Verständigungen im Strafverfahren

Die Jungen Liberalen Bayern fordern die Bundesregierung auf, Änderungen in der StPO hinsichtlich Verständigungen im Strafverfahren umzusetzen. Stattdessen setzen wir uns für mehr Richter ein, damit nicht Deals aufgrund von Arbeitsüberlastung zum Zwecke der Zeitersparnis stattfinden, sondern eine Ultimaratio bleiben. In Anlehnung an das Modell in der Schweiz sollen Verständigungen nur noch auf Vorschlag der Staatsanwalt und des Verteidigers/Beschuldigten möglich sein und nicht mehr auf Vorschlag des Gerichts.


Gültigkeit: 5 Jahre


Antragsteller: BV Niederbayern

Demokratische Mitbestimmung stärken – Sichere Briefwahl für alle

Die JuLis Bayern fordern, dass Briefwahlunterlagen wie Einwurfschreiben behandelt werden. Wir wollen die Verfolgbarkeit dieser Sendungen garantiert wissen, damit die demokratische Mitwirkung der Bürger auch bei der Briefwahl in Deutschland gesichert ist. Zudem fordern wir in allen deutschen Kommunen eine Überprüfung der Verwaltungsabläufe bei der Briefwahl.


Gültigkeit: 10 Jahre


Antragsteller: BV Unterfranken


Hinweis: Dieser Antrag wurde das erste Mal im Jahre 2013 beschlossen. Da seine Gültigkeit abgelaufen war, musste er erneut beschlossen werden.

Krisenmanagement bei Epidemien

Die Jungen Liberalen fordern den Ausbau des Robert-Koch-Instituts zu einem kompetenten Public-Health-Institut, welches mit dem Programm „RKI 2010“ begonnen wurde, fortzusetzen und aus- zubauen. Die bisherigen personellen und infrastrukturellen Verstärkungen sollten durch zusätzliche Kompetenzen und Weisungsrechte ergänzt werden. Für den Fall von überregionalen, gesundheitsbedrohenden Situationen soll somit auch eine Konzentrierung der Zuständigkeit beim Bundesministerium für Gesundheit erfolgen.


Gültigkeit: 5 Jahre


Antragsteller: JuLis Niederbayern


Hinweis: Dieser Antrag wurde das erste Mal im Jahre 2013 beschlossen. Da seine Gültigkeit abgelaufen war, musste er erneut beschlossen werden.

Behandlung bei Kinder- und Jugendtherapeuten für Spätjugendliche öffnen

Die JuLis Bayern fordern die Erhöhung des maximalen Behandlungsalters bei Kinder- und Jugendtherapeuten auf 25 Jahre.


Gültigkeit: 10 Jahre


Antragsteller: BV Unterfranken

Verbot von gelben Türanhängern

Die JuLis Bayern fordern ein bundesweites Verbot von gelben Türanhängern die, beidseitig bedruckt, weniger als 15 Wörter beinhalten. (exkl. ViSdP). Das Drucken und Verbreiten solcher Türanhänger soll mit Parlamentsausschluss nicht unter 4 Jahren bestraft werden. Das Verschulden besonders schwerer Fälle, wie die rosa Hinterlegung von „Zweitstimme FDP”, soll zusätzlich mit einem Voodoo-Zauber des Landesarbeitskreises Selbstfindung, Singen und Klatschen belegt werden.


Gültigkeit: unbegrenzt


Antragsteller: Florian Zeiml


Hinweis: Dieser Antrag wurde das erste Mal im Jahre 2013 beschlossen. Da seine Gültigkeit abgelaufen war, musste er erneut beschlossen werden.

