Straßenblockaden sind kein friedlicher Protest!

Die Jungen Liberalen (JuLis) Bayern verurteilen die aktuellen Klimaproteste der „Letzten Generation“ scharf. Angesichts der aktuellen Debatte über Straßenblockaden als neue Protestform kritisiert die liberale Jugendorganisation die Klimaaktivisten. „Die Aktionen der sogenannten ‘Letzen Generation’ sind völlig unangemessen. Wenn man morgens in einem künstlich erzeugten Stau steht, denkt man nicht an Nachhaltigkeit, sondern allein daran, ob man noch pünktlich zur Arbeit kommt. Solche Proteste sorgen für Unmut, nicht für Klimaschutz“, erklärt Felix Meyer, Landesvorsitzender der JuLis Bayern. „Die zunehmende Radikalisierung der Klimabewegung sehe ich mit großer Sorge. Die Klimakrise werden wir nur im demokratischen Konsens lösen können.“

Wer bei seinem Aktivismus Straftaten begehe, müsse dafür auch vor Gericht kommen und seine gerechte Strafe bekommen. An dieser Stelle seien vor allem Gerichte und Staatsanwaltschaften gefordert, Rechtsbrüche konsequent zu verfolgen und zu verurteilen. Der Zweck heiligt für die bayerischen JuLis jedoch nicht alle Mittel: „Als JuLis Bayern stellen wir uns immer noch klar gegen eine bis zu zwei-monatige Präventivhaft. Jemanden ohne ordentliches Gerichtsurteil so lange einzusperren, ist in einem demokratischen Rechtsstaat das völlig falsche Signal. Bürgerrechte müssen für alle gelten – auch für diejenigen, die radikale Meinungen vertreten und unangemessene Protestformen wählen“, so Kai Fackler, Pressesprecher der Jungen Liberalen Bayern.

Die Möglichkeit, Menschen auf diese Weise bis zu zwei Monate in Gewahrsam zu nehmen, besteht noch nicht lange und kam erst über sehr umstrittene Novellierungen in das Bayerische Polizeiaufgabengesetz (PAG). „Wir sind bereits vor vier Jahren mit der FDP gegen diese Änderungen im PAG auf die Straße gegangen. Seitdem hat unsere Meinung sich nicht geändert. Die Einführung einer Präventivhaft ohne zeitliche Obergrenze im Jahr 2018 war falsch und das ‘Reförmchen’ 2021 hat die Rechtslage nicht wirklich verbessert. Das Polizeiaufgabengesetzt dient der Gefahrenabwehr, nicht der Bestrafung. Bei einer Nötigung oder einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr bietet das Strafgesetzbuch den Gerichten genug Möglichkeiten, in einem ordentlichen Prozess ihr Urteil zu fällen. Als Liberale schützen wir die Bürgerrechte von allen, auch, wenn sie andere Meinungen vertreten als wir. Darum fordern wir in unserem Wahlprogramm für die Landtagswahlen 2023 auch, den Präventivgewahrsam auf maximal 14 Tage zu beschränken“, so Meyer abschließend.