Zwei Räder und eine Tonne weniger – trotzdem gleich?

Die Jungen Liberalen Bayern fordern, dass für E-Scooter (u. ä.) nicht mehr dieselben Alkohol-Promillegrenzen gelten, wie für andere Kraftfahrzeuge in Deutschland, sondern auf diese die gleichen Regelungen Anwendung finden, wie auf Fahrräder und
Pedelecs. Derzeit wird bereits das Fahren dieser Scooter ab einem Alkoholwert von 0,5 Promille als Ordnungswidrigkeit geahndet und mit 500 bis 1.000€ Bußgeld belegt. In Deutschland dürfen E-Scooter maximal 20 km/h schnell fahren und unterliegen weder einer Helm- oder Führerscheinpflicht. Sowohl rechtlich als auch leistungsbezogen ähneln E-Scooter dementsprechend hier ihren zweirädrigen Kollegen. Die aktuelle Regelung stellt eine nicht nachvollziehbare Pönalisierung der Mikro-Mobilität dar und sollte daher schleunigst angepasst werden.

Im gleichen Sinne fordern wir auch eine Anhebung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit für E-Scooter auf 25 km/h.

Des Weiteren unterstützen wir die für Fahrradfahrer geltenden Regelungen bezüglich relativer Fahruntüchtigkeit auch für Nutzer von E-Scootern. Dabei können Fahrer, die trotz rechtszulässigem Promillewert alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigen
(z.B. Schlangenlinien fahren), trotzdem belangt werden.

Antragsteller: JuLis Unterfranken, Yannik Mohren, Dominic Hartlieb, Anton Hackel, Alexandra Siebenbürger, Julian Dalberg, Kai Fackler

Gültigkeit: 5 Jahre

Bahnstrategie für Bayern und Deutschland

Das Deutsche Schienennetz krankt nicht nur an jahrelanger Unterfinanzierung. Wir schaffen es weder auf der kommunalen oder regionalen Ebene, die bestehenden Fördertöpfe sinnvoll aufeinander abzustimmen, noch auf transnationaler Ebene, sinnvoll mit unseren europäischen Nachbarn den Güterverkehr zu regeln. Die bestehenden Baumaßnahmen sind nicht immer aufeinander abgestimmt und passen meist auch nicht zum modernen Standard der Schienennetze unserer Nachbarländer. Wir hinken unseren Nachbarn und Partnern innerhalb der europäischen Union in wichtigen Projekten um ein Jahrzehnt hinterher.
Um eine verlässliche Schieneninfrastruktur zu schaffen, fordern wir daher:
– Einen Strategieentwurf für das gesamte bayerische Schienennetz. Wie bereits in BaWü geschehen, wollen wir hier auch flächendeckend die Kosten-Nutzen-Berechnung durchführen, damit zu jedem Streckenabschnitt eine vorläufige Zielüberlegung existiere, ob hier Ausbau, Rückbau oder Reaktivierung geplant ist.
– Das Zugsicherungssystem ETCS wollen wir im Gesamtnetz installieren. Beim Strecken mit zulässiger Geschwindigkeit von 200 km/h und mehr soll mindestens ETCS Level 2 verbaut werden. Dabei ist auf ausreichend Zeit für die gebotene Qualität und entsprechende Fortbildungen sowie die Neubeschaffung und Umrüstung der Fahrzeuge zu achten. Weiterhin soll zumindest mittelfristig weiterhin die punktförmige Zugbeeinflussung (PZB) installiert und im Betrieb bleiben, um als Rückfallebene bei
technischen Ausfällen dienen zu können.
– Bei eingleisigen Strecken muss mindestens alle 15 Kilometer ein Ausweichgleis bestehen.
– Sämtliche Grenzübergänge wollen wir schnellstmöglich elektrifizieren, wo es möglich ist. Dabei bleiben wir für andere erneuerbaren Technologien offen.
– Die Strecke von München über Memmingen nach Lindau zweigleisig auszubauen.
– Alle Hauptbahnen ohne Oberleitung zu elektrifizieren, bei Nebenbahnen kann im Sinne der Wirtschaftlichkeit gegebenenfalls auch auf andere lokal emissionsfreie Konzepte wie Wasserstoff- oder Batteriezüge gesetzt werden.
– Eine schnellstmögliche Reaktivierung, wenn nach den neueren Kriterien ein positives Kosten-Nutzen-Verhältnis aufgewiesen wird.
– Projekt Regio-Ausbau-Regensburg beschleunigen und umsetzen.

Antragssteller: JuLis Schwaben

Gültigkeit: 5 Jahre

Gleichberechtigung gilt auch bei Dummies – Crashtest- Richtlinien verschärfen

Die Jungen Liberalen Bayern fordern die Bundesregierung auf, sich bei der UNECE für eine Verscharfung der Richtlinien fur Crashtests bei der Neuzulassung von PKWs einzusetzen. Bisher finden bei Crashtests fast ausschließlich dem mannlichen Korper nachempfundene Dummies Anwendung. Daraus resultiert, dass die Frau aufgrund ihrer unterschiedlichen Anatomie im Vergleich zum Mann in Erprobung der Sicherheit schlechter gestellt ist und somit eine erhöhte Unfallgefahr besteht. Wir empfinden diese Situation als unhaltbar, da ausreichend Alternativen auf dem Markt verfügbar sind und diese Diskrepanz vermeidbar wäre. 

 Antragssteller: LAK Gesellschaft, Geld & Leistung

Gültigkeit: 5 Jahre

Mittelspurschleicher bestrafen – Stauursachen bekämpfen

Entgegen der weit verbreiteten Meinung vieler Autofahrer gibt es auf deutschen Autobahnen keine eigenen Fahrstreifen für den Güterverkehr – Alle vorhandenen Fahrstreifen sollen auch von allen Verkehrsteilnehmern genutzt werden. Die Benutzung dieser werden in der Straßenverkehrsordnung klar geregelt: Wer nicht überholt, hat auf dem äußerst rechten Fahrstreifen zu fahren. Doch in der Realität findet die Umsetzung dieser Regel selten statt. Oft findet man Verkehrsteilnehmer, welche auf den mittleren oder sogar linken Fahrstreifen mit nur mäßiger Geschwindigkeit fahren und damit das Weiterfahren anderer behindern. Dadurch kommt es immer wieder zu stockendem Verkehr und im schlimmsten Fall sogar zu Unfällen. Zwar ist das nicht einhalten des Rechtsfahrgebots eine Ordnungswidrigkeit, wird aber maximal mit einer Verwarnung geahndet. Dabei provozieren die Mittelspurschleicher durch ihr Verhalten gefährliche Verkehrsmanöver von den anderen Verkehrsteilnehmern, wie zu dichtes Auffahren und Nötigung. 

Manche Kraftfahrer lassen sich dabei zum rechts überholen verleiten, was allerdings zu empfindlichen Strafen führen kann. Ein Verstoß gegen das Rechtsüberholverbot kann einem Bußgeld von 100€ und einem Punkt in Flensburg belegt werden. Hierbei stehen die Strafen für den auslösenden Mittel- oder Linksspurschleicher in keinem Verhältnis zu der Strafe die einem darauf reagierenden rechts überholenden drohen.  

Wir fordern ein Ende der Verharmlosung des Mittel- und Linksspurschleichens und die Aufnahme des Tatbestands des Mittelspurschleichens in den Bußgeldkatalog. Dabei soll dieser genauso wie bei anderen Arten der Missachtung des Rechtsfahrgebots mit einer Geldbuße i.H.v. 120€ und ein Punkt in Flensburg geahndet werden.  

Bei der Ausarbeitung der konkreten Formulierung im Bußgeldkatalog soll in Zusammenarbeit mit Experten eine Konkretisierung des Begriffs Mittelspurschleichen erarbeitet werden.  

