Nein zum Fahrverbot als strafrechtliche Sanktionsmaßnahme

Die Jungen Liberalen Bayern lehnen ein Fahrverbot als strafrechtliche Sanktionsmaßnahme, die nichts mit dem Straßenverkehr zu tun haben, strikt ab. Wir fordern die Bundesregierung dazu auf, ihre Pläne diesbezüglich zu streichen.


Gültigkeit: unbegrenzt


Antragsteller: BV Schwaben

Liberaler Kinder- und Jugendschutz

Präambel

Kinder gehören zu den empfindlichsten Mitgliedern der Gesellschaft. Ihr Schutz vor gesundheitlichen und sittlichen Schäden, insbesondere vor Übergriffen gewalttätiger oder sexueller Art, ist dementsprechend eine wichtige Aufgabe des Staates. Die Jungen Liberalen bekennen sich klar zu dieser staatlichen Schutzverantwortung. Um einen effektiven Schutz von Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten, ist es jedoch zwingend notwendig, dass die entsprechenden Gesetze hierfür praxisnah verfasst sind und keine Rechtsunsicherheiten auftreten. Mit dem 2011 beschlossenen Bundeskinderschutzgesetz, und der damit verbundenen Neufassung des Art. 72a SGB VIII, nimmt die Bundesregierung die Vereine und Verbände in die Pflicht, beim Jugendschutz mitzuwirken. Sie werden mit diesen Regelungen gesetzlich verpflichtet, Führungszeugnisse von Personen einzusehen, die intensiven Kontakt mit Kindern und Jugendlichen haben. Bei gewissen eingetragenen Straftatbeständen werden diese Personen in der Folge von der Jugendarbeit ausgeschlossen. Das erklärte Ziel ist es, Übergriffe auf Kinder und Jugendlichen durch nahestehende Personen präventiv zu bekämpfen. Diesem Ziel schließen sich die Jungen Liberalen natürlich an. Allerdings hat das Gesetz einige Schwachpunkte, wodurch die Vereine unverhältnismäßigen hohen bürokratischen Herausforderungen gegenüberstehen. Etliche Verbände haben auch bereits datenschutzrechtliche Bedenken zur Sprache gebracht. Die Jungen Liberalen fordern deshalb eine deutliche Nachbesserung der bestehenden Gesetzeslage.

Datenschutz gewährleisten

Die Pflicht zur Einsichtnahme in die Führungszeugnisse von Mitarbeitern oder ehrenamtlichen Helfern stellt Arbeitgeber, Verbände und Vereine gleichermaßen vor Gewissenskonflikte. Einerseits werden die Mitarbeiter unter Generalverdacht gestellt, andererseits ist es aus datenschutzrechtlicher Sicht mehr als bedenklich, wenn Vereinsvorstände und Arbeitgeber die Führungszeugnisse der eigenen Mitarbeiter einsehen. Daher fordern wir eine Änderung des Bundeszentralregisters, wodurch eine die bisherige Form der Führungszeugnisse angepasst wird. Inhaltlich sollen diese nur noch eine Aussage darüber treffen, ob gegen eine Person Ausschlussgründe gemäß Art. 72a Abs. 1 Satz 1 SGB VIII vorliegen oder nicht. So soll gewährleistet werden, dass nur diese relevanten Straftatbestände überprüft werden. Weitere Eintragungen in das Führungszeugnis bleiben somit Privatsache.

Bürokratische Hürden senken

Die vermeintlichen Datenschutz-Regelungen nach Art. 72a Abs. 5 Satz 2 SGB VIII sollen ersatzlos gestrichen werden. Ohne das Recht auf Dokumentation der Einsichtnahme wird es den Vereinen nahezu unmöglich gemacht, im Haftungsfall das Nachkommen der Verpflichtungen nachzuweisen. Nach Art. 72a Abs. 1 Satz 1 SGB VIII soll ein Absatz eingefügt werden, sodass nur “für hauptamtlich beschäftigte Personen in Verbänden oder Unternehmen, die unter anderem Aufgaben in der Jugendhilfe übernehmen, eine Pflicht zur Vorlage eines Führungszeugnisses gilt, wenn nach ihrer Stellenbeschreibung ein regelmäßiger Kontakt zu Kindern und Jugendlichen zu erwarten ist.”

