Willkommen in der neuen Demokratie

Willkommen in der neuen Demokratie – Wahlen nicht nur für Ureinwohner und Stammesälteste


Beschluss

Die Jungen Liberalen fordern das aktive Ausländerwahlrecht auf allen Ebenen, das passive auf kommunaler Ebene. Voraussetzung für das Wahlrecht soll nur ein dauerhafter Aufenthalt und Wohnsitz von mindestens drei Jahren sein. Was das Wahlalter betrifft gelten für alle wahlberechtigten Personen die gleichen Regeln.

Mindestalter im passiven Wahlrecht, die jenseits der gesetzlichen Volljährigkeit liegen, lehnen wir grundsätzlich ab. Volljährige Staatsbürger sollen das volle Passive Wahlrecht genießen.


Gültigkeit: unbegrenzt


Antragsteller: BV Mittelfranken

Service statt Abfertigung – Fachkräfte für Deutschland

Durch den demografischen Wandel geht Deutschland bis 2030 etwa jede achte erwerbstätige Person verloren. Die Zuwanderung ist eine von mehreren möglichen Maßnahmen, mit denen eine rapide Verringerung des Arbeitskräfteangebots und damit nachteilige Effekte auf die Innovationsfähigkeit und den technischen Fortschritt verhindert werden können.

1. Zentraler internationaler Bewerberpool

Deutschland soll für die Arbeitsmigration ein „ Expression of Interest System“ einführen. Personen, die Interesse an Arbeit in Deutschland haben, melden sich über einen Online-Antrag und werden in einen Kandidaten-Pool der Bundesagentur für Arbeit aufgenommen. Firmen können einen Personalbedarf bei der Agentur anmelden, die daraufhin geeignete Kandidaten vermittelt. Für nicht EU-Bürger wird automatisch durch die jeweilige Botschaft ein Visum ausgestellt und nach der Ankunft eine Aufenthaltserlaubnis erteilt. Ein solcher internationaler Bewerberpool ist mittels einer internationalen Kampagne zu bewerben. Zusätzlich soll ein Punktesystem, das sich an Kriterien wie Bildungsgrad, Sprachkenntnis, Alter und Fachkräftebedarf am Arbeitsmarkt orientiert, eine Einwanderung ermöglichen, um qualifizierten Zuwanderern eine Arbeitssuche in Deutschland zu ermöglichen. So lange bis eine weltweite Open-Border-Politik praktiziert wird, die wir JuLis ausdrücklich fordern.

2. One-Stop-Government

Kommunen und Landkreise ab einer Größe von 100.000 Einwohnern sollen „Welcome Center“ einrichten, die alle Leistungen im Rahmen der Zuwanderung an einer Stelle anbieten. Dazu sind Ausländerbehörden, Meldebehörden, Träger der Grundsicherung (Jobcenter) und die Agentur für Arbeit zu beteiligen.

3. Mehrsprachigkeit als Selbstverständlichkeit

Für absehbar kurzfristige Arbeitsaufenthalte (Abordnungen, Entsendungen etc.) kann nicht zwangsläufig das Lernen der deutschen Sprache gefordert werden. Daher setzen wir uns dafür ein, Englisch als ergänzende Amtssprache einzuführen. Webseiten, Flyer, Merkblätter und ähnliche Publikationen, die im Zusammenhang mit beruflicher Zuwanderung stehen, sollen wo erforderlich außerdem in die wesentlichen Weltverkehrssprachen bzw. Haupt-Zuwanderungssprachen übersetzt werden.

4. Interkulturelle Kompetenz

Kenntnisse mindestens einer zweiten Sprache sind eine Selbstverständlichkeit und als Kernkompetenz bei der Einstellung bzw. Beförderungen zu fordern. Interkulturelle Schulungen sind für uns JuLis wünschenswert, aber nur, wenn der Beruf es erfordert. Ein entsprechendes Erfordernis wird vom zuständigen Dienstherren festgestellt, der entsprechende Schulungen individuell festlegt.


Begründung

zu 1.)