Gültigkeit: 5 Jahre

Antragssteller: Marcus Moga

Ein Leben ohne Barriere – Reform des Art. 48, II, III BayBO

Ein inklusives Leben ist Ziel der liberalen Idee. Jedoch stehen einem inklusiven 
Leben im öffentlichen Raum vor allem in beruflicher als auch schulischer Natur auch 
heute noch oft bauliche Barrieren im Wege. Bauten sind immer auch ein Ausdruck einer 
Gesellschaft. Besonders im Zuge des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG bzw. des Art. 118a BV 
muss hier nachgebessert werden. 
Wir fordern daher: 
Alle öffentlich zugänglichen oder öffentlich genutzten Errichtungen, Änderungen oder 
Nutzungsänderungen des Freistaats Bayern sollen durchgängig barrierefrei gebaut 
werden. Daher wollen wir konkret eine Reformierung des Art. 48 II, III BayBO. Alle 
öffentlich zugänglichen oder öffentlich genutzten Neubauten sollen zukünftig den 
Vorschriften zur Barrierefreiheit aus Art. 48 III BayBO (in allen der 
zweckentsprechenden Nutzung 
dienenden Teilen) unterliegen. Die Regelung, dass nur Bereiche des Benutzer- und 
Besucherverkehrs in den Regelbeispielen des Art. 48 II S. 2 BayBO barrierefrei sein 
müssen, soll abgeschafft werden. Dass Menschen mit Behinderung öffentliche Gebäude 
nur als Besucher nutzen, ist ein veraltetes Weltbild. Vielmehr gilt es durch die 
BayBO auch klarzustellen, dass Menschen mit Behinderung ein inkludierter Teil unserer 
Gesellschaft sein sollen und sind. 
Dadurch soll vor allem Menschen mit Behinderung sowohl in beruflicher Hinsicht das 
Arbeitsleben und Bildungsleben erleichtert als auch in privater Hinsicht 
Freizeitaktivitäten wie ein Besuch von Sportanlagen oder Freibädern ermöglicht 
werden. Auch das Leben von Kindern und älteren Menschen wird mit einer durchgängigen 
Barrierefreiheit des öffentlichen Raumes erleichtert.

Gültigkeit: 5 Jahre

Einseitige Förderung von Antriebsformen in Kommunen beenden

Seitens der EU keine Technologie bevorzugen   

Die Jungen Liberalen Bayern rufen die Europäische Union dazu auf, vom  
Plan, künftig nur noch die Anschaffung abgasfreier Busse bei den Stadtwerken  
der Mitgliedstaaten zu fördern, Abstand zu nehmen.   

Bereits jetzt setzen viele Kommunen auf wenigstens CO2-neutrale Alternativen  
zu den herkömmlichen Dieselbussen. Mit der aktuell geltenden Förderung wird  
dieser derzeit effizientesten Alternative und anderen möglichen CO2-neutralen  
Alternativen vorschnell der Garaus gemacht.   

Subventionen gänzlich aufgeben   

Nach der Entscheidung der EU werden nur noch Elektrobusse gefördert. Da- 
durch müssen die Stadtwerke der Kommunen innerhalb der gesamten Union  
spürbare Nachteile erwarten, wenn diese weiterhin beispielsweise Gas-Busse an- 
schaffen würden.   

Diese Subventionierung der kommunalen Stadtwerke bei der Anschaffung neuer Fahrzeuge lehnen wir gänzlich ab und fordern deren sofortige Beendigung. Sollte die EU die Subventionierung dennoch fortsetzen, fordern wir hilfsweise die Subvention auf alle Antriebstechnologien mit denen gegenüber Diesel signifikante CO2 Ersparnisse möglich sind (Gas, Wasserstoff etc.) auszuweiten.  

Antragssteller: JuLis Schwaben

Gültigkeit: 5 Jahre

Safety first ab 75 – die Rückmeldefahrt!

Wir, die Jungen Liberalen Bayern, fordern einen verpflichtenden „Fahrtest“ – eine
Rückmeldefahrt – für Senioren ab dem Renteneintrittsalter. Aufgebaut sein sollte er wie folgt:
Innerhalb des ersten Jahres nach dem Erreichen des Renteneintrittsalters, muss bei
einem staatlich anerkannten Fahrprüfer eine Fahrstunde abgelegt werden. Es sollen grundlegende
Eigenschaften wie Reaktion und Einschätzung von Verkehrssituationen in der Fahrstunde
gefordert werden. Anschließend findet ein Gespräch unter vier Augen statt. Der
Ausgang des Tests bleibt vertraulich. Dem Senioren sollen die Fehler als Hinweise
aufgezeigt werden. Zum Beispiel, nicht nachts fahren, nur Wege die er kennt etc. Die
Fahrt darf nicht zum Führerscheinverlust führen sondern ist nach dem
Präventionsprinzip gestaltet. Das Ganze ist also kein echter Test sondern eine
Rückmeldefahrt für die Senioren welcher die Eigenverantwortung anspricht.

 Diese Rückmeldefahrten müssen alle fünf Jahre wiederholt werden.

Antragssteller: Simon Roloff

Gültigkeit: 5 Jahre

Den Traum vom Eigenheim verwirklichen – Grundeigentümer wieder zu Bauherren machen!

Eigentum ist basale Grundlage für die Selbstverwirklichung des Einzelnen. Das eigene
Haus stellt den privaten Rückzugsort schlechthin dar, welcher grundsätzlich
unabhängig von Dritten und auch im Alter besteht. Nun wird diese
Freiheitsverwirklichung durch Bürokratie und Kostentreiber „Staat“ massiv behindert.
Lange Verfahrensdauern und unzählige einzuhaltende Bauvorschriften stellen eine
zeitliche und finanzielle Belastung für den Einzelnen dar. Insbesondere Familien
können sich den Traum vom Eigenheim oftmals nicht erfüllen. Ziel muss es sein den
Bauherrn in eine stärkere, dem Eigentumsrecht angemessenere, Position zu versetzen.
Dies ermöglicht dem Einzelnen die Schaffung einer sicheren Lebensgrundlage für das
Alter. Gleichzeitig muss es Familien möglich sein, sich ein freies, selbstbestimmtes
Wohnen, in welcher Kinder frei von Kündigungen und anderen Unannehmlichkeiten
aufwachsen können, finanzieren zu können.

 Deshalb fordern die Jungen Liberalen Bayern, dass der „Bundesbauminister“und die
jeweiligen Landesminister ernsthaft prüfen lassen, ob und welche Vorschriften massiv
Kosten für Bauvorhaben produzieren und inwiefern man diese Vorschriften abschwächen
oder streichen kann und dies dann gegebenenfalls umsetzen. Dabei ist insbesondere
ein Augenmerk auf Vorschriften zu legen, welche einen hohen, zeitlichen Prüfaufwand
hervorrufen.

 Weiter fordern die Jungen Liberalen Bayern eine Änderung von Art. 68 Abs. 2
BayBO. Die Genehmigungsfiktion soll auf alle Verfahren im sogenannten „vereinfachten
Baugenehmigungsverfahren“ nach Art. 59 BayBO Anwendung finden.
Zusätzlich soll im Falle einer ungerechtfertigten Fristverlängerung dem Bauherrn ein
Anspruch auf billige Entschädigung in Geld zur Seite gestellt werden. Dieser könnte
wie § 198 Abs. 2 GVG (Entschädigung für unangemessen lange Gerichtsverfahren)
ausgestaltet werden.

Antragssteller: JuLis Unterfranken, Yannik Mohren

Gültigkeit: 5 Jahre

Semesterticket Bayern

Die Jungen Liberalen Bayern sprechen sich dafür aus, ein Azubi- und
Semesterticket im bayerischen Nahverkehr einzuführen!

1. Auszubildender wie Student

Jedem Berechtigten ist der Kauf des Semestertickets selbst
überlassen; dieses soll nicht verpflichtend sein.

