Mittelschulen – teuer verwaltet, schlecht gestaltet 


Wir stehen für weltbeste Bildung für alle, unabhängig von der Herkunft. Dabei ist insbesondere der Übertritt auf eine weiterführende Schule von Bedeutung für die Zukunft eines Kindes. In der Pandemie standen alle Schulen vor einigen Hürden. Dabei ist deutlich geworden, dass insbesondere Mittelschulen weit zurückbleiben und etwaige Hilfsprogramme dort am schlechtesten ankommen. Auch sonst ist die öffentliche Wahrnehmung von Mittelschulen oft negativ. Sie werden stigmatisiert und in einen Zusammenhang mit Problemen und Defiziten gestellt. Das verkennt jedoch, dass gerade diese Schulform über außerordentliche pädagogische Merkmale verfügt, die für andere Schulformen richtungsweisend sein sollten. Die Mittelschulen zeichnet die soziale Eingebundenheit der Schülerinnen und Schüler aus, durch die hohe Qualität der Lehrer/-innen-Schüler/-innen-Beziehung wird ein heterogenes Lernumfeld geschaffen. 

Um Chancengerechtigkeit gerade auch für Mittelschulschülerinnen und -schüler zu gewährleisten, muss dringend an einigen Stellschrauben geschraubt werden. 

Sozialräume 

Mittelschulen sind ihren Stadtteilen und ihren Kommunen zugehörig. Sie prägen diese und werden im Gegenzug von ihnen geprägt. Es ist daher besonders wichtig, dass in ihrem regionalen Umfeld als Mehrwert wahrgenommen werden. Wir Junge Liberale Bayern fordern daher eine verstärkte Kooperation von diesen Schulen mit örtlichen Akteuren. Dazu gehören beispielsweise die Zusammenarbeit mit (pädagogischen) Einrichtungen wie dem Jugendring, Jugendtreffs, Jugendhilfe, oder Ausbildungsbetrieben. Auch sollte mit anderen weiterführenden Schulformen eine verstärkte Kooperation stattfinden. Eine derartige, integrative Kommunalpolitik würde den Schulen als auch den Kommunen mehr Bedeutung und gegenseitige Wertschätzung zukommen lassen. 

Zudem fordern wir, dass sog. Lernpartnerschaften zwischen Mittelschulen und anderen weiterführenden Schulen ausgebaut werden. Lernpartnerschaft meint dabei die Zusammenarbeit wie gemeinsame Nachmittagsangebote zwischen zwei Schulen, die bei einer Leistungs- und Qualitätsverbesserung an der Mittelschule zu einer Mittelerhöhung an beiden Schulen führt. 

Kein Auffangbecken im laufenden Schuljahr 

Die Mittelschule fungiert für uns nicht als Auffangbecken für gescheiterte Bildungslaufbahnen, der sogenannten ,,Absteiger” von Gymnasien und Realschulen. Sie bietet vielmehr ein bedarfsgerechtes pädagogisches Angebot, um die Motivation und das Selbstbewusstsein der Schüler und Schülerinnen zu stärken. Sie werden dadurch erfolgreich zu einem oder mehreren Bildungsabschlüssen geführt.
Während eines laufenden Schuljahres kommt es häufig zu Neuzugängen in der Schülerschaft. Diese hohe Fluktuation und die Konzentration von Schülerinnen und Schülern mit ausfälligem Sozialverhalten oder erhöhten Förderungsbedarf beim Lernen sorgt für Unruhe und soziale Selektivität beim Übergang zwischen Klassen und variierende Leistungen. 

Wir Junge Liberale Bayern fordern daher für die Mittelschulen analog wie bei anderen Schulen eine Möglichkeit, einen Übertritt im laufenden Schuljahr abweisen zu können. Eine Abweisungsentscheidung muss begründet sein und soll nur auf Grundlage einer Beteiligung aller hiervon betroffenen Akteure ergehen. Das soziale und schulische Wohlergehen der/s betroffenen Schülers/Schülerin ist bei der Entscheidungsfindung besonders stark zu berücksichtigen. 

Zersplitterte Struktur 

Die Mittelschule ist die einzige Schulart, bei der in fast jeder Jahrgangsstufe sich neue Konstellationen zusammenfinden. Mit den M-Zügen/M-Kurssystemen, Regelklassen, Praxisklassen und 9+2-Modellen können fünf verschiedene Abschlüsse erzielt werden. In der Praxis führt diese Zersplitterung und die damit verbundene andauernde Auslese zu Dauerdruck und Beschämung. Die Schülerinnen und Schüler werden je nach Werdegang nachhaltig demotiviert, wodurch der Förderansatz dieser Schulform einer fragwürdigen Selektionskultur unterliegt. Die notwendige Kontinuität zwischen den Schülerinnen und Schülern untereinander und mit der Lehrkraft darf nicht mit jedem Jahr unterbrochen werden. Die Formen längeren gemeinsamen Lernens müssen mit der strukturellen Differenzierung in Einklang gebracht werden. Nur ein längeres gemeinsames Lernen kann möglichen negativen Folgen entgegenwirken.  Daher fordern wir, dass Mittelschulen nicht zwingend in M- und R-Zweige unterteilen müssen. Vielmehr sollen die Schülerinnen und Schüler, die den M-Abschluss anstreben, – unter der Voraussetzung eines bestimmten Quali-Ergebnisses – in der 10. Klasse gebündelt werden können. 

Fehlende Ressourcen 

Mittelschulen müssen so ausgestattet werden, dass alle Schülerinnen und Schüler mit ihrem jeweiligen pädagogischem und persönlichem Förderungsbedarf ihr individuelles Leistungspotential entfalten können. Dazu fordern wir Junge Liberale Bayern einen besseren Betreuungsschlüssel für die Schülerinnen und Schüler durch: 

  • Mehr multiprofessionelle Teams; das heißt, dass zwei Pädagogen eine Klasse betreuen können 
  • Die Einstiegsbesoldung A 13 für Mittel- und Grundschullehrkräfte, um die, Attraktivität des Mittelschullehramts zu erhöhen und so dem fortschreitenden Lehrermangel entgegenzuwirken. Entsprechend soll das Studium für Mittel- und Grundschullehrkräfte mit mehr pädagogischen und psychologischen Inhalten ausgebaut werden 
  • Umfangreiche Beratungsangebote und einen erleichterten Seiteneinstieg in das Mittelschullehramt für Interessierte anderer Lehrämter 
  • Zusätzliche Mittel zur Aufstockung des Stundenpools, angesichts des unzureichenden Anrechungsstundenkontingents für Schulleiterinnen und Schulleiter sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertretern 
  • Eine vorübergehende Beratungs- und Unterstützungsstelle, an die sich Schulen bei Bedarf freiwillig wenden können und prozessbezogen begleitet werden 
  • Die Sicherstellung und den Ausbau der Schulsozialarbeit und psychologischer Beratung für alle Schülerinnen und Schüler, um Problem – und Konfliktpotential wirksam zu begegnen und um Lehrerinnen und Lehrer vor allem an Schulen in sozialen Brennpunkten zu entlasten 
  • Die verstärkte Einbindung externer oder/und bezahlter Drittkräfte zur Förderung von Schülerinnen und Schülern durch Freiwilliges Soziales Jahr, Lehramtsstudierende als Schülercoaches, Kooperationen mit dem Chancenwerk e.V. o.ä. 

Mehr Selbstbestimmung 

Die Stellenbesetzungs- und Verwaltungspolitik des Kultus- und Sozialministeriums führt zu einem großen Flickenteppich, mit dem mehr verhindert als geschaffen wird. So sind insbesondere Zuständigkeit für den Personal- und Sachaufwand nicht klar und teils doppelt zwischen den Schulämtern, Landesämtern und Bezirksregierungen verteilt. Deshalb fordern wir die Verwaltung zu zentralisieren, denn für die Sicherstellung und den Ausbau der Schulsozialarbeit bedarf es einer effizienteren Finanz- und Verwaltungspolitik im Bildungswesen. Um festzustellen, wie viele Stellen eine Schule besetzen kann, sollten die Mittelschulen weiter ihren Bedarf nachweisen.


Gültigkeit: 5 Jahre


 Antragsteller: Landesvorstand


Chancengleichheit herstellen – Regionale Selbstverwaltung stärken! 


Wir Junge Liberale Bayern wollen Chancengleichheit und Selbstverwirklichung in den Vordergrund stellen. Dabei sollen jedem unabhängig vom konkreten Lebensstandort die gleichen Chancen für ein selbstbestimmtes Leben offenstehen. 

Dabei sind insbesondere kleine Gemeinden und Dörfer im Gegensatz zu Ballungszentren in einem strukturellen und wirtschaftlichen Nachteil. Dieser Situation wollen wir mit zielorientieren und individuell anpassbaren Rahmenlösungen entgegentreten. 