35% der Arbeitgeber mit unbesetzten Stellen gaben in einer Untersuchung an, dass die Anwerbung aus dem Ausland zu kompliziert ist. Daneben werden fehlende Kenntnis der Verfahrensschritte, hohe Kosten, Schwierigkeiten bei der Kontaktaufnahme, fehlende erforderliche Kenntnisse bei Bewerbern oder Schwierigkeiten bei der Bewertung von Bildungsabschlüssen angegeben (OECD/ DIHK). All diese Punkte können über ein System beseitigt werden, in dem die Agentur für Arbeit als einziger Vermittler und Kontaktpunkt auftritt, der die erforderlichen Leistungen für das Unternehmen und den Bewerber erbringt.

Zu 2.)

Gerade in der umständlichen deutschen Verwaltung sollte sich der Ort, an dem eine Dienstleistung erbracht wird, an der Sache bzw. dem Kunden orientieren und nicht an Behördenstrukturen oder unterschiedlichen föderalen Zuständigkeiten. Die Zusammenfassung von Dienstleistungen in Sachen Zuwanderung schafft Win-Win-Situationen für Anbieter und Migranten, wie z.B. das Erfolgsmodell des Welcome-Center in Hamburg eindrucksvoll zeigt.

Zu 3.)

Migration im 21. Jahrhundert ist keine Einbahnstraße mehr. Zirkuläre und spontane Migration sind die logischeKonsequenz einer Weltwirtschaft, die ständig im Fluss ist. Entsendungen in das Ausland sind bei internationalen Unternehmen entsprechend ein bewährtes Standardinstrument zum Austausch von Wissen und zur Personalentwicklung. Dabei macht Englisch als universelle Verkehrssprache die Verständigung unabhängig von Einsatzort möglich. Dem gegenüber steht die Erwartungshaltung gerade kleinerer und mittelständischer deutscher Unternehmen, dass ihr Personal (ausschließlich) auf Deutsch interagiert. Da das Erlernen der deutschen Sprache kompliziert ist und seine Zeit erfordert, macht dies den kurzfristigen Einsatz von Experten praktisch unmöglich.

Zu 4.)

Deutschland gilt im Ausland zwar als effizient und erfolgreich, aber nicht unbedingt als freundlich und einladend. Außerhalb Europas zählt Deutschland nur in Ghana, Tunesien und Kasachstan zu wirklich attraktiven Auswanderungszielen (Gallup). Deutschland muss zunehmend vermitteln, dass es an Arbeitskräften weniger als Humankapital, sondern vor allem als Mitarbeiter und Mensch interessiert ist. Problemorientierung und Freundlichkeit widersprechen sich nicht, wie gerade skandinavische Länder oder Kanada zeigen.


Gültigkeit: 10 Jahre


Antragsteller: BV Mittelfranken

Reform der Geheimdienstkontrolle auf Bundesebene

Aufgrund der jüngsten Enthüllungen, die klar machen, dass der BND der amerikanischen NSA Infrastruktur zu Verfügung stellte, um deutsche Unternehmen, befreundet Staaten und sogar die europäische Kommission auszuspähen, sehen die Jungen Liberalen einen akuten Bedarf die Kontrolle der deutschen Geheimdienste zu stärken.

Deshalb fordern wir, die Zusammenlegung des Parlamentarischen Kontrollgremiums mit der G-10 Kommission. Zudem muss in Zukunft mehr als nur ein Mitglied dazu befähigt sein, das Richteramt auszuüben.

Die Geheimdienste müssen einer direkten Kontrolle Unterstellt werden. Der Umweg über die Bundesregierung ist zu vermeiden.

In Zukunft sollen s.g. Whistleblower nicht mehr dazu verpflichtet sein, auch ihre direkten Vorgesetzten darüber informieren zu müssen, dass sie Missstände gemeldet haben. Im Gegenteil soll es möglich sein, unter dem Schutz der eigenen Identität, Missstände direkt dem Kontrollgremium zu melden!

Zusätzlich soll das Gremium um den Posten eines Geheimdienstbeauftragten erweitert werden.

Abschließend soll eine rechtliche Grundlange zur Vorlage des dienstinternen BND-Jahresberichts gegenüber dem Kontrollgremium geschaffen werden.


Begründung

Zu Absatz 2: Bisher überwacht das parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) deutsche Geheimdienstarbeit. Die s.g. G-10-Kommision hingehen entscheidet über die Überwachung deutscher Staatsbürger im Rahmen der Aufhebung des dt. Brief-, Post-, und Fernmeldegeheimnis. Da sich herausstellte, dass inzwischen auch deutsche Unternehmen durch die Infrastruktur des BND ausgespäht werden können, ist zu befürchten, dass auch Datenverkehr deutscher Staatsbürger ins Visier des BND geriet. Eine klare Trennung zwischen inländischer Überwachung dt. Staatsbürger und der Auslandsspionage scheint damit, in Sachen Geheimdienstkontrolle, nicht mehr zeitgemäß und sachdienlich zu sein.