 

Antragsteller: Junge Liberale Niederbayern

Gültigkeit: 5 Jahre

Landtagswahlprogramm – Teil I

I. Mobilität und (digitale) Infrastruktur

Die Entfaltung des Individuums steht im Zentrum freiheitlicher Politik. Dies gilt in besonderem Maße auch für die räumliche Mobilität des Einzelnen, den Zugang zu öffentlicher Infrastruktur sowie die Einbindung in die Digitalisierung unseres gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens. Das Flächenland Bayern hat hier noch
ein beachtliches Entwicklungs- und Verbesserungspotenzial, das wir Junge Liberale Bayern realisieren möchten. Maxime unseres Handelns muss eine Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Stadt und Land sein. Individuelle Mobilität und Infrastrukturanbindung der bayerischen Bürgerinnen und Bürger darf nicht davon
abhängen, ob sie im Ballungsraum München oder im dünn besiedelten ländlichen Raum
wohnen.

 Konkret fordern wir:

 a. Zum Individualverkehr und Straßennetz:

  •  Eine vernünftige und nachhaltige Investitionsstrategie für das bayerische Straßennetz. Die bereits in der Vergangenheit vorgekommene Verschleppung von Instandhaltungsmaßnahmen führt zu kostenintensiveren Reparaturen und verhindert eine nachhaltige Bewirtschaftung. Deshalb müssen unabhängig von der Baulastträgerschaft alle Straßen im Freistaat dauerhaft in Stand gehalten und bei Bedarf ausgebaut werden.
  •  Die Planungshoheit in der kommunalen Selbstverwaltung zu reformieren, sodass Planungsrechte bei Großvorhaben auch auf Planungsregionen übergehen können, da Planungsvorhaben aus einem Guß gerade in Metropolregionen unverzichtbar sind. So beugen wir der Blockade langfristig notwendiger Infrastrukturprojekte vor.
  •  Einen zügigen und flächendeckenden Einsatz intelligenter und adaptiver Verkehrsflusssysteme. Auf Autobahnen, Bundesstraßen und auf staubelasteten innerstädtischen und stadtnahen Straßen sollen dazu zentral steuerbare Verkehrsleitsysteme (VLS) mit Kameras und LED-Anzeigen für adaptive Geschwindigkeitsbegrenzungen, Warnungen, Verkehrsverbote und Spuröffnungen/-schließungen zügig ausgebaut werden, um kurzfristig Staubildung sowie Emissions- und Schadstoffausstoß zu minimieren. Grundsätzliche Tempolimits – auch aus Lärmschutzgründen – lehnen wir ab, vielmehr sollen sich Tempobeschränkungen flexibel am tatsächlichen Verkehr sowie an Unfallschwerpunkten orientieren.
  • Konzepte, welche die Baustellendauer reduzieren (3- Schicht-Betrieb,
     Wanderbaustellen). So reduzieren wir die Stau- und Unfallgefahr.
  • Den Ausbau von kostenfreien und kostenreduzierten P+R-Anlagen im Randbereich der bayerischen Großstädte sowie den Einsatz von Parkleitsystemen, damit der innerstädtische Verkehr entlastet wird, Emissionen reduziert werden und der ländliche Raum besser an die urbanen Zentren angebunden wird.
  • Die Einführung von zusätzlichen Countdown-Anzeigen in den
    bayerischen Großstädten zu Hauptverkehrszeiten bei Ampeln mit einer Rotphase ab
    einer Dauer von 30 Sekunden.
  • Die Förderung des flächendeckenden Ausbaus von Schnellladesäulen sowie
    interoperable Bezahlstrukturen, um die Konkurrenzfähigkeit von E-Fahrzeugen
    insbesondere im Langstreckenbereich zu sichern. Bis Ende 2025 sollen in Bayern 2500 neue Schnellladesäulen sowie 5000 Normalladepunkte in einem schnellen und unbürokratischen Prozess entstehen. Sollte die Zielerreichung ohne staatliches Handeln nicht absehbar sein, soll der Ausbau an Staatsstraßen, wichtigen Verkehrsknoten sowie in Dorf- und Stadtzentren an die Stadtwerke und Kommunen übertragen werden, die Kosten dafür trägt im Sinne des Konnexitätsprinzips der Freistaat.
  • Faire Marktbedingungen für neue, mit dem konventionellen Taxi konkurrierende,
    Personenbeförderungsdienste und den Car- und Ridesharingmarkt. Staatliche
    Markthindernisse in diesem Bereich lehnen wir strikt ab. Insbesondere im
    ländlichen Raum können diese Angebote eine echte Alternative zum Privat-PKW
    darstellen. Hierzu möchten wir insbesondere die Servicegebieterweiterung der
    Anbieter in Randbezirke und ländliche Gebiete unterstützen, sowie Ortskenntnisnachweise, Farbvorschriften, planwirtschaftliche Preisvorgaben für Taxen, sowie die Strecken- und Fahrzeithürden für Fernbusse abschaffen.
  • Eine verstärkte Förderung von Pilotprojekten und Forschungsvorhaben im Bereich
    innovativer städtischer Mobilitätskonzepte. Dabei haben wir insbesondere die
    Entwicklung von Leitsystemen für den urbanen Flugverkehr für beispielsweise
    Flugtaxen im Blick. Schon jetzt sollen entsprechende Landeplätze an Mobilitätsknotenpunkten vorausschauend mitgedacht und bei Bauvorhaben eingeplant werden.

 b. Zum Nahverkehr:

  • Sinnvolle sowie umsetzbare Taktverdichtungen und Kapazitätserweiterungen, da
    der ÖPNV einen essentiellen Pfeiler der individuellen Mobilität darstellt.
     Insbesondere in strukturschwachen Regionen und Gemeinden gestaltet sich jedoch
     ein wirtschaftlich-sinnvolles Betreiben eines ÖPNV als schwierig, weil bspw.ein
     enges Busnetz nicht finanzierbar ist. Basierend auf Bedarfsanalysen sollen vor
     Ort daher flexibel-adaptierte Buslinienkonzepte erarbeitet werden, welche
     aufeinander abgestimmt werden sollen. Der Freistaat soll zusätzlich darauf
     hinwirken, dass die gemeinde- und landkreisübergreifende Zusammenarbeit gezielt
     gestärkt wird, um kreative Konzepte der Personenbeförderung – bspw. mittels
     Rufbussen, gemeindeinternen Fahrgemeinschaften, autonomen Fahrsystemen sowie
     finanzierbaren Taxi- oder alternativen Online- Fahrdienstvermittler-Systemen,
     umzusetzen. Das Konzept des Bürgerbusvereins wollen wir finanziell und rechtlich
     fördern. Das Land soll Fördertöpfe an die Kommunen und Landkreise bereitstellen,
     damit diese ein dichteres ÖPNV-Netz, welches nach Möglichkeit mit alternativen
     Antrieben betrieben wird, aufstellen können. Insbesondere soll dabei darauf
     geachtet werden, dass Bus- und Bahnlinien aufeinander abgestimmt sind.
  • Die flächendeckende barrierefreie Ausgestaltung der ÖPNV-Infrastruktur sowie die
     Beschaffung behinderten- und altersgerechter Fahrzeuge. Individuelle Mobilität
     muss gerade auch die besonderen Bedürfnisse einzelner Personengruppen in den
     Fokus nehmen.
  • Das ÖPNV-Tarifsystem grundlegend zu reformieren. Statt starrer Preisstrukturen
     mit Ringen und Zonen sollen Fahrpreise gestaffelt nach Entfernung (Luftlinie
     zwischen Start und Ziel) berechnet werden, damit die Nutzung des Öffentlichen
     Nahverkehrs kostengünstig und unkompliziert möglich ist. Wir fordern zudem die
     Schulwegkostenfreiheit für alle Schülerinnen und Schüler bis einschließlich der
     13. Jahrgangsstufe sowie ein bayernweites 365€-Ticket für Schüler, Studenten,
     Azubis und Freiwilligendienstleistende.
  • Fahrradstraßen und Radverkehrswege auszubauen, zu befestigen und an sinnvollen
     Stellen für eine umweltverträgliche Beleuchtung zu sorgen, Lücken im Wegenetz zu
     schließen, für mehr – insbesondere überdachte – Parkmöglichkeiten an ÖPNV-
     Anschlüssen zu sorgen und die witterungsunabhängige Nutzung durch eine schnelle
     Räumung von Laub und Schnee sicherzustellen. Der Fahrradverkehr muss in Bayern
     zu einer echten Alternative werden. Dabei streben wir einen möglichst
     ausgewogenen Kompromiss zwischen den Bedürfnissen der Radfahrer und denen des
     motorisierten Verkehrsflusses beim Bau neuer Radwege an. Um den PKW-starken
     Verkehr innerhalb der Städte möglichst effizient und unter Berücksichtigung
     ökologischer Aspekte zu entlasten, sollte der Freistaat Bayern Bike-Sharing-
     Systeme dadurch stärken, indem die Infrastruktur dafür geschaffen und
     unterstützt wird – etwa hinsichtlich der Menge der „Bike-Sharing – Stationen“.
     Hierzu möchten wir insbesondere die Servicegebieterweiterung der Anbieter in
     Randbezirke und ländliche Gebiete unterstützen. Selbiges gilt für
     Sharingangebote im Bereich der E-Scooter. Eine Einschränkung des Free Floating
     Ansatzes oder gar ein Verbot von E-Scootern lehnen wir aber ab.