Die EU als Spitzenreiter der Forschung und der Hochschulen

Alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind derzeit gemeinsam eine der führenden Forschungsnationen der Welt. China, Indien und weitere ehrgeizige zukünftigen Konkurrenten machen der EU, den USA und Japan ihre Führungsposition in absehbarer Zeit streitig. Daher muss die Europäische Union in verstärkter Kooperation und im offenen europaweiten Wettbewerb um die besten Ideen ihre Forschungsförderung zukunftsfähig machen. Die JuLis setzen sich daher dafür ein, dass die nationalen Programme zur Forschungsförderung besser mit der europäischen Forschungsförderung abgestimmt werden. Im gerade neu beschlossenen 8. Europäischen Forschungsrahmenprogramm (FRP) (2014-2020) sollen, wo dies noch möglich ist, die Schwerpunkte zunehmend auf transeuropäische Kooperationen gesetzt werden und dies soll eine wichtige Maßgabe bei der Gestaltung des 9. FRP werden. Gerade die europäische Forschungsförderung sollte zum Schwerpunkt haben, die existierenden exzellenten Forschungszentren in der EU stärker zu vernetzen. Parallelstrukturen sind dagegen wenig sinnvoll. Es soll des Weiteren nach Möglichkeiten gesucht werden, die derzeit in Zyklen gestaffelte Genehmigung von Forschungsprojekten zu entzerren, um den daraus folgenden Finanzierungszyklen für die Forschung entgegenzuwirken. In der Debatte um das 8. Forschungsrahmenprogramm wurden wiederholt politische Interessen bei der Schwerpunktsetzung artikuliert. Die JuLis betonen, dass auch auf europäischer Ebene die Forschung inhaltlich unabhängig von politischen Interessen betrieben und finanziert werden muss. Nur die Freiheit der Forschung garantiert die Integrität der Wissenschaft. Wir unterstützen den Grundgedanken der besseren Mobilität durch gemeinsame Standards und setzen uns dafür ein, dass in den Lehrplänen nun wieder die Freiheit geschaffen wird, Auslandsaufenthalte auch tatsächlich in den Studienverlauf zu integrieren. Wir fordern grundlegend mehr Freiheit bei der Umsetzung der Studiengänge und Abschlüsse und einen Wettbewerb der Konzepte zwischen den Hochschulen innerhalb der EU. Wir Liberale sind überzeugt, dass sich die besten Konzepte im Wettbewerb durchsetzen.


Gültigkeit: 5 Jahre


Hinweis: Dieser Antrag wurde das erste Mal im Jahre 2013 beschlossen. Da seine Gültigkeit abgelaufen war, musste er erneut beschlossen werden.

Keine deutschen Waffen gegen Zivilisten

Die Jungen Liberalen Bayern fordern, dass § 6 Abs. 3 Kriegswaffenkontrollgesetz um Satz 4: „Grund zu der Annahme besteht, dass die UN-Kriegswaffenkonvention missachtet wird.” ergänzt wird.


Gültigkeit: 5 Jahre / Hinweis: Die Gültigkeit dieses Antrags wurde vom 106. LaKo in Schweinfurt um weitere 5 Jahre verlängert.


Antragsteller: BV Niederbayern

Bezahlbarer Wohnraum? Nur mit liberaler Wohnungspolitik!

Im Zeitraum von 2010 bis 2017 ist der Medianwert für die Neu- und Wiedervermietungsmieten in deutschen Großstädten im Durchschnitt um 34,1% gestiegen, in Berlin sogar um 67,8% (vgl. BBSR-Wohnungsmarktbeobachtung). Diese Mietpreissteigerungen sind natürlich auch bei den mietenden Bürgern spürbar und führen sogar dazu, dass sich bestimmte Personenkreise.) in besagten Stadtgebieten kaum bis gar keine Wohnung mehr leisten können. Diese Entwicklung steht im Kontrast zu der Tatsache, dass sich die Arbeitswelt immer mehr in Großstädte verlagert und daher auch die Bevölkerungszahl in den Städten immer schneller anwächst. Um diese Situation für die genannten Personengruppen zu verbessern und die Wohnraumproblematik zu lösen, fordern die Jungen Liberalen Bayern von folgende Maßnahmen:

1. Der soziale Wohnungsbau sollte nur unter folgenden Aspekten weitergeführt werden:

a) Wie beim Wohngeld soll eine regelmäßige Überprüfung, in Bezug auf die Anspruchsberechtigung der Bewohner staatlich geförderter Wohnungen, erfolgen. Nicht mehr berechtigte Bewohner müssen innerhalb einer zumutbaren Frist die Wohnung verlassen.

b) Des Weiteren darf geförderter Wohnraum nicht isoliert stattfinden. Wir fordern, dass stattdessen auf eine Durchmischung mit frei finanziertem Wohnungsbau im selben Wohngebiet geachtet wird. Eine starre Quote lehnen wir ab.