Kern dieser Entwicklungen ist die zunehmende Abwanderung junger Menschen in die Ballungszentren. Auf dem Land fehlt das Humankapital. Die Probleme des ländlichen Raumes lassen sich dabei nur lösen, wenn Anreize für einen Zuzug oder Verbleib im ländlichen Raum geschaffen werden. Dabei sind alle staatlichen Akteure zur Zusammenarbeit aufgerufen, ganz besonders die Gemeinden selbst. Schematische Lösungen werden hier nicht weiterhelfen können. 

In diesem Zusammenhang müssen zuallererst bestimmte Grundstrukturen und Rahmenaufgaben definiert werden. In einem zweiten Schritt wird geklärt, wie Gemeinden diese und andere Aufgaben überregional erfüllen können und sollen. Zum Schluss bedarf es für besonders ländlich geprägte Regionen eines besonderen Handlungskonzeptes, um auch dort den Menschen Chancengleichheit zukommen zu lassen. 

 I. GRUNDSTRUKTUREN UND -BEDÜRFNISSE FLEXIBEL UND ÜBERREGIONAL ERHALTEN 

Unabhängig vom konkreten Differenzierungsgrad müssen bestimmte Grundstrukturen erhalten und Grundbedürfnisse der Menschen gedeckt werden. Gerade in bayerischen Regionen mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH) gestaltet sich dies oftmals als besondere Herausforderung. Deshalb hat sich der Staat hier zum einen auf absolut notwendige Aufgabenerfüllung zu beschränken. Zum anderen sind Gemeinden und deren Aufsichtsbehörden besonders in der Pflicht gezielt kommunale und überregionale Zusammenarbeit zum Wohle der Menschen zu organisieren und auf gemeinsame Erfüllung von Aufgaben hinzuwirken. 

 1. Aufrechterhalten der örtlichen Grundversorgung 

Es gibt originäre Staatsaufgaben, welche in jedem Fall möglichst effektiv zu erfüllen sind. Zu diesen zählen solche Grundeinrichtungen, welche es gerade dem Einzelnen ermöglichen sich selbst zu verwirklichen und sein Leben frei zu gestalten. Für diese Aufgaben hat der Staat flächendeckend einzustehen und örtlich angepasste Lösungen zu finden. Eine Zusammenarbeit mit dem Privatsektor ist hier gewünscht und oftmals auch geboten. 

  • Krankenhäuser erhalten und Notaufnahmen erhöhen
    Bei der medizinischen Versorgung darf sich der Staat nicht aus der Verantwortung nehmen. Es ist die Pflicht der öffentlichen Hand medizinische Versorgung sicherzustellen, insbesondere dort, wo es unvermeidbar zu Versorgungsengpässen ohne staatliche Eingriffe kommt.
    Deshalb erteilen wir einer voreiligen Schließung von Krankenhäusern eine Absage. Die Schließung eines Krankenhauses soll nur erfolgen, wenn aus Versorgungs- und Personal- sowie Qualitätsgründen eine Schließung oder Zusammenführung von Krankenhäusern notwendig ist und eine schnelle Transportierungsmöglichkeit – z.B. mittels guter Flugrettung – vorhanden ist. Eine Schließung kann in Betracht kommen, wenn es ein alternatives und genauso effektives Modell zur Aufrechterhaltung der medizinischen Versorgung für die betroffene Region gibt.
    Dies kann beispielsweise im Aufbau regionaler Versorgungszentren liegen. Dazu gehört die Einrichtung von Ärztezentren, Telemedizin und dem Anwerben von Landärzten. Ebenso sind Konzepte ambulanter Notfallversorgung zu unterstützen. Teilschließungen oder Verlagerungen von einzelnen Abteilungen unterstützen wir im Übrigen nur dann, wenn eine absolute Notfallversorgung erhalten bleibt.
    Deshalb fordern wir die Erhöhung von Notfallversorgungen. Dazu gehört es auch, dass Krankenhäuser mit Schwerpunktversorgung eine Notaufnahme unterhalten, sofern eine adäquate Akutversorgung der Patienten gewährleistet werden kann. ine konkrete Zahl vorhandener Intensivbetten lehnen wir ab. 
  • Digital und mobil im ganzen Land
    Der Mobilfunk- und Breitbandausbau bleibt Staatsaufgabe und ist voranzutreiben. Die konkrete Umsetzung kann gestuft erfolgen und soll einer Priorisierung zugänglich sein. Ebenso ist es zwingende Voraussetzung, dass das Straßennetz mit einer ordentlichen Anbindung an das Bundesstraßen- und -autobahnnetz erhalten wird. Ein ÖPNV ist für Personen ohne individuelles Fortbewegungsmittel unerlässlich. Dennoch scheitert ein wirtschaftlich-sinnvolles Betreiben eines gut ausgebauten ÖPNV in strukturschwachen Regionen und Gemeinden. Ein enges Busnetz ist auch nicht in jeder Gemeinde notwendig. Auf Grundlage einer Bedarfsanalyse sollen flexibel-adaptierte Buslinienkonzepte erarbeitet werden.
    Darüber hinaus setzen wir hier auf eine überregionale Zusammenarbeit mehrerer Gemeinden. Kreative Modelle der Personenbeförderung – beispielweise mittels Rufbussen und preislich günstig gestalteten Taxi- oder Ubersystemen – sollen hier helfen.
    Falls in RmbH eine Personenförderung mittels Bahnverkehr angestrebt wird, könnte man sich an Projekten wie der „Die Waldbahn“ für den Bayerischen Wald orientieren. 
  • Kinderbetreuung und Bildung flexibel gewährleisten
    Kinderbetreuung und ein basales Bildungsangebot müssen unabhängig vom Wohnort erreichbar sein. Kinderbetreuung muss möglich sein, damit die Eltern einer beruflichen Tätigkeit nachgehen können. Dabei begrüßen wir staatlich oder kirchlich betriebene Kindertagesstätten. Dennoch ist gerade in strukturschwachen Regionen eine gewisse Zentralisierung und Zusammenlegung im Rahmen des wirtschaftlich machbaren unerlässlich.  Doch falls Kindertagesstätten mangels ausreichend Kindern nicht mehr sinnvoll betrieben werden können, sollen diese trotz dessen nicht künstlich am Leben gehalten werden. Hier setzen wir viel mehr auf private Kindertagespflege. Dabei sollen die Einnahmen aus privater Kindertagespflege zu mindestens 30 Prozent steuerfrei gestellt werden.   Darüber hinaus wollen wir für den Fall eines Kinderanstieges die bürokratischen Hürden für die Errichtung von Kindertagesstätten minimieren. Schulen sollen möglichst aufrechterhalten werden. Diese müssen die bestmögliche personelle und materielle Ausstattung haben. Dazu zählt ganz besonders eine digitale Ausstattung. Grundschulen sollen möglichst wohnortnah und erreichbar sein. Falls in entlegeneren Gebieten die Schulwege besonders weit sind, soll eine Beauftragung von privaten Personenbeförderungsunternehmen genutzt werden. Die Mehrkosten übernimmt der Freistaat Bayern.
    Bei weiterführenden Schulen stehen wir darüber hinaus einem tragbaren und sozial verträglichem Home-Schooling-Konzept positiv gegenüber. Dabei müssen die Bedürfnisse der kindlichen Entwicklung im Vordergrund stehen. Hierbei soll insbesondere der Sozialisationsgedanke des klassischen Schulumfeldes leitend sein. Um den jährlichen Schulabsolventen auch nach dem Schulabschluss eine Perspektive in jeder Region zu geben, wollen wir Bildungszentren schaffen, in welchen sowohl ein Studium als auch eine Ausbildung oder beides absolviert werden kann. Durch einen Zusammenschluss von Ausbildung, Berufsschule und Hochschule in Form von Bildungszentren soll ein vielfältiges Angebot geschaffen werden. Der Ausbau von Ausbildungsschulen könnte in Form von Projekten umgesetzt werden, um Ausbildungsberufe attraktiver zu gestalten.
    Darüber hinaus sollen eigenständige Außenstellen von Universitäten und Fachhochschulen geschaffen werden. Dabei kann die Außenstelle auch eine Chance für die Gemeinde als Wirtschaftsstandort darstellen, da sie mit ihren Forschungseinrichtungen von einem Innovationsschub profitieren. Forschung und Entwicklung bieten für die Kommunen immer eine Chance auf Ausgründungen und Startups und damit für die Schaffung attraktiver Arbeitsplätze. Wo es sinnvoll erscheint, können ungenutzte Flächen zu einem Campus umgestaltet werden. Auch der Knappheit preiswerter Studentenwohnungen in den Ballungszentren wird entgegengewirkt, indem neue Studentenwohnheime in die Entwicklungsplanung außerhalb der Ballungszentren einbezogen werden. Ein Semesterticket für den ÖPNV soll eine einfache und preiswerte Anbindung für alle Studierende und Auszubildende zu den Ballungszentren sichern. 

