Stoppt den Massenmord in Royava – kein Kompromiss bei Menschenrechten, nur weil “Freunde” sie missachten

Wir Junge Liberale Bayern fordern, ein aktives Vorgehen gegen die Unterdrückung und Terrorisierung der autonomen Administration von Nord- und Ostsyriens Royava durch ethnische Säuberungen und einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg der Türken. 

Die ethnologisch motivierte Vernichtung eines der demokratischsten,  fortgeschrittensten und emanzipiertesten Autonomiegebiete im Nahen Osten, sowie ein zwischenzeitlich genozidales Handeln gegen Kurden, sowie die massenhafte Zwangsdeportation von Asyrern und Kurden zur Sicherung einer „reinen Nation“ und Machsicherungsgründen Erdogans ist auch nicht aus diplomatischen Gründen zu billigen. 

Menschenrechte und Völkerrecht verdienen unseren weltweiten Einsatz, unabhängig von diplomatischen Beziehungen, und verdienen keine Kompromisse. 

Daher fordern wir konkret: 

  1. Eine vollständige Aufklärung der gegenwärtigen und in naher Vergangenheit begangenen völkerrechtswidrigen Angriffe, Deportationen und Genozide in Royava, unter aktiver Mitwirkung der Bundesrepublik Deutschland, 
  1. Eine innenpolitsche Bildungsoffensive, die sich insbesondere an  Migrationsbrennpunkte richtet, die verdeutlicht, dass genozidales Verhalten unter  keinen Umständen zu billigen ist – weder an Juden, noch an Kurden, Aramäern oder Asyrern, 
  1. Ein aktives diplomatisches Bemühen des Auswärtigen Amtes, die Bombardierung (insb. von Bildungseinrichtungen und sozialen und Rettungseinrichtungen) sowie Deportationen und massenhafte Tötung in Royava und umliegenden Gebieten durch die Türkei umgehend einzustellen, 
  1. Eine Zuarbeit zur Anerkennung vorhergehender Völkermorde sowie ein 
    diplomatisches Bemühen die Leugnung der Völkermorde in der Türkei zu beenden, sowie 
  1. Wie es bereits Belgien und die Schweiz vorgemacht haben, die PKK nicht mehr aus türkei-diplomatischen Gründen als terroristische Organisation einzustufen,  sondern als Partei eines inländisch-innenpolitschen Konflikts der Türkei. 

Antragssteller: Alexander Schaffer u.a.

Gültigkeit: 5 Jahre

Freie Wohnsitznahme für Asylsuchende mit Beschäftigung

Wir JuLis Bayern fordern die Abschaffung des Erwerbstätigkeitsverbot für Asylsuchende mit Residenzpflicht. Zudem ist die Residenzpflicht an die Regelung aller anderen Bundesländer (außer Sachsen) anzupassen und über die Regierungsbezirke hinaus auf Landesgrenzen auszuweiten. 

Antragssteller: Philipp Beckhove, Alexander Hahn

Gültigkeit: 5 Jahre

Europa braucht ein Programm zur Bildungszusammenarbeit mit Afrika

Afrika gilt trotz vieler anhaltender Probleme, Krisen und Konflikte als großer  Zukunftsmarkt. Bis zur Mitte des Jahrhunderts wird mehr als jeder vierte Mensch auf dem afrikanischen Kontinent leben. Das allein rechtfertigt die Intensität, mit der sich Länder auf der ganzen Welt um politische und wirtschaftliche Zusammenarbeit mit afrikanischen Staaten bemühen. Afrika ist aufgrund verschiedener Gründe, bsp. Ressourcen, ein immer wichtiger werdender Partner, weswegen man die Entwicklungszusammenarbeit mit dem afrikanischen Kontinent intensivieren sollte. Zwischen den beiden weltpolitischen Akteuren ist ein Wettstreit um Einfluss entbrannt, und die Chinesen sind auf einem guten Weg, ihn für sich zu entscheiden. 

Die Bewerbungen afrikanischer Studierender für europäische Hochschulstandorte brechen regelrecht ein. Deshalb fordern wir die Abschaffung separater Studiengebühren für Nicht-EU-Studierende. 

