Rauchverbot in Gaststätten abschaffen!

Als Junge Liberale Bayern fordern wir eine Lockerung des Rauchverbotes in allen Gaststätten. Ein räumlich getrenntes “Raucherzimmer” darf in allen Restaurants eingerichtet werden. In “Shisha Bars” soll das Rauchverbot komplett gelockert werden. Ein generelles Rauchverbot darf von den Gastwirten dennoch verhängt werden.  

Zusätzlich fordern wir, dass die rechtliche Vorgabe der Größe, der Shisha-Tabak-Dosen, welche ausgegeben werden dürfen, aufgehoben wird. Eine gezwungene Auferlegung von “Portionsgrößen” lehnen wir ab. 

 Antragssteller: JuLis Oberbayern

Trennung von AIV und Verwaltungsrichter-Laufbahn

Die Laufbahn von Juristinnen und Juristen in der Allgemeinen Inneren Verwaltung (AIV) sieht einen Wechsel zwischen Ministerium, Regierungen, LRAs und Verwaltungsgerichten vor. 

Wir sind der Meinung, dass ein Wechsel zwischen der Verwaltungsgerichtsbarkeit und Verwaltung im engeren Sinne max. zweimal möglich sein soll. 

So können Dienstherr und die Betroffenen sich vom jeweiligen Berufsfeld und der Eignung ein Bild machen, längerfristig ist damit aber eine Trennung zwischen Exekutive und Judikative auch endlich personell gegeben. 

Antragssteller: Felix Meyer

Kriminalisierung von Cannabis-Besitzern stoppen – Jetzt!

Wir Junge Liberale fordern strafprozessual grundsätzlich eine sofortige Aussetzung der Verfolgung von Straftaten bzgl. des Besitzes von Cannabis bis zu einer Menge von 50 Gramm, sofern kein Handelsdelikt in der prozessualen Tat mitverwirklicht wurde, bis der Bundestag einen Beschluss (Ablehnung oder Annahme) zur Abschaffung des Straftatbestandes des Besitzes von Cannabis gefasst hat. Dabei sollen den Gerichten auch Möglichkeiten eingeräumt werden, fakultativ eine höhere Menge Cannabis nicht zu bestrafen. Als entscheidungsrelevanter Faktor sollen in dieser Hinsicht nicht nur, aber insbesondere Vorstrafen im Bereich des Handeltreibens mit einfließen. 

Eine Ingewahrsamnahme des Cannabis durch die Polizei soll dennoch weiterhin bis zur Straffreiheit des Besitzes möglich sein. 

Dies soll auch für mit Cannabis versehen Essprodukte und vergleichbare Konsumprodukte gelten. 

Antragssteller: Philipp Oelschlegel

Bringt das Internet hinter Gitter!

