Für einen praxisnahen Umgang mit dem Wolf

Die Jungen Liberalen Bayern begrüßen die Rückkehr des Wolfes nach Deutschland. Eine
gesunde und stabile Wolfspopulation stellt aus unserer Sicht eine wünschenswerte
Bereicherung unserer Fauna dar. Trotzdem stellen wir fest, dass aufgrund der ebenso 
zu
schützenden Kulturlandschaften, der hohen Bevölkerungsdichte und der begrenzten 
Fläche
eine gezielte Regulierung der Population unabdingbar sein wird. Allerdings ist der 
Wolf in
Deutschland und der EU streng geschützt. In Verbindung mit der Tatsache des üppigen
Angebotes an Nahrung auch jenseits der Natur und fehlenden natürlichen Feinden steigt 
die
Population stark und unkontrolliert an. Bisherige Schutzmaßnahmen, wie immer 
modernere
Zaunanlagen oder Herdenschutztiere, erzeugen dazu immer höhere Kosten und erweisen
sich als nicht ausreichend. Ebenso steigen auch die Kosten für Entschädigungen für
vermisste oder getötete Nutztiere. Vor diesem Hintergrund stehen die Jungen Liberalen
Bayern für eine rationale Herangehensweise und bekennen sich eindeutig zur
naturschützenden Tätigkeit des Jägers.
Wir fordern:
1. den Wolf in das Landesjagdrecht und Bundesjagdgesetz aufzunehmen
2. die FFH (Flora-Fauna-Habitat)-Richtlinie der Europäischen Union, die den Wolf
ebenso als streng geschützt vorsieht, anzupassen
3. Die konrtollierte Entnahme von Hybridengeburten, dh Welpen, die bei der Paarung
zwischen Wolf und Hund entstehen
4. eine Regulierung der Bestände durch Bejagung, um einen effektiven und
vollumfänglichen Herdenschutz möglich zu machen und dem Schutz der Natur
nachzukommen. Als Vorbild in der Umsetzung soll dabei der Aktionsplan des AFN
(Aktionsbündnis Forum Natur) dienen, der sich auch an den Maßnahmen
Schwedens und anderer skandinavischer Länder orientiert. Dabei soll jedes
Bundesland dazu beitragen, den günstigen Erhaltungszustand der Wolfspopulation
zu bewahren, aber auch eine Bestandsgrenze festlegen. Dem liegt eine sog.
wildökologische Raumplanung zu Grunde, die zum einen „Problemareale“ als
Wolfsausschlussareale, bspw. an Orten mit Weidetierhaltung, vorsieht, zum zweiten
„Managementareale“, in denen der Wolf prinzipiell toleriert wird, zum dritten aber
auch „Schutzareale“ enthält, in denen sich der Wolf frei entwickeln kann. 

Gültigkeit: 5 Jahre

Ein Leben ohne Barriere – Reform des Art. 48, II, III BayBO

Ein inklusives Leben ist Ziel der liberalen Idee. Jedoch stehen einem inklusiven 
Leben im öffentlichen Raum vor allem in beruflicher als auch schulischer Natur auch 
heute noch oft bauliche Barrieren im Wege. Bauten sind immer auch ein Ausdruck einer 
Gesellschaft. Besonders im Zuge des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG bzw. des Art. 118a BV 
muss hier nachgebessert werden. 
Wir fordern daher: 
Alle öffentlich zugänglichen oder öffentlich genutzten Errichtungen, Änderungen oder 
Nutzungsänderungen des Freistaats Bayern sollen durchgängig barrierefrei gebaut 
werden. Daher wollen wir konkret eine Reformierung des Art. 48 II, III BayBO. Alle 
öffentlich zugänglichen oder öffentlich genutzten Neubauten sollen zukünftig den 
Vorschriften zur Barrierefreiheit aus Art. 48 III BayBO (in allen der 
zweckentsprechenden Nutzung 
dienenden Teilen) unterliegen. Die Regelung, dass nur Bereiche des Benutzer- und 
Besucherverkehrs in den Regelbeispielen des Art. 48 II S. 2 BayBO barrierefrei sein 
müssen, soll abgeschafft werden. Dass Menschen mit Behinderung öffentliche Gebäude 
nur als Besucher nutzen, ist ein veraltetes Weltbild. Vielmehr gilt es durch die 
BayBO auch klarzustellen, dass Menschen mit Behinderung ein inkludierter Teil unserer 
Gesellschaft sein sollen und sind. 
Dadurch soll vor allem Menschen mit Behinderung sowohl in beruflicher Hinsicht das 
Arbeitsleben und Bildungsleben erleichtert als auch in privater Hinsicht 
Freizeitaktivitäten wie ein Besuch von Sportanlagen oder Freibädern ermöglicht 
werden. Auch das Leben von Kindern und älteren Menschen wird mit einer durchgängigen 
Barrierefreiheit des öffentlichen Raumes erleichtert.

