Vom Steuern und Besteuern

Präambel

Vor allem Einkommens- und Mehrwertsteuer tragen mit ihrem Aufkommen wesentlich zur Finanzierung des Staatshaushaltes bei. Das größte Potential für den Missbrauch von Steuermitteln birgt die Tatsache, dass Steuern grundsätzlich nicht zweckgebunden erhoben werden, sondern vollständig in die allgemeine Staatskasse fließen. Jede neue, noch so absurde Ausgabe kann daher theoretisch mit höheren Steuern gegenfinanziert werden. Liberale Finanzpolitik gründet sich auf ein genau gegensätzliches Modell: Wenn ein Staat seine Ausgaben möglichst gering hält, belasten er seine steuerzahlenden Bürger weniger. Eine immer höhere Besteuerung dagegen führt zu einem immer aufgeblasenerem Staat, der immer mehr finanzielles Volumen generiert, das er umverteilen kann. Die Jungen Liberalen Bayern stehen zu einem sparsamen Staat, der sich mit möglichst geringen Mitteln finanziert, sodass jedem Bürger mehr von seinem selbst erwirtschafteten Geld bleibt. Die Jungen Liberalen Bayern fordern, dass nicht nur die Steuererhebung im Mehrebenensystem der Bundesrepublik Deutschland grundlegend reformiert werden muss, sondern auch die Verteilung des Steuerertrags zwischen den Ebenen.

Grundlegend gibt es zwei Arten von Steuern. Die, die hauptsächlich zur Staatsfinanzierung erhoben werden auf der einen Seite und sogenannte Lenkungssteuern auf der anderen Seite. Lenkungssteuern wie zum Beispiel die Tabaksteuer lehnen die Jungen Liberalen Bayern generell ab. Es ist nicht die Aufgabe des Staates zu bestimmen, welches Produkt “gut” und welches “böse” ist. Wir setzen uns aber für eine konsequentere Einpreisung möglicher Schäden und finanziellen Nachteile in bestehende Systeme ein. Wir fordern deshalb, auf die Angebote Gebühren zu erheben, die zweckgebunden den jeweiligen Schadensausgleich sowie nötige Investitionen in den Ausbau von Infrastruktur gewährleisten.

Zusammengefasst betrachten die JuLis Bayern Steuern als notwendigen, aber möglichst zurückhaltenden Eingriff in das Eigentumsrecht. Wir fordern ein Steuersystem, das.

  1. gewährleistet, dass jeder Bürger auf den ersten Blick erkennen kann, aus welchem Grund ihm wie viel seines Eigentums abgenommen wird.
  2. nicht als Instrument des Staates dient, das Verhalten der Bürger zu beeinflussen.

 

Vereinfachung

Das deutsche Steuerrecht ist mehr als komplex und versorgt eine ganze Berufssparte. Es ist deswegen in erster Linie notwendig, es sinnvoll zu vereinfachen und zu entschlacken. Die Regelungen des deutschen Steuerrechts verteilen sich über viele einzelne Gesetze und weitere verschiedene Normen. Statt dieser Fülle braucht es ein einheitliches, stark verkürztes und redaktionell neu geordnetes Steuergesetzbuch, in dem alle Steuerarten abschließend geregelt sind. Die verschiedenen Einkommensarten sollen abgeschafft werden. Jegliches Einkommen soll gleich besteuert werden.

 

Steuersatz

Die Abgeltungssteuer ist abzuschaffen. Kapitaleinkünfte sollen Einkommen aus Arbeit gleichgestellt werden und sind mit dem persönlichen Steuertarif zu besteuern.

Der progressive Steuertarif wird ersetzt durch einen linearen Steuertarif. Dadurch wird die kalte Progression automatisch vermieden.

 

Freibeträge und Absetzbarkeit von Aufwand

Um eine Erhöhung der Steuerlast für Geringverdiener möglichst zu vermeiden werden die Grundfreibeträge der Einkommensteuer deutlich erhöht. Gerade das liberale Bürgergeld dient dazu, die Menschen, die, aus welchen Gründen auch immer, keine Arbeit haben zu unterstützen. Durch die Verbindung von einem hohen Grundfreibetrag und dem liberalen Bürgergeld lohnt sich so auch Arbeit, die nicht besonders hoch bezahlt ist (Senkung der Transferentzugsrate). Zudem wird den Menschen die Möglichkeit gegeben, genau das mit ihrem Leben zu tun, was sie wollen. Dieses Modell fördert auch Lebensweisen, die nicht der Norm entsprechen. So wird in ein breites gesellschaftliches Engagement investiert ohne fehlgeleitete Steuerungsmaßnahmen des Staates abwarten zu müssen.