 c. Zum Schienenverkehr:

  •  Die Einführung des europäischen Zugsicherungssystems ETCS, welches die
    Schienenkapazität signifikant erhöht, sowie die Elektrifizierung der Strecken
     müssen in Bayern beschleunigt werden. Wo nicht sinnvoll oder möglich setzen wir
     auf den Einsatz von alternativ angetriebenen Zügen. Einspurige Trassen müssen
     zweigleisig ausgebaut werden und Ausweichrouten sind auf wichtigen Strecken
     stets sicherzustellen. Dabei soll insbesondere die Reaktivierung von ehemaligen Bahnstrecken geprüft werden, wo Gleis- und Bahninfrastrukturanlagen
     noch vorhanden sind. Langfristiges Ziel muss die mehrheitliche Verlagerung des
     Güterverkehrs auf die Schiene sein- Zielmarke des Anteils der Schiene im
     Güterverkehrsmix bis 2030 sind 30 Prozent -, um einerseits Emissionen
     einzusparen, als auch die Straßen zu entlasten und die Stau- und Unfallgefahr zu
     reduzieren. Dazu ist beim Neubau eine Trennung von Güter- und
     Personenverkehrsstrecken anzustreben. Leblose, ungenutzte Bahnhöfe, insbesondere
     in den ländlichen Räumen möchten wir wieder mit Leben füllen. So sollen die
     Räumlichkeiten von Firmen und Vereinen genutzt werden können.

 d. Zum Luftverkehr:

  • Um den Luftverkehr der Zukunft bewältigen zu können, befürworten wir den Bau der dritten Start- und Landebahn am Münchner Flughafen. Neben Express S-Bahnen zum Airport wollen wir eine Expressstrecke vom Autobahndreieck Feldmoching entlang der A92 bis kurz vor die Ausfahrt Freising Süd bauen.

 e. Zur digitalen Infrastruktur:

  • Den Digital-Turbo zu zünden. Wir wollen eine flächendeckende
    Versorgung mit Glasfaser (FTTH) und 5G. Der eigenwirtschaftliche Ausbau hat für
    uns hierbei Vorrang, dazu soll sich der Freistaat für den Einsatz von Potenzialanalysen einsetzen. Bei öffentlicher Vollfinanzierung soll das Betreibermodell Vorzug erhalten.  Die Beschleunigung des Netzausbaus möchten wir prioritär dort vorantreiben, wo die bisherige digitale Anbindung das regionale wirtschaftliche Vorankommen hemmt und blinde Flecken bestehen.  Zur Beschleunigung zählen für uns auch schlanke Antrags- und Genehmigungsverfahren, die schnelle Normierung alternativer Verlegeverfahren und der Aufbau eines Gigabit-Grundbuchs. Dafür soll sich die Landesregierung auch auf Bundesebene einsetzen. Wir stehen hinter der Verpflichtung der TKMV, die eine Mindestversorgung der Haushalte sicherstellt. Bayern soll zum Anreiz von FTTH und Inhouseverkabelung ein eigenes Voucherprogramm auf die Beine stellen. Räume mit besonderem digitalem Handlungsbedarf wollen wir gezielt fördern und in ihrer digitalen Entwicklung engmaschig begleiten. Öffentliches WLAN und USB-Ladestationen – insbesondere im ÖPNV sowie an Nahverkehrs-Haltestellen – möchten wir – bspw. mit einer Ausweitung der finanziellen Mittel für das „BayernWLAN“ – zügig vorantreiben.

II. Energie und Nachhaltigkeit

Wir wollen unsere Erde besser an unsere Nachkommen übergeben, als wir diese übernommen haben. Das gebietet die Verantwortung vor Natur und Bürger. Klimaerwärmung und Naturzerstörung durch den Menschen und daraus resultierende Umweltprobleme machen jedoch nicht vor den Grenzen der EU-Mitgliedsstaaten Halt. Diese Herausforderungen sind grenzübergreifend und können in unseren Augen deswegen auch nur grenzüberschreitend gelöst werden. Die Energieversorgung in Bayern muss sich dabei an den ökonomischen, ökologischen und sozialen Bedürfnissen orientieren. In diesem Sinne verfolgen die Jungen Liberalen Bayern das Ziel einer Energiewende, die Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit miteinander vereint.

Konkret fordern wir:

  a. Den Ausbau der Erneuerbaren Energien voranzubringen:

  • Eine sichere, kosteneffiziente und umweltfreundliche Energieversorgung ist essenziell für den Industriestandort Bayern. Hierfür muss der Ausbau einer funktionierenden Infrastruktur oberstes Ziel in den kommenden Jahren sein. Wir Junge Liberale Bayern fordern deswegen den großflächigen Ausbau der Übertragungs- und Verteilernetze in Bayern. Der Bau neuer Trassen sollte hierbei mittels HGÜ („Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung“) erfolgen. Hierzu ist auch die Aufhebung des eingeschränkten Anwendungsbereiches nach §2 (1) NABEG erforderlich.
  • Eine vollständig klimaneutrale Stromversorgung in Bayern bis 2045. Wir möchten unser Potential beim Ausbau voll ausschöpfen und die gewonnene Energie auch unseren europäischen Partnern zur Verfügung stellen.
  • Nach dem Abschalten der Kernkraftwerke sollen Übertragungsnetze den Strom von Norddeutschland in die bayrischen Verbraucherzentren transportieren. Um den Ausbau der Übertragungsnetze schneller voranzutreiben, fordern wir die Beschleunigung der Planungs-, Genehmigungs- und Bauverfahren der Trassen SuedOstLink und SuedLink.
  •  Ein angemessener Ausbau der Netze ist für die bayrische Versorgungssicherheit unbedingt notwendig. Dabei setzen wir uns allerdings für das Prinzip NOVA („Netzoptimierung vor Ausbau“) ein (bspw. mittels Freileitungsmonitoring, Kabelquerschnittsvergrößerung). Unter Berücksichtigung eines steigenden Bruttostromverbrauchs durch die Sektorenkopplung muss die installierte Leistung der einzelnen Technologien in Deutschland deutlich angehoben werden. Um dem gerecht zu werden, ist es unbedingt erforderlich, ausbauhemmende Regulierungen wie die 10H-Regel aufzuheben. Um den flächendeckenden Ausbau vor Ort voranzutreiben, soll das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) eine Potenzialanalyse für den Ausbau erneuerbarer Energien für jeden Landkreis bzw.jede kreisfreie Stadt in Bayern erstellen sowie dazugehörige Ausbauziele basierend auf dem benötigten Energiebedarf errechnen.

b. Den Strommarkt auf Erneuerbare Energien auszulegen:

  • Um vor diesem Hintergrund eine schnellere Energiewende bei gesicherter Energieversorgung für Wirtschaft und Gesellschaft zu erreichen, fordern wir den Ausbau von Technologien zur Sektorenkopplung (Power to X) um in Spitzenangebotszeiten das Stromnetz zu entlasten und über den erneuerbaren Strom andere Sektoren wie Wärme/Kälte und Mobilität zu dekarbonisieren.
  • Hierzu ist auch die verstärkte Förderung dezentraler Energieproduktionsanlagen und sogenannten „Microgrids“, auf kommunaler Ebene, sowie deren digitale Vernetzung zu einem sogenannten „virtuellen Kraftwerk“ anhand welches diese gesteuert werden können, notwendig.
  • Für den Verbraucher wollen wir Selbstbestimmtheit und Unabhängigkeit stärken, indem wir dafür sorgen, dass möglichst viele Haushalte ihren Strom selbst produzieren und speichern können. Außerdem möchten wir sogenannte Sharing- Communities fördern. Dabei kann man seinen selbst produzierten und nicht verbrauchten Strom mit anderen Teilnehmern in der Community teilen. Diese selbstbetriebenen und. genutzten Netze möchten wir steuerlich begünstigen. Damit ermöglichen wir Menschen die Unabhängigkeit von Preisschwankungen und Stromausfällen auf dem Energiemarkt.

c. Zur Forschung:

  • Die Forschung in den Bereichen Energieproduktion, Energiespeicherung und Energieverwendung ist von zentraler Bedeutung für die Zukunft bezahlbarer, sauberer und sicherer Energie. Bayerns Universitäten haben hierbei die Chance, die Führungsrolle in einer weltweiten Schlüsselindustrie von morgen zu übernehmen, wenn heute durch kluge Wettbewerbs- und Industriepolitik vorgesorgt wird. Der Staat ist aufgefordert, an Forschungseinrichtungen im Bereich der Grundlagenforschung finanzierend tätig zu werden. Darüber hinaus soll er in der Finanzierung benötigter Infrastruktur forschender Unternehmen aktiv werden. Wir fordern hierfür einen staatlichen Investitionsfonds „Energietechnik der Zukunft“.
  • Wir fordern, dass Universitäten und Hochschulen mehr Studiengänge mit Schwerpunkt Energie- und Umwelttechnik anbieten, insbesondere MINT-Studiengänge müssen stärker gefördert werden. Um sie einer größeren und breiteren Studierendenschaft zugänglich zu machen, müssen ein hoher Praxisbezug und niedrige Hürden installiert werden.
  • Wir Junge Liberale Bayern fordern eine Forschungsinitiative für Speichertechnologien und smarte Netze. Hierzu sollen in den kommenden Jahren Institute, die Stromspeichertechnologien erforschen und weiterentwickeln, besonders gefördert werden, da diese Technologien einen entscheidenden Schlüssel in der Energiewende darstellen.
  • Die Jungen Liberalen Bayern möchten die Erforschung von klimaneutralen Energiequellen zur Grundlastsichererung weiter vorantreiben. Mit zunehmendem Anteil an erneuerbaren, schwankungsstarken Energiequellen müssen in Deutschland wirtschaftliche, alternative Grundlast-Energieerzeugungskonzepte erforscht und umgesetzt werden.
  • Forschungsprojekte zur Kernfusion sind samt ihren möglichen positiven Folgen für Umwelt und Gesellschaft beispiellos. Diese müssen weiterhin vorangetrieben, ihre Finanzierung langfristig sichergestellt werden. Die Forschung an Technologien zum schnelleren Abbau besonders langlebiger Nuklide im radioaktiven Abfall, wie zum Beispiel die sogenannte Transmutation, ist zu fördern.Transmutation könnte sich gegen andere Technologien als die beste zur Reduktion von Zerfallszeiten von radioaktivem Abfall durchsetzen.
  • Das politische Verbot der Wiederaufbereitung lehnen wir ab. Weiterhin sind Reaktorkonzepte mit alternativen Brennstoffen sowie die Bruttechnologie verstärkt in die Forschungs- und Entwicklungsarbeit einzubeziehen. Nukleare Wiederaufbereitung darf jedoch lediglich zu friedlichen Zwecken, wie beispielsweise in der Forschung, eingesetzt werden.

 d. Klimapartnerschaften

  • Klimapolitik muss global gedacht werden. Aufforstungsprogramme sind gute Möglichkeiten CO2 aus der Atmosphäre zu binden und leisten so einen Beitrag für notwendige Negativemissionen. Dem Klima ist dabei egal, wo auf der Welt CO2 aus der Atmosphäre entnommen wird. Für einen effizienten Einsatz von (Geld-)Mitteln ist das jedoch sehr entscheidend. Daher soll der Freistaat Bayern seine bestehende Afrikapartnerschaften zu echten Klimapartnerschaften weiter entwickeln. Ausgangspunkt kann das Büro des Freistaats in Äthiopien sein, um dort die Aufforstungsprogramme zu intensivieren.

III. Umweltschutz

Bayerns Natur ist schützenswert. Für uns ist klar, dass unsere Naturgüter erhalten werden müssen. Wir streiten deshalb für einen liberalen Umweltschutz, der jeden mitnimmt und unser Ökosystem auch für nachfolgende Generationen erhält. Dennoch ist es uns wichtig, die Interessen aller zu berücksichtigen und Verbote nur dann zu verhängen, wenn keine alternative Lösung zielführend ist.

 Konkret fordern wir:

  • Handlungsschritte grundsätzlich immer an die regionalen bzw. lokalen Begebenheiten anzupassen und einen Interessensausgleich vor Ort herzustellen.
  •  Das Verursacherprinzip einzuhalten. Denn wer umweltschädlich handelt, sollte auch die Kosten dafür tragen.
  • Natur- und Umweltschutz global zu denken. Denn ökologische Regionen enden nicht an den Grenzen unseres Freistaats. Deshalb kann ein bayerischer Umweltschutz nur in Kooperation mit den anderen Bundesländern und Nachbarstaaten sowie einer gesamteuropäischen Koordination gelingen. Deshalb soll sich der Freistaat innerhalb Europas für gemeinschaftliche Lösungen einsetzen.

 a. Zur Biodiversität:

Der Erhalt der Biodiversität muss zu einem Leitbild der ökoliberalen Marktwirtschaft werden. Hierzu zählt nicht nur der klassische Natur- und Artenschutz, der für die biologische Vielfalt eine unverzichtbare Rolle spielt, sondern auch der strategische Erhalt von Lebensräumen. Wir Jungen Liberalen sehen hierbei innovative Ansätze als zentrale Schlüssel für den Biodiversitätsschutz.

Zum Erhalt der Vielfalt fordern wir:

  • Vor dem Hintergrund einer nachhaltigen Landnutzung die unterschiedlichen Belange
    des Boden-, Gewässer- und Naturschutzes sorgfältig gegeneinander abzuwägen. Wir
     unterstützen daher ein gemeinsames Handeln von Boden- und Naturschutz mit Land-
     und Forstwirtschaft sowie Wasserwirtschaft. Bisherige Ansätze und laufende
     politische Prozesse, wie das Aktionsprogramm Insektenschutz, die
     Ackerbaustrategie, die Pestizidreduktionstrategie, die Zukunftskommission
     Landwirtschaft, die Zukunftsstrategie ökologischer Landbau sowie die
     naturschutzgerechte Ausgestaltung der künftigen gemeinsamen Agrarpolitik, müssen
     aufeinander abgestimmt werden.
  • Die Grundsätze der ökologisch verträglichen landwirtschaftlichen Praxis so
    anzupassen, dass sie einen ausreichenden Schutz der Umwelt – speziell der
     Bodenbiodiversität – gewährleisten. Hierzu soll eine standortangepasste
     Bodenbewirtschaftung unter Einbeziehung wirtschaftlicher Interessen geprüft
     werden.
  • Bei der Bewirtschaftung von Agrarflächen Natur- und Umweltschutzbelange gezielter zu berücksichtigen. Wir setzen uns daher für die Schaffung dauerhafter Gehölzstrukturen in ausgeräumten Agrarlandschaften sowie eine Erhöhung des Waldanteils in waldarmen Regionen ein.
  • Ausgleichsflächen für neu anfallendes Bauland zu schaffen. Im Falle einer Aufforstung ist mit Mischwäldern statt mit reinen Fichtenwäldern aufzuforsten, da diese deutlich artenreicher und nachhaltiger sind.
  • Die weitere Erforschung der Vielfalt des Bodenlebens sowie die Erweiterung der bestehenden Monitoring-Programme, um bodenbiologische Erfassungen sowie die Funktionen der Bodenorganismen besser miteinander zu vernetzen und dahingehend auch schützen zu können.
  • Eine echte und effiziente Strategie für die bayerischen Moore kann nicht nur einen wichtigen Beitrag dazu leisten, wie unsere Moore natürlich CO2 speichern, sondern auch einen wichtigen Beitrag zu Biodiversität und gar zum Hochwasserschutz leisten. Daher setzen wir uns für den Erhalt bestehender und die Re-Naturierung alter entwässerter Moore ein. Damit dies möglichst effektiv geschieht, fordern wir eine bayernweite Initative zur Erfassung der aktuellen Moorbestände mit Ausarbeitung eines Moorentwicklungskonzepts. Gleichzeitig sind Moore in Biotopsverbundkonzepte aufzunehmen, wo noch nicht geschehen. Zusätzlich fordern wir eine entsprechende Anpassung der wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren.

