Messwerte anders messen- Nitratbelastung im Grundwasser senken

Die Jungen Liberalen Bayern fordern, die alten EU-Nitrat-Messstellen desBelastungsmessnetzes durch neue Nitratmessstellen zu ergänzen, die sich repräsentativan Wäldern und ackerbaulichen Nutzflächen befinden, um ein möglichst gutesDurchschnittsbild von der Nitratbelastung im Grundwasser gewinnen zu können. Außerdemist darauf zu achten, dass die Belastungsmessnetz erhalten, um detaillierteInformationen über die Nitratbelastung an besonders belasteten Stellen zu bekommen.Darüber hinaus wollen wir auf eine Harmonisierung und Vereinheitlichung der EU-Nitrat-Richtlinie hinwirken. 

Antragssteller: JuLis Mittelfranken

Gültigkeit: 5 Jahre

Landtagswahlprogramm – Teil I

I. Mobilität und (digitale) Infrastruktur

Die Entfaltung des Individuums steht im Zentrum freiheitlicher Politik. Dies gilt in besonderem Maße auch für die räumliche Mobilität des Einzelnen, den Zugang zu öffentlicher Infrastruktur sowie die Einbindung in die Digitalisierung unseres gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens. Das Flächenland Bayern hat hier noch
ein beachtliches Entwicklungs- und Verbesserungspotenzial, das wir Junge Liberale Bayern realisieren möchten. Maxime unseres Handelns muss eine Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Stadt und Land sein. Individuelle Mobilität und Infrastrukturanbindung der bayerischen Bürgerinnen und Bürger darf nicht davon
abhängen, ob sie im Ballungsraum München oder im dünn besiedelten ländlichen Raum
wohnen.

 Konkret fordern wir:

 a. Zum Individualverkehr und Straßennetz:

  •  Eine vernünftige und nachhaltige Investitionsstrategie für das bayerische Straßennetz. Die bereits in der Vergangenheit vorgekommene Verschleppung von Instandhaltungsmaßnahmen führt zu kostenintensiveren Reparaturen und verhindert eine nachhaltige Bewirtschaftung. Deshalb müssen unabhängig von der Baulastträgerschaft alle Straßen im Freistaat dauerhaft in Stand gehalten und bei Bedarf ausgebaut werden.
  •  Die Planungshoheit in der kommunalen Selbstverwaltung zu reformieren, sodass Planungsrechte bei Großvorhaben auch auf Planungsregionen übergehen können, da Planungsvorhaben aus einem Guß gerade in Metropolregionen unverzichtbar sind. So beugen wir der Blockade langfristig notwendiger Infrastrukturprojekte vor.
  •  Einen zügigen und flächendeckenden Einsatz intelligenter und adaptiver Verkehrsflusssysteme. Auf Autobahnen, Bundesstraßen und auf staubelasteten innerstädtischen und stadtnahen Straßen sollen dazu zentral steuerbare Verkehrsleitsysteme (VLS) mit Kameras und LED-Anzeigen für adaptive Geschwindigkeitsbegrenzungen, Warnungen, Verkehrsverbote und Spuröffnungen/-schließungen zügig ausgebaut werden, um kurzfristig Staubildung sowie Emissions- und Schadstoffausstoß zu minimieren. Grundsätzliche Tempolimits – auch aus Lärmschutzgründen – lehnen wir ab, vielmehr sollen sich Tempobeschränkungen flexibel am tatsächlichen Verkehr sowie an Unfallschwerpunkten orientieren.
  • Konzepte, welche die Baustellendauer reduzieren (3- Schicht-Betrieb,
     Wanderbaustellen). So reduzieren wir die Stau- und Unfallgefahr.
  • Den Ausbau von kostenfreien und kostenreduzierten P+R-Anlagen im Randbereich der bayerischen Großstädte sowie den Einsatz von Parkleitsystemen, damit der innerstädtische Verkehr entlastet wird, Emissionen reduziert werden und der ländliche Raum besser an die urbanen Zentren angebunden wird.
  • Die Einführung von zusätzlichen Countdown-Anzeigen in den
    bayerischen Großstädten zu Hauptverkehrszeiten bei Ampeln mit einer Rotphase ab
    einer Dauer von 30 Sekunden.
  • Die Förderung des flächendeckenden Ausbaus von Schnellladesäulen sowie
    interoperable Bezahlstrukturen, um die Konkurrenzfähigkeit von E-Fahrzeugen
    insbesondere im Langstreckenbereich zu sichern. Bis Ende 2025 sollen in Bayern 2500 neue Schnellladesäulen sowie 5000 Normalladepunkte in einem schnellen und unbürokratischen Prozess entstehen. Sollte die Zielerreichung ohne staatliches Handeln nicht absehbar sein, soll der Ausbau an Staatsstraßen, wichtigen Verkehrsknoten sowie in Dorf- und Stadtzentren an die Stadtwerke und Kommunen übertragen werden, die Kosten dafür trägt im Sinne des Konnexitätsprinzips der Freistaat.
  • Faire Marktbedingungen für neue, mit dem konventionellen Taxi konkurrierende,
    Personenbeförderungsdienste und den Car- und Ridesharingmarkt. Staatliche
    Markthindernisse in diesem Bereich lehnen wir strikt ab. Insbesondere im
    ländlichen Raum können diese Angebote eine echte Alternative zum Privat-PKW
    darstellen. Hierzu möchten wir insbesondere die Servicegebieterweiterung der
    Anbieter in Randbezirke und ländliche Gebiete unterstützen, sowie Ortskenntnisnachweise, Farbvorschriften, planwirtschaftliche Preisvorgaben für Taxen, sowie die Strecken- und Fahrzeithürden für Fernbusse abschaffen.
  • Eine verstärkte Förderung von Pilotprojekten und Forschungsvorhaben im Bereich
    innovativer städtischer Mobilitätskonzepte. Dabei haben wir insbesondere die
    Entwicklung von Leitsystemen für den urbanen Flugverkehr für beispielsweise
    Flugtaxen im Blick. Schon jetzt sollen entsprechende Landeplätze an Mobilitätsknotenpunkten vorausschauend mitgedacht und bei Bauvorhaben eingeplant werden.

 b. Zum Nahverkehr:

  • Sinnvolle sowie umsetzbare Taktverdichtungen und Kapazitätserweiterungen, da
    der ÖPNV einen essentiellen Pfeiler der individuellen Mobilität darstellt.
     Insbesondere in strukturschwachen Regionen und Gemeinden gestaltet sich jedoch
     ein wirtschaftlich-sinnvolles Betreiben eines ÖPNV als schwierig, weil bspw.ein
     enges Busnetz nicht finanzierbar ist. Basierend auf Bedarfsanalysen sollen vor
     Ort daher flexibel-adaptierte Buslinienkonzepte erarbeitet werden, welche
     aufeinander abgestimmt werden sollen. Der Freistaat soll zusätzlich darauf
     hinwirken, dass die gemeinde- und landkreisübergreifende Zusammenarbeit gezielt
     gestärkt wird, um kreative Konzepte der Personenbeförderung – bspw. mittels
     Rufbussen, gemeindeinternen Fahrgemeinschaften, autonomen Fahrsystemen sowie
     finanzierbaren Taxi- oder alternativen Online- Fahrdienstvermittler-Systemen,
     umzusetzen. Das Konzept des Bürgerbusvereins wollen wir finanziell und rechtlich
     fördern. Das Land soll Fördertöpfe an die Kommunen und Landkreise bereitstellen,
     damit diese ein dichteres ÖPNV-Netz, welches nach Möglichkeit mit alternativen
     Antrieben betrieben wird, aufstellen können. Insbesondere soll dabei darauf
     geachtet werden, dass Bus- und Bahnlinien aufeinander abgestimmt sind.
  • Die flächendeckende barrierefreie Ausgestaltung der ÖPNV-Infrastruktur sowie die
     Beschaffung behinderten- und altersgerechter Fahrzeuge. Individuelle Mobilität
     muss gerade auch die besonderen Bedürfnisse einzelner Personengruppen in den
     Fokus nehmen.
  • Das ÖPNV-Tarifsystem grundlegend zu reformieren. Statt starrer Preisstrukturen
     mit Ringen und Zonen sollen Fahrpreise gestaffelt nach Entfernung (Luftlinie
     zwischen Start und Ziel) berechnet werden, damit die Nutzung des Öffentlichen
     Nahverkehrs kostengünstig und unkompliziert möglich ist. Wir fordern zudem die
     Schulwegkostenfreiheit für alle Schülerinnen und Schüler bis einschließlich der
     13. Jahrgangsstufe sowie ein bayernweites 365€-Ticket für Schüler, Studenten,
     Azubis und Freiwilligendienstleistende.
  • Fahrradstraßen und Radverkehrswege auszubauen, zu befestigen und an sinnvollen
     Stellen für eine umweltverträgliche Beleuchtung zu sorgen, Lücken im Wegenetz zu
     schließen, für mehr – insbesondere überdachte – Parkmöglichkeiten an ÖPNV-
     Anschlüssen zu sorgen und die witterungsunabhängige Nutzung durch eine schnelle
     Räumung von Laub und Schnee sicherzustellen. Der Fahrradverkehr muss in Bayern
     zu einer echten Alternative werden. Dabei streben wir einen möglichst
     ausgewogenen Kompromiss zwischen den Bedürfnissen der Radfahrer und denen des
     motorisierten Verkehrsflusses beim Bau neuer Radwege an. Um den PKW-starken
     Verkehr innerhalb der Städte möglichst effizient und unter Berücksichtigung
     ökologischer Aspekte zu entlasten, sollte der Freistaat Bayern Bike-Sharing-
     Systeme dadurch stärken, indem die Infrastruktur dafür geschaffen und
     unterstützt wird – etwa hinsichtlich der Menge der „Bike-Sharing – Stationen“.
     Hierzu möchten wir insbesondere die Servicegebieterweiterung der Anbieter in
     Randbezirke und ländliche Gebiete unterstützen. Selbiges gilt für
     Sharingangebote im Bereich der E-Scooter. Eine Einschränkung des Free Floating
     Ansatzes oder gar ein Verbot von E-Scootern lehnen wir aber ab.

 c. Zum Schienenverkehr:

  •  Die Einführung des europäischen Zugsicherungssystems ETCS, welches die
    Schienenkapazität signifikant erhöht, sowie die Elektrifizierung der Strecken
     müssen in Bayern beschleunigt werden. Wo nicht sinnvoll oder möglich setzen wir
     auf den Einsatz von alternativ angetriebenen Zügen. Einspurige Trassen müssen
     zweigleisig ausgebaut werden und Ausweichrouten sind auf wichtigen Strecken
     stets sicherzustellen. Dabei soll insbesondere die Reaktivierung von ehemaligen Bahnstrecken geprüft werden, wo Gleis- und Bahninfrastrukturanlagen
     noch vorhanden sind. Langfristiges Ziel muss die mehrheitliche Verlagerung des
     Güterverkehrs auf die Schiene sein- Zielmarke des Anteils der Schiene im
     Güterverkehrsmix bis 2030 sind 30 Prozent -, um einerseits Emissionen
     einzusparen, als auch die Straßen zu entlasten und die Stau- und Unfallgefahr zu
     reduzieren. Dazu ist beim Neubau eine Trennung von Güter- und
     Personenverkehrsstrecken anzustreben. Leblose, ungenutzte Bahnhöfe, insbesondere
     in den ländlichen Räumen möchten wir wieder mit Leben füllen. So sollen die
     Räumlichkeiten von Firmen und Vereinen genutzt werden können.

 d. Zum Luftverkehr:

  • Um den Luftverkehr der Zukunft bewältigen zu können, befürworten wir den Bau der dritten Start- und Landebahn am Münchner Flughafen. Neben Express S-Bahnen zum Airport wollen wir eine Expressstrecke vom Autobahndreieck Feldmoching entlang der A92 bis kurz vor die Ausfahrt Freising Süd bauen.

 e. Zur digitalen Infrastruktur:

  • Den Digital-Turbo zu zünden. Wir wollen eine flächendeckende
    Versorgung mit Glasfaser (FTTH) und 5G. Der eigenwirtschaftliche Ausbau hat für
    uns hierbei Vorrang, dazu soll sich der Freistaat für den Einsatz von Potenzialanalysen einsetzen. Bei öffentlicher Vollfinanzierung soll das Betreibermodell Vorzug erhalten.  Die Beschleunigung des Netzausbaus möchten wir prioritär dort vorantreiben, wo die bisherige digitale Anbindung das regionale wirtschaftliche Vorankommen hemmt und blinde Flecken bestehen.  Zur Beschleunigung zählen für uns auch schlanke Antrags- und Genehmigungsverfahren, die schnelle Normierung alternativer Verlegeverfahren und der Aufbau eines Gigabit-Grundbuchs. Dafür soll sich die Landesregierung auch auf Bundesebene einsetzen. Wir stehen hinter der Verpflichtung der TKMV, die eine Mindestversorgung der Haushalte sicherstellt. Bayern soll zum Anreiz von FTTH und Inhouseverkabelung ein eigenes Voucherprogramm auf die Beine stellen. Räume mit besonderem digitalem Handlungsbedarf wollen wir gezielt fördern und in ihrer digitalen Entwicklung engmaschig begleiten. Öffentliches WLAN und USB-Ladestationen – insbesondere im ÖPNV sowie an Nahverkehrs-Haltestellen – möchten wir – bspw. mit einer Ausweitung der finanziellen Mittel für das „BayernWLAN“ – zügig vorantreiben.

II. Energie und Nachhaltigkeit

Wir wollen unsere Erde besser an unsere Nachkommen übergeben, als wir diese übernommen haben. Das gebietet die Verantwortung vor Natur und Bürger. Klimaerwärmung und Naturzerstörung durch den Menschen und daraus resultierende Umweltprobleme machen jedoch nicht vor den Grenzen der EU-Mitgliedsstaaten Halt. Diese Herausforderungen sind grenzübergreifend und können in unseren Augen deswegen auch nur grenzüberschreitend gelöst werden. Die Energieversorgung in Bayern muss sich dabei an den ökonomischen, ökologischen und sozialen Bedürfnissen orientieren. In diesem Sinne verfolgen die Jungen Liberalen Bayern das Ziel einer Energiewende, die Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit miteinander vereint.

Konkret fordern wir:

  a. Den Ausbau der Erneuerbaren Energien voranzubringen:

  • Eine sichere, kosteneffiziente und umweltfreundliche Energieversorgung ist essenziell für den Industriestandort Bayern. Hierfür muss der Ausbau einer funktionierenden Infrastruktur oberstes Ziel in den kommenden Jahren sein. Wir Junge Liberale Bayern fordern deswegen den großflächigen Ausbau der Übertragungs- und Verteilernetze in Bayern. Der Bau neuer Trassen sollte hierbei mittels HGÜ („Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung“) erfolgen. Hierzu ist auch die Aufhebung des eingeschränkten Anwendungsbereiches nach §2 (1) NABEG erforderlich.
  • Eine vollständig klimaneutrale Stromversorgung in Bayern bis 2045. Wir möchten unser Potential beim Ausbau voll ausschöpfen und die gewonnene Energie auch unseren europäischen Partnern zur Verfügung stellen.
  • Nach dem Abschalten der Kernkraftwerke sollen Übertragungsnetze den Strom von Norddeutschland in die bayrischen Verbraucherzentren transportieren. Um den Ausbau der Übertragungsnetze schneller voranzutreiben, fordern wir die Beschleunigung der Planungs-, Genehmigungs- und Bauverfahren der Trassen SuedOstLink und SuedLink.
  •  Ein angemessener Ausbau der Netze ist für die bayrische Versorgungssicherheit unbedingt notwendig. Dabei setzen wir uns allerdings für das Prinzip NOVA („Netzoptimierung vor Ausbau“) ein (bspw. mittels Freileitungsmonitoring, Kabelquerschnittsvergrößerung). Unter Berücksichtigung eines steigenden Bruttostromverbrauchs durch die Sektorenkopplung muss die installierte Leistung der einzelnen Technologien in Deutschland deutlich angehoben werden. Um dem gerecht zu werden, ist es unbedingt erforderlich, ausbauhemmende Regulierungen wie die 10H-Regel aufzuheben. Um den flächendeckenden Ausbau vor Ort voranzutreiben, soll das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) eine Potenzialanalyse für den Ausbau erneuerbarer Energien für jeden Landkreis bzw.jede kreisfreie Stadt in Bayern erstellen sowie dazugehörige Ausbauziele basierend auf dem benötigten Energiebedarf errechnen.

b. Den Strommarkt auf Erneuerbare Energien auszulegen:

  • Um vor diesem Hintergrund eine schnellere Energiewende bei gesicherter Energieversorgung für Wirtschaft und Gesellschaft zu erreichen, fordern wir den Ausbau von Technologien zur Sektorenkopplung (Power to X) um in Spitzenangebotszeiten das Stromnetz zu entlasten und über den erneuerbaren Strom andere Sektoren wie Wärme/Kälte und Mobilität zu dekarbonisieren.
  • Hierzu ist auch die verstärkte Förderung dezentraler Energieproduktionsanlagen und sogenannten „Microgrids“, auf kommunaler Ebene, sowie deren digitale Vernetzung zu einem sogenannten „virtuellen Kraftwerk“ anhand welches diese gesteuert werden können, notwendig.
  • Für den Verbraucher wollen wir Selbstbestimmtheit und Unabhängigkeit stärken, indem wir dafür sorgen, dass möglichst viele Haushalte ihren Strom selbst produzieren und speichern können. Außerdem möchten wir sogenannte Sharing- Communities fördern. Dabei kann man seinen selbst produzierten und nicht verbrauchten Strom mit anderen Teilnehmern in der Community teilen. Diese selbstbetriebenen und. genutzten Netze möchten wir steuerlich begünstigen. Damit ermöglichen wir Menschen die Unabhängigkeit von Preisschwankungen und Stromausfällen auf dem Energiemarkt.

