Die Jungen Liberalen Bayern fordern die Abschaffung des Art. 18 GG (Verwirkung von Grundrechten).
Gültigkeit: 5 Jahre
Antragsteller:
Die Jungen Liberalen Bayern fordern die Abschaffung des Art. 18 GG (Verwirkung von Grundrechten).
Gültigkeit: 5 Jahre
Antragsteller:
Die Jungen Liberalen Bayern fordern die Behörden auf, die europäischen Datenschutzbestimmungen sowie Einhaltung der Menschenrechtskonventionen bei Onlinediensten wie TikTok in der Europäischen Union durchzusetzen und die illegale Datenweitergabe an chinesische Behörden zu unterbinden.
Gültigkeit: 1 Jahr
Antragsteller: BV Niederbayern
Minderjährig und trotzdem mündig: Recht auf Selbstbestimmung auch bei Schwangerschaftsabbrüchen!
Wir JuLis fordern, dass bei minderjährigen Patientinnen zwischen dem 14. und 16. Lebensjahr der Betroffenen die Möglichkeit eingeräumt wird, ihre eigene Einsichtsfähigkeit richterlich im Eilverfahren bestätigen zulassen. Der Antrag soll formlos zu Protokoll der Geschäftsstelle des Gerichts zu stellen sein. Ausnahmsweise soll der Anwaltszwang entfallen, jedoch nur im Hinblick auf den ursprünglichen Antrag, nicht auf eventuelle Rechtsmittelverfahren gegen die Entscheidung des Gerichts.Grundsätzlich ist die Patientin im Rahmen der Schwangerschaftskonfliktberatung über die Möglichkeit zur Feststellung der Einsichtsfähigkeit zu informieren.
Gültigkeit: 5 Jahre
Antragsteller: BV Oberbayern
Prävention
Prävention beginnt in der Erziehung und Aufklärung der heranwachsenden Generation.
Deshalb fordern die Jungen Liberalen Niederbayern die Thematisierung und
Sensibilisierung von sexueller und häuslicher Gewalt im Schulunterricht und die
Vermittlung des richtigen Umgangs, um hierfür ein deutlicheres Bewusstsein zu
schaffen. Dies kann Teil des Sexualunterrichts sein, sofern alle Schüler an diesem
Teil nehmen. Auch begrüßen wir polizeiliche Maßnahmen, die Gewalttäter aus dem
familiären Umfeld dauerhaft ausschließen können.
Nachsorge
Um Opfern von sexueller oder häuslicher Gewalt den nötigen Schutz zu gewähren und
ihnen möglichst schnell Hilfe zur Verfügung zu stellen, fordern wir die Förderung und
den Ausbau von Frauen- und Männerhäusern im gesamten Bundesgebiet sowie ein breiteres
Angebot an Selbsthilfegruppen für Opfer sexueller oder häuslicher Gewalt. Besonders
der Ausbau von Beratungsstellen im ländlichen Raum muss gefördert werden. Gerade dort
fehlt es oft an fachkundigen Therapeuten. Des Weiteren fordern wir eine sinnvolle
Zusammenarbeit von Polizei und Rechtsmedizinern bei der Sicherung von Spuren nach
einem gewaltvollen Übergriff und dessen Anzeige bei der Polizei. So können mögliche
Beweise professionell festgehalten und für eine Anzeige besser verwertet werden. Die
psychiatrische und justizielle Täterarbeit ist zur Vermeidung weiterer Vorfälle, nach
erfolgtem Abschluss des Verfahrens einzuleiten.
Prozessuales
Hierzu gehört eine bevorzugte, zügigere Terminvergabe nach Anklageerhebung, so dass Opfer nicht über Jahre hinweg auf die Verhandlung vor Gericht warten müssen. Des Weiteren fordern wir eine verpflichtende professionalisierte Ausbildung der Strafjustiz insbesondere in Bezug auf den Opferschutz und den Umgang mit potentiell traumatisierten Menschen. Weiterhin soll die Möglichkeit bestehen, dass das Opfer die Strafverfolgung auf Antrag für sechs Monate zurückstellen lassen kann, um zunächst psychische Verarbeitung des Geschehenen in Angriff nehmen zu können, ohne sich sofort wieder dem Tatgeschehen stellen zu müssen.
