Neue Antworten für die Herausforderungen des Informationszeitalters

Präambel

Die rasante Entwicklung von Hard- und Software sowie die weltweite Vernetzung führen immer öfter zu Spannungen mit bestehenden Gesetzen. Das Mediennutzungsverhalten und die gestiegenen Möglichkeiten der Datenverarbeitung und Datenspeicherung bergen auf der einen Seite enorme Chancen, auf der anderen aber auch Risiken für unsere Gesellschaft, denen liberale Politik Rechnung tragen muss.

 

Strafverfolgung

Bei der Strafverfolgung im Internet hat man es mit unkontrollierbaren Datenströmen zu tun. Kommunikation im Internet darf für den Staat nicht leichter zugänglich sein als in der physischen Welt auch. Rechtsstaatliche Prinzipien, wie etwas das Recht auf Privatsphäre und das Fernmeldegeheimnis müssen im Internet genauso uneingeschränkt gelten, wie in der realen Welt. Wir JuLis Bayern sehen aber auch, dass die bisherigen strafrechtlichen Regelungen nichtmehr ausreichen, um jegliche Form von Computerkriminalität zu bekämpfen, daher müssen sie um neue Regelungen ergänzt werden, die sich insbesondere mit internetspezifischen Tatbeständen befassen.

Gefahrenabwehr und Strafverfolgung

Für die JuLis Bayern hat im Sinne eines liberalen Strafrechts die Abwehr von Gefahren Vorrang vor der notwendigen Strafverfolgung. Abschreckung alleine hilft imKampf gegen Internetstraftaten nicht weiter. Im Gegenteil, die Erfahrung zeigt, dass gerade im Internet die Abschreckungswirkung von Strafandrohungen besonders gering ist. Entsprechend muss es staatlichen Behörden möglich und gestattet sein, Seiten mit kriminellem Inhalt zu löschen und den Inhalt zum Urheber zurück zu verfolgen. Die Überwachung elektronischer Kommunikation dagegen dringt wesentlich tiefer in die Privatsphäre ein. Für den Betreffenden macht es keinen Unterschied, ob ein Brief oder eine E-Mail mitgelesen wird. Dass Letzteres unter Umständen einfacher zugänglich ist, kann kein Grund für einen vertieften Grundrechtseingriff sein. Daher lehnen wir die Überwachung elektronischer Kommunikation ab. Das Gleiche muss für nur eingeschränkt zugängliche Inhalte, zum Beispiel in Foren gelten. Auch imI nternet muss der Einzelne sich seiner Privatsphäre sicher sein können. Es kann nicht sein, dass den staatlichen Organen weitreichendere Kompetenzen als bei Straftaten in der Realwelt eingeräumt werden. Hinsichtlich über das Internet abgewickelter Telfonate (VoIP) lehnen wir die etwa im Koalitionsvertrag der sächsischen Regierung getroffenen Regelungen z.B. zur so genannten Quellen-TKÜ ab. Ein heimliches Eindringen in den Computer des Betroffenen – etwa wie bei der Onlinedurchsuchung – kann durch nichts gerechtfertigt werden.

Prävention

Gerade bei Straftaten im Internet ist Prävention häufig besonders wichtig. Viele dieser Taten beruhen auf krankhaften (Kinderpornographie) oder ideologischen (Extremismus) Motiven. Gerade bei letzterer Gruppe sind Einrichtungen der Jugendhilfe und Bildungseinrichtungen gefragt und notwendig, um damit der Einzelnen gar nicht erst Täter wird. Das gerade in diesem Bereich immer wieder Mittel gekürzt werden, halten die JuLis Bayern für unverantwortlich. Kriminalität ist immer auch ein gesellschaftliches Phänomen, mit dem man sich nicht nur auf einem rechtlichen, sondern auch auf einem politischen Niveau auseinandersetzten darf. Psychologische Betreuungsangebote können krankhaften Menschen helfen und so auch ihre potentiellen Opfer schützen. Die JuLis Bayern fordern daher auch eine breit angelegte Informationskampagne, die über Angebote und Methoden der Betreuung insbesondere von Pädophilen aufklärt.

Löschen statt Sperren

Insbesondere bei der Verfolgung von Kinderpornographie im Internet halten wir Netzsperren nach wie vor mit dem Bürgerrechtskatalog des Grundgesetzes – insbesondere dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung und dem Zensurverbot – für unvereinbar. Auch wegen des großen Leidens, das Kinderpornographie verursacht, glauben wir nicht, dass sich das Thema für unvorbereitete und aktionistische Maßnahmen eignet. Statt auf zu leicht zu umgehende Netzsperren zu setzen, sollte vielmehr versucht werden eine erfolgreiche Ermittlungsarbeit mit auszubauenden therapeutischen und präventiven Maßnahmen zu flankieren. Dazu gehört auch eine deutlich bessere Ausstattung der Ermittlungsbehörden. Die Löschung von einmal ermitteltem kinderpornographischem Material kann das BKA schon heute in Deutschland veranlassen und im Rahmen internationaler Abkommen aus im Ausland anregen bzw. anzeigen. Inhalte im Internet zur sperren, ist weder effektiv – die Sperren können vom findigen Anwender binnen Sekunden umgangen werden – noch politisch verantwortbar, da so der Weg in Richtung Zensur eingeschlagen wird. Die Erfahrung zeigt, dass die Internetprovider bereit und willens sind staatliche Behörden im Kampf gegen Kinderpornographie zu unterstützen. Wir begrüßen daher, dass auch die Bundesregierung diesen Weg einschlägt, lehnen aber die Koalitionsvertrag vorbehaltene Möglichkeit der Rückkehr zu Netzsperren ab.