 2. Landwirtschaft stärken statt schwächen 

Die Landwirte in unserem Land sind äußerst wichtig für die Nahrungsversorgung. Die vielen bürokratischen und unübersichtlichen Regularien halten wir für falsch und in der derzeitigen Form im Grundsatz unangemessen. Ebenso lehnen wir (Agrar-)Subventionen ab.
Dennoch muss der Staat auch dem Monokulturanbau durch Energiemais und Futtermais sowie dem Artensterben durch Pflanzenschutzmittel entgegentreten. Der Anbau von Futterprodukten ist zumeist für die Erzeuger interessanter als der Anbau von Nahrungsmittelrohstoffen. Nährstoffe des Bodens werden durch Monokulturen ausgelaugt und einseitig belastet. Dadurch werden mehr Düngemittel und Pestizide benötigt, welche ebenso eine schädliche Wirkung auf den Wildtierbestand haben. Durch die stetig steigende Feldgröße werden die Hecken und Grünflächen zudem weiter reduziert.
Hingegen halten wir naturverträgliche Pflanzenschutzmittel für eine moderne Landwirtschaft weiterhin für notwendig, damit ein wirtschaftliches Handeln der Landwirte möglich bleibt. Die verabschiedete Düngemittelverordnung halten wir in diesem Zusammenhang für zu restriktiv und lehnen sie ab.
Landwirte sollen als Unternehmer betrachtet werden und sich durch ihre gute Arbeit selbst finanzieren können. Dabei sollen neue Technologien zum Einsatz kommen und entsprechende geförderte Schulungen angeboten werden. Zudem muss die Forschung für neue Schutzmittel und Anbauarten in enger Zusammenarbeit mit Unternehmen und Hochschulen ausgebaut werden.
Darüber hinaus fordern wir die verantwortungsvolle technologische Begleitung der Gentechnik, um sie in Zukunft auch in der Landwirtschaft nutzbar machen zu können. 

 3. Umwelt – Harmonie zwischen Mensch und Natur 

Bei allen Maßnahmen sind auch immer die Auswirkungen auf die Natur und Umwelt zu beachten. Es bedarf einer Partnerschaft zwischen Mensch und Natur, zwischen Ökonomie und Ökologie. Regionales Handeln ist für einen global gedachten Naturschutz unerlässlich. Hier ist es wichtig, dass bei jedem Handeln alle Interessen abgewogen werden und ein Ausgleich zwischen den verschiedenen Interessen gefunden wird. Dabei ist dem Prozess der Entfaltung und Ausbreitung natürlicher Strukturen möglichst ausreichend Rechnung zu tragen und möglichst wenig entgegenzutreten. Es ist ein verhältnismäßiges sowie maßvolles regionales Handeln an den Tag zu legen.
In diesem Zusammenhang befürworten wir die bestehenden Nationalparks und begrüßen Initiativen für neue Naturparks. Uns ist hierbei besonders wichtig, dass die Bürger vor Ort in den Entscheidungsprozess ausreichend einbezogen werden. Bei der Energiegewinnung darf es nicht sein, dass Wälder und Wiesen aus Gründen mangelnden Widerstandes für den Bau von Windparks missbraucht werden. Wir lehnen die Nutzung des Waldes als neue Plattform für Windenergie ab.
Darüber hinaus dient die Jagd dem aktiven Schutz von Flora und Fauna. Deshalb dürfen bürokratische Hürden für die Jagd- und Fischereiausübung nicht weiter ausgebaut werden. Auflagen sollten geprüft und gegebenenfalls verhältnismäßig und sinnvoll reduziert werden. 

 II. GEMEINDEN ÜBERREGIONAL STÄRKEN 

Die Gemeinden sind zentrale Handlungsfiguren örtlicher Gestaltung. Jede Gemeinde ist aufgrund örtlicher Gegebenheiten und Umstände unterschiedlichen Herausforderungen ausgesetzt. Dabei muss das Handeln örtlicher Politik in strukturschwachen Regionen anderen Grundsätzen folgen als in solchen Regionen, in welchen regionale Verdichtungsstrukturen vorhanden sind. 

 1. Gemeindliches Vorgehen in strukturschwachen Regionen 

Gerade in strukturschwachen Regionen kommt die Handlungsfähigkeit der Gemeinden an ihre Grenzen. Ziel muss es deshalb sein die Gemeinden in ihrer Handlungsfreiheit einerseits zu stärken und andererseits eine koordinierte und gemeindeübergreifende Zusammenarbeit zu realisieren, welche langfristig die jeweilige Region in wirtschaftlicher, finanzieller und gesellschaftlicher Hinsicht lebenswert und attraktiv macht. 

  • Regionale Zusammenarbeit vertiefen und regionale Wirtschaftskraft bündeln
    Strukturschwache Gemeinden und generell Gemeinden in strukturschwachen Regionen müssen vertieft miteinander zusammenarbeiten.
    Bei strukturschwachen Gemeinden ist das zwingend. Deshalb sollen benachbarte strukturschwache Gemeinden Aufgaben der örtlichen Grundversorgung gemeinsam erledigen. Zu diesem Zwecke sollen die Gemeinden im Regelfall Zweckverbände bilden. Als ultima ratio sollen Pflichtverbände gegründet werden.
    Darüber hinaus soll im Regelfall auch die regionale Wirtschaftskraft gebündelt werden. Das Betreiben gemeinsamer Gewerbegebiete oder sonstiger Baugebiete ist hier zielführend.
    Mit den Mitteln der kommunalen Zusammenarbeit sollen letztendlich Gebietsreformen vermieden und die föderal-regionale Vielfalt Bayerns erhalten werden. Der Bildung von Verwaltungsgemeinschaften verschließen wir uns nicht. Als absolute ultima ratio kann ebenfalls das Zusammenlegen oder Auflösen von Gemeinden zweckmäßig sein, auch wenn dies nur als allerletztes Mittel in Betracht gezogen werden soll und nur wenn mildere Maßnahmen nicht nachhaltig genug greifen. 
  • Forschungsstandorte schaffen
    Darüber hinaus wollen wir vermehrt Forschungsstandorte schaffen. Dies kann im Zusammenhang mit Universitäten oder Fachhochschulen geschehen. Dies kann allerdings auch industrielle Forschung oder Forschung durch Privatpersonen oder -unternehmen sein. Falls der Staat neue Forschungseinrichtungen und -projekte startet, sollen diese in der Regel in strukturschwachen Regionen verwirklicht werden, sofern eine andere Region nicht eindeutig besser geeignet ist. 

 2. Gemeindliches Vorgehen in der Nähe von Verdichtungszentren 

Gemeinden in der Nähe von wirtschaftsstarken Verdichtungszentren haben eine besondere Ausgangsituation. In der Regel sind die Gemeindeeinwohner beruflich abhängig von der Nähe zum Ballungszentrum. Damit diese Gemeinden nicht durch diese natürliche Sogwirkung abgehängt werden, sollen sie am wirtschaftlichen Erfolg der Ballungszentren teilhaben. 

Zu diesem Zwecke müssen gewisse Grundvoraussetzungen gegeben sein, damit die örtliche Bevölkerung ein dauerhaftes Niederlassen in derartigen Gemeinden ernsthaft in Betracht zieht. Hierzu zählen vor allem eine ausgebaute Verkehrs- undDigitalinfrastruktur sowie eine lebenswerte Umgebung. 

Es bedarf zunächst einer verkehrsgünstigen Anbindung an das Ballungszentrum. 

Zu dieser Anbindung gehört zunächst, dass in dem jeweiligen Ballungszentrum ein ausgereiftes Park’n’Ride-Konzept umgesetzt wird, damit man schneller und umweltfreundlicher mit dem Auto in die Stadtnähe gelangen kann. 

Als zweites bedarf es eines Modells flexibler und bedarfsorientierter Buslinien, um jederzeit einen ÖPNV gewährleisten zu können. Hierzu soll, soweit nötig, auch das Straßennetz ausgebaut werden. Weiterhin fordern wir neben der essenziellen Barrierefreiheit auch die Ausweitung der Kapazitäten des ÖPNV. Staatliche Markthindernisse für private Personenbeförderungsdienste müssen aufgehoben werden, um das Angebot kommerzieller Fahrdienstleistungen zu erweitern. Nur so kann der individuelle und öffentliche Personennahverkehr gestärkt werden. 