Chinas Einfluss ist aber auch in vielerlei Hinsicht problematisch. Es ist bekannt,  dass die Konfuzius-Institute, von denen es in Afrika immer mehr gibt, auch zur  Verbreitung von Propaganda der Kommunistischen Partei genutzt werden. Anders als in Europa wird dem dort kaum Einhalt geboten, teils ganz im Gegenteil. Afrikanische Studenten in China erlangen nicht den Eindruck liberaler Demokratien, sondern eines totalitären Systems. Vor diesem Hintergrund und dem Ziel, Afrikas Demokratiebewegungen stärken zu wollen erscheint Chinas Engagement aus europäischer Sicht wenig wünschenswert. 

 

Bildungsprogramme liegen in unserem langfristigen Interesse 

Europa ist in vielen Belangen attraktiver als China. Wir JuLis wollen afrikanische Studenten hierherholen und die Bildungszusammenarbeit stärken. Es ist zu erwarten, dass afrikanische Studenten zu einer relevanten Größe auf dem internationalen Bildungsmarkt werden. Sie wären nicht nur eine sofortige Bereicherung für Europa. Sie sind auch die 
hochqualifizierten Arbeitskräfte von morgen, zu deren Einwanderung es aufgrund des demographischen Wandels keine Alternative gibt. 

Eine Art kontinentübergreifendes Erasmus 

Afrika ist mit seinen 54 Ländern ein höchst heterogener Kulturraum. Dennoch versucht man, außenpolitisch als Einheit aufzutreten, Institutionen wie die Afrikanische Union, gedacht als Pendant zur EU, sollen auch Identität stiften. Insofern erscheint es nicht nur aus praktischen Gründen sinnvoll, europäisch-afrikanische Bildungszusammenarbeit im Rahmen eines gebündelten Programms zwischen den beiden Staatenbunden zu gestalten. Im Kern sollte es wesentlich mehr afrikanischen Studenten ein Studium in Europa ermöglichen, etwa durch mehr Stipendien. Gleichzeitig sollen Kapazitäten und Anreize für europäische Bürger geschaffen werden, in Afrika zu studieren. Doch nicht nur Studenten und Universitäten können von einem solchen Programm profitieren. Auch Austauschprogramme für Schüler sollen geschaffen, Praktika ermöglicht und der Sport gefördert werden. Das Programm könnte also, konzeptionell ähnlich zu Erasmus, ein kontinenteübergreifender Akt der Kooperation in der Bildung sein. 

Antragssteller: JuLis Passau

Gültigkeit: 5 Jahre

Klein, deswegen aber nicht weniger bedeutend: Bergkarabach darf kein Kollateralschaden sein

Armenien und Aserbaidschan sind zwei Länder, die sich am Rande Europas  befinden. Schon seit über 100 Jahren sorgt jedoch das kleine Territorium Bergkarabach (oder auch Arzach) zu Spannungen zwischen den beiden Ländern im Südkaukasus. Dies liegt daran, dass sich Bergkarabach auf aserbaidschanischem Staatsgebiet befindet, in der Region aber eine armenische Mehrheit lebt, die sich von Aserbaidschan loslösen möchte. Dieser andauernde Konflikt wird schon seit vielen Jahren mit Gewalt beantwortet. Erst am 19. September 2023 startete Aserbaidschan eine neue Militäroperation in dem Gebiet. Bereits zuvor wurde der Versorgungskorridor zwischen Armenien und Bergkarabach durch die aserbaidschanischen Streitkräfte blockiert, sodass nicht einmal mehr Hilfsgüter oder Medikamente den Weg dorthin gefunden haben. 

Als die Importe von russischem Erdgas nach der Invasion gestoppt wurden, begann die EU sich nach anderen Lieferanten umzusehen. Einer davon: Aserbaidschan. Momentan liefert das Land in etwa acht Milliarden Kubikmeter Gas nach Europa, 
2027 sollen es 20 Milliarden sein. 

Aufgrund des schon lange schwelenden Konflikts, der momentan einmal wieder einen traurigen Höhepunkt erreicht, fordern wir als Junge Liberale nicht nur den Einsatz diplomatischer Druckmittel, sondern auch die Gasimporte aus 
Aserbaidschan nicht noch auszuweiten. 