Kostenfreiheit

Die Anforderungen der Führungszeugnisse können die Arbeitgeber vor enorme finanzielle Herausforderungen stellen. Aus diesem Grund fordern wir eine vollständige Kostenfreiheit für polizeiliche Führungszeugnisse. Der Bund soll den Kommunen zukünftig die anfallenden Kosten erstatten.

Rechtsklarheit schaffen

Art. 72a Abs. 3 SGB VIII legt fest, dass es Aufgabe der “Träger der öffentlichen Jugendhilfe [ist,] über die Tätigkeiten [zu] entscheiden”, für die ein polizeiliches Führungszeugnis vorgelegt werden muss. Entscheidend sind demnach “Art, Intensität und Dauer des Kontakts dieser Personen mit Kindern und Jugendlichen”. Die Jungen Liberalen fordern hier eine klare gesetzliche Definition, damit bundesweit einheitliche Kriterien gelten. Das Bundesfamilienministerium soll zudem den Vereinen/Verbänden eine Checkliste an die Hand geben, in der die Kriterien aufgelistet sind. Trifft ein Kriterium zu, so muss ein Führungszeugnis vorgelegt werden. Komplizierte Entscheidungshilfen sollen der Vergangenheit angehören. Keine Präventivmaßnahme bietet einen vollständigen Schutz. Wenn es in einem Verein oder Einrichtung zu Übergriffen auf Kinder und Jugendliche kommt, so ist dies immer ein tragischer Fall, verbunden mit großen Problemen für die Verantwortlichen. Es darf jedoch nicht sein, dass der Staat durch die Neuregelungen des SGB VIII die Verantwortung (inklusive Haftung) einfach von sich weist. Wir fordern daher eine gesetzliche Klarstellung, wer im Haftungsfall verantwortlich gemacht werden kann, und wollen, dass die Träger der freien Jugendhilfe nur bei nachgewiesener Missachtung (vorsätzlich oder grob fahrlässig) des Abs. 1 und 2 SGB VIII haftbar gemacht werden können. Ein entsprechender Absatz ist in das Gesetz aufzunehmen. Nach Art. 72a Abs. 3 Satz 1 SGB VIII soll sinngemäß eingefügt werden: “Das Bundesfamilienministerium legt dabei Kriterien fest, welche freie Träger der Jugendhilfe zu diesen Vereinbarungen aufgefordert werden. Die Kriterien werden veröffentlicht.” Nach Art. 72a Abs. 3 Satz 2 SGB VIII Satz 2 soll sinngemäß eingefügt werden: “Ausgenommen von dieser Regelung sind Personen, deren Tätigkeit auf eine kurze Zeitdauer von maximal einem Monat beschränkt ist. In diesem Fall soll eine Selbstverpflichtungserklärung eingeholt werden, durch welche die Person vergewissert nicht rechtskräftig nach einem oder mehreren der in Abs. 1 Satz 1 genannten Straftatbeständen verurteilt zu sein.” Das Bundesfamilienministerium hat ein entsprechendes Formblatt zur Verfügung zu stellen. Falsche Angaben bei der Selbstverpichtungserklärung müssen im Strafgesetzbuch angemessen sanktioniert werden.


Gültigkeit: unbegrenzt


Antragsteller: BV Unterfranken

Meine Daten, meine Entscheidung – Rechte an Daten bei Telematik-Systemen

Die Jungen Liberalen Bayern fordern, dass bei allen Telematik-Systemen eine Opt-In-Klausel bzgl. der generierten Daten gelten muss. Jede Person muss das Recht auf die Verwendung aller von ihr produzierten Daten haben, unabhängig der Frage der Personenbezogenheit.


