Zu viele Köche verderben den (Cookie-)Brei


Zu viele Köche verderben den (Cookie-)Brei – Oder: Zu viele Mitgliedstaaten verwässern den Privatsphärenschutz! ePrivacy: Digitales Briefgeheimnis und mehr Privatsphäre? Von wegen!

Bereits 2017 hat die EU Kommission einen Vorschlag für eine neue ePrivacy-Richtlinie vorgelegt. Während das Parlament eine Position erarbeitet hat, konnte der Rat lange Zeit keine einheitliche Linie finden. Am 10. Februar 2021 haben sich die Mitgliedstaaten im Rat endlich auf eine Position geeinigt – leider auf eine für User denkbar schlechte. Die Durchsetzung des schlechten Vorschlages des Rates muss in den jetzt kommenden Trilogverhandlungen verhindert werden.

Das Europäische Parlament wollte in seinem Vorschlag durch die ePrivacy-Richtlinie die Privatsphäre der europäischen Nutzer von Telemediendiensten deutlich besser schützen und gleichzeitig “Quality-of-life” Verbesserungen im Privatsphärenschutz vornehmen. Messenger Dienste wie z.B. WhatsApp sollen genauso gut vor kommerzieller Auswertung geschützt werden wie herkömmliche Anrufe oder SMS. Tracking sollte besser kontrolliert werden und Ausspähen von Nutzern durch Cookies nur mit expliziter Einwilligung erlaubt sein, bei Browsern sollte ein starker Privatsphärenschutz die Standardeinstellung (Privacy by default) sein. Ebenso hätte man im Browser seine Privatsphäre-Einstellungen gesammelt hinterlegen können, an welche sich Webseite verbindlich halten müssen – Cookie-Banner hätten damit der Vergangenheit angehört.

Unter der portugiesischen Ratspräsidentschaft wurde dies stark verwässert. Tracking wird dort deutlich einfacher gemacht. Metadaten der Nutzer sollen aus “kompatiblen Gründen” verarbeitet werden dürfen – ohne ausdrückliche Einwilligung. Cookies sollen – auch Seitenübergreifend – für personalisierte Werbung genutzt werden dürfen. Komplett aus dem Entwurf gestrichen hat der Rat den starken Schutz der Privatsphäre als Standardeinstellung (Privacy by default), sowie die Möglichkeit Privatsphärestufen im Browser einzustellen. Störende Cookie-Banner auf jeder Website bleiben damit Status-Quo.

Zusätzlich einigte sich der Rat auf eine Ausnahme für ALLE Regelungen für die nationale Sicherheit und Verteidigung – das öffnet Tür und Tor für Massenüberwachung durch Nachrichtendienste.

Die Jungen Liberalen Bayern lehnen diese Verwässerungen des europäischen Schutzes der Privatsphäre entschieden ab. Jetzt während der Trilogverhandlungen ist die letzte Möglichkeit diesen Abbau des Privatsphärenschutzes zu verhindern. Der Vorschlag des Parlaments entspricht dabei mehr unseren Vorstellungen eines modernen und digitalen Briefgeheimnisses und dem Schutz von personenbezogenen Daten. Wir setzen uns daher dafür ein, dass sich diese Position in den Trilogverhandlungen durchsetzt.


Gültigkeit: 1 Jahr

Die Gültigkeit dieses Antrages wurde am 12.02.22 vom 101. Landeskongress um ein Jahr sowie vom 106. LaKo in Schweinfurt um weitere 5 Jahre verlängert.


Antragsteller: Felix H. Meyer, Christian Binder, Tobias Weißkopf

 

Keine Verstöße gegen das Gesetz durch Onlinedienste


Die Jungen Liberalen Bayern fordern die Behörden auf, die europäischen Datenschutzbestimmungen sowie  Einhaltung der Menschenrechtskonventionen bei Onlinediensten wie TikTok in der Europäischen Union durchzusetzen und die illegale Datenweitergabe an chinesische Behörden zu unterbinden.


Gültigkeit: 1 Jahr

Die Gültigkeit dieses Antrages wurde am 12.02.22 beim 102. Landeskongress um ein Jahr verlängert.


Antragsteller: BV Niederbayern


 

Psychische Gesundheit ist keine Gesundheit zweiter Priorität


Psychische Gesundheit ist keine Gesundheit zweiter Priorität – Psychotherapeutische Versorgung und Nachversorgung nachhaltig verbessern

Wir Junge Liberalen setzen uns für eine umfassende Reform des gesellschaftlichen und gesundheitspolitischen Umgangs mit psychischen Erkrankungen ein.