Extremismusbekämpfung

Insbesondere was die Extremismusbekämpfung angeht, sehen wir dringenden Nachholbedarf. Für politischen wie religiösen Extremismus ist das Internet längst zu einem wesentlichen Medium zum Austausch von Nachrichten, Informationen und strafbarem Material geworden, aber auch zur Koordination. Gerade P2P-Netzwerke und Tauschbörsen spielen daher in der Extremismusbekämpfung eine zentrale Rolle. Allerdings sind entsprechende Materialien häufig auf ausländischen Servern gelagert, wo sie – anders als etwa bei Kinderpornographie – so häufig nicht strafbar sind. Es ist daher umso wichtiger, mit Verweis auf die grundsätzliche Strafbarkeit deutscher Täter unabhängig von der Strafbarkeit der Materialien, mit den entsprechenden Behörden im Ausland in Kooperation zur Bekämpfung dieser Materialien zu treten.

Fair Use-Klauseln statt „Schulhofkriminalisierung“

Der Schaden durch Filesharing steht in keinem Verhältnis zu den Strafen und Ansprüchen der Rechteinhaber, daher setzen wir JuLis uns für eine Reformierung der rechtlichen Bestimmungen weg von einer „Schulhofkriminalisierung“ ein. Vorbild soll dafür das Fair-Use-Copyright-System sein, dass sich in einer Anpassung der Schrankenbestimmungen des deutschen Urheberrechts wieder finden soll. Dazu gehört für die JuLis Bayern vor allem eine offene Generalklausel, die die Verwendung urheberrechtlich geschützter Materialien aus kulturellen, politischen und edukativen Gründen gestattet, solange kein direkter finanzieller Vorteil mit der Nutzung verbunden ist und sie grundsätzlich der Allgemeinheit zur Verfügung steht. Auch unabhängig von einer Fair-Use-Regelung setzten wird uns für ein Urheberrecht ein, dass mit weniger, aber dafür generell gefassteren Bestimmungen zur legalen Verwendung urheberrechtlich geschützten Materials auskommt. Das schafft Transparenz und Rechtssicherheit!

Als vollkommen unverhältnismäßig sehen die JuLis Bayern das gerade von der französischen Regierung immer wieder propagierte so genannte „Three-Strikes-Out“-Modell, bei dem Personen nach dreimaligem Urheberrechtsverstoß im Internet der Internetzugang ohne Warnung gesperrt wird. Wir fordern die FDP in Bayern, im Bund und in Europa auf, bei diesem Thema im Europäischen Parlament und imMinisterrat gegen einen drastischen europaweiten Bürgerrechtseingriff zu votieren. Das Internet ist ein zumindest sozial überlebenswichtiges Medium, dass einem nicht wegen kleinerer Verstöße vorenthalten werden darf!

Kontrolle der staatlichen Behörden/Datenschutzbeauftragte

In einer Demokratie mit Gewaltenteilung und Rechtsweggarantie, müssen repressive Maßnahmen staatlicher Behörden im Internet genauso nachvollziehbar und anfechtbar sein, wie in der Realwelt auch. Eine wichtige Funktion haben dabei die Datenschutzbeauftragen inne. Deshalb fordern die JuLis Bayern:

  • Die interne Kontrolle durch die Datenschutzbeauftragten muss verbessert werden und Verstöße gegen die Richtlinien müssen konsequent geahndet werden.
  • Entsprechend dem bayerischen Regelungen fordern die JuLis Bayern die FDP auf, den Datenschutzbeauftragen des Bundes beim Bundestag anzusiedeln und unter die Aufsicht des Bundestagspräsidenten, statt des Innenministers, zu stellen, um jegliche Form der Beeinflussung dienstrechtlicher Natur durch die Innenminister zu unterbinden.
  • Ebenfalls analog zum bayerischen Modell sollte der Bundesdatenschutzbeauftragte verfassungsrechtlich geregelt werden.
  • Die Möglichkeit der verfahrensrechtlichen Einbindung der Datenschutzbeauftragen, wie sie bereits auf europäischer Ebene existiert sollte in Betracht gezogen werden.
  • Dem Landesbeauftragen für Datenschutz des Freistaates Bayern ist darüber hinaus auch die Kompetenz für Vorgänge im Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetztes zu gewähren.
  • Zusätzlich zu den bisherigen Funktionen sollten die Datenschutzbeauftragten auch zu einer Anlaufstelle für auch anonyme Hinweise aus der Bevölkerung werden. Entsprechende Sach- und Personalmittel sollen zur Verfügung gestellt werden.

