Mehr Kinderarbeit in der Justiz!

Wir Jungen Liberalen sprechen uns klar dafür aus, dass auf die spezielle Situation von Jugendlichen auch in der Strafjustiz besser eingegangen werden muss. Gleichzeitig sehen wir, dass unser Strafjustizapparat ein immer höheres Arbeitspensum hat und
 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Richterinnen und Richter immer mehr an ihre Belastungsgrenze kommen. Genau hier wollen wir mit unserem Konzept der Teen- Courts ansetzen. Wir fordern deshalb im konkreten:

Das Angebot an sogenannten Teen-Courts, die es in Bayern bereits in zwölf verschiedenen Städten gibt, soll massiv ausgeweitet werden. Dabei muss die Zielvorgabe sein, dass jedem infrage kommenden Betroffenen das Angebot gemacht werden
kann, sein Verfahren vor einem Teen-Court durchführen zu lassen.

Um dieses Ziel zu erreichen, müssen neue Standorte durch den Freistaat geschaffen werden und potenziell private Träger beim Aufbau des Standortes unterstützt werden. Dabei ist nicht nur darauf zu achten, dass der bürokratische Aufwand bei der Einrichtung so gering wie möglich ist, es soll zudem auch eine finanzielle Unterstützung der Einrichtungen erfolgen, um diesen die finanzielle Mehrbelastung durch das Einstellen von Personen, die das Projekt betreuen, aufzufangen.

Die Zusammenarbeit mit Schulen an den Standorten ist als essentielles Kriterium für Teen Courts stark in den Fokus zu rücken. Schülerinnen und Schüler der infrage kommenden Jahrgangsstufen müssen von der Existenz dieses Programmes wissen.

Der Teen Court soll jedoch nicht nur Schülerinnen und Schülern, sondern auch Auszubildenden und Studierenden unter 25 Jahren offen stehen. Damit wird nicht nur dafür gesorgt, dass mehr potentielle Richter zur Verfügung stehen, sondern vor allem
 Jurastudierenden wird neben Moot Courts eine weitere, weniger zeitintensiveMöglichkeit gegeben, Rechtsprechung praktischer zu erleben.

Antragssteller: JuLis Schwaben

Gültigkeit: 5 Jahre

Ein vielfältiger Insektenschutz braucht auch öffentliche Verantwortung.

Die Julis Bayern fordern den Freistaat, die Bezirke, die kommunalen und sonstigen staatlichen Bauherren und Eigentümer im Freistaat Bayern dazu auf, bei der Neugestaltung ihrer öffentlichen Grünflächen, Ausgleichsflächen und Beeten aller Art bei der Auswahl von Gewächsen, Pfanzen, Stauden, etc. auf die besondere Insektenfreundlichkeit dieser zu achten.

Gültigkeit: 5 Jahre

Antragssteller: LHG Bayern

Arbeitnehmererfinderrecht modernisieren – europäischer und flexibeler

 Das deutsche Arbeitnehmerrefinderrecht hat seine Grundzüge seit der NS-Zeit beibehalten.

 Tatsächlich hat sich aber sowohl bei der europäischen Arbeitnehmerfreizügigkeit wie auch in der Patentpraxis viel geändert. Daher muss auch das Arbeitnehmererfinderrechtmodernisiert werden.

Insbesondere für die kommenend – damit ist jedenfalls aktuell zu rechnen – europäischen Patenten mit einheitlicher Wirkung sollte auch europäisch einheitlich das Arbeitnehmererfinderrecht geregelt sein. Wir sehen hier ein Kompetenz der Europäischen Union zur Schaffung einer Verordnung über das Arbeitnehmererfinderrecht.

Inhaltlich muss das Arbeitnehmererfinderrecht flexibler werden. So müssen auch vorab Pauschalisierungen möglich werden, die durch Ausnahmehärtefall-Regelungen ergänzt werden. Dies reduziert die Bürokratie für die forschenden Unternehmen.

Im Rahmen einer europäischen Harmonisierung muss Deutschland sein Monopolprinzip im Arbeitnehmererfinderrecht aufgeben.