1. Prävention und gesellschaftliche Aufklärung

Langfristig kann sich unser Umgang mit psychischen Erkrankungen nur ändern, wenn wir deren gesellschaftliche Perzeption ändern. Die Stigmatisierung psychischer Erkrankungen führt dazu, dass viele Patienten zu spät eine Behandlung beginnen, unter Diskriminierung leiden und langsamer genesen. Ein Umdenken muss daher auf mehreren Ebenen erfolgen: Wir fordern eine umfassende Aufklärung über psychische Gesundheit in der Schule. Diese soll in den Lehrplan der Mittelstufe eingefügt werden. Erste Ansprechpartner bei psychischen Problemen sind meist Hausärzte. Daher muss auch hier eine weitergehende Sensibilisierung erfolgen, da sich psychische Erkrankung oftmals als somatische Beschwerden manifestieren und nicht zuverlässig erkannt werden. Zur gesamtgesellschaftlichen Aufklärung fordern wir eine umfassende Kampagne der BZgA zur Entstigmatisierung psychischer Probleme. Des Weiteren befürworten wir mehr Aufklärung der Patienten über Erkrankung, Medikamente und Therapiemöglichkeiten durch die Behandelnden, denn Arzt und Therapeut können dem Patienten zwar helfen- die Verantwortung für seine Gesundheit und den Genesungsprozess trägt jedoch jeder Patient selbst. Eine solche Aufklärung ist insofern Grundstein für einen mündigen Patienten, der dieser Verantwortung gerecht werden kann. Hierfür sollen auch Einzelgespräche mit dem Ziel der Psychoedukation sowie Patientenschulungen in Gruppen vergütet werden.

2. Ausbildung der psychologischen Psychotherapeuten

Die Reform der Psychotherapeutenausbildung von 2019 begrüßen wir grundsätzlich. Zu kurz kommen hierbei jedoch Personen mit abgeschlossenem Psychologiestudium, das ihnen bisher lebenslang die Zulassung zur Ausbildung erlaubte. Eine Übergangsregelung von 10 Jahren ist hier nicht ausreichend. Stattdessen muss die Möglichkeit geschaffen werden, die praktischen Elemente sowie Supervision des Psychotherapiemasterstudiengangs wahrzunehmen und anschließend ebenfalls eine Approbation zu erhalten. Weiterhin muss auch der neue Weg über das Studium eines polyvalenten Bachelorprogrammes und eines spezialisierten Masterprogrammes sowie die anschließende Weiterbildung grundsätzlich berufsbegleitend und in Teilzeit möglich bleiben.

3. Maßnahmen zur Verkürzung der Wartezeiten

Die jetzige Bedarfsplanung ist durch eine Reihe an systemischer Fehlern gebeutelt: • falsche empirische Angaben zur Häufigkeit von seelischen Erkrankungen innerhalb der Landbevölkerung im Vergleich zur Stadtbevölkerung • Zweifelhafte Annahmen zu Mitversorgungseffekten der Städte gegenüber der Umgebung • Keine regionalen Anpassungen an die Bevölkerungsstruktur Dieser planwirtschaftliche Ansatz hat es bis heute nicht geschafft, die Wartezeiten für eine psychotherapeutische Erstversorgung und für einen Richtlinienpsychotherapieplatz auf ein haltbares Maß zu reduzieren. Denken wir daher neu: Zukünftig soll jeder Psychotherapeut und Kinder- und Jugendpsychotherapeut sofort nach der Approbation das Recht auf freie Niederlassung und Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen erhalten. Gleiches gilt für Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie nach der Eintragung in das Facharztregister. Förderprogramme, die Psychotherapeuten zur Niederlassung in Regionen mit sehr hohen Wartezeiten anregen, sollen eingerichtet werden und laufen, bis die Wartezeit für einen psychotherapeutischen Ersttermin unter vier Wochen, für eine psychotherapeutische Akutbehandlung unter drei Wochen und für einen Therapieplatz der Richtlinienpsychotherapie unter drei Monaten liegt. Auch muss die Kommunikation mit den Terminservicestellen barrierefrei möglich sein, ebenso ihre Bekanntheit sichergestellt werden. Die Psychotherapie muss im 21. Jahrhundert ankommen. Psychotherapie im digitalen Wege muss bei Sicherstellung des Datenschutzes und der Datensicherheit erlaubt werden und mit den Krankenkassen abgerechnet werden können. Hierfür muss die Begrenzung auf 20% der Patienten dauerhaft aufgehoben werden.