 b. Zur Kreislaufwirtschaft

  • Die Ziele einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft flächendeckend durchzusetzen.
    Recycling ist für uns ein Freiheitskreislauf – denn es macht uns unabhängiger
     und frei von Rohstoffimporten. Dabei müssen Anreize zur effektiven Mülltrennung
     geschaffen bzw. verbessert werden. Nur was getrennt gesammelt wird, kann auch
     recycelt werden. So soll eine Mülltrennung in Bio-, Plastik-, Papier- und
     Restmüll im ganzen Freistaat möglich sein.
  • Steuerliche Vorteile kommunal getragener Abfallentsorgungsunternehmen abzuschaffen.
  • Eine Vereinheitlichung der Mülltrennung zwischen den Kommunen. Für kreisfreie Städte fordern wir die verpflichtende Einführung einer Werststofftonne für Kunststoffabfälle und Leichtmetalle. Vermieter müssen die Möglichkeit schaffen, die kommunal geltenden Regelungen zur Mülltrennung einzuhalten – wie z.B. genug Platz für notwendige Tonnen.

  c. Zum Jagd- und Fischereirecht:

  • das bayerische Jagd- und Fischereirecht zu reformieren. Zur Wiederherstellung des ökologischen Gleichgewichts soll
o für den Gänsesäger eine Ausnahmeregelung erlassen werden, die es erlaubt, ihn wie den Kormoran in der Nähe von Gewässern mit entsprechender Schonzeit zu bejagen.
o das Zurücksetzen gefangener Fische („catch-and-release“) für die Fischarten legalisiert werden, die auf der bayerischen Roten Liste der Tierarten als „potenziell gefährdet“, „gefährdet“, „stark gefährdet“ und „vom Aussterben bedroht“ eingestuft werden. Dies gilt nicht für Fische, die nicht mehr überlebensfähig sind. Nach dem Vorbild Hamburgs sollen zudem Fangfenster, wo sinnvoll, ermöglicht werden. Bestehende Fangverbote sollen davon unberührt bleiben. Das bayerische Fischereirecht schreibt vor, jeden gefangenen, maßigen Fisch zu “entnehmen”, also zu töten. Uns ist klar, dass das Zurücksetzen eines bereits gefangenen Fisches eine unnötige Stress- sowie Schmerzbelastung für jedes Exemplar darstellt. Jedoch sind viele Fischarten in bayerischen Gewässern durch Überfischung potenziell bedroht. Oftmals erhält sich der Fischbestand in einigen Gewässern nur durch das – illegale – Zurücksetzen maßiger Fische, die insbesondere als Laichproduzenten für die Reproduktivität dieser Arten essentiell sind. Mit dieser Maßnahme geht es uns nicht um die Förderung der Angelfischerei zu Spaßzwecken, sondern darum, das Aussterben von teilweise im Donaueinzugsgebiet endemischen Fischarten, wie etwa dem Huchen, in Bayern zu verhindern.
o der Wolf ins Jagdrecht aufgenommen werden, um eine kontrollierte Bejagung zu ermöglichen. Dabei streben wir einen möglichst schonenden Ausgleich zwischen den Interessen der Landwirtschaft und denen des Naturschutzes an.

 d. Zum Gewässer- und Hochwasserschutz:

  • Die Ökovielfalt unserer Gewässer vor weiteren Eingriffen und Regulierungen zu schützen. Auch wenn wir der Wasserkraft als klimaneutraler Stromproduktionsmethode aufgeschlossen gegenüberstehen, dürfen wir die negativen Auswirkungen auf das Ökosystem Fluss nicht vernachlässigen. Beim Neubau von
    Wasserkraftwerken muss die Passierbarkeit für Fische (beispielsweise durch
    Fischtreppen oder Umgehungsgerinne) gewährleistet werden – zudem soll jeder
    Neubau auf negative ökologische Auswirkungen für den Lebensraum Fluss geprüft
    werden. Bereits bestehende Querbauwerke hingegen sollen grundsätzlich zügig und bürokratiearm mit Wasserkraftwerken wie etwa Schachtkraftwerken nachgerüstet
    werden können.
  • Querbauwerke an Fließgewässern nach Möglichkeit zurückzubauen und durch
     umweltverträgliche Lösungen wie Sohlgleiten zu ersetzen. Gewässer, die keine
     Wasserstraßen sind, sollen renaturiert werden, sofern dies mit dem
     Hochwasserschutz verträglich ist.
  • Die in der Landwirtschaft eingesetzten Dünge- und Insektenschutzmittel
     intensiven Prüfungen in Bezug auf die Auswirkung auf die Wasserqualität zu unterziehen, weil die Wasserqualität der Gewässer verbesserungswürdig ist. Die Gewässerrandstreifen sollen erhalten bleiben. Mit dem Ziel größtmöglicher Transparenz und einer gerechten Behandlung der Betroffenen sollen zudem
    Messpraktiken, -umstände und -daten von Schadstoffbelastungsmessungen an Gewässern bei einer zentralen Stelle offengelegt werden.
  • Den bayerischen Wasserschutzplan einer intensiven Qualitätsprüfung zu
    unterziehen, um etwaige Mängel aufzudecken und auszubessern, was insbesondere
    für Medikamenten- und Drogenbelastung im Wasser gilt. Dies soll im Austausch mit Nachbarländern und auf Grundlage der Alpenkonvention geschehen.
  • Den Hochwasserschutz trotz Maßnahmen im Gewässerschutz nicht zu vernachlässigen. Wir befürworten die Ausweisung neuer Überschwemmungsgebiete (inkl. Eigenrisiko beim Bau) sowie die Etablierung von Poldergebieten zum Hochwasserschutz. Ferner soll die Zuständigkeit für Gewässer 2. Ordnung wieder an die Bezirke zurückgegeben werden.
  • Nicht mehr genutzte, versiegelte Brachflächen wieder zu entsiegeln.

 e. Zu Nationalpark, Naturparks, Schutzgebieten und Waldschutz:

  • Den Wald nicht als Plattform für Windenergie zu nutzen, weil Energiegewinnung nicht zu Lasten von Wäldern und Wiesen gehen darf, nur um einen erwarteten Widerstand in der Nähe von Gemeinden zu umgehen.
  • Einen dritten Nationalpark für Bayern nur im Einvernehmen mit der lokalen Bevölkerung auszuweisen. Unter dieser Bedingung befürworten wir Junge Liberale Bayern einen solchen.
  • Die Schaffung neuer Naturparks im Einklang mit der ansässigen Bevölkerung zu ermöglichen.
  • Mehr Wildschutzgebiete in den Mittelgebirgen und den bayerischen Alpen auszuweisen. Die Einhaltung soll kontrolliert werden. Dabei muss Bayern seinen Verpflichtungen zu den Zielen der Alpenkonvention nachkommen.