Zudem sind die meisten einzelnen Regelungen zur Absetzbarkeit von Ausgaben abzuschaffen, um die Ausnahmen drastisch zu reduzieren und zu straffen. Unter anderem werden dabei die Pendlerpauschale und die Absetzbarkeit von Ausgaben für doppelte Haushaltsführung gestrichen. Im Gegenzug wird der Pauschalbetrag, der abgezogen werden darf, erhöht.

 

Abschaffung komplizierter Bagatellsteuern und anderer lenkenden Verbrauchssteuern

Die Jungen Liberalen Bayern sprechen sich für die Abschaffung jeglicher Bagatellsteuern aus. Zum großen Teil handelt es sich bei diesen um Lenkungssteuern, die aufgrund von Moralvorstellungen erhoben werden. Vor allem aber ist es in den meisten Fällen finanziell nicht lohnend, diese Steuern einzutreiben.

An Jagd- und Fischereisteuer sowie der Hundesteuer sieht man, dass der Staat in das Verhalten der Menschen eingreifen will. Es gibt in Jagd und Fischerei bereits genug Auflagen, die das Verhalten regeln sollen. Dass der Staat Jagd und Fischerei als problematisch ansieht, darf sich in keiner Weise in den Handlungen gegenüber dem Bürger widerspiegeln. Durch künstliche Verteuerung tut der Staat aber genau dieses. Aus diesem Grund sind diese Steuern abzuschaffen. Auch andere lenkende Verbrauchssteuern wie die Tabak-, Branntwein-, Bier-, Schaumwein- und Kaffeesteuer sollen abgeschafft werden.

Die JuLis Bayern sprechen sich ausdrücklich gegen Steuern aus, deren Erhebung mehr oder nahezu genauso viele Kosten verursacht wie ihre Erhebung Einnahmen generiert.

 

Wahre Mietpreistreiber abschaffen, Wohneigentum erleichtern

Die Grundsteuer, die für jedes Grundstück in privatem Eigentum erhoben wird, wird ersatzlos abgeschafft. Die Steuer entfällt auf den bloßen Besitz von Grund und Boden, unabhängig davon, ob er auch zur Erzielung von Mieteinnahmen genutzt wird oder nicht. Deshalb verstößt die Grundsteuer gegen das dem Steuerrecht zugrundliegende Leistungsprinzip. Zudem darf die Grundsteuer ohnehin, sofern solche vorhanden sind, auf die Mieter umgelegt werden, was die Mieten zusätzlich und künstlich in die Höhe treibt.

Zusätzlich sind auch die Grunderwerbsteuer und das Grunderwerbsteuergesetz abzuschaffen. Der bloße Eigentümerwechsel bei einer Immobilie sollte kein steuerbarer Vorgang sein. Die Grunderwerbsteuer verteuert den privaten Erwerb einer eigenen Immobilie immens. Die Hoheit über den Steuersatz bei der Grunderwerbsteuer liegt bei den Bundesländern, was dazu führt, dass die Landesregierungen an dieser Schraube sehr schnell drehen, wenn sie mehr Einnahmen generieren wollen. Bis zur Abschaffung der Grunderwerbsteuer fordern die Jungen Liberalen Bayern die Bayerische Staatsregierung auf, auf jede Erhöhung des Steuersatzes zu verzichten.

 

Familien im Steuerrecht

Das Ehegattensplitting ist zugunsten eines Familienrealsplittings abzuschaffen: Jedem Elternteil wird ein halbes Kind zugeordnet, auf das das Gehalt mit verteilt wird. So wird durch das Familienrealsplitting das Aufziehen von Kindern subventioniert, nicht die Alleinverdienerehe. Die Änderung des Modells darf aber nur auf noch zu schließende Ehen angewendet werden. Bei Umsetzung des Flattax-Modells wird jedes Kind zur Hälfte jedem Elternteil in Form einer Erhöhung des Freibetrags zugeordnet.

Im Zuge dessen werden auch die bestehenden Lohnsteuerklassen abgeschafft, die Wahlmöglichkeiten für Ehepaare entfallen. Stattdessen werden Kinder als Faktor in die Lohnsteuerberechnung einbezogen, dies ist konsequent zum Familienrealsplitting.

 

Selbstständige und Gewerbetreibende

Die Unterscheidung von Gewerbetreibenden und Freiberuflern ist abzuschaffen. Vermeintlich elitären und akademischen Berufen Vorteile einzuräumen gegenüber anderen Gewerbetreibenden entstammt einer anderen Zeit. Alle nicht-abhängig Beschäftigten sollen ab einem gewissen Jahresumsatz verpflichtet sein, eine Steuerbilanz aufzustellen.

