnissen auf Ebene der EU und den Möglichkeiten im Rahmen der Bundesgesetzgebung. Im Rahmen grüner Gentechnik setzen wir uns für eine Freigabe aller natürlich nicht heimischen Pflanzen, vorbehaltlich der ohnehin notwendigen Zulassung nach den europäischen Zulassungsrichtlinien ein. Feldzerstörungen bleiben Sachbeschädigung sowie eventuell Hausfriedensbruch und keine Bagatelldelikte.

Rote Gentechnik

Auch im Bereich der roten Gentechnik sowie der Stammzellenforschung setzen wir Junge Liberale uns für den Einzug eines wissenschaftlich aufgeklärten Realismus ein. Wir fordern die FDP-Landtagsfraktion auf, sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten durch die Beteiligung an der bayerischen Staatsregierung für eine Aufhebung der sogenannten “Stichtagsregelung” im Embryonenschutzgesetz einzusetzen. Gerade Bayern hat mit seiner Forschungsinfrastruktur die Chance, auf diesem vielversprechenden Forschungsgebiet eine international führende Rolle einzunehmen und als Standort attraktiv zu werden.

Unser Kriterium als Liberale muss die ethisch ehrliche Grundentscheidung und Anschließend die Einzelfallentscheidung auf Basis einer Technikfolgenabschätzung mit einer Umwelt- und Gesundheitsverträglichkeitsprüfung sein. Wir liberale sind überzeugte Fortschrittsoptimisten.

Attraktiverer Arbeitsmarkt

Bayern muss im internationalen Wettbewerb die bestehenden Hemmschwellen für die Beschäftigung ausländischer Spitzenkräfte in der Forschung beseitigen. Die derzeitige Situation ist diesbezüglich untragbar. Eine Verbesserung und Vereinfachung der Regelungen für Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse sowie eine Senkung der Schwellen zur Einbürgerung inklusive des vollständigen Verzichts auf Einbürgerungstests und eine Verminderung der Bürokratie sowie der Kriterien für die Einstellung an staatlichen Forschungsinstituten und Hochschulen sind dringend notwendig.

Mobilität

Auch die personelle Mobilität von in Bayern tätigen Wissenschaftlern und Dozenten muss gefördert werden. Wir setzen uns dafür ein, dass Bayern Vorreiter bei der Flexibilität bezüglich der Altersvorsorge von Wissenschaftlern wird; ein entscheidender Faktor für die Konkurrenzfähigkeit im internationalen Vergleich. Bereits vor der von uns angestrebten Umstellung von verbeamteten auf angestellte Hochschuldozenten sollen die Pensionsansprüche schrittweise in eine private Altersvorsorge umgebaut werden, die dann auch bei einer üblicherweise international kombinierten Arbeitsbiographie nicht verloren gehen

 

Bayern im Zentrum Europas statt Protektionismus

Infrastruktur

Wir halten die Aufrechterhaltung und den Ausbau der Verkehrs- und Versorgungsinfrastruktur grundsätzlich für eine Aufgabe, die im Wettbewerb der Standorte ein Kerninteresse des Staates darstellt. Dies bedeutet nicht, dass im Zweifelsfall privaten Betreibern vor staatlichen Betreibern von Schienen- oder Straßen- sowie Energieversorgungs- und Entsorgungsinfrastruktur kein Vorzug gegeben wird. Insbesondere halten wir allerdings die Entscheidung von Zusammenschlüssen von Kommunen, im Sinne der Standortpolitik Investitionen in die Breitbandinfrastruktur vorzunehmen für legitim.

Breitbandversorgung

Wir lehnen hingegen eine, mit einem Monopolprivileg verknüpfte staatliche Vergabe eines Grundversorgungsauftrages für die Breitbandinfrastruktur aus strukturellen Erwägungen ab. Weder ist in diesem Bereich auf diese Weise eine Anpassung an den jeweils aktuellen Stand der Technik zu garantieren (ADSL gilt technologisch schon in wenigen Jahren unter Umständen als völlig veraltet), noch sind der damit verbundene, langfristige Verzicht auf einen Wettbewerb und die stattdessen zementierte Marktmacht eines einzelnen Monopolisten marktförderlich. Stattdessen sollen Anreize geschaffen werden, die von der EU im Rahmen der Breitbandinitiative zur Verfügung gestellten Mittel auf kommunaler Ebene und in möglichst breit angelegten Kooperationen unter Kommunen sinnvoll zu investieren.