Sollten diese Punkte nicht erfüllt werden, ist der staatlich direkt geförderte Wohnungsbau einzustellen.

2. Eine Objektförderung kann außerdem sinnvoll erscheinen, wenn es sich bei den Anspruchsnehmern um Studenten, Auszubildende oder Lehrlinge handelt, sowie für mehrere Gruppen, die Probleme haben, auf dem freien Wohnungsmarkt eine Wohnung zu finden. Es soll geprüft werden, ob es sinnvoll ist, Wohnheime für genannte Zielgruppe staatlich zu fördern. Allerdings soll der Staat auch bei einer positiven Prüfung keinesfalls als Bauherr auftreten, da dies einerseits einen verstärkten Markteingriff darstellt und andererseits oftmals zu mangelhaften Ergebnissen führt.

3. Die im letzten Punkt angesprochene Objektförderung, beispielsweise im Rahmen von sozialem Wohnungsbau, hat allerdings auch Nachteile (vgl. BMWi Soziale Wohnungspolitik). Um diesen Nachteilen vorzubeugen soll anstelle der Objektförderung eine Subjektförderung im Rahmen des bisher vorhandenen Wohngeldes vorgezogen werden. In diesem Rahmen sind folgende Veränderungen anzuwenden:

a) Die Höhe des Wohngelds sowie die Grenzen für die anrechenbare Miethöhe sollen angehoben, auf regionale Gegebenheiten angepasst und regelmäßig aktualisiert werden.

b) Überschneidungen des Wohngelds mit anderen staatlichen Fördermitteln, wie Kinderzuschlag und Grundsicherung sollen entzerrt werden. Dies lässt sich am besten durch eine Vereinheitlichung der zuständigen Behörden in eine einzige Behörde bewerkstelligen. Dies ermöglicht eine verbesserte Kommunikation, sodass verschiedene Probleme vermieden werden können. Zum einen kommt eine verbesserte Kommunikation zwischen den Förderungen Alg II und Wohngeld, was dazu führt, dass Wohngeld als vorrangige Leistung gewährt wird, falls seine Inanspruchnahme den Alg II Anspruch für mindestens drei Monate aufhebt. Des Weiteren müssen bei den „working poor“ und Aufstockern sogenannte „Drehtüreffekte“ vermieden werden, um zum einen den Bürokratieaufwand zu senken, sowie den genannten Personenkreisen Planungssicherheit und im besonderen auch einen Anreiz zu bieten, mehr Geld zu verdienen.

c) Die im vorherigen Punkt geforderte interne verbesserte Kommunikation und Transparenz muss auch nach außen wirksam werden. Es soll folglich auch für die Anspruchsberechtigten zu mehr Verständlichkeit, Transparenz und Konsistenz im staatlichen Fördersystem kommen, um zu erlauben, dass möglichst viele Anspruchsberechtigten ihren Anspruch auch wirklich geltend machen.

d) Diese Problematik der hohen Transferentzugsraten sollen unter Berücksichtigung aller Fördersysteme so begrenzt werden, dass sich gerade auch der Niedriglohneinstieg in den Arbeitsmarkt wieder lohnt. Dies kann langfristig auch mit dem, von den Jungen Liberalen bereits geforderten, Bürgergeldkonzept bewerkstelligt werden.

4. Der Staat soll seine Regelungen überprüfen, welche zu einer Verteuerung der Immobilienpreise führen, wie beispielsweise die Energieeinsparverordnungen, die aktuell sowohl energetisch und wirtschaftlich ausgereizt sind. Folglich soll auf eine weitere Verschärfung dieser Verordnung verzichtet werden. In diesem Rahmen lehnen wir auch die subventionierten energetischen Sanierungen ab, da diese die Nicht-Wirtschaftlichen Kosten meist auf den Mieter umlegen. Der Zielkonflikt zwischen günstigem Wohnraum und Energieeffizienz soll durch einen einheitlichen CO2-Preis, der den Wohnbereich umfasst, effizient gelöst werden.

