Da wird ja der Hund in der Pfanne verrückt! Tierschutzrecht zeitgemäß ausgestalten.

Die Bundesrepublik Deutschland hat sich in Artikel 20a des Grundgesetzes dafür ausgesprochen, konsequenten Tierschutz zu gewährleisten. Trotz dieser Staatszielbestimmung werden immer wieder Fälle bekannt, bei denen Tiere auf das Schlimmste missbraucht wurden und Behörden untätig oder unwissend waren. Diese erheblichen Vollzugsmängel führen nicht nur zu viel Tierleid, sondern auch dazu, dass viele Landwirtinnen und Landwirte sich unter Generalverdacht gestellt fühlen. Tierschutzrecht soll nicht nur in schönen Formulierungen viel versprechen, sondern ein effizientes Mittel darstellen, um die Zielsetzungen des Artikel 20a GG zu erfüllen. Dabei muss es sich stets an der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Realität orientieren. Um ein zeitgemäßes und allen Seiten gerecht werdendes Tierschutzrecht zu schaffen, fordern wir im Einzelnen: 

  1. Der Strafrahmen des Grundtatbestandes der Tierquälerei soll bestehen bleiben, die rechtlichen Möglichkeiten der Behandlung von Tierquälerei allerdings durch kodifizierte Qualifikationen erweitert werden. Die Qualifikationen sollen folgende Sachverhalte und Pönalisierungen umfassen:

1.1 Wer den Grundtatbestand der Tierquälerei als zuständiger Tierhalter oder Tierbetreuer begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu vier Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Ebenso wird bestraft, wer die Tat im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit begeht. 

1.2 Wer die Qualifikation des Punktes 1.1 als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Tierquälerei oder ebendieser Qualifikation verbunden hat, unter Mitwirkung eines weiteren Bandenmitglieds begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. 

  1. Für eine artgerechte Haltung braucht es transparente, einheitliche und vor allem regelmäßige Kontrollverfahren. Dies bedeutet im konkreten:
  2. verbindliche Kontrollintervalle für Nutztierhaltungsbetriebe. Der Rahmen dieser soll in § 16 Absatz 1 Satz 2 TierSchG festgelegt werden.
  3. Streichung bilaterale übernommen Verwaltungsvereinbarungen unter den Ländern zur Art und zum Umfang der Kontrollen nach einheitlichen Standards.
  4. eine Entbürokratisierung und Digitalisierung der Verwaltung und Erfassung der durch das Veterinäramt ausgeführten Kontrollen, um den Aufwand für Betriebe und Veterinäre zu minimieren.
  5. die finanzielle als auch personelle Unterstützung durch den Bund.
  6. Nach Vorbild der bereits in Nordrhein-Westfalen etablierten Methode soll auch auch in Bayern eine Tiergesundheitsdatenbank aufgebaut werden. Hier sollen Daten von Tierärzten und Lebensmittelämtern an einer zentralen Stelle gesammelt und den zuständigen Behörden zur Verfügung gestellt werden. Die Daten sollen zusätzlich für die Tierhalter selbst abrufbar sein, um ihnen die Möglichkeit zu geben, Missständen in ihren Betrieben frühzeitig entgegenzuwirken oder Fehlinformationen richtigstellen zu können. Unterhalten werden soll diese Sammelstelle vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz.
  7. Wenn auch nach einer rechtskräftigen Verurteilung wegen Tierquälerei weiterhin eine realistische Gefahr besteht, dass entsprechende Straftaten auch in Zukunft begangen werden, soll häufiger zu Tierumgangsverboten gegriffen werden. § 20 TierSchG ist demensprechend von einer kann- in eine soll-Vorschrift umzuwandeln. Ein Umgangsverbot soll allerdings insbesondere dann nicht ausgesprochen werden, wenn die dadurch entstehenden sozialen Härten unverhältnismäßig sind. Auf die Verhängung eines vorläufigen Tierhaltungsverbotes durch das Gericht nach § 20a TierSchG wird hingewiesen.
  8. Arbeitsschritte an Schlachthöfen, bei denen ein erhöhtes Risiko für Tierwohlverletzungen besteht, sollen videoüberwacht werden. Dazu gehören unter anderem die Entladung bei der Ankunft auf dem Schlachthof sowie die Betäubung der Tiere. Ein Zugriff auf die Aufnahmen soll allein im Rahmen eines Strafprozesses zur Beweiserleichterung bei Verdacht auf Tierwohlverletzungen möglich sein. Eine maximale Speicherdauer von fünf Jahren darf dabei nicht überschritten werden.