c. Zur Forschung:

  • Die Forschung in den Bereichen Energieproduktion, Energiespeicherung und Energieverwendung ist von zentraler Bedeutung für die Zukunft bezahlbarer, sauberer und sicherer Energie. Bayerns Universitäten haben hierbei die Chance, die Führungsrolle in einer weltweiten Schlüsselindustrie von morgen zu übernehmen, wenn heute durch kluge Wettbewerbs- und Industriepolitik vorgesorgt wird. Der Staat ist aufgefordert, an Forschungseinrichtungen im Bereich der Grundlagenforschung finanzierend tätig zu werden. Darüber hinaus soll er in der Finanzierung benötigter Infrastruktur forschender Unternehmen aktiv werden. Wir fordern hierfür einen staatlichen Investitionsfonds „Energietechnik der Zukunft“.
  • Wir fordern, dass Universitäten und Hochschulen mehr Studiengänge mit Schwerpunkt Energie- und Umwelttechnik anbieten, insbesondere MINT-Studiengänge müssen stärker gefördert werden. Um sie einer größeren und breiteren Studierendenschaft zugänglich zu machen, müssen ein hoher Praxisbezug und niedrige Hürden installiert werden.
  • Wir Junge Liberale Bayern fordern eine Forschungsinitiative für Speichertechnologien und smarte Netze. Hierzu sollen in den kommenden Jahren Institute, die Stromspeichertechnologien erforschen und weiterentwickeln, besonders gefördert werden, da diese Technologien einen entscheidenden Schlüssel in der Energiewende darstellen.
  • Die Jungen Liberalen Bayern möchten die Erforschung von klimaneutralen Energiequellen zur Grundlastsichererung weiter vorantreiben. Mit zunehmendem Anteil an erneuerbaren, schwankungsstarken Energiequellen müssen in Deutschland wirtschaftliche, alternative Grundlast-Energieerzeugungskonzepte erforscht und umgesetzt werden.
  • Forschungsprojekte zur Kernfusion sind samt ihren möglichen positiven Folgen für Umwelt und Gesellschaft beispiellos. Diese müssen weiterhin vorangetrieben, ihre Finanzierung langfristig sichergestellt werden. Die Forschung an Technologien zum schnelleren Abbau besonders langlebiger Nuklide im radioaktiven Abfall, wie zum Beispiel die sogenannte Transmutation, ist zu fördern.Transmutation könnte sich gegen andere Technologien als die beste zur Reduktion von Zerfallszeiten von radioaktivem Abfall durchsetzen.
  • Das politische Verbot der Wiederaufbereitung lehnen wir ab. Weiterhin sind Reaktorkonzepte mit alternativen Brennstoffen sowie die Bruttechnologie verstärkt in die Forschungs- und Entwicklungsarbeit einzubeziehen. Nukleare Wiederaufbereitung darf jedoch lediglich zu friedlichen Zwecken, wie beispielsweise in der Forschung, eingesetzt werden.

 d. Klimapartnerschaften

  • Klimapolitik muss global gedacht werden. Aufforstungsprogramme sind gute Möglichkeiten CO2 aus der Atmosphäre zu binden und leisten so einen Beitrag für notwendige Negativemissionen. Dem Klima ist dabei egal, wo auf der Welt CO2 aus der Atmosphäre entnommen wird. Für einen effizienten Einsatz von (Geld-)Mitteln ist das jedoch sehr entscheidend. Daher soll der Freistaat Bayern seine bestehende Afrikapartnerschaften zu echten Klimapartnerschaften weiter entwickeln. Ausgangspunkt kann das Büro des Freistaats in Äthiopien sein, um dort die Aufforstungsprogramme zu intensivieren.

III. Umweltschutz

Bayerns Natur ist schützenswert. Für uns ist klar, dass unsere Naturgüter erhalten werden müssen. Wir streiten deshalb für einen liberalen Umweltschutz, der jeden mitnimmt und unser Ökosystem auch für nachfolgende Generationen erhält. Dennoch ist es uns wichtig, die Interessen aller zu berücksichtigen und Verbote nur dann zu verhängen, wenn keine alternative Lösung zielführend ist.

 Konkret fordern wir:

  • Handlungsschritte grundsätzlich immer an die regionalen bzw. lokalen Begebenheiten anzupassen und einen Interessensausgleich vor Ort herzustellen.
  •  Das Verursacherprinzip einzuhalten. Denn wer umweltschädlich handelt, sollte auch die Kosten dafür tragen.
  • Natur- und Umweltschutz global zu denken. Denn ökologische Regionen enden nicht an den Grenzen unseres Freistaats. Deshalb kann ein bayerischer Umweltschutz nur in Kooperation mit den anderen Bundesländern und Nachbarstaaten sowie einer gesamteuropäischen Koordination gelingen. Deshalb soll sich der Freistaat innerhalb Europas für gemeinschaftliche Lösungen einsetzen.

 a. Zur Biodiversität:

Der Erhalt der Biodiversität muss zu einem Leitbild der ökoliberalen Marktwirtschaft werden. Hierzu zählt nicht nur der klassische Natur- und Artenschutz, der für die biologische Vielfalt eine unverzichtbare Rolle spielt, sondern auch der strategische Erhalt von Lebensräumen. Wir Jungen Liberalen sehen hierbei innovative Ansätze als zentrale Schlüssel für den Biodiversitätsschutz.

Zum Erhalt der Vielfalt fordern wir:

  • Vor dem Hintergrund einer nachhaltigen Landnutzung die unterschiedlichen Belange
    des Boden-, Gewässer- und Naturschutzes sorgfältig gegeneinander abzuwägen. Wir
     unterstützen daher ein gemeinsames Handeln von Boden- und Naturschutz mit Land-
     und Forstwirtschaft sowie Wasserwirtschaft. Bisherige Ansätze und laufende
     politische Prozesse, wie das Aktionsprogramm Insektenschutz, die
     Ackerbaustrategie, die Pestizidreduktionstrategie, die Zukunftskommission
     Landwirtschaft, die Zukunftsstrategie ökologischer Landbau sowie die
     naturschutzgerechte Ausgestaltung der künftigen gemeinsamen Agrarpolitik, müssen
     aufeinander abgestimmt werden.
  • Die Grundsätze der ökologisch verträglichen landwirtschaftlichen Praxis so
    anzupassen, dass sie einen ausreichenden Schutz der Umwelt – speziell der
     Bodenbiodiversität – gewährleisten. Hierzu soll eine standortangepasste
     Bodenbewirtschaftung unter Einbeziehung wirtschaftlicher Interessen geprüft
     werden.
  • Bei der Bewirtschaftung von Agrarflächen Natur- und Umweltschutzbelange gezielter zu berücksichtigen. Wir setzen uns daher für die Schaffung dauerhafter Gehölzstrukturen in ausgeräumten Agrarlandschaften sowie eine Erhöhung des Waldanteils in waldarmen Regionen ein.
  • Ausgleichsflächen für neu anfallendes Bauland zu schaffen. Im Falle einer Aufforstung ist mit Mischwäldern statt mit reinen Fichtenwäldern aufzuforsten, da diese deutlich artenreicher und nachhaltiger sind.
  • Die weitere Erforschung der Vielfalt des Bodenlebens sowie die Erweiterung der bestehenden Monitoring-Programme, um bodenbiologische Erfassungen sowie die Funktionen der Bodenorganismen besser miteinander zu vernetzen und dahingehend auch schützen zu können.
  • Eine echte und effiziente Strategie für die bayerischen Moore kann nicht nur einen wichtigen Beitrag dazu leisten, wie unsere Moore natürlich CO2 speichern, sondern auch einen wichtigen Beitrag zu Biodiversität und gar zum Hochwasserschutz leisten. Daher setzen wir uns für den Erhalt bestehender und die Re-Naturierung alter entwässerter Moore ein. Damit dies möglichst effektiv geschieht, fordern wir eine bayernweite Initative zur Erfassung der aktuellen Moorbestände mit Ausarbeitung eines Moorentwicklungskonzepts. Gleichzeitig sind Moore in Biotopsverbundkonzepte aufzunehmen, wo noch nicht geschehen. Zusätzlich fordern wir eine entsprechende Anpassung der wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren.

 b. Zur Kreislaufwirtschaft

  • Die Ziele einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft flächendeckend durchzusetzen.
    Recycling ist für uns ein Freiheitskreislauf – denn es macht uns unabhängiger
     und frei von Rohstoffimporten. Dabei müssen Anreize zur effektiven Mülltrennung
     geschaffen bzw. verbessert werden. Nur was getrennt gesammelt wird, kann auch
     recycelt werden. So soll eine Mülltrennung in Bio-, Plastik-, Papier- und
     Restmüll im ganzen Freistaat möglich sein.
  • Steuerliche Vorteile kommunal getragener Abfallentsorgungsunternehmen abzuschaffen.
  • Eine Vereinheitlichung der Mülltrennung zwischen den Kommunen. Für kreisfreie Städte fordern wir die verpflichtende Einführung einer Werststofftonne für Kunststoffabfälle und Leichtmetalle. Vermieter müssen die Möglichkeit schaffen, die kommunal geltenden Regelungen zur Mülltrennung einzuhalten – wie z.B. genug Platz für notwendige Tonnen.

  c. Zum Jagd- und Fischereirecht:

  • das bayerische Jagd- und Fischereirecht zu reformieren. Zur Wiederherstellung des ökologischen Gleichgewichts soll
o für den Gänsesäger eine Ausnahmeregelung erlassen werden, die es erlaubt, ihn wie den Kormoran in der Nähe von Gewässern mit entsprechender Schonzeit zu bejagen.
o das Zurücksetzen gefangener Fische („catch-and-release“) für die Fischarten legalisiert werden, die auf der bayerischen Roten Liste der Tierarten als „potenziell gefährdet“, „gefährdet“, „stark gefährdet“ und „vom Aussterben bedroht“ eingestuft werden. Dies gilt nicht für Fische, die nicht mehr überlebensfähig sind. Nach dem Vorbild Hamburgs sollen zudem Fangfenster, wo sinnvoll, ermöglicht werden. Bestehende Fangverbote sollen davon unberührt bleiben. Das bayerische Fischereirecht schreibt vor, jeden gefangenen, maßigen Fisch zu “entnehmen”, also zu töten. Uns ist klar, dass das Zurücksetzen eines bereits gefangenen Fisches eine unnötige Stress- sowie Schmerzbelastung für jedes Exemplar darstellt. Jedoch sind viele Fischarten in bayerischen Gewässern durch Überfischung potenziell bedroht. Oftmals erhält sich der Fischbestand in einigen Gewässern nur durch das – illegale – Zurücksetzen maßiger Fische, die insbesondere als Laichproduzenten für die Reproduktivität dieser Arten essentiell sind. Mit dieser Maßnahme geht es uns nicht um die Förderung der Angelfischerei zu Spaßzwecken, sondern darum, das Aussterben von teilweise im Donaueinzugsgebiet endemischen Fischarten, wie etwa dem Huchen, in Bayern zu verhindern.
o der Wolf ins Jagdrecht aufgenommen werden, um eine kontrollierte Bejagung zu ermöglichen. Dabei streben wir einen möglichst schonenden Ausgleich zwischen den Interessen der Landwirtschaft und denen des Naturschutzes an.

 d. Zum Gewässer- und Hochwasserschutz:

  • Die Ökovielfalt unserer Gewässer vor weiteren Eingriffen und Regulierungen zu schützen. Auch wenn wir der Wasserkraft als klimaneutraler Stromproduktionsmethode aufgeschlossen gegenüberstehen, dürfen wir die negativen Auswirkungen auf das Ökosystem Fluss nicht vernachlässigen. Beim Neubau von
    Wasserkraftwerken muss die Passierbarkeit für Fische (beispielsweise durch
    Fischtreppen oder Umgehungsgerinne) gewährleistet werden – zudem soll jeder
    Neubau auf negative ökologische Auswirkungen für den Lebensraum Fluss geprüft
    werden. Bereits bestehende Querbauwerke hingegen sollen grundsätzlich zügig und bürokratiearm mit Wasserkraftwerken wie etwa Schachtkraftwerken nachgerüstet
    werden können.
  • Querbauwerke an Fließgewässern nach Möglichkeit zurückzubauen und durch
     umweltverträgliche Lösungen wie Sohlgleiten zu ersetzen. Gewässer, die keine
     Wasserstraßen sind, sollen renaturiert werden, sofern dies mit dem
     Hochwasserschutz verträglich ist.
  • Die in der Landwirtschaft eingesetzten Dünge- und Insektenschutzmittel
     intensiven Prüfungen in Bezug auf die Auswirkung auf die Wasserqualität zu unterziehen, weil die Wasserqualität der Gewässer verbesserungswürdig ist. Die Gewässerrandstreifen sollen erhalten bleiben. Mit dem Ziel größtmöglicher Transparenz und einer gerechten Behandlung der Betroffenen sollen zudem
    Messpraktiken, -umstände und -daten von Schadstoffbelastungsmessungen an Gewässern bei einer zentralen Stelle offengelegt werden.
  • Den bayerischen Wasserschutzplan einer intensiven Qualitätsprüfung zu
    unterziehen, um etwaige Mängel aufzudecken und auszubessern, was insbesondere
    für Medikamenten- und Drogenbelastung im Wasser gilt. Dies soll im Austausch mit Nachbarländern und auf Grundlage der Alpenkonvention geschehen.
  • Den Hochwasserschutz trotz Maßnahmen im Gewässerschutz nicht zu vernachlässigen. Wir befürworten die Ausweisung neuer Überschwemmungsgebiete (inkl. Eigenrisiko beim Bau) sowie die Etablierung von Poldergebieten zum Hochwasserschutz. Ferner soll die Zuständigkeit für Gewässer 2. Ordnung wieder an die Bezirke zurückgegeben werden.
  • Nicht mehr genutzte, versiegelte Brachflächen wieder zu entsiegeln.

 e. Zu Nationalpark, Naturparks, Schutzgebieten und Waldschutz:

  • Den Wald nicht als Plattform für Windenergie zu nutzen, weil Energiegewinnung nicht zu Lasten von Wäldern und Wiesen gehen darf, nur um einen erwarteten Widerstand in der Nähe von Gemeinden zu umgehen.
  • Einen dritten Nationalpark für Bayern nur im Einvernehmen mit der lokalen Bevölkerung auszuweisen. Unter dieser Bedingung befürworten wir Junge Liberale Bayern einen solchen.
  • Die Schaffung neuer Naturparks im Einklang mit der ansässigen Bevölkerung zu ermöglichen.
  • Mehr Wildschutzgebiete in den Mittelgebirgen und den bayerischen Alpen auszuweisen. Die Einhaltung soll kontrolliert werden. Dabei muss Bayern seinen Verpflichtungen zu den Zielen der Alpenkonvention nachkommen.

 f. Zum Tierschutz:

  • Wildtierhaltung bei allen Zirkusauftritten, die in Bayern stattfinden, zu verbieten. Bei Wanderzirkussen ist sämtliche Tierhaltung zu verbieten.
  • Schlachthöfen, bei denen ein erhöhtes Risiko für Tierwohlverletzungen besteht,
     im Einzelfall die Pflicht zur Videoüberwachung bei bestimmten
     tierwohlgefährdenden Arbeitsprozessen aufzuerlegen.
     Dies soll in der Regel für große Schlachthöfe ab einer bestimmten Größe
     angeordnet werden. Dies muss angeordnet werden, wenn der Verdacht auf begangene
     oder drohende Tierwohlverletzungen sowie -gefährdungen im Raum steht.
     Die Schlachthöfe müssen die Videodaten für eine bestimmte Zeit speichern. Auf
     die Daten soll bei Kontrollen durch Behörden und insbesondere bei und im Vorfeld
     von Verwaltungs- und Gerichtsverfahren zugegriffen werden können. Die jeweiligen
     Verfahrensgrundsätze zur Einleitung und Betreibung von Verwaltungs- und
     Gerichtsverfahren bleiben hiervon unberührt.
  • Die Einhaltung des Tierschutzgesetzes in Bayern durch regelmäßige
     unangekündigte, stichprobenartige Kontrollen, z.B. in Schlachthöfen,
     durchzusetzen.
  • Pilotprojekte ins Leben zu rufen, die einen guten und lebenswürdigen Umgang mit
     Tieren näherbringen und unterstützen. Dabei soll insbesondere die Einhaltung
     basaler Schutz- und Umgangsstandards vermittelt werden. Als Grundlage kann u.a.
     das Tierschutzgesetz dienen.
  •  Bayerns Hunderassenliste zu aktualisieren.

  • Nach Vorbild der bereits in NRW etablierten Methode in Bayern eine
     Tierschutzdatenbank für die gewerbliche Tierhaltung, -züchtung und -schlachtung
     aufzubauen. Daten von Tierärzten und Lebensmittelämtern sollen an einer
     zentralen Stelle gesammelt und den zuständigen Behörden zur Verfügung gestellt
     werden. Die gesammelten Daten sollen dabei auch den Tierhaltern zur Verfügung
     gestellt werden, um ihnen die Möglichkeit zu geben, auf angezeigte Missstände zu
     reagieren bzw. Fehlinformationen richtigzustellen.
  • Transporte von Schlachttieren in EU-Drittländer wollen wir verbieten. Wir fordern zudem, dass eine strengere Definition von Zuchttieren im Rahmen der Transporte verfasst wird und die Genehmigung des Transportes durch die Veterinärämter erteilt wird.