4. Keine Segmentierung der psychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung, Modellprojekte vorantreiben

Im deutschen Gesundheitssystem stehen auf der einen Seite die Kliniken, auf der anderen die niedergelassenen Therapeuten und Psychiater. Wer nach stationärer Behandlung die Klinik verlässt, wird oftmals allein gelassen. Das bisherige Entlassmanagement der Kliniken ist oft unzureichend. Wir fordern eine angemessene Unterstützung der entlassenen Patienten, sich ggf. einen ambulanten Psychotherapieplatz, einen Platz in Einrichtungen für betreutes Wohnen, in Tageskliniken und Tagesstätten zu suchen. Nur so kann der, stationär erreichte Behandlungserfolg langfristig gesichert werden. Dies ist durch die bessere Vergütung dieses Entlassmanagements zu erreichen. Des Weiteren befürworten wir das Vorantreiben von Modellprojekten, die einen für den Patienten möglichst schonenden und nachhaltigen Übergang von stationärer zu ambulanter Behandlung erproben. Vorstellbar sind auf lange Sicht unter anderem Klinikformen, die je nach Zustand des Patienten stationäre, tagesklinische und ambulante Behandlungsformen anbieten – bei gleichbleibenden Behandlungsteams.

5. Vergütungssystem ohne Fehlanreize

Das Pauschalierende Entgeltsystem Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP) mit tagesgleichen Sätzen und grundsätzlicher Reduktion der Sätze nach 21 Tagen setzt Fehlanreize: So werden Patienten zu früh entlassen, sodass sie nach wenigen Wochen erneut eine stationäre Behandlung aufsuchen müssen. Stattdessen muss sich das Entgeltsystem an der Ressourcenintensität der Patienten orientieren. Das Ziel muss sein, Patienten zu entlassen, die nach erfolgreichem Entlassmanagement und ambulanter Weiterbehandlung möglichst ohne weiteren stationären Aufenthalt auskommen. Hierfür fordern wir die Abschaffung des PEPP und die Abrechnung nach erbrachten ärztlichen Leistungen für die gesamte Dauer der nach ärztlicher Einschätzung notwendigen Behandlung.

6. Unabhängige Kontrollen

Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen sind in besonderem Ausmaß schutzbedürftig. Seltene, unangekündigte Kontrollen in Kliniken und Einrichtungen betreuten Wohnens werden dieser Tatsache nicht gerecht. Wir fordern • zumindest jährliche, zwingend unangekündigte Kontrollen von unabhängiger Stelle • unabhängige Patientenfürsprecher, die weder Mitarbeiter noch ehemalige Mitarbeiter der Einrichtung sind • die Finanzierung unabhängiger Beschwerdestellen durch die Bezirke

7. Keine gesetzliche Stigmatisierung

Psychisch kranke Menschen dürfen keine gesetzliche Stigmatisierung erfahren. Wir fordern daher die umgehende Streichung des Art. 26 Abs. 5 BayPsychKHG und Art. 27 Abs. 4 BayPsychKHG. Diese fordern eine Meldung der psychiatrischen Einrichtung an die Kreisverwaltungsbehörde und zuständiger Polizeidienststelle bei Lockerungen der Unterbringung bzw. Entlassung aus der Unterbringung. Ein Psychisch- Kranken-Hilfe-Gesetz, das seinen Namen verdient, darf pauschalen Unterstellungen keinen Raum geben.

8. Gesetzliche Betreuer

Um sicherzustellen, dass Berufsbetreuer jedem ihrer Betreuten gerecht werden können, fordern wir eine Begrenzung der Anzahl an Betreuten pro Betreuer auf 40.

9. Kleinteiligere Evaluationen

Im Grundsatz begrüßen wir die Bemühungen des Gemeinsamen Bundesausschusses insbesondere durch die letzte Reform der Psychotherapie-Richtlinie die allgemeine Zugänglichkeit psychotherapeutischer Behandlung zu verbessern. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in der reformierten Psychotherapie-Richtlinie ebenfalls eine Evaluation der Reformeffekte beschlossen – allerdings erst vier bzw. fünf Jahre nach Reform. Im Hinblick auf die nach wie vor bestehenden Missstände halten wir im Grundsatz bei Reformbemühungen in diesem Bereich kleinteiligere Evaluation alle zwei Jahre für notwendig, um Probleme frühzeitig erkennen und angehen zu können.


Gültigkeit: 10 Jahre


Antragsteller: JuLis Oberbayern, LAK IV: Gesundheit


Let’s talk about tax… one last time


Wir Junge Liberale Bayern setzen uns für ein einfacheres, niedrigeres und gerechteres Steuersystem ein. Die Steuererklärung auf dem Bierdeckel wird in unseren Augen jedoch nicht durch einen einstufigen Steuertarif, sondern durch die Vermeidung von Ausnahmetatbeständen erreicht. Insofern bekennen wir uns zum urliberalen Konzept, dass stärkere Schultern auch größere Lasten tragen können. Trotzdem muss sich Leistung für alle lohnen. Gerade Geringverdiener müssen genug von ihrem Einkommen behalten dürfen.