 

Urheberrecht und Fragen der Rechtsverfolgung

Vor allem wegen des Auftretens des Internets und der damit verbundenen Demokratisierung von Kultur, Medien und Informationsaustausch, sehen die JuLis Bayern grundsätzlichen Veränderungsbedarf bei urheberrechtlichen Regelungen.

Für zeitgemäße und faire Regeln

  • Auch unabhängig von der begrüßenswerten Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung im Koalitionsvertrag der Bundesregierung bis auf wenige Fälle und der grundsätzlichen Ablehnung durch die JuLis Bayern, ist Vorratsdatenspeicherung kein verhältnismäßiges Instrument zur Verfolgung von Urheberrechtsverstößen. Eine Anwendung muss daher auch unabhängig von der durch das Bundesverfassungsgericht zu bestätigenden grundsätzlichen Legitimität der Vorratsdatenspeicherung ausgeschlossen werden.
  • Die monopolartige Vermittlerfunktion des Rechteverwerters GEMA scheint uns JuLis nicht mehr zeitgemäß. An ihre Stelle soll eine direkte Vermarktung der Künstler oder flexiblere Konkurrenzmodelle treten.
  • Abgaben auf Vervielfältigungsgeräte gehören abgeschafft – entweder es gibt ein Privatkopieverbot oder eine Abgabe, aber eine Abgabe auf etwas Verbotenes schließt sich logisch aus.

 

Creative Commons

Das Internet hat viele neue Wege zur Verbreitung von kulturellen Werken geschaffen. Creative Commons Lizensen bieten eine neue Möglichkeit Bilder, Musik und Videos zu verbreiten. Die JuLis Bayern begrüßen diese neue Entwicklung. Allerdings halten wir an der Idee des schützenswerten Einfalls fest. Liberale setzten auf die Kreativität der Menschen. Kreativität als Leistung ist aber anreizlos, wenn Einfälle nicht geschützt und so wirtschaftlich nutzbar gemacht werden können.

Die Jungen Liberalen Bayern sehen unabhängig davon allerdings trotzdem Veränderungsbedarf:

  • Staatlich geförderte wissenschaftliche Veröffentlichungen sollen unabhängig von der wirtschaftlichen Verwertbarkeit der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden (open access). Von dieser Regel soll nur in begründeten Ausnahmen abgewichen werden können. Dies kommt den Wissenschaftlern entgegen, die so einen besseren Austausch pflegen können, aber auch der breiten Menge, die sich leichter informieren und bilden kann.
  • Wir fordern, dass die Produktionen des öffentlich rechtlichen Rundfunks im Rahmen der Lizenzen verwendeter externer Bestandteile, nach Möglichkeit gemeinfrei veröffentlicht werden, ansonsten unter einer möglichst freien Lizenz, Creative-Commons-Lizenzen eingeschlossen.

 

Jugendmedienschutz/Medienkompetenz

Um Junge Menschen vor den auch negativen Einflüssen neuer Medien zu schützen, sind Verbote für uns kein adäquates Mittel. Im Gegenteil: Aufklärung, Erziehung und die Verantwortung der Eltern für ihre Kinder sind wesentliche Bausteine auf dem Weg zu einer umfassenden Medienkompetenz. Verbote machen Verstöße attraktiv, der kontrollierte Umgang mit neuen Medien eröffnet dagegen für Kinder spannende Möglichkeiten der Freizeitgestaltung und Information. Besonders in der Schule – bereits früh, also auch in Grundschule und Unterstufe – ist es wichtig im Medien Kinder zu einem kritisch distanzierten Umgangmit den Angeboten des Internets anzuleiten. Von gewaltorientierten oder pornographischen Materialien – die im Internet frei verfügbar sind – gehen Gefahren für die Sozialisation von Kindern und Jugendlichen aus. Insofern begrüßen wir den von der CSU-FDP-Regierung in Bayern geplanten „Medienführerschein“. Er allein reicht allerdings nicht aus, um Kindern umfassend die Möglichkeiten, aber auch die Gefahren moderner Kommunikationsmedien zu erläutern.Die Einbindung elektronischer Medien in den Unterricht ist für uns ebenso ein wichtiger Bestandteil des Unterrichts. Häufig stellt sich zudem das Problem, dass Schüler mehr von Internet und Computern wissen, als ihre Lehrer. Es gibt regen Bedarf an Fortbildungsmaßnahmen für Erzieher und Lehrer sowie an Mitteln für die IT-Ausstattung der Schüler. Eine Homepage bearbeiten zu können, gehört heute genauso zu den Soft-Skills wie EDV, Graphikbearbeitung oder etwa das Erstellen digitaler Präsentationen und Fähigkeiten in der Internetrecherche. Es kann nicht sein, dass Internetquellen in jeder zweiten Dissertation auftauchen, aber bei Referaten in der Oberstufe teilweise nicht verwendet werden dürfen. Um Schülern neben den positiven Möglichkeiten des Internets auch in die negativen Gefahren aufzeigen zu können, ist es wichtig, dass diese nicht totgeschwiegen werden. Im Gegenteil, die zum Beispiel projektorientierte Auseinandersetzungmit z.B. extremistischen Materialien muss in die Lehrpläne aufgenommen werden. Es ist besser wenn Schüler sich unter Aufsicht und mit erklärender Begleitung mit solchen Inhalten auseinander setzten müssen, als dass sie den Kontakt im Selbstversuch bekommen. Auch was den Sexualkundeunterricht angeht, sehen wir Nachholbedarf. Es ist praktisch jedem Schüler ab einem gewissen Alter möglich Zugriff auf Pornographie im Internet zu bekommen. Das hat fatale Auswirkungen auf die sexuelle Sozialisierung. Deswegen ist es wichtig, dass der Sexualkundeunterricht auch und besonders für die Verzerrung der sexuellen Wirklichkeit durch Pornographie sensibilisiert und das nicht erst in der Oberstufe, sondern bereits früher.