Gültigkeit: 5 Jahre

Antragssteller: JuLis Schwaben

Brain Drain Russlands beschleunigen

Zahlreiche westlich orientierte Russinnen und Russen verlassen gerade über Finnland, Georgien, Türkei das Land und wollen sich fern der Kontrolle des Kremls ein neues Leben aufbauen. Ähnliches gilt für Bürgerinnen und Bürger von Belarus. Diesen Menschen sollten wir eine Bleibeperspektive anbieten. Insbesondere, wenn sie sich in ihren Heimatländern gegen das Regime aufgestanden sind und sofern sie nicht ohnehin Anrecht auf Asyl aus Gründen politischer Verfolgung haben. 

Hierfür fordern die Jungen Liberalen Bayern die Einrichtung beschleunigten Verfahrens von Seiten der EU für Bürger*innen von Russland und Belarus. Dieser fast track soll beinhalten: 

– Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen §§22 bis 26 AufenthG 

– Arbeitserlaubnis 

Gültigkeit: 5 Jahre

Der Rechtsstaat für Europa – Europäisches Justizsystem weiterentwickeln!

Reformvorschläge für die Europäische Union beschäftigen sich meistens entweder mit der Umgestaltung der Legislativen, wie zB dem Europäischen Parlament ein Initiativrecht zu geben, oder aber mit der Exekutive, wie etwa eine Verkleinerung und Umgestaltung der Europäischen Kommission. Zum Teil kommen da Reformideen für die Gerichtsbarkeit der Europäischen Union zu kurz. 

Neuerungen für das EU-Gerichtssystems 

Bei immer engerer Regelungsdichte von Unionsrecht in vielen Bereichen durch eine voranschreitende Integration muss langfristig darüber nachgedacht werden, ob die Aufgabenteilung zwischen Gerichtshof (EuGH) und Gericht (EuG) nach Art der Klage sinnvoll ist. Viel mehr muss man daran denken, dass man die Zuständigkeiten, erstinstanzlich, besser nach der zu prüfenden Rechtsmaterie aufteilt. 

Wir wollen die Zuständigkeiten des Gerichtssystems der Europäischen Union neu regeln: Während der Europäische Gerichtshof (EuGH) – ähnlich einem Verfassungsgerichtshof – erstinstanzlich nur für Angelegenheiten des Primärrechts zuständig sein soll, soll 

sich das Gericht der Europäischen Union (EuG) mit allen anderen Angelegenheiten des Sekundärrechts befassen. Dies würde insbesondere bei Vorabentscheidungsverfahren zu einer Änderung der Zuständigkeit führen. 

Auch dann erscheint der Instanzenzug, also dass das EuG Entscheidungen der Fachgerichte, und der EuGH Entscheidungen des EuG überprüft, für sinnvoll. 

Darüber hinaus sollten mit Fachgerichten für besonders harmonisierte Rechtsgebiete auch spezialisierte Spruchkörper gebildet werden um die Qualität der Entscheidungen weiter zu verbessern. 

Gerade im Bereich des Geistigen Eigentums und Wettbewerbsrecht fordern wir ein Fachgericht zur weiteren Spezialisierung. Auch in den Mitgliedsstaaten hat es sich bewährt, die Zuständigkeiten für Streitigkeiten über Geistiges Eigentum zu konzentrieren und so zu Spezialisierung der Spruchkörper zu führen. Mit dem Europäischen Amt für Geistiges Eigentum (European Intellectual Property Offce / EUIPO) besteht ein Europäisches Amt, dass für das gesamte Unionsgebiet über den einheitlichen Schutz von Marken, Designs und geographischen Herkunftsangaben entscheidet. Ein spezialisiertes Gericht, dass diese Entscheidung angemessen und mit gleicher Fachkompetenz überprüfen kann ist daher besonders wichtig. Sowohl das EuG wie auch Stimmen aus der Praxis und der Wissenschaft fordern schon länger, dass für den Bereich des Geistigen Eigentums von Art. 257 AEUV Gebrauch gemacht und ein Fachgericht eingerichtet werden sollte. 