Gültigkeit: 5 Jahre

Individualismus in der Medizin wagen

Sowohl in der Lehre als auch in der Forschung lassen sich noch erhebliche Defizite in
  der Implementierung von geschlechterspezifischer Medizin feststellen. Als Verfechter
  der Freiheiten und Rechte des Individuums stehen wir Junge Liberale Bayern für eine
  Medizin, die bestmöglich auf die Bedürfnisse und Eigenheiten eines jeden Einzelnen
  ausgelegt ist, nicht einfach nur den Durchschnittsbürger einer Gesellschaft im Blick
  hat und rechts und links von diesem ungeeignet und blind ist. Für uns sind in diesem
  Zusammenhang vor allem die Implementierung von Gendermedizin sowie eine Reformierung
  des Embryonenschutzgesetztes Maßnahmen, welche zu eben diesem Ziel führen. 

  A Langfristige Vision einer zukunftsorientierten Individualmedizin 

  Wir Junge Liberale Bayern fordern langfristig eine stetige Weiterentwicklung im
  Gesundheitswesen hin zu einer sogenannten Individualmedizin. Die aktuellen
  Vorschriften in Bezug auf Anamnese und Datenerhebung über Patienten reicht unserer
  Meinung nach nicht aus und ist an vielen Stellen beinahe fahrlässig. In Zukunft soll
  es – wenn vom Individuum erwünscht – möglich sein, die Behandlung und Therapie
  perfekt auf die Bedürfnisse und Eigenheiten, auf die genaue biologische
  Zusammensetzung des jeweiligen Körpers auszurichten. Dies kann mit Hilfe von
  Gensequenzierungen und auf die Biologie des Patienten angepasste Medikamente in eben
  genau den richtigen Dosierungen erfolgen. Der medizintechnische Fortschritt in diesem
  Bereich ist nicht aufzuhalten und schreitet in anderen Ländern bereits stetig voran.
  Wir fordern eine ebenso zukunftsorientierte Individualmedizin in Deutschland. 

  B Gendermedizin in der Forschung 

  Bis dahin gibt es jedoch schon einige Merkmale, auf die sich eine teilweise
  individualisierte Medizin stützen kann, unter anderem das Geschlecht. 

  Um das Geschlecht der Patientinnen und Patienten adäquat zu berücksichtigen, fordern
  wir mehr Forschung über geschlechtsspezifische Unterschiede sowohl in der Diagnostik
  als auch der Behandlung von Erkrankungen. 

  Einige Medikamente werden von Männern und Frauen unterschiedlich gut vertragen oder
  es kommt bei Frauen vermehrt zu Nebenwirkungen, die aus einer Überdosierung der
  Medikamente rühren. Für bereits zugelassene Medikamente müssen daher die Leitlinien,
  die von Arbeitsgemeinschaften der wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften
  verfasst werden, zukünftig neben Faktoren wie Gewicht und Lebensstil auch das
  Geschlecht berücksichtigen. Bei neuen Medikamenten fordern wir Zulassungsstudien, die
  (sofern das Medikament für beide zugelassen werden soll) Männer und Frauen
  gleichermaßen berücksichtigen und die aufgetretenen Nebenwirkungen nach Geschlechtern
  getrennt aufschlüsseln. 

  Wir Jungen Liberalen befürworten grundsätzlich die Digitalisierung im
  Gesundheitswesen. Hierbei muss jedoch immer ein potentieller Data-Bias berücksichtigt
  werden. Beim Einsatz von Machine Learning Systemen kann dies zum Beispiel geschehen,
  wenn ein Datensatz zugrunde liegt, in dem ein Geschlecht deutlich häufiger vertreten
  ist, das Geschlecht jedoch nicht angegeben oder nicht als Faktor berücksichtigt wird. 

  C Gendermedizin in der Lehre 

  Die medizinische Lehre umfasst mehrerlei Studiengänge sowie Ausbildungsberufe.
  Insgesamt kann gesagt werden, dass es aktuell kein Lehrformat der Medizin gibt, in
  welchem die Gendermedizin eine adäquate Rolle spielt. 

  Studium der Humanmedizin 

  Auf dem Weg zum Ärzteberuf erscheint eine fundierte Kenntnis über
  geschlechterspezifische Unterschiede des Menschen selbstverständlich. Jedoch ist die
  Vermittlung von Inhalten der Gendermedizin bisher kaum in deutsche Studiengänge der
  Humanmedizin integriert. Deshalb fordern wir eine intensive Beschäftigung mit dem
  Thema im Rahmen der Studiengangreform 2025. Die bereits gegründeten Kommissionen
  werden dazu aufgerufen, die bestehenden Inhalte des Studiengangs auf Möglichkeiten
  und Notwendigkeiten geschlechterspezifischer Lehre zu integrieren, zu durchsuchen und
  eine Neugestaltung eben jener Inhalte vorzunehmen. Auch möchten wir die
  Universitäten, welche ein Medizinstudium anbieten, dazu anregen, entsprechende
  Wahlfächer im Bereich der Gendermedizin anzubieten. Dort, wo besonderes Interesse
  seitens der Lehrenden für geschlechterspezifische Medizin herrscht, ist auch die
  Einrichtung eigener Lehrstühle beziehungsweise Prodekanate denkbar. 