Die umstrittene Gewerbesteuer soll abgeschafft werden. Stattdessen sollen die Kommunen das Recht bekommen, einen Hebesatz auf Einkommen- und Körperschaftsteuer anzuwenden, den sie wie bisher selbst festlegen können. Der “Kommunenzuschlag” trifft alle Steuerpflichtigen gleichermaßen und sorgt gleichzeitig dafür, dass die Gemeinden weiter in Wettbewerb treten können.

Die Länder beziehen nicht mehr einen festen Anteil des gesamten Steueraufkommens aus Einkommenssteuer bzw. Körperschaftssteuer, sondern können künftig auf Basis der Bemessungsgrundlage und der Freibeträge des Bundes, eigene Tarife bei diesen Steuerarten – unabhängig von den Tarifen des Bundes festsetzen. Alle Stufe des Länderfinanzausgleichs entfallen. Wir setzen uns für eine strenge Einhaltung des Föderalismus und der Konnexität ein: Steuern von denen verschiedene staatliche Ebenen profitieren, werden intransparent und lassen sich leichter erhöhen.

 

Besteuerung von Gesellschaften

Die Besteuerung von Gesellschaften gehört zu den kompliziertesten Disziplinen des Steuerrechts. Dieses System muss radikal vereinfacht werden. Alle Gesellschaften, egal ob Kapital- oder Personengesellschaften, werden gleich behandelt, der Gewinn wird auf Ebene der Gesellschaft ermittelt. Die Gesellschaft selbst ist verpflichtet zur Abgabe einer Steuererklärung und zahlt selbst Steuern. Der Steuersatz für Gesellschaften beträgt 15 Prozent (wie er im Moment für Kapitalgesellschaften gilt). Die nochmalige Besteuerung der Erträge, wenn sie dem Gesellschafter zufließen, ist hinzunehmen und wird nicht durch komplexe Befreiungsregelungen kompensiert.

 

Erbschaftssteuer

Die Erbschaftsteuer ist abzuschaffen. Einmal versteuertes Geld darf nicht nochmal versteuert werden. Zudem ist die Sorge für die eigenen Kinder ein zentrales und berechtigtes Anliegen aller Eltern.

 

Verfahrensvereinfachungen

Die Abgabe einer Steuererklärung muss vollkommen papierlos möglich sein. Bis zur Einführung der Flattax sind die Verfahren der Steuererhebung deutlich zu vereinfachen. Auch die Belege dürfen deshalb eingescannt digital versendet werden statt bisher per Post. Das Finanzamt erhält die Möglichkeit, Bescheide ausschließlich digital zu versenden. Das ELSTER-Programm, mit dem Steuererklärungen offiziell versandt werden müssen, muss einer umfassenden Modernisierung unterzogen werden. In seinem derzeitigen Zustand ist es nur für Kenner der Materie sinnvoll nutzbar. Zudem ist das Verfahren der Steuerveranlagung generell einer umfassenden Prüfung zur Entbürokratisierung zu unterziehen.

 

Kirchensteuer

Die Einziehung der Kirchensteuer durch die Finanzämter soll beendet werden. In unserem säkularen Staat sollen Kirchen und Religionsgemeinschaften ihre Mitgliedsbeiträge selbst organisieren, denn Religion ist für uns liberale Privatsache, nicht Aufgabe des Staats.

 

Solidaritätszuschlag

Unterstützungszahlungen müssen, sofern nötig, nach Bedarf für Bereiche wie Infrastruktur und Bildung gezielt an Kommunen gegeben werden. Die Fehler kommunaler Misswirtschaft dürfen nicht durch die Bürger ausgebadet werden. Es ist aber nicht sinnvoll, pauschal ganze Bundesländer zu fördern. Auch hier muss mit Augenmaß und Bedacht vorgegangen werden.

 

Finanzverwaltung

Die Finanzverwaltung kann aufgrund der Vereinfachung der steuerlichen Regeln nach und nach entschlackt werden. Neueinstellungen sollen vorrangig in den Bereichen Betriebsprüfung und Steuerfahndung getätigt werden.

Die Zahlerländer des Länderfinanzausgleichs stellen derzeit keine neuen Betriebsprüfer ein. Diese bringen zwar massive Mehreinnahmen, aber die fließen ohnehin über den Länderfinanzausgleich wieder ab. Die Personalkosten hingegen bleiben bei den Ländern. Demnach verzichtet man lieber auf Einnahmen. Steuern, die ein sogenanntes “praktisches Vollzugsdefizit” aufweisen, sind gesetzgeberisch abzuschaffen. Diese Praxis darf nicht weitergeführt werden.