IV. Lebensqualität auf dem Land

Bayern ist ein Flächenland. Wir als Junge Liberale Bayern sehen den Freistaat in der
Pflicht, seinem Verfassungsauftrag der gleichwertigen Lebensverhältnisse in ganz
Bayern nachzukommen, und unsere Bürgerinnen und Bürger im ländlichen Raum gezielt ins
Blickfeld zu nehmen. Zugang zu gesellschaftlicher Teilhabe, wirtschaftlicher
Entfaltung und insbesondere auch Gesundheitsversorgung darf nicht vom Wohnort
abhängen – starten wir eine Attraktivitätsoffensive für die bayerischen ländlichen
Räume, damit Menschen ihre Zukunft auch außerhalb der Ballungsgebiete selbstbestimmt
in die Hand nehmen können.

 Konkret fordern wir:

 a. Eine Strukturreform für den ländlichen Raum:

 Wir Jungen Liberale Bayern wollen den ländlichen Raum langfristig und nachhaltig
 sowohl strukturell als auch wirtschaftlich stärken. Hierfür muss eine Rahmenlösung
 geschaffen werden, die zielorientiert und individuell an die örtlichen Gegebenheiten
 angepasst werden kann. Strukturschwache Regionen müssen insgesamt koordiniert und
 langfristig aufgewertet sowie wirtschaftlich gestärkt werden, deshalb braucht es in
 diesen Regionen zentrale Koordinierungsstellen, konkret die Landkreise und
 Landratsämter.
  • Wir wollen die Grundidee der „Regionen mit besonderem Handlungsbedarf“ (RmbH)
    weiterentwickeln. Deshalb wollen wir in Zukunft „Landkreise mit besonderem
     Handlungsbedarf“ (LmbH) ausweisen. An den bisherigen fünf Zuteilungskriterien
     für RmbH – Beschäftigungsdichte, Arbeitslosenquote, verfügbares Einkommen,
     Bevölkerungsprognose und Wanderungssaldo junger Menschen – halten wir fest. Ein
     sechstes Kriterium – Fehlen eines wirtschaftsstarken Verdichtungsraumes – soll
     der Abgrenzung zu den bisher ausgewiesenen RmbH dienen.
     An den Status eines LmbH sollen verschieden Rechte und Pflichten geknüpft sein.
  • Es braucht neue rechtliche Möglichkeiten für den Landkreis bzw. das Landratsamt eines LmbH. In LmbHs sollen Ressourcen und Fachpersonal zur Beratung von Gemeinden abgestellt werden können, um beispielsweise bei der Ausarbeitung von Bebauungsplänen, Errichtung gemeindlicher Organisationen und Einrichtungen
    sowie sonstiger rechtlicher Beratung in Selbstverwaltungsfragen zu helfen.
  • Bei als im Landesentwicklungsplan strukturschwach bezeichneten Gemeinden bedarf
     es einer Pflicht zur Koordinierung und Hilfe. Bei diesen Gemeinden soll die
     strenge Subsidiarität des Aufsichtsrechts gelockert werden, damit das
     Landratsamt im Falle von rechtswidriger Nichterfüllung von Gemeindeaufgaben
     schnell und effizient vorgehen kann.
  • Eine verbesserte personelle und finanzielle Ausstattung für LmbH, um den Gemeinden auch effektiv helfen zu können. Die Kosten für das zusätzlich zu schaffende Personal sind vom Freistaat Bayern zu tragen. Ebenfalls
    soll es Zuschüsse für LmbH geben, damit diese Unkosten im Rahmen ihrer neuen
    herausgehobenen Stellung ausgleichen können. Die Kosten für die neue
    Pflichtaufgabe gegenüber strukturschwachen Gemeinden sind ebenfalls vom
    Freistaat Bayern zu tragen. Sofern der Landkreis gemeindliche Aufgaben
    übernimmt, kann dieser die im jeweiligen Aufgabenfeld bestehenden Förderungen
    für Gemeinden selbst in Anspruch nehmen.
  •  Um strukturschwache Regionen wirtschaftlich attraktiv und konkurrenzfähig zu machen, bedarf es zwangsläufig besonderer steuerlicher Anreize und Spielräume. Hier wollen wir bei der Gewerbesteuer ansetzen:
    • Zum ersten soll in LmbH künftig der Mindesthebesatz auf die Gewerbesteuer nicht mehr gelten. Falls es jedoch zu einem schädigenden Steuerwettbewerb der kreisangehörigen Gemeinden kommt, soll der Kreistag einen Mindesthebesatz festlegen können, welcher 130 nicht übersteigen darf.
    • Zum zweiten soll es den Kommunen in LmbH ermöglicht werden einen niedrigeren Hebesatz für Neugründungen in ihrem Gemeindegebiet zu gewähren. An eine etwaige Hebesatzfestlegung durch den Kreistag sind sie in Bezug auf Neugründungen nicht gebunden. Nach dem fünften Geschäftsjahr müssen neugegründete Unternehmen den für die übrigen Unternehmen geltenden Hebesatz in der Gemeinde zahlen. Diese Steuererleichterungen sollen eine Neugründerförderung darstellen, d.h. missbräuchliche „Zweitneugründungen“ zur Steuervermeidung sind unzulässig. Auch ist bei Gründern, die bereits ein Unternehmen haben, genau zu prüfen, ob die anfallenden Steuern hier nicht über die Einnahmen der/des Erstunternehmen(s) getilgt werden können.

 b. Zur Gesundheitsversorgung:

  • Eine ausreichende medizinische Versorgung in der Fläche, weshalb Krankenhäuser
    nicht voreilig geschlossen werden dürfen. Nur wenn aus Personal- oder
     Qualitätsgründen eine Schließung oder Zusammenführung von Krankenhäusern
     notwendig ist und eine schnelle Weitertransportmöglichkeit vorhanden ist, darf
     eine solche erfolgen. Teilschließungen oder Verlagerungen von einzelnen
     Abteilungen dürfen nur dann erfolgen, wenn eine Notfallversorgung erhalten
     bleibt.
  • Einen schnellen und sicheren Transport in eine Spezialklinik, wenn ein

    medizinischer Eingriff dort besser erfolgen kann. Dazu ist neben dem Christoph
    München und Christoph Nürnberg je ein weiterer Intensivtransporthubschrauber
    (ITH) für Sekundäreinsätze in Nord- und Südbayern einzurichten. In einigen
    Fällen kann es jedoch sinnvoller und schneller sein, die spezialisierten Ärzte zum
    Patienten zu bringen. Wir wollen deshalb das Projekt des “Flying Intervention
    Team” am Klinikum Harlaching stärken und auf andere Regionen in Bayern
    ausweiten.
  • Die Luftrettung zu stärken und auszubauen, um die akutmedizinische Versorgung im
    ländlichen Raum zu verbessern und letzte Lücken der Notfallmedizin in Bayern zu
    schließen. Am Klinikum Landshut sowie in Bamberg sollen deshalb neue
    Rettungshubschrauber stationiert werden. Außerdem sollen die bisherigen
    Luftrettungsstationen auch Nachtflüge ermöglichen, um eine Einsatzfähigkeit rund um die Uhr zu gewährleisten. Die technische Ausrüstung und Weiterbildung der
    Piloten soll mit einem Förderprogramm unterstützt werden.
  • Regionale Versorgungszentren mit Ärztezentren und telemedizinischen Angeboten aufzubauen. Das Anwerben und die Förderung von Landärzten sehen wir nach wie vor als essentielles Standbein in der Sicherung der regionalen Gesundheitsversorgung. Ebenso sind Konzepte ambulanter Notfallversorgung zu unterstützen und Notfallkonzepte zur Medikamentenversorgung auch außerhalb von Geschäftsöffnungszeiten zu entwickeln. Hier können Versandapotheken sowie Videoapotheken mit Automatenabgabe einen wichtigen Beitrag leisten.
  • Eine Verbesserung von Geburtshilfe und Palliativpflege im ländlichen Raum. Ein
    medizinisch begleiteter Beginn und ein menschenwürdiges Ende des Lebens dürfen
    nicht nur im urbanen Raum möglich sein. Auch im Bereich der Unterstützung für
    Menschen in psychischen Krisen sehen wir akute Bedarfe, zum einen in der
    Regelversorgung und zum anderen in der Notfallversorgung außerhalb von
    Sprechstundenzeiten.
  • Den Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen zu verbessern. Wir sehen den Freistaat in der Pflicht, Maßnahmen zu ergreifen, um insbesondere in unterversorgten Gebieten die Ansiedlung von Ärzten mit entsprechendem Angebot zu fördern. So kann beispielsweise eine Förderung der Ausbildung von Medizinstudierenden, die sich
    bereiterklären, sich zum Facharzt weiterzubilden und Abbrüche in einer
    unterversorgten Region für einen festgelegten Zeitraum anzubieten, ähnlich der
    “Landarztquote” angedacht werden.
  • Zur Stärkung der medizinischen Versorgung befürworten wir die Modelle der
     Medizincampus Niederbayern und Oberfranken. Diese wollen wir ausbauen, sodass in Bayreuth und Passau ein vollständiges Medizinstudium absolviert werden kann. Ein
     Anteil der Studienplätze soll mit einem “Landarztprogramm” vergeben werden.
     Studierende verpflichten sich nach erfolgreichem Absolvieren des Studiums und
     der Facharztausbildung, für mindestens zehn Jahre in einer Region mit
     Unterversorgung eine Niederlassung anzunehmen. Auch an den anderen
     Medizinfakultäten in Bayern soll ein Anteil der Studienplätze auf diesem Wege
     vergeben werden.

 c. Zur gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Teilhabe:

  • Den Freistaat Bayern auf, darauf hinzuwirken, dass das Alter für den PKW-Führerscheinerwerb herabgesetzt wird. Gerade in der Fläche bleibt der Privat-PKW essentielles Fortbewegungsmittel. Deshalb soll Begleitetes Fahren ab 15 Jahren, eigenständiges Fahren ab 16 Jahren ermöglicht werden.
  • Neben einem flächendeckenden 5G- und Glasfaserausbau die wirtschaftliche Entwicklung – insbesondere die Startup-Kultur – durch den Bau von Coworking-Spaces, die Stärkung von Existenzgründungsberatungen und Gründerstipendien für ländliche Gründungen zu unterstützen. Um auch in Zukunft die Möglichkeiten der – insbesondere durch die Covid-19 Pandemie – beschleunigten Digitalisierung der Arbeitswelt zu nutzen und den ländlichen Raum attraktiver zu gestalten, fordern wir die Einführung einer Start-Up-Plattform in Bayern. In dieser sollen Informationen zu Networking-Events, eine Wissensdatenbank sowohl für allgemeine Informationen zur Gründung als auch zu den bestimmten Branchen und Technologien und eine Jobbörse zu finden sein.
  • Junge Menschen aktiv in die Gestaltung ihrer Heimat miteinzubeziehen. Wir befürworten daher die Etablierung von Jugendparlamenten und Jugendbeiräten in den Landkreisen und Kommunen vor Ort. Landkreise, kreisfreie Städte und Kommunen mit mindestens 10.000 Einwohnern sollen gesetzlich dazu verpflichtet werden, ein Beteiligungsgremium für Jugendliche zu etablieren.
  • Die regionale Zusammenarbeit zu vertiefen, indem benachbarte strukturschwache Gemeinden örtliche Aufgaben der Grundversorgung (medizinische Versorgung, ÖPNV, Netzausbau, Kinderbetreuungs- und Bildungsangebote) gemeinsam erledigen. Zu diesem Zwecke sollen Gemeinden Zweckverbände bilden. Als ultima ratio sollen Pflichtverbände gegründet werden. Wir möchten auch die regionale Wirtschaftskraft bündeln, indem gemeinsame Gewerbegebiete oder sonstige Baugebiete gemeinsam betrieben werden.
  • Eine den individuellen Arbeitszeiten angepasste Kinderbetreuung – unabhängig vom
    Wohnort. Wo möglich und sinnvoll setzen wir uns daher für die Etablierung von
     24-Stunden-KiTas ein – angepeilt werden soll dabei zumindest eine Einrichtung
     pro Landkreis. Wenn bereits private Angebote bestehen, soll der Freistaat diese
     beispielsweise zur Bedarfserweiterung finanziell unterstützen und ausbauen,
     bevor eine komplett neue Infrastruktur geschaffen wird. Im Bereich der regulären
     Kinderbetreuung erkennen wir an, dass gerade in strukturschwachen Regionen eine
     gewisse Zentralisierung und Zusammenlegung im Rahmen des wirtschaftlich
     Machbaren unerlässlich ist, wobei eine Mindestversorgung pro räumlichem Radius
     in unseren Augen nicht unterschritten werden darf. Neben traditionellen
     Kindertagesstätten setzen wir in Regionen mit dünner Besiedelung ergänzend auf
     Konzepte im Bereich der privaten Kindertagespflege, die wir entbürokratisieren
     und stärker fördern möchten.
  • Die Förderung für LGBTIQA+-Beratungszentren, Frauenhäuser und
     Gewaltschutzzentren im ländlichen Raum auszubauen.
Antragsteller: Landesvorstand
Gültigkeit: 5 Jahre

Landflucht verhindern!

Präambel

Das Phänomen der Landflucht gefährdet die Grundversorgung im ländlichen Gebiet: Durch den Wegzug junger Menschen in städtische Gebiete und die alternde Gesellschaft auf dem Land, verlieren ländliche Gemeinden ihre Einwohner und Funktionsfähigkeit. Die Folgen sind hoher Leerstand und der Wegfall grundlegender Strukturen wie Ärzten, Schulen und Arbeitsstellen in den Dörfern, bei gleichzeitig zunehmender Wohnungsnot in den Städten. Ländliches Gebiet ist oftmals bezahlbarer, grüner und wertvoller Lebensraum und als solcher schützenswert. Junge Familien und Firmen finden hier genug Platz, um sich anzusiedeln und zu wachsen. Der Landeskongress möge beschließen: Um ländliches Leben zu fördern, Städte zu entlasten und der Landflucht entgegenzuwirken, fordern die Jungen Liberalen: Verbesserung öffentlicher Personennahverkehr Im Vergleich zu Städten, mit gut ausgebautem öffentlichen Nahverkehr und damit einhergehender Mobilität, hinkt der ländliche Raum hinterher. Aber gerade hier ist es wichtig, Mobilität zwischen den teilweise weit entfernten und fußläufig nur schwer erreichbaren Einrichtungen des täglichen Lebens zu gewährleisten, wobei besonders jungen und alten Menschen reelle Alternativen zum Individualverkehr mittels KFZ zu bieten sind. Zur Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs im ländlichen Raum fordern wir:

  • Die materielle, finanzielle und rechtliche Förderung von Bürgerbusvereinen.
  • Eine weitgreifende Liberalisierung des Carsharing- und Ridesharingmarkts, sowie die Aufhebung von staatlichen Markthindernissen für neue, mit dem konventionellen Taxi konkurrierenden, Personenbeförderungsdiensten.
  • Die Jungen Liberalen Bayern fordern, dass das Alter zum PKW-Führerscheinerwerb ein weiteres Jahr herabsetzt wird. Begleitetes Fahren soll so ab 16 Jahren, eigenständiges Fahren ab 17 Jahren möglich sein.
  • Die Implementierung bedarfsorientierter ÖPNV-Systeme wie Baxi oder Immer/Yosili. Durch die Schulung der rechtl. Rahmenbedingungen für autonome Fuhren kann vor allem im Bereich der ÖPNV breite Versorgung sichergestellt werden.
  • Die Kooperation zwischen Bus und Bahn, bspw. In Form von koordinierten Zubringernetzen, soll ausgebaut werden.

Herstellung und Gewährleistung einer funktionierenden Bildungsinfrastruktur im ländlichen Raum

Um der Landflucht entgegenzuwirken, ist es zwingend erforderlich, Schulen auch auf dem Land zu erhalten. Vielerorts stehen die Verantwortlichen vor der Problematik, Schulen mit geringer Schülerzahl erreichbarer Nähe zu halten und trotzdem möglichst kosteneffizient zu agieren. Gerade auf dem Land können Privatschulen gut funktionierende und besser auf die Situation vor Ort angepasste Alternativen zu staatlichen Schulen darstellen. Um die Gründung und Ansiedlung privater Bildungseinrichtungen zu fördern, fordern wir, private Schulen im ländlichen Raum bereits von Anfang an mit staatlichen Mitteln zu fördern, sofern seitens des Schulträgers keine zusätzlichen Gebühren erhoben werden. Die Voraussetzungen dafür dürfen nicht an eine zeitliche Komponente, sondern einzig und allein an die Qualität der Schule gebunden sein. Wir fordern, die Sicherstellung der Beförderung von Schülern auch aus kleinen Gemeinden zur nächstgelegenen Schule.

Vereinsleben/Ehrenamtliches Engagement stärken

Freizeitaktivitäten stellen einen essentiellen Kern des Lebens in einer Gemeinde dar. Vereine fördern das Sozialleben und die Verbindung zur Gemeinde. Die Kommune hat dabei primär die Aufgabe, die Infrastruktur zur Vereinsarbeit bereitzustellen, jedoch nicht aktiv in die Vereinsarbeit einzugreifen. Wir fordern daher

  • Wohnortnahe Sportaktivitäten ermöglichen.
  • Hinreichend Hallen, Schwimmhallen etc. bereitstellen, ggf. interkommunale Lösungen.
  • Nutzungsgebühren für Sportanlagen und Hallen sollen für ehrenamtliche Arbeit oder Jugendarbeit entfallen.
  • Einrichtung von Begegnungsstätten wie Mehrgenerationenhäuser oder bBürgerzentren errichten.
  • Vereinsförderung nur auf Basis projektbezogener Förderung.
  • Schulen in staatlicher Trägerschaft sollen verstärkt, bspw. im Fach Sport, mit lokalen Vereinen kooperieren

Wohnen und “Häuslebauen”

Wohnen und Grundeigentum müssen attraktiv sein, damit sich Menschen in einer Gemeinde ansiedeln. Vielfach sorgen jedoch Kostentreiber und Bürokratie für Hindernisse. Wir fordern daher:

  • Klare Regeln durch flächendeckende Flächennutzungspläne. Weniger Lücken bzw. Handhabung über Einpassung in die lokale Bebauung.
  • Bei der Ausweisung von Nutzungsflächen sind Mischgebiete stärker zu berücksichtigen
  • Die Abschaffung der Grundsteuer
  • Beteiligungskosten an Infrastrukturmaßnahmen für Anlieger müssen frühzeitig dem Anlieger bekanntgemacht werden und es muss mit jedem Anlieger individuell ein Zahlungsplan erstellt werden, der auf die Lebenssituation eingeht.