Gültigkeit: 5 Jahre


Antragsteller: Landesvorstand, LAK Innen und Recht


Die Gültigkeit des Antrags wurde auf dem 98. Landeskongress um 5 Jahre verlängert.


 

Konsequenter Datenschutz in der Europäischen Union

Die Jungen Liberalen setzen sich für eine konsequente Umsetzung des bestehenden gemeinsamen Datenschutzrechts in der Europäischen Union ein und fordern die Abgeordneten der FDP-Fraktion im Europäischen Parlament auf, es zu einem wirksamen Schutzinstrument für die Daten der Bürger und Unternehmen in der EU fortzuentwickeln.
Dabei muss der Grundsatz gelten: Jeder Bürger der Europäischen Union hat das gleiche Recht auf den Schutz der Privatsphäre, gegenüber Unternehmen wie den Institutionen des eigenen sowie anderer Staaten. Die Vorratsdatenspeicherung hat ihren Ursprung in der EU-Richtlinie 2006/24/EG. In der nächsten Legislaturperiode sollen sich die Liberalen auf EU-Ebene noch einmal konzentriert dafür einsetzen, diese Richtlinie abzuschaffen oder zu entschärfen. Die Aufdeckung der Überwachungseinrichtungen und Maßnahmen in der NSA-Affäre (PRISM-Programm) durch die USA und durch das GCHQ (TEMPORA-Programm) Großbritanniens haben gezeigt, dass alle einzelnen europäischen Staaten und die EU als internationaler Akteur bisher keinen ausreichenden Einfluss haben. Die Europäische Union muss sich in den nächsten Jahren intern konsolidieren, um auch in solchen wichtigen Fragen nach außen mit starker, gemeinsamer Stimme zu sprechen. Innerhalb der EU sind die Überwachungsaktivitäten des britischen Geheimdienstes GCHQ nicht nur ein Vertrauensbruch zwischen befreundeten Staaten, sondern bereits ein Bruch mit geltendem EU-Vertragsrecht. Viele Bürger haben daraufhin eine begründete Vertragsverletzungsbeschwerde bei der Europäischen Kommission eingereicht. Es zeigt sich jedoch einmal mehr, dass die Verträge nicht mit ausreichend wirksamen Folgen drohen. Die JuLis setzen sich dafür ein, dass die Europäische Kommission diesen Beschwerden ernsthaft nachgeht und die entsprechenden Konsequenzen durchsetzt. Wenn Datenschutz zu einem Teil der Außenpolitik und der internationalen Beziehungen wird, muss dieser Faktor in Zukunft an wichtiger Stelle in die deutsche und europäische Außenpolitik einbezogen werden. Es ist nicht nur bürgerrechtlich, sondern auch wirtschaftlich entscheidend, ob die Geheimdienste von Staaten wie den USA (NSA und CIA), die ausdrücklich auch den Auftrag zur Wirtschaftsspionage haben, Wirtschaftsgeheimnisse innerhalb der EU und Deutschlands abhören und weitergeben. Dies soll auch eine entscheidende Rolle bei der derzeitigen Verhandlung eines Nordatlantischen Freihandelsabkommens mit den USA spielen. Die grundsätzliche Klärung des Stellenwertes des Datenschutzes in der EU spielt auch bei zukünftigen EU-Erweiterungen, sowie der aktuellen Osterweiterung sowie bei der derzeitigen Erarbeitung eines gemeinsamen europäischen Rechtsrahmens eine entscheidende Rolle. Die EU ist mehr als eine Wirtschaftsunion. Wir setzen uns dafür ein, dass beim nächsten Anlauf für die Schaffung einer gemeinsamen Europäischen Verfassung, wie derzeit mit Art. 7 und 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, diesem Recht ein angemessener Stellenwert eingeräumt wird.


Gültigkeit: 5 Jahre/ Hinweis: Die Gültigkeit dieses Antrags wurde vom 106. LaKo in Schweinfurt um weitere 5 Jahre verlängert.