Gültigkeit: 5 Jahre

Antragssteller: Felix Meyer

Brain Drain Russlands beschleunigen

Zahlreiche westlich orientierte Russinnen und Russen verlassen gerade über Finnland,
Georgien, Türkei das Land und wollen sich fern der Kontrolle des Kreml ein neues
Leben aufbauen. Ähnliches gilt für Bürgerinnen und Bürger von Belarus. Diesen
Menschen sollten wir eine Bleibeperspektive anbieten. Insbesondere, wenn sie sich in
ihren Heimatländern gegen das Regime aufgestanden sind und sofern sie nicht ohnehin
Anrecht auf Asyl aus Gründen politischer Verfolgung haben.
Hierfür fordern die Jungen Liberalen Bayern die Einrichtung beschleunigten Verfahrens
von Seiten der EU für Bürgerinnen und Bürgern von Russland und Belarus. Dieser fast track soll
beinhalten:
– Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen
§§22 bis 26 AufenthG
– Arbeitserlaubnis

Antragssteller: JuLis Oberbayern

Gültigkeit: 5 Jahre

Der Rechtsstaat für Europa – Europäisches Justizsystem weiterentwickeln!

Reformvorschläge für die Europäische Union beschäftigen sich meistens entweder mit der Umgestaltung der Legislativen, wie z.B. dem Europäischen Parlament ein Initiativrecht zu geben, oder aber mit der Exekutive, wie etwa eine Verkleinerung und
Umgestaltung der Europäischen Kommission. Zum Teil kommen da Reformideen für die Gerichtsbarkeit der Europäischen Union zu kurz.

Neuerungen für das EU Gerichtssystems

Bei immer engerer Regelungsdichte von Unionsrecht in vielen Bereichen durch eine voranschreitende Integration muss langfristig darüber nachgedacht werden, ob die Aufgabenteilung zwischen Gerichtshof (EuGH) und Gericht (EuG) nach Art der Klage
sinnvoll ist. Viel mehr muss man daran denken, dass man die Zuständigkeiten, erstinstanzlich, besser nach der zu prüfenden Rechtsmaterie auf teilt. Wir wollen die Zuständigkeiten des Gerichtssystems der Europäischen Union neu regeln:
Während der Europäische Gerichtshof (EuGH) – ähnlich eines Verfassungsgerichtshofes – erstinstanzlich nur für Angelegenheiten des Primärrechts zuständig sein soll, soll sich das Gericht der Europäischen Union (EuG) mit allen anderen Angelegenheiten des
Sekundärrechts befassen. Dies würde insbesondere bei Vorabentscheidungsverfahren zu einer Änderung der Zuständigkeit führen.
Auch dann erscheint der Instanzenzug, also dass das EuG Entscheidungen der Fachgerichte, und der EuGH Entscheidungen des EuG überprüft, für sinnvoll. Darüber hinaus sollten mit Fachgerichten für besonders harmonisierte Rechtsgebiete
auch spezialisierte Spruchkörper gebildet werden um die Qualität der Entscheidungen weiter zu verbessern.

Gerade im Bereich des Geistigen Eigentums und Wettbewerbsrecht fordern wir ein Fachgericht zur weiteren Spezialisierung. Auch in den Mitgliedsstaaten hat es sich bewährt, die Zuständigkeiten für Streitigkeiten über Geistiges Eigentum zu
konzentrieren und so zu Spezialisierung der Spruchkörper zu führen. Mit dem Europäischen Amt für Geistiges Eigentum (European Intellectual Property Offce / EUIPO) besteht ein Europäisches Amt, dass für das gesamte Unionsgebiet über den
einheitlichen Schutz von Marken, Designs und geographischen Herkunftsangaben entscheidet. Ein spezialisiertes Gericht, dass diese Entscheidung angemessen und mit gleicher Fachkompetenz überprüfen kann ist daher besonders wichtig. Sowohl das EuG
wie auch Stimmen aus der Praxis und der Wissenschaft fordern schon länger, dass für den Bereich des Geistigen Eigentums von Art. 257 AEUV Gebrauch gemacht und ein Fachgericht eingerichtet werden sollte. Die Schaffung eines Fachgerichts in Marken- und Wettbewerbsfragen erscheint zurzeit als einfachstes Mittel das EU Gerichtssystem in eine Phase der besseren
Spezialisierung zu führen. Daher fordern wir die Kommission auf eine Initiative zum ordentlichen Gesetzgebungsverfahren dazu zu starten. Des Weiteren wird zum Teil eine extra europäische Finanzgerichtsbarkeit geforderter
mit einem Fachgericht für Steuerfragen. Aufgrund der engen Regelungsdichte wäre auch an ein Fachgericht für Verbraucherrechtsfragen zu denken.