Gesundheitsversorgung auf dem Land sicherstellen

Für junge Mediziner, Pflegekräfte und Assistenzen in der Gesundheitsbranche, es oft eine große Hürde nach der Ausbildung in Orte mit schwacher Infrastruktur zu wechseln. Aus diesem Grund, sind wenige bereit den Komfort ihrer Großstädte zu verlassen und auf dem Land nieder zu lassen. Um den ländlichen Raum für Niederlassungen attraktiver zu gestalten, müssen die Bedarfsplanung sowie die Budgetierungsregelungen aufgehoben bzw. ausgesetzt werden. Die Jungen Liberalen sprechen sich klar gegen eine Landarztquote aus, die beispielsweise im Masterplan 2020 für Medizinstudierende fordert wird. So fordern wir eine finanzielle Unterstützung und steuerliche Entlastung von niedergelassenen Ärzten, Pflegekräften und Assistenzen im ländlichen Bereich in den ersten 3 Jahren nach Gründung ihres Unternehmens. Um Standorte auf dem Land für niedergelassene Ärzte interessant zu machen, es wichtig, dass die jeweiligen Standorte an Attraktivität gewinnen. Hierauf kann kommunale Politik Einfluss nehmen: So sind junge Mediziner eher bereit in eine Kommune zu ziehen, wenn die Infrastruktur und das soziale Angebot stimmen und Einrichtungen wie Kindertagesstätten, Schulen, Vereinsleben, Kultur und eine intakte Natur vorhanden sind. Doch nicht nur Ärzte sind Mangelware in ländlichen Gebieten, sondern auch Pflegekräfte. Um die Versorgung im Bereich der Pflege zu gewährleisten, sind die Jungen Liberalen der Ansicht, dass die Pflege in ländlichen Regionen durch den Ausbau von Pflegestützpunkten gestärkt werden können. Pflegestützpunkte tragen die Verantwortung, den Bedarf für die Versorgung festzustellen, Arbeitskräfte sinnvoll einzuteilen und die Pflege zuhause zu unterstützen. Versandapotheken sowie Videoapotheken mit Automatenabgabe können zukünftig einen wichtigen Beitrag zur Arzneimittelversorgung in ländlichen Gebieten leisten. Die Behinderung innovativer Vertriebsmodelle durch den Gesetzgeber zu Lasten der Bürger muss aufhören. Der Apothekermarkt gehört umfassend liberalisiert. Wir fordern, dass Apotheken ein stärkeres Mitspracherecht bei der Auswahl der durch sie verkauften Produkte, unbürokratische Abrechnungsstrukturen und eine echte Filialstrukturauch im Fremdbesitz ermöglichen erhalten.

Die Schaffung der Entscheidungshoheit über die Gewerbesteuer für Kommunen und Gemeinden

Die Finanzierung der Haushalte der Kommunen unterliegt großen Unsicherheiten und macht diese anfällig gegen Schwankungen am Markt. Wir fordern daher,

  • Im Ersten Schritt die Abschaffung der Mindesthebesätze auf Gewerbe- und Grundsteuer
  • Langfristig die Ersetzung der Gewerbe- und Grund- bzw. Körperschaftssteuer durch einen von der Kommune festlegbaren Hebesatz auf die Einkommenssteuer

Chancengleichheit herstellen – Regionale Selbstverwaltung stärken! 


Wir Junge Liberale Bayern wollen Chancengleichheit und Selbstverwirklichung in den Vordergrund stellen. Dabei sollen jedem unabhängig vom konkreten Lebensstandort die gleichen Chancen für ein selbstbestimmtes Leben offenstehen. 

Dabei sind insbesondere kleine Gemeinden und Dörfer im Gegensatz zu Ballungszentren in einem strukturellen und wirtschaftlichen Nachteil. Dieser Situation wollen wir mit zielorientieren und individuell anpassbaren Rahmenlösungen entgegentreten. 

Kern dieser Entwicklungen ist die zunehmende Abwanderung junger Menschen in die Ballungszentren. Auf dem Land fehlt das Humankapital. Die Probleme des ländlichen Raumes lassen sich dabei nur lösen, wenn Anreize für einen Zuzug oder Verbleib im ländlichen Raum geschaffen werden. Dabei sind alle staatlichen Akteure zur Zusammenarbeit aufgerufen, ganz besonders die Gemeinden selbst. Schematische Lösungen werden hier nicht weiterhelfen können. 

In diesem Zusammenhang müssen zuallererst bestimmte Grundstrukturen und Rahmenaufgaben definiert werden. In einem zweiten Schritt wird geklärt, wie Gemeinden diese und andere Aufgaben überregional erfüllen können und sollen. Zum Schluss bedarf es für besonders ländlich geprägte Regionen eines besonderen Handlungskonzeptes, um auch dort den Menschen Chancengleichheit zukommen zu lassen. 

 I. GRUNDSTRUKTUREN UND -BEDÜRFNISSE FLEXIBEL UND ÜBERREGIONAL ERHALTEN 

Unabhängig vom konkreten Differenzierungsgrad müssen bestimmte Grundstrukturen erhalten und Grundbedürfnisse der Menschen gedeckt werden. Gerade in bayerischen Regionen mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH) gestaltet sich dies oftmals als besondere Herausforderung. Deshalb hat sich der Staat hier zum einen auf absolut notwendige Aufgabenerfüllung zu beschränken. Zum anderen sind Gemeinden und deren Aufsichtsbehörden besonders in der Pflicht gezielt kommunale und überregionale Zusammenarbeit zum Wohle der Menschen zu organisieren und auf gemeinsame Erfüllung von Aufgaben hinzuwirken. 

 1. Aufrechterhalten der örtlichen Grundversorgung 

Es gibt originäre Staatsaufgaben, welche in jedem Fall möglichst effektiv zu erfüllen sind. Zu diesen zählen solche Grundeinrichtungen, welche es gerade dem Einzelnen ermöglichen sich selbst zu verwirklichen und sein Leben frei zu gestalten. Für diese Aufgaben hat der Staat flächendeckend einzustehen und örtlich angepasste Lösungen zu finden. Eine Zusammenarbeit mit dem Privatsektor ist hier gewünscht und oftmals auch geboten. 

  • Krankenhäuser erhalten und Notaufnahmen erhöhen
    Bei der medizinischen Versorgung darf sich der Staat nicht aus der Verantwortung nehmen. Es ist die Pflicht der öffentlichen Hand medizinische Versorgung sicherzustellen, insbesondere dort, wo es unvermeidbar zu Versorgungsengpässen ohne staatliche Eingriffe kommt.
    Deshalb erteilen wir einer voreiligen Schließung von Krankenhäusern eine Absage. Die Schließung eines Krankenhauses soll nur erfolgen, wenn aus Versorgungs- und Personal- sowie Qualitätsgründen eine Schließung oder Zusammenführung von Krankenhäusern notwendig ist und eine schnelle Transportierungsmöglichkeit – z.B. mittels guter Flugrettung – vorhanden ist. Eine Schließung kann in Betracht kommen, wenn es ein alternatives und genauso effektives Modell zur Aufrechterhaltung der medizinischen Versorgung für die betroffene Region gibt.
    Dies kann beispielsweise im Aufbau regionaler Versorgungszentren liegen. Dazu gehört die Einrichtung von Ärztezentren, Telemedizin und dem Anwerben von Landärzten. Ebenso sind Konzepte ambulanter Notfallversorgung zu unterstützen. Teilschließungen oder Verlagerungen von einzelnen Abteilungen unterstützen wir im Übrigen nur dann, wenn eine absolute Notfallversorgung erhalten bleibt.
    Deshalb fordern wir die Erhöhung von Notfallversorgungen. Dazu gehört es auch, dass Krankenhäuser mit Schwerpunktversorgung eine Notaufnahme unterhalten, sofern eine adäquate Akutversorgung der Patienten gewährleistet werden kann. ine konkrete Zahl vorhandener Intensivbetten lehnen wir ab. 
  • Digital und mobil im ganzen Land
    Der Mobilfunk- und Breitbandausbau bleibt Staatsaufgabe und ist voranzutreiben. Die konkrete Umsetzung kann gestuft erfolgen und soll einer Priorisierung zugänglich sein. Ebenso ist es zwingende Voraussetzung, dass das Straßennetz mit einer ordentlichen Anbindung an das Bundesstraßen- und -autobahnnetz erhalten wird. Ein ÖPNV ist für Personen ohne individuelles Fortbewegungsmittel unerlässlich. Dennoch scheitert ein wirtschaftlich-sinnvolles Betreiben eines gut ausgebauten ÖPNV in strukturschwachen Regionen und Gemeinden. Ein enges Busnetz ist auch nicht in jeder Gemeinde notwendig. Auf Grundlage einer Bedarfsanalyse sollen flexibel-adaptierte Buslinienkonzepte erarbeitet werden.
    Darüber hinaus setzen wir hier auf eine überregionale Zusammenarbeit mehrerer Gemeinden. Kreative Modelle der Personenbeförderung – beispielweise mittels Rufbussen und preislich günstig gestalteten Taxi- oder Ubersystemen – sollen hier helfen.
    Falls in RmbH eine Personenförderung mittels Bahnverkehr angestrebt wird, könnte man sich an Projekten wie der „Die Waldbahn“ für den Bayerischen Wald orientieren. 
  • Kinderbetreuung und Bildung flexibel gewährleisten
    Kinderbetreuung und ein basales Bildungsangebot müssen unabhängig vom Wohnort erreichbar sein. Kinderbetreuung muss möglich sein, damit die Eltern einer beruflichen Tätigkeit nachgehen können. Dabei begrüßen wir staatlich oder kirchlich betriebene Kindertagesstätten. Dennoch ist gerade in strukturschwachen Regionen eine gewisse Zentralisierung und Zusammenlegung im Rahmen des wirtschaftlich machbaren unerlässlich.  Doch falls Kindertagesstätten mangels ausreichend Kindern nicht mehr sinnvoll betrieben werden können, sollen diese trotz dessen nicht künstlich am Leben gehalten werden. Hier setzen wir viel mehr auf private Kindertagespflege. Dabei sollen die Einnahmen aus privater Kindertagespflege zu mindestens 30 Prozent steuerfrei gestellt werden.   Darüber hinaus wollen wir für den Fall eines Kinderanstieges die bürokratischen Hürden für die Errichtung von Kindertagesstätten minimieren. Schulen sollen möglichst aufrechterhalten werden. Diese müssen die bestmögliche personelle und materielle Ausstattung haben. Dazu zählt ganz besonders eine digitale Ausstattung. Grundschulen sollen möglichst wohnortnah und erreichbar sein. Falls in entlegeneren Gebieten die Schulwege besonders weit sind, soll eine Beauftragung von privaten Personenbeförderungsunternehmen genutzt werden. Die Mehrkosten übernimmt der Freistaat Bayern.
    Bei weiterführenden Schulen stehen wir darüber hinaus einem tragbaren und sozial verträglichem Home-Schooling-Konzept positiv gegenüber. Dabei müssen die Bedürfnisse der kindlichen Entwicklung im Vordergrund stehen. Hierbei soll insbesondere der Sozialisationsgedanke des klassischen Schulumfeldes leitend sein. Um den jährlichen Schulabsolventen auch nach dem Schulabschluss eine Perspektive in jeder Region zu geben, wollen wir Bildungszentren schaffen, in welchen sowohl ein Studium als auch eine Ausbildung oder beides absolviert werden kann. Durch einen Zusammenschluss von Ausbildung, Berufsschule und Hochschule in Form von Bildungszentren soll ein vielfältiges Angebot geschaffen werden. Der Ausbau von Ausbildungsschulen könnte in Form von Projekten umgesetzt werden, um Ausbildungsberufe attraktiver zu gestalten.
    Darüber hinaus sollen eigenständige Außenstellen von Universitäten und Fachhochschulen geschaffen werden. Dabei kann die Außenstelle auch eine Chance für die Gemeinde als Wirtschaftsstandort darstellen, da sie mit ihren Forschungseinrichtungen von einem Innovationsschub profitieren. Forschung und Entwicklung bieten für die Kommunen immer eine Chance auf Ausgründungen und Startups und damit für die Schaffung attraktiver Arbeitsplätze. Wo es sinnvoll erscheint, können ungenutzte Flächen zu einem Campus umgestaltet werden. Auch der Knappheit preiswerter Studentenwohnungen in den Ballungszentren wird entgegengewirkt, indem neue Studentenwohnheime in die Entwicklungsplanung außerhalb der Ballungszentren einbezogen werden. Ein Semesterticket für den ÖPNV soll eine einfache und preiswerte Anbindung für alle Studierende und Auszubildende zu den Ballungszentren sichern. 

 2. Landwirtschaft stärken statt schwächen 

Die Landwirte in unserem Land sind äußerst wichtig für die Nahrungsversorgung. Die vielen bürokratischen und unübersichtlichen Regularien halten wir für falsch und in der derzeitigen Form im Grundsatz unangemessen. Ebenso lehnen wir (Agrar-)Subventionen ab.
Dennoch muss der Staat auch dem Monokulturanbau durch Energiemais und Futtermais sowie dem Artensterben durch Pflanzenschutzmittel entgegentreten. Der Anbau von Futterprodukten ist zumeist für die Erzeuger interessanter als der Anbau von Nahrungsmittelrohstoffen. Nährstoffe des Bodens werden durch Monokulturen ausgelaugt und einseitig belastet. Dadurch werden mehr Düngemittel und Pestizide benötigt, welche ebenso eine schädliche Wirkung auf den Wildtierbestand haben. Durch die stetig steigende Feldgröße werden die Hecken und Grünflächen zudem weiter reduziert.
Hingegen halten wir naturverträgliche Pflanzenschutzmittel für eine moderne Landwirtschaft weiterhin für notwendig, damit ein wirtschaftliches Handeln der Landwirte möglich bleibt. Die verabschiedete Düngemittelverordnung halten wir in diesem Zusammenhang für zu restriktiv und lehnen sie ab.
Landwirte sollen als Unternehmer betrachtet werden und sich durch ihre gute Arbeit selbst finanzieren können. Dabei sollen neue Technologien zum Einsatz kommen und entsprechende geförderte Schulungen angeboten werden. Zudem muss die Forschung für neue Schutzmittel und Anbauarten in enger Zusammenarbeit mit Unternehmen und Hochschulen ausgebaut werden.
Darüber hinaus fordern wir die verantwortungsvolle technologische Begleitung der Gentechnik, um sie in Zukunft auch in der Landwirtschaft nutzbar machen zu können. 

 3. Umwelt – Harmonie zwischen Mensch und Natur 

Bei allen Maßnahmen sind auch immer die Auswirkungen auf die Natur und Umwelt zu beachten. Es bedarf einer Partnerschaft zwischen Mensch und Natur, zwischen Ökonomie und Ökologie. Regionales Handeln ist für einen global gedachten Naturschutz unerlässlich. Hier ist es wichtig, dass bei jedem Handeln alle Interessen abgewogen werden und ein Ausgleich zwischen den verschiedenen Interessen gefunden wird. Dabei ist dem Prozess der Entfaltung und Ausbreitung natürlicher Strukturen möglichst ausreichend Rechnung zu tragen und möglichst wenig entgegenzutreten. Es ist ein verhältnismäßiges sowie maßvolles regionales Handeln an den Tag zu legen.
In diesem Zusammenhang befürworten wir die bestehenden Nationalparks und begrüßen Initiativen für neue Naturparks. Uns ist hierbei besonders wichtig, dass die Bürger vor Ort in den Entscheidungsprozess ausreichend einbezogen werden. Bei der Energiegewinnung darf es nicht sein, dass Wälder und Wiesen aus Gründen mangelnden Widerstandes für den Bau von Windparks missbraucht werden. Wir lehnen die Nutzung des Waldes als neue Plattform für Windenergie ab.
Darüber hinaus dient die Jagd dem aktiven Schutz von Flora und Fauna. Deshalb dürfen bürokratische Hürden für die Jagd- und Fischereiausübung nicht weiter ausgebaut werden. Auflagen sollten geprüft und gegebenenfalls verhältnismäßig und sinnvoll reduziert werden. 

 II. GEMEINDEN ÜBERREGIONAL STÄRKEN 

Die Gemeinden sind zentrale Handlungsfiguren örtlicher Gestaltung. Jede Gemeinde ist aufgrund örtlicher Gegebenheiten und Umstände unterschiedlichen Herausforderungen ausgesetzt. Dabei muss das Handeln örtlicher Politik in strukturschwachen Regionen anderen Grundsätzen folgen als in solchen Regionen, in welchen regionale Verdichtungsstrukturen vorhanden sind. 