  Studium der Psychologie, Pharmazie und Medizintechnik 

  Im Bereich der weiteren oben genannten (zum Teil) medizinischen Studiengänge ist
  ebenfalls eine vermehrte Integration geschlechterspezifischer Inhalte in das
  Curriculum vorzunehmen. In der Klinischen Psychologie, aber auch in den je nach
  Geschlecht unterschiedlichen Wirkungsweisen pharmazeutischer Arzneimittelstoffe
  beziehungsweise medizintechnischer Geräte sind die jeweiligen Unterschiede von Mann
  und Frau eindeutig noch nicht ausreichend für die Lernenden herausgearbeitet. Dies
  soll mit entsprechenden Vorlesungsreihen und Seminaren ergänzt werden. 

  Ausbildungsberufe 

  Auch in den medizinischen Ausbildungsberufen ist eine adäquate Integration der
  Gendermedizin-Inhalte aktuell nicht gegeben. Besonders im Bereich der
  Physiotherapieausbildung sind klare Defizite erkennbar. Auch hier ist eine vermehrte
  Einbettung entsprechender Module vorzunehmen. 

  D Embryonenschutzgesetz reformieren  

  Die Reproduktionsmedizin bewegt sich zwischen rasantem medizinisch-wissenschaftlichen
  Fortschritt und jahrelangem gesetzgeberischen Stillstand. Das 30 Jahre alte
  Embryonenschutzgesetz ist an die aktuellen medizinisch-wissenschaftlichen
  Erkenntnisse anzupassen. Auf diese Weise lassen sich seelische Belastungen von
  Menschen mit Kinderwunsch vermeiden, gesundheitliche Risiken für werdende Mütter,
  sowie das Ausweichverhalten durch Inanspruchnahme von Behandlungsverfahren im Ausland
  minimieren und die Strafbarkeit der damit verbundenen, gebotenen Beratungen und
  Vorbereitungsmaßnahmen deutscher Ärztinnen und Ärzte vermeiden. 

  Die Jungen Liberalen Bayern fordern deshalb eine punktuelle Aktualisierung des
  Embryonenschutzgesetzes zur Gewährleistung der Rechtssicherheit im Rahmen des
  aktuellen medizinisch-wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Standes. Im Einzelnen
  wird gefordert: 

  In Bezug auf § 1 Abs. 1 Nr. 5 EschG und § 1 Abs. 1 Nr. 3 EschG – „Dreierregel“

  Gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 3 EschG ist es verboten innerhalb eines Zyklus mehr als drei
  Embryonen auf eine Frau zu übertragen. Gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 5 EschG ist es bisher
  verboten mehr Eizellen einer Frau zu befruchten, als ihr innerhalb eines Zyklus
  übertragen werden sollen. Mit dieser Regelung soll die Entstehung überzähliger
  Embryonen verhindert werden und der entwicklungsfähige Embryo geschützt werden. Nach
  jetzigem medizinisch-wissenschaftlichen Stand ist die Entwicklungsfähigkeit eines
  Embryos ein gradueller Prozess, welcher bei ex anter Betrachtung nicht sicher ist,
  jedoch mit fortschreitender Entwicklung besser einschätzbar. Es bedarf einer
  gesetzlichen Regelung, welche auf die graduelle Entwicklungspotenz Rücksicht nimmt,
  um so die Gefahr von Mehrlingsschwangerschaften zu reduzieren.
  Die Jungen Liberalen Bayern fordern eine Abkehr von einer pauschalisierten Höchstzahl
  pränidativer Embryonen. Diese soll vielmehr individuell durch medizinische
  Prognosekriterien für die Patientinnen im Einzelfall unter Zugrundelegung des „Single
  Embryo Transfer“ (SET) bestimmt werden. Prognosekriterien sind dabei u.a. das Alter,
  die Anamnese der Patientin, die Anzahl der entnommenen Eizellen und Methoden die der
  graduellen Entwicklungspotenz des pränidativen Embryos Rechnung trägt unter
  Berücksichtigung der Zielsetzung der Herbeiführung einer Schwangerschaft unter
  Berücksichtigung der Gesundheit von Mutter und Kind. 

  Eizellspende 

  Nach bisheriger Rechtslage ist die Eizellspende in Deutschland verboten. Ziel ist es
  die „gespaltene Mutterschaft“ zu verhindern. Die der Regelung zu Grunde liegende
  gesetzgeberische Begründung der erschwerten Identitätsfindung der auf diesem Wege
  gezeugten Kinder und der damit verbundenen negativen Auswirkung auf die seelische
  Entwicklung ist wissenschaftlich widerlegt. Rechtlich ist die Mutterschaft gem. §1591
  BGB eindeutig festgelegt, wonach die Mutter eines Kindes die Frau ist, welche es
  geboren hat. Andererseits bestehen medizinische Indikationen, wie zum Beispiel ein
  schlechtes Ansprechen im hormonellen Stimulationsverfahren, eine vorzeitige Menopause
  oder genetische Prädispositionen, für die Eizellspende. 

  Die Jungen Liberalen Bayern fordern eine Legalisierung der Eizellspende in
  Deutschland. Zum Zweck des Schutzes der Spenderin und der Möglichkeit einer
  selbstbestimmten und informierten Entscheidung dieser, sind für die Straflosigkeit
  hohe Anforderungen an die Aufklärungspflicht und der Beratung eines Arztes zu
  stellen. Die Verhinderung einer Kommerzialisierung des Handels mit Eizellen wird
  durch die Subsumtion unter die entsprechenden Rechtsvorschriften des
  Transplantationsgesetzes und des Arzneimittelgesetzes erreicht. Gleichzeitig ist das
  Recht auf Kenntnis der Abstammung des Kindes in Anlehnung des
  Samenspenderregistergesetz gesetzlich zu verankern.  