Die Schaffung eines Fachgerichts in Marken- und Wettbewerbsfragen erscheint zurzeit als einfachstes Mittel das EU-Gerichtssystem in eine Phase der besseren Spezialisierung zu führen. Daher fordern wir die Kommission auf eine Initiative zum ordentlichen Gesetzgebungsverfahren dazu zu starten. 

Des Weiteren wird zum Teil eine extra europäische Finanzgerichtsbarkeit geforderter mit einem Fachgericht für Steuerfragen. Aufgrund der engen Regelungsdichte wäre auch an ein Fachgericht für Verbraucherrechtsfragen zu denken. 

Harmonisierung des materiellen Strafrechts 

Gemäß Art. 83 Abs.1 UAbs. 2 AEUV kann die EU schon heute in einigen Bereichen Richtlinien für Mindestvorschriften zur Festlegung von Straftaten beschließen. All diesen Straftaten ist gemeinsam, die besondere schwere und grenzüberschreitende Dimension. 

Die Harmonisierung ist wichtig, um EU-weit zu einheitlichen Begriffen und Definitionen in diesen Bereichen des Strafrechts zu kommen. Der Rechtsstaat muss genauso europäisch organisiert sein, wie das Verbrechen. Das bedeutet auch, dass die strafrechtlich relevanten Begriffe europaweit vergleichbar werden. 

Wir Jungen Liberalen möchten darüber hinaus auch in weiteren Bereichen die Harmonisierung des Strafrechts voranbringen. Dazu zählen für uns folgende Bereiche: Umweltstrafrecht, illegaler Handel mit Kulturgütern, Fälschung von Medizinprodukten/Arzneimitteln, illegaler Organhandel, Wahlmanipulation und Identitätsdiebstahl. Auch einige Mitgliedstaaten sehen in diesen Bereichen Handlungsbedarf und -möglichkeiten der EU. 

Neben diesen Harmonisierungsmöglichkeiten, die schon heute machbar sind, fordern wir die Verträge so zu ändern, dass die EU auch Verordnungen im Bereich des materiellen Strafrechts schaffen kann, sodass tatsächlich nicht nur ein Mindestmaß festgelegt wird, sondern bei schwerer Kriminalität mit grenzübergreifenden Sachverhalten insgesamt ein einheitliches Strafrecht anwendbar ist. 

Europäische Staatsanwaltschaft 

Zur Zeit nehmen nur 22 Mitgliedstaaten bei der verstärkten Zusammenarbeit zur Europäischen Staatsanwaltschaft (EuStA) teil. Wir werden uns dafür einsetzen, dass zeitnah alle Mitgliedstaaten daran teilnehmen, um den Missbrauch von EU-Geldern wirksam zu bekämpfen. Bis dahin soll es der EU möglich sein, die Auszahlung von Geldern an nicht-teilnehmende Länder strenger zu kontrollieren und etwa nur an solche Organisationen direkt auszuzahlen, die sich der Kontrolle der EuStA unterwerfen. So verhindern wir, dass EU-Gelder nur in den Taschen von korrupten Politikern landen. 

Bei einer weiteren Harmonisierung des Europäischen materiellen Strafrechts ist es sinnvoll, auch die von der EuStA verfolgbaren Straftaten weiter auszudehnen. Grenzüberschreitende Kriminalität sollte auch durch Europäische Justizbehörden, wie die EuStA, verfolgt werden können. 

Europäisches Strafgericht 

Schon heute erscheint ein Europäisches Strafgericht in Spiegelung zur EuStA sinnvoll. Gerade beim Subventionsbetrug durch Mitgliedstaaten kann es auch in der Justiz der betroffenen Mitgliedstaaten zu Interessenkonfikten kommen und eine unabhängige Entscheidung gefährden. Auch gerade, wenn durch Fachgerichte die Spezialisierung der EU-Gerichtsbarkeit vorangetrieben wird, kann ein Fachgericht für Strafrecht sinnvoll umgesetzt werden. 

Dies gilt dann umso mehr, wenn die Harmonisierung des materiellen Strafrechts und die Befugnisse der EuStA weiter ausgedehnt werden. 

Daher fordern wir die Kommission auf, Vorbereitungen zu treffen auf Änderung der Verträge zur Schaffung eines Europäischen Strafgerichts. 

