München hat mehr verdient als Nummer 8 zu sein!

Ministerpräsident Markus Söder hat einen 8. Regierungsbezirk für München
vorgeschlagen. München würde damit aus der Verwaltung des Regierungsbezirk
Oberbayerns herausgelöst.
Wir sehen dieses Vorhaben grundsätzlich kritisch. Zwar gibt es Dinge, die die
Verwaltung besser und fachgerechter auf die Anforderungen einer Großstadt wie München
passend zugeschnitten werden kann. Gerade bei der Zulassung der neuen Trambahnen
durch die Regierung von Oberbayern sieht man, dass hier die Zusammenarbeit nicht
immer perfekt funktioniert zur Zeit. Warum dann aber nicht innerhalb der Regierung
von Oberbayern eine Abteilung München für diese Dinge, um Kompetenz dort zu bündeln?
Wir gehen davon aus, auch wegen Art. 185 BV, dass dieses Vorhaben nur mit einer
Verfassungsänderung umzusetzen ist. Dafür wird im Parlament eine 2/3 Mehrheit
benötigt und die Zustimmung des Volkes in einer Abstimmung, Art. 75 Abs. 2 BV. Der
jetzt beginnende Diskurs zu dem Thema, trotz unserer kritischen Haltung, möchten wir
konstruktiv begleiten. Wenn der Regierungsbezirk München kommt, sollten doppelte
Strukturen nach Möglichkeit dennoch vermieden werden.
Die Regierung von München muss an die Herausforderungen einer Großstadt wie München
bestmöglich angepasst sein. Insbesondere bei der Bauplanung und der technischen
Zulassung von Tram- und U-Bahnen sehen wir hier durchaus Vorteile einer
spezialisierten Bezirksregierung München.
Für jeden Regierungsbezirk ist vorgesehen auch einen Bezirk und damit einen
Bezirkstag zu haben, Art. 10 Abs. 1 BV. Aus unserer Sicht würde das für den neuen
Bezirk München jedoch nicht passen. Sinnvoller halten wir es hier, nicht nur 1. Und
2. Kommunale Eben (Gemeinde und Kreis) sondern auch die 3. Kommunale Ebene (Bezirk)
miteinander zu vereinen. Ein eigener Bezirkstag München würde neben dem Stadtrat nur
Doppelstrukturen schaffen. Die Aufgaben des Bezirks, vor allem Eingliederungshilfe
für Menschen mit Behinderung, Dienst für psychisch Erkrankte und ambulante Pflege,
kann aber auch von der Landeshauptstadt München direkt wahrgenommen werden. Auch das
sollte durch eine mögliche Verfassungsänderung mitberücksichtigt werden.
Grundsätzlich sehen wir aber größere Probleme in der Zusammenarbeit zwischen Stadt
und Umland, gerade was Infrastruktur und Bauplanung anbelangt. Statt München aus
Oberbayern herauszulösen müsste die Planungsregion München besser zusammenarbeiten
und für die gemeinsame Planung mehr Kompetenzen bekommen. Die Stadt München kann
nicht ohne die Landkreise im Umland gedacht werden und andersherum. Gerade bei den
Themen Infrastruktur und damit verbunden auch Wohnraum kann das nur gemeinsam
gelingen, aber auch bei Themen wie Bildungs- und Wirtschaftsstandort.

Antragssteller: Felix Meyer, Tobias Weiskopf, Daniel Reuter

Gültigkeit: 5 Jahre

Minijob-Grenze anheben und an Mindestlohn koppeln

Wir fordern die Kopplung des Minijob-Grenze an den gesetzlichen Mindestlohn durch
eine Festlegung auf das 60-Fache des Mindestlohns und dass die Verdienstgrenze Gleitzone auf das 145-fache des Mindestlohns festgelegt wird.

Antragssteller: JuLis Oberbayern

Gültigkeit: 5 Jahre

Konzept einer European Nuclear Deterrence

Das langfristige Ziel der Jungen Liberalen Bayern ist und bleibt eine
drastische Reduzierung bis hin zur Eliminierung von ABC-Waffen im militärischen Kontext. Biologische und  chemische Waffen verurteilen wir bereits jetzt aufs Schärfste. Zum aktuellen Zeitpunkt  bleiben atomare Waffen jedoch essenziell zur Abschreckung und Erhaltung eines
Kräftegleichgewichts.

 Konsequent zu unserer Forderung zum Europäischen Bundesstaat soll es eine
europäische Sicherheits- und Verteidigungsstrategie inklusive europäischer
Streitkräfte geben. Dies stellt ein zentrales Projekt nächster europäischer
Integrationsschritte dar.
Damit muss es auch eine einheitliche europäische Strategie und einen klaren Operationsrahmen zur nuklearen Abschreckung geben.

