Briefwechsel reicht nicht – Für rechtsstaatlichen Datenschutz statt “Privacy Shield”

1. Wir fordern ein echtes, rechtskräftiges Datenschutzabkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika. Dieses muss wie im Vertrag von Lissabon vorgesehen auf legislativem Weg (mit Zustimmung des Europäischem Parlaments) ratifiziert werden und für beide Seiten rechtlich verbindlich sein.

2. Die Überwachung der Einhaltung des Abkommens und Europäischer Standards muss durch eine unabhängige Stelle sichergestellt werden. Insbesondere Darf sie nicht von der Regierung oder einzelnen Ministerien abhängig sein.

3. EU- und US-Bürger muss der Rechtsweg offenstehen. Bei Verdacht auf Verstöße gegen geltendes Recht, hat jede Person ein Recht darauf, dass ihre Sache von einem unabhängigen, unparteiischen und zuvor durch Gesetz errichteten Gericht in einem fairen Verfahren, öffentlich und innerhalb angemessener Frist verhandelt wird. Jede Person kann sich beraten, verteidigen und vertreten lassen.

4. Wie vom EuGH entschieden, darf das massenhafte Sammeln und Auswerten personenbezogener Daten von EU-Bürger nicht durchgeführt werden. Auch nicht außerhalb der EU.

5. Europäische Datenschutzstandards müssen garantiert sein. Dies umfasst auch das Recht auf Auskunft über gespeicherte personenbezogenen Daten.


Gültigkeit: unbegrenzt


Antragsteller: LAK Wirtschaft und Soziales, SV München


Hintergrund:

In der EU erhobene, personenbezogene Daten von EU-Bürgern dürfen nach europäischen Datenschutzstandards gespeichert und weiterverarbeitet werden. Datentransfer in Drittstaaten ist nur zulässig, wenn dortiges Recht EU-Standards erfüllt. Eine Ausnahmeregelung der Europäischen Kommission („Safe-Harbor-Prinzip“) wurde vom EuGH wegen Unvereinbarkeit mit der EU-Grundrechtscharta gekippt. Daraufhin schrieben sich das Handelsministerium der USA und der Handelskommissar der EU gegenseitig Briefe mit Wünschen und Zusicherungen. Diese wurden nun als „Privacy Shield“ bezeichnet und sollen nun geltende Rechtsgrundlage für Unternehmen und Bürger sein. Der Briefwechsel ist dabei kein völkerrechtliches Abkommen, sondern ein unilateraler Adäquanzbeschluss der Europäischen Kommission. Diese Briefe lassen weiterhin Datentransfers zu, ohne das amerikanisches Recht europäische Standards erfüllen muss. Das massenhafte Sammeln und Auswerten personenbezogener Daten durch US-Behörden ist weiterhin zulässig. Das Europäische Parlament hat dies in einer Resolution, die ignoriert wurde massiv kritisiert. Für EU-Bürger besteht bei vermuteten Verstößen gegen EU-Recht bezüglich des Umgangs mit personenbezogenen Daten lediglich die Möglichkeit Beschwerde einzulegen. Beschwerden werden von einem Mitglied des US-Außenministeriums überprüft. Auch der „Privacy Shield“ erfüllt die Vorgaben des EuGH nicht und wird voraussichtlich wieder gekippt werden. Statt ständig Scheinlösungen zu finden und die Forderungen des EuGH stand hält und die europäischen Datenschutzbestimmungen erfüllt. Allen voran Artikel 7 (Achtung des Privat- und Familienlebens), Artikel 8 (Schutz personenbezogener Daten) und Artikel 47 ( Recht auf wirksamen Rechtsbehelf und ein unparteiisches Gericht) der Grundrechtscharta der EU müssen dabei berücksichtigt werden. Die erheblichen Kritikpunkte des Europäischen Parlaments und zahlreicher europäischer Datenschutzbehörden am „Privacy Shield“ sind berechtigt und hätten berücksichtigt werden müssen. Wir unterstützen die Bestrebungen einer erneuten Klage vor dem EuGH. Europäische und amerikanische Unternehmen benötigen endlich Rechtssicherheit über ihre Rechte und Pflichten beim Umgang mit personenbezogenen Daten. Das ständige Hin und Her zwischen Kommission und EuGH kann nur durch ein echtes, rechtskräftiges und EU-rechtskonformes Abkommen beendet werden.