In der Digitalisierung des ländlichen Raumes sehen wir noch sehr viel Ausbaupotential. In vielen Gemeinden ist die Infrastruktur der Gewerbegebiete veraltet, weshalb für die bestehenden Unternehmen, aber auch für Neugründer gute Bedingungen geschaffen werden müssen. Ein flächendeckendes Glasfasernetz und der angestrebte Ausbau des 5G-Mobilfunknetzes sind hierfür die zentralen Faktoren. Auch der Ausbau des öffentlichen WLANs soll vorangetrieben werden. Für eine effektive Verwaltung fordern wir außerdem die voranschreitende Digitalisierung der Ämter. 

Für attraktive Wohn- und Arbeitsverhältnisse, muss neben dem Ausbau des Wohnraumangebotes auch ein gutes Kinderbetreuungsangebot vorhanden sein. Konkret sehen wir dabei zunächst ausreichend Kita-Plätze als wichtiges Kriterium an. Die Kapazität der vorhandenen Kita-Plätze soll dabei regelmäßig an die Nachfrage angepasst werden. Um eine Angleichung an die Arbeitszeiten der Eltern erreichen zu können, muss es auch eine Flexibilisierung der Unterbringungszeiten in Kitas und sonstigen Kindertageseinrichtungen geben. 

 III. STRUKTURSCHWACHE REGIONEN INSGESAMT WIRTSCHAFTLICH UND STRUKTURELL STÄRKEN 

Strukturschwache Regionen haben vor allem einen Mangel an Wirtschaftskraft. Einzelne Gemeinden sind hier in einem Nachteil, den sie nicht alleine ausgleichen können. Deshalb müssen für strukturschwache Regionen gewisse Besonderheiten gelten. Ziel des folgenden Konzeptes ist es eine koordinierte und langfristige Aufwertung strukturschwacher Regionen in gemeindeübergreifender Zusammenarbeit leichter zu ermöglichen. Zentrale Koordinierungsstelle sollen hier die Landkreise – insbesondere das Landratsamt – sein. 

1. Landkreis mit besonderem Handlungsbedarf

Bereits jetzt gibt es nach dem Landesentwicklungsplan Bayern sogenannte „Regionen mit besonderem Handlungsbedarf“ (RmbH). Beispielhaft sind hiervon besonders Ober- und Unterfranken sowie Teile von Mittelfranken, der Oberpfalz und Niederbayern betroffen. Wir wollen diese Grundidee entsprechend modifizieren und einen zielgerichteten Konzeptrahmen zur Aufwertung strukturschwacher Regionen entwickeln. 

Daher wollen wir in Zukunft „Landkreise mit besonderem Handlungsbedarf“ (LmbH) ausweisen. An den bisherigen fünf Zuteilungskriterien für RmbH –Beschäftigungsdichte, Arbeitslosenquote, verfügbares Einkommen, Bevölkerungsprognose und Wanderungssaldo junger Menschen – halten wir fest. 

Ein sechstes Kriterium – Vorhandensein eines wirtschaftsstarken Verdichtungsraumes –soll der Abgrenzung und Differenzierung zwischen den bisher ausgewiesenen RmbH dienen. An den Status des LmbH sollen verschiedene Rechte, Pflichten und Besonderheiten geknüpft sein, welche im Folgenden näher ausgeführt werden. 

  • Neue Aufgaben für den Landkreis
    Zentrale Aufgabe für das Landratsamt eines LmbH ist die Koordinierung er kommunalen Zusammenarbeit und die Bereitstellung von Hilfsleistungen für die Gemeinden. Zur Erfüllung dieser neuen Aufgabe gehört es bei Bedarf Ressourcen und Fachpersonal zur Beratung von Gemeinden abzustellen. Dies betrifft besonders die Ausarbeitung von Bebauungsplänen, Errichtung gemeindlicher Organisationen und Einrichtungen sowie sonstige rechtliche Beratung in Selbstverwaltungsfragen. Bei Gemeinden, die im Landesentwicklungsplan als strukturschwach bezeichnet sind, verdichtet sich die Koordinierungs- und Hilfsfunktion zu einer Pflichtaufgabe. Bei diesen Gemeinden soll die strenge Subsidiarität des Aufsichtsrechts gelockert werden, damit das Landratsamt im Falle von rechtswidriger Nichterfüllung von Gemeindeaufgaben schnell und effizient vorgehen kann. Als ultima ratio ist es dem Landkreis möglich, einzelne gemeindliche Einrichtungen und Aufgaben selbst zu übernehmen. Dies soll mit Zustimmung des Kreistages auch gegen den Willen einer strukturschwachen Gemeinde möglich sein. 
  • Personelle und finanzielle Ausstattung
    Zur effizienten Erfüllung dieser Aufgaben muss beim Landratsamt mindestens eine Abteilung geschaffen werden, welche sich explizit um die Koordinierung und Hilfestellungen für Gemeinden kümmert. In dieser Abteilung muss eine ausreichende Anzahl an fachlich gut ausgebildeten Staatsbeamten und Kreisbediensteten beschäftigt werden. Die Kosten für das zusätzlich zu schaffende Personal sind vom Freistaat Bayern zu tragen. Ebenfalls soll es Zuschüsse für LmbH geben, damit diese Unkosten im Rahmen ihrer neuen herausgehobenen Stellung ausgleichen können. Die Kosten für die neue Pflichtaufgabe gegenüber strukturschwachen Gemeinden sind ebenfalls vom Freistaat Bayern zu tragen. Sofern der Landkreis gemeindliche Aufgaben übernimmt, kann dieser die im jeweiligen Aufgabenfeld bestehenden Förderungen für Gemeinden selbst in Anspruch nehmen. 
  • Handlungsspielraum des Landkreises und Stärkung des Bürgers
    Darüber hinaus wollen wir den Bürger in eine stärkere Position versetzen. Deshalb hat jeder Gemeindeeinwohner im Bereich seiner Gemeinde einen einklagbaren Anspruch auf Einschreiten des Landratsamtes als Aufsichtsbehörde, wenn die Gemeinde öffentlich-rechtliche Aufgaben und Pflichten nicht erfüllt. Im Übrigen hat der Landkreis weitgehend Spielraum zur Erfüllung seiner Aufgaben. Insbesondere kann das koordinierende und helfende Vorgehen an Zweckmäßigkeits-und Prioritätserwägungen ausgerichtet werden. 

2. Steuerliche Besonderheiten

Um strukturschwache Regionen wirtschaftlich attraktiv und konkurrenzfähig zu machen, bedarf es zwangsläufig besonderer steuerlicher Anreize und Spielräume. Ziel ist es eine Abwanderung von Unternehmen zu verhindern und gleichzeitig eine Ansiedlung von Unternehmen zu begünstigen. 

  • Arbeitnehmer und Familien entlasten
    Wir wollen die standortbedingten Nachteile für Arbeitnehmer und Familien ausgleichen. Deshalb soll zunächst der Arbeitnehmerpauschbetrag auf 2000 € erhöht werden, sofern der Arbeitnehmer in einem Unternehmen, welches seinen Sitz im Landkreis hat, arbeitet. Darüber hinaus wollen wir eine generelle Absetzbarkeit von außergewöhnlichen Belastungen aufgrund der Strukturschwachheit der Region ermöglichen. Dazu zählen insbesondere Zusatz- und Ersatzkosten für fehlende oder nicht ausreichende staatliche Kinderbetreuung, Fahrtkosten aufgrund fehlender örtlicher Freizeitangebote für Kinder und generell Zusatzkosten aufgrund eines fehlenden ÖPNV. 
  • Kaufkraft erhöhen und Unternehmer entlasten
    Wir wollen die Kaufkraft generell erhöhen und einen einheitlichen Umsatzsteuersatz von 13 Prozent. Darüber hinaus wollen wir im Einzelfall und auf Antrag für Gewinneinkünfte besondere Stundungsmöglichkeiten auf die Einkommens- und Körperschaftssteuer gewähren. 
  • Mehr Freiheit beim Gewerbesteuerhebesatz
    In LmbH soll künftig der Mindesthebesatz auf die Gewerbesteuer nicht mehr gelten. Falls es jedoch zu einem schädigenden Steuerwettbewerb der kreisangehörigen Gemeinden kommt, soll der Kreistag einen Mindesthebesatz festlegen können, welcher 130 nicht übersteigen darf. 

3. Schaffung von Gründungsanreizen

Wir wollen besondere Anreize für Unternehmensgründungen schaffen. Neben der Schaffung genereller Neugründungsanreize sollen in LmbH zusätzlich besonders günstige Rahmenvoraussetzungen gegeben sein. 