Antragssteller: JuLis München

Gültigkeit: 5 Jahre

Sparen bei sich selbst, auch bei Abgeordnetenfahrten

Jeder Bundestagsabgeordnete kann dreimal im Jahr Bürger im Wahlkreis zu einer Abgeordnetenfahrt nach Berlin einladen. Dabei entstehen durch die Übernahme von Fahrtkosten, Busmieten, Verpflegungs- und Hotelkosten unverhältnismäßig hohe Kosten.
Wir JuLis sind der Ansicht, dass zwei Fahrten pro Abgeordneter pro Jahr ausreichend sind, um den Bürgern vor Ort die demokratischen Prozesse in Berlin und historisch wichtige Stätten nahezubringen und fordern die Streichung von einer der drei möglichen Fahrten.

Antragssteller: Philipp Beckhove, Julian Dalberg, Daniel Pestner, Samuel Stadick

Gültigkeit: 5 Jahre

Zwei Räder und eine Tonne weniger – trotzdem gleich?

Die Jungen Liberalen Bayern fordern, dass für E-Scooter (u. ä.) nicht mehr dieselben Alkohol-Promillegrenzen gelten, wie für andere Kraftfahrzeuge in Deutschland, sondern auf diese die gleichen Regelungen Anwendung finden, wie auf Fahrräder und
Pedelecs. Derzeit wird bereits das Fahren dieser Scooter ab einem Alkoholwert von 0,5 Promille als Ordnungswidrigkeit geahndet und mit 500 bis 1.000€ Bußgeld belegt. In Deutschland dürfen E-Scooter maximal 20 km/h schnell fahren und unterliegen weder einer Helm- oder Führerscheinpflicht. Sowohl rechtlich als auch leistungsbezogen ähneln E-Scooter dementsprechend hier ihren zweirädrigen Kollegen. Die aktuelle Regelung stellt eine nicht nachvollziehbare Pönalisierung der Mikro-Mobilität dar und sollte daher schleunigst angepasst werden.

Im gleichen Sinne fordern wir auch eine Anhebung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit für E-Scooter auf 25 km/h.

Des Weiteren unterstützen wir die für Fahrradfahrer geltenden Regelungen bezüglich relativer Fahruntüchtigkeit auch für Nutzer von E-Scootern. Dabei können Fahrer, die trotz rechtszulässigem Promillewert alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigen
(z.B. Schlangenlinien fahren), trotzdem belangt werden.

Antragsteller: JuLis Unterfranken, Yannik Mohren, Dominic Hartlieb, Anton Hackel, Alexandra Siebenbürger, Julian Dalberg, Kai Fackler

Gültigkeit: 5 Jahre

Hände weg von unserem Bargeld!

Wir Junge Liberale fordern, das Recht auf die Nutzung von – sowie den Zugang zu – Bargeld im deutschen Grundgesetz zu
verankern.
Dies wollen wir auch – für die Dauer einer unionsrechtlichen Währungseinheit – auf der EU-Ebene so erhalten.
Weiterhin lehnen wir die Abschaffung bzw. Einschränkungen des Bargelds durch die Hintertür (z.B. durch Bargeldobergrenzen) ab.

Antragssteller: Justus Meixner, Alexander Hahn, Ludwig Schöfberger, David Huber

Gültigkeit: 5 Jahre

Moderne Wege aus der Arbeitslosigkeit und in die Selbstständigkeit

Wir Junge Liberale sehen die aktuellen Entwicklungen im Bereich der Sozialsysteme kritisch. Uns ist bewusst, dass konservative Versicherungssysteme nicht immer die beste und generationengerechteste Absicherung bieten.