Weiterhin bleibt unstreitig, dass der Zugang zum Internet als ein Gut anzusehen ist.

Auf Grundlage des Subsidiaritätsprinzips liegt es im Entscheidungsspielraum höherer Ebenen im Rahmen ihrer strukturpolitischen Förderprogramme, wirtschaftsschwache Regionen und insbesondere deren Gemeinden zu unterstützen.

 

Mehr Wettbewerb und Chancengleichheit

Bayern als Transitland inmitten der EU

Seit dem Fall des Eisernen Vorhangs und mittlerweile der fortgeschrittenen EU-Osterweiterung befindet sich der Freistaat Bayern nicht mehr in der altgewohnten Zonenrandlage, sondern wird in wachsendem Maße zu einem Transitland im Zentrum Europas. Neben dem schonenden Donauausbau muss insbesondere die Fernverkehrsinfrastruktur und eine verbesserte Verkehrsanbindung zu den östlichen Nachbarstaaten dieser Entwicklung im Sinne eines bayerischen Strukturwandels Rechnung tragen.


Antragsteller: Landesvorstand

Trennung von Staat und Kirche endlich konsequent umsetzen

Die Jungen Liberalen fordern die in Art. 140 des Grundgesetzes verankerte Trennung von Religion und Staat in die Realität umzusetzen, da gegenwärtig diverse Verflechtungen bestehen, die diesem Verfassungsgrundsatz nicht gerecht werden.

Die Religionsfreiheit muss endlich konsequent auf ihren Kern als Abwehrrecht reduziert werden. Die besonders von den christlichen Religionsgemeinschaften daraus abgeleiteten Sonderrechte und -privilegien und ein damit einhergehender Einfluss auf weltliche Institutionen ist damit jedoch nicht zu vereinbaren. Daher fordern wir folgende Maßnahmen:

 

Verwaltungsaufgaben sind von den Religionsgemeinschaften selbst zu erledigen

Der Status diverser Religionsgemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts ist nicht weiter tragbar. Die Kirchensteuer ist abzuschaffen. Die Bewältigung von anderen Verwaltungsaufgaben, z.B. Kirchenaustritt, sind nicht von staatlichen Behörden zu regeln, sondern sind Aufgaben der Religionsgemeinschaften selbst. Auch Ersatzregelungen zum Einzug der Kirchensteuer, in welcher der Gesetzgeber Dritten diese Tätigkeit vorschreibt, lehnen die Jungen Liberalen ab (z.B. durch Banken im Rahmen der Abgeltungssteuer). Ebenso muss der Eintritt und Austritt aus der Kirche den gleichen Regelungen unterliegen wie bei allen anderen Vereinen auch. Durch den Wegfall der Kirchensteuer entfällt auch die einzige Rechtfertigung den Bürger von staatlicher Seite nach seiner Religionszugehörigkeit zu befragen. Diese Befragungen haben folglich völlig zu unterbleiben.

 

Staatssubventionen für kirchliche Ausgeben beenden

Die Bezahlung der katholische Bischöfe und der evangelischen Landesbischöfe und diverser weiterer Angestellter im Kirchendienst aus dem Staatshaushalt durch die Länder ist weder mit Verfassung noch mit dem gesunden Menschenverstand vereinbar. Ebenso wenig ist der Staat Sachaufwandsträger für religiöse Gebrauchsgegenstände. Die Bezahlung ist Aufgabe der Kirchen und soll in Zukunft von diesen übernommen werden. In gleicher Art und Weise ist auch die Kirchenbaulast für die öffentliche Hand zu regeln. Auch das Kornreichnis, welches die Kirche von einigen Gemeinden einfordert, und alle weiteren Subventionen, z.B. für Kirchentage, ist umgehend abzuschaffen. Zu all diesen Zwecken fordern die Jungen Liberalen endlich die Umsetzung von Art. 138 Abs. 1 WRV zur Ablösung dieser überkommenen Regelungen.

Ebenso muss sichergestellt werden, dass die Kirchen nicht länger den Betrieb imagesteigernder Einrichtungen, wie beispielsweise konfessionelle Kindergärten, als ihre eigenen ausgegeben darf, wenn die Finanzierung nicht allein durch diese getragen wird. Es kann nicht sein, dass der Staat Einrichtungen kirchlicher Träger subventioniert, und diese dann nicht allgemein zugänglich sind oder Andersdenkende Benachteiligungen ausgesetzt sind.

