Liberale Hochschulpolitik – Klare Konzepte für Bayerns Hochschulen

Präambel

In Zeiten von globaler Arbeitsteilung und technischem Fortschritt stellen der Zugang zu Wissen, die Qualität der Hochschulen sowie die Möglichkeit zum lebenslangen Lernen entscheidende Standortfaktoren für unser Land dar. Gleichzeitig hängt die Chancengerechtigkeit wesentlich von individuellen Fördermöglichkeiten und der flexiblen Gestaltung der Studienkosten ab. Gleichzei- tig muss es Ziel sein, ein international kompatibles und anerkanntes Studiensystem zu schaffen.

Vielfalt und Wettbewerb um die besten Angebote – stärkere Selbstbestimmung statt

Zentralverwaltung in der Hochschullandschaft
Die Jungen Liberalen Bayern fordern mehr Autonomie für die Hochschulen zur Entwicklung eines Wettbewerbs der eigenen Profile. Wir begrüßen die ersten Schritte in diese Richtung, die das bayerische Wissenschaftsministerium unter liberaler Leitung eingeschlagen hat, insbesondere die Modellprojekte für Globalhaushalte, ein eigenes Berufungsrecht und die stärkere Zurückhaltung des Wissenschaftsministeriums bei der Hochschulentwicklung. Gleichzeitig gehört zur Selbstbestimmung auch ein inneres Kontrollsystem. Hierbei muss die Mitbestimmung der Studierenden gestärkt werden. Da Studierende einen Teil des Universitäts budgets über Studiengebühren finanzieren, müssen sie ernstzunehmend in die Entscheidungsprozesse eingebunden werden. Daher fordern wir: Schnelle Umsetzung von Globalhaushalten an allen Hochschulen Die JuLis Bayern fordern an allen Hochschulen Globalhaushalte, denen eine an der Absolventenzahl und an weiteren Kriterien orientierte Zuweisung der Mittel zugrunde liegen soll. Daneben soll es ein Sockelbudget zur finanziellen Basisfinanzierung der Hochschule geben. Gleichzeitig soll die Verwaltung und Verteilung der Gelder zwischen den einzelnen Haushaltstiteln frei von den Hochschulen bei Einbeziehung der Studierendenvertretung geregelt und die Übertragbarkeit von Haushaltsreserven ins nächste Jahr ermöglicht werden. So wird ein effektiver Mitteleinsatz garantiert und Wettbewerb um die beste Umsetzung angeregt. Es ist besonderes Augenmerk auf die Bewältigung der Herausforderungen des doppelten Abiturjahrgangs durch die G8-Einführung zu legen. Es reicht nicht aus, nur die Zulassungsbeschränkungen für die Studiengänge herunterzuschrauben, um so formal mehr Studienplätze zu schaffen, während die wahren Kapazitäten der Hochschulen an Lehrpersonal und Räumen nicht schnell genug ansteigen. Dass Gelder aus den Studiengebühren von den Universitäten immer öfter schon dafür zweckentfremdet werden, sollte ein deutliches Alarmzeichen sein und in Zukunft nicht mehr passieren. Hier müssen den Universitäten einmalig deutlich mehr Mittel zur Verfügung gestellt werden, die bisherigen Schritte reichen dazu noch nicht aus. Außerdem sollte bei der Anmietung oder dem Neubau von Gebäuden nach Möglichkeit auch auf Firmensponsoring zurückgegriffen werden.

Exzellenzinitiative auch für die Lehre

Die JuLis Bayern fordern, dass die Lehre ein stärkeres Gewicht in der Hochschulpolitik bekommt. Der Freistaat soll jährlich die besten Konzepte in der Lehre mit einer Sonderförderung honorieren. Bei der Entscheidung welche Konzepte Förderungswürdig sind, muss die Meinung der Studierenden entscheidendes Gewicht erhalten. Hierzu fordern die JuLis Bayern transparente Lehr- Evaluationen für alle Lehrveranstaltungen durchzuführen und die Studierenden bei der Ausarbeitung zu beteiligen. Die Evaluationsergebnisse müssen ein hohes Gewicht bekommen und sich auch in der Besoldung und gegebenenfalls in der finanziellen Ausstattung der Lehrstühle widerspiegeln. Gleichzeitig fordern wir eine verpflichtende didaktische Schulung von Dozenten, die regelmäßig aufgefrischt werden muss. Des weiteren fordern die JuLis Bayern die Schaffung von Lehr-Professuren zu ermöglichen. Die Kompetenz dafür soll auf Ebene der Fakultäten liegen.

Stärkung der Studentenvertretung

Die JuLis Bayern fordern, dass in jedem Hochschulgremium mindestens zwei Studierende vertreten sein müssen. Gremien, die über die Höhe und die Verwendung der Studienbeiträge und Fragen der Lehr- und Studienbedingungen entscheiden, sind zur Hälfte mit Studierendenvertre50 tern zu besetzen, die Überstimmung dieser Gremien durch die Hochschulleitung darf nichtmehr möglich sein. In der Hochschulleitung soll zudem ein gleichberechtigter studentischer Posten (z.B. studentischer Prorektor) eingeführt werden. Gleichzeitig soll die Studierendenvertretung gestärkt werden. Dazu soll diese eine rechtsfähige Körperschaft werden, aber im Gegensatz zum Konzept der verfassten Studierendenschaft keine Zwangsbeiträge erhebenmüssen, sondern eine gute finanzielle Ausstattung durch den Staat bekommen. Deshalb soll sie auch weiterhin ein primär hochschulpolitisches Mandat haben. Da die Hochschulräte, die zur Hälfte mit externen Persönlichkeiten aus Wirtschaft und Gesellschaft besetzt sind, sich nicht bewährt haben, sind diese abzuschaffen. Stattdessen sollen dessen Kompetenzen an den Senat gehen, der durch externe Persönlichkeiten ohne Stimmrecht erweitert werden kann, die beratend die Entscheidungsfindung unterstützen. Es ist das Einspruchsrecht der Katholischen Kirche bei der Besetzung von Lehrstühlen abzuschaffen.

Abschaffung des Monopols der Studentenwerke

Die JuLis Bayern fordern langfristig, dass die Hochschulen Möglichkeiten suchen, mehrere private Anbieter und etwa eine rechtsfähige Studierendenvertretung um die vom Studentenwerk angebotenen Dienstleistungen für die Studierenden konkurrieren zu lassen. Vor allem im Bereich der Verpflegung sehen wir großes Potential, den Studierenden mehr Auswahl und Vielfalt zu ermöglichen. Kurzfristig wollen wir dass die vier Kernaufgaben des Studentenwerks getrennt voneinander ausgeschrieben werden. Diese sind die unentgeltliche Beratung, die Bereitstellung von studentischem Wohnraum, die hochschulnahe Verpflegung und die Förderung der studentischen Kultur.Weiterhin ist die Zwangsmitgliedschaf in den Studentenwerken aufzuheben. Durch den damit verstärkten Wettbewerb verbessern sich die Qualität und das Preis-Leistungs- Verhältnis der Dienstleistungen.

 

Chancengerechtigkeit garantieren – Leistung belohnen

Die JuLis Bayern begrüßen die von der FDP in Bayern durchgesetzte Abschaffung der Verwaltungsgebühren, kritisieren aber die Gefahr der sozialen Selektion, die durch die sofortige Erhebung der Studienbeiträge in Kombination mit unattraktiven Studienkrediten weiterhin besteht. Für uns bedeutet Chancengerechtigkeit, dass der Zugang zu Bildung, Wissen und damit Karrierechancen nicht durch das Elternhaus vorbestimmt sein darf. Gleichzeitig wollen wir dass Leistung individuell gefördert wird. Daher fordern wir:

Nachgelagerte Studiengebühren

Die JuLis Bayern fordern vom bayerischen Wissenschaftsminister endlich Bewegung statt Ausreden beim Thema nachgelagerte Studiengebühren. Daher fordern die JuLis die FDP Landtagsfraktion auf, ein unabhängiges Gutachten zur Finanzierung einzuholen, sowie die juristische Umsetzung unabhängig prüfen zu lassen. Die Ergebnisse müssen veröffentlicht werden. Die nachgelagerten Studiengebühren sollen abhängig vom Einkommen nach Beendigung des Studiums und Ablauf einer angemessenen Stundungsfrist zurückgezahlt werden. Studienkredite und Bildungskredite sind kein Ersatz für nachgelagerte Studiengebühren. Nicht nur wegen der mittlerweile bewiesenen negativen Lenkungswirkung, sondern auch wegen der nachfolgenden Belastung durch Bankkredite, die Zinsunsicherheit und die daraus folgende Hypothek in den Start des Berufslebens. Gerade wenn wir Liberale uns für mehr Mut bei dem Schritt in die Selbstständigkeit einsetzen, ist die Einführung der Nachlagerung der Studienbeiträge der einzig richtige Schritt. Australien und andere Länder haben vorgemacht, dass dieses Konzept funktioniert, jetzt ist Bayern endlich am Zug.

