Wahlrecht ab 16 – Worten auch Taten folgen lassen


München 08.05.2019 Die Landtagsfraktion der Freien Demokraten bringt heute einen Gesetzesentwurf zur Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre ein. Umfasst sollen dabei Änderungen der Verfassung, des Landeswahlgesetzes und des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes sein. Konkret wird die Absenkung des aktiven Wahlalters auf 16 Jahre bei Landtags-, Gemeinde- und Landkreiswahlen, Volksbegehren, Volksentscheiden und Volksbefragungen sowie Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden gefordert. Kultusminister Michael  Piazolo  von den Freien Wählern forderte Anfang April  die Senkung des Wahlalters für Kommunalwahlen auf 16 Jahren, stieß aber auf Gegenwind aus den Reihen der CSU. 

Maximilian FUNKE-KAISER, Landesvorsitzender der Jungen Liberalen Bayern, betont: „Ein Wahlrecht ab 16 ist es eine Frage der Generationengerechtigkeit. Junge Menschen wollen ihre eigene Zukunft mitgestalten und die Zukunft gemeinsam besser machen. Die FDP wird dieser Tatsache durch den Gesetzentwurf gerecht. Die übrigen Fraktionen und insbesondere die Freien Wähler haben nun die Möglichkeit, Worten auch Taten folgen zu lassen. Die fraktionsübergreifende Annahme des Gesetzesentwurfs der Freien Demokraten wäre somit konsequent. Alles andere käme einem Schlag ins Gesicht für alle interessierten und engagierten Jugendlichen gleich. “