 1. Gemeindliches Vorgehen in strukturschwachen Regionen 

Gerade in strukturschwachen Regionen kommt die Handlungsfähigkeit der Gemeinden an ihre Grenzen. Ziel muss es deshalb sein die Gemeinden in ihrer Handlungsfreiheit einerseits zu stärken und andererseits eine koordinierte und gemeindeübergreifende Zusammenarbeit zu realisieren, welche langfristig die jeweilige Region in wirtschaftlicher, finanzieller und gesellschaftlicher Hinsicht lebenswert und attraktiv macht. 

  • Regionale Zusammenarbeit vertiefen und regionale Wirtschaftskraft bündeln
    Strukturschwache Gemeinden und generell Gemeinden in strukturschwachen Regionen müssen vertieft miteinander zusammenarbeiten.
    Bei strukturschwachen Gemeinden ist das zwingend. Deshalb sollen benachbarte strukturschwache Gemeinden Aufgaben der örtlichen Grundversorgung gemeinsam erledigen. Zu diesem Zwecke sollen die Gemeinden im Regelfall Zweckverbände bilden. Als ultima ratio sollen Pflichtverbände gegründet werden.
    Darüber hinaus soll im Regelfall auch die regionale Wirtschaftskraft gebündelt werden. Das Betreiben gemeinsamer Gewerbegebiete oder sonstiger Baugebiete ist hier zielführend.
    Mit den Mitteln der kommunalen Zusammenarbeit sollen letztendlich Gebietsreformen vermieden und die föderal-regionale Vielfalt Bayerns erhalten werden. Der Bildung von Verwaltungsgemeinschaften verschließen wir uns nicht. Als absolute ultima ratio kann ebenfalls das Zusammenlegen oder Auflösen von Gemeinden zweckmäßig sein, auch wenn dies nur als allerletztes Mittel in Betracht gezogen werden soll und nur wenn mildere Maßnahmen nicht nachhaltig genug greifen. 
  • Forschungsstandorte schaffen
    Darüber hinaus wollen wir vermehrt Forschungsstandorte schaffen. Dies kann im Zusammenhang mit Universitäten oder Fachhochschulen geschehen. Dies kann allerdings auch industrielle Forschung oder Forschung durch Privatpersonen oder -unternehmen sein. Falls der Staat neue Forschungseinrichtungen und -projekte startet, sollen diese in der Regel in strukturschwachen Regionen verwirklicht werden, sofern eine andere Region nicht eindeutig besser geeignet ist. 

 2. Gemeindliches Vorgehen in der Nähe von Verdichtungszentren 

Gemeinden in der Nähe von wirtschaftsstarken Verdichtungszentren haben eine besondere Ausgangsituation. In der Regel sind die Gemeindeeinwohner beruflich abhängig von der Nähe zum Ballungszentrum. Damit diese Gemeinden nicht durch diese natürliche Sogwirkung abgehängt werden, sollen sie am wirtschaftlichen Erfolg der Ballungszentren teilhaben. 

Zu diesem Zwecke müssen gewisse Grundvoraussetzungen gegeben sein, damit die örtliche Bevölkerung ein dauerhaftes Niederlassen in derartigen Gemeinden ernsthaft in Betracht zieht. Hierzu zählen vor allem eine ausgebaute Verkehrs- undDigitalinfrastruktur sowie eine lebenswerte Umgebung. 

Es bedarf zunächst einer verkehrsgünstigen Anbindung an das Ballungszentrum. 

Zu dieser Anbindung gehört zunächst, dass in dem jeweiligen Ballungszentrum ein ausgereiftes Park’n’Ride-Konzept umgesetzt wird, damit man schneller und umweltfreundlicher mit dem Auto in die Stadtnähe gelangen kann. 

Als zweites bedarf es eines Modells flexibler und bedarfsorientierter Buslinien, um jederzeit einen ÖPNV gewährleisten zu können. Hierzu soll, soweit nötig, auch das Straßennetz ausgebaut werden. Weiterhin fordern wir neben der essenziellen Barrierefreiheit auch die Ausweitung der Kapazitäten des ÖPNV. Staatliche Markthindernisse für private Personenbeförderungsdienste müssen aufgehoben werden, um das Angebot kommerzieller Fahrdienstleistungen zu erweitern. Nur so kann der individuelle und öffentliche Personennahverkehr gestärkt werden. 

In der Digitalisierung des ländlichen Raumes sehen wir noch sehr viel Ausbaupotential. In vielen Gemeinden ist die Infrastruktur der Gewerbegebiete veraltet, weshalb für die bestehenden Unternehmen, aber auch für Neugründer gute Bedingungen geschaffen werden müssen. Ein flächendeckendes Glasfasernetz und der angestrebte Ausbau des 5G-Mobilfunknetzes sind hierfür die zentralen Faktoren. Auch der Ausbau des öffentlichen WLANs soll vorangetrieben werden. Für eine effektive Verwaltung fordern wir außerdem die voranschreitende Digitalisierung der Ämter. 

Für attraktive Wohn- und Arbeitsverhältnisse, muss neben dem Ausbau des Wohnraumangebotes auch ein gutes Kinderbetreuungsangebot vorhanden sein. Konkret sehen wir dabei zunächst ausreichend Kita-Plätze als wichtiges Kriterium an. Die Kapazität der vorhandenen Kita-Plätze soll dabei regelmäßig an die Nachfrage angepasst werden. Um eine Angleichung an die Arbeitszeiten der Eltern erreichen zu können, muss es auch eine Flexibilisierung der Unterbringungszeiten in Kitas und sonstigen Kindertageseinrichtungen geben. 

 III. STRUKTURSCHWACHE REGIONEN INSGESAMT WIRTSCHAFTLICH UND STRUKTURELL STÄRKEN 

Strukturschwache Regionen haben vor allem einen Mangel an Wirtschaftskraft. Einzelne Gemeinden sind hier in einem Nachteil, den sie nicht alleine ausgleichen können. Deshalb müssen für strukturschwache Regionen gewisse Besonderheiten gelten. Ziel des folgenden Konzeptes ist es eine koordinierte und langfristige Aufwertung strukturschwacher Regionen in gemeindeübergreifender Zusammenarbeit leichter zu ermöglichen. Zentrale Koordinierungsstelle sollen hier die Landkreise – insbesondere das Landratsamt – sein. 

1. Landkreis mit besonderem Handlungsbedarf

Bereits jetzt gibt es nach dem Landesentwicklungsplan Bayern sogenannte „Regionen mit besonderem Handlungsbedarf“ (RmbH). Beispielhaft sind hiervon besonders Ober- und Unterfranken sowie Teile von Mittelfranken, der Oberpfalz und Niederbayern betroffen. Wir wollen diese Grundidee entsprechend modifizieren und einen zielgerichteten Konzeptrahmen zur Aufwertung strukturschwacher Regionen entwickeln. 

Daher wollen wir in Zukunft „Landkreise mit besonderem Handlungsbedarf“ (LmbH) ausweisen. An den bisherigen fünf Zuteilungskriterien für RmbH –Beschäftigungsdichte, Arbeitslosenquote, verfügbares Einkommen, Bevölkerungsprognose und Wanderungssaldo junger Menschen – halten wir fest. 

Ein sechstes Kriterium – Vorhandensein eines wirtschaftsstarken Verdichtungsraumes –soll der Abgrenzung und Differenzierung zwischen den bisher ausgewiesenen RmbH dienen. An den Status des LmbH sollen verschiedene Rechte, Pflichten und Besonderheiten geknüpft sein, welche im Folgenden näher ausgeführt werden. 

  • Neue Aufgaben für den Landkreis
    Zentrale Aufgabe für das Landratsamt eines LmbH ist die Koordinierung er kommunalen Zusammenarbeit und die Bereitstellung von Hilfsleistungen für die Gemeinden. Zur Erfüllung dieser neuen Aufgabe gehört es bei Bedarf Ressourcen und Fachpersonal zur Beratung von Gemeinden abzustellen. Dies betrifft besonders die Ausarbeitung von Bebauungsplänen, Errichtung gemeindlicher Organisationen und Einrichtungen sowie sonstige rechtliche Beratung in Selbstverwaltungsfragen. Bei Gemeinden, die im Landesentwicklungsplan als strukturschwach bezeichnet sind, verdichtet sich die Koordinierungs- und Hilfsfunktion zu einer Pflichtaufgabe. Bei diesen Gemeinden soll die strenge Subsidiarität des Aufsichtsrechts gelockert werden, damit das Landratsamt im Falle von rechtswidriger Nichterfüllung von Gemeindeaufgaben schnell und effizient vorgehen kann. Als ultima ratio ist es dem Landkreis möglich, einzelne gemeindliche Einrichtungen und Aufgaben selbst zu übernehmen. Dies soll mit Zustimmung des Kreistages auch gegen den Willen einer strukturschwachen Gemeinde möglich sein. 
  • Personelle und finanzielle Ausstattung
    Zur effizienten Erfüllung dieser Aufgaben muss beim Landratsamt mindestens eine Abteilung geschaffen werden, welche sich explizit um die Koordinierung und Hilfestellungen für Gemeinden kümmert. In dieser Abteilung muss eine ausreichende Anzahl an fachlich gut ausgebildeten Staatsbeamten und Kreisbediensteten beschäftigt werden. Die Kosten für das zusätzlich zu schaffende Personal sind vom Freistaat Bayern zu tragen. Ebenfalls soll es Zuschüsse für LmbH geben, damit diese Unkosten im Rahmen ihrer neuen herausgehobenen Stellung ausgleichen können. Die Kosten für die neue Pflichtaufgabe gegenüber strukturschwachen Gemeinden sind ebenfalls vom Freistaat Bayern zu tragen. Sofern der Landkreis gemeindliche Aufgaben übernimmt, kann dieser die im jeweiligen Aufgabenfeld bestehenden Förderungen für Gemeinden selbst in Anspruch nehmen. 
  • Handlungsspielraum des Landkreises und Stärkung des Bürgers
    Darüber hinaus wollen wir den Bürger in eine stärkere Position versetzen. Deshalb hat jeder Gemeindeeinwohner im Bereich seiner Gemeinde einen einklagbaren Anspruch auf Einschreiten des Landratsamtes als Aufsichtsbehörde, wenn die Gemeinde öffentlich-rechtliche Aufgaben und Pflichten nicht erfüllt. Im Übrigen hat der Landkreis weitgehend Spielraum zur Erfüllung seiner Aufgaben. Insbesondere kann das koordinierende und helfende Vorgehen an Zweckmäßigkeits-und Prioritätserwägungen ausgerichtet werden. 

2. Steuerliche Besonderheiten

Um strukturschwache Regionen wirtschaftlich attraktiv und konkurrenzfähig zu machen, bedarf es zwangsläufig besonderer steuerlicher Anreize und Spielräume. Ziel ist es eine Abwanderung von Unternehmen zu verhindern und gleichzeitig eine Ansiedlung von Unternehmen zu begünstigen. 

  • Arbeitnehmer und Familien entlasten
    Wir wollen die standortbedingten Nachteile für Arbeitnehmer und Familien ausgleichen. Deshalb soll zunächst der Arbeitnehmerpauschbetrag auf 2000 € erhöht werden, sofern der Arbeitnehmer in einem Unternehmen, welches seinen Sitz im Landkreis hat, arbeitet. Darüber hinaus wollen wir eine generelle Absetzbarkeit von außergewöhnlichen Belastungen aufgrund der Strukturschwachheit der Region ermöglichen. Dazu zählen insbesondere Zusatz- und Ersatzkosten für fehlende oder nicht ausreichende staatliche Kinderbetreuung, Fahrtkosten aufgrund fehlender örtlicher Freizeitangebote für Kinder und generell Zusatzkosten aufgrund eines fehlenden ÖPNV. 
  • Kaufkraft erhöhen und Unternehmer entlasten
    Wir wollen die Kaufkraft generell erhöhen und einen einheitlichen Umsatzsteuersatz von 13 Prozent. Darüber hinaus wollen wir im Einzelfall und auf Antrag für Gewinneinkünfte besondere Stundungsmöglichkeiten auf die Einkommens- und Körperschaftssteuer gewähren. 
  • Mehr Freiheit beim Gewerbesteuerhebesatz
    In LmbH soll künftig der Mindesthebesatz auf die Gewerbesteuer nicht mehr gelten. Falls es jedoch zu einem schädigenden Steuerwettbewerb der kreisangehörigen Gemeinden kommt, soll der Kreistag einen Mindesthebesatz festlegen können, welcher 130 nicht übersteigen darf. 

3. Schaffung von Gründungsanreizen

Wir wollen besondere Anreize für Unternehmensgründungen schaffen. Neben der Schaffung genereller Neugründungsanreize sollen in LmbH zusätzlich besonders günstige Rahmenvoraussetzungen gegeben sein. 

Zur allgemeinen Neugründerförderung zählt, dass in den ersten zwei Jahren keine Einkommens-, Körperschafts- und Gewerbesteuer zu zahlen sind. 

Sofern sich ein Unternehmen in einer strukturschwachen Region niedergelassen hat, soll es nach diesen zwei Jahren ein dreistufiges Steuerentlastungssystem auf Einkommens- und Körperschaftssteuer geben. Auf der niedrigsten ersten Stufe soll es Stundungsmöglichkeiten geben. Auf der zweiten Stufe wird ein niedrigerer Steuersatz angewendet. Auf der dritten Stufe wird auf die Steuer verzichtet. Bis zum fünften Geschäftsjahr kann der Unternehmer auf Antrag diese Steuervergünstigungen geltend machen. Dabei muss eine besondere Bedürftigkeit nachgewiesen werden. Einem Antrag auf Anwendung eines erniedrigten Steuersatzes soll in der Regel stattgegeben werden. Ein Steuerverzicht soll nur in absoluten Ausnahmefällen gewährt werden. 

Bei der Gewerbesteuer ist es den Kommunen möglich einen niedrigeren Hebesatz für Neugründungen in ihrem Gemeindegebiet zu gewähren. An eine etwaige Hebesatzfestlegung durch den Kreistag ist sie in Bezug auf Neugründungen nicht gebunden. Nach dem fünften Geschäftsjahr müssen neugegründete Unternehmen den für die übrigen Unternehmen geltenden Hebesatz in der Gemeinde zahlen. 

Damit Gründer leichter an Kapital kommen, wollen wir Investitionen anregen, indem Wagniskapital um bis zu 50 Prozent steuerlich absetzbar ist. 


Gültigkeit: 5 Jahre


Antragsteller: JuLis Mittelfranken, JuLis Unterfranken, JuLis Oberfranken


Fremdenverkehrsbeitrag für 2020 stunden


Die Kommunen, die einen Fremdenverkehrsbeitrag erheben, werden aufgrund der Corona- Krise angehalten, diesen für das Jahr 2021 zu stunden.


Gültigkeit: 5 Jahre


Antragsteller:Valentin Groß


 

Kein D’Hondt-Verfahren bei Kommunal- und Hochschulwahlen


Die Jungen Liberalen Bayern lehnen die Verwendung des d’Hondtschen
 Höchstzahlverfahrens für die Auszählung von Wahlen in Bayern ab, hierbei
 sei insbesondere die Verwendung bei Hochschulwahlen genannt, da das Verfahren
 kleinere Parteien und Listen gegenüber anderen Auszählungsverfahren benachteiligt.
 Das Verfahren wird bei Kommunal- und Landtagswahlen in Bayern mittlerweile deshalb
 nicht mehr verwendet, findet gegenwärtig bei Hochschulwahlen in Bayern aber
 noch Anwendung.  Stattdessen wird die Anwendung des Hare/Niemeyer- oder des Sainte-
 Laguë-Verfahren befürwortet.


Gültigkeit: 5 Jahre


Antragsteller: LHG Bayern


 

Traditionell fortschrittlich – Eine Digitalisierungsstrategie für bayerische Städte


Präambel

Auch wenn die Digitalisierung bereits bei uns angekommen ist, hängt Deutschland beim Thema Smart Citieshinterher. Unsere bayerischen Städte können von der Digitalisierung profitieren und mit innovativen Lösungen zu digitalen Vorreiterstädten werden. Genauso wie die Städte würde auch der ländliche Raum von digitalen Lösungen profitieren. Wir Jungen Liberalen möchten die Digitalisierung nutzen, um Bayern noch lebenswerter zu machen. Dabei muss immer der Schutz von persönlichen und empfindlichen Daten im Vordergrund stehen.

 

1. IT-Infrastruktur

1.1. Öffentliches WLAN ausweiten

Um in allen Städten Bayerns online unterwegs zu sein, soll der Ausbau des öffentlichen WLAN-Angebots erweitert werden. Der Ausbau des BayernWLANs muss deshalb beschleunigt werden und auch die ländlichen Gebiete müssen mehr Beachtung finden.

1.2 Mobilfunkausbau

Dazu ergänzend fordern wir den Ausbau des Mobilfunknetzes. Auf stark frequentierten Verkehrsstrecken sowie an Bus- und Bahnstation sollte guter Empfang zu einer Selbstverständlichkeit werden. Dabei ist auf die Verfügbarkeit von LTE zu achten.

1.3 WLAN und Ladestationen im ÖPNV

Wir fordern WLAN und USB-Ladestecker in neu angeschafften U-Bahnen, Straßenbahnen und Bussen des öffentlichen Nahverkehrs sowie in den S-Bahnen. Selbiges gilt für Verkehrsmittel im ländlichen Raum. Auch das gehört heute zu einem attraktiven ÖPNV. Außerdem sollen USB-Ladestationen an Nahverkehrs-Haltestellen angebracht werden.

1.4 Digitales Emergency Management

Smarte Einsatzfahrzeuge sorgen dafür, dass die Einsatzleitstelle auf direktem Weg mit den Einsatzfahrzeugen kommunizieren kann. Alle wichtigen Informationen wie Grund des Einsatzes sowie Ansprechpartner für die Rettungs- und Sicherheitskräfte werden direkt ins Fahrzeug übermittelt. Auch exakte Geodaten des Einsatzortes können gesendet werden; die manuelle Eingabe eines Navigationsziels ist nicht mehr erforderlich.