Gültigkeit: 5 Jahre


Antragsteller: LAK Kommunales, Verkehr und Bau

Für einen freien Wohnungsmarkt mit ausreichendem Angebot

Die JuLis Bayern fordern die Bundesregierung auf, von Ihren Vorhaben einer Mietpreisbremse abzurücken. Die Landesregierungen werden gleichzeitig aufgefordert, Kappungsgrenzen zu streichen. Es ist Aufgabe der von Wohnraummangel betroffenen Kommunen, entsprechend Maßnahmen zu ergreifen, um privaten Bauherren lokal entsprechende Baugebiete zur Verfügung zu stellen, und entsprechende Bauanträge binnen drei Monaten zu verhandeln und zu bewilligen. Jegliche Art von gesetzlicher Zweckbindung bei privaten Gebäuden lehnen die Jungen Liberalen Bayern ab.


Gültigkeit: 5 Jahre


Antragsteller: BV Unterfranken

Selbstverantwortung stärken – Schiedsgerichte internationalisieren

Die Jungen Liberalen Bayern sehen in Schiedsgerichten ein probates Mittel zweier Parteien, sich in einem Rechtsstreit zu einigen. Auch auf internationaler Ebene können Unternehmen und Staaten von den Vorteilen von Schiedsgerichten wesentlich profitieren. Dadurch, dass beide Streitparteien im Rahmen eines Schiedsgerichts jeweils einen Richter ernennen, welche dann gemeinsam einen dritten Richter ernennen, wird die nötige Unabhängigkeit gesichtet. Zudem können durch Schiedsgerichte Streitigkeiten ohne Bemuhung der teilweise langwierigen und teuren ordentlichen Gerichtsbarkeit entschieden werden. Letztlich ist auch die besondere Sachkenntnis, nach der Richter ernannt werden konnen, ein nennenswerter Vorteil dieser Moglichkeit zur Streitbeilegung. Daher fordern wir:

  • Die Einrichtung von Schiedsgerichten auf internationaler Ebene im Rahmen des Investitionsschutzes in Freihandelsabkommen ist sicherzustellen.
  • Die Bundesregierung und die EU-Kommission sind aufgefordert, sich für klar definierte Formulierungen der Richtlinien, nach denen geurteilt wird, einzusetzen, damit eine missbräuchliche Auslegung der Regeln des Investitionsschutzes verhindert wird.
  • Bei Verfahren vor Schiedsgerichten muss ein Mindestmaß an Transparenz gesichert werden, indem der Gegenstand der Klage und die geforderten Summen im Moment der Klageerhebung öffentlich gemacht werden, ebenso wie die schlussendlich beschlossenen Summen und die Abschnitte des Freihandelsabkommens, die ihnen zugrunde liegen.

Gültigkeit: 10 Jahre


Antragsteller: Björn Birkenhauer, Sabrina Böcking, Julia Ewerdwalbesloh, Maximilian Gawlik, Lukas Köhler, Stephan Strzondala

Liberale Gewerkschaft

Präambel

Liberale Gewerkschaftspolitik fußt auf der Idee einer eigenverantwortlichen Arbeitnehmervertretung – unabhängig von wirtschaftlichen und staatlichen Einflüssen. Gewerkschaften sind Partnerschaftsorganisationen der Arbeitnehmer und die freien Vertragspartner des Arbeitgebers. Die Sicherstellung eines sozialen Sicherungsnetzes bei Krankheit und Alter ist – unabhängig von jedweder staatlicher Sozialpolitik – das Ergebnis genossenschaftlicher Angebote einiger Gewerkschaften.

Freie Gewerkschaften sind das Ergebnis einer freiheitlichen Wirtschaftsordnung. Sozialistische Systeme haben die Koalitionsfreiheit der Arbeitnehmer schon immer eingeschränkt. Für die Jungen Liberalen Bayern steht fest: Das Bekenntnis zur sozialen Marktwirtschaft geht Hand in Hand mit dem Bekenntnis zum System der Gewerkschaft.