Antragsteller: Arian Kriesch und weitere

Wirtschaft und Technologie – Bayerns Potential nach der Krise

Präambel

Die derzeitige Finanz- und Wirtschaftskrise stellt finanziell wie wirtschaftlich für den Freistaat Bayern eine Zäsur dar. Statt sich weiterhin lediglich der Schadensbegrenzung und dem Herumdoktern an den kurz- bis mittelfristigen Effekten der Krise zu widmen, halten wir JuLis es gerade in dieser Situation für dringend angebracht, einen Entwurf für eine bayerische Wirtschaftspolitik nach der Krise bereits nun in die politische Diskussion einzubringen.

Jede Krise mag mittelfristig politisch schwer zu vertretende Folgen mit sich bringen. Langfristig birgt sie auch Chancen der Erneuerung. Die Chance zur Marktbereinigung. Die Chance, traditionelle Monopole infrage zu stellen und den staatlichen Rahmen mit all seinen Einschränkungen zu überdenken.

Wir Junge Liberale sehen in den derzeitigen Ereignissen keinen “Offenbarungseid des Kapitalismus”. Wir setzen auf

  • die konsequente Fortentwicklung der sozialen Marktwirtschaft,
  • einen Abbau der staatlichen Gängelung der Wirtschaft,
  • einen soliden und transparenten gesetzlichen Rahmen ohne staatlich garantierte Monopole und
  • die Abgrenzung zu den klientelpolitisch motivierten staatlich selektiv eingreifenden Förderungsinstrumenten der traditionellen bayerischen Wirtschaftspolitik, die zu erneuern die FDP in der bayerischen Staatsregierung den Auftrag der Bürger erhalten hat.

Wir wollen die großartigen Potentiale der schlummernden bayerischen Technologie- und Wissenschaftsbranche mit Ansätzen zur Erleichterung wirtschaftlichen und innovativen Unternehmertums heben helfen und streiten für eine entideologisierte Förderung dieses Motors für die zukünftige Positionierung Bayerns an der Spitze des internationalen Wettbewerbs um die attraktivsten Standorte und die besten Köpfe.

 

Wirtschaftlicher Wettbewerb statt Staatsvorschriften

Bayerische Unternehmen können selbst entscheiden, welche Ladenöffnungszeiten für sie gewinnbringend und sinnvoll sind. Wir fordern die konsequente Aufhebung aller Beschränkungen und der Vielzahl von oft willkürlichen Ausnahmegenehmigungen. Es ist nicht Aufgabe des Staates eine religiös motivierte Beschränkung von Ladenöffnungszeiten oder analog die Vorschrift von Tanzverboten an sogenannten “stillen” Feiertagen festzulegen, erst recht vor dem Hintergrund einer Flexibilisierung der Arbeitswelt und grundlegend unterschiedlichem religiösem, persönlichem und familiären Hintergrund der Bürger. Arbeitsschutzrechtliche Vorschriften sollen dementsprechend angepasst und Maximalarbeitszeiten beibehalten werden. Wir fordern nicht, dass Mitarbeiter 24 Stunden, 7 Tage die Woche Arbeiten sollen, sondern dass sie die bestehenden Arbeitszeiten mit ihrem Arbeitgeber im gesetzlichen Rahmen flexibel gestalten können.

 

Arbeitsgerichte beschleunigen

Arbeitsrechtliche Schutzvorschriften sollen dem Schutz der Arbeitnehmer dienen. Sie verfehlen ihr Ziel, wenn, wie derzeit in Bayern, Arbeitnehmer aufgrund organisatorischer und struktureller Fehler unverhältnismäßig lange auf ihre Prozesse warten müssen und Arbeitgeber aus demselben Grund unkalkulierbare Risiken eingehen müssen. Wir setzen uns dafür ein, den bayerischen Sonderweg aufzugeben: Die Arbeitsgerichte sollen nicht mehr dem Sozial-, sondern wie üblich dem Justizministerium unterstehen. Außerdem sollen diese finanziell und personell angemessen ausgestattet werden, um die Bearbeitungszeit der Fälle rapide zu senken.

 

Umsatzsteuersenkung ohne Ausnahmen

Wir streben als Liberale eine langfristige Vereinheitlichung und Senkung des Umsatzsteuersatzes an. Wir sehen in der heutigen Zeit keine Veranlassung mehr, nach Auswahl des Staates einzelne Produktgruppen mit einem willkürlich anderen Steuersatz zu belegen. Wir halten es für in diesem Kontext am ehrlichsten, keine zwischenzeitigen Forderungen nach der Einführung beliebig motivierter zusätzlicher Ausnahmen aus der Umsatzsteuer zu fordern. Weder für einzelne Branchen, noch für einzelne Regionen. Einmal eingeführte zusätzliche Ausnahmen wurden bisher nie wieder zurückgenommen, die Angleichung ist jedoch unser Ziel. Die Gesamtsenkung eines vereinheitlichten Umsatzsteuersatzes kommt einer Wirtschaftsförderung gleich, Ausnahmen hingegen immer neuen staatlich initialisierten Wettbewerbsverzerrungen.