5. Auch soll der Staat seine Regularien, Steuern und Bürokratie überprüfen, verbessern und vereinfachen, die zu einer Verknappung des verfügbaren Wohnraums beitragen. In diesem Zusammenhang fordern wir folgendes Vorgehen:

a) Kurze, einfache und transparente Baugenehmigungsverfahren sind zentral, um keine Zeit im Wohnungsbau zu verlieren. Daher soll in den zuständigen Behörden mehr Personal eingestellt werden, um Anträge zukünftig schneller bearbeiten zu können.

b) Gemeinden sollen Grundstücke und Liegenschaften, die nicht für Staatszwecke benötigt werden, zur Entwicklung von Wohnraum privatisieren. Durch die hierdurch erlösten Gelder soll die Infrastruktur ausgebaut werden, um die Neuentwicklung von Wohnraum sowie auch die Verdichtung bisherigen Wohngebiete zu ermöglichen.

6. Ein weiterer Punkt, welcher die Kosten für neuen Wohnraum, und damit auch den Mietpreis deutlich nach oben treibt, ist die Grunderwerbssteuer. Wir setzen uns weiterhin für die ersatzlose Abschaffung der Grunderwerbssteuer ein.

7. Eine Nachfrageentspannung kann durch eine verstärkte Förderung des peripheren Wohnraums geschehen. In diesen außerstädtischen Wohngegenden soll durch Infrastrukturinvestitionen die Standortattraktivität gesteigert werden. In diesem Rahmen sind der Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs, die Bereitstellung von öffentlichen Einrichtungen und Hochschulen, der Mobilfunknetz- und Breitbandausbau zu nennen.

8. Des Weiteren soll die Maßnahme der Mietpreisbremse, aufgrund ihrer langfristigen negativen Folgen und ihres Charakters als Symptomtherapie, abgeschafft werden.

9. Zusätzlich zu den vorangehenden Maßnahmen soll die Datenlage zu lokalen Miet- und Grundstückspreisen und zur jeweiligen Flächennutzung sowie zur Vermögens- und Verschuldungssituation privater Haushalte verbessert werden, um die Wirkung der staatlichen Maßnahmen möglichst zeitnah überprüfen zu können.

Die Jungen Liberalen setzen sich für eine innovative und liberale Wohnungspolitik ein. Das bedeutet, dass auch alternative Wohnmodelle gefördert werden müssen wie z.B. Mehrgenerationen-WGs, um besonders für junge Menschen Wohnraum zu schaffen.


Gültigkeit: 10 Jahre


Antragsteller: Daniel Grabinger, Felix Meyer, Kerry Hope

Organspende umfassend neu denken

Jeden Tag sterben in Deutschland drei Menschen, weil sie kein Spenderorgan bekommen. Wir haben die schlechtesten Transplantationszahlen seit 20 Jahren, obwohl die Spendebereitschaft in der Bevölkerung gestiegen ist. Die Warteliste ist auf 10.000 Patienten angewachsen. Für uns als Junge Liberale ist das nicht hinnehmbar. Organentnahmen sind momentan für die Krankenhäuser nicht kostendeckend. Bei immer stärkeren wirtschaftlichen Zwängen in den Kliniken wirkt sich dies negativ auf das Meldeverhalten an die Deutsche Stiftung für Organspende (DSO) aus. Hier muss die Aufwandsentschädigung auf ein kostendeckendes Niveau angehoben werden. Dies soll regelmäßig durch die DSO überprüft und sichergestellt werden. Bundesweit soll nach bayerischem Vorbild an großen Kliniken ein Arzt als Transplantationsbeauftragter freigestellt werden. Dabei soll der Schlüssel mindestens 0,1 Stellen pro 10 Intensivbetten sein. Er muss Hilfspersonal zur Verfügung gestellt bekommen und fungiert für umliegende, kleinere Krankenhäuser als Ansprechpartner. Seine Arbeit soll zur Qualitätssicherung durch die DSO wissenschaftlich begleitet werden. Hierfür sind der DSO entsprechende Bundesmittel zur Verfügung zu stellen. Wir sprechen uns für die Einführung des im Transplantationsgesetz beschlossenen Registers über die Entscheidung für oder gegen die Organspende aus. Die hier hinterlegte Entscheidung soll kostenlos geändert werden können; bei den kommunalen Behörden und im Internet über den E-Personalausweis. Der Inhalt der Entscheidung ist unter Gewährleistung einer umfassenden IT-Sicherheitsstruktur zu speichern und vor Zugriff und Veränderung durch unbefugte Dritte zu schützen. Gültig ist immer die zuletzt abgegebene Willenserklärung – schriftlich oder im Register eingetragen. Für die Auslegung der Mitteilung durch die Behörde ist auf den wahren Willen des Betroffenen und nicht auf den Wortlaut der Mitteilung abzustellen. Hierzu ist im Zweifel der wahre Wille des Betroffenen zu erforschen. Die Daten dürfen erst nach der ärztlichen Feststellung des Hirntodes abgerufen und verarbeitet werden. Sie sind nach Erreichen oder Entfallen des Zwecks sofort zu löschen, sofern nicht mehr die Möglichkeit einer weiteren Organspende besteht. Zur Information der Bürger soll die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung auch in den neuen Medien ausführlich über Organspende informieren. Zudem soll in allen Schulformen in den Jahrgangslehrplan der 9. Klasse eine Einheit über Organspende eingefügt werden. Diese muss rein sachlich und nicht wertend gestaltet werden und darf nicht durch eine Person mit mit kirchlicher Lehrerlaubnis durchgeführt werden.