Außerdem müssen Studierende, die Studiengebühren bezahlen einen festgeschriebenen Anspruch auf die entsprechende Gegenleistung haben.Wir fordern: Bei Einschreibung in einemStudiengang, der entsprechende Leistungen laut Studienordnung für ein entsprechendes Semester fordert, muss die Hochschule die gesamte Gebühr für das entsprechende Semester zurückerstatten, sofern aufgrund von Überbelegung weder die Veranstaltung, noch eine äquivalente Veranstaltung belegt werden kann.

Elternunabhängiges BAföG

Die JuLis Bayern setzen sich für ein elternunabhängiges BAföG ein. Die dadurch erhöhten Ausgaben lassen sich (teilweise) gegenfinanzieren durch den Wegfall des Kindergelds während des Studiums, die verringerten Ausgaben für die BaföG-Verwaltung, sowie die Tatsache, dass nicht rückzahlbares BAföG nur während des ersten Studiums (Bachelor) gewährt werden soll.

Verbesserungen im Stipendiensystem

Die JuLis Bayern begrüßen die Entscheidung der schwarz-gelben Koalition im Bund, ein breit angelegtes Stipendiensystem einzuführen und erwarten eine schnelle Umsetzung. Wir begrüßen auch, dass diese nicht als Ersatz zum BAföG gewährt werden, sondern als Anerkennung und Förderung besonderer Leistungen von Studierenden. Wir fordern aber weitergehend mehr Freiheiten bei der Vergabepraxis von Stipendien durch die deutschen Studienstiftungen und ein Ende der strengen staatlich vorgegebenen Kritieren. Des Weiteren fordern die JuLis Bayern die Kopplung der Stipendienhöhe an den BAfög-Satz aufzuheben.

Mehr Freiheit bei der Studiengestaltung

Die Jungen Liberalen Bayern begrüßen die Zielsetzung des Bolognaprozesses für eine bessere Ver gleichbarkeit und Mobilität in der europäischen Hochschullandschaft. Gerade vor dem Hintergrund der in den letzten Jahrzehnten enorm gesteigerten Anforderungen an die Flexibilität der Studierenden war eine Reform des deutschen Hochschulsystems sinnvoll. Die JuLis Bayern sehen allerdings die Umsetzung des Bachelor-Master-Systems kritisch. Das Ergebnis war in vielen Bereichen nicht eine Erleichterung internationaler Flexibilität, sondern eine Erschwerung. International nicht anerkannte Bachelor-Studiengänge sind hierfür nur ein Beispiel. Außerdem sind bei der Flexibilität auch die verschiedenen Lebensentwürfe und Familienplanungen der Studierenden zu berücksichtigen. Die JuLis Bayern fordern daher: Erhöhung der Flexibilität und Qualität, der Studierbarkeit und internationalen Anerkennung von BA/MA-Studiengängen durch:

  • Anpassung des Bachelors an internationale Ansprüche. Den Universitäten ist es dabei auch möglich, die Regelstudienzeit wie international üblich von sechs auf acht Semester zu erhöhen.
  • größtmögliche Gestaltungsfreiheit für die Studierenden bei der Wahl von Schwerpunkten und Nebenfächern.
  • Schaffung von Freiräumen in den Studienplänen, um den Studierenden eine individuelle Schwerpunktsetzung zu ermöglichen.
  • keine Anwesenheitspflicht für Vorlesungen.
  • angemessene Prüfungslasten und die Verhinderung einer Ballung von Prüfungsleistungen am Ende des Semesters.
  • großzügige Anerkennung von imAusland erbrachten Prüfungsleistungen durch die zuständigen Stellen der Hochschulen.
  • Jeder Bachelor muss den Studierenden die Möglichkeit bieten, ein Semester im Ausland zu verbringen.
  • Um die Regelstudienzeit einschließlich des Masters nicht zu sehr zu verlängern ist die Regelstudienzeit des Masters entsprechend zu verringern. Bessere Kombinierbarkeit von Familie, Beruf und Hochschule

Um den verschiedenen Lebensentwürfen und Familienplanungen gerecht zu werden, sowie ein lebenslanges Lernen zu ermöglichen fordern die JuLis Bayern:

  • Alle Studiengänge in Bayern sollten wo immer möglich auch als Teilzeitstudiengänge studierbar sein. Dies ermöglicht insbesondere Berufstätigen oder Studierenden mit Kindern bzw. pflegebedürftigen Angehörigen ein Studium und verbessert maßgeblich die Flexibilität im Studium. Es bedarf hierzu u.a. einer entsprechenden Reform des BAföG, welches bisher nur auf Vollzeitstudierende zugeschnitten ist. Studiengebühren sind für Teilzeitstudiengänge entsprechend zu ermäßigen.
  • Die Schaffung einer guten Betreuungsinfrastruktur an den Hochschulen. Jedes Plädoyer für angebliche Familienvereinbarkeit des Studiums, insbesondere jeder Einsatz für mehr Studierende auf dem zweiten Bildungsweg bleiben Lippenbekenntnisse, solange nicht ein 100% nachfragedeckendes Kindergarten- und Kinderkrippenangebot über die für ein Studium wichtigen Tageszeiträume an allen bayerischen Hochschulstandorten garantiert werden kann. Die derzeitige Betreuungssituation an den bayerischen Hochschulen halten wir für vollkommen inakzeptabel.

Gültigkeit: 5 Jahre


Antragsteller: Landesvorstand, LAK Bildung und Kultur


Die Gültigkeit des Antrags wurde auf dem 98. Landeskongress um 5 Jahre verlängert.


 

Gentechnik statt Hunger, Krankheit, Müll

Präambel

Zwar ergeben sich in der Gentechnik ethische, ökonomische und ökologische Probleme, die nicht ignoriert oder geleugnet werden dürfen, jedoch sehen die Jungen Liberalen Bayern in ihr eine Spitzentechnologie, die geeignet scheint, die großen Probleme der Weltbevölkerung, wie Krankheiten und Hunger, zu lindern. Angstmache und dogmatische Verweigerung ignorieren diese großen Chancen und verhindern wieder eine Hightech-Branche für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Die Gentechnik ist ein noch junges Technologiefeld. Grundlagenforschung und die Definition eines klaren Reglements sind Aufgaben des Staates. Eine gesellschaftliche Debatte muss deshalb auf breiter Front geführt werden.

Grüne Gentechnik

Die grüne Gentechnik kann ein neuer Meilenstein in der Steigerung von Produktion und Ertrag im landwirtschaftlichen Sektor, sowie in der Versorgung der Bevölkerung mit Grundnahrungsmitteln sein. Die Forschung muss dauerhaft und zielstrebig vorangetrieben werden, das beinhaltet insbesondere die Möglichkeit Feldforschung auf Testfeldern unter kontrollierten Bedingungen durchführen zu können. Erst wenn umfassende Forschungen Schäden für das Ökosystem ausschließen, darf eine kommerzielle Verwertung genehmigt werden. Ein ausreichender Abstand zu angrenzenden Nutzflächen muss gewährleisten, dass diese in ihrer Gensubstanz nicht beeinflusst werden.

Die Jungen Liberalen Bayern sprechen sich für den freien Verkauf von Genprodukten aus, sobald für den Menschen keine Gefahr besteht. Für den Verbraucher soll eine verständliche und klar ersichtliche Kennzeichnung von Genprodukten erfolgen. Die Überprüfung von ausländischen Importen und deren Kennzeichnung setzen wir voraus.

Nahrungsprodukte, die gentechnisch veränderte Erzeugnisse beinhalten, müssen gekennzeichnet werden. Da die komplette Kennzeichnungskette in der Nahrungsproduktion zu umfangreich sein kann (beispielsweise beim Dosenfutter), genügt eine allgemeine Kennzeichnung, z.B. dieses Produkt kann Spuren gentechnisch veränderter Erzeugnisse enthalten . Die Kennzeichnung als gentechnikfrei ist als Produktbezeichnung zu qualifizieren. Als gentechnikfrei gelten Saatgut, Nahrungs- und Futtermittel wenn der gentechnisch veränderte Anteil unter einem angemessenen technischen Grenzwert liegt.