 

2. Die Crowd für Bayerns Großstädte

Um die Vorteile des Crowdsourcings für bayerische Großstädte zu nutzen, soll eine Partizipationsplattform entwickelt werden, die jede Stadt seinen Bürgern zur Verfügung stellen kann. Diese soll auch als App verfügbar sein. Für die Entwicklung sollen die bayerischen Hochschulen als Partner gewonnen werden. Hier können auch Lösungen anderer Städte und Kommunen evaluiert und genutzt werden. Die Nutzung soll anonym möglich sein.

2.1 Instant Mängelmeldungen

Zum einen soll diese Plattform genutzt werden, damit Nutzer schnell und umstandslos Mängel melden können. Schlaglöcher und defekte Straßenlaternen, kaputte Geräte auf Spielplätzen oder Bänke in Grünanlagen können Bürger direkt festhalten und bei der Verwaltung melden.

2.2. Partizipationsplattform

Zum anderen soll diese Plattform genutzt werden, um bei kommunalen Entscheidungen kurzfristig die Meinung der Bürger abzufragen und somit eine Stimmungslage einzufangen. Entscheidungsträger der Stadt erfahren durch positive oder negative Kommentierung schneller, welche Themen die Bürger bewegen. Größere und direktere Teilhabe der Bürger am politischen Stadtgeschehen wird so ermöglicht.

2.3 Dienstleistungsplattform

Bürger, Unternehmen und die Stadt können sich einfach auf der Plattform vernetzen, indem sie Angebote einstellen und auf die Dienstleistungen anderer zugreifen können – zum Beispiel zur Vermittlung von Kita-Plätzen, für Schulplatzmanagement, Wohnraummanagement, Bücherei-Angebot, Verkehrsmanagement oder Facharzttermine etc.

2.4. Plattform für soziales Engagement

Außerdem kann so eine Plattform für Ehrenamtliche entstehen. Eine zentrale digitale Anlaufstelle ermöglicht es, soziales Engagement zu vernetzen und erhöht die Sichtbarkeit der einzelnen Angebote.

 

3. Digitale Verwaltung

3.1 Arbeit 4.0 auch für Mitarbeiter der Verwaltung

Mobiles Arbeiten soll auch den Verwaltungsangestellten angeboten werden. Damit dies möglich ist, soll der Arbeitsplatz mit modernen IT-Tools ausgestattet werden. Außerdem soll auf ein Smart-Office-Konzept inklusive Desk-Sharing gesetzt werden, damit weniger Büroraum benötigt wird.

Langfristig wäre es wünschenswert, dass die Behörden papierfrei arbeiten und alle Prozesse digitalisiert sind. Dabei sind unter anderem auch auf Konzepte wie die E-Akte und die E-Laufmappe zu setzen. Die IT-Infrastruktur der Behörden aller bayerischen Städte ist in diesem Zuge zu harmonisieren.

3.2 Big Data: Neues Wissen für Bayern

Mit dem öffentlichen Einsatz von Big Data Analytics können beispielsweise Verkehrsströme oder -störungen gemessen und in Echtzeit geleitet beziehungsweise behoben werden. Oberstes Ziel muss hier der Datenschutz sein. Daten dürfen dabei nur anonymisiert erhoben werden, sodass keine Bewegungsprofile einzelner Bürger erstellt werden können. Damit allerdings auch die Allgemeinheit hiervon profitieren kann, sollen sämtliche datenschutzkonforme Daten der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden und, wo möglich, eine öffentliche Schnittstelle zum Data-Stream geschaffen werden.

3.3 Bürger-Chat

Der einheitliche Behördenruf bzw. die Bürger-Hotline soll um eine Online-Präsenz in Form eines Chatrooms erweitert werden. Dieser soll parallel zur Hotline erreichbar sein und soll ebenso Auskunft zu Behördengängen und Prozessen der kommunalen Verwaltung geben (z.B. benötigte Dokumente für einen Reisepass oder eine Gewerbeanmeldung).

3.4 Datenschutz und IT-Sicherheit für die Verwaltung

Wir sehen es als Pflicht für Bayern, verantwortlich mit den Daten seiner Bürger umzugehen. Das heißt, dass Daten nur gesetzeskonform verwendet werden und diese mit dem Stand der Technik vor dem Zugriff Dritter zu schützen sind. Hierfür benötigt es eine Risikoanalyse und die Umsetzung eines entsprechenden Sicherheitskonzepts, bei welchem Integrität und Vertraulichkeit zu priorisieren sind. Außerdem ist es essentiell, Personal, welches Zugriff zu personenbezogenen Daten hat, vor Antritt der Arbeitsstelle gegen Social-Engineering-Angriffe zu schulen.

 

4. Sensoren für die Umwelt

Die Beleuchtung im öffentlichen Raum soll zwecks effizienter Auslastung mit Sensoren digitalisiert werden. Die Sensoren erkennen, wenn an bestimmten Stellen Personen unterwegs sind oder Straßen befahren werden. Ist gerade niemand unterwegs, wird die Straßenbeleuchtung automatisch gedimmt.

Es soll in Zukunft auf intelligente Müllfahrzeuge gesetzt werden, die mit Hilfe von Sensorik an den Müllcontainern über Funk informiert werden, welche dieser geleert werden müssen und so die Routen effizienter planen und die Ansteuerung leerer Container vermeiden können.

 

5. Smarte Mobilität

5.1 Smart Parking

Mit Hilfe einer App sollen Live-Daten über die Belegung von Plätzen in Parkhäusern oder Tiefgaragen für die Autofahrer abrufbar sein. Diese anonymen und nicht personenbezogenen Daten sollen über eine Schnittstelle auch für Dienste von Drittanbietern zur Verfügung gestellt werden.

5.2 Echtzeitinformationen im ÖPNV

Alle Fahrplaninformationen für Busse, Tram- und U-Bahnen des ÖPNVs sollen in Echtzeit verfügbar sein so wie es bei S-Bahnen bereits der Fall ist. Dazu müssen auch Fahrtausfälle und Verspätungen berücksichtigt werden. Diese Daten sollen auch anderen Mobilitätsanbietern zur Verfügung gestellt werden.

5.3 Smart Traffic Management

Zur effizienteren und energieschonenderen Verkehrssteuerung soll langfristig auf vernetzte Smart-Traffic-Lights gesetzt werden

5.4 Vehicle2Grid

Wir fordern die Erprobung von öffentlichen Anschlussstellen für das Vehicle-to-grid(V2G)-Konzept, um in Zeiten großer Netzlast in den Batterien von nicht genutzten Elektro- oder Hybridfahrzeugen gespeicherte Energie in das Stromnetz einspeisen zu können. Den Eigentümern der Fahrzeuge ist dabei eine jeweils marktgerechte Vergütung zukommen zu lassen.

 

6. E-Health für städtische Krankenhäuser

In den städtischen Krankenhäusern sollen die Vorteile von E-Health besser genutzt werden. Um auf die digitalen Vorteile zuzugreifen, sollen flächendeckend Visitenwagen mit Computern und mobiler Internetverbindung eingesetzt werden. Zudem soll eine Infrastruktur für den sicheren Austausch, z.B. mit anderen Kliniken, bereitgestellt werden, welche sich an dem Bedarf des klinischen Personals orientiert. Der Schutz der Daten von Patienten steht dabei an vorderster Stelle.


Gültigkeit: 5 Jahre


Antragssteller: SV München, BeVo Unterfranken, Jennifer Kaiser, Felix Meyer, Selina Sahin, Roland Reif, Albrecht Dorsel, Hannah Czekal, Anna Ahlfeld, Maximilian Funke-Kaiser, Carl Schneegaß, Lea Skapetze


 

Pimp Your Hood – Sei ein Lokalheld!

Kommunalpolitische Agenda der Jungen Liberalen Bayern für die Kommunalwahl 2020.


A. Wirtschaft: Lokale Champions


Gesundes Wirtschaftswachstum bildet nicht nur eine Grundlage unserer Lebensqualität, sie ist auch entscheidend für die Attraktivität kommunaler Regionen: Wir Jungen Liberalen Bayern wollen das allgemeine Einkommensniveau durch kommunalpolitische Maßnahmen steigern und den Wohlstand der vergangenen Jahre erhalten und weiterhin steigern.

 

Arbeitsmarkt

Gerade ländliche Regionen müssen, um weiterhin für Fachkräfte und Studienabsolventen attraktiv zu bleiben, an ihrer Attraktivität für Unternehmensansiedlungen und Gründungen arbeiten. Auch die Ansiedlung mehrerer Unternehmen, die Tätigkeiten mit ähnlichen Anforderungsprofilen anbieten, heben das Lohnniveau einer Region. Die Verwaltung muss hierzu bürokratiearm und serviceorientiert werden. Wir fordern daher, dass die Kommunen eine Zentralisierung für Gewerbeanmeldungen und Abmeldungen vorantreiben und möglichst eine unbürokratische eGovernment-Lösung nutzen, um Behördengänge für Betriebe und auch Bürger zu vereinfachen oder sogar unnötig zu machen. Der Freistaat Bayern hat gegebenenfalls die Harmonisierung und Umsetzung der elektronischen Verwaltung auf dem gesamten Staatsgebiet durch entsprechende Maßnahmen zu fördern.

Unternehmensneugründungen, Startups und Ausgründungen bilden den Jungbrunnen einer sich dynamisch ändernden Wirtschaftslandschaft. Neben der reinen finanziellen Unterstützung, sehen wir dabei die Hilfe bei der Überbrückung bürokratischer Hürden als wichtig an. Daher soll verstärkt der Ausbau von Gründerzentren angegangen und Unternehmensgründungen einfach und schnell über One-Stop Shops ermöglicht werden.

Die Gründerzentren sollen auch über die Gemeindegrenzen hinaus beworben werden. Die Gemeinden sollten dabei jederzeit Interessenten über die Lage des nächsten Gründerzentrums, passende Veranstaltungsformate in der Region sowie über die Nutzung von Co-Working Spaces informieren.

Gleichzeitig soll dem akuten Nachwuchsmangel in Ausbildungsberufen durch die stärkere Vernetzung zwischen den Kammern (IHK und HWK), Unternehmen und Schulen entgegengetreten werden. In Projekttagen sollen sich regionale klein- und mittelständische Unternehmen vorstellen können, in kommunal organisierten Ausbildungsmessen ein niederschwelliger Erstkontakt ermöglicht werden.

 

Kommunale Steuern

Die Finanzierung der Haushalte der Kommunen unterliegt großen Unsicherheiten und macht diese anfällig gegen konjunkturelle Schwankungen. Wir sprechen uns daher im ersten Schritt gegen die Erhöhung sämtlicher Hebesätze, d.h. insbesondere der Grund- und Gewerbesteuer, aus.

Kommunale Finanzlöcher müssen durch Haushaltsdisziplin und das Einhalten von Sparmaßnahmen gestopft werden. Nicht durch Steuererhöhungen.

Eine Erhöhung der Gewerbesteuer senkt die Attraktivität der jeweiligen Kommune für neue Betriebe und schädigt die bereits ansässigen Unternehmen.

Mittelfristig fordern wir die Ersetzung der Gewerbesteuer durch einen von der Kommune festlegbaren Hebesatz auf die Einkommensteuer. Des Weiteren sollen die etwaigen finanziellen Einbußen der Gemeinden durch die Erhöhung des Gemeindeanteils an dem Ertrag der Umsatzsteuer ausgeglichen werden.

Die Grundsteuer, die für jedes Grundstück in privatem Eigentum erhoben wird, wollen wir ersatzlos abschaffen. Die Steuer entfällt auf den bloßen Besitz von Grund und Boden, unabhängig davon, ob er auch zur Erzielung von Einnahmen genutzt wird oder nicht. Deshalb verstößt die Grundsteuer gegen das dem Steuerrecht zugrundeliegende Leistungsprinzip. Zudem darf die Grundsteuer ohnehin, sofern solche vorhanden sind, auf die Mieter umgelegt werden, was die Mieten zusätzlich und künstlich in die Höhe treibt. Bis zur Abschaffung setzten wir uns für eine Grundsteuer ein, die sich nur auf den Bodenwert bezieht.

Wir wollen weder eine Hunde-, Pferde-, Katzen-, Vergnügungs- noch Gaststättenerlaubnissteuer in Bayern und fordern daher die Abschaffung dieser kommunalen Bagatellsteuern. Soweit die der Kommune entstehenden Eintreibungskosten für Bagatellsteuern (z.B. Hundesteuer) den Forderungsbetrag übersteigen, soll aus Effizienzgründen auf die Eintreibung verzichtet werden.

 

Tourismus

Bayern nimmt innerhalb des nationalen Vergleichs einen Spitzenplatz als attraktives Urlaubsziel ein! Wir kennen unseren Freistaat und sind darüber nicht verwundert. Um die natürliche Schönheit Bayerns auch für die künftigen Generationen zu erhalten, setzen wir uns für einen nachhaltigen Tourismus auf kommunaler Ebene ein.

Wir fordern daher eine bessere Vernetzung, gerade zwischen touristisch geprägten Mittel- und Großstädten. Hier sind einzelne Angebote mittels Touristenrouten zu verbinden und eine Einbeziehung der touristischen Regionen in das Angebot des ÖPNV ist zu beachten. Tourismusverbände vor Ort sind zu stärken und wo noch nicht vorhanden, zu initiieren.

Zur Stärkung des Tourismusstandorts Bayern fordern wir die Reduzierung des Bürokratieaufwands, ein gezielteres Marketing, das auf die unterschiedlichen Vorteile der einzelnen Regionen zugeschnitten ist sowie eine bessere Vernetzung vor Ort.

Wir fordern einen rechtlich gesicherten Biotopverbund zu schaffen. Das unterstützt Biodiversität und Artenschutz und fördert das Geschichts- und Naturbewusstsein der Menschen ebenso wie den sanften Tourismus. Der Ausweisung eines weiteren Nationalparks auf Landesebene sowie von Naturparks auf Bezirksebene in Alpennähe stehen wir positiv gegenüber.

Viele Gemeinden sind in sozialen Netzwerken noch nicht oder nur in geringem Maße aktiv – die Potenziale der unmittelbaren Ansprache von Gästen und Vermarktung in diesem Bereich müssen besser genutzt werden. Hierzu ist auch ein ständig aktualisierter Internetauftritt aller Städte, Gemeinden und Landkreise erforderlich.

 

Abfallwirtschaft

Auch in der Abfallwirtschaft wollen wir für echte Marktwirtschaft sorgen! Hier haben bis jetzt private Unternehmen gegenüber kommunal getragenen Abfallunternehmen enorme steuerliche Nachteile. Diese wurden unter anderem damit begründet, dass die kommunalen Abfallunternehmen für die Daseinsvorsorge zuständig seien und demnach als gemeinnützig steuerlich begünstigt werden müssten.

Das hat allerdings zur Folge, dass die kommunalen Abfallunternehmen, auch über den Bereich der eigentlichen Daseinsvorsorge hinaus, einen unverhältnismäßigen Wettbewerbsvorteil haben. Die Behandlung kommunaler sowie privater Träger der Abfallentsorgung ist demnach anzugleichen.

Die Jungen Liberalen fordern grundsätzlich die Einführung einer Wertstofftonne bzw. Wertstoffsacks auf allen Ebenen.


B. Kommunale Verwaltung: Schlank und schlagkräftig


Für uns ist die Verwaltung Dienstleister des Bürgers und der Unternehmen. Ihre Arbeit muss sich daher an den Bedürfnissen der Bürger und Unternehmen orientieren und das Selbstverständnis und die Kommunikation gegenüber dem Bürger und den Unternehmen müssen dies widerspiegeln.

 

One-Stop-Government

Das Bürgeramt ist das zentrale Dienstleistungscenter für den Bürger. Dies soll man zukünftig auch an der Gestaltung und dem Angebot spüren.

Wir fordern arbeitnehmerfreundliche Öffnungszeiten. Allerdings wollen wir Ämtern hier keine Vorschriften machen und sprechen uns daher für eine individuelle Bedarfsermittlung der jeweiligen Behörde aus, um den Bürgern und Bürgerinnen Behördengänge zu erleichtern.

Für Angelegenheiten, die nicht online erledigt werden können, fordern wir im begründeten Bedarfsfall das Recht auf einen individuellen Termin auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten. In welchem zeitlichen Rahmen Rathäuser und Bürgerbüros individuelle Termine anbieten kann, hängt von den Möglichkeiten der Kommune ab. Grundsätzlich soll mindestens einmal wöchentlich die Möglichkeit bestehen, von 6:00 bis 8:00 sowie von 18:00 bis 20:00 Bürgerämter und Rathäuser aufzusuchen.

An diesem Tag können die gewöhnlichen Öffnungszeiten gekürzt werden, sodass keine zusätzlichen Kosten entstehen. Gebühren für verpflichtende Dokumente sollen entfallen.

Darüber hinaus fordern wir die Entwicklung einer Bürger-App, in der zentrale Dienstleistungen der Städte und Gemeinden gebündelt angeboten werden und Anträge sowie Formulare zum Einsenden direkt vorliegen. Eine Einbindung weiterer städtischer Angebote wie die Verkehrsbetriebe und kulturelle Angebote ist hierbei wünschenswert. Auf den Internetseiten der kommunalen Verwaltung muss sich der Servicegedanke ebenso fortsetzen. Die Behörden sind hier dazu aufgefordert, ihre Seiten intuitiv bedienbar, barrierefrei und leicht verständlich aufzubauen. Dabei sollen möglichst viele Formalitäten bereits online abgewickelt werden können. Wo möglich, sollen eGovernment-Angebote auch als No-Stop-Shop Lösungen umgesetzt werden.