Die Koalitionsfreiheit ist Garant für die Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland. Wir JuLis möchten den Kampf, den Liberale nach den Koalitionsverboten des Obrigkeitsstaates führten, fortsetzen und die Rechte und Pflichten der modernen Gewerkschaft verteidigt wissen.

Allgemein

Die deutschen Gewerkschaften bekennen sich in ihren Grundsatzprogrammen zur Unabhängigkeit gegenüber Staat und politischen Parteien. Sie können ihre Aufgaben im Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nur dann erfüllen, wenn sie sich diese Unabhängigkeit auch im Alltag bewahren. Die Abhängigkeit von Parteien bildet für Gewerkschaftsfunktionäre den Nährboden für Postenschieberei und Karrieresprungbretter, für parteipolitisch aktive Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer birgt sie die Gefahr von politisch motivierten Anschlussreaktionen durch den Arbeitgeber. Der eigentliche Sinn der Gewerkschaftsarbeit könnte umgekehrt werden, was die Jungen Liberalen Bayern als große Gefahr betrachten.

Die Zuständigkeit der Gewerkschaften hört jedoch nicht beim einzelnen Arbeitnehmer auf. Das Bewusstsein über ihre weitgehende Verantwortung für die wirtschaftliche Entwicklung, für Wachstum, Beschäftigung und Geldwertstabilität im Sinne der Allgemeinheit ist unverzichtbar. Die Jungen Liberalen Bayern fordern die deutschen Gewerkschaften folglich dazu auf, ihre demütige Haltung gegenüber politischen Parteien zu unterlassen, und sich nicht mit Wahlgeschenken zufrieden zu geben. Eine mitregierende SPD darf nicht der bessere DGB sein.

Tarifautonomie

Eine Alternative zur Tarifautonomie gibt es für die Jungen Liberalen Bayern nicht. Für uns gehören Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie der Arbeitnehmer- bzw. Arbeitgeberorganisationen zusammen. Staatliche Eingriffe in die Tarifautonomie, auch eine staatliche Schlichtung, lehnen wir entschieden ab. Eine staatliche Festlegung von Rahmenbedingungen für Arbeitsverhältnisse stellt einen unverhältnismäßigen Angriff auf die Tarifautonomie dar und beschneidet in letzter Konsequenz die Rechte von Gewerkschaften und Arbeitgebern gleichermaßen. Das System der freien Lohn- und Preisbildung setzt die Möglichkeit des Arbeitskampfes mit der Gleichheit für jede der beiden Tarifvertragsparteien voraus. Wir lehnen ein Verbot von Arbeitsniederlegung im gleichen Maße ab, wie ein Aussperrungsverbot für Betriebe. Wer die Tarifautonomie bejaht, muss auch die Freiheit zum Arbeitskampf und das Prinzip der gleichen Voraussetzungen bejahen. Unter dem Recht der Arbeitsniederlegung beim Streik verstehen wir Junge Liberale aber nicht darüber hinausgehende Blockademaßnahmen, die dazu dienen einen Betrieb lahm zulegen und andere Arbeitnehmer bzw. Streikbrecher von ihrer Arbeit abzuhalten. Hier muss der Staat einen Missbrauch des Streikrechts verhindern.

Wahlfreiheit

Die Jungen Liberalen Bayern lehnen Tarifeinheiten ab. Die Koalitionsfreiheit gewährleistet es den Bürgerinnen und Bürgern, einer Koalition ihrer Wahl beitreten zu können. Sie gilt somit für alle Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen, unabhängig von ihrer Größe und unabhängig von der Frage, ob es aus der Sicht der Arbeitnehmer und ihrer Interessen sinnvoll ist, wenn auf ihrer Seite verschiedene Gewerkschaften verhandeln. Monopolansprüche, die andere und kleinere Gewerkschaftsgruppierungen ausschließen wollen, sind mit der Koalitionsfreiheit nicht vereinbar und sie widersprechen den Prinzipien der pluralistischen Gesellschaft.