 

Rote Gentechnik und Stammzellenforschung

In der roten Gentechnik und der Stammzellenforschung sehen die Jungen Liberalen Bayern die Möglichkeit, Krankheiten und körperliche Schäden zu behandeln. Erfolge und Erkenntnisse bei der Roten Gentechnik und der Stammzellenforschung sind jedoch nur schwerlich kurzfristig zu erreichen. Daher ist eine langfristige Finanzierung der Forschung unabdingbar, damit Deutschland auch hier eine dauerhafte Vorreiterrolle einnimmt.

Jedoch birgt auch Rote Gentechnik und die Stammzellenforschung Risiken. Daher müssen für die Erforschung klare Regelungen seitens des Staates gegeben werden, die auf der einen Seite die Forschungsfreiheit ermöglichen, jedoch auf der anderen Seite den Schutz der Allgemeinheit berücksichtigen.

Die Jungen Liberalen Bayern sprechen sich gegen das Klonen von Menschen aus. Das Erzeugen von menschlichen Kopien ist nach unserer Ansicht eine Verletzung der Menschenwürde und greift unweigerlich in die freie Entfaltung des Menschen ein. Mit Blick auf die Transplantationsmedizin kann das Klonen eine wichtige Rolle spielen, daher muss hier die Forschung voran getrieben werden. Das Klonen von Tieren befürworten wir. Hier sind ähnliche Standards wie bei der grünen Gentechnik zu beachten. Erst wenn Schäden für den Menschen und die Umwelt ausgeschlossen sind, darf ein kommerzielles Klonen stattfinden.

Die Stammzellenforschung muss für den Forschungsstandort Deutschland jetzt und in der Zukunft einen wichtigen Schwerpunkt darstellen. Gerade mit Blick auf die Ethik und die Verantwortung für das Leben müssen folgende Leitsätze in der Stammzellenforschung gelten:

Die Produktion von Stammzellen ist verboten.

Embryonale Stammzellen dürfen nur dann für Forschung und aus Medizinische Gründen genutzt werden, wenn diese nach einer künstlichen Befruchtung übrig bleiben. Eine Zweckentfremdete Nutzung ist verboten. Des Weiteren dürfen embryonale Stammzellen nur nach Einwilligung der leiblichen Eltern für obige Zwecke genutzt werden.

Die derzeitige Stichtagsregelung soll möglichst bald durch eine Stichtagsunabhängige Regelung ersetzt werden. Die hierfür notwendigen Standards sollen von einem externen Expertengremium in enger Zusammenarbeit mit dem Regierungs- und Oppositionsfraktionen entwickelt werden. Das Ziel muss eine Rahmengesetzgebung sein, die eine Stichtagsunabhängige Grenze für die Nutzung von Stammzellen unter Berücksichtigung der ethischen Abwägungen der Legislative sein, die später auch der Fortentwicklung der ethischen Maßstäbe entsprechend angepasst werden kann. Stammzellen, welche durch die Nabelschnur gewonnen werden, sehen wir nicht als Produktion an. Daher ist mit diesen so zu verfahren wie mit embryonalen Stammzellen.

Ein Export von Stammzellen aus Deutschland muss verboten sein, da Nutzung und Verfahrensstandards in den anderen Ländern nicht kontrolliert werden können. Im europäischen Raum ist ein Austausch von Embryonale Stammzellen jedoch wünschenswert, wenn die Kontrolle gewahrt bleibt. Diesbezüglich soll eine europaweite Regelung angestrebt werden.

Ein Import nach Deutschland soll nur aus Ländern der EU stattfinden. Voraussetzung ist hierfür eine europaweite Regelung wie beim Export.

PID (Präimplantationsdiagnostik)

In der PID sehen die Jungen Liberalen Bayern die generelle die Möglichkeit, Frauen vor der psychischen Belastung einer Fehlgeburt oder eines Schwangerschaftsabbruches zu bewahren. Desweitern befürworten die Jungen Liberalen Bayern die Möglichkeit durch PID, den Embryo auf schwere (Erb-)Krankheiten zu untersuchen. So besteht für Eltern, bei denen das Risiko einer solchen, als sehr schwer zu klassifizierenden Krankheit des Kindes hoch ist, die Möglichkeit eine PID durchzuführen. Wenn die Lebenserwartung des Kindes nach der PID als gering eingeschätzt worden ist oder/ und ein hohes Risiko für die Mutter entstünde, besteht so die Möglichkeit für die Eltern (insbesondere der Mutter) sich gegen eine Einpflanzung des Embryos zu entscheiden. Grundlage für die PID ist aber eine Aufklärung und Beratung, welche im Voraus stattfinden muss. Dies bezieht sich insbesondere auf die betroffene Mutter, aber auch auf die restliche Familie.

Des Weiteren befürworten die Jungen Liberalen Bayern auch eine Möglichkeiten der Behandlung schwerer (Erb-) Krankheiten oder starken Behinderung, die schon beim Embryo durch PID diagnostiziert wird. Jedoch lehnen die Jungen Liberalen Bayern jede Behandlung ab, die mögliche zukünftige Krankheiten, welche nicht als schwere Krankheiten klassifiziert sind, verhindern soll.

Die Jungen Liberalen Bayern sprechen sich deutlich gegen jede Manipulation des Ungeborenen aus. Damit ist zum Beispiel die Veränderung des IQ oder der Haarfarbe gemeint. Solche Veränderungen des Erbguts sind als Eingriff in die freie Entwicklung jedes Menschen zu sehen und somit nicht mit den liberalen Grundsätzen vereinbar.

Weiße und Graue Gentechnik

Die Weiße und Graue Gentechnik beinhaltet verschiedene Möglichkeiten, der Umweltverschmutzung (z.B. durch Industrieabfälle) entgegenzuwirken und kann so ihren Teil dazu beitragen, weitere Schäden am Ökosystem abzuwenden. Eine dauerhafte Weiterentwicklung dieser beiden Gentechniken ist somit unumgänglich, vor allem wenn man der steigenden Umweltverschmutzung, in einer Welt in der die Industrieproduktion stetig weiter wächst, entgegen wirken will. Daneben bieten die beiden Gentechniken zahlreiche andere Möglichkeiten, die der Industrie unter anderem im Produktionsablauf zu Gute kommen können. Jedoch ist nach Meinung der Jungen Liberalen Bayern jede einzelne Technik der Weißen und Grauen Gentechnik erst dann anzuwenden, wenn der Nutzen die Risiken überwiegt und keine dauerhaften Schäden für das Ökosystem erkennbar sind.


Gültigkeit: 5 Jahre


Antragsteller: LAK Umwelt, Technologie und Forschung, BV Unterfranken


Die Gültigkeit des Antrags wurde auf dem 98. Landeskongress um 5 Jahre verlängert.


 

Neue Antworten für die Herausforderungen des Informationszeitalters

Präambel

Die rasante Entwicklung von Hard- und Software sowie die weltweite Vernetzung führen immer öfter zu Spannungen mit bestehenden Gesetzen. Das Mediennutzungsverhalten und die gestiegenen Möglichkeiten der Datenverarbeitung und Datenspeicherung bergen auf der einen Seite enorme Chancen, auf der anderen aber auch Risiken für unsere Gesellschaft, denen liberale Politik Rechnung tragen muss.

 

Strafverfolgung

Bei der Strafverfolgung im Internet hat man es mit unkontrollierbaren Datenströmen zu tun. Kommunikation im Internet darf für den Staat nicht leichter zugänglich sein als in der physischen Welt auch. Rechtsstaatliche Prinzipien, wie etwas das Recht auf Privatsphäre und das Fernmeldegeheimnis müssen im Internet genauso uneingeschränkt gelten, wie in der realen Welt. Wir JuLis Bayern sehen aber auch, dass die bisherigen strafrechtlichen Regelungen nichtmehr ausreichen, um jegliche Form von Computerkriminalität zu bekämpfen, daher müssen sie um neue Regelungen ergänzt werden, die sich insbesondere mit internetspezifischen Tatbeständen befassen.

