Mandatsausübung flexibilisieren!

Wir Jungen Liberalen Bayern wollen die Ausübung politischer Mandate flexibilisieren und den Arbeitsgewohnheiten der 2020er Jahre anpassen. Unser Ziel ist, politische Arbeit attraktiver und familienfreundlicher zu machen, sowie die nötigen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Mandatsträger:innen jederzeit und an jedem Ort arbeitsfähig sind, so wie es inzwischen in vielen Unternehmen der Fall ist.

Deshalb fordern wir auf kommunaler sowie Landes- und Bundesebene

  • Die Möglichkeit der hybriden Teilnahme an Ausschusssitzungen inklusive Stimmrecht ohne die Notwendigkeit einer Begründung
  • Die weiterhin zeitgemäße technische Ausstattung von Mandatsträger:innen und ihrer Mitarbeiter:innen und zweckgebundene Budgets für zusätzlich notwendige Ausstattung im Homeoffice
  • Eine europäische Ausschreibung für die Ermöglichung einer homogenen IT-Landschaft, um Kosten zu sparen

Antragssteller: JuLis München

Geldwäsche-Paradies Deutschland trocken legen – FIU stärken

Deutschland gilt als Geldwäsche Paradies, schätzungsweise werden hier 100 Mrd. EUR jährlich gewaschen.

Gleichzeitig steht die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (=”Financial Intelligence Unit”, “FIU”) in der Kritik – nicht erst seit der Bundestagswahl die Staatsanwaltschaft wegen Strafvereitelung im Amt gegen FIU Beamte ermittelt.

Zu wenige gemeldete Fälle werden an die Strafverfolgungsbehörden weitergegeben. Der Rechnungshof sieht ein grundsätzliches Problem der Zugriffsrechte der FIU auf Polizei- und Justizdatenbänke der Länder zur Organisierten Kriminalität – und damit sei eine qualitative Einschätzung der Meldungen auch gar nicht möglich.

Die JuLis Bayern fordern daher eine gesetzliche Regelung zum Austausch der Daten zur organisierten Kriminalität. Nur so kann die FIU effektiv gegen Geldwäsche vorgehen und der Kampf gegen die OK in Deutschland gelingen.

In den Geschäftsbanken müssen die Geldwäschebeauftragten ähnlich geschützt werden wie Betriebsräte, damit keine Interessenkonflikte bei der Meldung von verdächtigen Zahlungen entstehen können.

Gültigkeit: 5 Jahre

Schanklizenzen Adieu!

Die Jungen Liberalen Bayern fordern eine Reform des Gaststättenrechtes. Wir wollen die Erteilung von Schankgenehmigungen unbürokratischer gestalten und insbesondere im Bereich der einmaligen/kurzfristigen Genehmigung (Veranstaltungen von Vereinen oÄ.) vereinfachen.

Durch stichprobenartige Kontrollen des zuständigen Gesundheits- oder Ordnungsamtes können Geeignetheit, die Einhaltung rechtlicher Vorschriften, Qualität und Hygienekontrolliert werden. Wenn der Gastronom unter Alkoholsucht leidet, unerfahrene, leichtsinnige oder willensschwache Personen ausbeutet, dem Alkoholmissbrauch, verbotenem Glücksspiel, der Hehlerei oder der Unsittlichkeit Vorschub leistet oder die Vorschriften des Gesundheits- oder Lebensmittelrechts oder des Arbeits- oder Jugendschutzes nicht einhält, soll auch künftig der Ausschank unterbunden werden können.

Gültigkeit: 5 Jahre

Freiwillige vor! – Mehr Anreize für den Dienst an der Gesellschaft!

Freiwilligendienste sind für junge Menschen eine hervorragende Möglichkeit um neue
Bereiche kennenzulernen, erste berufliche Erfahrungen nach der Schule zu sammeln und
um einem möglicherweise voreiligen Einstieg in die kommende Berufsausbildung
vorzubeugen. Erfahrungsgemäß mündet ein abgeleisteter Freiwilligendienst in einigen
Fällen erst in den in diesem Rahmen kennengelernten Beruf. 

Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass echte Anreize für das Ableisten eines
Freiwilligendienstes gesetzt werden. Konkret fordern wir Junge Liberale Bayern zur
Attraktivitätssteigerung von sozialen und ökologischen Freiwilligendiensten: 

  •   die Einführung der Möglichkeit den Freiwilligendienst zum einen unbürokratischer
      innerhalb Deutschlands an zwei verschiedenen Einsatzstellen zu absolvieren. Zum
      anderen soll die Option bestehen den Dienst zunächst ein halbes Jahr in
      Deutschland und danach ein weiteres halbes Jahr im Ausland zu leisten (sog.
      „Zwei-Stationen-Lösungen“). 
  •   einen Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung in Höhe des BAföG-Höchstsatzes für
      einen in Deutschland abgeleisteten Freiwilligendienst. 
  •   eine anzuerkennende Verbesserung des Abiturnotenschnitts im Rahmen der Hochschulbewerbung um 0,1 für ein halbes Jahr und um 0,2 für ein ganzes Jahr. 
  • Letzteres bildet dabei gleichzeitig die anrechenbare Höchstgrenze. Des Weiteren
      soll in der ZEQ-Quote (sog. “Talentquote”) ein Freiwilligendienst im Speziellen
      Anerkennung finden und der Anteil an der ZEQ-Quote für medizinische Studiengänge
      von 10% auf 20% zu Lasten des Auswahlverfahrens der Hochschulen erhöht werden.
      Ein dazu äquivalentes Vorgehen im Rahmen von anderen Studiengängen ist
      wünschenswert. 

  Ein solcher Freiwilligendienst mit den entsprechenden oben genannten Vorteilen kann
  bei einer Einrichtung absolviert werden, die folgende zwei Voraussetzungen erfüllt: 

  1.   Die jeweilige Einrichtung übernimmt einen Teil der insgesamt an den
      Freiwilligendienstleistenden zu entrichtenden Aufwandsentschädigung. Die Höhe
      dieses Teils orientiert sich an der bisher geltenden Beitragsbemessungsgrenze
      für die allgemeine Rentenversicherung von sechs Prozent. Dieser Mindestbetragkann branchenabhängig unterschritten werden. Zudem besteht die Möglichkeit einen  Teil dieses Grundstocks in Form von adäquaten Sachleistungen zu gewähren. Dies  umfasst insbesondere die Bereitstellung von Verpflegung, Unterkunft und   Dienstkleidung.  
  2. Die jeweilige Einrichtung muss auf einem noch einzurichtenden Online-Forum
      gelistet sein, welches, neben einer Informationsgrundlage zum
      Freiwilligendienst, es den Freiwilligendienstinteressenten ermöglicht sich ein
      Bild von sämtlichen Stellenangeboten zu machen und sich auf einfachem digitalem
      Wege zu bewerben. Institutionen, die in einem Sektor agieren, welcher unter
      einem besonderen Fachkräftemangel leidet, sollen besonders hervorgehoben werden.
      Hierbei kann die Bewerbung sowohl direkt bei einer präferierten Einsatzstelle
      über das Forum als Vermittlungsbasis erfolgen, als auch mittelbar durch das
      Hochladen der notwendigen Bewerbungsunterlagen und der sich daran anschließenden
      behördlichen Zuteilungsempfehlung.

Gültigkeit: 5 Jahre

Rauchverbot in Gaststätten abschaffen!

Als Junge Liberale Bayern fordern wir eine Lockerung des Rauchverbotes in allen Gaststätten. Ein räumlich getrenntes “Raucherzimmer” darf in allen Restaurants eingerichtet werden. In “Shisha Bars” soll das Rauchverbot komplett gelockert werden. Ein generelles Rauchverbot darf von den Gastwirten dennoch verhängt werden.  

Zusätzlich fordern wir, dass die rechtliche Vorgabe der Größe, der Shisha-Tabak-Dosen, welche ausgegeben werden dürfen, aufgehoben wird. Eine gezwungene Auferlegung von “Portionsgrößen” lehnen wir ab. 

 Antragssteller: JuLis Oberbayern

Gültigkeit: 5 Jahre

Trennung von AIV und Verwaltungsrichter-Laufbahn

Die Laufbahn von Juristinnen und Juristen in der Allgemeinen Inneren Verwaltung (AIV) sieht einen Wechsel zwischen Ministerium, Regierungen, LRAs und Verwaltungsgerichten vor. 