Verursacherprinzip bei weggeworfenen Kippenstummeln

Um die jährlich aufkommenden Kosten für die Straßenreinigung und Umweltschäden, die durch achtlos auf den Boden geworfene Zigarettenstummel entstehen, nicht weiter der Allgemeinheit aufzubürden, sollen die entstehenden Kosten in Zukunft den Tabakunternehmen in Rechnung gestellt werden. Zudem sollten Zigaretten künftig komplett biologisch abbaubar sein müssen. Um diese Kosten nicht der  Allgemeinheit aufzubürden, sollen die entstehenden Kosten in Zukunft den jeweiligen Raucherinnen und Rauchern auferlegt werden. Damit die Raucher:innen diesem Verursacherprinzip gerecht werden, sollen die Bußgelder steigen. Diese Bußgelder sollen dann auch konsequent verhängt werden. 

 Gültigkeit: 5 Jahre

Siegel kommunale IT-Sicherheit stärken!

Gerade mal 9,2 % aller bayerischen Kommunen haben beim Kommunalen IT-Sicherheit Siegel des Innenministeriums mitgemacht. Dabei wächst die Gefahr von Cyberangriffen – auch auf Kommunen wie der Fall Anhalt-Bitterfeld zeigt. 

Daher fordern die JuLis Bayern, dass das Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie (LSI) jede Kommune in Bayern in Sachen IT-Sicherheit überprüft. Ebenso soll die Überprüfung nicht auf Grundlage einer Selbsteinschätzung, sondern einer Überprüfung vor Ort stattfinden. 

Dafür ist das LSI personell und sachlich auszustatten. 

Gültigkeit: 5 Jahre

Mandatsausübung flexibilisieren!

Wir Jungen Liberalen Bayern wollen die Ausübung politischer Mandate flexibilisieren und den Arbeitsgewohnheiten der 2020er Jahre anpassen. Unser Ziel ist, politische Arbeit attraktiver und familienfreundlicher zu machen, sowie die nötigen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Mandatsträger:innen jederzeit und an jedem Ort arbeitsfähig sind, so wie es inzwischen in vielen Unternehmen der Fall ist. 

Deshalb fordern wir auf kommunaler sowie Landes- und Bundesebene 

Die Möglichkeit der hybriden Teilnahme an Ausschusssitzungen inklusive Stimmrecht ohne die Notwendigkeit einer Begründung 

Eine unbegrenzte Verlängerung der aktuell gültigen pandemiebedingten Ausnahmeregelungen bezüglich hybrider bzw. digitaler Sitzungen von Ausschüssen 

Die weiterhin zeitgemäße technische Ausstattung von Mandatsträger:innen und ihrer Mitarbeiter:innen und zweckgebundene Budgets für zusätzlich notwendige Ausstattung im Homeoffice 

Eine europäische Ausschreibung für die Ermöglichung einer homogenen IT-Landschaft, um Kosten zu sparen. 

 Gültigkeit: 5 Jahre

Antragssteller: JuLis München

Verbot der Menschenrechtsorganisation Memorial ahnden – russische Geschichtsrevision verhindern

 Wir Junge Liberale Bayern sprechen uns dafür aus, dass die Menschenrechtsorganisation Memorial International von der Bundesregierung nach deren Verbot in Russland mit materiellen und immateriellen Mitteln unterstützt wird. Weiterhin muss das Verbot von Memorial und Memorial International durch Deutschland klar geahndet werden. 

Hinzu fordern wir auf europäischer Ebene eine Stiftung zur Aufarbeitung der sowjetischen Staatsverbrechen zu etablieren, um auch hier eine kritische Auseinandersetzung zu fördern. 

Wir unterstützen die Forderungen Memorials, dass die Gesetzgebung Russlands in Bezug auf die Betitelung zivilgesellschaftlichen Engagements als „ausländisches Agententum” mit dem alleinigen Zweck der Diskreditierung und Delegitimierung von gesellschaftlicher Arbeit aufgehoben werden muss. 

 Gültigkeit: 5 Jahre

Geldwäsche-Paradies Deutschland trocken legen – FIU stärken

Deutschland gilt als Geldwäsche Paradies, schätzungsweise werden hier 100 Mrd. EUR jährlich gewaschen. 

Gleichzeitig steht die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (=”Financial Intelligence Unit”, “FIU”) in der Kritik – nicht erst seit dem während dem Bundestagswahl die Staatsanwaltschaft wegen Strafvereitelung im Amt gegen FIU Beamte ermittelt. 