  Embryonenspende 

  Auch im Rahmen des „Single Embryo Transfer“ (SET) lassen sich überzählige pränidative
  Embryonen nicht verhindern. Diesbezüglich stellt sich die Frage der weiteren
  Verwendung, Verwerfung oder nicht-kommerzielle Weitergabe an Dritte. Das
  Embryonenschutzgesetz verbietet nicht ausdrücklich die Spende solcher pränidativer
  Embryonen, welche ursprünglich zum Zwecke der Herbeiführung der Schwangerschaft der
  Frau, von der die Eizelle stammt, künstlich bewirkt worden sind. 

  Die Jungen Liberalen Bayern fordern zum Zweck der Wahrung eines entwicklungsfähigen
  Embryos die ausdrückliche Zulässigkeit der Embryonenspende im Fall der nicht
  intendierten Entstehung überzähliger pränidativer Embryonen. Dabei soll auch dem
  Selbstbestimmungsrecht des Paares, zu welchem ursprünglichen Zweck die Eizelle
  künstlich befruchtet worden ist, Rechnung getragen werden. Hierzu ist eine umfassende
  Aufklärungspflicht erforderlich, um eine Entscheidung bezüglich des weiteren
  Verfahrens mit dem pränidativen Embryo, frei von Willensmängeln, zu gewährleisten. 

  Ferner fordern wir die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage in Anlehnung an das
  Samenspenderregistergesetz, damit das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner
  genetischen Abstammung gewahrt wird. Ferner ist das Transplantationsgesetz und
  Arzneimittelgesetz, insoweit anzupassen, als das der menschliche Embryo unter die
  Rechtsvorschriften des Handelsverbots gefasst werden können, um so eine
  Kommerzialisierung der Embryonenspende zu verhindern. 

Gültigkeit: 5 Jahre

Stronger together – vulnerable Gruppen in der Krise unterstützen

Die Jungen Liberalen Bayern bekennen sich zu einer Gesellschaft, die für all ihre
 Mitglieder einen sicheren Rückzugsort bildet. Besonders das Jahr 2020 hat
 jedoch aufgezeigt, dass eine Vielzahl von Menschen ohne die Möglichkeit eines
 Einwands vulnerabler geworden sind. Diesen Menschen, die von der Krise besonders
 betroffen sind und aus eigener Kraft weniger tun können als andere fühlen wir uns als
 Liberale verpflichtet. Diesen Menschen gilt es auch über die Coronakrise hinaus
 unsere Aufmerksamkeit zu schenken.

 Situation von besonders von Gewalt gefährdeten Frauen:
 Häusliche Gewalt birgt ein enormes Gefahrenpotential in der Coronakrise.
 Während eines Lockdowns verbringen die Betroffenen mehr Zeit zu Hause, ebenso wie
 ihre Partner*innen. Wie die jüngst erschienene Kriminalstatistische
 Auswertung Partnerschaftsgewalt des BKA deutlich macht, sind es insbesondere Frauen,
 die durch ihre Partner Gewalt ausgesetzt werden. Auch wenn sich die Statistik nicht
 mit den Zahlen aus dem Jahr 2020 befasst, da hier noch kein Datenmaterial vorhanden
 ist verdeutlichen doch die Zahlen einen dringenden Handlungsbedarf. Jeder noch
 so geringen Gefahr Zuhause Opfer von Gewalt zu werden muss vorgebeugt werden. Ist
 dies zu spät, muss jede Betroffene die Möglichkeit bekommen, umgehend die
 entsprechende
 Fürsorge zu erhalten. müssen die Häuser ebenfalls den Anforderungen des
 Infektionsschutzes genügen, was zwangsläufig zu geringeren Kapazitäten und längeren
 Arbeitsprozessen führt.

  Deshalb fordern wir:
  1. Die Finanzielle Ausstattung von Gewaltschutzräumen muss besonders in
  Krisenzeiten so gesichert werden, dass Frauen und ihre Kinder jederzeit in der
  Lage sind, Schutz vor Gewalt zu erhalten.
  2. Alle Kommunen müssen langfristig die Pforten dieser Räume auch für
 Menschen öffnen, die vor nicht-häuslicher Gewalt fliehen müssen. Wir fordern die
 strikte Einhaltung der Istanbul-Konvention.
  3. Die Initiative der deutschen Ratspräsidentschaft für ein gemeinsames
 Europäisches Hilfstelefon begrüßen wir ausdrücklich. Hier fordern wir
 ausreichende Kapazitäten und neben der Sprachfertigkeit auch die kulturelle
 Sensibilisierung der Mitarbeiterinnen.