 

Feiertagsregelungen liberalisieren

Die Jungen Liberalen wollen bevormundende Regelungen an Feiertagen liberalisieren:

Stille Tage Sämtliche Sonderregelungen für “Stille Tage” sind abzuschaffen. Dazu zählt insbesondere auch das Tanzverbot.

Steuern Die Einkommensteuerbefreiung nach EStG \S3b für Zuschläge, die für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit neben dem Grundlohn gezahlt werden, ist vollständig aufzuheben.

Ladenschluss Die Jungen Liberalen fordern die Aufhebung der einengenden Bestimmungen zum Ladenschluss. Es muss die 7×24-Regelung beschlossen werden. Dazu auch ist die bayerische Ladenschlussverordnung anzupassen.

 

Sonderstellung des Christentums aus bayerischer Verfassung streichen

  • Aus der Verfassung des Freistaates Bayern sind folgende Passagen zu streichen, die den Kirchen grundlos Sonderrechte und einen unverhältnismäßigen Grad an Schutz einräumen:
  • Der Gottesbezug aus der Präambel, dies soll auch für das Grundgesetz gelten
  • Das besondere Recht auf Beteiligung der Religionsgemeinschaften an der Erziehung “ihrer Kinder”
  • Streichung der Ehrfurcht vor Gott als oberstes Bildungsziel aus Art. 131 Abs. 2 (Ebenfalls aus Art.1 Abs. 2 Satz 3 BayEUG)
  • Streichung der Vorgabe der christlichen Erziehung an Volksschulen aus Art. 135 (Ebenfalls aus Art.7 Abs. 2 BayEUG)
  • Die Aufrechterhaltung der staatlichen Zuwendungen an die Kirchen aus Art. 145 wird im Sinne von Art. 138 WRV beendet. Statt der Einräumung der Möglichkeit neue Leistungen zu beschließen aus sollen solche Leistungen an dieser Stelle ausdrücklich verboten werden.
  • Die in Art. 182 festgeschriebene Fortgeltung der Konkordate ist zu streichen.

 

Religionsunterricht hat in öffentlichen Schulen nichts zu suchen

Der Religionsunterricht in öffentlichen Schulen ist durch ein Fach zu ersetzen, das verschiedene weltanschauliche und religiöse Ansätze, sowie die Werte unserer Verfassung vermittelt. Dieser Unterricht wird durch Beamte oder Angestellte im öffentlichen Dienst, nicht durch Priester, Pastoren oder Amtsvertretern anderer Religionsgemeinschaften abgehalten. Diese können und sollen aber im Unterricht als Gastreferenten fungieren, wenn die jeweilige Religionsgemeinschaft behandelt wird oder im Rahmen des Unterrichts interreligiöse Diskussionsveranstaltungen durchgeführt werden.

Art. 7 Abs. 3 GG ist ersatzlos zu streichen.

 

Religionswissenschaftliche Fakultäten reformieren, Konkordatslehrstühle abschaffen

Konfessionelle theologische Fakultäten an staatlichen Hochschulen, die der Ausbildung von Geistlichen dienen sind abzuschaffen. Es ist den Religionsgemeinschaften ungenommen für diesen Zweck private Ausbildungsstätten zu schaffen. Ebenso ist es auf der anderen Seite den staatlichen Hochschulen im Rahmen der Forschungsfreiheit weiterhin möglich religionswissenschaftliche Fakultäten einzurichten.

Ebenso sind die Konkordatslehrstühle abzuschaffen. Dabei handelt es sich um Lehrstühle an staatlichen Universitäten, hauptsächlich bayerischen, außerhalb der Theologischen Fakultäten, bei deren Besetzung die katholische Kirche ein Einspruchsrecht besitzt.

 

Religiöse Symbole aus öffentlichen Institutionen verbannen

Die in Art. 7 Abs. 2 BayEUG festgelegte grundsätzliche Anbringung von religiösen Symbolen in jedem Klassenraum verstößt gegen das GG Art. 4 und ist daher strikt abzulehnen. Das selbe gilt für alle Räume aller weiterer Gebäude öffentlich-staatlicher Institutionen.