Gültigkeit: 5 Jahre
Antragsteller: BV Niederbayern
Die Jungen Liberalen Bayern fordern die Anerkennung der gemeinnützigkeit von Vereinen
die sich mit der Förderung, dem Training und dem Umgang mit kompetitiven Videospielen
beschäftigen. §52 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO) ist entsprechend zu ergänzen.
Des Weiteren soll es auch für diese Vereine möglich sein, bei Unterhalt einer
Profiabteilung, diese nach § 123 Abs. 3 Umwandlungsgesetz in eine eigenständige
Gesellschaft zu überführen um die Gemeinnützigkeit des übertragenden Vereins nicht zu
gefährden.
Gültigkeit: 5 Jahre
Antragsteller: Peter Aleit
Die Jungen Liberalen Bayern lehnen die Verwendung des d’Hondtschen
Höchstzahlverfahrens für die Auszählung von Wahlen in Bayern ab, hierbei
sei insbesondere die Verwendung bei Hochschulwahlen genannt, da das Verfahren
kleinere Parteien und Listen gegenüber anderen Auszählungsverfahren benachteiligt.
Das Verfahren wird bei Kommunal- und Landtagswahlen in Bayern mittlerweile deshalb
nicht mehr verwendet, findet gegenwärtig bei Hochschulwahlen in Bayern aber
noch Anwendung. Stattdessen wird die Anwendung des Hare/Niemeyer- oder des Sainte-
Laguë-Verfahren befürwortet.
Gültigkeit: 5 Jahre
Antragsteller: LHG Bayern
Die Rückgabebereitschaft der Verbraucher bei Mehrwegpfand sinkt stark. Darunter
leiden insbesondere mittelständische Brauereien, da eine hohe Diskrepanz zwischen den
Anschaffungskosten für Mehrweggebinde und aktuell geltenden Pfandsätzen besteht. Um
die in Bayern einzigartige Brauereienlandschaft zu unterstützen, fordern die Jungen Liberalen Bayern in Deutschland die Erhöhung der Pfandsätze für den Rahmen an sich auf 5,00 EUR.
Gültigkeit: 5 Jahre
Antragsteller: KV JuLis Regensburg
Neue Hürden für Ausländer in der bayerischen Fischerei? Die JuLis sagen Nein zum falschen Handeln in der Regierung
In Bayern ist das Angeln eine angesehene und vielfach ausgeübte
Freizeitbeschäftigung. Sie wird nicht nur von Bayern und Deutschen ausgeübt, sondern
auch von vielen eingewanderten Osteuropäern bzw. Russen, da das Angeln dort ebenfalls
sehr intensiv ausgeübt wird und eine wichtige Freizeitbeschäftigung darstellt. In
Deutschland ist jedoch ein Fischereischein notwendig, um an die Fischereiberechtigung
zu gelangen, den man durch eine Prüfung erhält. Und hier liegt das Problem: Bis vor
Kurzem war die sogenannte staatliche Fischereiprüfung in den Sprachen Deutsch,
Russisch und Englisch durchführbar. Jetzt soll sie nur noch auf Deutsch abgelegt
werden. Laut den Aussagen auf der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL)
ist nicht einmal die Übersetzung durch einen Dolmetscher möglich, ebenso wenig wird
die Prüfungsgebühr für eine nicht-deutschsprachige Prüfung zurückerstattet!
Hier sehen die Jungen Liberalen Bayern klaren Handlungsbedarf und fordern daher die
Wiedereinführung der Fischereiprüfungen auf Russisch und Englisch.