 

Startups fördern

Unternehmensneugründungen, Startups und Ausgründungen bilden den Jungbrunnen einer sich dynamisch erneuernden Wirtschaftslandschaft. Wir setzen uns für eine konsequente Entbürokratisierung der Hürden und Vereinfachung zur Gründung von neuen Unternehmen ein. Des Weiteren soll verstärkt der Ausbau von Gründerzentren angegangen werden. Die JuLis sehen dabei die Hilfe bei der Überbrückung bürokratischer Hürden als wichtiger an als die finanzielle Unterstützung.

 

Ausstieg aus Agrarsubventionen

Wir fordern den mittelfristigen Ausstieg aus der Agrarsubventionierung in Bayern. Milchkuhprämien und Flächensubventionen stellen nicht die richtigen Schritte auf dem Weg zu einer wettbewerbsfähigen bayerischen Landwirtschaft dar. Dieser Rückzug der staatlichen Förderungen soll schrittweise erfolgen. </p>

 

Generationenverantwortung statt Staatsbetriebe

Staatsverschuldung tilgen

Die Jungen Liberalen Bayern fordern die Priorität für Generationengerechtigkeit und die Wahrung der finanziellen Handlungsfähigkeit des Freistaates Bayern für zukünftige Generationen. Daher setzen wir uns dafür ein, dass ausgeglichene Haushalte sowie der Abbau der bayerischen Staatsverschuldung von bereits derzeit ca. 28 Mrd. Euro das primäre Ziel der bayerischen Haushaltspolitik werden. Damit eine entsprechende Politik umsetzbar wird, setzen wir uns für die Einfügung einer wirksamen Neuverschuldungsbremse in die Bayerische Verfassung ein.

Bayern-LB verkaufen

Erster Schritt soll die Privatisierung der BayernLB zum frühestmöglichen Zeitpunkt, nach Ablauf der Gewährträgerhaftung durch den Freistaat Bayern sein. Bereits zuvor müssen alle nicht elementar notwendigen Geschäftsfelder, Spekulationen und Beteiligungen schrittweise abgestoßen werden, einschließlich des Engagements in der Schweiz. Nächster Schritt ist folglich im Sinne der Subsidiarität die Freigabe für Sparkassenzusammenschlüsse sowie Sparkassenprivatisierungen in denjenigen Kommunen, wo dies lokal entschieden wird. Es ist nicht Aufgabe des Staates, sich als Banker zu betätigen. Die Ergebnisse einer engen Verzahnung von Politik und Finanzwirtschaft lassen sich im Zuge der weltweiten Finanzkrise und deren langfristiger Nachwirkungen eindrucksvoll beobachten.

Glückspiel privatisieren

Wir wollen die Aufgabe der bayerischen Beteiligung an der SKL sowie allen anderen staatlichen Glückspiele und der bayerischen Spielbanken. Bereits die offensive Bewerbung dieser Einrichtungen zeigt die Zweifelhaftigkeit der angeblichen Motivation, der Staat als Betreiber würde andere Ziele als die Gewinnerzielungsabsicht mit dem Betrieb zum Ziel haben. Es ist definitiv nicht Aufgabe des Staates, sich durch Glückspiel und Glückspielmonopol an den Bürgern zu bereichern, zumal der Gewinn durch das Glücksspiel für den bayerischen Staatshaushalt vernachlässigbar ist. Stattdessen fordern wir die konsequente Umsetzung der geltenden und entsprechend angepasster Regelungen zu Schutz von abhängigen Bürgern und zum Angebot von Hilfemaßnahmen durch einen Staat, der hierbei in Zukunft auch keine Interessenskonflikte mit seiner Aufgabe als Sachwalter des Staatshaushaltes mehr haben wird.

Verkauf von Staatsbetrieben

Der Freistaat Bayern hält noch Beteiligungen an mehr als 50 Staatsbetrieben. Staatsbetriebe haben nur dann eine Berechtigung, wenn es sich dabei – wie beim Schienennetz der Bahn – um ein natürliches Monopol handelt und entsprechendes Monopol nicht zur Quersubventionierung anderer Staatsbetriebe missbraucht wird oder wenn sie ein öffentliches Gut bereitstellen.

Deshalb fordern die JuLis Bayern folgende die vollständige bzw. restliche Privatisierung von Staatsbetrieben und Staatsbeteiligungen in folgenden Bereichen:

  • Verkehrseinrichtungen Verkehrsbetriebe wie die bayerische Seenschifffahrt GmbH oder die Kahlgrund-Verkehrs-GmbH.
  • Sonstige Infrastruktureinrichtungen Die GSB – Sonderabfall-Entsorgung Bayern GmbH, die Messe München GmbH, die NürnbergMesse GmbH und die bayerischen Staatsbäder.
  • Industrie und Gewerbeunternehmen Anteile der Eon AG, der Luitpoldhütte AG und der bayerischen Mineral-Industrie AG. Die Weihenstephaner Staatsbrauerei und das staatliche Münchner Hofbräuhaus.
  • Bau-, Siedlungs- und Grundstücksgesellschaften Die Reiter-Stadion München GmbH, die Siedlungswerk Nürnberg GmbH sowie die Weißachau-Grundstücksankaufs- und Verwaltungsgesellschaft mbH aus Kreuth. Außerdem gibt es keine Existenzberechtigung für die Stadibau Gesellschaft für den Staatsbedienstetenwohnungsbau in Bayern mbH.
  • Nicht privatisiert werden sollen Häfen und Flughäfen, Netzbetriebe, Forschungsbetriebe, Kunst- und Medienförderbetriebe, die LfA Landesförderbank, die kfw-Anteile und der staatliche Immobilienverwalter.