Gefahrenabwehr und Strafverfolgung

Für die JuLis Bayern hat im Sinne eines liberalen Strafrechts die Abwehr von Gefahren Vorrang vor der notwendigen Strafverfolgung. Abschreckung alleine hilft imKampf gegen Internetstraftaten nicht weiter. Im Gegenteil, die Erfahrung zeigt, dass gerade im Internet die Abschreckungswirkung von Strafandrohungen besonders gering ist. Entsprechend muss es staatlichen Behörden möglich und gestattet sein, Seiten mit kriminellem Inhalt zu löschen und den Inhalt zum Urheber zurück zu verfolgen. Die Überwachung elektronischer Kommunikation dagegen dringt wesentlich tiefer in die Privatsphäre ein. Für den Betreffenden macht es keinen Unterschied, ob ein Brief oder eine E-Mail mitgelesen wird. Dass Letzteres unter Umständen einfacher zugänglich ist, kann kein Grund für einen vertieften Grundrechtseingriff sein. Daher lehnen wir die Überwachung elektronischer Kommunikation ab. Das Gleiche muss für nur eingeschränkt zugängliche Inhalte, zum Beispiel in Foren gelten. Auch imI nternet muss der Einzelne sich seiner Privatsphäre sicher sein können. Es kann nicht sein, dass den staatlichen Organen weitreichendere Kompetenzen als bei Straftaten in der Realwelt eingeräumt werden. Hinsichtlich über das Internet abgewickelter Telfonate (VoIP) lehnen wir die etwa im Koalitionsvertrag der sächsischen Regierung getroffenen Regelungen z.B. zur so genannten Quellen-TKÜ ab. Ein heimliches Eindringen in den Computer des Betroffenen – etwa wie bei der Onlinedurchsuchung – kann durch nichts gerechtfertigt werden.

Prävention

Gerade bei Straftaten im Internet ist Prävention häufig besonders wichtig. Viele dieser Taten beruhen auf krankhaften (Kinderpornographie) oder ideologischen (Extremismus) Motiven. Gerade bei letzterer Gruppe sind Einrichtungen der Jugendhilfe und Bildungseinrichtungen gefragt und notwendig, um damit der Einzelnen gar nicht erst Täter wird. Das gerade in diesem Bereich immer wieder Mittel gekürzt werden, halten die JuLis Bayern für unverantwortlich. Kriminalität ist immer auch ein gesellschaftliches Phänomen, mit dem man sich nicht nur auf einem rechtlichen, sondern auch auf einem politischen Niveau auseinandersetzten darf. Psychologische Betreuungsangebote können krankhaften Menschen helfen und so auch ihre potentiellen Opfer schützen. Die JuLis Bayern fordern daher auch eine breit angelegte Informationskampagne, die über Angebote und Methoden der Betreuung insbesondere von Pädophilen aufklärt.

Löschen statt Sperren

Insbesondere bei der Verfolgung von Kinderpornographie im Internet halten wir Netzsperren nach wie vor mit dem Bürgerrechtskatalog des Grundgesetzes – insbesondere dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung und dem Zensurverbot – für unvereinbar. Auch wegen des großen Leidens, das Kinderpornographie verursacht, glauben wir nicht, dass sich das Thema für unvorbereitete und aktionistische Maßnahmen eignet. Statt auf zu leicht zu umgehende Netzsperren zu setzen, sollte vielmehr versucht werden eine erfolgreiche Ermittlungsarbeit mit auszubauenden therapeutischen und präventiven Maßnahmen zu flankieren. Dazu gehört auch eine deutlich bessere Ausstattung der Ermittlungsbehörden. Die Löschung von einmal ermitteltem kinderpornographischem Material kann das BKA schon heute in Deutschland veranlassen und im Rahmen internationaler Abkommen aus im Ausland anregen bzw. anzeigen. Inhalte im Internet zur sperren, ist weder effektiv – die Sperren können vom findigen Anwender binnen Sekunden umgangen werden – noch politisch verantwortbar, da so der Weg in Richtung Zensur eingeschlagen wird. Die Erfahrung zeigt, dass die Internetprovider bereit und willens sind staatliche Behörden im Kampf gegen Kinderpornographie zu unterstützen. Wir begrüßen daher, dass auch die Bundesregierung diesen Weg einschlägt, lehnen aber die Koalitionsvertrag vorbehaltene Möglichkeit der Rückkehr zu Netzsperren ab.

Extremismusbekämpfung

Insbesondere was die Extremismusbekämpfung angeht, sehen wir dringenden Nachholbedarf. Für politischen wie religiösen Extremismus ist das Internet längst zu einem wesentlichen Medium zum Austausch von Nachrichten, Informationen und strafbarem Material geworden, aber auch zur Koordination. Gerade P2P-Netzwerke und Tauschbörsen spielen daher in der Extremismusbekämpfung eine zentrale Rolle. Allerdings sind entsprechende Materialien häufig auf ausländischen Servern gelagert, wo sie – anders als etwa bei Kinderpornographie – so häufig nicht strafbar sind. Es ist daher umso wichtiger, mit Verweis auf die grundsätzliche Strafbarkeit deutscher Täter unabhängig von der Strafbarkeit der Materialien, mit den entsprechenden Behörden im Ausland in Kooperation zur Bekämpfung dieser Materialien zu treten.

Fair Use-Klauseln statt „Schulhofkriminalisierung“

Der Schaden durch Filesharing steht in keinem Verhältnis zu den Strafen und Ansprüchen der Rechteinhaber, daher setzen wir JuLis uns für eine Reformierung der rechtlichen Bestimmungen weg von einer „Schulhofkriminalisierung“ ein. Vorbild soll dafür das Fair-Use-Copyright-System sein, dass sich in einer Anpassung der Schrankenbestimmungen des deutschen Urheberrechts wieder finden soll. Dazu gehört für die JuLis Bayern vor allem eine offene Generalklausel, die die Verwendung urheberrechtlich geschützter Materialien aus kulturellen, politischen und edukativen Gründen gestattet, solange kein direkter finanzieller Vorteil mit der Nutzung verbunden ist und sie grundsätzlich der Allgemeinheit zur Verfügung steht. Auch unabhängig von einer Fair-Use-Regelung setzten wird uns für ein Urheberrecht ein, dass mit weniger, aber dafür generell gefassteren Bestimmungen zur legalen Verwendung urheberrechtlich geschützten Materials auskommt. Das schafft Transparenz und Rechtssicherheit!

Als vollkommen unverhältnismäßig sehen die JuLis Bayern das gerade von der französischen Regierung immer wieder propagierte so genannte „Three-Strikes-Out“-Modell, bei dem Personen nach dreimaligem Urheberrechtsverstoß im Internet der Internetzugang ohne Warnung gesperrt wird. Wir fordern die FDP in Bayern, im Bund und in Europa auf, bei diesem Thema im Europäischen Parlament und imMinisterrat gegen einen drastischen europaweiten Bürgerrechtseingriff zu votieren. Das Internet ist ein zumindest sozial überlebenswichtiges Medium, dass einem nicht wegen kleinerer Verstöße vorenthalten werden darf!

Kontrolle der staatlichen Behörden/Datenschutzbeauftragte

In einer Demokratie mit Gewaltenteilung und Rechtsweggarantie, müssen repressive Maßnahmen staatlicher Behörden im Internet genauso nachvollziehbar und anfechtbar sein, wie in der Realwelt auch. Eine wichtige Funktion haben dabei die Datenschutzbeauftragen inne. Deshalb fordern die JuLis Bayern:

  • Die interne Kontrolle durch die Datenschutzbeauftragten muss verbessert werden und Verstöße gegen die Richtlinien müssen konsequent geahndet werden.
  • Entsprechend dem bayerischen Regelungen fordern die JuLis Bayern die FDP auf, den Datenschutzbeauftragen des Bundes beim Bundestag anzusiedeln und unter die Aufsicht des Bundestagspräsidenten, statt des Innenministers, zu stellen, um jegliche Form der Beeinflussung dienstrechtlicher Natur durch die Innenminister zu unterbinden.
  • Ebenfalls analog zum bayerischen Modell sollte der Bundesdatenschutzbeauftragte verfassungsrechtlich geregelt werden.
  • Die Möglichkeit der verfahrensrechtlichen Einbindung der Datenschutzbeauftragen, wie sie bereits auf europäischer Ebene existiert sollte in Betracht gezogen werden.
  • Dem Landesbeauftragen für Datenschutz des Freistaates Bayern ist darüber hinaus auch die Kompetenz für Vorgänge im Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetztes zu gewähren.
  • Zusätzlich zu den bisherigen Funktionen sollten die Datenschutzbeauftragten auch zu einer Anlaufstelle für auch anonyme Hinweise aus der Bevölkerung werden. Entsprechende Sach- und Personalmittel sollen zur Verfügung gestellt werden.

 

Urheberrecht und Fragen der Rechtsverfolgung

Vor allem wegen des Auftretens des Internets und der damit verbundenen Demokratisierung von Kultur, Medien und Informationsaustausch, sehen die JuLis Bayern grundsätzlichen Veränderungsbedarf bei urheberrechtlichen Regelungen.