Schluss mit Lenkungs- und Bagatellsteuern!

Die Jungen Liberalen lehnen jede Art von Lenkungssteuern, wie beispielweise die Bier- , Alkohol-, Schaumwein- oder Tabaksteuer ab. Wir setzen uns aber, entsprechend des Verursacherprinzips, für eine konsequentere Einpreisung möglicher Schäden und finanzieller Nachteile (“externer Effekte”) ein. Wir fordern deshalb auch, staatliche Angebote wo möglich häufiger über zweckgebundene Gebühren zu finanzieren, sodass nur die tatsächlichen Nutzer eines Angebots (wie etwa Infrastruktur) dafür zahlen. Des Weiteren setzen wir uns für die Abschaffung sämtlicher Bagatellsteuern ein, die nach Definition des Bund der Steuerzahler weniger als 0,2% des Haushaltsaufkommens ausmachen. Dazu zählen insbesondere kommunale Besitzsteuern, wie die Hunde- oder Zweitwohnsitzsteuer. Weiterhin sollen alle Steuern entfallen, die mehr oder annähernd so viel in ihrer Erhebung kosten, wie sie einnehmen.

Grunderwerb- und Grundsteuer

Die Einnahmen aus der Besteuerung des Erwerbs von Immobilien zählen zu den wichtigsten Steuereinnahmen der Bundesländer. Dennoch wird der Erwerb eines Eigenheims durch die Grunderwerbssteuer stark verteuert. Vor diesem Hintergrund begrüßen die Jungen Liberalen Initiativen der Bundesländer die Grunderwerbssteuer zu senken. Darüber hinaus soll die erste selbstbewohnte Immobilie bis zu 500.000€ steuerfrei sein. Dieser Wert soll mit der Grundpreisentwicklung indiziert werden. Die Grundsteuer, die für jedes Grundstück in privatem Eigentum erhoben wird, wird ersatzlos abgeschafft. Die Steuer entfällt auf den bloßen Besitz von Grund und Boden, unabhängig davon, ob er auch zur Erzielung von Mieteinnahmen genutzt wird oder nicht. Zudem darf die Grundsteuer ohnehin, sofern solche vorhanden sind, auf die Mieter umgelegt werden, was die Mieten zusätzlich und künstlich in die Höhe treibt.

Einkommensteuer

Wir Junge Liberale befürworten einen Einkommensteuertarif mit linearer Progression. Dabei soll der Grundfreibetrag auf die Höhe des Brutto-Jahreseinkommens eines Vollzeit-Arbeitnehmers mit Mindestlohn festgesetzt werden und mit diesem bei Erhöhung des Mindestlohns steigen. Ab diesem Betrag soll der Tarif mit einem Einstiegssteuersatz von 1% erhoben werden und bis zu 40% bei einem Einkommen von 75.000€ ansteigen. Zusätzlich soll ein Spitzensteuersatz in Höhe von 42% ab einem Einkommen von 250.000€ greifen. Allerdings soll der insgesamt durch Steuern abzuführende Betrag pro Person relativ betrachtet nie mehr als die Hälfte des Einkommens (Halbteilungsgrundsatz) und absolut betrachtet nicht mehr als das Dreihundertfache des Grundfreibetrags sein dürfen. Durch diesen doppelten Steuerdeckel verhindern wir unverhältnismäßig hohe Steuerbelastungen für einzelne Individuen. Verschiedene Sozialleistungen sind entsprechend zu überprüfen und an den erhöhten Freibetrag anzupassen. Die sogenannte Zusammenveranlagung von Ehegatten (Ehegattensplitting) ist abzuschaffen. Anstatt dessen versteuert jeder Ehegatte oder Partner einer Verantwortungsgemeinschaft/eingetragenen Lebenspartnerschaft etc. sein Einkommen nach seinem individuellen Einkommensteuertarif selbst. Hierbei ist uns besonders wichtig, dass die Abschaffung des Ehegattensplittings nicht zu einer versteckten Steuererhöhung für Familien führt. Zur weiteren Vereinfachung der Einkommensteuererhebung sind weiterhin sämtliche steuerliche Ausnahmetatbestände und Absetzbarkeiten abzuschaffen.
Davon ausgenommen sollen sein:
– Der Kinderfreibetrag. Hier soll eine pauschale Reduktion der effektiven Einkommensteuerlast um 1 Prozentpunkt pro Kind bei jedem Elternteil erfolgen; mit einer unteren Haltlinie von 3000€ pro Elternteil und Jahr.
– Die Absetzbarkeit von Spenden für gemeinnützige Zwecke. Diese soll auf 75% des Spendenbetrages erhöht werden.
– Die Pendlerpauschale.
– Betrieblich veranlasste Kosten.
– Außergewöhnliche Belastungen – diese sind jedoch neu zu kategorisieren: Dazu zählen für uns insbesondere Unterhaltsleistungen an Personen, die keine Kinder sind, Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen des Steuerpflichtigen oder eines Unterhaltsberechtigten und Kosten für die Pflege Dritter.