 

Technologietransfer statt vergessener Innovationen

Wissensaustausch

Wir halten eine Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und privaten oder staatlichen Forschungseinrichtungen, -instituten sowie Universitäten für einen der Schlüssel zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der bayerischen Hochtechnologiebranche. Der Technologietransfer soll erleichtert werden, bereits erlangte Ergebnisse und Entwicklungen sollen nicht länger brach liegen.

Technologievermarktung

Zunächst setzen wir uns für eine professionalisierte Unterstützung der Hochschulen und Institute bei der Anmeldung und Betreuung von Patenten und Marken ein. Wissenschaftler können einerseits keine Juristen sein, andererseits entgehen dem Staat aufgrund mangelhafter Unterstützung in diesem Bereich langfristig große Geldsummen zur Refinanzierung. Es sollen an den Hochschulen und an Instituten mit Beteiligung des Freistaates entsprechende Ansprechpartner sowie Informationsmöglichkeiten eingerichtet werden, wobei die Details der Umsetzung in deren Eigenverantwortung bleiben, finanzielle Mittel allerdings an das Vorhandensein der Einrichtungen gebunden werden. Die Rechte von Dozenten sowie Forschern und Studenten sollen sich in diesem Rahmen an denen von Angestellten in forschenden Wirtschaftsunternehmen orientieren.

Informationsoffenheit

Gleichzeitig sollen mit Mitteln des Freistaats Bayern unterstützte Forschungsvorhaben im Regelfall nur noch nach dem Open-Access-Prinzip publiziert werden dürfen (konsequent nach dem Vorbild einiger US-amerikanischer Forschungseinrichtungen sowie den unverbindlichen Richtlinien der Berliner Erklärung – DFG, Max-Planck-Gesellschaft, Fraunhofer-Gesellschaft, Hochschulrektorenkonferenz und anderer). Dies Bedeutet für aus bayerischen Steuermitteln finanzierte Forschung, die Ergebnisse werden statt unter extrem teuren, beschränkten und kommerziellen Lizenzen einiger weniger Verlage für jeden Interessierten, einschließlich der bayerischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen vollständig kostenlos zugänglich; die derzeit enorm ansteigenden Kosten für derartige Lizenzen werden transparent in die einzelnen Projekte eingepreist und nicht mehr mehrfach abgeführt und auch nichtstaatliche, nichtuniversitäre Projekte in der freien Wirtschaft erhalten leichter Zugriff auf die Forschungsergebnisse.

Wir streben eine verbesserte Allokation eines Teils der Forschungsmittel im Bereich der Grundlagen- und der angewandten Forschung an. Hierzu soll neben bewährten Mitteln ein Anreiz für wirtschaftliche Investitionen geschaffen werden: Für jeden wirtschaftlich investierten Euro, der in die Finanzierung eines Projektes fließt, das selbst oder dessen Vorgängerprojekt Forschungsförderung nach den Richtlinien des BMBF oder Landesmittel erhielt oder aus Institutsmitteln einer Hochschule oder staatlichen Forschungseinrichtung erhielt, finanziert der Freistaat einen zusätzlichen Euro.

Hochschullehrern soll es im Rahmen der Dienstvorschriften möglich sein, solche Projekte in der Anfangszeit zu begleiten, ohne finanzielle Nachteile zu erleiden.

 

Forschungsfreiheit statt Angstparolen

Ideologiefrei

Wir Junge Liberale halten nichts von einer Ideologisierten Diskussion um Einschränkungen der Forschungsfreiheit in Bayern. Wir erkennen die Notwendigkeit, im demokratischen Meinungsbildungsprozess möglicherweise begründete Befürchtungen der Bevölkerung zu berücksichtigen und sorgfältig damit umzugehen. Allerdings warnen wir eindringlich davor, mit Ängsten der Bürger gezielt politische Propaganda zu betreiben: Beispielsweise eine ideologisch motivierte Kampagne “gentechnikfreies Bayern” lehnen wir entschieden ab. Stattdessen fordern wir für den Freistaat eine Orientierung an den tatsächlich bestehenden Risiken und wissenschaftlichen Studien sowie an den geltenden Zulassungsverfahren und deren Ergebnissen auf Ebene der EU und den Möglichkeiten im Rahmen der Bundesgesetzgebung. Im Rahmen grüner Gentechnik setzen wir uns für eine Freigabe aller natürlich nicht heimischen Pflanzen, vorbehaltlich der ohnehin notwendigen Zulassung nach den europäischen Zulassungsrichtlinien ein. Feldzerstörungen bleiben Sachbeschädigung sowie eventuell Hausfriedensbruch und keine Bagatelldelikte.