Für zeitgemäße und faire Regeln

  • Auch unabhängig von der begrüßenswerten Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung im Koalitionsvertrag der Bundesregierung bis auf wenige Fälle und der grundsätzlichen Ablehnung durch die JuLis Bayern, ist Vorratsdatenspeicherung kein verhältnismäßiges Instrument zur Verfolgung von Urheberrechtsverstößen. Eine Anwendung muss daher auch unabhängig von der durch das Bundesverfassungsgericht zu bestätigenden grundsätzlichen Legitimität der Vorratsdatenspeicherung ausgeschlossen werden.
  • Die monopolartige Vermittlerfunktion des Rechteverwerters GEMA scheint uns JuLis nicht mehr zeitgemäß. An ihre Stelle soll eine direkte Vermarktung der Künstler oder flexiblere Konkurrenzmodelle treten.
  • Abgaben auf Vervielfältigungsgeräte gehören abgeschafft – entweder es gibt ein Privatkopieverbot oder eine Abgabe, aber eine Abgabe auf etwas Verbotenes schließt sich logisch aus.

 

Creative Commons

Das Internet hat viele neue Wege zur Verbreitung von kulturellen Werken geschaffen. Creative Commons Lizensen bieten eine neue Möglichkeit Bilder, Musik und Videos zu verbreiten. Die JuLis Bayern begrüßen diese neue Entwicklung. Allerdings halten wir an der Idee des schützenswerten Einfalls fest. Liberale setzten auf die Kreativität der Menschen. Kreativität als Leistung ist aber anreizlos, wenn Einfälle nicht geschützt und so wirtschaftlich nutzbar gemacht werden können.

Die Jungen Liberalen Bayern sehen unabhängig davon allerdings trotzdem Veränderungsbedarf:

  • Staatlich geförderte wissenschaftliche Veröffentlichungen sollen unabhängig von der wirtschaftlichen Verwertbarkeit der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden (open access). Von dieser Regel soll nur in begründeten Ausnahmen abgewichen werden können. Dies kommt den Wissenschaftlern entgegen, die so einen besseren Austausch pflegen können, aber auch der breiten Menge, die sich leichter informieren und bilden kann.
  • Wir fordern, dass die Produktionen des öffentlich rechtlichen Rundfunks im Rahmen der Lizenzen verwendeter externer Bestandteile, nach Möglichkeit gemeinfrei veröffentlicht werden, ansonsten unter einer möglichst freien Lizenz, Creative-Commons-Lizenzen eingeschlossen.

 

Jugendmedienschutz/Medienkompetenz

Um Junge Menschen vor den auch negativen Einflüssen neuer Medien zu schützen, sind Verbote für uns kein adäquates Mittel. Im Gegenteil: Aufklärung, Erziehung und die Verantwortung der Eltern für ihre Kinder sind wesentliche Bausteine auf dem Weg zu einer umfassenden Medienkompetenz. Verbote machen Verstöße attraktiv, der kontrollierte Umgang mit neuen Medien eröffnet dagegen für Kinder spannende Möglichkeiten der Freizeitgestaltung und Information. Besonders in der Schule – bereits früh, also auch in Grundschule und Unterstufe – ist es wichtig im Medien Kinder zu einem kritisch distanzierten Umgangmit den Angeboten des Internets anzuleiten. Von gewaltorientierten oder pornographischen Materialien – die im Internet frei verfügbar sind – gehen Gefahren für die Sozialisation von Kindern und Jugendlichen aus. Insofern begrüßen wir den von der CSU-FDP-Regierung in Bayern geplanten „Medienführerschein“. Er allein reicht allerdings nicht aus, um Kindern umfassend die Möglichkeiten, aber auch die Gefahren moderner Kommunikationsmedien zu erläutern.Die Einbindung elektronischer Medien in den Unterricht ist für uns ebenso ein wichtiger Bestandteil des Unterrichts. Häufig stellt sich zudem das Problem, dass Schüler mehr von Internet und Computern wissen, als ihre Lehrer. Es gibt regen Bedarf an Fortbildungsmaßnahmen für Erzieher und Lehrer sowie an Mitteln für die IT-Ausstattung der Schüler. Eine Homepage bearbeiten zu können, gehört heute genauso zu den Soft-Skills wie EDV, Graphikbearbeitung oder etwa das Erstellen digitaler Präsentationen und Fähigkeiten in der Internetrecherche. Es kann nicht sein, dass Internetquellen in jeder zweiten Dissertation auftauchen, aber bei Referaten in der Oberstufe teilweise nicht verwendet werden dürfen. Um Schülern neben den positiven Möglichkeiten des Internets auch in die negativen Gefahren aufzeigen zu können, ist es wichtig, dass diese nicht totgeschwiegen werden. Im Gegenteil, die zum Beispiel projektorientierte Auseinandersetzungmit z.B. extremistischen Materialien muss in die Lehrpläne aufgenommen werden. Es ist besser wenn Schüler sich unter Aufsicht und mit erklärender Begleitung mit solchen Inhalten auseinander setzten müssen, als dass sie den Kontakt im Selbstversuch bekommen. Auch was den Sexualkundeunterricht angeht, sehen wir Nachholbedarf. Es ist praktisch jedem Schüler ab einem gewissen Alter möglich Zugriff auf Pornographie im Internet zu bekommen. Das hat fatale Auswirkungen auf die sexuelle Sozialisierung. Deswegen ist es wichtig, dass der Sexualkundeunterricht auch und besonders für die Verzerrung der sexuellen Wirklichkeit durch Pornographie sensibilisiert und das nicht erst in der Oberstufe, sondern bereits früher.


Gültigkeit: 5 Jahre


Antragsteller: Landesvorstand, LAK Innen und Recht


Die Gültigkeit des Antrags wurde auf dem 98. Landeskongress um 5 Jahre verlängert.


 

Neue Drogenpolitik

  • Die Jungen Liberalen fordern, den akzeptierenden Ansatz anstelle des bisher verfolgten repressiven Ansatzes zur Grundlage der Drogenpolitik zu machen.
  • Die Jungen Liberalen fordern die Ergänzung der bisherigen Drogenpolitik um eine vierte Säule, die Hilfe für Abhängige (Überlebenshilfe).
  • Die Jungen Liberalen fordern, betroffenen Städten und Gemeinden das Recht einzuräumen, Gesundheitsräume einzurichten.
  • Die Jungen Liberalen fordern, die Abgabe von Heroin an anderweitig nicht therapierbare Schwerstabhängige bundesweit durchzuführen und ausreichend zu finanzieren.
  • Die Jungen Liberalen fordern die Legalisierung der weichen Drogen Haschisch und Marijuana für Erwachsene.
  • Die Jungen Liberalen sprechen sich für einen erleichterten Einsatz von Drogen in der Medizin aus (vor allem natürliches Marijuana).
  • Die Jungen Liberalen fordern, dass der Konsum auf den privaten Bereich oder entsprechend gekennzeichnete, abgeschlossene Räumlichkeiten beschränkt bleiben soll. Der Konsum im Freien bleibt unangetastet.
  • Eine sinnvolle Präventionsarbeit, besonders bei Jugendlichen ab der Unterstufe und nicht erst in der 10ten Jahrgangsstufe, muss geleistet werden.

Gültigkeit: 5 Jahre


Antragsteller: Landesvorstand

Punktuelle Reform des Rechtsstaats

1.) Änderung des § 67d Abs. 6 StGB: Begrenzung der Unterbringungsdauer

Mit der folgenden Regelung würde an die Stelle der derzeit ausnahmslos unbefristeten Unterbringung eines psychisch kranken Verbrechers in einempsychiatrischen Krankenhaus eine differenzierte Regelung treten. Je länger die Unterbringung dauert, desto enger sind die Voraussetzungen, unter denen eine Fortsetzung möglich ist. Die Voraussetzungen nach achtjährigem Vollzug knüpfen dabei an die engen Voraussetzungen der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung an, d.h. die Gefahr eines (schweren) wirtschaftlichen Schadens reicht dann für den weiteren Vollzug nicht mehr aus, vielmehr bedarf es der Gefahr einer schweren seelischen oder körperlichen Schädigung von Personen:

“(6) Stellt das Gericht nach Beginn der Vollstreckung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus fest, dass die Voraussetzungen der Maßregel nicht mehr vorliegen oder die weitere Vollstreckung der Maßregel unverhältnismäßig wäre, so er- klärt es sie für erledigt. Das Gericht erklärt die Unterbringung nach Ablauf von vier Jahren für erledigt, wenn nicht die Gefahr besteht, dass der Untergebrachte aufgrund seines Zustands außerhalb des Maßregelvollzugs erhebliche rechtswidrige Taten begehen wird, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich erheblich geschädigt werden oder schwerer wirtschaftlicher Schaden angerichtet wird. Sind acht Jahre der Unterbringung vollzogen worden, so erklärt das Gericht die Maßregel für erledigt, wenn nicht die Gefahr besteht, dass der Untergebrachte aufgrund seines Zustands außerhalb des Maßregelvollzugs erhebliche rechtswidrige Taten begehen wird, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden. Mit der Entlassung aus dem Vollzug der Unterbringung tritt Führungsaufsicht ein. Das Gericht ordnet den Nichteintritt der Führungsaufsicht an, wenn zu erwarten ist, dass der Betroffene auch ohne sie keine Straftaten mehr begehen wird.”