Kapitalertragsteuer
Die Kapitalertragsteuer soll in ihrer derzeitigen Form als Abgeltungsteuer abgeschafft werden. Kapitalerträge sind stattdessen Einkommen aus Arbeit gleichzustellen und mit dem jeweils anfallenden, persönlichen Einkommensteuersatz zu besteuern. Ein Freibetrag in Höhe von 5000€ jährlich ist einzurichten. Ab einer Haltenszeit des Anlageproduktes von mehr als 25 Jahren soll die Kapitalertragsteuer komplett entfallen, ungeachtet dessen, ob die das generierte Einkommen zeitlich gestreckt oder auf einmal realisiert wird. Um die Gesamtbelastung von Dividenden und ähnlichen Ausschüttungsformen von Unternehmensgewinnen nicht überproportional ansteigen zu lassen, ist die Körperschaftsteuer auf auszuschüttende Unternehmensgewinne abzuschaffen.

Solidaritätszuschlag

Der Solidaritätszuschlag ist mit Auslaufen des Solidarpaktes II verfassungswidrig und daher unverzüglich für jedermann abzuschaffen. Die Abschaffung des Soli erachten wir nach mehr als 30 Jahren deutscher Einheit weiterhin als Gebot der politischen Glaubwürdigkeit. Die Verfassungsbeschwerde der FDP hierzu begrüßen und unterstützen die Jungen Liberalen Bayern mit Nachdruck. Geldwerte Vorteile Die Versteuerung von geldwerten Vorteilen soll ähnlich wie bisher beibehalten werden. Lediglich bei privatgenutzten Firmen- bzw. Dienst-PKW fordern die Jungen Liberalen Bayern ein technologieoffeneres Konzept. Hier ist denkbar PKW tatsächlich nach real entstehenden Emissionen zu klassifizieren (alle anfallenden CO2 Emissionen der Produktion und des Betriebes ausgelegt auf 250.000 km; Verbräuche von Elektrofahrzeugen sollen am aktuellen Strommix bemessen werden) und demnach auch zu besteuern.

Erbschaftsteuer

Wir Junge Liberale teilen Bedenken, dass die mehrfache Besteuerung von erwirtschaftetem Vermögen im Rahmen einer Erbschaftsteuer zu einer Ungleichbehandlung verschiedener Lebensentwürfe und Einkommensverwendung führt. Nichtsdestotrotz sind Erbschaften rein steuersystematisch betrachtet ein Einkommen des Erben, weswegen eine Nichtbesteuerung einem Systembruch gleichkommen würde. Wir sprechen uns daher für den Erhalt der Erbschaftsteuer aus. Die Erbschaftsteuer soll dabei differenziert nach dem Inhalt der Erbmasse erhoben werden. Insbesondere eine durch den Erblasser selbstgenutzte Immobilie soll steuerfrei vererbt werden dürfen. Auch Kapital- und Personengesellschaften sollen zukünftig nicht mehr per se der Erbschaftsteuer unterfallen – denn die scheinbare Minderbesteuerung wird durch die Besteuerung der realisierten Kapitalerträge aus dem Unternehmen ausreichend kompensiert. Sonstige liquide oder problemlos liquidierbare Erbmasse soll mit einem progressiven Erbschaftsteuersatz von 1% bis 30% besteuert werden, wobei letzterer ab einer Erbschaft von 25 Mio. Euro anfallen soll. Der Freibetrag soll ungeachtet des Verhältnisses zum Erblasser auf 500.000 Euro festgesetzt werden. Von der Erbschaftsteuer befreite Immobilien, Unternehmen etc. sollen zwar auf diesen Freibetrag angerechnet, jedoch ungeachtet einer Übersteigung niemals selbst der Besteuerung unterworfen werden.

Schenkungssteuer

Für die Schenkungssteuer sollten die Regeln der Erbschaftsteuer entsprechend anwendbar sein.