Grundsätzlich müssen die Kommunen ihre Webangebote sowie die Webangebote der ihr unterstehenden Unternehmen auf die Umsetzung der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) prüfen. Die Datensicherheit ist stets zu gewährleisten und zu priorisieren.

In Übereinstimmung mit dem Onlinezugangsgesetz sollen die Städte und Gemeinden bis 2022 alle Dienstleistungen, die sie nicht selbst bereitstellt, aus dem nationalen Portalverbund entgegennehmen können.

Des Weiteren fordern wir, dass Organspendeausweise ausliegen sollen, auf welche die Beamten auch dezidiert hinweisen, damit Bürger und Bürgerinnen gegebenenfalls widersprechen können.

 

Kommunale Haushalte

Politik die rechnen kann – Wir fordern dies auf allen Ebenen! Auch auf kommunaler Ebene setzen wir uns für einen ausgeglichenen Haushalt sowie den Schuldenabbau ein.

Die Schulden von heute sind die Probleme von morgen. Daher muss das oberste Ziel ein ausgeglichener Haushalt sowie das Vorantreiben eines möglichen Schuldenabbaus sein. Um dieses Ziel zu erreichen, regen wir die Einführung einer Schuldenbremse in jeder Kommune an.

Erhöhte Einzelkosten, die auf längere Sicht eine akzeptable Kosteneinsparung mit sich bringen, dürfen den ausgeglichen Haushalt eines Jahres verletzen, allerdings nur dann, wenn die aufgenommenen Schulden mit folgendem Sparplan über einen kurzen Zeitrahmen wieder ausgeglichen werden.

In Bayern liegt derzeit eine Wahlfreiheit bei der Wahl der kommunalen Buchführung vor. Wir sprechen uns dennoch klar für die Ablösung der Kameralistik durch die Doppik auf jeder Kommunalebene aus. Sie erlaubt eine leichtere Vergleichbarkeit der einzelnen Etats und ermöglicht ein effizienteres Arbeiten. Auch das sinnlose Ausgeben von Geld am Ende des Jahres um Budgets noch auszureizen würde durch ein simples Umsteigen auf das System der Doppik vermieden werden.

 

Verwaltungsangestellte

Die Verbeamtung sollte Stellen mit hoheitlichen Aufgaben vorbehalten bleiben. Daher fordern wir die verstärkte Verwendung von Verwaltungsfachangestellten in der kommunalen Verwaltung. Im Vergleich zu den verbeamteten Kollegen sollen diese Stellen zusätzlich attraktiv gestaltet werden.

 

Termin der Kommunalwahl 2026

Um allen fleißigen Kandidaten und tapferen Wahlkämpfern das Leben nicht unnötig schwer zu machen, fordern wir, dass der Termin für die nächsten Kommunalwahlen in Bayern vom März auf den Mai des Wahljahres und damit der Beginn der Wahlperiode vom 1. Mai auf den 1. Juli verschoben wird.

Diese Änderung soll zur Kommunalwahl im Jahr 2026 wirksam werden. Dazu ist die nächste Wahlperiode 2020–2026 um 2 Monate zu verlängern.


C. Städtische & ländliche Entwicklung: Gemeinsam nach vorne


Für die Entwicklung der wachsenden bayerischen Städte und ländlichen Kommunen sehen die Jungen Liberalen Bayern die “Wohnungsnot” als die zentrale Herausforderung der nächsten Jahre an.

Oberstes Ziel muss es daher sein, mehr Wohnraum zu schaffen. Und dies gilt für Ballungsräume explizit genauso wie für das Land.

 

Bauen – Subjekt- statt Objektförderung

Die Privatisierung bestehender und der Verzicht auf neue Sozialwohnungen bedeutet nicht, dass wir Menschen mit geringen finanziellen Möglichkeiten im Regen stehen lassen. Die Jungen Liberalen Bayern fordern daher die Ausweitung und Erhöhung des kommunalen Wohnungsgeldes in den Städten und Gemeinden, in denen Sozialwohnungen privatisiert werden. Die Förderung bedürftiger Personen durch Wohngeld ist zielgenauer als die Bereitstellung von Sozialwohnungen mit günstigen Mietpreisen und verhindert außerdem einen wettbewerbsverzerrenden Eingriff der Kommunen in den Wohnungsmarkt.

Das Abwürgen der Wohnungsmärkte ist der Hebel für die Rückkehr zur Wohnraumlenkung. Für die städtischen Ämter ist das die bequemste, für den Städtebau die schädlichste Variante.

 

Mehr Bauland ausweisen

Die Jungen Liberalen Bayern fordern die Kommunen dazu auf, mehr Bauland auszuweisen. Die Menge des Baulands, welches ausgewiesen wird, soll in einem einmaligen 4 Jahres-Plan festgehalten werden. Innerhalb dieses 4 Jahres-Plans soll der Anteil neuausgewiesener Flächen jedes Jahr steigen. Finanzielle Hilfen der Länder, sollen die Kommunen bei der Kostendeckung für die Flächenaktivierung entlasten. Ausgleichsflächen die für das neu anfallende Bauland geschaffen werden, sollen im Falle einer Aufforstung möglichst als Mischwald und nicht als Fichtenwald aufgeforstet werden, da diese deutlich artenreicher sind.

Auch nicht mehr benötigte Gewerbebrachen müssen in den Fokus der Stadtentwicklung rücken. Vorschriften zum Ausbau von Wohnungen und Häusern, zum Beispiel um ein weiteres Stockwerk, sollen reduziert werden. Das sind Wohnungsbaupotentiale, die seit Jahrzehnten ungenutzt sind. Besonders in Städten muss ein flächendeckend höheres Bauniveau erreicht werden, um dem wachsenden Wohnungsdruck nachzukommen und gleichzeitig Grünflächen und die damit verbundenen Lebensqualität zu erhalten.

Wir fordern eine jährliche landesweite Konferenz der kommunalen Beauftragten für Bauen und Wohnen, um den Austausch anzuregen. Die bayerischen Gemeinden sollen in den notwendigen Fällen stärker von § 176 BauGB Gebrauch machen.

 

Wegfall der Zweitwohnsitzsteuer

Die Jungen Liberalen fordern den Wegfall der Zweitwohnsitzsteuer. Die Zweitwohnsitzsteuer benachteiligt alle Menschen, die jeweils an einem anderen Ort arbeiten und leben. Dies betrifft zum Beispiel Studierende, Soldaten und Polizisten aber auch Berufstätigte.

 

Restaurant und Kneipenszene für Gründerinnen und Gründer attraktiver machen

Die Kommunen sollen es Gründerinnen und Gründern erleichtern eine Bar, oder ein Restaurant zu eröffnen. Dazu gilt es, bürokratische Verfahren auf den Prüfstand zu stellen und steuerliche Erleichterungen zu prüfen.

Um es den Kommunen endlich zu ermöglichen den Außenausschank auch nach 22 Uhr zu sichern, fordern wir die Einführung eines modernen Immissionsschutzgesetzes. Die Anwendung der „TA Lärmschutz“ in herkömmlicher Weise ist dabei nicht sachgemäß.

 

Verbote verbieten

Die Jungen Liberalen Bayern lehnen Alkoholverkaufsverbote sowie Alkoholverbote auf öffentlichen Plätzen und in öffentlichen Verkehrsmitteln ab. Wir werben für einen verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol, sprechen uns aber gegen eine Bevormundung der Bürger aus. Verbote lösen keine Probleme, sondern verlagern diese nur. Die Jungen Liberalen fordern eine Abkehr von jeglichen Bestrebungen Sperrstunden einzuführen. Bereits existierende Sperrstunden sind abzuschaffen. Diese verschlechtern vor allem die Lebensqualität aller Generationen und schaden darüber hinaus vielen Kleinunternehmen, die Clubs und Bars betreiben. Wir fordern die Kommunen auf, sich beim Freistaat für eine Abschaffung des Tanzverbots an den sogenannten „stillen Feiertagen“ einzusetzen.

 

Grundversorgung auf dem Land erhalten

Um die Attraktivität des ländlichen Raums zu erhalten und zu steigern sehen wir es als essentiell an, dass die Infrastruktur gesamtheitlich gefördert wird. Hierzu gehört für uns Junge Liberale neben der Verkehrs- und Kommunikationsinfrastruktur insbesondere die Sicherstellung von Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder, eine Bedarfsgerechte Arzt- und Krankenhausversorgung sowie die Förderung kultureller Einrichtungen.

 

Ausreichend Spiel- und Sportplätze

Für Familien in bayerischen Städten und Gemeinden ist es wichtig, dass Kinder und Jugendliche ausreichend Spiel- und Bolzplätze zur Verfügung haben. Wir fordern die Städte und Gemeinden auf, sich mit den Jugendlichen und Vereinen zusammenzusetzen und zu überprüfen, ob die bisherigen Kapazitäten an Hallen und Sportplätzen ausreichen.

 

Vereinsleben und ehrenamtliches Engagement stärken

Freizeitaktivitäten stellen einen essentiellen Kern des Lebens in einer Gemeinde dar. Vereine fördern das Sozialleben und die Verbindung zur Gemeinde. Die Kommune hat dabei primär die Aufgabe, die Rahmenbedingungen für funktionierende Vereinsarbeit bereitzustellen, jedoch nicht aktiv in die Vereinsarbeit einzugreifen. Wir fordern daher weiterhin:

  • Die bayerische Ehrenamtskarte des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales flächendeckend in allen Kommunen Bayerns anzubieten. Die Landkreise und kreisfreien Städte sollen den Eintritt öffentlicher Einrichtungen (z. B. Schwimmbäder) für die Karteninhaber stark rabattieren. Des Weiteren werden die Kommunen angehalten, weitere Partner aus der Privatwirtschaft auf eine Kooperation anzusprechen.
  • Wohnortnahe Sportaktivitäten zu ermöglichen.
  • Hinreichend Sport- und Schwimmhallen sowie Sportplätze für Vereine bereitzustellen.
  • Keine Nutzungsgebühren für Sportanlagen und Hallen für ehrenamtliche bzw. Jugendarbeit.
  • Die Einrichtung von Begegnungsstätten wie Mehrgenerationenhäuser oder Bürgerzentren. So sollen Räumlichkeiten entstehen, welche grundsätzlich jedem Verein zur Verfügung stehen.
  • Verstärkte Kooperation von Schulen in staatlicher Trägerschaft mit lokalen Vereinen.
  • Die Schaffung eines kommunalen Beauftragten für Ehrenamt und Vereinsarbeit, der als direkter Ansprechpartner für das Ehrenamt dienen und Prozesse innerhalb der kommunalen Verwaltung harmonisieren soll. Um diese Aufgabe erfüllen zu können, soll dieser Posten in der Kommunalverwaltung gegenüber den Ämtern in den Angelegenheiten seines Tätigkeitsbereichs Entscheidungskompetenz haben.

D. Mobilität & Verkehr: Agil auf allen Wegen


Fahrverbote verhindern

Die Jungen Liberalen Bayern sprechen sich klar gegen Fahrverbote aus. Diese sind unverhältnismäßige Eingriffe in die Handlungsfreiheit und das Eigentum der Bürger. Seit Jahren verbessert sich die Luftqualität unserer Städte, die gesetzten Grenzwerte sind zum Teil durch zweifelhafte Methoden zustande gekommen und zum Teil sind dann auch noch die Messstationen in Bayern nicht so aufgestellt, wie die EU Richtlinien es für ihre Grenzwerte vorsehen. Daher fordern wir, dass die Kommunen die Aufstellung ihrer Messstationen überprüfen und gegebenenfalls auch korrigieren. In Städten, die auch danach noch von gerichtlich angeordneten Fahrverboten bedroht sind, müssen von den Kommunalverwaltungen ernsthafte Luftreinhalte-Maßnahmen definiert werden. Die Kommunen sollen ihrer Vorbildfunktion unter dem Gesichtspunkt des Umweltschutzes gerecht werden und mittelfristig alle Fahrzeuge des öffentlichen Dienstes und der kommunalen Verkehrsbetriebe schrittweise auf lokal emissionsfreie Antriebe umstellen.

Gleichzeitig fordern wir, Infrastruktur für E-Mobilität in den Kommunen, z.B. auch über die kommunalen Stadtwerke, zu fördern. Insgesamt wünschen wir uns eine technologieoffene Politik für die Mobilität der Zukunft.

 

Stauvermeidung und Verkehrsflussoptimierung

Wir fordern im Straßenverkehr den zügigen und flächendeckenden Einsatz intelligenter und adaptiver Verkehrsflusssteuersysteme. Auf Autobahnen, Bundesstraßen und auf staubelasteten innerstädtischen und stadtnahen Straßen sollen dazu zentral steuerbare Verkehrsleitsysteme (VLS) mit Kameras und LED-Anzeigen für adaptive Geschwindigkeitsbegrenzungen, Warnungen, Verkehrsverbote und Spuröffnungen/-schließungen zügig ausgebaut werden, um kurzfristig Staubildung sowie Emissions- und Schadstoffausstoß zu minimieren.

Gleichzeitig wollen wir so die Verkehrssicherheit erhöhen und Infrastruktur für zukünftige intelligente Verkehrssysteme schaffen. Des Weiteren fordern wir die Kommunen dazu auf 24-Stunden-Betriebe von Ampeln zur Einsparung von unnötigen Wartezeiten und den damit einhergehenden Emissionen sowie zur Erhöhung der Aufmerksamkeit zu vermeiden. Zudem sprechen wir uns für einen Verzicht auf Buscaps aus. Ebenfalls ist die Verkehrsbelastung durch Lieferverkehr zu minimieren. Hierfür soll etwa die Genehmigung von Aufstellflächen für Postboxen erleichtert und häufiger erteilt werden. Auch neue, innovative Konzepte wie der Drohnentransport sollen ernsthaft geprüft und rechtlich erleichtert werden. Der Lieferverkehr soll zu Stoßzeiten auf Hauptverkehrsadern eingeschränkt werden.

 

Fahrrad fahren

Wir wollen Fahrradstraßen und Radverkehrswege ausbauen. Neben Sicherheitsaspekten für die Radfahrer, wollen wir hierdurch das Fahrrad vor allem in verkehrsreichen Ballungszentren zu einer echten Alternative machen. Die Jungen Liberalen Bayern fordern Städte und Gemeinden auf, die Instandhaltung und den Ausbau von Fahrradwegen im Rahmen eines sinnvollen Radverkehrskonzepts zu planen und durchzuführen. Hierbei gilt es, die Sicherheit der Radfahrer zu gewährleisten und gleichzeitig den Verkehrsfluss des motorisierten Verkehrs durch den Bau von neuen Radwegen nicht zu beeinträchtigen.

Vor Schulen und anderen öffentlichen Institutionen der Kommunen muss darauf geachtet werden, dass genügend Fahrradständer zur Verfügung stehen.

E-Roller sind für uns ein probates Verkehrsmittel um die letzten Meter zwischen ÖPNV Haltestelle und Arbeitsplatz bzw. Wohnstätte zurücklegen zu können. Wir begrüßen daher den Vorstoß der Bundesregierung und ermuntern diese zu einer zügigen Legalisierung dieser auf den Straßen.

 

Ausweitung ÖPNV

Die Jungen Liberalen Bayern fordern eine Ausweitung des ÖPNV-Angebots. Eine Möglichkeit zur Verbesserung der Mobilität im ländlichen Raum stellt das Modell flexibler Buslinien dar. Damit sind Kleinbusse gemeint, die mehrmals in der Woche verschiedene Routen befahren und die bislang nicht ÖPNV-angebundenen Gemeinden mit zentralen Anlaufpunkten der nächstgrößeren Stadt verbinden. Dazu gehört auch ein ausgeweitetes Angebot zu Nachtbussen. Eine regelmäßige Anbindung an das Zentrum oder an den nächstliegenden Bahnhof trägt dabei gerade der Jugend Rechnung.

Den Jugendlichen im ländlichen Raum wird somit eine Teilhabe an den Freizeitangeboten in den Städten möglich. Das Projekt kann gemeinsam von verschiedenen benachbarten Kommunen umgesetzt werden.

Wir begrüßen die Entwicklung von immer mehr gemeindeinternen Fahrgemeinschaften und Car-Pool Ansätzen, die zumeist auf Initiative von Bürgern entstehen. Gerade soziale Medien bieten hier neue Möglichkeiten der Verknüpfung.

Zur Stärkung des individuellen und öffentlichen Personennahverkehrs im ländlichen Raum fordern wir weiterhin:

  • Taktverdichtungen und Ausweitung der Kapazitäten des ÖPNVs
  • Die materielle, finanzielle und rechtliche Förderung von Bürgerbusvereinen.
  • Eine weitgreifende Liberalisierung des Carsharing- und Ridesharingmarktes sowie die Aufhebung von staatlichen Markthindernissen für neue, mit dem konventionellen Taxi konkurrierende, Personenbeförderungsdienste.1Wir fordern die Anpassung des Personenbeförderungsgesetzes und die Marktöffnung für Online-Fahrdienstvermittler. Somit sollen Privatpersonen kommerzielle Fahrdienstleistungen anbieten können.
  • Das Alter zum PKW-Führerscheinerwerb ein weiteres Jahr herabzusetzen. Begleitetes Fahren soll so ab 15 Jahren, eigenständiges Fahren ab 16 Jahren möglich sein.
  • Die Implementierung bedarfsorientierter ÖPNV-Systeme wie Baxi oder Immer / Yosili.
  • Die Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen für autonomes Fahren. Diese kann vor allem im Bereich des ÖPNV perspektivisch eine breitere Versorgung sicherstellen.
  • Die Gewährleistung von Multimodalität durch Kooperation zwischen den einzelnen Trägern und durch die Errichtung der hierfür notwendigen Infrastruktur.