Zu Absatz 3: Die aktuelle Gesetzesformulierung – „Die Bundesregierung unterliegt hinsichtlich der Tätigkeit […] des Bundesnachrichtendienstes der Kontrolle durch das [PkGr].“ – schränkt die Befugnisse des PKGr vor allem ein, anstatt sie zu stärken. Die Geheimdienste müssen direkt der Kontrolle durch das PKGr unterstellt werden!

Zu Absatz 6: Der BND-Jahresbericht umfasst i.d.R. keine Informationen höherer Geheimhaltung, würde es dem Kontrollgremium jedoch erlauben auf Unregelmäßigkeiten oder Ressourcenverschiebungen in der Haushaltsplanung des BND aufmerksam zu werden. Großangelegte Überwachungsprojekte könnten wesentlich schwieriger gegenüber der parlamentarischen Kontrolle verheimlicht werden. Auch kann ein besserer Überblick über Kooperationen mit ausländischen Dienste gewonnen werden.


Gültigkeit: 5 Jahre


Antragsteller: Markus Hunner, Lukas Köhler, Phil Hackemann, Matthäus Blonski, Florian Zeiml, Johannes Keil, Marc Isenrath, Johannes Dallheimer, Hadrian Silberer, Florian Maier, Simon Landenberger, Matteo Müller, Rafael Burkhardt, Lars Kesenheimer, Laura Reif, Robert von Kalle, Fridolin Fluhr, Sam Batat


Die Gültigkeit des Antrags wurde auf dem 98. Landeskongress um 5 Jahre verlängert.


 

Abschaffung des juristischen Geschlechts

Die Jungen Liberalen Bayern fordern die Abschaffung des juristischen Geschlechts.


Gültigkeit: unbegrenzt


Antragsteller: BV Oberbayern, Johannes Dallheimer, Phil Hackemann

 

Ein europäisches Militär für ein gemeinsames Europa

Präambel

Die Weltpolitik hat sich in den letzten Jahrzehnten rapide verändert: zu traditionellen Bedrohungszenarien sind neue Gefahren hinzugekommen. Leider ist die Bundeswehr angesichts dieser Entwicklungen nicht mehr zeitgemäß ausgerüstet und ihnen angemessen gewappnet. Die Jungen Liberalen Bayern fordern daher folgendes Konzept für die Zukunft der Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik umzusetzen, um auch für die kommenden Generationen einen effektiven Schutz nach außen sicherzustellen und unsere politischen Interessen und Werte wirksam durchsetzen und verteidigen zu können.

I. Multinationale Zusammenarbeit

Nur durch die Einbettung deutscher Außenpolitik in ein starkes Bündnis bestehend aus zuverlässigen Partnern, mit denen wir in unseren rechtsstaatlichen, demokratischen, freiheitlichen und friedliebenden Werte und Ziele übereinstimmen, kann eine effektive und effiziente Verteidigung unserer gemeinsamen Interessen, sowie der Schutz vor ausländischen und asymmetrischen Aggressoren sichergestellt werden. Aus diesem Grund sehen wir die Mitgliedschaft Deutschlands in Militärbündnissen, wie insbesondere der NATO, als unerlässlichen Bestandteil unserer Verteidigungspolitik an. Dies alles darf jedoch nie dazu führen, dass Deutschland an Handlungen partizipiert, die unseren freiheitlich-demokratischen Grundüberzeugungen widerstreben.

