Bürgerräte abschaffen – Bekenntnis zu unserer parlamentarischen Demokratie

Mit Bürgerrat ist im Folgenden eine Kommission, die nach einem Losverfahren ausgewählt wird, um im Rahmen der Deliberativen Demokratie Entscheidungshilfen zu bestimmten Sachfragen zu erarbeiten, gemeint.
In den letzten Jahren wurden vermehrt Bürgerräte eingesetzt, um Bürger in politische Entscheidungsprozesse einzubeziehen. Obwohl die Idee der Beteiligung der Bevölkerung an politischen Entscheidungen verständlich ist, gibt es einige gravierende Gründe, die gegen die Fortführung und Ausweitung von Bürgerräten in Deutschland sprechen. Insbesondere fehlt es diesen Gremien an demokratischer Legitimität, sie verschwenden Ressourcen und sie suggerieren ein falsches Bild von Mitsprache in der Bevölkerung.
Daher fordern wir die Abschaffung von Bürgerräten in der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme
von beratenden Bürgerräten auf kommunaler Ebene.

Antragssteller: Julian Dalberg, Hilde Brandner, Kai Fackler, Dominic Hartlieb, Alexandra Siebenbürger, Yannik Mohren, Hanna Kurz u.a.

Gültigkeit: 5 Jahre

Mehr Kinderarbeit in der Justiz!

Wir Jungen Liberalen sprechen uns klar dafür aus, dass auf die spezielle Situation von Jugendlichen auch in der Strafjustiz besser eingegangen werden muss. Gleichzeitig sehen wir, dass unser Strafjustizapparat ein immer höheres Arbeitspensum hat und
 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Richterinnen und Richter immer mehr an ihre Belastungsgrenze kommen. Genau hier wollen wir mit unserem Konzept der Teen- Courts ansetzen. Wir fordern deshalb im konkreten:

Das Angebot an sogenannten Teen-Courts, die es in Bayern bereits in zwölf verschiedenen Städten gibt, soll massiv ausgeweitet werden. Dabei muss die Zielvorgabe sein, dass jedem infrage kommenden Betroffenen das Angebot gemacht werden
kann, sein Verfahren vor einem Teen-Court durchführen zu lassen.

Um dieses Ziel zu erreichen, müssen neue Standorte durch den Freistaat geschaffen werden und potenziell private Träger beim Aufbau des Standortes unterstützt werden. Dabei ist nicht nur darauf zu achten, dass der bürokratische Aufwand bei der Einrichtung so gering wie möglich ist, es soll zudem auch eine finanzielle Unterstützung der Einrichtungen erfolgen, um diesen die finanzielle Mehrbelastung durch das Einstellen von Personen, die das Projekt betreuen, aufzufangen.

Die Zusammenarbeit mit Schulen an den Standorten ist als essentielles Kriterium für Teen Courts stark in den Fokus zu rücken. Schülerinnen und Schüler der infrage kommenden Jahrgangsstufen müssen von der Existenz dieses Programmes wissen.

Der Teen Court soll jedoch nicht nur Schülerinnen und Schülern, sondern auch Auszubildenden und Studierenden unter 25 Jahren offen stehen. Damit wird nicht nur dafür gesorgt, dass mehr potentielle Richter zur Verfügung stehen, sondern vor allem
 Jurastudierenden wird neben Moot Courts eine weitere, weniger zeitintensiveMöglichkeit gegeben, Rechtsprechung praktischer zu erleben.

Antragssteller: JuLis Schwaben

Gültigkeit: 5 Jahre

Sexuellem Missbrauch im Sport kein Sprungbrett bieten

Während in der breiten Öffentlichkeit die Debatten über den sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche immer wieder hohe Wellen geschlagen haben, scheint diese Problematik im Sport öfter unterzugehen. Dabei sprechen die Zahlen eine ganz andere Sprache: in der katholischen Kirche gibt es etwa 114 000 Betroffene, im Breitensport knapp 200 0001. Im Leistungssport ist fast jeder dritte schon einmal zum Opfer von sexuellem Missbrauch geworden. Auch die erst vor kurzem publik gewordenen Vorwürfe von Ex-Turmspringer Jan Hempel gegen seinen ehemaligen Trainer Werner Lange zeigen, dass dringend Maßnahmen in diesem Bereich ergriffen werden müssen. Daher fordern wir: 