  1. Insassen in Justizvollzugsanstalten, sowohl Strafgefangene als auch insbesondere 
    Personen in Sicherungsverwahrung, sollen zu Weiterbildungs- und 
    Resozialisierungszwecken Zugang zum Internet erhalten.
  2. Der Staat soll für den Aufbau entsprechender Infrastruktur verantwortlich sein,
  3. die Kosten für die tatsächliche Nutzung sollen von den Häftlingen selbst 
    getragen werden. 
  4. Die Internetnutzung kann über eine Whitelist und/oder den Insassen zugeordneten 
    Rechtegruppen kontrolliert und begrenzt werden. Über diese können den Insassen 
    gesicherte Internetseiten zu verschiedenen Themen zugänglich gemacht werden. 
    Dabei soll ein Grundangebot aus verschiedenen Seiten unterschiedlicher Art 
    bestehen. Neben staatlichen Plattformen (Agentur für Arbeit, Bundestag, etc.) 
    sollen Bildungsangebote, ausgewählte Musik- und Videoplattformen sowie Zugang 
    zum digitalen Angebot des ÖRR als auch von lokalen Zeitungen sowie e-Mail-Angebote in diesem Grundangebot enthalten sein. E-Mails sollen dabei 
    vergleichbar mit Briefen behandelt werden. Das Angebot ist in Absprache zwischen 
    Insassen und JVA zu erweitern, wobei eine Ablehnung sachlich begründet werden 
    muss. Bei der Erweiterung des Angebots und individuellen Einteilung der Insassen 
    in Rechtegruppe ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren. In Fällen, 
    in denen ein sachlicher Grund für eine Ablehnung vorliegt, eine generelle 
    Ablehnung jedoch unverhältnismäßig wäre, ist ein Zugriff auf die Seite in 
    Begleitung eines Beamten zuzulassen. Das Grundangebot wird dabei von den Ländern 
    verwaltet, wohingegen (temporäre) Erweiterungen des Angebots in Absprache mit 
    der jeweiligen JVA vorzunehmen sind. 
  5. Der Fokus soll dabei auf Aus- und Weiterbildungsprogrammen liegen. Den 
    Inhaftierten soll die Chance gegeben werden, nach ihrer Freilassung mit dem 
    erworbenen Wissen ein neues Leben zu beginnen. Um den Resozialisierungsaspekt 
    angemessen erfüllen zu können, ist es erforderlich, dass auch Bildungsangebote 
    in der digitalen Welt wahrgenommen werden können. Beispielhaft zu nennen sind 
    dabei nicht nur Lernvideos. Vor allem Programmiererinnen und Programmierer sowie 
    andere IT-bezogene Berufsfelder sind bei ihrer Arbeit und Ausbildung auf einen 
    vergleichsweise umfassenden Internetzugang angewiesen, um auf dem aktuellen 
    Stand der Technik zu bleiben. 
  6. Neben dem Bildungsaspekt ist jedoch auch der soziale Aspekt bei der 
    Resozialisierung von großer Bedeutung. Vor allem nach langen 
    Gefängnisaufenthalten sehen sich Inhaftierte mangels Kontakten nach außen 
    isoliert, was ein erneutes Abrutschen in die Kriminalität fördern könnte. Es ist 
    auch erforderlich, dass während der Zeit in der JVA ausreichend nach außen 
    kommuniziert werden kann. Dabei sind von E-Mails, die analog zu Briefen 
    behandelt werden können, bis hin zu Videotelefonaten unter Aufsicht 
    verschiedenste Formen denkbar. 
  7. Von der Internetnutzung generell ausgeschlossen werden können sollen nur 
    diejenigen Häftlinge, bei denen der Verdacht besteht, dass durch ihre 
    Internetnutzung weitere Straftaten verübt, Opfer belästigt oder die Aufklärung 
    vergangener Straftaten sabotiert werden könnte. 

Antragssteller: JuLis Schwaben, Kai Fackler, Patrick Arleth

Bekämpfung von Diskriminierung im Sportbereich

Zusätzlich zu den fachlichen Inhalten, die bei der Absolvierung eines Trainerscheins
im Kinder-und Jugendsportbereich gelehrt und geprüft werden, müssen künftig soziale
Kompetenzen abgefragt und gelehrt werden.

Der konkrete Vorschlag ist, dass jeder Kinder-und Jugendsporttrainer, bzw. jede
Kinder und Jugendsporttrainerin im Anschluss an das erfolgreiche absolvieren seines/
ihres Trainerscheins, regelmäßig Fortbildungen zum Thema Antimobbing und gegen
Diskriminierung besuchen muss.
Diese Pflichtseminare sollen einmal jährlich angeboten werden. Zur Vereinfachung
können diese Termine online wahrgenommen werden und in Form eines Workshops
durchgearbeitet werden. Die Teilnahme an diesen Kursen verlängert die Trainerlizenz automatisch. Nimmt jemand an diesen Pflichtfortbildungen nicht teil, ruht die Lizenz zum trainieren solange, bis der Workshop absolviert wurde. Die Prüfungen für alle Trainerscheine die zu einer Tätigkeit im Kinder und Jugendbereich berechtigen, müssen zwingend einen pädagogischen Lehrteil beinhalten, um die zukünftigen Trainer und Trainerinnen für das Thema Mobbing und den Abbau von
Stereotypen im Sport zu sensibilisieren.