Gültigkeit: 5 Jahre
Antragsteller: KV Regensburg
Das Strafrecht ist das schärfste Schwert des Rechtsstaats. Gerade weil wir den
alleinigen Strafanspruch in die Hände des Staates legen, muss die Gesellschaft sich
sicher sein könne, dass dort alles gerecht abläuft. In den letzten Jahren wurden
viele Schritte unternommen, Strafverfahren zu Beschleunigen. Der Wunsch auf
Beschleunigung darf dabei jedoch nicht zu Lasten der Tatsachenaufklärung gehen und
einseitig die Beschuldigtenrechte einschränken.
Für zügige und gleichzeitig gute und ausgewogene Ermittlungen und Strafprozesse
brauchen wir Staatsanwälte und Richter, die die notwendige Zeit haben, sich auf die
Verfahren angemessen vorzubereiten. Zurzeit fehlen deutschlandweit jedoch etwa 2000
Richter und Staatsanwälte. Das muss sich schnellstmöglich ändern. Daher fordern die
JuLis Bayern den Pakt für den Rechtsstaat zügig umzusetzen und auch die Landesmittel
für die Justiz zu erhöhen. Weiterhin sehen wir die verhältnismäßig geringe Bezahlung
von Richtern und Staatsanwälten kritisch – insbesondere aufgrund der hohen
Arbeitslast. Eine Erhöhung ist hier dringend geboten. Diese fordern wir in
angemessenem Rahmen.
Bereits im Jahr 2017 gab es eine StPO Reform, die darauf abzielte, die Strafverfahren
zu beschleunigen. Jetzt im Jahr 2019 möchte die GroKo die nächste StPO Reform auf den
Weg bringen. Den Referentenentwurf sehen wir sehr kritisch. Notwendig wären
empirische Erkenntnisse zu den erst kürzlich erfolgten Änderungen der StPO, ehe
weiterer Reformbedarf festgestellt wird. Empirische Erkenntnisse fehlen aber noch
völlig. Im Einzelnen sehen die JuLis Bayern in den Planungen skeptisch:
Die JuLis Bayern begrüßen:
Die LGs und OLGs sind jeweils die letzte (und zum Teil einzige) Tatsacheninstanz. Die
Revision überprüft dann nur noch Rechtsfehler. Die Feststellungen zu den Tatsachen im
Urteil sind dann bindend. Gerade in diesem Lichte verwundert es, dass gem. § 273 Abs.
2 S. 1 StPO Zeugenaussagen am AG auch dem Inhalt nach protokolliert werden sollen,
aber am LG und OLG gerade nicht. Dies ist schnellstmöglich zu ändern und die
Protokollierungspflichten auch auf das LG und OLG auszudehnen. Gerade durch
günstigere neuere Technik, wäre auch die Videoaufzeichnung von Strafprozessen
sinnvoll. Dies würde die gerichtlichen Feststellungen nachvollziehbar machen.
Das Zwischenverfahren dient dazu, neben der Staatsanwaltschaft noch einen
unabhängigen Richter prüfen zu lassen, ob der Tatverdacht hinreichend ist, also eine
Verurteilung nach Stand der Ermittlungen wahrscheinlicher ist als eine Nicht-
Verurteilung. Dabei hat er zu diesem Zeitpunkt allein die Akten der
Staatsanwaltschaft und die Anklage. Dies kann daher im Hauptverfahren zu einer
gewissen Voreingenommenheit führen. Daher setzen sich die JuLis Bayern dafür ein, für
Zwischen- und Hauptverfahren unterschiedliche Richter einzusetzen. Möglichen
Mehrbedarf an Personal soll möglichst zeitnah eingestellt werden.
Wir sehen die immer weitere Ausdehnung der Widerspruchslösung durch den BGH kritisch.