  Situation Pflegebedürftiger mit Migrationshintergrund:

 Ältere Pflegebedürftige Menschen mit Migrationshintergrund sind auch ohne
 Pandemie eine gesellschaftliche Gruppe, die mehr Aufmerksamkeit benötigt. Schätzungen
 des Bundesgesundheitsministeriums gehen davon aus, dass bis 2030 etwa 321.000
 ältere Pflegebedürftige mit Migrationshintergrund in Deutschland leben werden.
 Deutliche Probleme, die sich von anderen Pflegebedürftigen unterscheiden sind
 erkennbar, auch wenn sie noch nicht restlos analysiert sind. Der im Vergleich zu
 anderen Pflegebedürftigen hohe Anteil an Personen, die von ihren Familienangehörigen
 selbst gepflegt werden suggeriert, dass zahlreiche Angebote entweder unbekannt oder
 für die Betroffenen nicht ausreichend sind.
 Um den Problemen der Betroffenen gerecht zu werden fordern wir:

  1.  Es bedarf in einem ersten Schritt einer genauen Evaluierung und Analyse
     der Probleme. Bis Ablauf des Jahres 2023 bedarf es fundierter Ergebnisse,
     die Lösungen für Probleme des immer drastischeren Demographischen Wandels den
     Weg bereiten können.
  2.  Der Zugang zu Pflege- und Unterstützungsangeboten muss
     grundsätzlich niederschwelliger werden. Die Kommunalen Ebenen müssen notwendige
     Pflegekapazitäten unbürokratischer bei all jenen ankommen lassen, die so
     dringend auf sie angewiesen sind. Eine mehrsprachige Onlinelösung zur
     Anmeldung und besseren Information Angehöriger der Pflegebedürftigen ist
     zwingend notwendig. Kulturvereine, religiöse Verbände und andere Organisationen
     von Menschen mit Migrationshintergrund sollen ein weiterer Pfeiler sein, um
     all jenen Betroffenen zu helfen, die alleinstehend sind.
  3.   Das Versorgungs- bzw. Pflegesystem muss dringend auf die interkulturellen
     und sprachlichen Kompetenzen der Mitarbeiter*innen geprüft werden. Bis zu
     einer ausreichenden Verbesserung der Situation ist auf
     kulturkompetente Dolmetscher*innendienste zurückzugreifen.

  Situation armutsgefährdeter Personen:

  Personen, die bereits vor Corona finanzielle Sorgen hatten bekommen in der Corona-
 Krise häufig neben Applaus oder warmer Worte kaum Beachtung. Dabei sind sie es,
 die die Nachwirkungen der Krise voraussichtlich am längsten spüren werden. Wegfall
 von Berufen, Engpässe in der Rückzahlung von Krediten, die durch den
 Lockdown hervorgerufene Kurzarbeit: All das sind Aspekte, die die Situation
 bereits armutsgefährdeter Personen verschlimmerten und zeitgleich Menschen näher an
 die Armut herangeführt haben. Während wir Jungen Liberalen die Schwierigkeiten
 anerkennen und den Entscheidungen der politischen Handlungsträger vor und während des
 ersten Corona-Lockdowns nicht widersprechen, so sehen wir auch deutlich die Probleme,
 die diese hervorgerufen haben. Um den Betroffenen zumindest ein Mindestmaß an Hilfe
 zu geben fordern wir:
  1. Die Ermöglichung sozialer Teilhabe ist im Fall eines Lockdowns unmöglich.
 Um einen Ersatz zu schaffen sollen ähnlich dem Kummertelefon
 Fürstenfeldbruck Angebote geschaffen werden, die besonders Kinder aus
 armutsgefährdeten Familien erreichen.
  2. Jobcenter müssen ihre Angebote noch nachhaltiger digitalisieren und eine
 Plattform schaffen, über das sich Jobsuchende sowie Arbeitgeber*innen zu
 einem Videocall für ein erstes Vorgespräch verabreden können. So werden die Hürden
 in den Berufseinstieg gesenkt.

Antragssteller: JuLis Oberbayern

Gültigkeit: 5 Jahre

Sex sells – Liberale Reform des Prostitutionsschutzgesetzes

  1. Keine Prostitution Minderjähriger

Jegliche Form der Prostitution von Kindern oder Jugendlichen muss nach wie vor strafbar sein. Behörden müssen verstärkt unangekündigte Kontrollen durchführen, um Prostitution Minderjähriger 
frühzeitig zu entdecken. Die Ordnungsbehörden müssen insbesondere Straßenprostitution Minderjähriger in den Blick nehmen, da diese eine Möglichkeit bietet, sich Kontrollen zu entziehen. Wir 
wollen niederschwellige Ausstiegsangebote (z.B. Sozialarbeiter) für Kinder und Jugendliche
 finanziell und gesamtheitlich fördern und den Zugang dazu entbürokratisieren. 

  1. Prostitution nur als Safer-Sex

Wir wollen Prostitution grundsätzlich nur als “Safer-Sex” liberalisieren. Deshalb muss die Kondompflicht für alle sexuellen Dienstleistungen gelten. Sie ist von den Ordnungsbehörden unangekündigt zu kontrollieren und durch geeignete ermittlungstechnische Maßnahmen durchzusetzen, wobei insbesondere stichprobenartige Überprüfungen der Möglichkeit des Geschlechtsverkehrs ohne Kondom als Ermittlungsmethode als milderes Mittel zu Überprüfungen während des Geschlechtsverkehrs heranzuziehen sind. Bei Zuwiderhandlungen sind die Kunden mit höheren Bußgeldern zu belegen. 