II. Gemeinsame Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik

In der Europäischen Union sehen wir die Zukunft unserer Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik: Statt derzeit 28 Einzelwegen, 28 Außenministern und 28 europäischen Armeen, in denen zusammen mehr Soldaten unter Waffen stehen als in den Vereinigten Staaten, deren militärische Effizienz und Schlagkraft aber deutlich unter dieser liegt, wollen wir einen gemeinsamen Weg,einen europäischen Außenminister und langfristig auch nur eine Europäische Armee. Nur wenn wir kooperieren und den Friedensprozess, die europäische Einigung fortführen, sind wir langfristig den Problemen von morgen gewachsen. Die Mitglieder der Europäischen Union stellen dank dieses Prozesses glücklicherweise keine Gefahr mehr für einander dar; es gibt also keinen Grund für eine Beibehaltung dieser vielen verschiedenen Politiken und Wege, die sich oftmals sogar nur gegenseitig behindern. Unsere Vision ist daher ganz klar die europäische Integration. Die Umsetzung dieser Ziele soll in folgenden vier Schritten erfolgen:

1. Ausbau EU Battlegroups und gemeinsame Beschaffung

Wir fordern den Ausbau der Battlegroups. Der Kapazitätsplanung sollte nach Vorbild des Framework NationsConcept erfolgen. Hierzu ist eine Konsolidierung der europäischen Rüstungswirtschaft sowie der Beschaffungsvorgänge durch eine europäische Agentur wünschenswert, sowie eine kollektive Beschaffung von Wehrmaterial.

2. Freiwilliges, gemeinsames Oberkommando

Die Integration aller teilnehmenden europäischen Armeen in ein gemeinsames Oberkommando unter Leitung des Militärausschusses der Europäischen Union (EUMC) bestehend aus allen Generalstabschefs jener Streitkräfte. Die Befehlsgewalt wird von dem dafür zu bildenden Rat für Verteidigung ausgeübt, dem die Regierungschefs oder Verteidigungsminister aller Teilnehmerstaaten angehören und der mit qualifizierter Mehrheit entscheidet. Dabei bleiben alle Soldaten weiterhin Teil ihres jeweiligen Entsenderstaates, unterstellen sich aber einer übergeordneten Befehlsstruktur.

Alle Ausbildungen, Strategien und Einsatzpläne sollen im Rahmen dessen einander angeglichen und vereinheitlich werden. Unterschiedliche Fähigkeiten sollen so verwertet werden, dass sie allen Teilnehmern zu Gute kommen und militärische Systeme allen zugänglich sind – lediglich Nuklearwaffen verbleiben unter dem alleinigen Kommando der Atommächte. Zudem soll ein Austausch von Know-How stattfinden sowie geheimdienstliche und kooperative Barrieren zwischen den Ländern abgebaut werden.

Die Teilnahme an dieser Integration steht allen EU-Mitgliedstaaten offen, soll aber freiwillig erfolgen. Zudem muss es weiterhin in der Macht der Einzelstaaten liegen, sich der Teilnahme an gemeinsamen Kampfeinsätzen zu verweigern – ein alleiniges Aktivwerden sollte jedoch nur noch im Rahmen des Rechts auf Selbstverteidigung möglich sein. Alle nicht teilnehmenden EU-Mitglieder und NATO-Staaten sollten kooperativ an diesem Prozess beteiligt werden; dazu sollen alle Generalstabschefs der nicht teilnehmenden Länder nicht-stimmberechtigte Mitglieder des EUMC sein.

3. Einheitliche europäische Außenpolitik

Wir fordern die Übertragung der außenpolitischen Kompetenzen der Nationalstaaten auf europäische Ebene, namentlich den Hohen Vertreter der EU für Außen- und Sicherheitspolitik und den Europäischen Auswärtigen Dienst (EEAS). Nach außen spricht die Europäische Union fortan im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik nur noch mit einer einheitlichen Stimme, die bei Grundsatzfragen im Europäischen Rat und bei darauf basierenden Strategien im Rat für Auswärtige Angelegenheiten (FAC) mit qualifizierter Mehrheit gebildet wird. Dies darf jedoch nicht die fortbestehende Existenz nationalstaatlicher Außenminister, sowie diplomatischer Missionen und Botschafter ausschließen. Hoheitliche Rechte, wie die Schließung völkerrechtlicher Verträge, sowie die Stimmabgabe im UN-Sicherheitsrat bleiben weiterhin im Aufgabenspektrum der Nationalstaaten, jedoch bleibt eine Abstimmung auch in dieser Hinsicht wünschenswert.