  1. Die verpflichtende Erstellung eines Schutzkonzeptes gegen sexuelle Gewalt eines jeden Vereines, welcher im Sport mit Kindern und Jugendlichen arbeitet.
  2. Verstärkte Beaufsichtigung durch verschiedene Trainer in den einzelnen Gruppen, insbesondere in Kadern oder kader-ähnlichen Strukturen im Leistungssport. Dabei ist es wichtig, dass die Kompetenzen nicht bei einer Person alleine liegen, sondern am besten von Trainer-Duos aufgefangen werden. Ebenfalls denkbar sind Kontrollen durch „Gruppenexterne“, also zum Beispiel Vorstandsmitgliedern.
  3. Die verstärkte Überprüfung von Trainern, bei denen es im Trainingsbetrieb

bereits zu Anomalien kam, bevor diese eingestellt werden. Dies soll durch ein mehrstufiges System erreicht werden. Denkbar wäre eine Art „Trainerpass“, der 

zum Archivierung von Verstößen dient. Dabei darf es allerdings nicht zu einer lebenslangen Stigmatisierung von Trainer führen. Ein entsprechender einmaliger Vermerk in diesem Pass soll gestrichen werden können, zum Beispiel nach einer Verjährung oder Maßnahmen, die durch den Trainer getroffen werden. Bei wiederholten Verstößen verlängert sich die Zeit des Vermerks bis hin zur kompletten Sperrung des Betroffenen. Liegt eine erfolgte Verurteilung vor, muss eine klare Trennung von Trainer und Verein durchgeführt werden. Auch die Überprüfung von Präventionskonzeption in Breitensportvereinen muss an die Auszahlung von Fördergeldern gekoppelt werden. Falls keine Maßnahmen getroffen oder diese nicht durchgeführt werden, folgen empfindliche finanzielle Auflagen und Sanktionen. Weiterhin muss sexueller Missbrauch auch bei der Assistenztrainerausbildung verpflichtend Bestandteil sein. 

  1. Explizite Aufklärung von Jugendlichen und Kindern, wenn diese regelmäßig professionelle Trainingseinheiten besuchen. Diese soll den Trainingsteilnehmern verdeutlichen, was sexueller Missbrauch bedeutet, wie sie sich dagegen wehren und vor allem wen sie im Notfall ansprechen können. Dazu gehört auch die dringende Einrichtung des Safe Sport Zentrum, sowie zentralen Ansprechpartner und einer Hilfsstruktur, die einfach auf bedeutenden Websites für den Sport wie die des DOSB gefunden werden können.
  2. Beim Bekanntwerden von Fällen sexuellen Missbrauchs eine umfassende Untersuchung der Vorwürfe und der Beschuldigten, sowie der Zurverfügungstellen von Entscheidungen. Wichtig ist hier auch, dass mit hoher Transparenz nach außen gearbeitet wird.

Antragssteller: JuLis Schwaben

Gültigkeit: 5 Jahre

Ist unsere Feuerwehr ausgebrannt?

Sie kommen nicht nur wenn es brennt – sondern auch dann, wenn ein Unfall passiert ist, es Überschwemmungen gibt oder sonstige technische Hilfe benötigt wird. Dabei können wir uns auf über eine Millionen Aktive verlassen, von denen über 90 % ihren Dienst freiwillig verrichten – die Frage ist nur, wie lange noch. 

Denn die Feuerwehren haben mit mehr als nur Flammen zu kämpfen: Ausstattung, Fahrzeuge und Gebäude kommen bei vielen Wehren aus vorsintflutlichen Zeiten, der Nachwuchs wird immer dünner oder die Feuerwehrler müssen sich gegen Respektlosigkeit behaupten. 

Um dagegen vorzugehen, fordern wir: 