 

Sonderstellung der Religionsgemeinschaften im StGB eindämmen

Auch im Strafgesetzbuch wird den Religionsgemeinschaften ein unverhältnismäßiger Schutz über reine Abwehrrechte hinaus gewährt. Wir fordern wir:

  • Die Streichung von \S 132a Abs. 3 StGB der Amtsbezeichnungen, Titel, Würden, Amtskleidungen und Amtsabzeichen von Religionsgemeinschaften schützt. Analoges soll auch für die Passagen von \S 126 OwiG mit gleichem Inhalt gelten.
  • Die besondere Schutzwürdigkeit der Religionsgemeinschaften und Weltschauungsvereinigungen im sog. Gotteslästerungsparagraphen 166 und in \S 167 StGB ist nicht zu rechtfertigen. Beide sind daher zu streichen.
  • Der bloße Tatbestand des Diebstahls aus einem der Religionsausübung gewidmeten Gebäude oder eines religiösen Gebrauchsgegenstandes (\S243 Abs.1 Nr. 4) soll nicht für sich einen schweren Diebstahl darstellen. Analoges soll für die schwere Brandstiftung (\S 306a) gelten
  • Die Beschädigung von religiösen Gebrauchsgegenständen soll nicht mehr wie in \S 304 als gemeinschädlich betrachtet werden.

 

Sonderstellung der Religionsgemeinschaften im Medienrecht beenden

Die im öffentlich-rechtlichen Rundfunk eingeräumten Sonderrechte für Religionsgemeinschaften, wie die Sonderrechte bei der Kurzberichterstattung (z.B. Art1. \S 5 Rundfunkstaatsvertrag) und die Einräumung von Sendezeiten (z.B. Art. 1 \S 42 Rundfunkstaatsvertrag ) sind zu streichen.

Die Verletzung religiöser Gefühle ist kein Grund Förderungshilfen im Rahmen der Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films nicht zu gewährleisten. Im \S 19 des Filmförderungsgesetzes ist daher der entsprechende Satzteil zu streichen.

 

Arbeitnehmerrechte auch in kircheigenen Betrieben sichern

Die Jungen Liberalen fordern, dass alle Ausnahmetatbestände im Arbeitsrecht, die den Kirchen als Arbeitgeber eingeräumt werden, für den Geltungsbereich von der Kirche angestellter Laien wegfallen. Wir wollen diesen den gleichen Arbeitnehmerschutz einräumen, wie wir ihn auch allen anderen zugestehen würden.

 

Konkordate kündigen

Zur Umsetzung dieser Forderungen ist auf eine Kündigung der Konkordate, die für den Bund als ganzes oder für einzelne Bundesländer gelten, hinzuwirken. Bei künftigen Verträgen mit dem Vatikan ist darauf zu achten, dass der Status des Heiligen Stuhls als Völkerrechtssubjekt nur noch in dessen Eigenschaft als Staat und nicht mehr in dessen Eigenschaft als Religionsgemeinschaft anerkannt wird.


Gültigkeit: 10 Jahre


Antragsteller: SV München

Asylrechtsreform

Abschaffung der Lagerpflicht für Asylbewerber und Geduldete Flüchtlinge

Die Jungen Liberalen fordern ein tragfähiges, nachhaltiges, humanes und kostenreduzierendes Unterbringungskonzept für Asylbewerber in Deutschland und Bayern. Die Jungen Liberalen fordern den § 53 des AsylVfG so auszugestalten, dass die Unterbringung von Asylbewerbern in Deutschland in der Regel in Privatwohnungen erfolgen soll.

Die Jungen Liberalen fordern für Bayern ein Unterbringungskonzept, das sich an dem Leverkusener Modell zur Unterbringung von Flüchtlingen orientiert. Die Forderung sieht als Ziel eine Unterbringung von Flüchtlingen, die unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus in der Regel in Privatwohnungen erfolgen soll, die weitgehende Abschaffung der Flüchtlingslager in Bayern sowie die Einführung kommunaler Kompetenzen bei der Unterbringung von Flüchtlingen.