Die Bürgerinnen und Bürger können nicht nur zwischen Koalitionen wählen sondern auch frei entscheiden, keiner Koalition beizutreten, ohne dass ihnen dadurch Nachteile entstehen. Diese negative Koalitionsfreiheit verhindert eine arbeitsrechtliche Diskriminierung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die nicht einer bestimmten Koalition angehören. Versuche, diese Option aus Eigeninteresse aufzulockern, lehnen die Jungen Liberalen Bayern ab. Aus liberaler Sicht müssen die Gewerkschaften die Arbeitnehmer durch ihre Leistung zum Beitritt überzeugen. Der von uns vertretene Koalitionspluralismus ermöglicht dabei Leistungswettbewerb und Wahlfreiheit für den einzelnen Arbeitnehmer.

Kooperation statt Intervention

Nicht nur die Sozialpolitiker, sondern auch die Gewerkschaften müssen sich heute die Frage stellen, ob der stetig wachsende Einfluss des Staates auf die Sozialpolitik der beste Garant für die soziale Sicherheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist. Die JuLis Bayern möchten sich gemeinsam mit den Gewerkschaften Gedanken darüber machen, inwieweit Kooperationen künftig verstärkt an die Stelle staatlicher Intervention treten können. In unserer freiheitlichen Gesellschaft unterliegen die Funktionsmöglichkeiten der Gewerkschaften für den einzelnen einem stetigen Wandel.

Die Jungen Liberalen Bayern möchten zukünftig dafür sorgen, dass diese Freiheiten auf beiden Seiten erhalten bleiben. Wir wollen den freiheitlichen Sozialstaat mit starken und unabhängigen Gewerkschaften als Alternative zum Versorgungsstaat, der für die Gestaltung der Sozialpolitik im Zusammenwirken der gesellschaftlichen Kräfte im staatsfreien Raum keinen Platz lässt.


Gültigkeit: Unbegrenzt


Antragsteller: Landesvorstand

Keine Unisex-Tarife – Fakten statt falsch verstandener Ideologie

Die Jungen Liberalen Bayern sehen in der Pflicht zur Unisex-Tarifierung eine sachlich und politisch falsche Maßnahme in der Antidiskriminierungspolitik. Daher fordern die Jungen Liberalen Bayern eine Änderung der EU-Richtlinie 2004/113/EG (Verwirklichung der Gleichbehandlung von Männern und Frauen) und der entsprechenden nationalen Gesetze in Bezug auf das Versicherungs- und Finanzwesen.


Gültigkeit: 5 Jahre


Antragsteller: JuLis Oberbayern

Der Ehrbare Kaufmann als Grundlage für die Soziale Marktwirtschaft

Bekenntnis zur Sozialen Marktwirtschaft

Die Soziale Marktwirtschaft war und ist das Erfolgskonzept für die positive Entwicklung Deutschlands in den letzten 70 Jahren. Sie ist ein freiheitliches System, indem der Markt dafür sorgt, dass die nachgefragten Güter auch in ausreichender Anzahl zur Verfügung stehen.

In der Sozialen Marktwirtschaft entscheiden die Menschen darüber, für welches Angebot sie zahlen möchten. Die Anbieter wiederum entscheiden, zu welchem Preis sie ihre Güter verkaufen möchten. Jedweden staatlichen Eingriff in einen funktionierenden Markt, der nach fairen Prinzipien zwischen den Marktteilnehmern agiert, verurteilen die Jungen Liberalen Bayern, da diese Einmischungen zu einem Verlust an wirtschaftlichem Potenzial führen.

Staatliche Eingriffe in die Preisbildung zur Steuerung der Nachfrage oder von Investitionen, wie es zum Beispiel beim EEG der Fall ist, lehnen die JuLis Bayern ebenfalls ab.