  1. Die Ausstattung der Feuerwehren muss in jeglicher Hinsicht den neusten Standards entsprechen. Das gilt für Kleidung, Feuerwehrwachen und Löschfahrzeuge. Dabei kann nicht erwartet werden, dass sich die Feuerwehrleute selbst einkleiden, sondern die Kommunen müssen in der Haushaltsplanung die Wehren ausreichend berücksichtigen.
  2. Smart Traffic Systeme sollen in Städten ausgebaut und die Einsatzfahrzeuge der Feuerwehren, aber auch anderer Blaulichtorganisationen, einbezogen werden.
  3. Die Kommunikation zwischen den einzelnen Einsatzkräften muss verstärkt und vereinfacht werden. Dazu soll ein Komitee von Vertretern bedeutender Hilfsorganisationen auf Landes- und Bundesebene gebildet werden, um die Bedürfnisse und Arbeitsweisen der anderen überblicken zu können.
  4. Ehrenamtliche Hilfsorganisationen wie z.B. Rettungshundestaffeln und insbesondere Bereitschaften sollen in den jeweiligen Digitalfunk aufgenommen werden, um eine situativ angepasste Absprache, z.B. mit Rettungsdiensten oder Einsatzleitern, gewährleisten zu können. 
  5. Die Leitung der Feuerwehr muss durch Bürokratieabbau und Hilfsangeboten bei administrativen Aufgaben in ihrer Arbeit unterstützt werden. Dies soll die Übernahme von verantwortungsvollen und zeitintensiven Funktionen bei der Feuerwehr erleichtern. 

 Antragssteller: JuLis Schwandorf-Cham

Gültigkeit: 5 Jahre

Kostenexplosionen bei öffentlichen Ausschreibungen verhindern

Bei Lieferleistungen knapp über 200 000 Euro und Bauleistungen knapp über 5 Millionen Euro greifen europäisch festgelegte Kriterien zur Vergabe von Aufträgen der öffentlichen Hand, um einen fairen Wettbewerb um öffentliche Aufträge sicherzustellen. Die nationale Umsetzung sorgt in ihrer derzeitigen Form aber nicht immer zu gerechteren Auftragsvergaben. 

Die Jungen Liberalen fordern: 

Eine ausschreibende Behörde soll über die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil A, (VOB/A) das Recht erhalten, in Ausschreibungen festzulegen, ob sie ab fünf Angeboten das höchste und niedrigste Gebot entfernen werden. Firmen, die das ursprüngliche Budget wegen fahrlässig unrealistischer Submissionen reißen, sollen künftig ans Wettbewerbsregister im Bundeskartellamt gemeldet werden und dort fünf Jahre lang gespeichert werden. Wir möchten §124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) um Ausschlussmöglichkeit dieser Unternehmen ergänzen. Als fahrlässig unrealistische Submission soll hier ein Angebot definiert werden, welches durch absehbare Entwicklungen um mindestens 80% überschritten wurde. Die Nachweispflicht über die Unvorhersehbarkeit der Kostenentwicklung soll beim Unternehmen liegen, womit sie sich aus dem Register streichen können. 

Gültigkeit: 5 Jahre

„Mehr Anonymität wagen“ – Hürden in Bayern für Whistleblower und Anzeigeerstatter mit dem anonymen Hinweisgebersystem abbauen

Bei einer Anzeigeerstattung ist zunächst jeder Zeuge zur Angabe seiner Personalien verpflichtet. Genau dies kann für potentielle Whistleblower oder Anzeigeerstatter im Einzelfall jedoch bereits eine zu große Hürde bedeuten, um relevante Informationen an die Strafverfolgungsbehörden weiterzugeben. Im Zusammenhang mit bestimmten Deliktsfeldern kann das Auftauchen des Klarnamens in Ermittlungsakten zu erheblichen beruflichen und sozialen Konsequenzen führen oder sogar ein persönliches Sicherheitsrisiko bedeuten. In diesen Fällen bietet das anonyme Hinweisgebersystem den Vorteil der Anzeige ohne Preisgabe der Identität verbunden mit der Möglichkeit einer weiterführenden anonymen Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden mittels eines virtuellen Postfachs. 

Die Jungen Liberalen Bayern fordern daher: 

Die aktuell von der Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG) bei der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg betriebene anonyme Hinweisgeber-Plattform wird nach baden-württembergischem Vorbild an das Bayerische Landeskriminalamt angegliedert und zusätzlich für die Bekämpfung von Korruption im Allgemeinen, Wirtschaftskriminalität, Rechtsextremismus, islamistischen Extremismus, Antisemitismus, Terrorismus und Linksextremismus herangezogen. Zudem soll die Plattform auch ein niedrigschwelliges Angebot für Hinweise von bspw. ausländischen Regimekritikern oder ausländischen Studenten sein, die durch Akteure ihrer Herkunftsstaaten in Deutschland illegal unter Beobachtung stehen oder unter Druck gesetzt werden. 

Gültigkeit: 5 Jahre

Kein Steuergeld für den Regierungs-Wahlkampf – Fraktionsinitiativen verbieten

Die Jungen Liberalen Bayern fordern die sogenannten „Fraktionsinitativen“ der bayerischen Staatsregierung zu verbieten. 