Grundsätzlich muss das Gericht selbst für die Einhaltung der Regeln der
Beweiserhebung und -verwertung sorgen. Das ein Verteidiger für seinen Mandaten dies
auch kontrolliert ist selbstverständlich. Jedoch sollte die Einhaltung nicht alleine
von seiner Kontrolle und Rüge abhängig sein. Daher setzen wir uns dafür ein, die
Widerspruchslösung einzuschränken und solche Verstöße in einer Revision rügen zu
können.
Gerade große Fälle, die einen langen Ermittlungs- und Prozessverlauf haben, stehen
häufig im Lichte der Öffentlichkeit. Gerade hier käme die general-präventive Wirkung
von Strafe besonders zur Geltung. Daher kann es nicht sein, dass gerade diese
Prozesse durch eine drohende Verjährung während des Prozesses bedroht werden – dies
ist aber z.B. im Verfahren rund um die Love-Parade geschehen. Daher möchten wir die
Verjährung eines Verbrechens ab dem 10. Verhandlungstag bis zum Abschluss des
Strafverfahrens hemmen. Dies betrifft also nur große und lange Prozesse, bei dem auch
nach der Verjährung während des Prozesses ein echter (Rechts-)frieden ohne Abschluss
des Strafverfahrens nicht zu erwarten ist.
Gültigkeit: 5 Jahre
Antragssteller: LAK Innen und Recht
Für einen Weg aus dem Extremismus! Finanzierung der Ausstiegsförderung sicherstellen
Die Jungen Liberalen Bayern erachten die Prävention von extremistischen Tendenzen,
die Unterstützung beim Ausstieg aus extremistischen Organisationen und die Opfer- und
Angehörigenberatung für essenzielle gesellschaftliche Aufgaben. Eine hinreichende
Finanzierung von in diesem Bereich agierenden Initiativen ist für uns Grundlage für
deren Erfolg.
Die Evaluierung der Wirksamkeit des aus Mitteln des Bundeshaushalts finanzierten
Extremismusansatzes begrüßen wir, ebenso die Durchführung notwendiger Reformen.
Geplante Umstrukturierung des Programmes „Demokratie leben“ ab
2020:
Die ab dem Jahr 2020 geplante Umstrukturierung des gesamten Extremismusansatzes im
Rahmen des Programms „Demokratie leben“ ist unseres Erachtens in einigen Punkten
fehlerhaft.
Die geplante, geänderte Schwerpunktsetzung hin zur gesellschaftlichen Aufklärung und
Prävention ist unseres Erachtens nicht zielführend. Menschen, die bereits Teil
extremistischer Organisationen und Strukturen sind, werden nicht mehr erreicht, da
das vorrangige Ziel wäre, das Abrutschen in ebensolche Strukturen verhindern.
Die Aufgaben der Prävention und der Ausstiegsberatung / -förderung sind für uns
ebenbürtig wichtig. Wir lehnen diese geänderte Schwerpunktsetzung deshalb ab und
sprechen uns für eine ausgewogene Förderung beider Bereiche aus.
Weiterhin lehnen die Jungen Liberalen auch die Beschränkung auf bis zu 5 bundesweite
Träger pro zu bildendem Kompetenzzentrum im neuen Entwurf der BMFSFJ ab, ebenso wie
die offenbar angestrebte Vergabe dieser Fördermittel in Form eines
Gruppenwettbewerbsverfahrens, da dieses augenscheinlich vorwiegend auf Modellprojekte
ausgerichtet ist.
Stattdessen sprechen sich wir uns dafür aus, dass das Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend sich vom Ansatz der gesammelten Förderung von
Gemeinschaftsbewerbungen zur Bildung eines Kompetenzzentrums trennt, die
Förderungswürdigkeit einschlägiger Initiativen einzeln bewertet und dann auf
Grundlage der ergangenen Förderungszusagen die Bildung von Kompetenzzentren anregt.
Die Bildung solcher Kompetenzzentren soll unterstützend koordiniert und entsprechend
auch weitergehend und langfristig finanziell gefördert werden.
Gültigkeit: 5 Jahre
Antragsteller: BV Schwaben