Zur allgemeinen Neugründerförderung zählt, dass in den ersten zwei Jahren keine Einkommens-, Körperschafts- und Gewerbesteuer zu zahlen sind. 

Sofern sich ein Unternehmen in einer strukturschwachen Region niedergelassen hat, soll es nach diesen zwei Jahren ein dreistufiges Steuerentlastungssystem auf Einkommens- und Körperschaftssteuer geben. Auf der niedrigsten ersten Stufe soll es Stundungsmöglichkeiten geben. Auf der zweiten Stufe wird ein niedrigerer Steuersatz angewendet. Auf der dritten Stufe wird auf die Steuer verzichtet. Bis zum fünften Geschäftsjahr kann der Unternehmer auf Antrag diese Steuervergünstigungen geltend machen. Dabei muss eine besondere Bedürftigkeit nachgewiesen werden. Einem Antrag auf Anwendung eines erniedrigten Steuersatzes soll in der Regel stattgegeben werden. Ein Steuerverzicht soll nur in absoluten Ausnahmefällen gewährt werden. 

Bei der Gewerbesteuer ist es den Kommunen möglich einen niedrigeren Hebesatz für Neugründungen in ihrem Gemeindegebiet zu gewähren. An eine etwaige Hebesatzfestlegung durch den Kreistag ist sie in Bezug auf Neugründungen nicht gebunden. Nach dem fünften Geschäftsjahr müssen neugegründete Unternehmen den für die übrigen Unternehmen geltenden Hebesatz in der Gemeinde zahlen. 

Damit Gründer leichter an Kapital kommen, wollen wir Investitionen anregen, indem Wagniskapital um bis zu 50 Prozent steuerlich absetzbar ist. 


Gültigkeit: 5 Jahre


Antragsteller: JuLis Mittelfranken, JuLis Unterfranken, JuLis Oberfranken


High oder nicht high? Das ist hier die Frage! 


High oder nicht high? Das ist hier die Frage! 

Die aktuellen Grenzwerte für THC (aktuell 1 Nanogramm, in Bayern 2 Nanogramm pro ml
 Blutserum) sowie andere Regelungen im Kontext von Cannabis im Straßenverkehr sind auf
 Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse anzupassen. 

  1. In § 24a StVG ist eine fundierte Anpassung des THC-Grenzwertes und dessen Normierung vorzunehmen, indem analog zur Regelung bei Alkohol für THC ein Toleranzgrenzwert von 6 ng/ml Blutserum eingeführt wird. Bei diesem liegt die Beeinträchtigung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit klar unter der einer Blutalkoholkonzentration von 0,5‰. 
  2. In den §§ 315c und 316 StGB ist ein THC-Wert von 3,0 ng/ml Blutserum festzulegen, unterhalb welchem eine relative Fahruntüchtigkeit und damit auch die Erfüllung des jeweiligen Tatbestandes ausgeschlossen ist. 
  3. Mit einer Änderung von § 14 der Fahrerlaubnis-Verordnung ist sicherzustellen, dass ein Entzug der Fahrerlaubnis nicht allein aus dem Grund erfolgen kann, dass Cannabis konsumiert wurde oder sich widerrechtlich im Besitz der betreffenden Person befindet. Dies soll erst geschehen, wenn eine diagnostizierte Abhängigkeitserkrankung vorliegt, durch den Drogenkonsum der Straßenverkehr gefährdet wurde oder wenn mehrmals Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr nach § 24a StVG begangen wurden. 
  4. Liegt einer der in 3. genannten Fälle vor, ist zum Schutz der betroffenen Person neben Maßnahmen, welche die Fahrerlaubnis betreffen, verpflichtend eine medizinische oder therapeutische Betreuung anzuordnen. Deren Art und Intensität ist einzelfallbezogen zu bestimmen und kann von einfachen Gesprächen bis hin zu intensiver medizinischer Betreuung reichen. Die Betreuung soll ein Abrutschen in eine Sucht verhindern bzw. der betroffenen Person helfen, aus dem Stadium der Abhängigkeit herauszukommen. 
  5. Die Forschung, Entwicklung und tatsächliche Nutzung von schnellen Messverfahren, die lediglich eine verkehrsrelevante Beeinträchtigung durch Cannabiskonsum nachweisen, sind zu fördern. Messverfahren, die hingegen auf das nicht psychoaktive, lange nachweisbare und bezüglich der Fahrtauglichkeit nicht aussagende Abbauprodukt THC-COOH (THC-Säure) abstellen, sind für den Fall eines marktreifen Produkts ersterer Art schnellstmöglich zu ersetzen.

Gültigkeit: 10 Jahre 


Antragsteller: JuLis Schwaben


 

 

Let´s talk about Sex-ism 


Let´s talk about Sex-ism 

Wir Junge Liberale Bayern sehen die Sexualaufklärung als einen integralen Bestandteil der allgemeinen Gesundheitsförderung, der zur Prävention möglicher negativer Folgen sexueller Aktivitäten beiträgt. Hierfür fordern wir die Reformierung der individuellen Sexualkundelehrpläne aller Schulen, bei welcher die besondere Ausgangslage jeder Schulart ausreichend berücksichtigt wird. 

Konkret fordern wir: 

  • regelmäßig stattfindenden Sexualkundeunterricht über die gesamte Schulzeit hinweg.  
  • die Abwendung aller Sexualaufklärungsprogramme von stigmatisierenden bzw. diskriminierenden Inhalten, die zu einer Einschränkung der sexuellen Entfaltung junger Menschen führen. 
  • die Implementierung eines Aufklärungsansatzes, der junge Menschen in ihrer sexuellen Identitätsfindung unterstützt und ihr Recht auf sexuelle Selbstbestimmung in den Fokus stellt und gleichzeitig die Ablehnung der sexuellen Aufklärung im Sinne des christlichen Menschenbildes des Bayerischen Kultusministeriums in den Richtlinien für die Familien und Sexualerziehung. 
  • Ausweitung der Erforschung von Sexualaufklärungsmethoden, ihrer Wirksamkeit und Harmonisierung mit den Bedürfnissen junger Menschen aller Altersgruppen. 
  • eine Intensivere Aufklärung und Behandlung von Themen wie:
    1. die Entwicklung eines gesunden Körpergefühls,
    2. Gefahren und Realitätsverlust durch Pornografie,
    3. sexuell Übertragbare Krankheiten außerhalb von HIV,
    4. zu Schwangerschaften und Schwangerschaftsabbrüchen,
    5. verschiedene Methoden der Kontrazeption (auch Jenseits von Pille und Kondom). 
  • eine frühe Aufklärung über sexuelle Übergriffe und Grenzüberschreitungen, vor allem bei Kindern, beispielsweise durch das Aufzeigen ihrer Rechte, mit Informationen zu Hilfsangeboten und einer Enttabuisierung des Themas. 
  • die Intensivierung der Sexualaufklärung an Bildungsinstitutionen durch verstärkte Aus- und Weiterbildung der fachlich zuständigen Lehrkräfte und Bereitstellung aller notwendigen Ressourcen, um hochwertige Aufklärungsarbeit für alle jungen Menschen durchzuführen. 
  • die Zusammenarbeit und Durchführung mit an Sexualaufklärung beteiligten Personen und Institutionen in Schulen, wie z. B. mit Sexualmedizinern, Medizinstudenten, Pro Familia, Psychologen, Gynäkologen und Urologen. Um eine Kontinuität der Durchführung sicherzustellen, ist eine Vergütung der Externen notwendig. 

Gültigkeit: 5 Jahre


Antragsteller: Acelya Aktas, Theresa Rudolf, LAK II Bildung & Kultur, Jennifer Kaiser-Steiner, Kerry Aileen Hoppe, Barbara Eggers, Analena Wilhelm, Jannik Jürß, Max Hansen, Anton Blanke, Marcel Quass, Anna Ahlfeld, Janine Deparade, Marco Preißinger, Felix H. Meyer


 

Familienplanung beginnt schon vor dem ersten Kind – selbstbestimmte Verhütung für junge Menschen gewährleisten 


Familienplanung beginnt schon vor dem ersten Kind – selbstbestimmte Verhütung für junge Menschen gewährleisten 

Wir Junge Liberale erachten die Erörterung menschlicher Sexualität, die umfassende Aufklärung junger Menschen und die gesellschaftliche Debatte über Sexualität und Verhütung für einen essenziellen Bestandteil einer offenen Gesellschaft. Der Abbau von Stigmata, Vorurteilen und Tabus in dieser Debatte ist nach unserer Auffassung unbedingte Voraussetzung für einen verantwortungsvollen und liberalen Umgang mit Sexualität. 