 f. Zum Tierschutz:

  • Wildtierhaltung bei allen Zirkusauftritten, die in Bayern stattfinden, zu verbieten. Bei Wanderzirkussen ist sämtliche Tierhaltung zu verbieten.
  • Schlachthöfen, bei denen ein erhöhtes Risiko für Tierwohlverletzungen besteht,
     im Einzelfall die Pflicht zur Videoüberwachung bei bestimmten
     tierwohlgefährdenden Arbeitsprozessen aufzuerlegen.
     Dies soll in der Regel für große Schlachthöfe ab einer bestimmten Größe
     angeordnet werden. Dies muss angeordnet werden, wenn der Verdacht auf begangene
     oder drohende Tierwohlverletzungen sowie -gefährdungen im Raum steht.
     Die Schlachthöfe müssen die Videodaten für eine bestimmte Zeit speichern. Auf
     die Daten soll bei Kontrollen durch Behörden und insbesondere bei und im Vorfeld
     von Verwaltungs- und Gerichtsverfahren zugegriffen werden können. Die jeweiligen
     Verfahrensgrundsätze zur Einleitung und Betreibung von Verwaltungs- und
     Gerichtsverfahren bleiben hiervon unberührt.
  • Die Einhaltung des Tierschutzgesetzes in Bayern durch regelmäßige
     unangekündigte, stichprobenartige Kontrollen, z.B. in Schlachthöfen,
     durchzusetzen.
  • Pilotprojekte ins Leben zu rufen, die einen guten und lebenswürdigen Umgang mit
     Tieren näherbringen und unterstützen. Dabei soll insbesondere die Einhaltung
     basaler Schutz- und Umgangsstandards vermittelt werden. Als Grundlage kann u.a.
     das Tierschutzgesetz dienen.
  •  Bayerns Hunderassenliste zu aktualisieren.

  • Nach Vorbild der bereits in NRW etablierten Methode in Bayern eine
     Tierschutzdatenbank für die gewerbliche Tierhaltung, -züchtung und -schlachtung
     aufzubauen. Daten von Tierärzten und Lebensmittelämtern sollen an einer
     zentralen Stelle gesammelt und den zuständigen Behörden zur Verfügung gestellt
     werden. Die gesammelten Daten sollen dabei auch den Tierhaltern zur Verfügung
     gestellt werden, um ihnen die Möglichkeit zu geben, auf angezeigte Missstände zu
     reagieren bzw. Fehlinformationen richtigzustellen.
  • Transporte von Schlachttieren in EU-Drittländer wollen wir verbieten. Wir fordern zudem, dass eine strengere Definition von Zuchttieren im Rahmen der Transporte verfasst wird und die Genehmigung des Transportes durch die Veterinärämter erteilt wird.

IV. Lebensqualität auf dem Land

Bayern ist ein Flächenland. Wir als Junge Liberale Bayern sehen den Freistaat in der
Pflicht, seinem Verfassungsauftrag der gleichwertigen Lebensverhältnisse in ganz
Bayern nachzukommen, und unsere Bürgerinnen und Bürger im ländlichen Raum gezielt ins
Blickfeld zu nehmen. Zugang zu gesellschaftlicher Teilhabe, wirtschaftlicher
Entfaltung und insbesondere auch Gesundheitsversorgung darf nicht vom Wohnort
abhängen – starten wir eine Attraktivitätsoffensive für die bayerischen ländlichen
Räume, damit Menschen ihre Zukunft auch außerhalb der Ballungsgebiete selbstbestimmt
in die Hand nehmen können.

 Konkret fordern wir:

 a. Eine Strukturreform für den ländlichen Raum:

 Wir Jungen Liberale Bayern wollen den ländlichen Raum langfristig und nachhaltig
 sowohl strukturell als auch wirtschaftlich stärken. Hierfür muss eine Rahmenlösung
 geschaffen werden, die zielorientiert und individuell an die örtlichen Gegebenheiten
 angepasst werden kann. Strukturschwache Regionen müssen insgesamt koordiniert und
 langfristig aufgewertet sowie wirtschaftlich gestärkt werden, deshalb braucht es in
 diesen Regionen zentrale Koordinierungsstellen, konkret die Landkreise und
 Landratsämter.
  • Wir wollen die Grundidee der „Regionen mit besonderem Handlungsbedarf“ (RmbH)
    weiterentwickeln. Deshalb wollen wir in Zukunft „Landkreise mit besonderem
     Handlungsbedarf“ (LmbH) ausweisen. An den bisherigen fünf Zuteilungskriterien
     für RmbH – Beschäftigungsdichte, Arbeitslosenquote, verfügbares Einkommen,
     Bevölkerungsprognose und Wanderungssaldo junger Menschen – halten wir fest. Ein
     sechstes Kriterium – Fehlen eines wirtschaftsstarken Verdichtungsraumes – soll
     der Abgrenzung zu den bisher ausgewiesenen RmbH dienen.
     An den Status eines LmbH sollen verschieden Rechte und Pflichten geknüpft sein.
  • Es braucht neue rechtliche Möglichkeiten für den Landkreis bzw. das Landratsamt eines LmbH. In LmbHs sollen Ressourcen und Fachpersonal zur Beratung von Gemeinden abgestellt werden können, um beispielsweise bei der Ausarbeitung von Bebauungsplänen, Errichtung gemeindlicher Organisationen und Einrichtungen
    sowie sonstiger rechtlicher Beratung in Selbstverwaltungsfragen zu helfen.
  • Bei als im Landesentwicklungsplan strukturschwach bezeichneten Gemeinden bedarf
     es einer Pflicht zur Koordinierung und Hilfe. Bei diesen Gemeinden soll die
     strenge Subsidiarität des Aufsichtsrechts gelockert werden, damit das
     Landratsamt im Falle von rechtswidriger Nichterfüllung von Gemeindeaufgaben
     schnell und effizient vorgehen kann.
  • Eine verbesserte personelle und finanzielle Ausstattung für LmbH, um den Gemeinden auch effektiv helfen zu können. Die Kosten für das zusätzlich zu schaffende Personal sind vom Freistaat Bayern zu tragen. Ebenfalls
    soll es Zuschüsse für LmbH geben, damit diese Unkosten im Rahmen ihrer neuen
    herausgehobenen Stellung ausgleichen können. Die Kosten für die neue
    Pflichtaufgabe gegenüber strukturschwachen Gemeinden sind ebenfalls vom
    Freistaat Bayern zu tragen. Sofern der Landkreis gemeindliche Aufgaben
    übernimmt, kann dieser die im jeweiligen Aufgabenfeld bestehenden Förderungen
    für Gemeinden selbst in Anspruch nehmen.
  •  Um strukturschwache Regionen wirtschaftlich attraktiv und konkurrenzfähig zu machen, bedarf es zwangsläufig besonderer steuerlicher Anreize und Spielräume. Hier wollen wir bei der Gewerbesteuer ansetzen:
    • Zum ersten soll in LmbH künftig der Mindesthebesatz auf die Gewerbesteuer nicht mehr gelten. Falls es jedoch zu einem schädigenden Steuerwettbewerb der kreisangehörigen Gemeinden kommt, soll der Kreistag einen Mindesthebesatz festlegen können, welcher 130 nicht übersteigen darf.
    • Zum zweiten soll es den Kommunen in LmbH ermöglicht werden einen niedrigeren Hebesatz für Neugründungen in ihrem Gemeindegebiet zu gewähren. An eine etwaige Hebesatzfestlegung durch den Kreistag sind sie in Bezug auf Neugründungen nicht gebunden. Nach dem fünften Geschäftsjahr müssen neugegründete Unternehmen den für die übrigen Unternehmen geltenden Hebesatz in der Gemeinde zahlen. Diese Steuererleichterungen sollen eine Neugründerförderung darstellen, d.h. missbräuchliche „Zweitneugründungen“ zur Steuervermeidung sind unzulässig. Auch ist bei Gründern, die bereits ein Unternehmen haben, genau zu prüfen, ob die anfallenden Steuern hier nicht über die Einnahmen der/des Erstunternehmen(s) getilgt werden können.