Die Sicherung des fairen Wettbewerbs erkennen wir als einzige wirtschaftspolitische Aufgabe des Staates an. Das Kartellamt ist eines der wenigen nützlichen Mittel, die dem Staat zur Erfüllung dieser Aufgabe zur Verfügung stehen. In diesem Zusammenhang verurteilen die Jungen Liberalen Bayern jegliches wettbewerbsschädigendes Verhalten.

Als Grundlage für die Soziale Marktwirtschaft dient auf der Unternehmerseite außerdem das freiheitliche Leitbild des ehrbaren Kaufmanns und des verantwortungsvollen Unternehmertums.

Verantwortung von Unternehmen

Die gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen (Corporate Social Responsibility) hängt für die Jungen Liberalen Bayern unweigerlich mit dem gewachsenen Leitbild des ehrbaren Kaufmanns zusammen. Eine CSR, die sich an den Interessen von Mitarbeitern, Kunden und Kapitaleignern orientiert, ist für die Jungen Liberalen Bayern selbstverständlich.

Der ehrbare Kaufmann ist eine der Säulen des Kammergesetzes. Die Kammern müssen somit dafür sorgen, dass sich den Unternehmen entsprechende Konzepte erschließen. Die Jungen Liberalen fordern daher, solange der Kammerzwang besteht, die Förderung des Konzepts ehrbarer Kaufmann als hoheitliche Aufgabe der Kammern zu etablieren. Doch auch darüber hinaus müssen die Kammern diese Verantwortung wahrnehmen. Deshalb fordern die Jungen Liberalen Bayern die Kammern auf, für diverse Fragestellungen hinsichtlich der Umsetzung von CSR-Maßnahmen Best-Practice-Modelle zu erarbeiten und diese den angeschlossenen Unternehmen zur Verfügung zu stellen.

Corporate Social Responsibility zeichnet sich durch die Freiwilligkeit und Eigenverantwortung der Unternehmen aus. Einen Zwang zum CSR-Reporting, wie ihn eine EU-Richtlinie vorsieht, lehnen die JuLis Bayern deshalb ab. Die Berichtspflicht sieht vor, dass Unternehmen, die “im öffentlichen Interesse stehen”, einen Lagebericht z.B. über Umwelt-, Sozial-, oder Arbeitnehmerbelange oder Folgen des jeweiligen Geschäftsmodells für Gesellschaft und Umwelt abgeben müssen. Wir erkennen das Interesse aller Stakeholder an diesen Rahmendaten an, jedoch führt eine Berichtspflicht zu einem Ende der Freiwilligkeit, wodurch wiederum das zentrale Merkmal von CSR, nämlich die Eigenverantwortung, zerstört wird. Die EU-Richtlinie hierzu muss in Deutschland so aufgefasst werden, dass ein freiwilliges Siegel für CSR daraus entsteht. Im Zweifel müssen in diesem Fall Strafzahlungen vonseiten der EU, ähnlich wie bei der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung, akzeptiert werden.


Antragsteller: Landesvorstand

Olympia dem, der es auch bezahlt!

Die Jungen Liberalen Bayern fordern, dass sollten Berlin oder Hamburg die Olympischen Spiele ausrichten dürfen, diese nach München zu verlegen, da Bayern die Finanzierung über den Länderfinanzausgleich sowieso tragen muss. Wenn die Spiele in München stattfinden, fordern die Jungen Liberalen Bayern, die Sportstätten sowie die Stadt und den Flughafen per Transrapid zu verbinden. Für den Transrapid ist mit gelben Türanhangern in knappen Worten deutschlandweit zu werben!