Dazu gehört für uns in erster Linie, Kinder und Jugendliche möglichst frühzeitig und umfassend über Sexualität und Verhütung zu informieren. Der Sexualkundeunterricht an Schulen soll deshalb nicht nur zur Vermittlung der Funktion menschlicher Fortpflanzung dienen, sondern auch zur Vermittlung des Spektrums möglicher Verhütungsmethoden in seiner gesamten Breite, sodass auch Jugendliche in die Lage versetzt werden, eine informierte und abgewogene Entscheidung hinsichtlich der Verwendung von Verhütungsmitteln zu treffen. 

Ebenso ist die Verfügbarkeit von verschiedenen Verhütungsmethoden eine unbedingte Voraussetzung für einen verantwortungsvollen Umgang mit Sexualität. Um gerade auch jüngeren, in Ausbildung befindlichen Menschen den Zugang zu Verhütungsmitteln unabhängig von der eigenen Einkommenssituation zu ermöglichen, soll die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für alle zugelassenen Verhütungsmittel bis zum Ende der ersten Berufsausbildung übernehmen. Zusätzlich sollen auch Kosten für Notfall-Verhütungsmittel bis zu drei Mal jährlich erstattungsfähig sein. So soll vor allem auch jungen Menschen mit geringem Einkommen der chancengerechte Zugang ermöglicht werden, sodass eine selbstbestimmte und eigenverantwortliche Familienplanung keine Frage des Einkommens ist. 

Um das bisher existierende Spektrum an Verhütungsmethoden insbesondere um weniger invasive Methoden zu erweitern, fordern wir weiterhin die Förderung der Entwicklung von alternativen Verhütungsmethoden aus Steuermitteln, sofern diese hinreichend erfolgsversprechend sind. Dies betrifft gleichermaßen Verhütungsmethoden für Männer und Frauen.


Gültigkeit: 10 Jahre


 Antragsteller: JuLis Schwaben


 

Faire Rechnung durch Bilanzen für den Staat


Besonders für die junge Generation ist Generationengerechtigkeit ein wichtiges Thema, besonders durch Renten und Pensionsverpflichtungen kommen hier auf den Staat wahnsinnig hohe Kosten zu. Aus diesem Grunde fordern die Julis Bayern, dass der Staat nicht nur jedes Jahr eine Gewinn- und Verlustrechnung macht, sondern bilanziert, wie ein Unternehmen und klar ausweist wie hoch diese Zukunftsverbindlichkeiten sind.


Gültigkeit: 10 Jahre


Antragsteller: Gabriel Wölfel, JuLis Oberfranken, JuLis Unterfranken


 

 

Zurück in die Zukunft – Hyperloop auf der Transrapid-Versuchsstrecke 


Die JuLis Bayern erachten die Einstellung des Transrapid-Programmes als einen der größten mobilitätspolitischen Fehler seit der Wiedervereinigung. Das massive Potenzial der Hochgeschwindigkeits-Magnetschwebebahn blieb damit ungenutzt. Nichtsdestoweniger erkennen die Jungen Liberalen das Potenzial für eine mögliche zukünftige Nutzung der Transrapid-Versuchsanlage im Emsland (TVE).
Der Hyperloop stellt – wie der Transrapid zu seiner Zeit – ein revolutionäres Fortbewegungsmittel dar, welches zur möglichen zeitnahen Erreichung der Serienreife unbedingt von staatlicher Förderung abhängig ist. Die Jungen Liberalen unterstützen 

deshalb ausdrücklich die von den Hochschulen Emden/Leer und Oldenburg angestoßene 

Initiative, auf der TVE eine „European HyperLoop Technology Center“ aufzubauen und 

die TVE nach entsprechendem Umbau als Hyperloop-Teststrecke zu nutzen. 

 

Nach den bereits erfolgten, geringen Förderungen durch das Land Niedersachsen und die 

Europäische Union fordern die JuLis Bayern auch den Bund dazu auf, sich finanziell am 

Projekt zu beteiligen und vorbehaltlich weiterer Fördermittel aus anderen Quellen die 

weitere Realisierung des Projektes durch entsprechende Finanzierung zu unterstützen. 

Nach erfolgreichem Abschluss erster Tests soll der Bund auch Sorge dafür tragen, dass 

der Testbetrieb sichergestellt werden kann. Bei vielversprechender Perspektive 

(bewertet durch eine Expertenkommission) und weiterem Bedarf sollen weitere 

Fördermittel bereitgestellt werden, um das Projekt zur Serienreife zu bringen. 

 

Die Möglichkeit zum Abschluss einer Public-Private-Partnership mit privaten 

Unternehmen hinsichtlich des Ausbaus und des weiteren Betriebs der TVE soll eruiert 

werden. Die Zusammenarbeit mit den Hochschulen, welche die Initiative angestoßen 

haben, soll aufrechterhalten werden und das Projekt nach Möglichkeit den Studierenden 

und Beschäftigten der Hochschulen wissenschaftlich als Forschungsprojekt dienen. 


Gültigkeit: 5 Jahre 


Antragsteller: JuLis Schwaben


Mutig, empathisch, europäisch – Für eine moderne Entwicklungszusammenarbeit 


Freihandel auf Augenhöhe schafft Wohlstand und wirtschaftliche Perspektiven. Oberste Maxime unseres außen- und wirtschaftspolitischen Handelns muss daher die Schaffung von Freihandelszonen und der Abschluss von Freihandelsabkommen sowie perspektivisch der weltweit freie Handel sein.
Damit wir dieses von Freihandelszonen und der Abschluss von Freihandelsabkommen sein, gleichzeitig sollen die Bemühungen die “Doha-Runde” der WTO wieder in Gang zu bringen, um der WTO wieder zu größerer Handlungsfähigkeit zu verhelfen. Damit wir dieses langfristige Ziel erreichen, müssen wir zunächst auf ein weltweites Miteinander hinarbeiten. Dies wollen wir durch eine effizientere und zielführendere Entwicklungszusammenarbeit erreichen.
Dafür müssen wir zunächst mittel- und langfristig das Handlungsfeld der Entwicklungszusammenarbeit vollständig auf die Ebene der Europäischen Union verlagern. Hierfür sollen die Verträge dahingehend geändert werden, dass die Entwicklungszusammenarbeit zur alleinigen Zuständigkeit der Union wird.
Bei der Übertragung der Zuständigkeit sollen bestehende Projekte der Mitgliedsstaaten auf ihre Förderfähigkeit überprüft und übernommen bzw. fortgeführt werden.
Den Finanzaufwand für die Bereiche Außen-, Entwicklungs- und Verteidigungspolitik (Diplomacy, Development, Defense) wollen wir auf jährlich mindestens 3% des BIP der Union erhöhen. Hier fordern wir ein Umdenken, um durch einen ganzheitlichen Ansatz die Synergien dieser Politikfelder stärker zu nutzen. Entsprechende Finanzmittel sind im mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) zu verplanen. Insbesondere die Europäische Investitionsbank soll dabei in den Prozess miteinbezogen und finanziell besser ausgestattet werden.
Strategisch möchten wir insbesondere die gewinnbringenden Wechselwirkungen der Entwicklungszusammenarbeit und der Außenwirtschaftsförderung zielführend nutzen 

Ganz konkret wollen wir durch Investitionen in Kopplung mit Good-Governance- Prinzipien Perspektiven schaffen. Nicht nur – aber auch – da China massiv seine globalen Einflusssphären auf dem Kontinent ausweitet, muss Europa gegensteuern und eine alternative Partnerschaft zum chinesischen Unterdrückungsregime anbieten.


Gültigkeit: 5 Jahre 


Antragsteller: Kerry Aileen Hoppe, Jannik Jürß, Yannik Mohren, Roland Reif, Analena Wilhelm, Max Hansen, Tobias Dutta, Luca Preller, Jennifer Kaiser-Steiner


Geistiges Eigentum auch in Pandemiezeiten schützen 


Wir Junge Liberale Bayern lehnen internationale Bestrebungen ab, welche auf den zeitweisen Verzicht auf den Patentschutz auf Basis einer teilweisen Aussetzung des TRIPS-Abkommens abzielen. Wir fordern die Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass die Europäische Union sich gegen die Initiative von Südafrika und Indien ausspricht, welcher sich auch der US-Präsident Joe Biden angeschlossen hat.  

Gleichzeitig fordern wir, Handelsrestriktionen für die Impfstoff Rohstoffe abzubauen – diese sind ein deutlich größeres Problem für die globale Impfstoffproduktion als die Patentrechte. Ebenso fordern wir die Unterstützung von Know-How-Transfer in Länder mit möglichen Produktionsstandorten. Das kann nur mit den Herstellern des Impfstoffes gelingen, kann aber von staatlicher Seite unterstützt werden.  