Ein Abbau von Diskriminierung und Rassismus im Sport lässt sich nur bewirken, wenn
die Jüngsten von klein auf lernen, dass Gewalt (auch in psychischer Fom) kein
legitimes Mittel zur Willensdurchsetzung ist. Trainer und Trainerinnen haben in
diesem Zusammenhang eine Vorbildfunktion inne und dieser müssen sie nachkommen. 

Antragssteller: Gereon Erpenbach

Warum geht mein Geld an meine Eltern? – Kindergeld an den Wohnort zahlen

Wir sind der Überzeugung, dass das Kindergeld dem zukommen sollte der es braucht und für wessen Versorgung es gedacht ist. Bei Streitigkeiten in der Familie sollte das Kindergeld nicht noch extra eine Rolle spielen. Wir wollen bei vorbelasteten Beziehungen nicht noch mehr Salz in die Wunde streuen und fordern, dass das Kindergeld an den Wohnort des Kindes geht.  

Wir bewahren nicht nur vor Streitigkeiten oder sogar Klagen, wir geben einem jungen Menschen mehr Verantwortung und die Chance sein eigenes Leben selbst zu gestalten, ohne dafür jemanden nach Geld fragen zu müssen.  

 Wir fordern deshalb, die Zahlung des Kindergeldes vom Wohnort des Kindes abhängig zu machen. 

 Antragssteller: JuLis Oberfranken

Ersatz aller religiösen Feiertage durch weltliche Feiertage 

Wir Jungen Liberalen fordern, die gesetzlichen Feiertage neu zu regeln. Künftig sollen nur noch folgende Tage als allgemeine, arbeitsfreie Feier- bzw. Gedenktage gelten: 

  • 1. Januar: Neujahr 
  • 27. Januar: Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus 
  • 9. Mai: Europatag 
  • 3. Oktober: Tag der deutschen Einheit 
  • 25. Dezember: Weihnachten 

Religiöse Feiertage sind nicht mehr allgemeinverbindlich (für alle gleich) zu regeln, denn dies widerspricht unserem säkularen Staatsverständnis. 

Stattdessen sollen die Bundesländer jeder Person frei entscheidend (heute also zwischen 6 und 10) Feiertage gewähren, die diese – etwa an für sie bedeutenden religiösen Festen – frei einsetzen kann. Soweit Arbeitnehmer(innen) dies rechtzeitig ankündigen, sollen Arbeitgeber(innen) ihnen den Feiertag nicht verwehren dürfen. 

Am Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus, dem Tag an dem das KZ Auschwitz befreit wurde, soll eine bundesweite Gedenkminute am Vorbild des israelischen YomHaShoah eingeführt werden, in der das komplette öffentliche Leben kurzzeitig zum Stillstand kommt. Anfang und Ende der Gedenkminute sollen u.a. über Radio und Fernsehen (sowie, wo vorhanden, öffentliche Sirenen) angekündigt werden, zwischen denen keine Übertragung stattfinden darf. Der restliche Tag soll insbesondere dem Gedenken und der Erinnerungskultur dienen. An allen öffentlichen Gebäuden ist Trauerbeflaggung (Halbmast) anzuordnen. 

Der 1. Weihnachtsfeiertag (25. Dezember): Bleibt als Familien- und Gesellschaftstag unangetastet. Da Weihnachten seinen Ursprung in heidnischen Bräuchen hat, sehen wir hier kein Problem, die Werte die viele Menschen unabhängig der Religion, mit diesen Tagen verbinden, in den Wertekanon der Gesellschaft zu integrieren um an den besonderen Wert der Familie und des gesellschaftlichen Zusammenhalts zu erinnern.