Konkret fordern wir daher:
1. die Einführung einer ergänzenden kapitalgedeckten Arbeitslosenversicherung, die die bisherigen Arbeitslosenleistungen ergänzt. Unternehmen sollen hierfür in unternehmensübergreifende oder unternehmenseigene Aufbaufonds investieren
können.
• Die Motivationsgrundlage für Unternehmen in solche Aufbaufonds zu investieren, soll durch steuerliche Erleichterungen und die Erhöhung von Freibeträgen entsprechend der Investitionssummen ergeben. Zudem werden sie dadurch als Arbeitgeber attraktiver.
• Die Aufbaufonds sollen streng kontrollierten Reglementierungen unterliegen und weltweit in sicheren Anlagen diversifiziert werden (Anlageklasse A oder an solchen orientierte Indizes, bspw. MSCI World).
• Diese sollen ordentlich gekündigten Arbeitnehmern bzw. Arbeitssuchenden nach einvernehmlich aufgelösten Arbeitsverträgen, und in vergleichbaren Situationen nach dem Verlust des Anspruchs auf ALG 1 jenseits der Grundsicherung in einer proportionalen Summe zur Zahl der im Pool vertretenen Arbeitnehmer und Einzahlungsdauer auszahlen.
• Die Auszahlungsdauer soll sich hierbei an der Einzahlungsdauer durch das Arbeitgeberunternehmen während der Anstellungsdauer des Arbeitnehmers orientieren (im Verhältnis Einzahlungsdauer / Auszahlungsdauer 4:1). Die maximale Auszahlungsdauer soll jedoch 2 Jahre betragen. Sollte der überschüssige Auszahlungsbetrag unter 25 € fallen, so soll eine
Einmalzahlung die Restsumme begleichen.
• Die Grundsicherung soll bei Bezug eines Aufbaufonds weiter durch den Staat gedeckt werden.
• Die monatliche Anspruchshöhe soll hierbei derart berechnet werden, dass sie entsprechend der Dauer der Ansprüche linear sinken (und mit Ablauf des letzten Anspruchsmonats auf null laufen). Hierdurch soll der Arbeitnehmer motiviert werden,
möglichst frühzeitig einen neuen Arbeit aufzufinden.
• Sobald der Arbeitnehmer während der Dauer seiner Ansprüche aus dem Aufbaufond unter die Höhe eines Bürgergeldanspruchs fällt, soll er über einen unbürokratischen Onlineantrag oder vor Ort in der BA eine deckende Ergänzungszahlung beantragen
können.
• Nach Erlöschen aller Ansprüche aus dem Aufbau hat der Arbeitnehmer wieder seine üblichen Bürgergeldansprüche / Grundsicherungsansprüche.
• Sollte das Arbeitsverhältnis ohne jedes Verschulden des Arbeitgebers beendet werden, so steht dem Arbeitgeber die Auszahlung von 50% des Einzahlungsbetrags zu, die andere Hälfte soll an den Staat gehen. Anlagegewinne gehen an die
Fondsverwaltung und sollen im Sinne der Gewinnoptimierung verwendet werden.
2. Langfristig die Einführung einer negative Einkommenssteuer (bei Unterschreiten einer Unterverdienst +x% auf den Verdienst), die durch die die Einsparung staatlicher Zuschüsse zum Bürgergeld finanziert werden kann.
3. Die Etablierung weitergehender finanzielle Bildung und Beratung. Hierfür wollen wir insbesondere:
• Niedrigschwellige und nicht verpflichtende kostenfreie Angebote zur Investition- und Finanzfortbildung für Bürgergeldbezieher / Grundsicherungsbezieher, um sich für künftig finanzielle schwere Lagen eigenständig wappnen zu können.
• Wir stehen dem allgemeinen Angebot von Planspielen zur simulierten Börsenanlage offen gegenüber.
4. Die Entbürokratisierung von Gründungsprozessen, um den Weg in die Selbstständigkeit zu fördern. Es ist an der Zeit, dass Deutschland wieder für Gründungen attraktiv wird. Daher brauchen wir –neben den bekannten Wegen, insb. Steuererleichterungen, für die erste Zeit nach der Gründung, eine Gründungsinitiative mit unbürokratischen Beratungsangeboten – denn Deutschland muss wieder Gründerland sein und den Weltmarkt innovieren.
5. Wir stehen einem Ausbau der Gründungshilfe positiv gegenüber.