Darüber hinaus lehnen wir auch eine Anordnung gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 5 IfSG i.V.m. § 13 PatG und die damit einhergehende faktische Aufhebung des Patentschutzes bezüglich Impfstoffen gegen Covid-19 strikt ab.


Gültigkeit: 5 Jahre


Antragsteller: Stefan Edenharder, Yannik Mohren, Dominik Konrad, Felix H. Meyer, Tobias Dutta, Gabriel Wölfel, Jannik Jürß, Dominik Winkel, Lucas von Beckedorff, Luca Scharf, Phil Hackemann, Johannes Kuffer, Tobias Weiskopf, Max Hansen


 

Berufliche Bildung made in Germany 


Allgemeines 

Wenn wir über weltbeste Bildung für Deutschland sprechen, sprechen wir über ein Reformvorhaben, welches das gesamte bildungspolitische Spektrum umfasst: Für uns Junge Liberale Bayern ist klar, dass die berufliche Bildung genauso wertvoll ist wie die universitäre. Wir wollen eine moderne, zukunftsfähige und attraktive Berufsausbildung in Deutschland, die jungen Menschen beste Voraussetzungen für ihren individuellen Berufsweg bietet. 

Daher fordern wir: 

  • Eine bessere Berufsorientierung an weiterführenden Schulen. Die Berufsorientierung muss schulformübergreifend zum festen Bestandteil des Unterrichts werden und das gesamte Spektrum der akademischen und dualen Ausbildung abdecken. Zielführend sind dabei auch Kooperationen mit Berufsinfomationszentren, um im Rahmen von Talent-Tests, Umfragen und Gesprächen.  Zur Gewinnung eines praktischen Einblicks in die Arbeits- und Berufswelt sollen in allen weiterführenden Schulen verpflichtende Schülerpraktika eingerichtet werden. 
  • Einen Ausbau des Modells der Teilzeitausbildung, denn Ausbildungswege müssen genauso flexibel und individuell sein, wie Lebensentwürfe. Dazu fordern wir ein Bezuschussungsprogramm für KMU aufzusetzen, die diese Ausbildungsmodalität anbieten. 
  • Dass zu Beginn der Ausbildung alle angehenden Auszubildenden, unabhängig von ihrer schulischen Vorbildung in Absprache mit dem Betrieb, eine Ausbildungsverkürzung von einem halben Jahr vereinbaren sollen können  
  • Anrechnungen zu erleichtern, indem bereits erworbene – praktische wie theoretische – Qualifikationen auf vergleichbare Berufsschulfächer bzw. Berufsschulpraktika anrechenbar sind. 
  • Auch soll es für Auszubildende unabhängig vom Schulabschluss die Möglichkeit einer kompletten Befreiung vom Besuch der Berufsschule geben, wozu ein entsprechender Test geschrieben werden muss. Dieser Test kann einmal vor Beginn der Ausbildung oder nach einem Jahr Berufsschule absolviert werden. Dies gilt auch für den Fall des Nichtbestehens 
  • Zur Hälfte der Ausbildungsdauer die Möglichkeit einer Ausbildungsverkürzung im Sinne einer vorzeitigen Zulassung zu den Abschlussprüfungen. Dabei sollen die zuständigen Stellen im Sinne des BBiG auf Grundlage der Zwischenprüfung und eines persönlichen Gespräches nach Anhörung von Ausbildungsbetrieb und Berufsschule über die Zulassung entscheiden 
  • Bildungs- und Weiterbildungsbarrieren abbauen und informell erworbenes Wissen verwert- und zertifizierbar zu machen. Trotz des beträchtlichen Fachkräftemangels verfügt jeder siebte junge Erwachsene nicht über einen Berufsabschluss. Das berufliche Bildungssystem in Deutschland ist für Menschen mit niedriger formaler Qualifikation nach wie vor jedoch kaum zugänglich. Ein qualifizierter Berufsschulabschluss soll auch über die Berufserfahrung zu erlangen sein, wobei, zur Sicherung der Qualität, dies an eine praktische Prüfung zu knüpfen ist. Prüfungskriterien sind durch die jeweilige Kammer der Berufsgruppe aufzustellen. 
  • Grundsätzliche Veränderungen im Bereich der Ausbildung, die dem technologischen Wandel hinreichend Rechnung tragen. Hierbei müssen bestimmte Kernkompetenzen im Rahmen berufsspezifischer Wissens- und Fertigkeitsvermittlung vermehrt gelehrt werden. Hierzu zählen konkrete digitale Kompetenzen, konkretes Prozess- und Systemverständnis sowie der Wille zu Flexibilität und die Fähigkeit zum lebenslangen Lernen  
  • Dass die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) unbürokratischer und digitaler sowie elternunabhängig ausgezahlt wird. Zusätzlich möchten wir den Bewilligungszeitraum von 18 Monaten auf die Dauer der gesamten Ausbildung – maximal bis zum Ende der Regelausbildungszeit – verlängern, damit keine Unsicherheit dahingehend entsteht, ob die Ausbildung beendet werden kann oder nicht 
  • Auszubildende zu befähigen, ihren Ausbildungsberuf und die Ausbildungsstätte frei zu wählen. Hierzu sollen sie für den Abschluss eines Ausbildungsvertrages sowie alle sich direkt aus dem Ausbildungsverhältnis ergebenden Rechtsgeschäfte als uneingeschränkt geschäftsfähig gelten. Den Sorgeberechtigten soll bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres die Möglichkeit offenstehen, eine anderslautende Einzelfallregelung des Familiengerichts zu erwirken. 
  • Dass das BMBF mittelfristig eine digitale Weiterbildungsplattform zur Bündelung staatlich zertifizierter, wissenschaftlicher und beruflicher Weiterbildungsmaßnahmen privatrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Träger aufbaut. 

Wir bekennen uns zusätzlich klar zur Stärkung von dualen Ausbildungen, um jeden Ausbildungsweg gelichermaßen zu fördern. 

Talentierte junge Menschen, egal auf welchem Bildungsweg, sind förderungswürdig. Deshalb setzen wir uns langfristig dafür ein, dass Stipendien der politischen Begabtenförderungswerke auch für die Zielgruppe der Auszubildenden offenstehen. Außerdem setzen wir uns dafür ein, dass alle Gewerkschaften vermehrt entsprechende, dem zeitlichen Ausbildungsumfang angepasste, Angebote politischer Weiterbildung machen können. Dabei wünschen wir uns langfristig eine Zusammenarbeit mit politischen Begabtenförderungswerken, damit den Auszubildenden eine Vielzahl verschiedener Angebote zur Verfügung stehen. 

 

In der Berufsschule  

Die Qualität der Berufsausbildung bestimmt sich zum großen Teil in der Berufsschule. Seit Jahren leiden diese jedoch an dem Sanierungsstau, einer mangelnden technischen und personellen Ausstattung und veralteten Lernplänen. Was wir jetzt brauchen, ist eine Investitionsoffensive für unsere Berufsschulen, damit diese auch in Zukunft mit der Digitalisierung der Arbeitswelt mithalten und als Motor der wirtschaftlichen Innovation fungieren können. Konkret fordern die Jungen Liberalen Bayern daher: 

Das Kooperationsverbot zu lockern, damit der Bund künftig – neben Finanzhilfen in die kommunale Bildungsinfrastruktur – unmittelbar Finanzhilfen und -mittel an die Schulen für Sach- sowie Personalaufwand geben kann  