Harmonisierung des materiellen Strafrechts

Gemäß Art. 83 Abs.1 UAbs. 2 AEUV kann die EU schon heute in einigen Bereichen Richtlinien für Mindestvorschriften zur Festlegung von Straftaten beschließen. All diesen Straftaten ist gemeinsam, die besondere schwere und grenzüberschreitende
Dimension. Die Harmonisierung ist wichtig, um EU-weit zu einheitlichen Begriffen und Definitionen in diesen Bereichen des Strafrechts zu kommen. Der Rechtsstaat muss genauso europäisch organisiert sein, wie das Verbrechen. Das bedeutet auch, dass die strafrechtlich relevanten Begriffe europaweit vergleichbar werden. Wir Jungen Liberalen möchten darüber hinaus auch in weiteren Bereichen die Harmonisierung des Strafrechts voranbringen. Dazu zählen für uns folgende Bereiche:
Umweltstrafrecht, illegaler Handel mit Kulturgütern, Fälschung von Medizinprodukten/Arzneimitteln, illegaler Organhandel, Wahlmanipulation, weibliche Genitalverstümmelung – insbesondere auch die Verfolgbarkeit von im Ausland erfolgten Verstümmelungen, und Identitätsdiebstahl. Auch einige Mitgliedstaaten sehen in diesen Bereichen Handlungsbedarf und -möglichkeiten der EU. Neben diesen Harmonisierungsmöglichkeiten, die schon heute machbar sind, fordern wir die Verträge so zu ändern, dass die EU auch Verordnungen im Bereich des materiellen Strafrechts schaffen kann, sodass tatsächlich nicht nur ein Mindestmaß festgelegt wird, sondern bei schwerer Kriminalität mit grenzübergreifenden Sachverhalten insgesamt ein einheitliches Strafrecht anwendbar ist.

Europäische Staatsanwaltschaft

Zur Zeit nehmen nur 22 Mitgliedstaaten bei der verstärkten Zusammenarbeit zur Europäischen Staatsanwaltschaft (EuStA) teil. Wir werden uns dafür einsetzen, dass zeitnah alle Mitgliedstaaten daran teilnehmen, um den Missbrauch von EU-Geldern
wirksam zu bekämpfen. Bis dahin soll es der EU möglich sein, die Auszahlung von Geldern an nicht-teilnehmende Länder strenger zu kontrollieren und etwa nur an solche Organisationen direkt auszuzahlen, die sich der Kontrolle der EuStA unterwerfen. So
verhindern wir, dass EU-Gelder nur in den Taschen von korrupten Politikern landen. Bei einer weiteren Harmonisierung des Europäischen materiellen Strafrechts ist es sinnvoll, auch die von der EuStA verfolgbaren Straftaten weiter auszudehnen.
Grenzüberschreitende Kriminalität sollte auch durch Europäische Justizbehörden, wie die EuStA, verfolgt werden können.

Europäisches Strafgericht

Schon heute erscheint ein Europäisches Strafgericht in Spiegelung zur EuStA sinnvoll. Gerade beim Subventionsbetrug durch Mitgliedstaaten kann es auch in der Justiz der betroffenen Mitgliedstaaten zu Interessenkonflikten kommen und eine unabhängige
Entscheidung gefährden. Auch gerade wenn durch Fachgerichte die Spezialisierung der EU Gerichtsbarkeit vorangetrieben wird, kann ein Fachgericht für Strafrecht sinnvoll umgesetzt werden. Dies gilt dann umso mehr, wenn die Harmonisierung des materiellen Strafrechts und die Befugnisse der EuStA weiter ausgedehnt werden. Daher fordern wir die Kommission auf, Vorbereitungen zu treffen auf Änderung der Verträge zur Schaffung eines Europäischen Strafgerichts.

Antragssteller: Felix Meyer

Gültigkeit: 5 Jahre

Verursacherprinzip bei weggeworfenen Kippenstummeln

Um die jährlich aufkommenden Kosten für die Straßenreinigung und Umweltschäden (z.B. Verseuchung des Grundwassers), die
durch achtlos auf den Boden geworfene Zigarettenstummel entstehen, nicht weiter der
Allgemeinheit aufzubürden, sollen die entstehenden Kosten in Zukunft den
Tabakunternehmen in Rechnung gestellt werden. Zudem sollten Zigaretten künftig komplett
biologisch abbaubar sein müssen.

Darüber hinaus befürworten wir kreative sowie innovative Modelle zur Kippenstummelvermeidung (z.B. DropPits, monetäre Rückgabesysteme).