Wir sind der Meinung, dass ein Wechsel zwischen der Verwaltungsgerichtsbarkeit und Verwaltung im engeren Sinne max. zweimal möglich sein soll. 

So können Dienstherr und die Betroffenen sich vom jeweiligen Berufsfeld und der Eignung ein Bild machen, längerfristig ist damit aber eine Trennung zwischen Exekutive und Judikative auch endlich personell gegeben. 

Antragssteller: Felix Meyer

Gültigkeit: 5 Jahre

Kriminalisierung von Cannabis-Besitzern stoppen – Jetzt!

Wir Junge Liberale fordern strafprozessual grundsätzlich eine sofortige Aussetzung der Verfolgung von Straftaten bzgl. des Besitzes von Cannabis bis zu einer Menge von 50 Gramm, sofern kein Handelsdelikt in der prozessualen Tat mitverwirklicht wurde, bis der Bundestag einen Beschluss (Ablehnung oder Annahme) zur Abschaffung des Straftatbestandes des Besitzes von Cannabis gefasst hat. Dabei sollen den Gerichten auch Möglichkeiten eingeräumt werden, fakultativ eine höhere Menge Cannabis nicht zu bestrafen. Als entscheidungsrelevanter Faktor sollen in dieser Hinsicht nicht nur, aber insbesondere Vorstrafen im Bereich des Handeltreibens mit einfließen. 

Eine Ingewahrsamnahme des Cannabis durch die Polizei soll dennoch weiterhin bis zur Straffreiheit des Besitzes möglich sein. 

Dies soll auch für mit Cannabis versehen Essprodukte und vergleichbare Konsumprodukte gelten. 

Antragssteller: Philipp Oelschlegel

Gültigkeit: 5 Jahre

Bringt das Internet hinter Gitter!

  1. Insassen in Justizvollzugsanstalten, sowohl Strafgefangene als auch insbesondere 
    Personen in Sicherungsverwahrung, sollen zu Weiterbildungs- und 
    Resozialisierungszwecken Zugang zum Internet erhalten.
  2. Der Staat soll für den Aufbau entsprechender Infrastruktur verantwortlich sein,
  3. die Kosten für die tatsächliche Nutzung sollen von den Häftlingen selbst 
    getragen werden. 
  4. Die Internetnutzung kann über eine Whitelist und/oder den Insassen zugeordneten 
    Rechtegruppen kontrolliert und begrenzt werden. Über diese können den Insassen 
    gesicherte Internetseiten zu verschiedenen Themen zugänglich gemacht werden. 
    Dabei soll ein Grundangebot aus verschiedenen Seiten unterschiedlicher Art 
    bestehen. Neben staatlichen Plattformen (Agentur für Arbeit, Bundestag, etc.) 
    sollen Bildungsangebote, ausgewählte Musik- und Videoplattformen sowie Zugang 
    zum digitalen Angebot des ÖRR als auch von lokalen Zeitungen sowie e-Mail-Angebote in diesem Grundangebot enthalten sein. E-Mails sollen dabei 
    vergleichbar mit Briefen behandelt werden. Das Angebot ist in Absprache zwischen 
    Insassen und JVA zu erweitern, wobei eine Ablehnung sachlich begründet werden 
    muss. Bei der Erweiterung des Angebots und individuellen Einteilung der Insassen 
    in Rechtegruppe ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren. In Fällen, 
    in denen ein sachlicher Grund für eine Ablehnung vorliegt, eine generelle 
    Ablehnung jedoch unverhältnismäßig wäre, ist ein Zugriff auf die Seite in 
    Begleitung eines Beamten zuzulassen. Das Grundangebot wird dabei von den Ländern 
    verwaltet, wohingegen (temporäre) Erweiterungen des Angebots in Absprache mit 
    der jeweiligen JVA vorzunehmen sind. 
  5. Der Fokus soll dabei auf Aus- und Weiterbildungsprogrammen liegen. Den 
    Inhaftierten soll die Chance gegeben werden, nach ihrer Freilassung mit dem 
    erworbenen Wissen ein neues Leben zu beginnen. Um den Resozialisierungsaspekt 
    angemessen erfüllen zu können, ist es erforderlich, dass auch Bildungsangebote 
    in der digitalen Welt wahrgenommen werden können. Beispielhaft zu nennen sind 
    dabei nicht nur Lernvideos. Vor allem Programmiererinnen und Programmierer sowie 
    andere IT-bezogene Berufsfelder sind bei ihrer Arbeit und Ausbildung auf einen 
    vergleichsweise umfassenden Internetzugang angewiesen, um auf dem aktuellen 
    Stand der Technik zu bleiben. 
  6. Neben dem Bildungsaspekt ist jedoch auch der soziale Aspekt bei der 
    Resozialisierung von großer Bedeutung. Vor allem nach langen 
    Gefängnisaufenthalten sehen sich Inhaftierte mangels Kontakten nach außen 
    isoliert, was ein erneutes Abrutschen in die Kriminalität fördern könnte. Es ist 
    auch erforderlich, dass während der Zeit in der JVA ausreichend nach außen 
    kommuniziert werden kann. Dabei sind von E-Mails, die analog zu Briefen 
    behandelt werden können, bis hin zu Videotelefonaten unter Aufsicht 
    verschiedenste Formen denkbar. 
  7. Von der Internetnutzung generell ausgeschlossen werden können sollen nur 
    diejenigen Häftlinge, bei denen der Verdacht besteht, dass durch ihre 
    Internetnutzung weitere Straftaten verübt, Opfer belästigt oder die Aufklärung 
    vergangener Straftaten sabotiert werden könnte. 