Bis zur Änderung des § 53 des AsylVfG fordern die Jungen Liberalen daher den Artikel im bayerischen Aufnahmegesetz für die Leistungsberechtigten nach § 1 AsylbLG so auszulegen, dass ihre Unterbringung in Privatwohnungen gestattet ist. Die Unterbringung von Flüchtlingen soll in Zukunft nach dem Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung geregelt werden und sich an dem Vorrang einer Unterbringung von Leistungsberechtigten in privaten und städtischen Wohnungen ausrichten. Hinsichtlich der Mietkostenübernahme bei der Unterbringung in Wohnungen soll sich der Leistungsträger an den Richtwerten, die die örtlichen Träger der Sozialhilfe in ihrem Zuständigkeitsbereich für Sozialhilfeempfänger als Mietobergrenze festgelegt haben orientieren. Die Suche nach einer Wohnung erfolgt auf Initiative der Flüchtlinge. Die Mietkosten und umlagefähigen Nebenkosten der Unterkunft werden dem Vermieter direkt erstattet.

Gemeinschaftsunterkünfte sollen in Bayern nur erhalten werden um Personen unterzubringen, die auf dem Wohnungsmarkt keinerlei Möglichkeit haben einen eigene Wohnung zu erhalten. Diese sind menschenwürdig zu gestalten, so dass Mindeststandards wie eine Massivbauweise, abgeschlossene Wohneinheiten, eine angemessene Quadratmeterzahl pro Bewohner und eine qualitative Erhaltung des Gebäudes gewährleistet werden. Gleiches gilt für die Aufnahmelager. Das Ausreiselager in Fürth ist umgehend zu schließen.

 

Eine menschenwürdige und selbstbestimmte Versorgung

Nach der Entlassung aus den Erstaufnahmeeinrichtungen ist der Vorrang der Sachleistungen in der Grundversorgung der Asylbewerber nach §3 Abs.1 AsylbLG zu streichen. Es soll nur noch eine Versorgung mit baren Geldbeträgen wie sie bereits in Abs.2 vorgesehen ist stattfinden. Dabei ist der Betrag für Zusatzleistungen nach Abs.1 (Taschengeld) mit dem Betrag für Grundleistungen nach Abs.2 zusammenzulegen. Ebenso ist der Geldbedarf nicht mehr nach Alter zu staffeln. Der höhere Beitrag für den Haushaltsvorstand bleibt erhalten, da hierdurch besondere Kosten, welche die gesamte Familie Betreffen (z.B. Anwaltskosten) gedeckt werden können.

Solange eine entsprechende Änderung des AsylbLG nicht erfolgt ist, fordern wir für Bayern die Änderung von §13 Abs. 3 DVAsyl dahingehend, dass die bei Auszug aus einer Erstaufnahmeeinrichtung bislang nur in Ausnahmefällen gewährte Barauszahlung der Sachleistungen zum ausschließliechen Fall erklärt wird.

Freiheit auch für Flüchtlinge

Die Aufnahmequoten für Asylbegehrende, also §45 AsylVfG, ist zu streichen. Die Bestimmung der zuständigen Aufnahmeeinrichtung, also §46 AsylVfG, ist zu ändern. Abs.1 Halbsatz 2 ist zu streichen und insgesamt so zu ändern, dass auf Veranlassung des Asylbegehrenden die Verteilung durch das vom Bundesministerium des Innern bestimmte zentrale Verteilungsstelle bestimmt wird. Abs.2 S.2 ist so zu ändern, dass ausschließlich maßgebend für die Verteilung der Wille des Asylbegehrenden ist. Abs.5 ist zu streichen. Der Aufenthalt in Aufnahmeeinrichtungen, also §47AsylVfG, ist zu ändern. Abs.1 ist so zu ändern, dass keine Mindestaufenthaltsdauer besteht. §§48, 49, 52 AsylVfG sind dementsprechend zu streichen.

Abschaffung der Residenzpflicht für Flüchtlinge Die momentane Gesetzeslage bestimmt dass Flüchtlinge, die sich im Asylverfahren befinden, nach § 56 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) den Landkreis, in dem sie leben müssen, nicht verlassen dürfen. Flüchtlinge mit Duldung sind nach § 61 Aufenthaltsgesetz in ihrer Bewegungsfreiheit auf das Bundesland beschränkt, in dem sie leben müssen. Zwar kann die zuständige Ausländerbehörde nach §§ 57 und 58 AsylVfG Ausnahmen von der Residenzpflicht erlauben und Ausnahmegenehmigung für Termine bei Rechtsanwälten, Gerichten, Ärzten und Beratungsstellen oder Besuche bei Familienmitgliedern, Freunden, Kirchengemeinden, kulturellen Veranstaltungen u.ä. erteilen. Jedoch liegt die Erteilung dieser Genehmigungen im Ermessen der Behörde und die Vergabepraxis unterscheidet sich von Behörde zu Behörde tatsächlich in großem Maße.