4. Europäische Armee

Die Überführung aller an der unter Punkt 1 genannten Kooperation teilnehmenden Streitkräfte in eine einzige Europäische Armee. Der Einsatz dieser steht unter der Kontrolle des Europäischen Parlaments und dem Befehl des Rates für Verteidigung. Voraussetzung dafür ist die hinreichende demokratische Legitimierung der Europäischen Union. Obwohl die deutschen Streitkräfte eine Parlamentsarmee darstellen und somit dem deutschen Bundestag unterstellt sind, ist es laut Art. 23, Abs. 1 des GG ausdrücklich möglich zur Förderung der europäischen Integration Souveränitätsrechte auf überstaatliche Ebenen zu transferieren. Hierin besteht die Verpflichtung Deutschlands zur Verwirklichung der europäischen Idee und zur Verbesserung der gemeinsamen Zusammenarbeit. Das Recht auf Kriegserklärung, Einsatzgenehmigung und Haushaltsplanung geht dafür ebenfalls auf das EU-Parlament über, außerdem wird das Amt eines europäischen Wehrbeauftragten sowie EU-Verteidigungskommissars eingeführt, welcher die EU-Armee mit den ihm unterstellten Militärstab der EU (EUMS) und der Europäischen Verteidigungsagentur (EDA) administrativ leitet. Die operative Führung aller Streitkräfte obliegt dem EUMC, während die Organisation der im eigenen Land stationierten Truppen weiterhin bei den einzelnen Mitgliedsstaaten und deren ehemaligen Verteidigungsministerien verbleibt. Sie soll eine reine Berufsarmee sein, wobei Regelungen zur Wehrpflicht in die Zuständigkeit der EU fallen. Ziel soll es sein, dass am Ende dieses Prozesses jeder EU-Mitgliedsstaat Teil jenes Bündnisses ist. Den Teilnehmern kann es dennoch weiterhin freigestellt sein, einzelstaatliche Milizen (Staats- bzw. Nationalgarden) am Vorbild der Vereinigten Staaten einzurichten, die unter dem Kommando der Länder verbleiben.

III. Bundeswehr und Zukunft der Verteidigungspolitik

Deutschland steht im 21. Jahrhundert sicherheitspolitisch vor völlig neuen Herausforderungen. Insbesondere der Einsatz hybrider und politischer Kriegsführung erfordert eine Anpassung der Streitkräfte. Bis zur Einbettung der Bundeswehr in eine Europäische Armee muss diese daher stets modernisiert und vorbereitet auf jene neuen Herausforderungen der Weltpolitik werden. Dazu gehört eine bessere, leistungsfähige Ausrüstung, die dem Stand der Technik entspricht, neue Strategien und eine effizientere Organisationsstruktur. Um dies zu erreichen, muss mehr Geld investiert werden – wir fordern daher eine Erhöhung des Verteidigungsbudgets auf die im Rahmen der NATO versprochenen 2% des BIP. Des Weiteren müssen neue Konzepte für die asymmetrische und hybride Kriegsführung ausgearbeitet, eine umfangreiche Cyberstrategie implementiert und die Spionageabwehr verbessert werden.

IV. Einsatz und Unterstützung von militärischer Gewalt

Deutschland hat, nicht nur angesichts seiner Geschichte, eine besondere Verantwortung für den Frieden und die Menschenrechte in der Welt. Der Einsatz von Gewalt muss stets die ultimaratio darstellen – erst wenn diplomatische Mittel versagen und ein Einsatz im Rahmen des Völkerrechts und Grundgesetzes gerechtfertigt ist, dürfen militärische Schritte, soweit sinnvoll und zielführend, erwogen werden. Dies ist unserer Meinung nach auch in Fällen humanitärer Interventionen zum Schutz vor massenhaften Menschenrechtsverletzungen nicht nur angemessen, sondern im Sinne der Menschlichkeit sogar geboten. Niemals darf Deutschland wieder zulassen, dass es zu Völkermord und andere Verbrechen gegen die Menschlichkeit kommt.

Aus diesem Grund lehnen wir auch jedes Handeln oder Unterlassen, das andere Staaten bei der Durchführung völkerrechtswidriger Maßnahmen, wie der gezielten Tötung oder dem Einsatz von Folter und Massenvernichtungswaffen unterstützt, entschieden ab.