Für eine umfassendere politische Bildung an weiterführenden Schulen

Die Jungen Liberalen Bayern fordern, dass an allen weiterführenden öffentlichen Schulen mehr Engagement in Sachen politischer Bildung erfolgt.

1. Mehr politische Veranstaltungen während und außerhalb der Schulzeit.

Schulen werden gemeinhin als Ort der neutralen Bildung wahrgenommen, es gibt jedoch Dinge, die Lehrer verständlicherweise nicht optimal leisten können. Dazu gehört auch das neutrale informieren über politische Parteien und deren Ziele aus welchem Grund wir fordern, dass es mehr politische Veranstaltungen mit den Vertretern politischer Parteien und somit auch den Verfechtern verschiedener politischer Positionen während und außerhalb der Schulzeit geben soll. Besonders in den höheren Klassen (Mittelschule: 9./10. Klasse; Realschule: 9./10. Klasse; Gymnasium: 11./12. Klasse; Berufsbildende Schulen) sollen die Beschäftigung mit Politik intensiviert werden, da hier das Verständnis und Interesse für politische Themen größer als in niedrigeren Klassen ist und die Schüler sich dem Wahlalter nähern oder es bereits erreicht haben. Die Schulen müssen es als ihre Aufgabe sehen, ihren Schülern im Rahmen von Townhall-Meetings, Podiumsdiskussionen, Debatten oder anderen Möglichkeiten zum politischen Diskurs ein, an die regionalen sowie an die bundesdeutschen Umstände angepasstes und trotzdem so breit wie mögliches gefächertes, politisches Bild zu vermitteln. Zudem müssen die Schulen sicherstellen, dass die Schüler sich – beispielsweise durch Redebeiträge oder Fragen – an den Vorträgen/Diskussionen/Debatten beteiligen und die Aussagen der Vertreter der politischen Parteien auch kritisch hinterfragen können. Die Schulen werden aufgefordert, bei derartigen Veranstaltungen ein möglichst ausgeglichenes Gewicht zwischen den politischen Kräften zu finden und hierbei auch auf die Wünsche der Schüler einzugehen. Die Schule muss dafür alle Parteien und Wählervereinigungen einladen, die in den für das gewählte Thema relevanten Parlamenten (Kommunales, Land, Bund) vertreten sind. Zusätzlich soll jedoch jede Partei die Möglichkeit haben, an den Veranstaltungen mitzuwirken, es soll also keine Partei von vornherein ausgeschlossen werden. Eine Ausschreibung muss öffentlich und für jeden einsehbar erfolgen.

2. Ausbau des Sozialkundeunterrichts der 10. Klasse

Wir fordern den Beginn des Sozialkundeunterrichts ab der Mittelstufe. Diese Forderung muss in jedem Fall neutral sein. In der 10/11./12. Klasse wird im Fach Sozialkunde hauptsächlich über die Prozesse der Gesetzgebung in Deutschland gelehrt. Da das Fach mit nur einer Wochenstundeunterrichtet wird, bleiben dabei viele wichtige politische Themen sowie die explizite Aufforderung, sich politisch zu engagieren und zur Wahl zu gehen auf der Strecke. Wir fordern daher, den Sozialkundeunterricht in der 10./11./12. Klasse um eine Wochenstunde, welche heute anderen Fächern wie bspw. Religion zur Verfügung steht, zu erweitern und die dadurch gewonnene Zeit in einen expliziten Diskurs und ggf. auch eine von einer möglichst neutralen Person, notfalls vom Lehrer moderierte Diskussion über politische Themen zu investieren. So wird langfristig ein politisches Interesse der Schüler erwirkt, da diesen die Priorität von Politik in ihrem täglichen Leben stärker vor Augen geführt wird. Die Gesamtanzahl an Wochenunterrichtsstunden soll nicht erhöht werden. Stattdessen soll die Stundenzahl anderer Fächer reduziert werden, um die Schüler insgesamt nicht noch stärker zu belasten.


Gültigkeit: unbegrenzt


Antragsteller: BV Oberbayern