Vermögensteuer

Eine Wiedereinführung der Vermögensteuer lehnen wir kategorisch ab. Die Gesetzgebungskompetenz im Bereich der Vermögensteuer soll zukünftig allein beim Bund liegen.

Kirchensteuer

Die Kirchensteuer ist ersatzlos abzuschaffen. In unserem säkularen Staat sollen Kirchen und Religionsgemeinschaften ihre Mitgliedsbeiträge selbst organisieren und sich ohne Zuwendungen und Hilfe des Staates selbst finanzieren, denn Religion ist für uns Liberale reine Privatsache, nicht Aufgabe des Staats.

Finanztransaktions- und Börsenumsatzsteuer

Das umlagefinanzierte Rentensystem ist schon seit längerer Zeit an seine Grenzen geraten und wird auch in Zukunft nicht die Lösung unserer Alterssicherung sein. Schon mindestens genauso lange ist klar, dass Alterssicherung kapitalgedeckt erfolgen sollte und langfristig gesehen auch muss. Eine Finanztransaktions- und Börsenumsatzsteuer ist aus der Zeit gefallen und wird von uns abgelehnt. Der Handel und die langfristige Anlage an den Finanzmärkten sollte viel mehr in Zukunft gefördert und nicht durch blinden Aktionismus behindert werden.

Umsatz-/Mehrwertsteuer

Die Jungen Liberalen Bayern fordern einen einheitlichen Umsatzsteuersatz für alle Waren und Dienstleistungen in Deutschland. Der neue einheitliche Satz soll bei 13% liegen.

Verantwortungsvolle Haushaltspolitik

Das Gegenstück zu einer liberalen Steuerpolitik ist vernünftige und sparsame Haushaltspolitik. Wir sprechen uns dafür aus, mit Steuergeld stets sparsam und zweckorientiert zu wirtschaften und unnötige Belastungen für die Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen zu reduzieren. Der größte Kostenfaktor im Staatshaushalt ist derzeit die Querfinanzierung der umlagefinanzierten Rente. Wohl wissend, dass die Umstellung auf ein kapitalgedecktes Rentensystem auch für zukünftige Haushalte eine enorme Belastung sein wird, fordern wir, mit einer entsprechenden Rentenreform schnellstmöglich zu beginnen. Damit wollen wir die derzeitige, nicht nachhaltige Überbelastung des Bundehaushalts ersetzen durch eine Form der Belastung, die zukünftigen Generationen einen tatsächlichen Mehrwert bietet, indem sie sie von den Lasten eines maroden Rentensystems befreit. Die Schuldenbremse ist die Versicherung für zukünftige Generationen, dass nicht unverantwortlich auf ihre Kosten gewirtschaftet wird. Sie soll deshalb erhalten bleiben.

Liberales Bürgergeld & Negative Gewinnsteuer als Gegenstück zur Steuerpflicht

Sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen gilt aus unserer Sicht, dass wenn der Staat ihre Leistungsfähigkeit zur Finanzierung des Gemeinwesens in Anspruch nehmen möchte, er sie in schwierigen Phasen dabei unterstützen muss, ihre Leistungsfähigkeit zurückzuerlangen, anstatt sie hierbei zu gängeln und zu behindern. Wir befürworten daher die Einführung einer negativen Gewinnsteuer (inkl. Vortrag nicht verrechenbarer Verluste) sowie des liberalen Bürgergeldes.

Bekämpfung von Steuervermeidung und -flucht

Wir Junge Liberale Bayern stehen wie keine andere Jugendorganisation für ein starkes und geeintes Europa. Beim Thema Bekämpfung von Steuervermeidung und -flucht ist eine international koordinierte Lösung zwar wünschenswert, aber zugleich derzeit noch eine Utopie. Wir setzen uns dafür ein, dass hier eine europäische Lösung gefunden wird. Die Zusammenarbeit von Steuerermittlungsbehörden ist hier zu intensivieren. Weiterhin ist die steuerrechtliche Harmonisierung innerhalb der EU so voranzutreiben, dass die bekannten, innereuropäischen Steuervermeidungsmodelle großer Unternehmen in Zukunft unmöglich sind.