Auch die Forschung kann einen wichtigen Beitrag zur Verringerung des Mangels an Transplantationsorganen leisten. Bestrebungen hierzu im Bereich Tissue Engineering und Xenotransplantation befürworten wir ausdrücklich. Die Entscheidung für oder gegen eine Organspende soll wie folgt geregelt werden:

„Modifizierte Entscheidungslösung“

Die Jungen Liberalen sprechen sich für die modifizierte Entscheidungslösung aus. Die modifizierte Entscheidungslösung sieht vor, dass jeder voll geschäftsfähige deutsche Staatsangehörige nach der Vollendung seines 18. Lebensjahres von der zuständigen Behörde um eine Auskunft hinsichtlich der Bereitschaft zur Organspende erbeten wird. Sollte innerhalb eines Zeitraums von einem Jahr keine Auskunft an die zuständige Behörde erfolgen, ist von einer Bereitschaft zur Organspende auszugehen. Die Jahresfrist zur Auskunftserteilung beginnt ab dem Zeitpunkt des Zugangs der Auskunftsanfrage. Falls keine Auskunft erteilt wird und damit die implizite Zustimmung zur Organspende gegeben wird, ist die zuständige Behörde dazu verpflichtet, den Bürger über seine Zustimmung und mögliche Widerspruchsmöglichkeiten in Kenntnis zu setzen. Unabhängig von der Entscheidung nach der Vollendung des 18.Lebensjahres sollen Minderjährige nach Vollendung ihres 14.Lebensjahres die Möglichkeit besitzen, sich, von sich aus, positiv zu einer Organspende zu äußern. Sämtliche Anfragen, Informationen und Formulare müssen den Betroffenen in leichter Sprache zu Verfügung gestellt werden. Sollte aufgrund der Einwilligungsfiktion von einer Bereitschaft zur Organspende ausgegangen werden, so ist auch diese Entscheidung jederzeit durch formlose Mitteilung an die zuständige Behörde widerrufbar.

Sollte die Explantation im Krankenhaus des Todeszeitpunkts aus irgendwelchen Gründen nicht möglich sein, soll es ein Konzept zum Transport des Spenders in ein geeignetes Krankenhaus geben.

Verstirbt ein EU-Bürger in einem anderen Mitgliedsstaat, gilt, unabhängig von der nationalen Organspenderegelung, dass zur Organentnahme eine ausdrückliche Zustimmung vorliegen muss.


Gültigkeit: 5 Jahre / Hinweis: Die Gültigkeit dieses Antrags wurde vom 106. LaKo in Schweinfurt um weitere 5 Jahre verlängert.


Antragsteller: LAK Gesundheit, BV Oberbayern, BV Schwaben, BV Niederbayern