 

Steuerstrafverfahren

Die Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung ist beizubehalten. Opfer der Steuerhinterziehung ist die Staatskasse, die Hemmschwelle ist deshalb gering, weil keine direkte Beschädigung eines anderen Menschen vorgenommen wird. Steuerhinterziehung schadet der gesamten Gesellschaft, sie trifft aber kein direktes und identifizierbares Opfer. Das Interesse des Staats ist in erster Linie das Zurückerhalten des Geldes, nicht möglichst hohe Bestrafung. Schafft man die Selbstanzeige ab, bleibt der Staatssäckel leer und die Gefängnisse werden voll. Das nützt niemandem. Gerade mit dem hier vereinfachten Steuersystem wird aber Steuerhinterziehung erschwert. Wir setzen als Gegenmaßnahme aber auf mehr Fahnder um die bestehenden Gesetze durchzusetzen, als auf immer neue gesetzliche Regelungen.

Die Regelungen zur Steuerhinterziehung und schweren Steuerhinterziehung müssen vereinfacht und verdeutlicht werden. Eine klare Staffelung des Strafrahmens anhand hinterzogener Summe kann angedacht werden und würde Klarheit schaffen. Zusätzlich soll die nachzuzahlende Steuerschuld erhöht werden, beispielsweise auf 150 % der ursprünglich festgesetzten Steuer.


Gültigkeit: 10 Jahre


Antragsteller: Landesvorstand

Mehrgenerationenhäuser als Tagestreffpunkt

Präambel
Im Zuge der zunehmenden Vereinzelung der Lebensverhältnisse und der Kostensteigerungen im Gesundheits-, Renten- und Pflegebereich ist es unabdingbar, sich Gedanken um die zukunftsfähige Finanzierung unseres Systems zu machen. Dabei ist zu beachten, dass die heutige Jugend einerseits nicht überlastet wird und sich andererseits auf ein gutes Versorgungsangebot im Alter verlassen kann. Daher treten die Jungen Liberalen für den Ausbau der Mehrgenerationenhäuser – als Tagestreffpunkt – ein.

1. Mehrgenerationenhäuser als Schmelztiegel der Generationen
Das Bundesfamilienministerium fördert seit einigen Jahren die Errichtung von Mehrgenerationenhäusern. Bei dem geförderten Typ des Mehrgenerationenhauses handelt es sich nicht um eine Einrichtung für generationenübergreifendes Wohnen, sondern um einen Tagestreffpunkt. Obligatorisch sind derzeit ein Café und ein Kindergarten; weitere privatwirtschaftlich eingerichtete Angebote wie z.B. ein angeschlossenes Ärztehaus können je nach Bedarf hinzukommen, um ei- ne breitere soziale wie ökonomische Basis zu bieten. Die Jungen Liberalen Bayern befürworten dieses Konzept, betrachten es aber als ausbau- und ergänzungsfähig.

2. Das Mehrgenerationenhaus als liberales Projekt

Zur Schaffung eines finanziell tragfähigen Konzeptes sind verschiedene Mehrgenerationenhaus- Modelle denkbar, die auch miteinander kombiniert werden können. So können Mehrgenerationenhäusern in Kooperation mit den Kommunen vor Ort weitere kommunale soziale Dienstleistungen angegliedert werden. Hinzu können ehrenamtlich oder privat getragene Beratungsangebote kommen, z.B. Renten-, Arbeitslosen-, Sucht-, Drogen-, Familien-, Frauen- und Schwangerschaftsberatung oder Berufsberatung für Jugendliche. Ebenso lassen sich dem Mehrgenerationenhaus weitere private Dienstleistungen wie z.B. ein Ärztehaus angliedern. Auch private Nachhilfeangebote, Jugendclubs, Sprachkurse z.B. (aber nicht nur) für Migranten, Computerkurse oder Sportangebote sind in diesem Rahmen denkbar. Auf diese Weise lässt sich ein für alle Generationen – und damit nicht nur, wie es derzeit der Fall ist, vor allem für ältere Menschen und Familien, sondern gerade auch für Jugendliche – attraktives kommunales Zentrum mit kurzen Wegen
schaffen.