Wir sehen diese Gelder als Wahlkampfvorteil auf Steuerkosten für die Mitglieder der regierenden Fraktionen, da diese Gelder ausschließlich für ihre Mitglieder zur Verfügung stehen und fordern deshalb die Abschaffung der Fraktionsinitativen. Investitionen in traditionelle Veranstaltungen und den ländlichen Raum begrüßen wir, weshalb wir fordern, auch weiterhin ein Tausendstel des bayrischen Staatshaushalts für diese Verwendung vorzusehen. Für die Beantragung dieser Gelder kann von jedem gemeinnützigen Verein aus Bayern ein einfacher und unbürokratischer Antrag gestellt werden. Eine Koordinierungsstelle dafür ist einzurichten und Haushaltsmittel dafür einzuplanen. 

Antragssteller: Justus Meixner

Gültigkeit: 5 Jahre

Ersatz aller religiösen Feiertage durch weltliche Feiertage

Wir Jungen Liberalen Bayern fordern, die gesetzlichen Feiertage neu zu regeln. Künftig sollen nur noch folgende Tage als allgemeine, arbeitsfreie Feier- bzw. Gedenktagegelten:  

– 1. Januar: Neujahr 

– 27. Januar: Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus 1. Mai: Tag der Arbeit 

– 9. Mai: Europatag 

– 3. Oktober: Tag der deutschen Einheit 

– 25. und 26. Dezember: Weihnachten  

Religiöse Feiertage sind nicht mehr allgemeinverbindlich (für alle gleich) zu regeln, denn dies widerspricht unserem säkularen Staatsverständnis.  

Stattdessen sollen die Bundesländer jeder Person frei entscheidend(heute also zwischen 4 und 8)Feiertage gewähren, die diese – etwa an für siebedeutenden religiösen Festen – frei einsetzen kann. Soweit Arbeitnehmer(innen) diesrechtzeitig ankündigen, sollen Arbeitgeber(innen) ihnen den Feiertag nicht verwehrendürfen.  

Am Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus, dem Tag an dem das KZAuschwitz befreit wurde, soll eine bundesweite Gedenkminute am Vorbild desisraelischen YomHaShoah eingeführt werden, in der das komplette öffentliche Lebenkurzzeitig zum Stillstand kommt. Anfang und Ende der Gedenkminute sollen u.a. überRadio und Fernsehen (sowie, wo vorhanden, öffentliche Sirenen) angekündigt werden,zwischen denen keine Übertragung stattfinden darf. Der restliche Tag sollinsbesondere dem Gedenken und der Erinnerungskultur dienen. An allen öffentlichenGebäuden ist Trauerbeflaggung (Halbmast) anzuordnen.  

Der 1. Weihnachtsfeiertag (25. Dezember): Bleibt als Familien- und Gesellschaftstagunangetastet. Da Weihnachten seinen Ursprung in heidnischen Bräuchen hat, sehen wirhier kein Problem, die Werte die viele Menschen unabhängig der
Religion, mit diesenTagen verbinden, in den Wertekanon der Gesellschaft zu
integrieren um an denbesonderen Wert der Familie und des gesellschaftlichen Zusammenhalts zu erinnern.  

Gültigkeit: 5 Jahre

Antragssteller: erweiterter Landesvorstand

Neue Heimat, neue Chancen – Für eine erfolgreiche Integration von Flüchtlingen und Migranten

Die Integration von Migranten ist ein zentrales Thema in Deutschland und steht im 
Zusammenhang mit der Bewältigung des Fachkräftemangels und der Tatsache, dass Deutschland ein Einwanderungsland ist. Die erfolgreiche Integration von Menschen unterschiedlicher Kulturen und Nationalitäten ist nicht nur wichtig für das Zusammenleben in der Gesellschaft, sondern auch für die Wirtschaft des Landes. Angesichts der vielen Menschen auf der Flucht ist es notwendig, Hilfe und  Unterstützung zu bieten. Deutschland hat sich als weltoffenes und tolerantes Land positioniert und es ist wichtig, diese Werte in der Integrationspolitik zu verankern.  Eine erfolgreiche Integration von Migranten erfordert umfassende Maßnahmen und Bemühungen von allen beteiligten Akteuren, um eine inklusive und vielfältige  Gesellschaft zu schaffen. 