Rote Gentechnik

Auch im Bereich der roten Gentechnik sowie der Stammzellenforschung setzen wir Junge Liberale uns für den Einzug eines wissenschaftlich aufgeklärten Realismus ein. Wir fordern die FDP-Landtagsfraktion auf, sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten durch die Beteiligung an der bayerischen Staatsregierung für eine Aufhebung der sogenannten “Stichtagsregelung” im Embryonenschutzgesetz einzusetzen. Gerade Bayern hat mit seiner Forschungsinfrastruktur die Chance, auf diesem vielversprechenden Forschungsgebiet eine international führende Rolle einzunehmen und als Standort attraktiv zu werden.

Unser Kriterium als Liberale muss die ethisch ehrliche Grundentscheidung und Anschließend die Einzelfallentscheidung auf Basis einer Technikfolgenabschätzung mit einer Umwelt- und Gesundheitsverträglichkeitsprüfung sein. Wir liberale sind überzeugte Fortschrittsoptimisten.

Attraktiverer Arbeitsmarkt

Bayern muss im internationalen Wettbewerb die bestehenden Hemmschwellen für die Beschäftigung ausländischer Spitzenkräfte in der Forschung beseitigen. Die derzeitige Situation ist diesbezüglich untragbar. Eine Verbesserung und Vereinfachung der Regelungen für Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse sowie eine Senkung der Schwellen zur Einbürgerung inklusive des vollständigen Verzichts auf Einbürgerungstests und eine Verminderung der Bürokratie sowie der Kriterien für die Einstellung an staatlichen Forschungsinstituten und Hochschulen sind dringend notwendig.

Mobilität

Auch die personelle Mobilität von in Bayern tätigen Wissenschaftlern und Dozenten muss gefördert werden. Wir setzen uns dafür ein, dass Bayern Vorreiter bei der Flexibilität bezüglich der Altersvorsorge von Wissenschaftlern wird; ein entscheidender Faktor für die Konkurrenzfähigkeit im internationalen Vergleich. Bereits vor der von uns angestrebten Umstellung von verbeamteten auf angestellte Hochschuldozenten sollen die Pensionsansprüche schrittweise in eine private Altersvorsorge umgebaut werden, die dann auch bei einer üblicherweise international kombinierten Arbeitsbiographie nicht verloren gehen

 

Bayern im Zentrum Europas statt Protektionismus

Infrastruktur

Wir halten die Aufrechterhaltung und den Ausbau der Verkehrs- und Versorgungsinfrastruktur grundsätzlich für eine Aufgabe, die im Wettbewerb der Standorte ein Kerninteresse des Staates darstellt. Dies bedeutet nicht, dass im Zweifelsfall privaten Betreibern vor staatlichen Betreibern von Schienen- oder Straßen- sowie Energieversorgungs- und Entsorgungsinfrastruktur kein Vorzug gegeben wird. Insbesondere halten wir allerdings die Entscheidung von Zusammenschlüssen von Kommunen, im Sinne der Standortpolitik Investitionen in die Breitbandinfrastruktur vorzunehmen für legitim.

Breitbandversorgung

Wir lehnen hingegen eine, mit einem Monopolprivileg verknüpfte staatliche Vergabe eines Grundversorgungsauftrages für die Breitbandinfrastruktur aus strukturellen Erwägungen ab. Weder ist in diesem Bereich auf diese Weise eine Anpassung an den jeweils aktuellen Stand der Technik zu garantieren (ADSL gilt technologisch schon in wenigen Jahren unter Umständen als völlig veraltet), noch sind der damit verbundene, langfristige Verzicht auf einen Wettbewerb und die stattdessen zementierte Marktmacht eines einzelnen Monopolisten marktförderlich. Stattdessen sollen Anreize geschaffen werden, die von der EU im Rahmen der Breitbandinitiative zur Verfügung gestellten Mittel auf kommunaler Ebene und in möglichst breit angelegten Kooperationen unter Kommunen sinnvoll zu investieren.

Weiterhin bleibt unstreitig, dass der Zugang zum Internet als ein Gut anzusehen ist.

Auf Grundlage des Subsidiaritätsprinzips liegt es im Entscheidungsspielraum höherer Ebenen im Rahmen ihrer strukturpolitischen Förderprogramme, wirtschaftsschwache Regionen und insbesondere deren Gemeinden zu unterstützen.

 

Mehr Wettbewerb und Chancengleichheit

Bayern als Transitland inmitten der EU

Seit dem Fall des Eisernen Vorhangs und mittlerweile der fortgeschrittenen EU-Osterweiterung befindet sich der Freistaat Bayern nicht mehr in der altgewohnten Zonenrandlage, sondern wird in wachsendem Maße zu einem Transitland im Zentrum Europas. Neben dem schonenden Donauausbau muss insbesondere die Fernverkehrsinfrastruktur und eine verbesserte Verkehrsanbindung zu den östlichen Nachbarstaaten dieser Entwicklung im Sinne eines bayerischen Strukturwandels Rechnung tragen.


Antragsteller: Landesvorstand

Gültigkeit: 5 Jahre / Hinweis: Die Gültigkeit dieses Antrags wurde vom 106. LaKo in Schweinfurt um weitere 5 Jahre verlängert.