Steuerstrafverfahren

Um auch zukünftig zu ermöglichen, dass größere Fälle von Steuerhinterziehung ohne langwierige Ermittlungen zu Ende gehen und dem Fiskus das rechtmäßige Steueraufkommen erhalten bleibt, ist die strafbefreiende Selbstanzeige im Steuerstrafverfahren beizubehalten. Die Regelungen zur Steuerhinterziehung und schweren Steuerhinterziehung müssen vereinfacht und verdeutlicht werden. Eine klare Staffelung des Strafrahmens anhand hinterzogener Summe kann angedacht werden und würde Klarheit schaffen. Zusätzlich soll die nachzuzahlende Steuerschuld erhöht werden, beispielsweise auf 150 % der ursprünglich festgesetzten Steuer. Für uns Junge Liberale kann eine Kapitulation der Justiz vor ihren Aufgaben keine Lösung sein – egal, wie aufwendig sie sein mögen. Die zuständigen Strafkammern und Staatsanwaltschaften sind personell und finanziell so auszustatten, dass von der bisher geläufigen Praxis der Einstellung gegen Geldauflage zur Vermeidung eines langwierigen Strafprozesses in Zukunft im Regelfall abgesehen werden kann.

Sonstiges

Alle in diesem Antrag genannten, absoluten Beträge sind laufend an die Inflation anzupassen.


Gültigkeit: 10 Jahre


Antragsteller: Stefan EdenharderValentin Groß, Analena Wilhelm, Sascha Renner, Tarek Carls, Andre Lehmann, Roland Reif, Felix H. Meyer, Jannik Noah Jürß, Hannah Kehl, Kerry Aileen Hoppe, Dominik Winkel, Carl Schneegaß, Michael Wagner, Jennifer Kaiser, Max Hansen, David Berends, Luca Scharf, Gabriel Wölfel, Michael Käser, Nils Gründer, Felix Köhler, Barbara Eggers, Manual Talarico, Florian Hippolsteiner, Fabian Ernstberger, Patrick Arleth, Phillip Blank, Leonard Deutsch, Andreas Eigenberger


Im Kern liegt die Chance – Kernkraft technologieoffen begleiten!


Ein Zugang zur Stromversorgung ist Daseinsvorsorge. Er ist absolute Basisvoraussetzung für unsere heutige Lebensart. Zur Erfüllung dieser Aufgabe ist der Staat auf Energieunternehmen angewiesen, denen er einen Rahmen vorgeben muss. Dieser Rahmen muss eine sichere und beständige Stromzufuhr für die gesamte Bevölkerung ermöglichen und garantieren – jetzt und in der Zukunft. Dabei sind Umwelt- und Klimabelange zu berücksichtigen, insbesondere ist der Ausstieg aus der Kohlekraft zu begrüßen und voranzutreiben! Allerdings dürfen wir uns nicht alleine und ausschließlich auf die sogenannten erneuerbaren Energien verlassen, weil diese alleine gerade nicht ganz Deutschland mit Strom versorgen können.

Die Kraft der Atome – Nutzen wir die Chancen!

Ohne die Atomkraft ist eine Energiepolitik jenseits der Kohle derzeit nicht machbar. Deshalb fordern die Jungen Liberalen Bayern ein Umdenken in der Energiepolitik. Wir fordern, dass wieder echte Technologieoffenheit gelebt und ermöglicht wird. Ganz konkret darf der Ausstieg aus der Kernspaltung nicht dazu führen, dass künftig sichere Atomkraftnutzung unerforscht und ungenutzt bleibt. Besonders wichtig ist uns, dass die Nutzung der Atomkraft zum einen sicher ist und zum anderen möglichst wenig bis gar keine dauerhaften gefährlichen Abfälle produziert. Deshalb ist der Ausstieg aus der atommüllproduzierenden Kernkrafttechnologie folgerichtig und sollte in Deutschland auch nicht mehr rückgängig gemacht werden. Allerdings setzen wir uns dafür ein, dass weiter an alternativen Reaktoren geforscht wird, welche diese Atommüllprobleme auf ein Mindestmaß reduzieren können und verhindern sollen. Außerdem beobachten die Jungen Liberalen Bayern mit großer Spannung das Projekt ITER, welches den ersten Kernfusionsreaktor realisieren soll. Doch Forschen funktioniert nur, wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Deshalb ist Deutschland aufgefordert Forschungseinrichtungen im Bereich der Grundlagenforschung finanziell zu fördern. Ebenfalls muss die nötige Infrastruktur für forschende Unternehmen finanziell unterstützt werden. Dabei ist den Jungen Liberalen Bayern besonders wichtig, dass sich Deutschland zum einen weiter und auch mehr an richtungsweisenden Projekten – wie ITER – finanziell und faktisch beteiligt. Zum anderen fordern wir ein Ende des deutschen Alleinganges, damit eine echte europäische Energiepolitik, eine echte europäische Forschung zur Nutzung der Atomkraft und zur Nutzung künftiger noch unbekannter Techniken entstehen kann.