1. Menschen auf der Flucht 

Angesichts der wachsenden Zahl von Menschen, die weltweit auf der Flucht sind, ist es unsere Verantwortung als Gesellschaft, unsere humanitäre Hilfe und Unterstützung zu leisten. Wir dürfen nicht zulassen, dass Menschen in Not und Verzweiflung zurückgelassen werden, insbesondere wenn sie aufgrund von Krieg, politischer Verfolgung und Umweltkatastrophen ihre Heimat verlassen müssen. Die Menschlichkeit erfordert, dass wir uns um diejenigen kümmern, die Hilfe benötigen und Schutz suchen, unabhängig von ihrer Herkunft, Religion oder Kultur. Es ist unser moralischer Imperativ, Menschen in Not zu helfen, ihnen Sicherheit und Schutz zu bieten und ihre Menschenrechte zu wahren. 

Wir müssen auch die Ursachen von Flucht und Vertreibung bekämpfen, indem wir uns für eine gerechte und friedliche Welt einsetzen. Wir müssen uns gegen Ungerechtigkeit und Unterdrückung einsetzen, damit Menschen in ihren Heimatländern ein Leben in Würde und Sicherheit führen können. Um diese Herausforderungen zu meistern, fordern wir: 

  • Legal eingereisten Migrantinnen und Migranten den Rücken zu stärken, indem wir gezielt gegen illegale Migration vorgehen. Dazu braucht es einen stärkeren Schutz der EU-Außengrenzen und eine europäische Registrierung aller Flüchtlinge, damit speziell an der EU-Außengrenze der illegale Grenzübertritt wirksam unterbunden und eine legale Einreise gewährleistet wird. Wir wollen das kriminelle Schleppergeschäft trockenlegen und flüchtende Menschen vor gefährlichen Überfahrten bewahren. 
  • Die Asylantragstellung in Botschaften zu ermöglichen sowie ein humanitäres Visum nach Schweizer Vorbild einführen, um Flüchtlingen vor dem kriminellen Schleppergeschäft zu bewahren. Asylanträge sollen in Zukunft in deutschen und europäischen Auslandsvertretungen gestellt werden können. Hierbei müssen die Anträge schneller und digitalisiert bearbeitet werden. 
  • Zentrale Meldeunterkünfte für die Einreichung von Asylanträgen. Das 
    Asylverfahren soll möglichst effizient gestaltet werden, ohne dabei den 
    notwendigen Schutz der Personen zu riskieren. Durch eine zügige Vorabprüfung soll innerhalb eines Monats die Legalität der Einreise nach Deutschland geklärt werden. 
  • Eine Aufklärungskampagne über Risiken von Migration nach Deutschland in 
    unterschiedlichen Landessprachen. Klar muss dabei sein, unter welchen 
    Voraussetzungen ein Bleiberecht besteht und unter welchen nicht. Dabei soll insbesondere über legale Einwanderungswege unterrichtet werden. 
  • Migrationsabkommen müssen dafür sorgen, dass bei Personen ohne Bleiberecht tatsächlich auch Rückführungen durchgeführt werden. Bei Staaten, die sich weigern, ihren Staatsbürgern über ihre Botschaften in Deutschland Passdokumente auszustellen oder ihre aus Deutschland abzuschiebenden Staatsbürger wieder bei sich aufzunehmen, müssen Restriktionen bei der Visa-Vergabe und Kürzungen von Entwicklungshilfegeldern optionale Mittel sein. 
  • Die Rückführung von Menschen, die nicht hierbleiben können, soll konsequenter als bisher durchgesetzt werden. Das gilt insbesondere für Straftäter und Gefährder. Für diese Personengruppe soll die Ausweisung und die Anordnung von Abschiebungshaft erleichtert werden. Hierbei bedarf es vor allem eine qualitative sowie quantitative personelle Aufwertung. Zusätzlich sollen mehr Abschiebehaftplätze geschaffen werden. 
  • Die Jungen Liberalen bekennen sich ganz klar gegen rassistische 
    Ermittlungsmethoden wie Racial Profiling oder das Bewerten von Verdachtsmomenten aufgrund von Vornamen! Eine Polizeiausbildung, die auf die Vermittlung deeskalativer Kompetenzen setzt und den angehenden Beamten auch in interkulturellen Kompetenzen schult, sollen dabei helfen, auch denjenigen Menschen ein Gefühl von Sicherheit geben, die bisher in vielen Situationen einen schrofferen Umgang mit der Staatsgewalt gewohnt sind. 
  • Neben der bloßen Durchsetzung von Strafen soll insbesondere in solchen Fällen, in denen ein Angriff auf die hoheitliche Gewalt des Rechtsstaates stattfindet, auch die Möglichkeit der Resozialisierung gesetzt werden.