Antragssteller: Florian Hilpoltsteiner

Völkermord an Herero und Nama – Ersten deutschen Völkermord im 20. Jahrhundert auch als solchen benennen

Die Jungen Liberalen stufen die Verbrechen, die an den Volksgruppen der Herero und
Nama durch Deutsche „Schutztruppen“ in den Jahren 1904 –
1908 erfolgten, als Völkermord ein. Die Jungen Liberalen erkennen die
besondere Verantwortung Deutschlands als ehemalige Kolonialnation an.

 Wir fordern eine Bundestagsresolution zu dem Völkermord an den Herero und Nama,
in dem auch eine Entschuldigung und die Einstufung als Völkermord zum Ausdruck
kommen. Es darf nicht aus Angst vor Reparationszahlungen sein,
dass die Bundesrepublik Deutschland die Anerkennung des ersten Deutschen Völkermords
im 20. Jahrhundert immer noch verschleppt. Die Verhandlungen mit Namibia sind seit
Jahren ins Stocken geraten.

 Wir fordern die FDP-Bundestagsfraktion auf, eine Initiative
für eine fraktionsübergreifende Bundestagsresolution zur Anerkennung als Völkermord
zu starten.

Antragssteller: JuLis München, Felix Meyer

Gültigkeit: 5 Jahre

München hat mehr verdient als Nummer 8 zu sein!

Ministerpräsident Markus Söder hat einen 8. Regierungsbezirk für München
vorgeschlagen. München würde damit aus der Verwaltung des Regierungsbezirk
Oberbayerns herausgelöst.
Wir sehen dieses Vorhaben grundsätzlich kritisch. Zwar gibt es Dinge, die die
Verwaltung besser und fachgerechter auf die Anforderungen einer Großstadt wie München
passend zugeschnitten werden kann. Gerade bei der Zulassung der neuen Trambahnen
durch die Regierung von Oberbayern sieht man, dass hier die Zusammenarbeit nicht
immer perfekt funktioniert zur Zeit. Warum dann aber nicht innerhalb der Regierung
von Oberbayern eine Abteilung München für diese Dinge, um Kompetenz dort zu bündeln?
Wir gehen davon aus, auch wegen Art. 185 BV, dass dieses Vorhaben nur mit einer
Verfassungsänderung umzusetzen ist. Dafür wird im Parlament eine 2/3 Mehrheit
benötigt und die Zustimmung des Volkes in einer Abstimmung, Art. 75 Abs. 2 BV. Der
jetzt beginnende Diskurs zu dem Thema, trotz unserer kritischen Haltung, möchten wir
konstruktiv begleiten. Wenn der Regierungsbezirk München kommt, sollten doppelte
Strukturen nach Möglichkeit dennoch vermieden werden.
Die Regierung von München muss an die Herausforderungen einer Großstadt wie München
bestmöglich angepasst sein. Insbesondere bei der Bauplanung und der technischen
Zulassung von Tram- und U-Bahnen sehen wir hier durchaus Vorteile einer
spezialisierten Bezirksregierung München.
Für jeden Regierungsbezirk ist vorgesehen auch einen Bezirk und damit einen
Bezirkstag zu haben, Art. 10 Abs. 1 BV. Aus unserer Sicht würde das für den neuen
Bezirk München jedoch nicht passen. Sinnvoller halten wir es hier, nicht nur 1. Und
2. Kommunale Eben (Gemeinde und Kreis) sondern auch die 3. Kommunale Ebene (Bezirk)
miteinander zu vereinen. Ein eigener Bezirkstag München würde neben dem Stadtrat nur
Doppelstrukturen schaffen. Die Aufgaben des Bezirks, vor allem Eingliederungshilfe
für Menschen mit Behinderung, Dienst für psychisch Erkrankte und ambulante Pflege,
kann aber auch von der Landeshauptstadt München direkt wahrgenommen werden. Auch das
sollte durch eine mögliche Verfassungsänderung mitberücksichtigt werden.
Grundsätzlich sehen wir aber größere Probleme in der Zusammenarbeit zwischen Stadt
und Umland, gerade was Infrastruktur und Bauplanung anbelangt. Statt München aus
Oberbayern herauszulösen müsste die Planungsregion München besser zusammenarbeiten
und für die gemeinsame Planung mehr Kompetenzen bekommen. Die Stadt München kann
nicht ohne die Landkreise im Umland gedacht werden und andersherum. Gerade bei den
Themen Infrastruktur und damit verbunden auch Wohnraum kann das nur gemeinsam
gelingen, aber auch bei Themen wie Bildungs- und Wirtschaftsstandort.