 Die Jungen Liberalen Bayern fordern deshalb die Bundesregierung und insbesondere
die Europäische Union dazu auf, ein neues europäisches Organ zur Abschreckung
und Sicherung des Friedens innerhalb von Europa mittels nuklearer Waffen mit
einer europäischen Kommandostruktur in Zusammenarbeit mit bestehenden Bündnissen  zu schaffen.

 Dieses Thema bedarf aufgrund seiner Komplexität und Bedeutung
weiterer Konkretisierungen und der Ausarbeitung von Konzepten. Wir wollen hier
grobe, strategische Leitlinien einer solchen Entwicklung aufzeigen und an die von
Präsident Macron formulierte Idee einer europäischen nuklearen Abschreckung anknüpfen:

  • Nukleare Waffen dienen zur Abschreckung und damit zur Sicherung von Frieden in Europa. Es muss rechtlich gewährleistet sein, dass der Einsatz
    ausschließlich als letzte Option im Verteidigungsfall erfolgt.
  • Die Kommandostruktur muss klar geregelt und demokratisch legitimiert sein.
  • Die Kommandostruktur muss gesamteuropäisch erfolgen und darf nicht unter
    Kontrolle einzelner Mitgliedsstaaten liegen. Solange dies nicht erreichbar
    ist, sollen jedoch auch einzelne Mitgliedstaaten im Sinne des Art. 46 EU-Vertrag
    voranschreiten können und die französischen Atomwaffen unter gemeinsame Kontrolle
    Dies soll selbstverständlich nur im Einverständnis mit Ländern, die die
    Atomwaffen stellen, erfolgen – Atomwaffen z.B. von Frankreich sollen nicht gegen
    deren Willen durch eine qualifizierte Mehrheit erreicht werden können.
  • Es soll signalisiert werden, dass Europa seinen Herausforderungen
    entschieden entgegentritt, dies gewährleitstet einen Zuwachs an Softpower und
    Souveränität der EU.
  • Hierbei soll eine enge Anbindung an die NATO erfolgen. Langfristig
    unterstützen wir eine Eingliederung in NATO-Strukturen, sofern rechtliche Fragen
    in Mitgliedsstaaten dazu geklärt sind. Dabei soll sich eine Europäische
    nukleare Abschreckung als sinnvoller Baustein in die Neuausrichtung der NATO
    einfügen.
  • Eine gemeinsame europäische nukleare Abschreckung steht weiteren
    Anstrengungen zur Reduzierung von Atomwaffen weltweit und damit auch in Europa
    und der EU nicht im Weg. Dafür sollen trotz aller Differenzen weitere
    Verhandlungen mit Atommächten, insbesondere Russland, angestrebt werden, mit dem
    langfristigen Ziel einer komplett atomwaffenfreien Welt, sobald es die
    Sicherheitslage erlaubt.
  • Für eine European Nuclear Deterrence fordern wir eine faire Lastenverteilung
    innerhalb der EU.
  • Es braucht eine klare Struktur zur Gewährleistung fortlaufender Modernisierung
    und strategischer Anpassung an sich verändernde Gegebenheiten.
  • Dabei ist ein gemeinsamer europäischer, nuklearer Verteidigungsschirm
    nicht als (quantitative) Aufrüstung von Atomwaffen zu verstehen.

Antragssteller: JuLis München, LAK Außen und Sicherheit

Gültigkeit: 5 Jahre

Keine EU-Verordnung zu einheitlichen Ladekabeln!

Die Jungen Liberalen sprechen sich gegen die EU -Richtlinie zur
Vereinheitlichung der Ladekabel bei Mobilgeräten sowie gegen eine Pflicht zur
Austauschbarkeit von Handyakkus aus. Ähnliche Richtlinien können die Jungen Liberalen
nur unterstützen, wenn sichergestellt ist, dass Innovation und Funktion gering bis
gar nicht beeinträchtigt werden.

Antragssteller: Linus Rieß, Max Zenk, Michael Hanuschke

Gültigkeit: 5 Jahre

Kein Steuergeld für chinesische Propaganda!

Die finanzielle Unterstützung der Konfuziusinstitute durch den Freistaat Bayern
muss mit sofortiger Wirkung eingestellt werden, wenn dort keine umfassenden Reformen
des Lehrangebots stattfinden. Insbesondere muss die sog. “Soft-Power-Politik” Chinas
in diesen Sprachinstituten eingestellt werden und durch eine differenzierte,
der chinesischen Diktatur gegenüber systemkritische Auseinandersetzung ersetzt
werden.