3. Finanzierung in der Zukunft
Um den Anforderungen der Zukunft gerecht zu werden, fordern wir, dass Mehrgenerationenhäuser auf ein festes finanzielles Fundament gebaut werden. Eine dauerhafte staatliche Finanzierung lehnen wir ebenso ab wie den Griff in den europäischen Förderungstopf (das Bundesprojekt wird derzeit auch aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds finanziert). Stattdessen möchten wir, dass die Anschubfinanzierung auch über das Jahr 2014 hinaus weitergezahlt wird; sie liefe anderenfalls in diesem Jahr aus. Bis jetzt werden 40.000€ pro Jahr über drei Jahre hinweg ausbezahlt. 
In Zukunft soll jedoch die Anschubfinanzierung nur noch dann gewährt werden, wenn die Initiatoren ein Konzept vorlegen, das darlegt, dass das Haus sich nach spätestens drei Jahren finanziell selbst tragen muss. Dieses Konzept soll sich an den oben gemachten Vorschlägen orientieren – die Investoren sind bei der Planung jedoch frei – verpflichtend soll nach wie vor ausschließlich
40 das Vorhalten eines Kindergartens und eines Cafés sein. Ferner soll die Anschubfinanzierung in Form eines Darlehens erfolgen, das nach erfolgreicher Implementierung in Raten zurückgezahlt werden soll. Mehrgenerationenhäuser, die staatliche oder staatlich geförderte Dienstleistungen anbieten wollen, werden dann natürlich auch vom Staat „quersubventioniert“, bei diesen Tätigkeiten ist aber darauf zu achten, dass es zu keinen Kostensteigerungen kommt.


Gültigkeit: 10 Jahre / Hinweis: Die Gültigkeit dieses Antrags wurde vom 106. LaKo in Schweinfurt um weitere 10 Jahre verlängert.


Antragsteller: KV Augsburg

Freiwilligkeit stärken, schädlichen Wettbewerb verhindern

Freiwilligkeit stärken, schädlichen Wettbewerb verhindern – Mindestentlohnungsgrenze


Beschluss

Im liberalen Menschenbild nimmt die Freiwilligkeit einen zentralen Platz ein. Wenn zwei Parteien einen Vertrag aus freien Stücken schließen ist sichergestellt, dass beide daraus einen Vorteil ziehen. Die Jungen Liberalen bekennen sich grundsätzlich zum Modell der Sanktionierung von Sozialleistungen, allerdings als Mittel zur Verhinderung von Sozialmissbrauch. Durch den massiven Abbau der Arbeitslosigkeit der letzten Jahre ist erkennbar, dass der allergrößte Teil der Arbeitssuchenden in Deutschland auch arbeitsbereit ist. Auch erkennen die Jungen Liberalen mit Respekt an, dass viele Arbeitssuchende die Möglichkeit wahrnehmen, sich auch für geringe Entlohnung im Training „on-the-job“ zu qualifizieren um ihre Chancen am Arbeitsmarkt zu verbessern. Dies wollen wir nicht durch starre Lohnuntergrenzen gefährdet wissen. Deshalb setzen sich die Jungen Liberalen für die Einführung einer Mindestentlohnungsgrenze für ALG II-Empfänger ein. Fortan soll die Ablehnung eines Jobangebotes unterhalb dieser Grenze keine Sanktionen mehr nach sich ziehen. Die Jungen Liberalen sehen die Gefahr, dass einige Arbeitgeber die momentane Aushebelung der Freiwilligkeit bei Jobangeboten für Geschäftsmodelle nutzen. Eine Mindestentlohnungsgrenze soll sicherstellen, dass
1. Arbeitnehmer auch weiterhin jedes Jobangebot annehmen können, eine Mindestentlohnungsgrenze darf kein Arbeitsverbot sein (wie dies bei einem Mindestlohn der Fall ist). Die Möglichkeit der Qualifizierung und des Sammelns von Berufserfahrung muss für Geringqualifizierte und Langzeitarbeitslose weiterhin möglich sein.
2. Geschäftsmodelle die auf indirekte Lohnsubvention („Aufstocken“) auf Kosten der Gesellschaft und anderer Marktteilnehmer angewiesen sind, fortan nicht mehr bestehen können.


Antragsteller: JuLis Schwaben

Gültigkeit: 10 Jahre / Hinweis: Die Gültigkeit dieses Antrags wurde vom 106. LaKo in Schweinfurt um weitere 5 Jahre verlängert.

Ablehnung von Lohngrenzen

Die Jungen Liberalen Bayern lehnen jede Form von staatlich festgelegten Lohngrenzen, sowohl Untergrenzen als auch Obergrenzen ab.


Gültigkeit: unbegrenzt


Antragsteller: Junge Liberale Starnberg

Förderung der Trägervielfalt in der Kinderbetreuung

Die Jungen Liberalen Bayern fordern die ersatzlose Streichung des § 4 Abs. 2 SGB VIII, um der Monopolstellung religiös oder weltanschaulich geprägter Institutionen auf dem Gebiet der Kinderbetreuung entgegenzuwirken. Weiterhin soll eine dementsprechende Änderung des Art. 25 BayKiBiG den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe die gleiche Steigerung des Förderanspruches durch den Qualitätsbonus zubilligen wie den freien Trägern.