 

Gültigkeit: 10 Jahre

Vom Land der Tüftler und Macher

Präambel

Wenn über Wirtschaft gesprochen wird, dann denken die meisten Menschen vor allem an Industrie oder den Dienstleistungssektor. Dabei ist es in vielen Regionen das Handwerk, welches das wirtschaftliche Fundament etlicher Kommunen bildet, Arbeits- sowie Ausbildungsplätze schafft und von großer Bedeutung für gemeindliche Strukturen ist. In den meisten öffentlichen Diskussionen wird das Handwerk leider wenig oder gar nicht thematisiert. In Zeiten des demographischen Wandels und der rückgängigen Ausbildungszahlen steht diese „Wirtschaftsmacht von nebenan“, wie sich das Handwerk selber zu Recht bezeichnet, vor gewaltigen, teils existenzbedrohenden Herausforderungen. Als Ausbildungsbetriebe, Arbeitgeber und Fachfirmen ist das Handwerk von enormer Bedeutung für die Zukunft des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Damit ist es Aufgabe der Politik, für bestmögliche Bedingungen zu sorgen. Zu dieser Verantwortung bekennen sich die Jungen Liberalen und fordern eine handwerksfreundlichere Politik in unserem Land.

Handwerk auf hohem Niveau!

Wir wollen, dass Deutschland nicht nur Land der Dichter und Denker, sondern auch der Tüftler und Macher bleibt. Leider sind neben den akademischen Berufen handwerkliche Berufe eher unbeliebt. Diesem negativen Bild gilt es entgegen zu wirken. Die Jungen Liberalen fordern daher, dass bereits in der schulischen Bildung die Möglichkeiten einer Ausbildung im Handwerk möglichst breit erläutert werden. Dies soll durch Kooperationsverträge zwischen den Bildungsministerien und den Vertretungsorganisationen des Handwerks sichergestellt werden. Die dualen Studiengänge sind im Hinblick auf die Möglichkeiten der Kombination zwischen praktischer und theoretischer Ausbildung im Handwerk weiter auszubauen. Um die Qualität im Handwerk auch weiterhin zu erhalten, lehnen die Jungen Liberalen eine weitere Aufweichung der Meisterqualifikation strikt ab.

Familienbetriebe erhalten!

Auch in der heutigen Zeit werden viele Unternehmen als Familienbetriebe geführt, so auch im Handwerk. Gerade in strukturschwachen Gebieten sind diese Betriebe von großer Bedeutung, sei es als Arbeitgeber oder als Gewerbesteuerzahler. Damit diese Betriebe mit oftmals langer Tradition auch weiterhin bestehen und fortgeführt werden, darf der Staat dieses Engagement nicht noch bestrafen, indem er beim Tod des Unternehmers die Erben finanziell belastet und so den Weiterbetrieb gefährdet. Wir fordern daher die vollständige Abschaffung der Erbschaftssteuer.

Perspektiven schaffen!

Menschen mit großer körperlicher Belastung im Beruf stehen mit zunehmendem Alter vor dem beruflichen Aus, da sie ihre Tätigkeit körperlich schlicht nicht mehr ausüben können. Aufgrund ihrer teils jahrzehntelangen Erfahrung sind sie für Betriebe jedoch von unschätzbarem Wert. In vielen Unternehmen hat man dies bereits erkannt und bietet den Mitarbeitern verschiedenste Fortbildungen an. Für einen bestimmten Zeitraum und in regelmäßigen Abständen können Mitarbeiter sich beispielsweise in kaufmännischer Lehre fortbilden und so im Verlauf ihres Berufslebens die Positionen innerhalb des Unternehmens wechseln. Wir fordern dieses Verfahren zum einen finanziell zu fördern und zum anderen zu institutionalisieren und so echte Anreize für eine solche Fortbildung zu schaffen. So soll es auch kleineren Unternehmen ermöglicht werden, ihren Mitarbeitern eine solche Fortbildung dauerhaft anzubieten.

Die Welt ist flexibler geworden und daraus erwachsen neue Möglichkeiten. Ein starres Renteneintrittsalter steht dem allerdings im Weg! Nicht nur, dass viele Fachkräfte vorzeitig aus dem Beruf scheiden (müssen) und gerade für mittelständische Unternehmen so enorm wichtiges Fachwissen verloren geht, gerade auch die zusätzliche Belastung für das Rentensystem ist absolut vermeidbar. Die Jungen Liberalen setzen daher auf ein flexibilisiertes Rentenmodell, bei dem die Arbeitnehmer selbst entscheiden können, wann sie in Rente gehen, sofern sie mit ihren zu erwartenden Bezügen zufrieden sind. Außerdem fordern wir die Nebenverdienstmöglichkeiten für Rentner und Pensionisten zu verbessern, indem sämtliche Minderungen der Bezüge über die normale Altersgrenze hinaus gestrichen werden. Die Grenze der Bezugsminderung bei Altersrente soll hingegen erhalten bleiben.