Zu wenige gemeldete Fälle werden an die Strafverfolgungsbehörden weitergegeben. Der Rechnungshof sieht ein grundsätzliches Problem der Zugriffsrechte der FIU auf Polizei- und Justizdatenbänke der Länder zur Organisierten Kriminalität – und damit sei eine qualitative Einschätzung der Meldungen auch gar nicht möglich. 

Die JuLis Bayern fordern daher eine gesetzliche Regelung zum Austausch der Daten zur Organisierten Kriminalität. Nur so kann die FIU effektiv gegen Geldwäsche vorgehen und der Kampf gegen die OK in Deutschland gelingen. 

Gleichzeitig muss Deutschland im Bereich des Kampfes gegen Geldwäsche und der OK von anderen europäischen Ländern lernen. Dazu gehört, wenn alle anderen Maßnahmen nicht effektiv greifen, auch eine Bargeldobergrenze. 

Gültigkeit: 5 Jahre

Verwaltungsverfahren digitalisieren und entbürokratisieren – Digitale Kommunikation zwischen Bürger und Behörde

Die Jungen Liberalen Bayern fordern den Freistaat, sowie die Kommunen Bayerns auf, die Verwaltung sowie die Kommunikation dieser mit den Bürgern schnellstens zu digitalisieren und zu modernisieren. 

Konkret wollen wir: 

  • Es soll eine digitale Antragsstellung und Beibringung von Dokumenten, wie der Geburtsurkunde ermöglicht werden, sodass die Notwendigkeit persönlicher Besuche und postalischen Verkehres auf ein Minimum reduziert wird.
  • Grundsätzlich soll es möglich sein zukünftig auch dann einer Stadt oder Gemeinde einen Ausweis/Pass zu erhalten, wenn nur der Zweitwohnsitz in jener ist.
  • Die Städte und Gemeinden sollen die Einführung eines Onlineportals prüfen, dass alle Verwaltungsvorgänge und die komplette Kommunikation abwickeln kann. Neben Online-Antragsstellung soll auch der aktuelle Bearbeitungsstand einsehbar sein. Insbesondere wenn Vorgänge ungewöhnlich lange dauern, würde ein solches Tool der Transparenz gegenüber dem Bürger dienen. Grundsätzlich ist ein solches Portal auch unter der Ägide des Freistaats denkbar.
  • Im Regelfall sollte die Stadt mit dem Bürger und den Unternehmen komplett papierlos kommunizieren, soweit diese nicht explizit postalische Kommunikation wünschen. Faxgeräte und gedrucktes Papier wollen wir zügig durch eine rechtssichere Kommunikation per Mail und/oder das Online-Bürgerportal (mit gültiger Eingangsbestätigung) ersetzen.
  • Bis zur vollständigen Etablierung des Bürgerportals kann die jeweilige Stadt oder Gemeinde Upload-Links zur Verfügung stellen, über die die Bürger ihre Dateien hochladen und so der Verwaltung zugänglich machen.
  • Sollten Dokumente zwischen Behörden, oder Behörde und Bürger versendet werden, so soll dies generell unter Verwendung einer Ende-zu-Ende Verschlüsselung geschehen.
  • Neben ZIP-Archiven sollen die Städte und Gemeinden im Parteienverkehr nach Möglichkeit alle gängigen Formate der Dateienkompression zulassen.
  • Darüber hinaus soll Art. 3a Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) reformiert werden und die Übermittlung elektronischer Dokumente uneingeschränkt ermöglicht werden. 

Gültigkeit: 5 Jahre

Schnelle Hilfe vor Ort – Sonderrechte für Bereitschaftsdienste

Die ehrenamtliche Unterstützung in Krisensituationen von regionaler oder nationaler Tragweite ist von essentieller Bedeutung. 

Dabei ist uns Jungen Liberalen Bayern wichtig, dass die Angehörigen ehrenamtlicher Bereitschaftsdienste möglichst schnell am Einsatzort sind. Zu diesen gehören alle bereitschaftsdienstlichen Hilfsstrukturen ähnlich dem Deutschen Roten Kreuz. 

Deshalb fordern wir: 

  1. Sonderrechte im Sinne von § 35 StVO für die Angehörigen ehrenamtlicher Bereitschaftsdienste. Diese Rechte sollen an die rechtlichen Möglichkeiten der Feuerwehr angelehnt sein.
  2. Es Ärzten im Bereitschaftsdienst zu ermöglichen, dass sie mit ihrem privaten Pkw während eines (Not)Einsatzes ein Blaulicht mit Signalton verwenden können.