Antragssteller: JuLis Schwaben

Gültigkeit: 5 Jahre

Jeden dritten Tag, jede dritte Frau: Verantwortlichkeit des Bundes im Bereich der Frauenhausinfrastruktur stärken!

Wir Junge Liberale fordern, dass der Bund sich klar zu seiner Verantwortung
hinsichtlich der Ratifizierung der Istanbul-Konvention und CEDAW-Konvention
bekennt, indem er auf eine flächendeckende Infrastruktur an Frauenhäusern und
anderweitigen Schutzeinrichtungen in den Ländern hinwirkt. Dies umschließt zum einen, in Abstimmung  mit Ländern, Kommunen sowie den zahlreichen, in diesem Bereich tätigen Verbänden den  ausstehenden Bedarf an Plätzen zu decken, zum anderen auch die qualitative Versorgung
im Einzelnen zu verbessern. Beispielhaft sind hier eine Erhöhung des Fachpersonals
zur spezialisierten Versorgung, gerade im Bereich der psychologischen Betreuung, zu
nennen. Zur Anwerbung des dringend benötigten Personals sind Maßnahmen der
Attraktivitätssteigerung, wie beispielsweise eine Flexibilisierung der Arbeitszeiten,
zu implementieren. Auch den besonderen Bedarfen von Frauen mit Behinderungen oder
Fluchthintergrund sowie Frauen mit Kindern, gerade auch Söhnen im Jugendalter, müssen
derartige Einrichtungen gerecht werden können.
Längerfristig soll bundesweit die Plätzekapazität dem in der Istanbuler Konvention
genannten Schlüssel von 2,5 Einrichtungsplätzen pro 10.000 Einwohner angepasst
werden. Ebenso soll jeder Kreis bzw. jede kreisfreie Stadt mindestens eine
Schutzeinrichtung vorhalten.

 Weiterhin muss in Absprache mit Ländern und Kommunen eine Regelung hinsichtlich der
Kostenerstattung bzw. Finanzierung erarbeitet werden, die das bundesweite Gefälle der
Versorgungsqualität ebnet und von Frauen uneingeschränkten Zugang zur
Hilfsinfrastruktur ermöglicht. Insbesondere ist dabei zu gewährleisten, dass Frauen
hinsichtlich der Wahl des Frauenhauses nicht an ihre Herkunftskommune bzw. ihr
Herkunftsbundesland gebunden sind, um jeglichen Sicherheitsbedenken berücksichtigen
zu können. So fordern wir, dass der Freistaat die Kosten für die Unterbringung von
Frauen trägt, die nicht in ihrer Herkunftskommune aufgenommen werden können. Ebenso
soll der Bund finanziell in die Verantwortung gerufen werden, sofern eine
Unterbringung außerhalb des Herkunftsbundeslandes erforderlich ist.
Die Problematik häuslicher Gewalt ist kein rein geschlechtsspezifisches Problem,
weshalb der Bedarf an Schutzeinrichtungen für Männer zu evaluieren und darauf
entsprechend zu reagieren ist.
Im Allgemeinen ist zusätzlich dafür zu sorgen, dass das Hilfsangebot mehr Präsenz in
der Bevölkerung erlangt und sämtliche Unterstützungsangebote für Opfer häuslicher
Gewalt besser kommuniziert werden. Ebenso muss eine gesamtgesellschaftliche Strategie
zur Prävention häuslicher Gewalt jeglicher Art entwickelt werden.

Antragssteller: JuLis Oberbayern, Luis Sanktjohanser

Gültigkeit: 5 Jahre

Gleichstellung, 183 StGB geschlechtsneutral formulieren

 Die Jungen Liberalen setzen sich dafür ein, dass §183 I StGB geändert wird in:
„Eine Person, welche eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung
belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“

Antragssteller: Max Zenk, Michael Hanuschke

Gültigkeit: 5 Jahre

Fairer Markt für freie Bürger

Die Jungen Liberalen setzen sich seit jeher für eine stärkere Beteiligung der Bürger
am Aktienmarkt ein. Gleichzeitig streiten Liberale auch immer für eine Begrenzung an
Macht. Seit Jahren steigt der Anteil von kleinen Tradern am Handelsvolumen, was die
Macht der großen Fonds zunehmend beschneidet.