Bayerns Infrastruktur mit Zukunft

Präambel

Bayern ist das flächenmäßig größte Bundesland Deutschlands. Das stellt die Politik immer wieder vor Herausforderungen. Denn auch wenn für Liberale die Eigenverantwortung eines der höchsten Güter ist – ohne Straßen, die Versorgung mit Wasser und Strom, Abfallbeseitigung und vieles mehr ist jeder Einzelne hilflos. Eine funktionierende und effiziente Infrastruktur ist essentiell für die Entwicklung jeder Stadt, jeder Gemeinde und jedes Einzelnen. Bayerns Liberale setzen sich von jeher für die Weiterentwicklung und den Ausbau der Infrastruktur aus. Dabei wird vor allem auf Innovationen gesetzt, auf Bürokratieabbau und Effizienz. Wichtig ist aber auch die Zusammenarbeit mit dem Bürger vor Ort. Der Bau einer neuen Straße, einer neuen Bahnstrecke oder eines Flughafens, die Versorgungmit Strom,Wasser und sonstigemLebensnotwendigen erregt die Gemüter wie nichts anderes. Gerade deshalb ist die Einbindung der Bürger, vor allem bei großen Projekten, so wichtig wie nie zuvor. Stuttgart 21 oder das bayerische Beispiel des geplanten Baus einer dritten Startbahn am Münchner Flughafen zeigen die Notwendigkeit von Reformen auf.

Deutschland – Land der Autofahrer

Straßen sind die Adern der Republik. Zurzeit lassen wir diese aber verkommen: Allein um den derzeitigen Zustand zu erhalten wären in Deutschland jährlich 7,2 Mrd. € von Bund und Ländern notwendig. Erhalten bedeutet aber: Weder ausbauen noch erweitern. Wir Junge Liberale sehen die Zukunft Deutschlands in Fortschritt und Wachstum. Dafür ist eine gut ausgebaute Infrastruktur auch auf der Staße notwendig. Wir fordern deshalb, den finanziellen Bedarf zum Erhalt des bayrischen Straßennetzes bis 2020 sicherzustellen, selbst wenn die Hilfe vom Bund zurückgeschraubt wird. Die bayrische Wirtschaft lebt auch vom Handel und der Industrie. Für diese sind Straßen unerlässlich und der Status Quo muss erhalten bleiben. Gerade der Erhalt des derzeitigen Zustands ist auch finanziell sinnvoll, da Neubau in den meisten Fällen teurer ist als Instandsetzung.

Deutschland und Bayern haben bereits eine sehr gute Infrastruktur, aber gerade strukturschwache Regionen müssen besser eingebunden werden um auch dort die Wirtschaft, aber auch das Leben der Menschen zu verbessern. Fertig geplante Projekte wie die A94 sollen zügig und qualitativ hochwertig fertig gestellt werden. Der Umwelt- und Tierschutz ist hierbei zu beachten, dennoch darf er Großprojekte nur in Ausnahmefällen blockieren.

Die Finanzierung dieser Maßnahmen soll mit einem Mix aus öffentlichen und privaten Investitionen sichergestellt werden. Deswegen stehen die Jungen Liberalen zur Idee einer zweckgebundenen PkW-Maut als Vignettenlösung. Die Vignette erlaubt es, das erwirtschaftete Geld zielgerichtet in den Straßenausbau zu investieren, wo es auch hingehört. Beim Vignettensystem ist darauf zu achten, dass eine Preisstaffelung stattfindet, die es Pendlern erlaubt, Langzeitvignetten zu erwerben, die im Verhältnis preisgünstig sind.

Auch sollen Projekte wie Privatstraßen weiter gefördert werden, wo dies Sinn macht. So ist zum Beispiel zu prüfen, ob Zufahrten zu Firmen nicht zum Teil von diesen mitfinanziert werden können und sollten. Des Weiteren fordern die Jungen Liberalen Bayern auch die Landesregierungen benachbarter Bundesländer auf, bereits geplante und beschlossene länderübergreifende Infrastrukturmaßnahmen zuverlässig weiter zu führen.

Die Jungen Liberalen Bayern sehen für die Zukunft einen Mix zwischen Individual- und Massenverkehr. Aus diesem Grund befürworten wir eine Erweiterung des Straßennetzes. Straßen müssen auch weiterhin für die Möglichkeit von steigenden Geschwindigkeiten von LKWs und Zunahme deren Gewichts ausgelegt werden. Hierzu muss die jeweils neueste Technik beim Straßen und Tiefbau eingesetzt werden.