Antragssteller: JuLis Oberbayern

 Gültigkeit: 5 Jahre

Siegel kommunale IT-Sicherheit stärken!

Gerade mal 9,2 % aller bayerischen Kommunen haben beim Kommunalen IT-Sicherheit Siegel des Innenministeriums mitgemacht. Dabei wächst die Gefahr von Cyberangriffen – auch auf Kommunen wie der Fall Anhalt-Bitterfeld zeigt.

Daher fordern die JuLis Bayern, dass das Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (LSI) jede Kommune in Bayern in Sachen IT-Sicherheit Kommune in Bayern in Sachen IT-Sicherheit überprüft. Bei der Definition der Mindeststandards muss es sich am IT-Grundschutz des BSI orientieren. Ebenso soll die Überprüfung nicht auf Grundlage einer Selbsteinschätzung, sondern einer Überprüfung vor Ort stattfinden.

Dafür ist das LSI personell und sachlich auszustatten.

Antragssteller: Felix Meyer

Gültigkeit: 5 Jahre

Mandatsausübung flexibilisieren!

Wir Jungen Liberalen Bayern wollen die Ausübung politischer Mandate flexibilisieren und den Arbeitsgewohnheiten der 2020er Jahre anpassen. Unser Ziel ist, politische Arbeit attraktiver und familienfreundlicher zu machen, sowie die nötigen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Mandatsträger:innen jederzeit und an jedem Ort arbeitsfähig sind, so wie es inzwischen in vielen Unternehmen der Fall ist.

Deshalb fordern wir auf kommunaler sowie Landes- und Bundesebene

  • Die Möglichkeit der hybriden Teilnahme an Ausschusssitzungen inklusive Stimmrecht ohne die Notwendigkeit einer Begründung
  • Die weiterhin zeitgemäße technische Ausstattung von Mandatsträger:innen und ihrer Mitarbeiter:innen und zweckgebundene Budgets für zusätzlich notwendige Ausstattung im Homeoffice
  • Eine europäische Ausschreibung für die Ermöglichung einer homogenen IT-Landschaft, um Kosten zu sparen

Antragssteller: JuLis München

Verbot der Menschenrechtsorganisation Memorial ahnden – russische Geschichtsrevision verhindern

 Wir Junge Liberale Bayern sprechen uns dafür aus, dass die Menschenrechtsorganisation Memorial International von der Bundesregierung nach deren Verbot in Russland mit materiellen und immateriellen Mitteln unterstützt wird. Weiterhin muss das Verbot von Memorial und Memorial International durch Deutschland klar geahndet werden. 

Hinzu fordern wir auf europäischer Ebene eine Stiftung zur Aufarbeitung der sowjetischen Staatsverbrechen zu etablieren, um auch hier eine kritische Auseinandersetzung zu fördern. 

Wir unterstützen die Forderungen Memorials, dass die Gesetzgebung Russlands in Bezug auf die Betitelung zivilgesellschaftlichen Engagements als „ausländisches Agententum” mit dem alleinigen Zweck der Diskreditierung und Delegitimierung von gesellschaftlicher Arbeit aufgehoben werden muss. 

 Gültigkeit: 5 Jahre

Geldwäsche-Paradies Deutschland trocken legen – FIU stärken

Deutschland gilt als Geldwäsche Paradies, schätzungsweise werden hier 100 Mrd. EUR jährlich gewaschen.

Gleichzeitig steht die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (=”Financial Intelligence Unit”, “FIU”) in der Kritik – nicht erst seit der Bundestagswahl die Staatsanwaltschaft wegen Strafvereitelung im Amt gegen FIU Beamte ermittelt.

Zu wenige gemeldete Fälle werden an die Strafverfolgungsbehörden weitergegeben. Der Rechnungshof sieht ein grundsätzliches Problem der Zugriffsrechte der FIU auf Polizei- und Justizdatenbänke der Länder zur Organisierten Kriminalität – und damit sei eine qualitative Einschätzung der Meldungen auch gar nicht möglich.

Die JuLis Bayern fordern daher eine gesetzliche Regelung zum Austausch der Daten zur organisierten Kriminalität. Nur so kann die FIU effektiv gegen Geldwäsche vorgehen und der Kampf gegen die OK in Deutschland gelingen.

In den Geschäftsbanken müssen die Geldwäschebeauftragten ähnlich geschützt werden wie Betriebsräte, damit keine Interessenkonflikte bei der Meldung von verdächtigen Zahlungen entstehen können.

Gültigkeit: 5 Jahre