Die Jungen Liberalen unterstützen die geplanten Änderungen des Aufstiegsförderungsgesetzes, genannt Meister-BaföG, fordern jedoch weitere Verbesserungen. Wir fordern die Änderung der zulässigen Ausbildungsdauer in Vollzeit auf 36 Monate und in Teilzeit auf 60 Monate, um gerade berufsbegleitende und damit effizienter gestaltete Ausbildungen zu ermöglichen.

Fachkräftemangel bekämpfen!

Das Handwerk ist von Fachkräften abhängig. Ohne die notwendigen qualifizierten Arbeitnehmer können viele Betriebe nicht bestehen. Die Jungen Liberalen sehen dafür im Wesentlichen zwei Lösungsstrategien, die parallel zueinander angewendet werden sollen.

  1. Junge Menschen ohne Bildungsabschluss stehen oft vor dem Nichts. Ihnen gilt es Perspektiven zu eröffnen. Gerade Berufe im Handwerk, ob als Geselle oder Meister, können diesen Leuten neue Chancen eröffnen. Um sie an diese Berufe heranzuführen, soll die Arbeitsagentur zusammen mit den örtlichen Handwerkskammern Kurzpraktika vermitteln, um Fähigkeiten zu entdecken. Dasselbe gilt für Studienabbrecher. Um diesen eine Perspektive auch außerhalb des Studiums aufzuzeigen, fordern wir die Kultusministerien auf, die Kooperation zwischen Universitäten, Fachhochschulen und den regionalen Niederlassungen der Handwerkskammer voranzutreiben. Die Bundesregierung wird aufgefordert den Mindestlohn, insbesondere für Praktika, sofort abzuschaffen, um diese Orientierungsfindung zu unterstützen.
  2. Ohne Zuwanderung wird der Fachkräftemangel nicht zu bewältigen sein. Dabei gilt es die Fähigkeiten der Zuwanderer schnellstmöglich zu prüfen und ausländische Abschlüsse gemäß unseren Standards anzuerkennen. Wir fordern, die Sprachprogramme des Bundes für Menschen mit Migrationshintergrund auch für Asylbewerber zu öffnen. In Zukunft soll es möglich sein, als Asylbewerber eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis geknüpft an einen Ausbildungsvertrag zu erhalten.
Auf dem Land liegt Zukunft

Die Jungen Liberalen sehen Potenzial im ländlichen Raum. Gerade da handwerkliche Betriebe hier stark vertreten und maßgebend für die Lebensqualität und Nahversorgung in diesen Gebieten sind. Oftmals handelt es sich hier um Kleinbetriebe. Um solche Betriebe zu unterstützen, gilt es vor allem die Infrastruktur im ländlichen Raum generell zu stärken:

  1. Die Versorgung mit schnellem Internet ist voranzubringen.
  2. Die interkommunale Vernetzung soll weiter ausgebaut werden.
  3. Der ÖPNV muss weiter ausgebaut werden. Im ländlichen Raum hat sich das Konzept der Bürgerbusse bewährt, deren flächendeckende Einführung wir fordern.
  4. Die bestehende Infrastruktur muss erhalten bleiben.
Keine staatliche Konkurrenz!

Leider glauben viele Kommunen, der angespannten Situation in ländlichen Gebieten durch die Etablierung von Kommunalunternehmen (KU) entgegenwirken zu können. Aus Sicht der Jungen Liberalen wird dadurch jedoch das Gegenteil bewirkt: Die verbliebene Privatwirtschaft wird verdrängt, zudem sind solche KU oftmals ein Verlustgeschäft. Daher fordern wir die Überprüfung bestehender KU und fordern die Kommunen auf, statt in staatswirtschaftliche Experimente durch gezielte Auftragsvergaben in die bestehenden Privatunternehmen vor Ort zu investieren. Bestehende KUs mit anhaltenden Negativbilanzen sollen aufgegeben und die Unternehmensanteile verkauft werden.


Antragsteller: BV Unterfranken

Gültigkeit: 5 Jahre / Hinweis: Die Gültigkeit dieses Antrags wurde vom 106. LaKo in Schweinfurt um weitere 5 Jahre verlängert.