Antragssteller: LAK Gesellschaft, Geld & Leistung

Gültigkeit: 5 Jahre

Zurück in Zukunft: Bürgergeld reformieren

Mit der Bürgergeldreform kam es zu einigen Neuerungen und Bürgergeldempfänger erhalten nun deutlich mehr Unterstützung vom Staat. Das System und unser Arbeitsmarkt drohen dadurch jedoch in eine Schieflage zu geraten und das Leistungsprinzip ist
gefährdet. Dieser Schieflage wollen wir entschieden entgegentreten.

Wir fordern eine Reform des Bürgergeldes und sind der Meinung, dass Arbeit sich wieder lohnen muss. Die Regelsätze für Bürgergeld müssen sich an den tatsächlichen Lebensrealitäten der deutschen Bevölkerung orientieren, ein Lohnabstand
vom Bürgergeldregelsatz zum durchschnittlichen Monatsverdienst bei Mindestlohn in Höhe von mindestens 20% abzüglich der durchschn. Wohnkosten muss daher dauerhaft gewährleistet sein. Jegliche Konstellationen, in denen Bürgergeldempfängern mehr
Leistungen zustehen als Arbeitern im Niedriglohnsektor sind dementsprechend zu korrigieren.
Die Erhöhung des Bürgergeldes, die Erhöhung des Mindestlohnes und die Erhöhung
der Steuerfreibeträge sollen in gleichem Umfang jährlich an die Inflationsrate angepasst werden.
Mietobergrenzen sind konsequent umzusetzen. Wer in der Stadt keine Wohnung zur örtlichen Mietobergrenze findet, muss sich eine Wohnung in der Peripherie suchen. Hierzu ist es jedoch wichtig, auch den sozialen Wohnbau weiter zu fokussieren.
Nebenkosten sind in den Regelsatz durch Durchschnittswerte zu integrieren, eine pauschale Kostenübernahme lehnen wir ab. Wohnungen mit zugehörigem Stell- oder Garagenplatz sind ebenfalls abzulehnen, sofern kein Kfz vorhanden ist.
Die gemeinsame Veranlagung der Bürgergeldempfänger soll weiterhin möglich sein, Kürzungen bei Bedarfsgemeinschaften lehnen wir jedoch ab. Die Anmeldung der Bedarfsgemeinschaft soll unbürokratisch erfolgen.
Der “Regelsatz Verkehr” ist durch ein Deutschlandticket zu ersetzen.
Eine pauschale Auszahlung eines Weiterbildungsgeldes oder Bü rgergeldbonus lehnen wir ab. Vielmehr sollen mit dem Empfänger konkrete Maßnahmen getroffen werden, die den Betroffenen langfristig dabei unterstützen, zurück ins Arbeitsleben zu finden.
Sämtliche dabei anfallende Bildungsaufwände sind zu übernehmen.
Die Beträge für Alkohol und Tabak sind aus dem Regelsatz Nahrung und Getränke zu streichen.
Sanktionen bis 30% sollen bei Härtefällen weiterhin möglich sein.
Eine Erhöhung des Bürgergelds über die Höhe der Erhöhung des Mindestlohns in % p.a. lehnen wir grundsätzlich ab. Hierdurch soll die Wahrung des Lohnabstandsgebots auch langfristig gesichert werden.

Antragssteller: LAK Gesellschaft, Geld & Leistung; BV Unterfranken

Gültigkeit: 5 Jahre

Da wird ja der Hund in der Pfanne verrückt! Tierschutzrecht zeitgemäß ausgestalten.

Die Bundesrepublik Deutschland hat sich in Artikel 20a des Grundgesetzes dafür ausgesprochen, konsequenten Tierschutz zu gewährleisten. Trotz dieser Staatszielbestimmung werden immer wieder Fälle bekannt, bei denen Tiere auf das Schlimmste missbraucht wurden und Behörden untätig oder unwissend waren. Diese erheblichen Vollzugsmängel führen nicht nur zu viel Tierleid, sondern auch dazu, dass viele Landwirtinnen und Landwirte sich unter Generalverdacht gestellt
 fühlen. Tierschutzrecht soll nicht nur in schönen Formulierungen viel versprechen, sondern ein effizientes Mittel darstellen, um die Zielsetzungen des Artikel 20a GG zu erfüllen. Dabei muss es sich stets an der gesellschaftlichen und
 wirtschaftlichen Realität orientieren. Um ein zeitgemäßes und allen Seiten gerecht werdendes Tierschutzrecht zu schaffen, fordern wir im Einzelnen:

 1. Der Strafrahmen des Grundtatbestandes der Tierquälerei soll bestehen
 bleiben, die rechtlichen Möglichkeiten der Behandlung von Tierquälerei
 allerdings durch kodifizierte Qualifikationen erweitert werden. Die
 Qualifikationen sollen folgende Sachverhalte und Pönalisierungen
 umfassen:

  •  1.1 Wer den Grundtatbestand der Tierquälerei als zuständiger
     Tierhalter oder Tierbetreuer begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu
     vier Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Ebenso wird bestraft, wer die
     Tat im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit begeht.
  •  1.2 Wer die Qualifikation des Punktes 1.1 als Mitglied einer Bande, die
     sich zur fortgesetzten Begehung von Tierquälerei oder ebendieser
     Qualifikation verbunden hat, unter Mitwirkung eines weiteren
     Bandenmitglieds begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten
     bis zu zehn Jahren bestraft.

 2. Für eine artgerechte Haltung braucht es transparente, einheitliche und vor
 allem regelmäßige Kontrollverfahren. Dies bedeutet im konkreten:

  •  1. verbindliche Kontrollintervalle für Nutztierhaltungsbetriebe. Der
     Rahmen dieser soll in § 16 Absatz 1 Satz 2 TierSchG festgelegt werden.
  •  2. Streichung bilaterale übernommen Verwaltungsvereinbarungen
     unter den Ländern zur Art und zum Umfang der Kontrollen nach
     einheitlichen Standards.
  •  3. eine Entbürokratisierung und Digitalisierung der Verwaltung und
     Erfassung der durch das Veterinäramt ausgeführten Kontrollen, um
     den Aufwand für Betriebe und Veterinäre zu minimieren.
  •  4. die finanzielle als auch personelle Unterstützung durch den Bund.
  •  3. Nach Vorbild der bereits in Nordrhein-Westfalen etablierten Methode soll
     auch auch in Bayern eine Tiergesundheitsdatenbank aufgebaut werden. Hier
     sollen Daten von Tierärzten und Lebensmittelämtern an einer zentralen
     Stelle gesammelt und den zuständigen Behörden zur Verfügung gestellt
     werden. Die Daten sollen zusätzlich für die Tierhalter selbst abrufbar sein,
     um ihnen die Möglichkeit zu geben, Missständen in ihren Betrieben
     frühzeitig entgegenzuwirken oder Fehlinformationen richtigstellen zu
     können. Unterhalten werden soll diese Sammelstelle vom Bayerischen
     Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz.
  •  4. Wenn auch nach einer rechtskräftigen Verurteilung wegen Tierquälerei
     weiterhin eine realistische Gefahr besteht, dass entsprechende Straftaten
     auch in Zukunft begangen werden, soll häufiger zu Tierumgangsverboten
     gegriffen werden. § 20 TierSchG ist demensprechend von einer kann- in
     eine soll-Vorschrift umzuwandeln. Ein Umgangsverbot soll allerdings
     insbesondere dann nicht ausgesprochen werden, wenn die dadurch
     entstehenden sozialen Härten unverhältnismäßig sind. Auf die Verhängung
     eines vorläufigen Tierhaltungsverbotes durch das Gericht nach § 20a
     TierSchG wird hingewiesen.
  •  5. Arbeitsschritte an Schlachthöfen, bei denen ein erhöhtes Risiko für
     Tierwohlverletzungen besteht, sollen videoüberwacht werden. Dazu
     gehören unter anderem die Entladung bei der Ankunft auf dem Schlachthof
     sowie die Betäubung der Tiere. Ein Zugriff auf die Aufnahmen soll allein im
     Rahmen eines Strafprozesses zur Beweiserleichterung bei Verdacht auf
     Tierwohlverletzungen möglich sein. Eine maximale Speicherdauer von fünf
     Jahren darf dabei nicht überschritten werden.

Gültigkeit: 5 Jahre

Antragssteller: JuLis Schwaben