 

2.) Änderung des § 67e Abs. 2 StGB: Verkürzung der Überprüfungsfristen

Mit einer gestaffelten Überprüfungsfrist wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die Anlasstat bei einer Unterbringung in den Bereich der Bagatellkriminalität fallen kann. Vor diesem Hintergrund muss dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz eine besondere Bedeutung zukommen. Eine zeitnahe Überprüfung – gerade zu Beginn der Maßnahme – sorgt dafür, dass mögliche Fehleinschätzungen bei Anordnung der Maßnahme schnell korrigiert und Erfolge einer Therapie zeitnah berücksichtigt werden können (zumal 75 Prozent der Personen, die sich im Maßregelvollzug befinden, zuvor bereits in einer allgemeinpsychiatrischen Behandlung waren und der Therapiebedarf daher evident ist):

“(2) Die Fristen betragen bei der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei der erstmaligen Überprüfung vier Monate, bei der folgenden Überprüfung acht Monate, sodann jeweils ein Jahr (…)”

 

3.) Neufassung des § 463 Abs. 4 StPO: Zwingende Einholung eines Sachverständigengutachtens

Die Einholung eines Sachverständigengutachtens ist bislang nicht zwingend gesetzlich vorgeschrieben. Angesichts der Tragweite der Entscheidung auf ein Individuum ist eine entsprechende gesetzliche Änderung angebracht. Darüber hinaus besteht bei wiederholter Begutachtung durch denselben Sachverständigen die Gefahr, dass die früheren Gutachten lediglich “fortgeschrieben” werden, ohne erneute eingehende Prüfung. Daher soll geregelt werden, dass nach jeweils zwei Jahren der Vollstreckung ein neuer externer Gutachter beizuziehen ist, nicht erst – wie bislang vorgesehen – nach jeweils fünf Jahren. Mit dem Erfordernis der Doppelbegutachtung nach sechs Jahren Unterbringungsdauer soll ermöglicht werden, dass für einen derart langen Freiheitseingriff dem Richter eine möglichst umfassende Entscheidungsgrundlage zur Verfügung steht.

“(4) Im Rahmen der Überprüfung nach § 67e des Strafgesetzbuchs hat das Gericht das Gutachten eines Sachverständigen einzuholen. Nach jeweils zwei Jahren vollzogener Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) ist das Gutachten von einem Sachverständigen einzuholen, der weder im Rahmen des Vollzugs der Unterbringung mit der Behandlung der untergebrachten Person befasst gewesen ist noch in dem psychiatrischen Krankenhaus arbeitet, in dem sich die untergebrachte Person befindet. Soll die Unterbringung nach § 63 StGB die Dauer von sechs Jahren überschreiten, müssen die Gutachten von zwei Sachverständigen eingeholt werden, die die Voraussetzungen des Satz 2 erfüllen.”


Gültigkeit: unbegrenzt


Antragsteller: BV Unterfranken

Jugendwahlrecht ab 16

Die Jungen Liberalen Bayern sprechen sich für eine Herabsetzung des aktiven Wahlrechts auf kommunaler Ebene auf 16 Jahre aus. Das Wahlrecht soll auf Landes und Bundesebene jedoch bei 18 Jahren behalten werden. Wohingegen sie sich gegen die Einrichtung eines Jugendparlaments auf Landesebene aussprechen.


Gültigkeit: 5 Jahre


Antragsteller: Landesvorstand

Eine unabhängige Justiz – für Bayern und Deutschland

Bayern: Richterwahlkommission!

Die Jungen Liberalen Bayern lehnen die Ernennung von Richtern durch Minister strikt ab. Politik und Staat müssen – gerade in Fragen des Rechtsstaates – unweigerlich voneinander getrennt werden. Die Lösung sehen wir in einer Richterwahlkommission, die wie folgt zusammengesetzt sein soll:

  • Neun Mitglieder des bayerischen Landtags, die die im Landtag vertretenen Parteien, aufgeschlüsselt nach dem Divisorverfahren mit Standardrundung, widerspiegeln
  • Neun Richter

Der Ausschuss soll die Kandidaten anhören dürfen und anschließend mit einer Zweidrittelmehrheit über die Fähigkeit oder Unfähigkeit zum Richteramt urteilen. Für die Richter soll eine dreijährige Probezeit gelten. Die Gerichtspräsidenten und die Generalstaatsanwälte sind ebenfalls mit einer Zweidrittelmehrheit auf Vorschlag des Kabinetts vom bayerischen Landtag zu wählen und von den neun Richtern der Richterwahlkommission final abzusegnen.

Bundesverfassungsgericht: Keine Machtspielchen!

Die JuLis Bayern lehnen jede Änderungen hinsichtlich der Struktur des Bundesverfassungsgerichts und seiner Kompetenzen strikt ab. Eine Zwangsliberalisierung der Gesellschaft und illegitime Gesetzesänderungen, wie sie von der Großen Koalition unter Kabinett Merkel III. beklagt werden, sehen die JuLis Bayern nicht. Wir lehnen auch die aktuell diskutierte Reform des BVerfG ab. Vielmehr sollte in einem ersten Schritt der Bundestag im Plenum über die zu ernennenden Bundesverfassungsrichter abstimmen und nicht 12 Bundestagsabgeordnete in einem intransparenten Ausschuss. Darüber hinaus können wir uns auch die Einbindung von Richtern der höchsten Bundesgerichte in das Wahlverfahren vorstellen, vergleichbar mit der für Bayern geforderten Richterwahlkommission. Eine Wiederwahl von Bundesverfassungsrichtern muss in jedem Fall ausgeschlossen bleiben.


Gültigkeit: unbegrenzt


Antragsteller: BV Unterfranken

Auf der Überholspur in die Zukunft

Die Jungen Liberalen Bayern sprechen sich gegen ein deutschlandweites Tempolimit auf Autobahnen aus.


Antragsteller: Landesvorstand

Gültigkeit: 5 Jahre / Hinweis: Die Gültigkeit dieses Antrags wurde vom 106. LaKo in Schweinfurt um weitere 10 Jahre verlängert.

Vom Steuern und Besteuern

Präambel

Vor allem Einkommens- und Mehrwertsteuer tragen mit ihrem Aufkommen wesentlich zur Finanzierung des Staatshaushaltes bei. Das größte Potential für den Missbrauch von Steuermitteln birgt die Tatsache, dass Steuern grundsätzlich nicht zweckgebunden erhoben werden, sondern vollständig in die allgemeine Staatskasse fließen. Jede neue, noch so absurde Ausgabe kann daher theoretisch mit höheren Steuern gegenfinanziert werden. Liberale Finanzpolitik gründet sich auf ein genau gegensätzliches Modell: Wenn ein Staat seine Ausgaben möglichst gering hält, belasten er seine steuerzahlenden Bürger weniger. Eine immer höhere Besteuerung dagegen führt zu einem immer aufgeblasenerem Staat, der immer mehr finanzielles Volumen generiert, das er umverteilen kann. Die Jungen Liberalen Bayern stehen zu einem sparsamen Staat, der sich mit möglichst geringen Mitteln finanziert, sodass jedem Bürger mehr von seinem selbst erwirtschafteten Geld bleibt. Die Jungen Liberalen Bayern fordern, dass nicht nur die Steuererhebung im Mehrebenensystem der Bundesrepublik Deutschland grundlegend reformiert werden muss, sondern auch die Verteilung des Steuerertrags zwischen den Ebenen.