 Auf einem Markt müssen dieselben Regeln für alle gelten. Dazu muss jeder für sein
eigenes Handeln haften. Daher sehen wir es äußerst kritisch, wenn Handelsplattformen
den Zugang zu Aktien beschneiden, an denen Marktteilnehmer gegen eine Position von
Shortsellern Aktien kaufen. Durch das Aussetzen des Handels kann eine
Marktmanipulation zugunsten großer Institute vermutet werden. Entsprechende
Vorkommnisse im Zusammenhang mit dem Reddit-Forum “Wallstreetbets” und die
Aussperrung dieser Nutzer vom Markt, durch Beschränkung dort diskutierter Papiere bei
manchen Tradern, sollen von den Regulierungsbehörden kritisch geprüft werden.

 Wir fordern, dass jegliches Aussetzen von Handel mit entsprechenden Aktien sorgfältig
begründet werden muss. Dabei soll insbesondere das Wissen über Marktteilnehmer, die
Geschäftsbeziehungen mit Neobrokern haben, offengelegt werden müssen, wenn sie ein
Interesse an der Aussetzung haben könnten.

 Die Regulierung von Clearingstellen muss auf diese neuen Phänomene dezentraler,
kleiner Anleger angepasst werden. Der Handel muss für jedermann zugänglich sein zu
denselben Bedingungen. Es kann nicht Aufgabe des Marktes sein, den Verlust großer
Institute zu Lasten kleiner Anleger zu begrenzen.

Antragssteller: Florian Hilpoltsteiner (geb. Zeiml), Gabriel Wölfel, Max Hansen, Sascha Renner, Dominik Winkel, Tarek Carls

Gültigkeit: 5 Jahre

Den Traum vom Eigenheim verwirklichen – Grundeigentümer wieder zu Bauherren machen!

Eigentum ist basale Grundlage für die Selbstverwirklichung des Einzelnen. Das eigene
Haus stellt den privaten Rückzugsort schlechthin dar, welcher grundsätzlich
unabhängig von Dritten und auch im Alter besteht. Nun wird diese
Freiheitsverwirklichung durch Bürokratie und Kostentreiber „Staat“ massiv behindert.
Lange Verfahrensdauern und unzählige einzuhaltende Bauvorschriften stellen eine
zeitliche und finanzielle Belastung für den Einzelnen dar. Insbesondere Familien
können sich den Traum vom Eigenheim oftmals nicht erfüllen. Ziel muss es sein den
Bauherrn in eine stärkere, dem Eigentumsrecht angemessenere, Position zu versetzen.
Dies ermöglicht dem Einzelnen die Schaffung einer sicheren Lebensgrundlage für das
Alter. Gleichzeitig muss es Familien möglich sein, sich ein freies, selbstbestimmtes
Wohnen, in welcher Kinder frei von Kündigungen und anderen Unannehmlichkeiten
aufwachsen können, finanzieren zu können.

 Deshalb fordern die Jungen Liberalen Bayern, dass der „Bundesbauminister“und die
jeweiligen Landesminister ernsthaft prüfen lassen, ob und welche Vorschriften massiv
Kosten für Bauvorhaben produzieren und inwiefern man diese Vorschriften abschwächen
oder streichen kann und dies dann gegebenenfalls umsetzen. Dabei ist insbesondere
ein Augenmerk auf Vorschriften zu legen, welche einen hohen, zeitlichen Prüfaufwand
hervorrufen.

 Weiter fordern die Jungen Liberalen Bayern eine Änderung von Art. 68 Abs. 2
BayBO. Die Genehmigungsfiktion soll auf alle Verfahren im sogenannten „vereinfachten
Baugenehmigungsverfahren“ nach Art. 59 BayBO Anwendung finden.
Zusätzlich soll im Falle einer ungerechtfertigten Fristverlängerung dem Bauherrn ein
Anspruch auf billige Entschädigung in Geld zur Seite gestellt werden. Dieser könnte
wie § 198 Abs. 2 GVG (Entschädigung für unangemessen lange Gerichtsverfahren)
ausgestaltet werden.

Antragssteller: JuLis Unterfranken, Yannik Mohren

Gültigkeit: 5 Jahre

Den frühen Wurm frisst der Vogel: Schulbeginn auf 9:00 Uhr verschieben

Studien zeigen, dass Schüler aufnahmefähiger sind und gesünder leben, wenn die
Schulzeit später als derzeit üblich beginnt. Wir fordern daher, denn Schulbeginn ab
der 5. Klasse in Bayern grundsätzlich von 8:00 Uhr auf 9:00 Uhr zu verschieben. Falls
dies nicht sofort flächendeckend durchgesetzt werden kann, soll zumindest zunächst an
einigen Schulen mit einem entsprechenden Testlauf begonnen werden. In jedem Fall soll
es ab 7:30 Uhr eine Betreuungsmöglichkeiten für Schüler geben.

Antragssteller: JuLis Oberbayern

Gültigkeit: 5 Jahre