Lieber Handeln statt warten – Atommüllproblematik richtig lösen!

Die Radioaktivität der verschiedenen Atomkerne, welche durch die Kernspaltung entstehen, stellt Deutschland und die Welt vor eine Herausforderung. Eine Herausforderung, der man nicht mit Aussitzen und Endlagern alleine begegnen kann. Deshalb fordern die Jungen Liberalen Bayern, dass Technologien erforscht und genutzt werden, die die Atommüllproblematik endgültig entschärfen und lösen können. Dies können Technologien sein, die eine (teilweise) Wiederverwendung von radioaktiven Abfällen ermöglichen. Das können auch Technologien sein, welche die Halbwertszeiten verkürzen oder gar die Radioaktivität beheben. Da wir es nicht wissen, setzen wir auch hier auf Grundlagenforschung, die finanziell gefördert werden muss, am besten auch europäisch. Ganz konkret haben wir JuLis Bayern jedoch zwei Technologien im Blick, die zumindest erfolgversprechend sind. Die eine Technologie betrifft die Wiederaufbereitung, welche abgebrannten Kernbrennstoff wieder nutzbar machen kann. Damit hier weiter geforscht werden kann, muss deshalb das deutsche Verbot der Wiederaufbereitung aufgehoben werden. Ohne die Wiederaufbereitung funktionieren wesentliche theoretische Kernkrafttechnologien nicht. Wichtig ist hierbei eine gewisse staatliche Kontrolle, da das durch Wiederaufbereitung entstehende Plutonium nicht zur nuklearen militärischen Aufrüstung genutzt werden soll. Die andere Technologie betrifft die Transmutation, welche ein Beispiel für die Reduzierung von Zerfallszeiten radioaktiver Stoffe sind.

Technologieoffen und optimistisch in die Zukunft!

Wir lehnen Rückwärtsgewandtheit ab. Wir wollen Türen öffnen, statt sie endgültig zu versiegeln. Wir setzen optimistisch auf das Morgen und erwarten mit Spannung das Unerwartete. Deshalb ist es wichtig, dass Forschung stets möglich ist und nicht von Launen der Mehrheit unterbunden und verteufelt wird. Fortschritt darf nicht zur Ausnahme werden, es muss die Regel bleiben. Daher setzen die Jungen Liberalen Bayern auf Technologieoffenheit und den Wettbewerb der freien Ideen. Nicht nur bei der Atomkraft, sondern auf sämtlichen Forschungsgebieten. Denn gute Ideen werden nicht erzwungen, sie entstehen im freien Geiste des Einzelnen und gedeihen im Lichte der Freiheit!


Gültigkeit: 5 Jahre


Antragsteller: JuLis Unterfranken, Yannik Mohren, Dominik Konrad, Nicole Malsam, Gabriel Wölfel, Karl Tilman von Heygendorff

Housing First – Jeder hat Anspruch auf eine angemessene Wohnung


Die Jungen Liberalen Bayern fordern die Umsetzung eines flächendeckenden Housing First Programms zur Bekämpfung der Wohnungslosigkeit. Dabei ist das Assertive- Community-Treatment-Modell (ACT) oder das Intensive-Case-Management-Modell (ICM) den freiwilligen Hilfsangeboten zugrunde zu legen. Zudem fordern die Jungen Liberalen Bayern die Umsetzung eines Critical Time Intervention (CTI) Programms zur Prävention von Jugendwohnungslosigkeit.


Gültigkeit: 5 Jahre


Antragsteller: JuLis Nürnberg, Marco Preißinger, Aaron Kuhn, Marcel René Quass, Johannes Kuffer, Luca Brambrink


„LGBT-freie Zonen“ haben in Europa keinen Platz


Wir verurteilen die ausgerufenen „LGBT-freien“ und „LGBT-Ideologie freien“ Zonen in Gemeinden, Landkreisen und Woiwodschaften Polens aufs Schärfste. Die Verurteilung des Europäischen Parlaments dieser Zonen begrüßen wir, fordern jedoch stärkere Schritte nicht nur des Parlaments, sondern auch nationaler Regierungen, des Europäischen Rates, des Rates der EU und der Europäischen Kommission. Insbesondere bei den Verhandlungen des EU Etats muss z.B. durch einen Rechtsstaatlichkeitsmechanismus klar sichergestellt sein, dass Länder, die rechtsstaatliche Prinzipien hintergehen und ganze Menschengruppen aus Regionen ausschließen wollen, nicht noch finanziell gefördert werden.


Gültigkeit: 10 Jahre


Antragsteller: JuLis München, Felix H. Meyer, Roland Reif, Tobias Weiskopf