Grundlegend gibt es zwei Arten von Steuern. Die, die hauptsächlich zur Staatsfinanzierung erhoben werden auf der einen Seite und sogenannte Lenkungssteuern auf der anderen Seite. Lenkungssteuern wie zum Beispiel die Tabaksteuer lehnen die Jungen Liberalen Bayern generell ab. Es ist nicht die Aufgabe des Staates zu bestimmen, welches Produkt “gut” und welches “böse” ist. Wir setzen uns aber für eine konsequentere Einpreisung möglicher Schäden und finanziellen Nachteile in bestehende Systeme ein. Wir fordern deshalb, auf die Angebote Gebühren zu erheben, die zweckgebunden den jeweiligen Schadensausgleich sowie nötige Investitionen in den Ausbau von Infrastruktur gewährleisten.

Zusammengefasst betrachten die JuLis Bayern Steuern als notwendigen, aber möglichst zurückhaltenden Eingriff in das Eigentumsrecht. Wir fordern ein Steuersystem, das.

  1. gewährleistet, dass jeder Bürger auf den ersten Blick erkennen kann, aus welchem Grund ihm wie viel seines Eigentums abgenommen wird.
  2. nicht als Instrument des Staates dient, das Verhalten der Bürger zu beeinflussen.

 

Vereinfachung

Das deutsche Steuerrecht ist mehr als komplex und versorgt eine ganze Berufssparte. Es ist deswegen in erster Linie notwendig, es sinnvoll zu vereinfachen und zu entschlacken. Die Regelungen des deutschen Steuerrechts verteilen sich über viele einzelne Gesetze und weitere verschiedene Normen. Statt dieser Fülle braucht es ein einheitliches, stark verkürztes und redaktionell neu geordnetes Steuergesetzbuch, in dem alle Steuerarten abschließend geregelt sind. Die verschiedenen Einkommensarten sollen abgeschafft werden. Jegliches Einkommen soll gleich besteuert werden.

 

Steuersatz

Die Abgeltungssteuer ist abzuschaffen. Kapitaleinkünfte sollen Einkommen aus Arbeit gleichgestellt werden und sind mit dem persönlichen Steuertarif zu besteuern.

Der progressive Steuertarif wird ersetzt durch einen linearen Steuertarif. Dadurch wird die kalte Progression automatisch vermieden.

 

Freibeträge und Absetzbarkeit von Aufwand

Um eine Erhöhung der Steuerlast für Geringverdiener möglichst zu vermeiden werden die Grundfreibeträge der Einkommensteuer deutlich erhöht. Gerade das liberale Bürgergeld dient dazu, die Menschen, die, aus welchen Gründen auch immer, keine Arbeit haben zu unterstützen. Durch die Verbindung von einem hohen Grundfreibetrag und dem liberalen Bürgergeld lohnt sich so auch Arbeit, die nicht besonders hoch bezahlt ist (Senkung der Transferentzugsrate). Zudem wird den Menschen die Möglichkeit gegeben, genau das mit ihrem Leben zu tun, was sie wollen. Dieses Modell fördert auch Lebensweisen, die nicht der Norm entsprechen. So wird in ein breites gesellschaftliches Engagement investiert ohne fehlgeleitete Steuerungsmaßnahmen des Staates abwarten zu müssen.

Zudem sind die meisten einzelnen Regelungen zur Absetzbarkeit von Ausgaben abzuschaffen, um die Ausnahmen drastisch zu reduzieren und zu straffen. Unter anderem werden dabei die Pendlerpauschale und die Absetzbarkeit von Ausgaben für doppelte Haushaltsführung gestrichen. Im Gegenzug wird der Pauschalbetrag, der abgezogen werden darf, erhöht.

 

Abschaffung komplizierter Bagatellsteuern und anderer lenkenden Verbrauchssteuern

Die Jungen Liberalen Bayern sprechen sich für die Abschaffung jeglicher Bagatellsteuern aus. Zum großen Teil handelt es sich bei diesen um Lenkungssteuern, die aufgrund von Moralvorstellungen erhoben werden. Vor allem aber ist es in den meisten Fällen finanziell nicht lohnend, diese Steuern einzutreiben.

An Jagd- und Fischereisteuer sowie der Hundesteuer sieht man, dass der Staat in das Verhalten der Menschen eingreifen will. Es gibt in Jagd und Fischerei bereits genug Auflagen, die das Verhalten regeln sollen. Dass der Staat Jagd und Fischerei als problematisch ansieht, darf sich in keiner Weise in den Handlungen gegenüber dem Bürger widerspiegeln. Durch künstliche Verteuerung tut der Staat aber genau dieses. Aus diesem Grund sind diese Steuern abzuschaffen. Auch andere lenkende Verbrauchssteuern wie die Tabak-, Branntwein-, Bier-, Schaumwein- und Kaffeesteuer sollen abgeschafft werden.

Die JuLis Bayern sprechen sich ausdrücklich gegen Steuern aus, deren Erhebung mehr oder nahezu genauso viele Kosten verursacht wie ihre Erhebung Einnahmen generiert.

 

Wahre Mietpreistreiber abschaffen, Wohneigentum erleichtern

Die Grundsteuer, die für jedes Grundstück in privatem Eigentum erhoben wird, wird ersatzlos abgeschafft. Die Steuer entfällt auf den bloßen Besitz von Grund und Boden, unabhängig davon, ob er auch zur Erzielung von Mieteinnahmen genutzt wird oder nicht. Deshalb verstößt die Grundsteuer gegen das dem Steuerrecht zugrundliegende Leistungsprinzip. Zudem darf die Grundsteuer ohnehin, sofern solche vorhanden sind, auf die Mieter umgelegt werden, was die Mieten zusätzlich und künstlich in die Höhe treibt.

Zusätzlich sind auch die Grunderwerbsteuer und das Grunderwerbsteuergesetz abzuschaffen. Der bloße Eigentümerwechsel bei einer Immobilie sollte kein steuerbarer Vorgang sein. Die Grunderwerbsteuer verteuert den privaten Erwerb einer eigenen Immobilie immens. Die Hoheit über den Steuersatz bei der Grunderwerbsteuer liegt bei den Bundesländern, was dazu führt, dass die Landesregierungen an dieser Schraube sehr schnell drehen, wenn sie mehr Einnahmen generieren wollen. Bis zur Abschaffung der Grunderwerbsteuer fordern die Jungen Liberalen Bayern die Bayerische Staatsregierung auf, auf jede Erhöhung des Steuersatzes zu verzichten.

 

Familien im Steuerrecht

Das Ehegattensplitting ist zugunsten eines Familienrealsplittings abzuschaffen: Jedem Elternteil wird ein halbes Kind zugeordnet, auf das das Gehalt mit verteilt wird. So wird durch das Familienrealsplitting das Aufziehen von Kindern subventioniert, nicht die Alleinverdienerehe. Die Änderung des Modells darf aber nur auf noch zu schließende Ehen angewendet werden. Bei Umsetzung des Flattax-Modells wird jedes Kind zur Hälfte jedem Elternteil in Form einer Erhöhung des Freibetrags zugeordnet.

Im Zuge dessen werden auch die bestehenden Lohnsteuerklassen abgeschafft, die Wahlmöglichkeiten für Ehepaare entfallen. Stattdessen werden Kinder als Faktor in die Lohnsteuerberechnung einbezogen, dies ist konsequent zum Familienrealsplitting.

 

Selbstständige und Gewerbetreibende

Die Unterscheidung von Gewerbetreibenden und Freiberuflern ist abzuschaffen. Vermeintlich elitären und akademischen Berufen Vorteile einzuräumen gegenüber anderen Gewerbetreibenden entstammt einer anderen Zeit. Alle nicht-abhängig Beschäftigten sollen ab einem gewissen Jahresumsatz verpflichtet sein, eine Steuerbilanz aufzustellen.

Die umstrittene Gewerbesteuer soll abgeschafft werden. Stattdessen sollen die Kommunen das Recht bekommen, einen Hebesatz auf Einkommen- und Körperschaftsteuer anzuwenden, den sie wie bisher selbst festlegen können. Der “Kommunenzuschlag” trifft alle Steuerpflichtigen gleichermaßen und sorgt gleichzeitig dafür, dass die Gemeinden weiter in Wettbewerb treten können.

Die Länder beziehen nicht mehr einen festen Anteil des gesamten Steueraufkommens aus Einkommenssteuer bzw. Körperschaftssteuer, sondern können künftig auf Basis der Bemessungsgrundlage und der Freibeträge des Bundes, eigene Tarife bei diesen Steuerarten – unabhängig von den Tarifen des Bundes festsetzen. Alle Stufe des Länderfinanzausgleichs entfallen. Wir setzen uns für eine strenge Einhaltung des Föderalismus und der Konnexität ein: Steuern von denen verschiedene staatliche Ebenen profitieren, werden intransparent und lassen sich leichter erhöhen.