 b. Zur Gesundheitsversorgung:

  • Eine ausreichende medizinische Versorgung in der Fläche, weshalb Krankenhäuser
    nicht voreilig geschlossen werden dürfen. Nur wenn aus Personal- oder
     Qualitätsgründen eine Schließung oder Zusammenführung von Krankenhäusern
     notwendig ist und eine schnelle Weitertransportmöglichkeit vorhanden ist, darf
     eine solche erfolgen. Teilschließungen oder Verlagerungen von einzelnen
     Abteilungen dürfen nur dann erfolgen, wenn eine Notfallversorgung erhalten
     bleibt.
  • Einen schnellen und sicheren Transport in eine Spezialklinik, wenn ein

    medizinischer Eingriff dort besser erfolgen kann. Dazu ist neben dem Christoph
    München und Christoph Nürnberg je ein weiterer Intensivtransporthubschrauber
    (ITH) für Sekundäreinsätze in Nord- und Südbayern einzurichten. In einigen
    Fällen kann es jedoch sinnvoller und schneller sein, die spezialisierten Ärzte zum
    Patienten zu bringen. Wir wollen deshalb das Projekt des “Flying Intervention
    Team” am Klinikum Harlaching stärken und auf andere Regionen in Bayern
    ausweiten.
  • Die Luftrettung zu stärken und auszubauen, um die akutmedizinische Versorgung im
    ländlichen Raum zu verbessern und letzte Lücken der Notfallmedizin in Bayern zu
    schließen. Am Klinikum Landshut sowie in Bamberg sollen deshalb neue
    Rettungshubschrauber stationiert werden. Außerdem sollen die bisherigen
    Luftrettungsstationen auch Nachtflüge ermöglichen, um eine Einsatzfähigkeit rund um die Uhr zu gewährleisten. Die technische Ausrüstung und Weiterbildung der
    Piloten soll mit einem Förderprogramm unterstützt werden.
  • Regionale Versorgungszentren mit Ärztezentren und telemedizinischen Angeboten aufzubauen. Das Anwerben und die Förderung von Landärzten sehen wir nach wie vor als essentielles Standbein in der Sicherung der regionalen Gesundheitsversorgung. Ebenso sind Konzepte ambulanter Notfallversorgung zu unterstützen und Notfallkonzepte zur Medikamentenversorgung auch außerhalb von Geschäftsöffnungszeiten zu entwickeln. Hier können Versandapotheken sowie Videoapotheken mit Automatenabgabe einen wichtigen Beitrag leisten.
  • Eine Verbesserung von Geburtshilfe und Palliativpflege im ländlichen Raum. Ein
    medizinisch begleiteter Beginn und ein menschenwürdiges Ende des Lebens dürfen
    nicht nur im urbanen Raum möglich sein. Auch im Bereich der Unterstützung für
    Menschen in psychischen Krisen sehen wir akute Bedarfe, zum einen in der
    Regelversorgung und zum anderen in der Notfallversorgung außerhalb von
    Sprechstundenzeiten.
  • Den Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen zu verbessern. Wir sehen den Freistaat in der Pflicht, Maßnahmen zu ergreifen, um insbesondere in unterversorgten Gebieten die Ansiedlung von Ärzten mit entsprechendem Angebot zu fördern. So kann beispielsweise eine Förderung der Ausbildung von Medizinstudierenden, die sich
    bereiterklären, sich zum Facharzt weiterzubilden und Abbrüche in einer
    unterversorgten Region für einen festgelegten Zeitraum anzubieten, ähnlich der
    “Landarztquote” angedacht werden.
  • Zur Stärkung der medizinischen Versorgung befürworten wir die Modelle der
     Medizincampus Niederbayern und Oberfranken. Diese wollen wir ausbauen, sodass in Bayreuth und Passau ein vollständiges Medizinstudium absolviert werden kann. Ein
     Anteil der Studienplätze soll mit einem “Landarztprogramm” vergeben werden.
     Studierende verpflichten sich nach erfolgreichem Absolvieren des Studiums und
     der Facharztausbildung, für mindestens zehn Jahre in einer Region mit
     Unterversorgung eine Niederlassung anzunehmen. Auch an den anderen
     Medizinfakultäten in Bayern soll ein Anteil der Studienplätze auf diesem Wege
     vergeben werden.

 c. Zur gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Teilhabe:

  • Den Freistaat Bayern auf, darauf hinzuwirken, dass das Alter für den PKW-Führerscheinerwerb herabgesetzt wird. Gerade in der Fläche bleibt der Privat-PKW essentielles Fortbewegungsmittel. Deshalb soll Begleitetes Fahren ab 15 Jahren, eigenständiges Fahren ab 16 Jahren ermöglicht werden.
  • Neben einem flächendeckenden 5G- und Glasfaserausbau die wirtschaftliche Entwicklung – insbesondere die Startup-Kultur – durch den Bau von Coworking-Spaces, die Stärkung von Existenzgründungsberatungen und Gründerstipendien für ländliche Gründungen zu unterstützen. Um auch in Zukunft die Möglichkeiten der – insbesondere durch die Covid-19 Pandemie – beschleunigten Digitalisierung der Arbeitswelt zu nutzen und den ländlichen Raum attraktiver zu gestalten, fordern wir die Einführung einer Start-Up-Plattform in Bayern. In dieser sollen Informationen zu Networking-Events, eine Wissensdatenbank sowohl für allgemeine Informationen zur Gründung als auch zu den bestimmten Branchen und Technologien und eine Jobbörse zu finden sein.
  • Junge Menschen aktiv in die Gestaltung ihrer Heimat miteinzubeziehen. Wir befürworten daher die Etablierung von Jugendparlamenten und Jugendbeiräten in den Landkreisen und Kommunen vor Ort. Landkreise, kreisfreie Städte und Kommunen mit mindestens 10.000 Einwohnern sollen gesetzlich dazu verpflichtet werden, ein Beteiligungsgremium für Jugendliche zu etablieren.
  • Die regionale Zusammenarbeit zu vertiefen, indem benachbarte strukturschwache Gemeinden örtliche Aufgaben der Grundversorgung (medizinische Versorgung, ÖPNV, Netzausbau, Kinderbetreuungs- und Bildungsangebote) gemeinsam erledigen. Zu diesem Zwecke sollen Gemeinden Zweckverbände bilden. Als ultima ratio sollen Pflichtverbände gegründet werden. Wir möchten auch die regionale Wirtschaftskraft bündeln, indem gemeinsame Gewerbegebiete oder sonstige Baugebiete gemeinsam betrieben werden.
  • Eine den individuellen Arbeitszeiten angepasste Kinderbetreuung – unabhängig vom
    Wohnort. Wo möglich und sinnvoll setzen wir uns daher für die Etablierung von
     24-Stunden-KiTas ein – angepeilt werden soll dabei zumindest eine Einrichtung
     pro Landkreis. Wenn bereits private Angebote bestehen, soll der Freistaat diese
     beispielsweise zur Bedarfserweiterung finanziell unterstützen und ausbauen,
     bevor eine komplett neue Infrastruktur geschaffen wird. Im Bereich der regulären
     Kinderbetreuung erkennen wir an, dass gerade in strukturschwachen Regionen eine
     gewisse Zentralisierung und Zusammenlegung im Rahmen des wirtschaftlich
     Machbaren unerlässlich ist, wobei eine Mindestversorgung pro räumlichem Radius
     in unseren Augen nicht unterschritten werden darf. Neben traditionellen
     Kindertagesstätten setzen wir in Regionen mit dünner Besiedelung ergänzend auf
     Konzepte im Bereich der privaten Kindertagespflege, die wir entbürokratisieren
     und stärker fördern möchten.
  • Die Förderung für LGBTIQA+-Beratungszentren, Frauenhäuser und
     Gewaltschutzzentren im ländlichen Raum auszubauen.
Antragsteller: Landesvorstand
Gültigkeit: 5 Jahre