Der Massenverkehr in Form des Öffentlichen Personennahverkehrs wird in Bayern zum Teil durch den Bund, aber auch durch das Land Bayern selbst gefördert. Ohne staatliche Gelder kann ein weit verzweigter und flächendeckender ÖPNV vielerorts nicht gewährleistet werden. Gerade im Flächenstaat Bayern muss daher die Förderung beibehalten werden um die Versorgung der sog. Ober- und Mittel- Zentren, aber auch ländlicher Regionen zu gewährleisten. Besonders hinsichtlich einer immer älter werdenden Gesellschaft wird der ÖPNV als Fortbewegungsmittel eine immer entscheidendere Rolle spielen, auch und gerade in ländlichenGebieten. Die Förderung durch den Freistaat Bayern darf dabei aber keine Bevormundung beinhalten. Gerade im Bereich des Nahverkehrs wissen die Kommunen selbst, besser als jede zentrale Stelle, wo Versorgung notwendig ist, wo sie schon hinreichend besteht und auch wo sie unnötig ist.

 

Netzausbau

Bayern – Land der Innovationen

Ohne einen leistungsfähigen und stabilen Internetanschluss sind viele kleine und mittelständische Unternehmen nicht wettbewerbsfähig Der Maßstab für den Fortschritt ist die verfügbare Bandbreite. Nach Ansicht der Jungen Liberalen Bayern sind der Ansicht, dass die Mindestbandbreite sich dynamisch am technischen Fortschritt orientieren muss – sich an technisch überkommenen Maßstäben wie ein 1 Mbit/s zumessen führt nicht zu Innovation, sondern zu Rückschritt. Die Mindestbandbreite muss jeweils die Hälfte des Mittelwerts der schnellsten 20% aller im Bundesgebiet vorhandenen leitungsgebundenen Breitbandanschlüsse zu betragen. Ziel des Ausbaus ist eine flächendeckende Versorgung des Freistaates mit Hochgeschwindigkeitsinternet. Wir fordern eine Breitbandversorgung, die einfach hoch und gerecht ist, um den Mittelstand zu fördern. Die Mittel hierfür sind zu erhöhen.

Bei der Finanzierung des Ausbaus müssen verschiedene Wege eingeschlagen, egal ob alternativ oder kumulativ: Breitbandausbau ist gerade auf dem Land für Telekommunikationsunternehmen wirtschaftlich nicht attraktiv. Hier sehen die JuLis zunächst die Kommunen und ihre ansässigen Unternehmer in der Pflicht. Über den Zusammenschluss von Bürgern in sogenannten Bürgergenossenschaften und Zusammenarbeit mit kleineren und größeren Unternehmen vor Ort können Lücken geschlossen werden.

Programme zum Breitbandausbau auf Ebene des Freistaates Bayern, die von diesem finanziell gefördert werden, sind aus Sicht der Jungen Liberalen Bayern an vielen Stellen notwendig. Diese müssen sich jedoch strikt am Bedarf vor Ort orientieren. Nur wenn ein Bedarf besteht, der nicht anders gedeckt werden kann, darf der Staat sich am Ausbau des Breitbandinternets beteiligen.

 

Infrastrukturelle Großprojekte

Besonders große und teure Infrastrukturprojekte stehen in den letzten Jahren besonders in der Kritik. Um aber Fortschritt und Innovation auch in diesem Bereich zu ermöglichen und keine „Blockade-Nation“ zu werden, sehen die Jungen Liberalen Bayern einige notwendige Änderungen im Prozess der Bauplanung.

 

Mehr Bürgerbeteiligung

Mehr Bürgerbeteiligung im Vorfeld von Großvorhaben kostet im Verhältnis zu verfahrenen Situationen wie bei Stuttgart 21 insgesamt weniger Geld und Zeit und verhindert, dass Großprojekte zum extremen Politikum werden. Es gilt, langwierige Klageverfahren und hochkochende Emotionen schon im Vorhinein zu verhindern. Dafür müssen die direkt Betroffenen eines Großprojektes ins Auge gefasst werden.

Grundlage muss daher eine gemeinsame Faktenbasis sein. Um zu verhindern, dass ein „Gutachterkrieg“ ausbricht, müssen die Fragen, die den entsprechenden Gutachtern vorgelegt werden, bereits vor Beauftragung der Gutachter veröffentlicht werden. Dabei muss den Bürgern die Möglichkeit gegeben werden, eigene Fragen zu ergänzen. Damit soll verhindert werden, dass Gutachten, die von der öffentlichen Hand eingeholt werden, später als einseitig oder tendenziös verurteilt werden. Als weitere Maßnahme müssen bereits im Vorfeld der Bauleitplanung bei Großvorhaben sogenannte Dialogforen eingerichtet werden. Hierbei müssen alle muss die Öffentlichkeit eingeladen werden zu Veranstaltungen, bei denen alle Planungen erläutert werden. Dabei sollen vor allem auch verschiedene Planungsvarianten vorgestellt werden und Bedenken der Anwohner erläutert werden.