Antragssteller: Felix Meyer, Tobias Weiskopf, Daniel Reuter

Gültigkeit: 5 Jahre

Jeden dritten Tag, jede dritte Frau: Verantwortlichkeit des Bundes im Bereich der Frauenhausinfrastruktur stärken!

Wir Junge Liberale fordern, dass der Bund sich klar zu seiner Verantwortung
hinsichtlich der Ratifizierung der Istanbul-Konvention und CEDAW-Konvention
bekennt, indem er auf eine flächendeckende Infrastruktur an Frauenhäusern und
anderweitigen Schutzeinrichtungen in den Ländern hinwirkt. Dies umschließt zum einen, in Abstimmung  mit Ländern, Kommunen sowie den zahlreichen, in diesem Bereich tätigen Verbänden den  ausstehenden Bedarf an Plätzen zu decken, zum anderen auch die qualitative Versorgung
im Einzelnen zu verbessern. Beispielhaft sind hier eine Erhöhung des Fachpersonals
zur spezialisierten Versorgung, gerade im Bereich der psychologischen Betreuung, zu
nennen. Zur Anwerbung des dringend benötigten Personals sind Maßnahmen der
Attraktivitätssteigerung, wie beispielsweise eine Flexibilisierung der Arbeitszeiten,
zu implementieren. Auch den besonderen Bedarfen von Frauen mit Behinderungen oder
Fluchthintergrund sowie Frauen mit Kindern, gerade auch Söhnen im Jugendalter, müssen
derartige Einrichtungen gerecht werden können.
Längerfristig soll bundesweit die Plätzekapazität dem in der Istanbuler Konvention
genannten Schlüssel von 2,5 Einrichtungsplätzen pro 10.000 Einwohner angepasst
werden. Ebenso soll jeder Kreis bzw. jede kreisfreie Stadt mindestens eine
Schutzeinrichtung vorhalten.

 Weiterhin muss in Absprache mit Ländern und Kommunen eine Regelung hinsichtlich der
Kostenerstattung bzw. Finanzierung erarbeitet werden, die das bundesweite Gefälle der
Versorgungsqualität ebnet und von Frauen uneingeschränkten Zugang zur
Hilfsinfrastruktur ermöglicht. Insbesondere ist dabei zu gewährleisten, dass Frauen
hinsichtlich der Wahl des Frauenhauses nicht an ihre Herkunftskommune bzw. ihr
Herkunftsbundesland gebunden sind, um jeglichen Sicherheitsbedenken berücksichtigen
zu können. So fordern wir, dass der Freistaat die Kosten für die Unterbringung von
Frauen trägt, die nicht in ihrer Herkunftskommune aufgenommen werden können. Ebenso
soll der Bund finanziell in die Verantwortung gerufen werden, sofern eine
Unterbringung außerhalb des Herkunftsbundeslandes erforderlich ist.
Die Problematik häuslicher Gewalt ist kein rein geschlechtsspezifisches Problem,
weshalb der Bedarf an Schutzeinrichtungen für Männer zu evaluieren und darauf
entsprechend zu reagieren ist.
Im Allgemeinen ist zusätzlich dafür zu sorgen, dass das Hilfsangebot mehr Präsenz in
der Bevölkerung erlangt und sämtliche Unterstützungsangebote für Opfer häuslicher
Gewalt besser kommuniziert werden. Ebenso muss eine gesamtgesellschaftliche Strategie
zur Prävention häuslicher Gewalt jeglicher Art entwickelt werden.

Antragssteller: JuLis Oberbayern, Luis Sanktjohanser

Gültigkeit: 5 Jahre