  • Die häufigere Überprüfung der Rahmenlehrpläne des Bundes auf ihre Aktualität und die praktische Nutzbarkeit der Lehrinhalte. Der Religionsunterricht an Berufsschulen soll gänzlich entfallen, der Sportunterricht überall dort, wo er nicht zur Vermittlung von Ausbildungsinhalten notwendig ist. Zudem sollen in Zukunft- wo sinnvoll und zielführend- verstärkt unternehmerische und betriebswirtschaftliche Fähigkeiten vermittelt werden, damit jungen Menschen bereits in der Ausbildung die Tür zur Gründung und Selbstständigkeit eröffnet wird. Entscheidungen über Art und Ausmaß der Einbeziehung nicht unmittelbar mit berufsspezifischen Kompetenzen zusammenhängenden Fächern sollen die Berufsschulen zukünftig verstärkt autonom treffen können 
  • Dass der Umgang mit digitalen Medien und komplexen Daten- und Informationsbeständen mehr Niederschlag in den Lehrplänen findet, da im Rahmen der Digitalisierung informationstechnische Prozesse immer mehr an Bedeutung gewinnen. Voraussetzung dafür ist aber auch eine bedarfsgerechte Ausstattung mit technischen Geräten und W-LAN, die flächendeckend sichergestellt werden muss. Im Grundsatz begrüßen wir Initiativen wie das Sonderprogramm zur Förderung der Digitalisierung in überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS) des BMBF, das Fördervolumen ist in Anbetracht des massiven Investitionsbedarfs jedoch nur ein Tropfen auf dem heißen Stein. Wir brauchen ein flächendeckendes Förderprogramms für die infrastrukturelle und technische Ausstattung von Berufsschulen. In diesem Rahmen fordern wir ebenfalls die Ergänzung klassischer analoger durch digitale Schulbücher mitsamt interaktiver und innovativer Lernangebote. Dies kann im Gegensatz zu den klassischen Methoden den stetigen Wandel von Inhalt und Form der Lehre gerecht werden. 
  • Die beste technische Ausstattung hilft nichts ohne qualifizierte Lehrkräfte. Besonders Berufsschulen werden vom Lehrermangel hart getroffen, bis 2030 werden Berufsschulen 60.000 neue Lehrerinnen und Lehrer brauchen. In einer Berufsschule werden Fachtheorie und Fachpraxis gelehrt, dazu braucht es Lehrkräfte, welche etwas von der Materie verstehen. Daher begrüßen wir es, dass ausgebildete Meister und Techniker oder anders Qualifizierte in den Berufsschulen diese vermitteln können. Dies soll erreicht werden durch die Möglichkeit einer ergänzenden pädagogischen Ausbildung zur Vorbereitung auf die Tätigkeit als Berufsschullehrkraft.  Außerdem ist es auch notwendig studierte Lehrkräfte für die Berufsschulen zu gewinnen. Zudem müssen Anreize für Pensionäre und Teilzeitkräfte geschaffen werden, länger bzw. mehr zu arbeiten 
  • Eine bessere und intensivere Zusammenarbeit zwischen Berufsschule und Betrieb. Dies soll im Sinne einer stärkeren Verknüpfung der Lernorte stattfinden. Dabei setzen wir uns auch für eine Stärkung der Berufsschulbeirates ein. 
  • ein neues Leitbild für die Berufsschule der Zukunft. Das Lebenslange Lernen ist einer der Schlüssel, um die Bedarfe einer sich wandelnden Arbeitswelt frühzeitig zu adressieren und die Chancen der digitalen Transformation wirksam in eine gesteigerte Produktivität, Innovationsfähigkeit und -geschwindigkeit von Unternehmen umzumünzen. Die Befähigung zum kontinuierlichen Wissens- und Kompetenzerwerb sichert aber vor allem auch die Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Daher muss die berufliche Fort- und Weiterbildung in Zukunft deutlicher in der Berufsschule thematisiert werden. 

Darüber hinaus setzen wir uns für eine verstärkte Individualisierungsmöglichkeit durch Zusatzkurse an Berufsschulen ein. Diese Zusatzkurse sollen neben dem regulären Unterrichtsprogramm gewählt und mit einer Prüfung abgeschlossen werden können. Einer umfassenden Modularisierung an Berufsschulen erteilen wir hingegen eine klare Absage, weil diese zum Nachteil der Auszubildenden zum einen die klaren Berufsbilder verdunkeln und zum anderen die Abschlüsse entwerten würde.  

 

Mehr Ansehen und Lebensqualität für Azubis  

Auch außerhalb der Berufsschule brauchen wir attraktivere Rahmenbedingungen und gelebte Wertschätzung für unsere Auszubildenden. Daher sollten folgende Maßnahmen ergriffen werden: 

  • Die angespannte Wohnraumsituation in den Ballungsgebieten trifft insbesondere junge Menschen und so auch Auszubildende hart. Daher fordern wir, dass der Freistaat Bayern die Schaffung von Wohnraum für Azubis genauso fördert wie er das bereits bei der Schaffung von Wohnraum für Studierende tut. Darüber hinaus sollen die Kammern (IHK, Handwerkskammern, Landwirtschaftskammern und Kammern für die Freien Berufe) bei denen die Auszubildenden geführt werden so wie die Studierendenwerke auch eigene Azubi-Wohnheime in Regionen mit einem besonders angespannten Wohnungsmarkt einrichten# 
  • Lange Arbeitswege und eine schlechte Anbindung an Ausbildungsstätte und Berufsschule werden von Auszubildenden nach wie vor als große Belastungsfaktoren auf ihrem Bildungsweg wahrgenommen. Auch im Sinne der Lebensqualität der Auszubildenden ist ein zuverlässiger und leistungsfähiger ÖPNV insofern unverzichtbar. Dieser muss jedoch auch als Azubi gut finanzierbar sein, weshalb wir uns für kostenreduzierte Azubi-Tickets einsetzen. Da die Azubi-Tickets nicht über ein sog. Solidarmodell finanziert werden können, ist gleichzeitig eine substantielle Erhöhung der Förderung von Unterhaltskosten des ÖPNVs seitens der Staatsregierung von Nöten sowie ein Ausbau dessen vor allem in ländlichen Gebieten, um eine nachhaltige Gestaltung und Finanzierung zu gewährleisten. 
  • Mobilität darf aber nicht nur im urbanen Raum sichergestellt sein, sondern insbesondere im ländlichen Raum stellt sich gerade für minderjährige Auszubildende die Frage, wie sie lange Wege zum Betrieb und zur Berufsschule bewältigen sollen. Die bisherige Sondergenehmigung, die es Auszubildenden unter bestimmten Umständen auch vor dem 18. Geburtstag erlaubt, gewisse Strecken zu eingeschränkten Zeiten alleine zu fahren, halten wir für nicht praxistauglich. Vielmehr soll es Auszubildenden bereits ab Vollendung des 16. Lebensjahres grundsätzlich möglich sein, für die Wege zu Betrieb und Berufsschule den Führerschein zu erwerben 
  • Wertschätzung und Attraktivität der beruflichen Bildung zeigen sich auch in der Vergütung. Momentan liegt die Mindestvergütung im ersten Ausbildungsjahr bei 550€, die gerade in Ballungsgebieten nicht einmal zum Bestreiten des Lebensunterhaltes reicht. Der § 17 BBiG geht uns in seiner aktuellen Form nicht weit genug. Wir setzen uns für eine Erhöhung ein 
  • Ebenso soll bei sämtlichen betrieblichen Ausbildungsberufen, die nicht vom BBiG gedeckt sind, eine Mindestvergütung festgelegt werden, namentlich insbesondere im Bereich des Pflege- und Gesundheitsbereichs sowie des Erziehungswesens 
  • Die Sozialversicherungspflicht der Ausbildungsvergütung ist für Auszubildende eine merkliche Belastung- diese wollen wir mindern. Die Geringverdienergrenze, unter welcher die Beiträge zur Sozialversicherung vollständig vom Arbeitgeber getragen werden, soll deshalb für Auszubildende auf das nach § 17 BBiG zu berechnende Mindestentgelt für das 2. Ausbildungsjahr festgelegt werden.
    Wird diese Grenze überschritten, aber das Doppelte der Mindestausbildungsvergütung für das 1. Lehrjahr unterschritten, sollen die Beiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung zu 2/3 vom Arbeitgeber getragen werden. Zur Arbeitslosenversicherung sollen Ausbildender und Auszubildender jeweils 1,2% beitragen, unabhängig von der Höhe des Ausbildungsentgelts. Der Beitrag zur Unfallversicherung soll vollständig vom Arbeitgeber getragen werden. 

 

Ausbildung als Sache zwischen Azubi und Lehrbetrieb 

Grundsätzlich gilt, dass jedes Unternehmen ein Eigeninteresse an kompetentem Nachwuchs hat und entsprechend eigenverantwortlich für eine gute betriebliche Ausbildung zu sorgen hat. Dies wird in vielen Fällen durch beiderseitiges Engagement sichtbar.
Dennoch kann es gute berufliche Bildung nur in Zusammenarbeit mit den Ausbilderinnen/Ausbildern und Unternehmen geben. Deren Erfahrungen, Ideen und Interessen sind bei Reformen und Veränderungen der Berufsausbildung ausreichend zu berücksichtigen. Deshalb unterstützen die Jungen Liberalen Bayern die verstärkte Zusammenarbeit von mittelständischen Unternehmen, um notwendige Ausbildungsinhalte, die aus betrieblichen oder sonstigen Gründen nicht vermittelt werden können, an die Azubis zu vermitteln.
Das Gründen von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten halten wir dabei für besonders begrüßenswert. Ebenso möchten wir den Ausbau von Ausbildungskooperationen fördern. In Zukunft werden Möglichkeiten zur Kinderbetreuung, Homeoffice, flexible Arbeitszeiten und Weiterbildung noch wichtiger werden. Hierbei setzen wir uns dafür ein, entsprechende Regelungen, die beide Interessen berücksichtigen, zu schaffen.


Gültigkeit: 10 Jahre


Antragsteller: Landesvorstand