Das Argument der verbesserten Kontrollmöglichkeiten verneinen wir vehement. Wer vorhat unterzutauchen, wird sich auch von einer Residenzpflicht nicht davon abhalten lassen. Dennoch wird ein solches Verhalten alleine von daher schon sanktioniert, dass das laufende Asylverfahren nicht weiterverfolgt werden kann und daher zum Scheitern verurteilt ist. Die Jungen Liberalen fordern daher die eine vollständige Abschaffung der in Europa einmaligen Residenzpflicht für Flüchtlinge, da diese ohnehin nicht wirksame Kontrolle die von Behördenwillkür abhängigen Einschränkungen fundamentaler Freiheitsrechte in keinster Weise rechtfertigt.

Psychotherapeutische und soziale Betreuung

Wir fordern, dass der Staat die nötigen personellen Ressourcen für eine Betreuung der Asylbewerber von Anfang an durch professionelle Sozialarbeiter und, wo nötig, Psychotherapeuten schafft. Zu dem fordern wir, dass die Befragung für den Asylantrag durch psychologisch geschultes Personal statt die bisherigen Beamten durchgeführt wird.


Gültigkeit: 5 Jahre (abgelaufen)


Antragsteller: SV München

Trennung von Staat und Kirche realisieren

Wir JuLis fordern die in Art. 140 des Grundgesetztes verankerte Trennung von Religion und Staat in die Realität umzusetzen, da gegenwärtig diverse Verflechtungen bestehen, die diesem Verfassungsgrundsatz nicht gerecht werden.

Religionsgemeinschaften sind auch im Sinne der Religionsfreiheit zu schützen. Der Einfluss auf weltliche Institutionen ist damit jedoch nicht zu vereinbaren, daher fordern die JuLis folgende Maßnahmen:

Verwaltungsaufgaben sind von den Religionsgemeinschaften selbst zu erledigen

Der Status diverser Religionsgemeinschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist nicht weiter tragbar. Die Kirchensteuer ist abzuschaffen. Die Bewältigung von anderen Verwaltungsaufgaben, z.B. Kirchenaustritt, sind nicht von staatlichen Behörden zu regeln, sondern sind Aufgabe der Religionsgemeinschaften selbst. Auch Ersatzregelungen zum Einzug der Kirchensteuer, in welcher der Gesetzgeber Dritten diese Tätigkeit vorschreibt,lehnen die Jungen Liberalen Bayern ab. (Z.B. durch Banken im Rahmen der Abgeltungssteuer),

 

Kirchliche Amtsträger sind nicht vom Staat zu bezahlen

Die Bezahlung der katholische Bischöfe und der evangelischen Landesbischöfe und diverser weiterer Angestellter im Kirchendienst aus dem Staatshaushalt durch die Länder ist weder mit Verfassung noch mit dem gesunden Menschenverstand vereinbar. Ebenso wenig ist der Staat Sachaufwandsträger für religiöse Gebrauchsgegenstände. Die Bezahlung ist Aufgabe der Kirchen und soll in Zukunft von diesen übernommen werden.

 

Religionsunterricht hat in öffentlichen Schulen nichts zu suchen

Der Religionsunterricht in öffentlichen Schulen ist durch ein Fach zu ersetzen, das verschiedene weltanschauliche und religiöse Ansätze, sowie die Werte unserer Verfassung vermittelt. Dieser Unterricht wird durch Beamte oder Angestellte im öffentl. Dienst, nicht durch Priester, Pastoren oder Amtsvertretern anderer Religionsgemeinschaften abgehalten.


Gültigkeit: 10 Jahre


Antragsteller: unbekannt

Sunset-Klausel

Die Jungen Liberalen fordern die Einführung der sogenannten Sunset-Klausel in Deutschland. Dieses Verfallsdatum für Gesetze soll vorgeschrieben sein bei allen Gesetzen, die:

  1. kurz- bis mittelfristige Investitionen oder Reaktionen auf Schwankungen der derzeitigen Wirtschaftslage darstellen,
  2. als Reaktion einer kurzfristig veränderten Sicherheitslage konzipiert sind oder
  3. als Übergangslösungen für Änderungen im Rechtssystem dienen,
  4. und nicht die langfristige Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen zum Ziel haben.

Gültigkeit: unbegrenzt


Antragsteller: Erweiterter Landesvorstand