Antragssteller: JuLis Schwaben, Kai Fackler, Patrick Arleth

Gültigkeit: 5 Jahre

Bekämpfung von Diskriminierung im Sportbereich

Zusätzlich zu den fachlichen Inhalten, die bei der Absolvierung eines Trainerscheins
im Kinder-und Jugendsportbereich gelehrt und geprüft werden, müssen künftig soziale
Kompetenzen abgefragt und gelehrt werden.

Der konkrete Vorschlag ist, dass jeder Kinder-und Jugendsporttrainer, bzw. jede
Kinder und Jugendsporttrainerin im Anschluss an das erfolgreiche absolvieren seines/
ihres Trainerscheins, regelmäßig Fortbildungen zum Thema Antimobbing und gegen
Diskriminierung besuchen muss.
Diese Pflichtseminare sollen einmal jährlich angeboten werden. Zur Vereinfachung
können diese Termine online wahrgenommen werden und in Form eines Workshops
durchgearbeitet werden. Die Teilnahme an diesen Kursen verlängert die Trainerlizenz automatisch. Nimmt jemand an diesen Pflichtfortbildungen nicht teil, ruht die Lizenz zum trainieren solange, bis der Workshop absolviert wurde. Die Prüfungen für alle Trainerscheine die zu einer Tätigkeit im Kinder und Jugendbereich berechtigen, müssen zwingend einen pädagogischen Lehrteil beinhalten, um die zukünftigen Trainer und Trainerinnen für das Thema Mobbing und den Abbau von
Stereotypen im Sport zu sensibilisieren.

Ein Abbau von Diskriminierung und Rassismus im Sport lässt sich nur bewirken, wenn
die Jüngsten von klein auf lernen, dass Gewalt (auch in psychischer Fom) kein
legitimes Mittel zur Willensdurchsetzung ist. Trainer und Trainerinnen haben in
diesem Zusammenhang eine Vorbildfunktion inne und dieser müssen sie nachkommen. 

Antragssteller: Gereon Erpenbach

Gültigkeit: 5 Jahre

Warum geht mein Geld an meine Eltern? – Kindergeld an den Wohnort zahlen

Wir sind der Überzeugung, dass das Kindergeld dem zukommen sollte der es braucht und für wessen Versorgung es gedacht ist. Bei Streitigkeiten in der Familie sollte das Kindergeld nicht noch extra eine Rolle spielen. Wir wollen bei vorbelasteten Beziehungen nicht noch mehr Salz in die Wunde streuen und fordern, dass das Kindergeld an den Wohnort des Kindes geht.  

Wir bewahren nicht nur vor Streitigkeiten oder sogar Klagen, wir geben einem jungen Menschen mehr Verantwortung und die Chance sein eigenes Leben selbst zu gestalten, ohne dafür jemanden nach Geld fragen zu müssen.  

 Wir fordern deshalb, die Zahlung des Kindergeldes vom Wohnort des Kindes abhängig zu machen. 

 Antragssteller: JuLis Oberfranken

Gültigkeit: 5 Jahre