 

Besteuerung von Gesellschaften

Die Besteuerung von Gesellschaften gehört zu den kompliziertesten Disziplinen des Steuerrechts. Dieses System muss radikal vereinfacht werden. Alle Gesellschaften, egal ob Kapital- oder Personengesellschaften, werden gleich behandelt, der Gewinn wird auf Ebene der Gesellschaft ermittelt. Die Gesellschaft selbst ist verpflichtet zur Abgabe einer Steuererklärung und zahlt selbst Steuern. Der Steuersatz für Gesellschaften beträgt 15 Prozent (wie er im Moment für Kapitalgesellschaften gilt). Die nochmalige Besteuerung der Erträge, wenn sie dem Gesellschafter zufließen, ist hinzunehmen und wird nicht durch komplexe Befreiungsregelungen kompensiert.

 

Erbschaftssteuer

Die Erbschaftsteuer ist abzuschaffen. Einmal versteuertes Geld darf nicht nochmal versteuert werden. Zudem ist die Sorge für die eigenen Kinder ein zentrales und berechtigtes Anliegen aller Eltern.

 

Verfahrensvereinfachungen

Die Abgabe einer Steuererklärung muss vollkommen papierlos möglich sein. Bis zur Einführung der Flattax sind die Verfahren der Steuererhebung deutlich zu vereinfachen. Auch die Belege dürfen deshalb eingescannt digital versendet werden statt bisher per Post. Das Finanzamt erhält die Möglichkeit, Bescheide ausschließlich digital zu versenden. Das ELSTER-Programm, mit dem Steuererklärungen offiziell versandt werden müssen, muss einer umfassenden Modernisierung unterzogen werden. In seinem derzeitigen Zustand ist es nur für Kenner der Materie sinnvoll nutzbar. Zudem ist das Verfahren der Steuerveranlagung generell einer umfassenden Prüfung zur Entbürokratisierung zu unterziehen.

 

Kirchensteuer

Die Einziehung der Kirchensteuer durch die Finanzämter soll beendet werden. In unserem säkularen Staat sollen Kirchen und Religionsgemeinschaften ihre Mitgliedsbeiträge selbst organisieren, denn Religion ist für uns liberale Privatsache, nicht Aufgabe des Staats.

 

Solidaritätszuschlag

Unterstützungszahlungen müssen, sofern nötig, nach Bedarf für Bereiche wie Infrastruktur und Bildung gezielt an Kommunen gegeben werden. Die Fehler kommunaler Misswirtschaft dürfen nicht durch die Bürger ausgebadet werden. Es ist aber nicht sinnvoll, pauschal ganze Bundesländer zu fördern. Auch hier muss mit Augenmaß und Bedacht vorgegangen werden.

 

Finanzverwaltung

Die Finanzverwaltung kann aufgrund der Vereinfachung der steuerlichen Regeln nach und nach entschlackt werden. Neueinstellungen sollen vorrangig in den Bereichen Betriebsprüfung und Steuerfahndung getätigt werden.

Die Zahlerländer des Länderfinanzausgleichs stellen derzeit keine neuen Betriebsprüfer ein. Diese bringen zwar massive Mehreinnahmen, aber die fließen ohnehin über den Länderfinanzausgleich wieder ab. Die Personalkosten hingegen bleiben bei den Ländern. Demnach verzichtet man lieber auf Einnahmen. Steuern, die ein sogenanntes “praktisches Vollzugsdefizit” aufweisen, sind gesetzgeberisch abzuschaffen. Diese Praxis darf nicht weitergeführt werden.

 

Steuerstrafverfahren

Die Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung ist beizubehalten. Opfer der Steuerhinterziehung ist die Staatskasse, die Hemmschwelle ist deshalb gering, weil keine direkte Beschädigung eines anderen Menschen vorgenommen wird. Steuerhinterziehung schadet der gesamten Gesellschaft, sie trifft aber kein direktes und identifizierbares Opfer. Das Interesse des Staats ist in erster Linie das Zurückerhalten des Geldes, nicht möglichst hohe Bestrafung. Schafft man die Selbstanzeige ab, bleibt der Staatssäckel leer und die Gefängnisse werden voll. Das nützt niemandem. Gerade mit dem hier vereinfachten Steuersystem wird aber Steuerhinterziehung erschwert. Wir setzen als Gegenmaßnahme aber auf mehr Fahnder um die bestehenden Gesetze durchzusetzen, als auf immer neue gesetzliche Regelungen.

Die Regelungen zur Steuerhinterziehung und schweren Steuerhinterziehung müssen vereinfacht und verdeutlicht werden. Eine klare Staffelung des Strafrahmens anhand hinterzogener Summe kann angedacht werden und würde Klarheit schaffen. Zusätzlich soll die nachzuzahlende Steuerschuld erhöht werden, beispielsweise auf 150 % der ursprünglich festgesetzten Steuer.


Gültigkeit: 10 Jahre


Antragsteller: Landesvorstand

Für ein Gemeinsames Europäisches Asylsystem, das seinen Namen verdient

Präambel

Die Europäische Union ist ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts. Sie hat sich der vollständigen sowie uneingeschränkten Anwendung der Genfer Konvention und humanitärer Werte verpflichtet, die allen Mitgliedstaaten gemeinsam sind. Offene Grenzen und Freizügigkeit machen einen gemeinsamen Ansatz zur Flüchtlingspolitik erforderlich. Entsprechend beschloss der Europäische Rat bereits 1999 in Tampere, auf ein Gemeinsames Europäisches Asylsystem (GEAS) hinzuwirken. In den 15 Jahren seitdem entstanden zwar zahlreiche Programme, Positionspapiere, Verordnungen und sogar ein European Asylum Support Office auf Malta. Von einem gemeinsamen System ist die EU allerdings nach wie vor weit entfernt. Wir fordern die Bundesregierung auf, sich endlich aktiv für die Komplettierung des GEAS einzusetzen. Insbesondere sind notwendig:

Flüchtlingsschutz in der EU-Verfassung

Die Grundlagen für die Gewährung von Flüchtlingsschutz und nachrangigem Schutz sollen bei der Formulierung der EU-Verfassung im Rahmen der Grund- und Menschenrechte aufgenommen werden.

Ausbau des European Asylum Support Office (EASO) zu einer europäischen Asylbehörde

EASO soll unabhängig vom Aufenthaltsort eines Asylbewerbers auf Basis gemeinsamer, und transparenter Herkunftsländerinformationen über die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder adäquaten subsidiären Schutz entscheiden. Idealerweise gehen die die nationalen Asylbehörden mit ihren dezentralen Standorten und ihren Mitarbeitern in dieser Behörde auf. Der Sitz der Behörde ist in Brüssel.

Schaffung gemeinsamer und hoher Standards bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern

Insbesondere die Bewegungsfreiheit von Asylbewerbern und eine dezentrale Unterbringung mit Zugang zu einem gewissen Maß an Infrastruktur müssen zu jedem Zeitpunkt gewährleistet sein. Inhaftierungsmöglichkeiten zur Erleichterung des Asylverfahrens und einer späteren möglichen Abschiebung sind explizit auszuschließen. Die Bereitschaft zu Arbeit und Integration sollen durch einen Zugang zum Arbeitsmarkt nach spätestens sechs Monaten und einen Anspruch auf Teilnahme an nationalen Integrationsmaßnahmen unterstützt werden. Für minderjährige Asylbewerber oder Angehörige von Asylbewerbern sollten die nationalen Regelungen zum Schulzugang gelten. Zum Lastenausgleich ist ein Verteilsystem nach deutschem Vorbild (Königsteiner Schlüssel) auf Basis der Bevölkerungszahl einzuführen.

Einführung eines dauerhaften und verpflichtenden Aufnahmekontingents

Die EU muss ein dauerhaftes und großzügiges Aufnahmekontingent aus Herkunftsländern und Drittstaaten nach US-amerikanischem Vorbild in Zusammenarbeit mit dem UNHCR schaffen. Die Zahl der aufzunehmenden Personen soll jährlich in einem Abstimmungsverfahren mit NGOs neu 35 bestimmt werden. Ein prozentualer Anteil dieses Kontingentes ist für ad-hoc Maßnahmen im Rahmen der Krisenhilfe zu reservieren. Die Mitgliedstaaten sollen im Verhältnis zu ihrer Einwohnerzahl zur Aufnahme einer bestimmten Personenanzahl verpflichtet werden.

 

Gültigkeit: 10 Jahre