  1. Teilwerbeverbot

Werbeverbot: Wir fordern ein generelles Verbot der Werbung für Prostitution. Davon ausgenommen sein soll die bloße nicht anpreisende Information über ein bestehendes Angebot auf Internetseiten mit pornographischem Inhalt. 

  1. Regelungen für Bordelle und Straßenprostitution

Betreiber von Bordellen benötigen ein durch das Gesundheitsamt ausgestelltes Zertifikat. Die Städte und Gemeinden regeln, wo Bordelle bzw. Privatwohnungen für die Sexarbeit genutzt werden dürfen. Flatrate Angebote sollen auch in Zukunft grundsätzlich untersagt bleiben. Alle Prostitutionsstätten dürfen mit Ausnahme von Privatwohnungen jederzeit unangekündigt kontrolliert werden. Bordelle ab  einer Größe von 5 Prostituierten müssen verpflichtend einen Betriebsrat einsetzen. Dieser 
soll dafür sorgen, dass Prostituierte mehr Mitspracherechte an ihrem Arbeitsplatz haben  und damit wirksam vor Ausbeutung geschützt werden. 

Wir fordern ein vollständiges Verbot der Straßenprostitution. Sogenannte „Straßenstriche“ sollen in den Fokus der behördlichen Arbeit rücken und konsequent unterbunden werden. 

Die Prostitution in regulären Wohnungen wollen wir dahingehend einschränken, dass sie ausschließlich dann zulässig sein soll, wenn dort jeweils einzelne Sexarbeiter ihre Dienste anbieten und ein korrespondierendes, auf diese Person angemeldetes Gewerbe existiert.

5. Prostitution nur für EU/EWR-Staatangehörige

Bei Beantragung der Arbeitserlaubnis sind Mindestkenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau A2 des Europäischen Europäischen Referenzrahmens vorzuweisen. 

Darüber hinaus fordern wir konkrete Maßnahmen und Meldemöglichkeiten zum Schutz vor Zwangsprostitution und Gewalt, insbesondere und nicht ausschließlich regelmäßige Besuche von staatlichen oder privaten Ansprechpersonen und eine Intensivierung des Vorgehens gegen organisierten Menschenhandel in Bezug auf Prostitution. 

Antragssteller: JuLis Oberfranken, Gabriel Wölfel

Gültigkeit: 5 Jahre

Menschenrechte gelten überall – für ein europäisches und sinnvolles Lieferkettengesetz!

Wir Junge Liberale Bayern begrüßen das neue Lieferkettengesetz für Deutschland. Menschenrechte gelten universal und enden nicht an der deutschen Staatsgrenze. Deshalb ist es richtig, dass die Unternehmen in die Pflicht genommen werden und in ihren Lieferketten Menschenrechtsverletzungen vermeiden sollen.   

Dabei ist es sinnvoll und richtig, dass sich die Kontrolle auf Berichts- und Transparenzpflichten gegenüber der zuständigen Behörde beschränkt. Ausdrücklich begrüßen wir die Bußgeldvorschriften und die Möglichkeit vom Ausschluss bei der Vergabe öffentlicher Aufträge, sofern gegen Sorgfaltspflichten verstoßen wird.  

Nicht sinnvoll ist es, dass die Eröffnung des Anwendungsbereichs ausschließlich an der Arbeitnehmerzahl anknüpft.  
Hier fordern wir, dass zusätzlich zur Arbeitnehmerzahl auch der Umsatz eines Unternehmens berücksichtigt wird. Insbesondere kleine und in Teilen mittlere Unternehmen sollen nicht durch die sehr komplexen Präventionsmaßnahmen finanziell benachteiligt werden.  
Darüber hinaus setzen wir uns für einen Befreiungsvorbehalt ein, wenn ein Unternehmen nachweist, dass es keinerlei Bezüge zum Ausland hat und dementsprechend auch kein Fall einer “Lieferkette” vorliegt.  
Langfristig setzen wir uns darüber hinaus für ein europäisches Lieferkettengesetz ein, welches neben dem deutschen Lieferkettengesetz gilt. Dieses muss eine Mindestharmonisierung herbeiführen. Die Regelungen sollen von den Mitgliedstaatenverschärft werden können.   

Hierbei ist uns besonders wichtig, dass keine zivilrechtliche Haftung der Unternehmen für Menschenrechtsverstöße statuiert wird.  

Antragssteller: LAK Wirtschaft & Soziales, Yannik Mohren, Nils Gründer, Philipp Beckhove, Niklas Pfeiffer, Rebecca Müller-Zurlinden, Julian Dalberg, Karl Tilman von Heygendorff

Gültigkeit: 5 Jahre

Wer andern eine Grube gräbt, rast selbst hinein

Wir Junge Liberale Bayern setzen uns für eine Begrenzung der Höchstgeschwindigkeitauf deutschen Rennstrecken von 130 km/h ein. 

Wir sprechen uns zusätzlich dafür aus, dass dies auch auf EU-Ebene umgesetzt wird. Dafür soll der/die Außenminister:in eine Sonderkommission einberufen, die unter Leitung von Bernie Ecclestone konsistente Bußgelder für die Überschreitung festlegt. Für deutsche Fahrer:innen soll das Bußgeld im Sinne des Klimas verdoppelt werden. 