2. Integration durch Bildung

Integration ist ein entscheidendes Thema für eine vielfältige und demokratische  Gesellschaft. Die Bildung spielt hierbei eine entscheidende Rolle, da sie es  ermöglicht, eine offene, tolerante und inklusive Gesellschaft zu schaffen, in der  alle Menschen unabhängig von ihrer Herkunft und sozialen Schicht die gleichen Chancen haben. Aus diesem Grund fordern die Jungen Liberalen Bayern: 

 2.1. Werte 

  • Einen Sach- und Heimatkunde-Unterricht, der einen Fokus auf die Historie der Bundesrepublik und ihre Gründung setzt. Ein Verfassungspatriotismus wird nur möglich, wenn alle verstehen, warum wir so zusammenleben, wie wir es tun. 
    Spielerische Elemente sollen den Schülern nahebringen, dass wir in einer 
    grundsätzlich gerechten Gesellschaft leben, in der Selbstverwirklichung wie Gleichberechtigung mehr als Fantasie sind. 
  • Zusätzlich soll in Schulen auch die Vielfalt als solche positiv dargestellt 
    werden. Die unterschiedlichen Herkünfte spielen für Kinder erst mit späterem Alter eine Rolle. Wenn sie bis dahin ihre eigene Herkunft als „Andersartigkeit“ von Mitschülern sowie Lehrkräften gespiegelt bekommen, dann werden sie sich in den meisten Fällen genau zu diesen Klischees hin entwickeln. Es bedarf der festen und noch deutlicheren Verankerung interkultureller Kompetenzen im Lehramtsstudium. 

 2.2. Anerkennung der Qualifikationen 

  • Den Bildungsstand- und die Qualifikation der Asylsuchenden bereits im Rahmen der Registrierung der zugewiesenen Erstaufnahme zu erheben. 
  • Ausländische Bildungsabschlüsse müssen künftig schneller und transparenter anerkannt werden. In Fällen, bei denen keine vollständige Anerkennung gelingt, soll eine Nachqualifikation an Universitäten, Hochschulen, Berufsschulen und ähnlichen Einrichtungen möglich sein. 
  • Wir setzen uns langfristig dafür ein, dass Weiterbildungs- und 
    Nachqualifizierungsmaßnahmen zu entwickeln sind für Berufszweige, bei denen dies heute noch nicht möglich ist. 

 2.3. Inklusives Umfeld 

  • Das Siegel „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ soll mehr als bloße Floskel sein und muss mit Leben gefüllt werden. Stattdessen sollen Schulen ausgezeichnet werden, die sich kritisch mit real stattfindendem Rassismus auseinandersetzen statt ihn an der eigenen Schule einfach “zu verbieten”! 
    Schulungen für Lehrer, bei denen das Kollegium gemeinsam im Umgang mit Rassismus geschult wird, sind dabei absolutes muss für jede Lehrkraft, aber auch für andere Mitarbeiter an Schulen. Ebenso soll Schülern vermittelt werden, dass sie sich äußern sollen und sich wehren können und nicht von ihren Lehrkräften oder anderen dafür belächelt oder sogar bestraft werden. Rassistische Vorgänge sollen 
    klar als solche benannt werden. Das häufige Herumdrucksen bei rassistischen Vorfällen kommt einer Tabuisierung gleich. Natürlich ist Rassismus als solcher etwas, dass es zu bekämpfen gilt. Aber nicht darüber zu reden, erhebt den Rassismus zu etwas Besonderem und macht es unmöglich, rassistisches Verhalten klar zu benennen und ihm entgegenzuwirken. 
  • Zusätzlich muss der Besuch von Vertretern verschiedener staatlicher 
    Institutionen und insbesondere der Blaulichtorganisationen in Grundschulklassen und Kindergärten als verpflichtend in der Jahresplanung aufgenommen werden. 
    Schülern sollen auf ihrem Weg bis zum Abschluss bereits bei mehreren 
    Gelegenheiten erlebt haben, in denen ihnen die Staatsgewalt als 
    vertrauenswürdige Institution gegenübergestellt wird. Coachings für 
    Schulklassen, in denen Experten Diversität spielerisch erklären und als etwas darstellen, dass nicht bedrohlich ist, sollen dabei helfen. Auch innerhalb des Lehramtsstudiums muss mehr Wert daraufgelegt werden, den angehenden Lehrern entsprechende Kompetenzen nahezubringen! 

