Trennung von Staat und Kirche realisieren

Wir JuLis fordern die in Art. 140 des Grundgesetztes verankerte Trennung von Religion und Staat in die Realität umzusetzen, da gegenwärtig diverse Verflechtungen bestehen, die diesem Verfassungsgrundsatz nicht gerecht werden.

Religionsgemeinschaften sind auch im Sinne der Religionsfreiheit zu schützen. Der Einfluss auf weltliche Institutionen ist damit jedoch nicht zu vereinbaren, daher fordern die JuLis folgende Maßnahmen:

Verwaltungsaufgaben sind von den Religionsgemeinschaften selbst zu erledigen

Der Status diverser Religionsgemeinschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist nicht weiter tragbar. Die Kirchensteuer ist abzuschaffen. Die Bewältigung von anderen Verwaltungsaufgaben, z.B. Kirchenaustritt, sind nicht von staatlichen Behörden zu regeln, sondern sind Aufgabe der Religionsgemeinschaften selbst. Auch Ersatzregelungen zum Einzug der Kirchensteuer, in welcher der Gesetzgeber Dritten diese Tätigkeit vorschreibt,lehnen die Jungen Liberalen Bayern ab. (Z.B. durch Banken im Rahmen der Abgeltungssteuer),

 

Kirchliche Amtsträger sind nicht vom Staat zu bezahlen

Die Bezahlung der katholische Bischöfe und der evangelischen Landesbischöfe und diverser weiterer Angestellter im Kirchendienst aus dem Staatshaushalt durch die Länder ist weder mit Verfassung noch mit dem gesunden Menschenverstand vereinbar. Ebenso wenig ist der Staat Sachaufwandsträger für religiöse Gebrauchsgegenstände. Die Bezahlung ist Aufgabe der Kirchen und soll in Zukunft von diesen übernommen werden.

 

Religionsunterricht hat in öffentlichen Schulen nichts zu suchen

Der Religionsunterricht in öffentlichen Schulen ist durch ein Fach zu ersetzen, das verschiedene weltanschauliche und religiöse Ansätze, sowie die Werte unserer Verfassung vermittelt. Dieser Unterricht wird durch Beamte oder Angestellte im öffentl. Dienst, nicht durch Priester, Pastoren oder Amtsvertretern anderer Religionsgemeinschaften abgehalten.


Gültigkeit: 10 Jahre


Antragsteller: unbekannt

Gerechte Steuerpolitik für Eltern

Die Jungen Liberalen Bayern fordern eine stärkere steuerliche Entlastung von Eltern. Dabei darf es keine Rolle spielen, ob die Eltern verheiratet sind, zusammenlebend oder alleinerziehend. Nicht die gewählte Art der Lebensführung ist förderungswürdig.

Die Jungen Liberalen Bayern sprechen sich für eine Abschaffung der so genannten Zusammenveranlagung von Ehegatten aus (Vgl. §§ 26b i.V.m. 32a EStG). Anstatt dessen versteuert jeder Ehegatte sein Einkommen in Zukunft nach seinem individuellen Einkommensteuertarif selbst; Freibeträge und Freigrenzen sind dem Steuerpflichtigen zukünftig unabhängig vom Familienstand zu gewähren.

Für eine gerechte Verteilung der steuerlichen Subventionen sollen Eltern, die Kinder aufziehen, von festen Freibeträgen profitieren, die sie pro Kind erhalten. Im Hinblick auf die geplante Einführung des liberalen Bürgergeldes ist dies ein erster Schritt. Wer das Kind tatsächlich aufzieht spielt hierbei keine Rolle, da der Freibetrag nicht an eine erwachsene Person, sondern an das Kind gekoppelt ist. An der finanziellen Förderung mittels Kindergeld halten wir fest. Dabei müssen die Freibeträge pro Person so erhöht werden, dass es durch die Abschaffung des Ehegattensplittings nicht zu einer Steuererhöhung kommt.Zur Finanzierung schlagen die Jungen Liberalen Bayern eine Reform des antiquierten Systems der unterschiedlichen Steuerklassen vor. Die durch das Ehegatten-Splitting praktizierte Form der steuerlichen Subvention einer bestimmten, durch einen rechtsgültigen Vertrag abgesegneten Lebensform, verfehlt das Ziel der Familienförderung. Durch festzusetzende Alters- und Einkommensgrenzen ist die Förderfähigkeit der Kinder festzustellen.


Gültigkeit: unbegrenzt

Für mehr Durchlässigkeit und mehr individuelle Förderung in unserem Schulsystem!

Die JuLis Bayern setzen sich dafür ein, durch eine höhere Durchlässigkeit und mehr individuelle Förderung die Bildungschancen jedes einzelnen Schülers zu maximieren. Die bisherigen Möglichkeiten sind völlig unzureichend oder werden aufgrund zu hoher Hürden kaum genutzt. Deshalb setzen sich die JuLis für folgende konkreten Maßnahmen ein:

 

  • Für jeden Schüler muss grundsätzlich bei entsprechender Eigeninitiative zu jedem Zeitpunkt die Möglichkeit bestehen, auf eine andere Schulart bzw. in eine andere Ausbildungsrichtung oder in eine höhere Klasse zu wechseln. Die Entscheidung darüber obliegt der aufnehmenden Schule. Zu diesem Zweck kann sie eine Aufnahmeprüfung, eine Probezeit oder ein persönliches Gespräch zu Grunde legen.
  • Wo Empfehlungen eine wesentliche Grundlage für die weitere Schullaufbahn eine Schülers bilden, sollen diese in Zukunft auf dem Urteil von mindestes zwei Personen beruhen, um Fehleinschätzungen zu reduzieren.
  • Die M-Züge an den Hauptschulen sind zur Förderung von Spätentwicklern weiterhin beizubehalten und auszubauen.

Weiterhin ist verstärkt eine individuelle Förderung notwendig. Hierfür schlagen die Julis folgende konkrete Maßnahmen vor:

  • Jeder Schüler wählt nach Möglichkeit einen Lehrer, Schulsozialarbeiter oder Schulpsychologen als Mentor, mit dem er mehrmals im Jahr persönliche Gespräche über seine Entwicklung, seine schulischen und beruflichen Ziele, seine Potentiale, seinen Lernfortschritt und sonstige Probleme führt und der ihn bei der Umsetzung seiner Ziele berät und unterstützt.
  • Jeder Lehrer erhält im Rahmen seiner Arbeitszeit ein festes Stundenbudget (z.B. 5 Stunden pro Woche), in dem er seine Schüler individuell fördern kann, um vorhandene Defizite auszugleichen oder begabte Schüler weiter zu fördern. Die Gestaltung der Förderstunden (bis hin zur Einzelförderung) liegt in der Verantwortung des jeweiligen Lehrers.

Besonderer Einsatz von Lehrern für die individuelle Förderung von Schülern ist bei der Beurteilung und Bezahlung der Lehrer zu berücksichtigen.


Gültigkeit: 10 Jahre


Antragsteller: unbekannt