Ein Tempolimit auf deutschen Fernverkehrsstraßen lehnen wir weiterhin ab.  

 Antragssteller: Leonard Deutsch, Max Hansen

Gültigkeit: 5 Jahre

Bringt das Internet hinter Gitter!

  1. Insassen in Justizvollzugsanstalten, sowohl Strafgefangene als auch insbesondere 
    Personen in Sicherungsverwahrung, sollen zu Weiterbildungs- und 
    Resozialisierungszwecken Zugang zum Internet erhalten.
  2. Der Staat soll für den Aufbau entsprechender Infrastruktur verantwortlich sein,
  3. die Kosten für die tatsächliche Nutzung sollen von den Häftlingen selbst 
    getragen werden. 
  4. Die Internetnutzung kann über eine Whitelist und/oder den Insassen zugeordneten 
    Rechtegruppen kontrolliert und begrenzt werden. Über diese können den Insassen 
    gesicherte Internetseiten zu verschiedenen Themen zugänglich gemacht werden. 
    Dabei soll ein Grundangebot aus verschiedenen Seiten unterschiedlicher Art 
    bestehen. Neben staatlichen Plattformen (Agentur für Arbeit, Bundestag, etc.) 
    sollen Bildungsangebote, ausgewählte Musik- und Videoplattformen sowie Zugang 
    zum digitalen Angebot des ÖRR als auch von lokalen Zeitungen sowie e-Mail-Angebote in diesem Grundangebot enthalten sein. E-Mails sollen dabei 
    vergleichbar mit Briefen behandelt werden. Das Angebot ist in Absprache zwischen 
    Insassen und JVA zu erweitern, wobei eine Ablehnung sachlich begründet werden 
    muss. Bei der Erweiterung des Angebots und individuellen Einteilung der Insassen 
    in Rechtegruppe ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren. In Fällen, 
    in denen ein sachlicher Grund für eine Ablehnung vorliegt, eine generelle 
    Ablehnung jedoch unverhältnismäßig wäre, ist ein Zugriff auf die Seite in 
    Begleitung eines Beamten zuzulassen. Das Grundangebot wird dabei von den Ländern 
    verwaltet, wohingegen (temporäre) Erweiterungen des Angebots in Absprache mit 
    der jeweiligen JVA vorzunehmen sind. 
  5. Der Fokus soll dabei auf Aus- und Weiterbildungsprogrammen liegen. Den 
    Inhaftierten soll die Chance gegeben werden, nach ihrer Freilassung mit dem 
    erworbenen Wissen ein neues Leben zu beginnen. Um den Resozialisierungsaspekt 
    angemessen erfüllen zu können, ist es erforderlich, dass auch Bildungsangebote 
    in der digitalen Welt wahrgenommen werden können. Beispielhaft zu nennen sind 
    dabei nicht nur Lernvideos. Vor allem Programmiererinnen und Programmierer sowie 
    andere IT-bezogene Berufsfelder sind bei ihrer Arbeit und Ausbildung auf einen 
    vergleichsweise umfassenden Internetzugang angewiesen, um auf dem aktuellen 
    Stand der Technik zu bleiben. 
  6. Neben dem Bildungsaspekt ist jedoch auch der soziale Aspekt bei der 
    Resozialisierung von großer Bedeutung. Vor allem nach langen 
    Gefängnisaufenthalten sehen sich Inhaftierte mangels Kontakten nach außen 
    isoliert, was ein erneutes Abrutschen in die Kriminalität fördern könnte. Es ist 
    auch erforderlich, dass während der Zeit in der JVA ausreichend nach außen 
    kommuniziert werden kann. Dabei sind von E-Mails, die analog zu Briefen 
    behandelt werden können, bis hin zu Videotelefonaten unter Aufsicht 
    verschiedenste Formen denkbar. 
  7. Von der Internetnutzung generell ausgeschlossen werden können sollen nur 
    diejenigen Häftlinge, bei denen der Verdacht besteht, dass durch ihre 
    Internetnutzung weitere Straftaten verübt, Opfer belästigt oder die Aufklärung 
    vergangener Straftaten sabotiert werden könnte. 

Antragssteller: JuLis Schwaben, Kai Fackler, Patrick Arleth

Gültigkeit: 5 Jahre

Flüchtende dürfen kein Mittel der Erpressung sein!