 2.4  Englische Angebote als Katalysator für Integration.  

  • Obwohl Deutschkenntnisse weiterhin ein zentrales Element der Integration sein sollten, sollten mehr englische Angebote für Menschen zur Verfügung stehen, die gerade dabei sind, Deutsch zu lernen. Englisch sollte nicht nur eine weitere Verwaltungssprache sein, sondern auch in Dokumenten und Prozessen von öffentlichen Unternehmen wie Stadt- und Gemeindewerken und in Gerichtsverfahren  breit verfügbar sein. Dies sollte auch Aufgabe des ÖRR sein: Es sollten nicht nur englische Untertitel zur Verfügung gestellt werden, sondern es sollte auch mehr hochwertige Sendungen geben, die tief in die deutsche Politik und Gesellschaft eindringen, die von Politikern, Wissenschaftlern und anderen prominenten Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens besucht werden, genau wie Sendungen auf Deutsch. Solche Angebote könnten als Anstoß für eine frühere, schnellere und effektivere Integration dienen. 

3. Einfach machen: Bürokratische Hürden abschaffen

Die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund ist von entscheidender 
Bedeutung für eine vielfältige und inklusive Gesellschaft. Eine effektive Integration erfordert jedoch nicht nur Anstrengungen von Seiten der Migranten, sondern auch eine reibungslose und effiziente Bürokratie. Zu oft sind bürokratische Hürden ein 
Hindernis für eine erfolgreiche Integration. Lange Wartezeiten, hohe Kosten und 
unklare Prozesse führen zu Frustration und Verzögerungen im Integrationsprozess. Es ist daher notwendig, die Bürokratie zu vereinfachen und zu rationalisieren, um eine effektive Integration zu ermöglichen. Hierfür fordern wir: 

  • Eine bessere Vernetzung von Behörden, die am Prozess der Einbürgerung 
    beteiligt sind 
  • Die Bereitstellung von Informationsbroschüren in verschiedenen Sprachen, die dazu führen, dass Migranten sich besser zurechtfinden und ihre Rechte und Pflichten zu verstehen. 
  • Die Digitalisierung des Prozesses und damit einhergehend auch die Möglichkeit Anträge digital zu stellen. 
  • Eine Reform des Einbürgerungstests. Neben der schriftlichen Prüfung soll 
    zusätzlich eine mündliche Prüfung stattfinden, in der vor allem das Verständnis und die Akzeptanz für die Werte des Grundgesetzes im Fokus stehen. Hierbei werden zusätzlich die Sprachkenntnisse geprüft.
  • Englisch als zweite Verwaltungssprache. Für digitale Verwaltungsleistungen und Angebote müssen darüber hinaus nach regionalem Bedarf weitere international häufig genutzte sowie alle europäischen Sprachen zur Verfügung stehen. 
  • Die Aufhebung des Verbots der Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen in der Zeitarbeitsbranche 
  • Unternehmensgründungen durch Migranten zu erleichtern. Die Investitionssumme soll signifikant gesenkt werden und die Schaffung von Arbeitsplätzen soll kein Kriterium mehr sein. 

4. Weltoffene Gesellschaft 

Die doppelte Staatsbürgerschaft ermöglicht es vielen Menschen, ihre Identität und ihre kulturelle Herkunft zu bewahren, während sie gleichzeitig die Staatsbürgerschaft des Landes annehmen, in dem sie leben und arbeiten. Die Anerkennung der doppelten Staatsbürgerschaft ist auch ein wichtiger Beitrag zur Integration von Migrantinnen und Migranten. Da diese ein wichtiger Beitrag zur Integration und zur kulturellen Vielfalt ist, halten wir auch weiterhin an ihr fest. 

Die Zeremonie ist ein Symbol der Integration und der Wertschätzung für die neuen Staatsbürgerinnen und -bürger. Sie trägt dazu bei, dass die Staatsbürgerschaft als eine besondere Leistung und als ein wichtiger Schritt in Richtung Integration und Teilhabe in der deutschen Gesellschaft wahrgenommen wird. Sie soll ihre Beteiligung an der deutschen Gesellschaft und ihre Bereitschaft, die Werte und Gesetze des Landes zu respektieren, symbolisieren. Hierfür soll ein einheitliches Konzept für die Durchführung von Einbürgerungsfeiern von Bund und Ländern gemeinsam erstellt werden. 