 

Realistisch statt billig

Als Problem bei baulichen Großprojekten haben sich in den letzten Jahren vor allem die Kosten erwiesen. Veranschlagte Kosten vor Baubeginn und tatsächliche Kosten, die zur Fertigstellung nötig sind, klaffen eklatant auseinander. Der Grund hierfür liegt unter anderem im geltenden Vergaberecht. Öffentliche Auftraggeber müssen das günstigste Angebot für ein Bauprojekt annehmen und haben nur wenig Gelegenheit zur genauen Prüfung. Die Jungen Liberalen fordern daher eine Lockerung des Vergaberechts hinsichtlich der Möglichkeiten, bei den Anbietern genauere Kalkulationen und Unterlagen anzufordern, zudem eine differenzierte Regelung, die verhindert, dass Dumpinganbieter, die qualitative Anforderungen nicht zuverlässig erfüllen können, nicht genommen werden müssen. Bei jeder Ausschreibung müssen alle Angebote geprüft werden und ausgewählt werden können. Das billigste Angebot kann durch qualitative Mängel und Verzögerung letztendlich deutlich teurer werden.


Antragsteller: Landesvorstand

Gültigkeit: 5 Jahre / Hinweis: Die Gültigkeit dieses Antrags wurde vom 106. LaKo in Schweinfurt um weitere 5 Jahre verlängert.

Reformierung des Arbeitsrechtes in allen Institutionen des Glaubens

Die arbeitsrechtlichen Sonderregelungen für Mitarbeiter in kirchlichen Einrichtungen sollen nur noch in beschränktem Maße Gültigkeit besitzen. Nur die Personen mit besonderer Weihe, die zur Weitergabe der Lehre verpflichtet, also Priester, Diakone und Bischöfe sollen den besonderen Bedingungen des kirchlichen Arbeitsrechtes unterliegen. Kirchliche Mitarbeiter, die ohne einen kirchlichen Sendungsanspruch im engeren Sinne versehen sind, sollen unter den gleichen Bedingungen eingestellt werden wie jeder andere Arbeitnehmer in Deutschland. Seine persönliche, politische, religiöse oder sexuelle Orientierung darf dabei keine Rolle spielen – auch wenn sie im Widerspruch zu der Lehre einer religiösen Gemeinschaft steht. Das Gleiche gilt für vergleichbare Positionen in Einrichtungen von muslimischen, jüdischen, buddhistischen und anderer Religionsgemeinschaften in Deutschland. Mitarbeiter bei religiösen Einrichtungen sollen auch die Möglichkeit bekommen, sich gewerkschaftlich frei zu organisieren. Ferner sehen die Jungen Liberalen keine Notwenigkeit, dass Priester, Bischöfe und vergleichbare Würdenträger in anderen Religionsgemeinschaften quasi Beamtenstatus genießen. Diese Regelung ist ebenfalls abzuschaffen.


Gültigkeit: 5 Jahre

Hinweis: Die Gültigkeit dieses Antrags wurde auf dem 105. Landeskongress in Regensburg am 14.05.2023 um weitere 5 Jahre verlängert.


Antragsteller: BV Unterfranken

Anonymität im Geldverkehr erhalten!

Die Jungen Liberalen Bayern sprechen sich gegen die Abschaffung der bestehenden Anonymität im Zahlungsverkehr aus, insbesondere in Form von Bargeld.


Antragsteller: BV Unterfranken

Gültigkeit: 10 Jahre / Hinweis: Die Gültigkeit dieses Antrags wurde vom 106. LaKo in Schweinfurt um weitere 10 Jahre verlängert.

Weg mit der Buchpreisbindung

Die JuLis Bayern fordern die Abschaffung der Buchpreisbindung. Diese stellt einen unverhältnismäßigen Eingriff in den Markt dar, dessen Begründung nicht ersichtlich ist.


Gültigkeit: 10 Jahre

Hinweis: Die Gültigkeit dieses Antrags wurde auf dem 105. Landeskongress in Regensburg am 14.05.2023 um weitere 10 Jahre verlängert.


Antragsteller: BV Unterfranken

Keine Kinderlosen-Steuer in Deutschland

Die Jungen Liberalen Bayern sehen in den Plänen einiger Unionspolitiker zu einer zusätzlichen Abgabe für Personen ohne Kinder einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Selbstbestimmung eines jeden einzelnen und lehnen derartige Pläne daher kategorisch ab. Das Problem der demographischen Entwicklung Deutschlands muss durch eine familien- und kinderfreundlichere Politik gelöst werden und nicht durch Bestrafung von Personen ohne Kinder.


Gültigkeit: 10 Jahre

Die Gültigkeit dieses Antrags wurde beim 103. Landeskongress am 01.Mai 2022 nicht verlängert.


Antragsteller: JuLis Oberland Kreis