Seit einigen Wochen ist klar, dass die belarussische Regierung die gezielte Einreise von Flüchtlingen in das Land fördert, um diese Flüchtenden über die EU-Außengrenze zwischen Belarus und Polen nach Polen selbst zu schleusen. Dies führt nicht nur zu einer prekären und menschenunwürdigen Versorgungslage der Migranten, sondern zu einemwachsenden Konflikt zwischen der EU (insbesondere Polen) und Belarus. Wir als JuLis Bayern erkennen an, dass eine einheitliche Position auf diesem Feld sehr schwierig zufassen ist, da zwischen unterschiedlichen Interessen abgewogen werden muss. Dennoch können wir nicht untätig zusehen, wie das diktatorische Regime unter Lukaschenko Flüchtlinge als Druckmittel benutzt, um die EU zu destabilisieren. Wir fordern deshalb folgende Punkte: 

  • Unkontrollierte Einwanderung aller Flüchtenden, die aus dem Belarus nach Polengeschleust werden, würde vor allem polnischen Interessen wider- und dem Ziel Lukaschenkos entsprechen, Deutschland und Polen politisch zu separieren. Wir setzen uns deshalb für die vorläufige Kontrolle der Einwanderung an der EU-Außengrenze zwischen Polen und Belarus ein. 
  • Gleichzeitig darf es nicht sein, dass die Aufnahme der Flüchtlinge zu einer zweiten humanitären Katastrophe führt. Gerade durch die klimatischen Bedingungen an der Grenze ist ein rascher Beschluss der EU notwendig, finanzielle Mittel zur Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen bereitzustellen. Die Würde von Flüchtenden ist für uns unantastbar, die erste Versorgung muss diesem Anspruch gerecht werden.  
  • Wir stehen zum FDP-Beschluss, die europäische Grenzschutzagentur Frontex zu reformieren. Diese soll auch an der besagten Außengrenze eingesetzt werden. Damit es jedoch nicht zu illegalen “Pushbacks” kommt, ist es wichtig, Transparenzmechanismen während des Einsatzes durchzusetzen. Dies soll auch durch andere Kräfte sowie unabhängige Berichterstattende befähigt werden. Etwaige Vorkommnisse müssen sofort aufgeklärt werden – an der Grenze darf es nicht zu Menschenrechtsverletzungen kommen. 
  • Wir begrüßen die Zusammenarbeit zwischen Bundespolizei und polnischem Grenzschutz. Auch wenn die polnische Regierung auf vielen Feldern zu kritisieren ist, sehen wir uns doch genötigt, anlässlich einer derartigen Bedrohung des europäischen Zusammenhaltes zu kooperieren. Gerade in heiklen Situationen wie dieser kann Kooperation zu einer schnelleren Beendung des Konfliktes führen, was gerade hinsichtlich der Menschenrechtslage förderlich wäre. 
  • Wir setzen uns auch für die vorläufige Aufnahme dieser Flüchtlinge in Deutschland ein. Dabei ist zwischen Kriegsflüchtlingen sowie politisch und religiös Verfolgten zu unterscheiden und entsprechend des FDP-Beschlusses zur Einwanderung zu verfahren. Der Schutz vulnerabler Gruppen (bspw. aufgrund von ihrer sexuellen oder religiösen Identität) muss ebenfalls im Fokus stehen. 
  • Eine entsprechende Rechtsberatung der Geflüchteten ist zu gewährleisten. 
  • Schlussendlich ist Belarus aus der Liste der sicheren Drittstaaten Deutschlands zu streichen. Wir setzen uns auf diesem Gebiet für europäische Kooperation ein.  
  • Die langfristige Lösung der Situation liegt in Moskau und der russischen Regierung, weshalb auch gegenüber Russland – insbesondere gegenüber Unternehmen und Personen, welche für die russische Stärkung von Belarus nötig sind – neue Sanktionen zu verhängen sind. Des Weiteren sind die Airlines, welche mutmaßlich die Menschen auf staatliche Anordnung nach Belarus befördern, zu überprüfen und etwaige Sanktionen gegen diese zu verhängen. zu verfahren. Der Schutz vulnerabler Gruppen (bspw. aufgrund von ihrer sexuellen oder religiösen Identität) muss ebenfalls im Fokus stehen. 
  • Eine entsprechende Rechtsberatung der Geflüchteten ist zu gewährleisten. 
  • Schlussendlich ist Belarus aus der Liste der sicheren Drittstaaten Deutschlands zu streichen. Wir setzen uns auf diesem Gebiet für europäische Kooperation ein. 

Antragssteller: Philipp Beckhove, Jan Schenke

Gültigkeit: 5 Jahre

Forschungsbremse lösen – Einen europäischen Sci-Hub für unsere Hochschulen

Die Jungen Liberalen Bayern fordern, dass wissenschaftliche Publikationen, die aus
staatlich und europäisch geförderten Projekten entstehen, über eine europäische, cloudbasierte
Plattform, auf die Hochschulangehörige Zugriff haben, frei zur Verfügung gestellt
werden müssen. Darüber hinaus fordern wir die Aufnahme von Gesprächen mit Nicht-EU
Staaten bzw. einzelnen Universitäten zur Schließung eines “Freibildungsabkommens”.
Der Zugang soll über Hochschulnetzwerke und VPN-Lösung für Doktoranden und Studenten 

Darüber hinaus fordern wir die Aufnahme von Gesprächen mit Nicht-EU
Staaten bzw. einzelnen Universitäten zur Schließung eines “Freibildungsabkommens”.
Der Zugang soll über Hochschulnetzwerke und VPN-Lösung für Doktoranden und Studenten möglich sein. 

Antragssteller: Rebecca Müller-Zurlinden, Kerry Hoppe, Johannes Kuffer, Analena Wilhelm, Vanessa Walter, Acelya Aktas, Marie Müller-Zurlinden, Valentin Groß u.a.

Gültigkeit: 5 Jahre