Die Einbindung der verschiedenen migrantischen Communities muss von den verschiedenen politischen Ebenen priorisiert werden. In jeder sozialen Gruppe gibt es Personen, die von einer großen Mehrzahl anerkannt wird. Runde Tische, die nicht nur zu Krisenzeiten, sondern ganzjährig einberufen werden sollen dazu führen, dass Gruppen der migrantischen Communities mit alteingesessen Vereinen und Gruppierungen nicht nur metaphorisch am Gleichen Tisch sitzen. Zeitgleich ist es von Relevanz, auch Polizisten, Lehrer sowie andere Vertreter aus Gruppen, die staatliche Hoheitsbereiche repräsentieren einzubinden, um zu verdeutlichen, dass in Fällen von Regelverstößen seitens des Staates eingegriffen wird! 

5. Wahlrecht 

In Bayern leben ca. 1,5 Millionen Menschen anderer Nationalitäten, die vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Meistens haben sie ihre Heimat und dementsprechend ihren Wohnsitz schon lange in Bayern. Gerade auf kommunaler Ebene werden Entscheidungen getroffen, die direkt das Leben der Menschen vor Ort betreffen. Es ist wichtig, dass alle Betroffenen hierbei eine Stimme haben. EU-Ausländer dürfen bereits bei Kommunalwahlen wählen. Wir fordern nun das aktive Wahlrecht zur Kommunalwahl in Bayern auch auf Drittstaatsangehörige zu erweitern. Durch die Erweiterung des Wahlrechts schaffen wir die Möglichkeit der Teilhabe an politischen Entscheidungen und somit auch eine stärkere Integration in die Gesellschaft. 

6. Umgang mit Betroffenen von Rassismus 

Vermehrt äußern sich auch Betroffene von Rassismus, die in der Vergangenheit häufig aus Angst geschwiegen haben. Dabei wird deutlich, dass sie (und so auch viele, die öffentlich weiter schweigen) sich alleingelassen fühlen. Die Behandlung von Traumata, die aus rassistischen Taten erwachsen, muss ermöglicht werden. Öffentlich soll vermehrt auf therapeutische Dienste hingewiesen werden, die ganz konkret auf Betroffene von Rassismus eingehen. 

Rassismus macht krank! Verschiedene Studien zeigen die Auswirkungen nicht nur auf die Psyche, sondern auch auf die physische Gesundheit der Betroffenen. Das  Bundesgesundheitsministerium soll gemeinsam mit derAntirassismusbeauftragten des Bundes auswerten, welche Auswirkungen bei Betroffenen in der Bundesrepublik zu erkennen sind und Maßnahmen entwickeln, die für eine Besserung sorgen. 

Gültigkeit: 5 Jahre

Antragssteller: JuLis München

Arbeitnehmererfinderrecht modernisieren – europäischer und flexibeler

 Das deutsche Arbeitnehmerrefinderrecht hat seine Grundzüge seit der NS-Zeit beibehalten.

 Tatsächlich hat sich aber sowohl bei der europäischen Arbeitnehmerfreizügigkeit wie auch in der Patentpraxis viel geändert. Daher muss auch das Arbeitnehmererfinderrechtmodernisiert werden.

Insbesondere für die kommenend – damit ist jedenfalls aktuell zu rechnen – europäischen Patenten mit einheitlicher Wirkung sollte auch europäisch einheitlich das Arbeitnehmererfinderrecht geregelt sein. Wir sehen hier ein Kompetenz der Europäischen Union zur Schaffung einer Verordnung über das Arbeitnehmererfinderrecht.

Inhaltlich muss das Arbeitnehmererfinderrecht flexibler werden. So müssen auch vorab Pauschalisierungen möglich werden, die durch Ausnahmehärtefall-Regelungen ergänzt werden. Dies reduziert die Bürokratie für die forschenden Unternehmen.

Im Rahmen einer europäischen Harmonisierung muss Deutschland sein Monopolprinzip im Arbeitnehmererfinderrecht aufgeben.

Gültigkeit: 5 Jahre

Antragssteller: Felix Meyer