 

Barrierefreiheit im ÖPNV

Wir fordern eine Verbesserung des Betriebs im ÖPNV auch für ältere oder körperlich eingeschränkte Menschen. Dafür sollen bei der Neuanschaffung von Bussen nur behinderten- und altersgerechte Fahrzeuge gekauft werden. Wir fordern außerdem, dass Taxis mit Behindertenzulassung zum Transport von Behinderten in Fußgängerzonen fahren dürfen. Bei kommunalen Infrastrukturprojekten, wie z.B. dem Neubau eines Bahnhofs, ist weiterhin zwingend darauf zu achten, dass diese barrierefrei sind.

 

Breitbandausbau

Flächendeckender Breitbandanschluss und damit schnelles Internet gehört zu den wichtigsten Faktoren für eine florierende Kommune. Es muss Sorge getragen werden, dass dieser ausgebaut wird, damit wettbewerbsfeindliche Technologien wie Vectoring der Vergangenheit angehören.

Unser klares Ziel ist daher flächendeckend Netz- und Mobilfunkabdeckung in Stadt und Land (bis an jede Milchkanne).

Um dieses Ziel zu erreichen, fordern wir den Freistaat Bayern auf, die benötigte Infrastruktur in jeder Kommune bereitzustellen. Ziel soll es dabei sein, dass Kommunen proaktiv die Infrastruktur an jeweilige Anbieter verpachten können. Die Einnahmen aus der Verpachtung
sollen den Kommunen für Infrastrukturmaßnahmen zur Verfügung stehen.

Der Ausbau von FTTB-Anschlüssen ist zügig umzusetzen und hierfür sind Meilensteine festzulegen. Es muss dabei sichergestellt werden, dass FTTB stets Vorrang gegenüber Vectoring hat. Die weitere Förderung von Vectoringanschlüssen sollte vermieden werden. (Beispiel/Vorschlag: bis 2025: flächendeckendes gigabitfähiges Breitbandnetz und Ausstattung von min. 50% aller bayerischen Haushalte mit einem FTTB-Anschluss). Bei den Planungen für die Errichtung eines flächendeckenden Glasfasernetzes dessen Notwendigkeit für den angestrebten Ausbau des 5G-Mobitfunknetzes miteinzubeziehen; eine proaktive Informierung der bayerischen Gemeinden durch die regional zuständigen Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung sowie deren Außenstellen über Inhalte und Umsetzung nicht nur der bayerischen Förderprogramme, sondern auch die des Bundes und der EU sowie Änderungen an diesen. Außerdem ist für die Bereitstellung von Leerrohren für unkomplizierten Ausbau eventuell zukünftig aufkommender Technologien zu sorgen.

 

Ausbau des öffentlichen WLANs 

Um in den bayerischen Kommunen online unterwegs zu sein, soll der Ausbau des öffentlichen WLAN-Angebots erweitert werden. Langfristig soll eine Download-Geschwindigkeit von 250-1000 Mbit/s pro Hotspot sichergestellt werden. Hierbei soll insbesondere auch die Möglichkeit genutzt werden, vorhandene Straßenlaternen als WLAN-Hotspots zu verwenden. Außerdem soll mit Schildern auf Deutsch und Englisch besser auf dieses Angebot aufmerksam gemacht werden. Zudem fordern wir WLAN-Hotspots und USB-Ladestecker in den öffentlichen Verkehrsmitteln sowie an Nahverkehrs-Haltestellen.


E. Bildung: Lebenslang lernen


Wir Junge Liberale sehen den kontinuierlichen Wandel, welchen die Bildung in ihrer politischen Bedeutung auch für die Kommunen im digitalen Zeitalter vollzieht. Ob bei frühkindlicher Bildung, in der Schule oder in der Hochschule – wir fordern eine größtmögliche Vielfalt an Bildungseinrichtungen. Wenn unterschiedliche Konzepte im Wettbewerb zueinanderstehen, kann jeder Schüler, Student oder Azubi für sich das beste Angebot auswählen.

Aus diesem Grund ist unser oberstes Ziel eine kommunale Bildungslandschaft, die an moderne Verhältnisse des 21. Jahrhunderts angepasst ist und das Lernen in jedem Alter bestmöglich unterstützen kann.

 

Förderung in jungen Jahren

In der Kindheit werden die Weichen für das spätere Leben gestellt. Weil wir uns für Chancengleichheit und die bestmögliche Bildung für jeden Einzelnen in unserem Land, aber eben auch in all unseren bayerischen Kommunen einsetzen, hat die frühkindliche Bildung und Förderung für uns einen besonders hohen Stellenwert.

In unseren Augen muss ebenso dafür gesorgt werden, dass frühkindliche Bildung stets unabhängig von der Herkunft der Betroffenen erfolgt.

Zudem sind für uns Eltern-Kind-Initiativen neben freien Kindertageseinrichtungen gleichrangig mit städtischen Betreuungseinrichtungen zu behandeln. Entscheidend sollte lediglich die Qualität des Angebots sein.

Die Jungen Liberalen fordern weitergehend den allgemeinen Ausbau von Kindertagesstätten und die Flexibilisierung der Öffnungszeiten von Kindertagesstätten, Kindergärten und sonstigen Kindertageseinrichtungen sowie die Ausdehnung der zulässigen Unterbringungszeit, um diese den geänderten Arbeitszeiten der Eltern anzugleichen.

Außerdem befürworten die Jungen Liberalen eine starke Verzahnung von Kindergarten und Grundschule. In unseren Augen ist dieser wichtige Übergang so weich wie möglich zu gestalten, um den Kindern einen optimalen Start in ihr Schulleben ermöglichen zu können und sie nicht zur Gänze ihres alten Umfeldes zu berauben.

Schwimmbäder sollen in den bayerischen Kommunen in dem Maße vorhanden sein, dass Schwimmunterricht und -kurse flächendeckend ermöglicht werden können. Dies kann auch interkommunal geschehen.

 

Schule 

Weltbeste Bildung für jeden – diesen Anspruch erheben wir Junge Liberale auf die Bildungspolitik in unserem Land auf jeder politischen Ebene. Somit kann in unseren Augen auch die Kommunalpolitik einiges zur Verbesserung der bildungspolitischen Belange beitragen.

Die sogenannten „Schulsprengel“, mit denen die schulpflichtigen Kinder in Bayern einer allgemeinbildenden Schule zugeteilt werden, ist vor allem in städtischen Gebieten zugunsten eines „Sprengelrechts“ zu ersetzen. Den Eltern soll die Möglichkeit gegeben werden, ihr Kind in die allgemeinbildenden Schulen zu schicken, die ihnen am besten erscheint, jedoch hat das Kind an der Sprengelschule einen sicheren Schulplatz.

Die Jungen Liberalen Bayern sprechen sich für ein individuelles Ganztagesschulangebot vor Ort aus. Damit soll jede Schule die Möglichkeit haben, sich bei entsprechender Nachfrage auf ein Ganztagsangebot umzustellen. Die Ausgestaltung des Tagesrhythmus soll dabei gänzlich bei den Schulen selbst liegen. Eine verpflichtende Mindestaufenthaltszeit pro Tag lehnen die JuLis Bayern ab. Ein solches Ganztagsschulkonzept ist zukunfts- und wettbewerbsfähig.

Wir wollen Schulen ermuntern die lokale Vernetzung von Schulen und Vereinen zu stärken, um das Schulangebot auch außerhalb der Unterrichtszeit zu erweitern. Neubau von Schulen als auch die Sanierung bereits bestehender Schulen. Sowohl im Rahmen eines Neubaus als auch im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen ist die Barrierefreiheit der Schulen zu gewährleisten. Ferner ist eine zeitgemäße Ausstattung der Schulen hinsichtlich der mobiliaren Einrichtung sowie nicht-technischer und technischer Medien für effektives und erfolgreiches Lehren und Lernen essentiell wichtig.

In dem Zusammenhang begrüßen wir Junge Liberale den DigitalPakt Schule und fordern zusätzlich eine Schulbauoffensive 2019 – 2039.

Im Rahmen dieser sollen alle Kommunen nach Bedarf mit Fördermitteln aus dem Etat des Freistaates Bayern ausgestattet werden, welche auf die Renovierung und Modernisierung oder den Neubau von Schulen verwendet werden sollen.

Des Weiteren trägt das Erschließen neuer Kooperationsmöglichkeiten der Schule mit Unternehmen aus der freien Wirtschaft dazu bei, die Qualität der schulischen Ausbildung unserer jungen Generationen anzuheben.

So soll den Schülern die Möglichkeiten geboten werden, den Mikrokosmos “Schule” zu verlassen und über den Tellerrand der Mathematik und Lektüre fremder Sprachen hinaus zu blicken. Eine beispielhafte Umsetzung von theoretischer, schulischer Lehre und praktischer, außerschulischer Anwendung stellt das sogenannte Service Learning dar. Initiativen von Lehrern, Eltern oder Schülern sollten in jedem Fall unterstützt und von der lokalen Politik mitgetragen werden.

Darüber hinaus möchten wir Junge Liberale die Kostenfreiheit für den Schulweg für alle Schulformen und alle Altersgruppen einführen. Auch nach der zehnten Klasse sollten die Schüler der örtlichen Gymnasien noch in die Schule gelangen, ohne sich teure Tickets für ÖPNV leisten zu müssen. Die Kostenfreiheit der Beförderung zur Schule muss unabhängig von der Entfernung der Schule vom Haus des Schülers sein.

 

Lebenslanges Lernen

Bildung ist nicht der jungen Gruppen der Gesellschaft vorbehalten. Im 21. Jahrhundert ist das lebenslange Lernen essentiell. Immer weniger lang dauern die Beschäftigungsverhältnisse an, aufgrund des rasant fortschreitenden technologischen Wandels und der damit verbundenen Veränderungen in Arbeit und Gesellschaft. Deshalb möchten wir als Junge Liberale auch auf lokaler Ebene den Erwachsenen, welche mit der verpflichtenden Schulausbildung bereits abgeschlossen haben, Möglichkeiten der proaktiven Weiterbildung eröffnen.

So sollen beispielsweise Co-Working-Spaces eingerichtet werden, welche das individuelle Arbeiten unabhängig eines festen Bürogebäudes ermöglichen. Auch Initiativen von Verbänden und Vereinen, welche in Zusammenhang mit der persönlichen Weiterbildung des Teilnehmenden stehen, sollen gefördert und unterstützt werden.

Als Teil des lebenslangen Lernens stehen wir Junge Liberale hinter dem zweiten Bildungsweg und unterstützen diesen auch auf kommunaler Ebene zur Vorbereitung höherer Führungsaufgaben.

Eine große Rolle bei der kommunalen Weiterbildung spielen selbstverständlich auch die Volkshochschulen. Deren Angebot ist nicht nur auf vielfältige Art und Weise zu bewahren, sondern auch auszubauen. So würden wir Junge Liberale vor allem auch Fortbildungskurse im Bereich der Digitalisierung befürworten, da wir hier großes Potential sehen.

Ebenso soll die örtliche Stadt- bzw. Gemeindebücherei für alle Bürger zur Anlaufstelle in Sachen Weiterbildung sein. Dies umfasst eine kostenfreie Ausleihe sowie ein breites Angebot auch im Bereich alternativer Medien.


F. Integration und Toleranz: Vielfalt ermöglichen


Nirgendwo wird Integration und Toleranz stärker gelebt, als auf kommunaler Ebene. Die Jungen Liberalen stehen für nichts Geringeres als die Freiheit des Einzelnen. So zählt zu unseren Grundwerten gerade auch, dass sich der Wert des Einzelnen nicht an Herkunft, Geschlecht, Religion, Alter oder sonstiger diskriminierungsfähiger Merkmale festmachen lässt. Wir möchten mit unserer Politik diese fundamentalen demokratischen Grundsätze unterstreichen und sie schützen.

Wir stehen klar für eine Politik des gesellschaftlichen Miteinanders.

Es sollen kommunale Gesamtstrategien zur Eingliederung aller Bürger in die Gesellschaft entwickelt werden, die den örtlichen Bedürfnissen angepasst sind, sich stetig entwickeln und bei Bedarf über Generationen hinweg fortschreiben.

Lokale Netzwerke zur Kommunikation und zum kulturellen Austausch sind in jedem Fall zu fördern. Für uns ist die politische Kommune gleichzeitig Koordinatorin und Zentrale jeglicher Integrationsbemühungen und Verantwortliche für Information über und Evaluation dieses Prozesses.

 

Integration und Toleranz in der Arbeitswelt

Die Jungen Liberalen Bayern sprechen sich für eine vollständige Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt aus, sofern ein entsprechender Aufenthaltsstatus und die entsprechenden schulischen und sprachlichen Qualifikationen für den Einstieg in den Arbeitsmarkt vorliegen. Lokal soll dies gefördert und dem Prozess der Integration keine Steine in den Weg gelegt werden. Es soll deklariertes Ziel der Kommune sein, die Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes im Sinne von Freundlichkeit und Umgänglichkeit allen Menschen gegenüber zu schulen, sowie das interkulturelle Verständnis beider Gruppen zu intensivieren.

Es ist zudem Aufgabe unserer bayerischen Kommunen dafür zu sorgen, dass sich die berufliche Integration von Menschen mit Migrationshintergrund im Allgemeinen verbessert. Die Jungen Liberalen lehnen die Vorgabe jeglicher Quoten ab, jedoch sollen Projekte zur Jobvermittlung und Perspektiveneröffnung unterstützt werden. Dies kann beispielsweise in Form von0 beruflicher Beratung passieren. Auch für ein flächendeckendes Angebot an Sprachkursen und Weiterbildungsmöglichkeiten, beispielsweise durch die Volkshochschulen etc., soll gesorgt sein.

 

Integration und Toleranz in allen Phasen des Lebens

Wie bereits im Bereich der Bildungspolitik erwähnt, ist Bildung im liberalen Sinne niemandem vorzuenthalten, egal welcher Herkunft dieser auch sein mag. So sollen in unseren Augen Bildungsangebote für die Geflüchteten in einer Kommune intensiviert und mit denen des Landes bzw. des Bundes vernetzt werden. Mit Aktionen an Schulen kann man auch bei den einheimischen Schülern Bewusstsein und Diskussion bezüglich der Flüchtlingsthematik geschaffen werden. Diese Kampagnen sollen stets im Zeichen der Toleranz, des gegenseitigen Respekts und der Gleichwertigkeit aller Menschen dieser Erde stehen. So kann Kindern und Jugendlichen eine gute Plattform zur Vernetzung geboten und Integration bereits in jungen Jahren unterstützt werden.

Auch im Hinblick auf den interkulturellen Austausch ist eine Beteiligung der Kommunen aus Sicht der Jungen Liberalen unerlässlich. So sind Austauschprogramme durch Städtepartnerschaften stets zu fördern und somit der Kontakt zwischen verschiedenen Kulturen und jeglichen Altersgruppen herzustellen.

 

Integration und Toleranz in Ehrenamt und Engagement

Wir wollen kommunal das bürgerschaftliche Engagement für, von und mit Migranten fördern. Damit können Menschen mit Migrationshintergrund aktiv die Kommune mitgestalten.

Eine für uns logische Konsequenz daraus ist es, ein bundesweites, aktives Wahlrecht für Nicht-EU Bürger auf kommunaler Ebene zu einzuführen. Jeder, der sich bereits seit drei oder mehr Jahren seinen Lebensmittelpunkt in Deutschland hat, soll so an den Entscheidungen, welche sein direktes Umfeld betreffen, mitwirken können.

Auch die bereits genannte Forderung nach einer ehrenamtlichen Karte soll im Bereich der Integration und Toleranz eine Rolle spielen. Zu Integrierende sowie um Integrierung anderer Bemühte können bei entsprechendem Engagement von den Vorteilen einer sogenannten Ehrenamtskarte profitieren. Voraussetzungen für das Erlangen einer solchen Karte sind dabei von den Kommunen festzulegen.

Zuletzt sprechen sich die Jungen Liberalen Bayern für eine flexible Mehrzwecknutzung von Flüchtlingsunterkünften aus, sodass auf potentiellen Leerstand effektiv reagiert werden kann.


 

Gültigkeit: 10 Jahre


Antragsteller: Landesvorstand


 

Demokratische Mitbestimmung stärken – Sichere Briefwahl für alle

Die JuLis Bayern fordern, dass Briefwahlunterlagen wie Einwurfschreiben behandelt werden. Wir wollen die Verfolgbarkeit dieser Sendungen garantiert wissen, damit die demokratische Mitwirkung der Bürger auch bei der Briefwahl in Deutschland gesichert ist. Zudem fordern wir in allen deutschen Kommunen eine Überprüfung der Verwaltungsabläufe bei der Briefwahl.


Gültigkeit: 10 Jahre


Antragsteller: BV Unterfranken


Hinweis: Dieser Antrag wurde das erste Mal im Jahre 2013 beschlossen. Da seine Gültigkeit abgelaufen war, musste er erneut beschlossen werden.

Informationsfreiheitssatzung für alle bayerischen Kommunen

Die Jungen Liberalen Bayern fordern die Pflicht zur Einführung zur Informationsfreiheitssatzung für alle Städte und Gemeinden in Bayern. Sämtliche der Gemeinde bzw. der Stadt vorliegenden Informationen, die nicht schutzwürdig sind, sollen auf Anfrage für alle Bürger frei zugänglich sein. Die Informationsfreiheitssatzung ist unter den Gegebenheiten der Stadt bzw. der Gemeinde entsprechend anzupassen.


Antragsteller: BV Oberbayern

Gültigkeit: 5 Jahre / Hinweis: Die Gültigkeit dieses Antrags wurde vom 106. LaKo in Schweinfurt um weitere 5 Jahre verlängert.