Gültigkeit: 5 Jahre


Antragsteller: Katharina Walter, Sabrina Böcking

Religiöser Extremismus in Deutschland

Präambel

Neben politischem, also linkem und rechtem Extremismus ist nach dem 11.September 2001 eine weitere Form des Extremismus ins Zentrum der Aufmerksamkeit gerückt. Der Islamismus muss, wenn er zu gewalttätigen Maßnahmen gegen Personen oder den Staat führt, als eine Bedrohung für die deutsche Gesellschaft angesehen werden. Bleibt es bei einer reinen Meinungsäußerung und friedlichem Protest muss er, genauso wie jede andere Form des Extremismus, in unserer demokratischen Gemeinschaft akzeptiert werden. Als wichtigste Maßnahme zur Minimierung des Konfliktpotenzials sehen die Jungen Liberalen Bayern die Bildung der Einwohner Deutschlands an. Im Ausland muss Deutschland die Werte der Demokratie und der Freiheit hochhalten und sie tatkräftig und mutig unterstützen. Dazu fordern die Jungen Liberalen Bayern folgende Punkte:

Keine Einschränkung der Reisefreiheit

Der Mensch hat durch seinen Bürgerstatus in Deutschland bestimmte Rechte, unter anderem das Recht der Freizügigkeit. Eine moralische Auslegung eines Reiseziels, auf der der Entzug dieses Rechtes basiert, darf es nicht geben. Der Staat darf niemanden schon verurteilen, bevor er ein Verbrechen begangen oder den Versuch dazu unternommen hat, deswegen lehnen die Jungen Liberalen Ausreiseverbote jedweder Art ab. Hat ein Mensch im Ausland ein Verbrechen begangen, so ist er gemäß des bereits geltenden Rechts zu verurteilen.

Gewaltbereiten religiösen Extremismus in Deutschland bekämpfen

Jede Form des Extremismus, der unsere freiheitliche demokratische Grundordnung mit gewaltsamen Mitteln bekämpfen will, muss mit der ganzen Kraft unseres Justizsystems bekämpft werden. Hierzu sind aber nicht mehr Gesetze, sondern mehr und für diese Aufgabe ausgebildete Polizisten notwendig. Erst wenn die Polizei Wissen um das Wirken und die Strukturen des religiösen Extremismus hat, kann diesem sinnvoll entgegen getreten werden. Deshalb bekräftigen die JuLis Bayern erneut ihre Forderung nach einer Abschaffung der Landesämter für Verfassungsschutz und die Übertragung derer Kompetenzen an die Polizei und das Bundesamt für Verfassungsschutz. Das Kompetenz- Wirrwarr, das schon im Fall der NSU eine effiziente Gefahrenabwehr und Verbrechensbekämpfung blockiert hat, muss endlich beendet werden. Im Zusammenhang mit dem Bürgerkrieg im Irak und in Syrien ist bei der Ausreise von gewaltbereiten Islamisten in mögliche Transitländer eine informationelle Kooperation mit deren Sicherheitsbehörden anzustreben. Insbesondere sollte das Aufgabenspektrum der bereits bestehenden, gemeinsamen Extremismus- und Terrorismus-Abwehrzentren entsprechend erweitert und deren Struktur neu evaluiert werden, um weitere, konkurrierende Zentralstellen zu verhindern.

Aussteigerprogramme in Zusammenwirkung mit Muslimen

Neben dem Ermöglichen von Chancen und Perspektiven sind gerade Aussteigerprogramme für den Erfolg der Prävention von religiösem Extremismus relevant. Hierzu soll ein staatlich initiiertes und unterstütztes Programm in Zusammenarbeit mit der muslimischen Zivilgesellschaft (z. B. dem Zentralrat der Muslime) aufgesetzt werden, das Aussteiger auch in den Aufklärungsprozess einbindet. Generell sehnen die Jungen Liberalen Bayern die beste Chance darin, eine gesellschaftliche Offenheit für den Islam und die in Deutschland lebenden Muslime zu erreichen, wenn Muslime und Nicht-Muslime zusammenarbeiten. Gerade ökonomische Perspektiven aber auch zivilgesellschaftliche Einbindung tragen dazu ihren Teil bei und müssen weiter und umfassend gefördert werden.


Gültigkeit: 10 Jahre


Antragsteller: Landesvorstand